15.9.2007

Wir gucken mal

Der Tatvorwurf lautete “Urkundenfälschung und Betrug”. Die Durchsuchung bei meinem Mandanten blieb ergebnislos. Aber wo sie schon mal da waren, wollten die Beamten offensichtlich nicht mit leeren Händen gehen. Sie beschlagnahmten die Pornosammlung meines Mandanten. Knapp 200 DVDs, ein Dutzend Videokassetten.

Ich wollte von dem zuständigen Beamten wissen, welchen Tatverdacht er hat. “Lassen Sie uns doch mal gucken”, sagte er, “ob da auch Kinderpornos drunter sind.” Er habe da so seine Erfahrungen. “Kein Rauch ohne Feuer.” Wohl ein Unterfall der kriminalistischen Erfahrung.

Im Auswertungsbericht heißt es jetzt kleinmütig, “illegales Material konnte nicht gefunden werden”. Wie viele Arbeitsstunden die Auswertung gekostet hat, ist übrigens akribisch vermerkt. 25 Minuten braucht ein deutscher Polizeibeamter zum Beispiel, um festzustellen, dass “Teresa Orlowski, Foxy Lady 3, Original-DVD” keine strafrechtlich relevanten Szenen enthält.

40 Kommentare zu “Wir gucken mal”

  1. Anonymous meint: (15.9.2007 um 12:34) AntwortenReply to this comment

    Kein Erfolgserlebnis?

    Marschbefehl in die Bücherhalle: Suchen nach GRÄSSlichen Trommelvideos.

  2. DD meint: (15.9.2007 um 12:37) AntwortenReply to this comment

    …nach 25 Minuten war der Beamte wohl 'fertig'? ;-)
    CU

  3. flx meint: (15.9.2007 um 13:00) AntwortenReply to this comment

    Für ca. 200 DVDs sind das dann also ca. 80 Stunden…wenn der Beamte am Tag 8 Stunden durchmacht muss der sich also rein rechnerisch 2 Wochen am Stück Pornos im Schnelldurchlauf reinziehen. Und nach Feierabend wird der entstandene Druck dann bei der Frau abgebaut :)
    Das ist natürlich reine Vorstellung meinerseits, ich weiss ja nicht wie sowas bei der Polizei abläuft…

  4. x meint: (15.9.2007 um 13:02) AntwortenReply to this comment

    Meine Güte… der hat sich das Zeug in Normalgeschwindigkeit angeguckt? Wieso nich wenigstens im Schnellvorlauf.. die "Gesprächshandlung" lässt sich doch sowieso in "uuuuu" und "aaa" zusammenfassen. Wären doch also höchstens die Bilder interessant.

  5. Jack meint: (15.9.2007 um 13:02) AntwortenReply to this comment

    Unglaublich. Ich hätte nie gedacht, dass Polizisten so etwas machen würden. Ich hoffe, der Mandant bekommt seine Videos zurück. Kann man sich juristisch gegen solch eine willkürliche Aktion überhaupt wehren?

  6. Apostroph meint: (15.9.2007 um 13:04) AntwortenReply to this comment

    Ich glaube, da kann man schon von einem gewissen Interesse seitens des Beamten an den Filmchen sprechen.

    Vielleicht ist mit 25min / DVD auch die Brenngeschwindigkeit gemeint…

  7. Zack meint: (15.9.2007 um 13:06) AntwortenReply to this comment

    Hmm da waren wohl mehrere Beamte beschäftigt, nach 5x 25 Minuten wirds hart… (Die deutsche Sprache ist einfach zu doppeldeutig…)

    Gruß

    Zack

  8. Avantgarde meint: (15.9.2007 um 13:16) AntwortenReply to this comment

    Genau, wir gucken nur mal…

    Aber der Bundestrojaner liest nur Bombenanleitungen auf der Festplatte, gelle?

  9. Kris meint: (15.9.2007 um 13:21) AntwortenReply to this comment

    Ähm, 200 Pornos? Und dann auch noch Teresa Orlowski? Hallo, gehts noch?

    Also ich sehe da schon eine strafrechtliche Relevanz, zumindest eine Bewährungsstrafe wegen schlechten Geschmacks ist wohl zwingend erforderlich. Du meine Güte.

    Und vielleicht auch mal ne Freundin suchen…

  10. Anonymous meint: (15.9.2007 um 13:25) AntwortenReply to this comment

    Wenn man 200 Filmchen mitnimmt, um die alle anzugucken, ist das eigentlich (temporäre) Zueignungsabsicht?

  11. Moxy meint: (15.9.2007 um 13:25) AntwortenReply to this comment

    Vielleicht ist man ja auch arbeitsteilig vorgegangen, wenn man die halbe "Verwandtschaft" einspannt und alle Schichten zusammenarbeiten, bisschen Popcorn, Chips und Bier (alkoholfrei natürlich!) ist "die Angelgenheit" reziprok proportional in wenigen Stunden über die Bühne gebracht…

    ;-)

  12. Chris meint: (15.9.2007 um 13:55) AntwortenReply to this comment

    Mich würde interessieren, ob der Beamte eigentlich Schwielen an den Händ… – ah nee, lassen wir's.

  13. evo meint: (15.9.2007 um 14:21) AntwortenReply to this comment

    Verleiht der Mandat die Filme? ;-)

  14. Ana meint: (15.9.2007 um 14:37) AntwortenReply to this comment

    Männer, die nicht mindestens einen Porno bei sich rumfliegen haben wären mit zutiefst suspekt. Klar, 200 sind etwas übertrieben, aber vielleicht ist der Mann Sammler. Seltsamer als Kronkorken ist das auch nicht.

    Und wo wir gerade bei Scheinheiligkeit sind: Ich möchte nicht wissen, wie viele "forensische Sicherheitskopien" nun bei den Beamten daheim rumfliegen.

  15. pascal meint: (15.9.2007 um 14:42) AntwortenReply to this comment

    da gab es doch schon mal einen "Tatort", in dem so etwas vorkam (München, glaub ich)…

  16. Blond meint: (15.9.2007 um 15:00) AntwortenReply to this comment

    Der Haken ist doch, daß z.B. die ORIGINAL DVD von Theresa zeitaufwändig durchsucht wird. Dementsprechend müßten die Beamten auch eine Original DVD von "Stirb langsam" durchsuchen. Macht genausoviel Sinn.
    Sollte mich aber nicht wundern, wenn diese Arbeit an einen Dienstleister für teures Geld outgesourced wird.

  17. she meint: (15.9.2007 um 15:32) AntwortenReply to this comment

    ich finde die Begründung vom Beamten nicht so gut, denn das ist ja wohl kaum die einzige DVD, und die anderen DVDs sind Inhaltsgleich

    Man stelle sich vor, jeder Beamte in Deutschland macht genau das selbe und braucht 25 Minuten um das "festzustellen" – obwohl es vor ihm bereits andere Beamte ebenso getan haben (bzw getan haben könnten)

    Das ist doch eine wahnsinnige Zeitinvestition!

  18. Marc meint: (15.9.2007 um 15:42) AntwortenReply to this comment

    Pornos hin oder her – kriegt der Beamte für die Aktion wenigstens einen reingewürgt? Sind Durchsuchungenbefehle nicht immer Tat- und Vorwurfsgebunden?

    Ansonsten könnte man ja auch gleich immer alle Kontoauszüge einsacken, weil jeder ja mal irgendwann das Finanzamt um ein paar Euro betuppt hat. Da gibt es sicher auch "Erfahrungswerte". Oder grundsätzlich Rechner beschlagnahmen, sicher ist sicher…

  19. GrundgesetzOFH meint: (15.9.2007 um 15:45) AntwortenReply to this comment

    Immer schön, wenn Menschen ihre privaten Interessen eifrigst in ihren Arbeitsalltag integrieren. Toll, so viel Motivation lobe ich mir. Das nächste mal, wenn ich auf eine Amtsstube gehe, ziehe ich mich als Pornostar an. Probieren kann man's ja mal….
    Schönes Wochenende
    GG-OFH

  20. Klopfer meint: (15.9.2007 um 16:36) AntwortenReply to this comment

    Würde mich interessieren, wie der Polizeibeamte seine Arbeit sieht. Mehr "Ein harter Job, aber einer muss ihn ja übernehmen" oder eher "Immer wieder schön, wenn man Hobby und Beruf miteinander verbinden kann"?

  21. Martin_mb meint: (15.9.2007 um 17:00) AntwortenReply to this comment

    Die Polizei: Alle Hände voll zu tun…

    Wenn ich Polizist wäre, dann wären mir solche "oberschlauen" Kollegen echt peinlich. Obwohl, vielleicht ist das genau der Grund, warum ich keiner bin…

  22. Hans meint: (15.9.2007 um 17:06) AntwortenReply to this comment

    @ Herr Vetter: Abgesehen von der lustigen Seite und der Verschwendung von Steuergeldern in Form von Arbeitszeit verstehe ich nicht ganz, wann Ihr Gespräch mit dem Beamten stattgefunden hat. Denn das die Mitnahme der DVDs weder von dem Durchsuchungsbeschluss gedeckt war, noch irgendein Anfangsverdacht vorhanden war, scheint mir doch offensichtlich. Da hätte man – wenn man wollte – die Auswertung doch verhindern können.

  23. Avantgarde meint: (15.9.2007 um 17:49) AntwortenReply to this comment

    Zufallsfunde (§ 108 StPO)

    Werden im Strafrecht bei Gelegenheit einer Durchsuchung Gegenstände gefunden, die zwar in keiner Beziehung zu der Untersuchung stehen, aber auf die Verübung einer anderen Straftat hindeuten, so sind sie einstweilen in Beschlag zu nehmen, dies sind die sog. Zufallsfunde. Der Staatsanwaltschaft ist hiervon Kenntnis zu geben. Vgl. dazu § 108 StPO

    Ich schätze mal, beim "Hindeuten" herrscht großer Interpretationsspielraum des Beamten…

  24. GrundgesetzOFH meint: (15.9.2007 um 17:53) AntwortenReply to this comment

    Hach, ich kanns mir nicht verkneifen. Meine Pläne, die Dame vom Amt bei meinem nächsten Besuch mit einem orginellen Outfit zu beglücken, nehmen seit 15:45Uhr immer mehr Gestalt an (Post #19).

    70er-Sonnenbrille, Stoppelbart und Selbstbräunungscreme als Basisausstattung. Evtl. ein Rip-Shirt und ein rotes Dings, ähm. Na ja, wer es wirklich wissen will, soll mal nach "string-emil" googlen. (Vorsicht: nichts für empfindlichere Zeitgenossen. ;-). Ich verlinke das vorsichtshalber nicht direkt und halte es mal lieber wie der heise-Verlag mit ***dvd. Der Leser ist doch sicherlich in der Lage, eine moderne Suchmaschine zu bedienen.
    Schönes Wochenende,
    GG-OFH

  25. h.c. meint: (15.9.2007 um 18:31) AntwortenReply to this comment

    Na ja, Herr Vetter. Ich hatte Ihnen ja mal ein paar Gerichtsunterlagen geschickt, die hier leider nicht Einzug fanden.

    Dort wurde beschlagnahmt:

    "Mysterious Skin"

    Das ganze wurde auch als Grund der Durchsuchung genannt. Tatvorwurf: Kinderpornografie!

    Wer bei Amazon schaut wird merken, das da nicht ein Kind mitspielt. Und das es den Film doch schon einige Jährchen auf dem freien Markt gibt. Wer den Film gesehen hat wird nebenbei auch merken, das da nicht einmal eine sexuelle Szene dabei ist, nicht mal eine Andeutung davon, nicht mal eine (fast-)Nacktszene.

    Aber na ja. Ich reg mich wegen sowas schon lange nicht mehr auf. Außer wenn es mal mich betrifft, ich hab bei Amazon auch schon DVDs gekauft…

  26. Tshalina meint: (15.9.2007 um 18:52) AntwortenReply to this comment

    Auweia, so soll es gehen. Ich erinnere einen Kunden aus der Hotline, der anrief und dessen Rechner "es nicht mehr tut". Ich riet ihm das Teil zu verpacken und einzusenden, damit sich vor Ort jemand des Problems annehmen könnte. Wie gesagt so getan, der Kunde erklärte sich einverstanden und ließ sich den Ablauf erläutern. Zum Ende sagte ich "Für ihre Daten wird nicht gehaftet. Bitte sichern sie relevante Daten vorab!" und er sagt: "Wie soll ich denn die 2 x 500 GB sichern, wenn die Möhre keinen Mucks mehr macht. Ich war erstmal baff. 2 x 500 GB für einen Privatmann finde ich unglaublich viel. Es stellte sich nach weiteren 5 Minuten Telefonat heraus, dass er seine Nachbarin (scheinbar leider ohne Gardinen und etwas naiv im Umgang mit ihren Fenstern) mit einer Cam bespannert hat und dieses Material auf seinem Rechner speicherte. Die "Serie" umfaßte neben den 2 x 500 GB noch weitere 8 externe Platten, deren Größe er aber nicht kundtat. Ich machte einen Vermerk und die Polizei tat ihren Rest, nachdem wir wirklich 2 x 500 GB "brisantes Material" vorfanden. Unserer Techniker brauchte genau 2 Minuten zur Sichtung und für den Anruf bei unseren Freunden in Grün (sorry, heute in Blau). Naja, wer weiß, wie lange die Beamten brauchten…vielleicht sieht man hier wieder den Unterschied: Beamter und normaler Angestellter….:)

  27. Günther meint: (15.9.2007 um 19:22) AntwortenReply to this comment

    Wahrscheinlich hat Vetters Mandant ein endlos langes Vorstrafenregister. Kein Wunder, wenn da die Beamten etwas genauer schauen.

  28. Guru meint: (16.9.2007 um 06:50) AntwortenReply to this comment

    Ja, warum solln's denn die armen Polizisten nicht auch mal Pornos gucken dürfen?

  29. R. meint: (16.9.2007 um 11:22) AntwortenReply to this comment

    Wer Pornos sammelt und schaut vergewaltigt auch Frauen und kleine Schulmädchen. Das ist jedenfalls der Grundtenor den ich aus der porNO Kampange von BILD-Werbemodell Alice S. rausgelesen habe. Vielleicht wurde da ja ein Beamter von inspiriert.

  30. Gerti meint: (16.9.2007 um 11:46) AntwortenReply to this comment

    Super, stundenlang Pornos-Anschauen und da dafür auch noch Geld bekommen – welchen besseren Beruf kann es für einen Mann in Deutschland wohl geben – mal sehen welche Leute sich um den Dienstposten bewerben, welche die Online-Durchsuchungen durchführen – der Pornofreund oder der MP3-Fan.
    Schon klar, die machen dass rein aus beruflichen Gründen um Straftaten zu endecken – aber doch schön wenn man sein "Hobby" zum Beruf machen kann …

  31. E. meint: (16.9.2007 um 14:48) AntwortenReply to this comment

    *Angeblich* (habs über Umwege von nem Postler) war es in machen Bereichen der Post früher üblich, auffällig unauffällige Pakete aus technischen (? weiss nimmer wie das offiziell hieß) zu öffnen, die 8mm-Filme abends gemeinsam anzuschauen und erst am nächsten Tag weiterzuleiten…

  32. n.n. meint: (16.9.2007 um 20:10) AntwortenReply to this comment

    tscha, heute am bahnhof habe ich die schlagzeile der "emma" gesehen: "pornographie ist gewalt". auf diesem dürftigen intellektuellen niveau haben sich die beamten sicherlich auch bewegt. fehlt ja nur noch, dass demnächst bei einer jeden hausdurchsuchung gleich noch der pc mitgenommen wird: auf der festplatte könnte der besitzer ja kipo oder raubkopiertes gespeichert haben …

  33. CD meint: (16.9.2007 um 21:37) AntwortenReply to this comment

    @26: Welchen Straftatbestand erfüllt es denn, seine Nachbarin zu filmen?

  34. Tshalina meint: (16.9.2007 um 22:55) AntwortenReply to this comment

    Tja, ich lese gern bei Juristen bin aber selbst keiner. Welche Straftat es erfüllt, kann ich dir damit nicht so genau sagen. Aber auf alle Fälle war das Material eindeutig und das hat der liebe Kollege in der Technik auch sofort bemerkt. Ich glaube Spannern ist verboten. Es waren wohl Bilder in den Aufzeichnungen, die die junge Frau nicht nur nackt, sondern auch in Gesellschaft mit deren Freundin auf der Couch (in action) zeigten. Bei der Menge an Material konnte man wohl getrost davon ausgehen, dass es nicht ein Versehen war, dass die junge Frau auf sein Bandmaterial gekommen ist.

  35. Tshalina meint: (16.9.2007 um 23:03) AntwortenReply to this comment

    @ CD – Du hast gewonnen – verboten ist es nicht. Aber man plant den bestehenden Strafgesetzbuch-Paragraphen 201a zu bearbeiten. Grundsätzlich sind Techniker in dem Hause, für das ich arbeitete, dazu angehalten gewesen solche Funde vorsichtshalber anzuzeigen. Es wurden neben Pornos auch monströse Funde von illegalen Downloadplattformen etc. weitergeleitet. Ich spreche hier aber von Funden, die beim zufälligen Systemcheck enorm ins Gewicht fielen und nicht davon, dass sich Techniker stundenlang mit dem Inhalt von Festplatten beschäftigt hätten. Im Schnitt hatte der Techniker pro Gerät 12 Minuten, wollte er seinen Durchschnitt nicht ruinieren…

  36. Guardini meint: (17.9.2007 um 07:58) AntwortenReply to this comment

    frueher half bei solchem Tun nur noch die Beichte.
    Nicht zu vergessen den Ablass.

  37. Lifeguard meint: (17.9.2007 um 08:30) AntwortenReply to this comment

    @Tshalina
    Hoffe du hast wegen der Aktion keinen Schaden beim Vertrauensverhältnis mit deinen Kunden bekommen. Ich hab mal beim Notebooktausch einer größeren Firma kinderpornographisches Material entdeckt, und die StA eingeschaltet. Hat mich den Job gekostet, weil ich gegenüber der Firma unterschrieben hatte, alles was ich sehe, nicht zu sehen. (Oder so ähnlich)

  38. Tshalina meint: (17.9.2007 um 09:35) AntwortenReply to this comment

    Unterschrieben wurde in unserer Firma lediglich eine Erklärung, dass wir keine Kundendaten aus der Datenbank hinausschleußen und für andere Zwecke benutzen, sowie dass wir gegenüber Interna den Mund für die Außenwelt zu verschließen haben.

    Ich durfte auch keinem Kunden meine Hilfe nach dem Support anbieten, sprich z.B. zu meinem Nachbarn fahren und dort den PC auf Fordermann bringen, weil wir das am Telefon nicht geschafft haben und er morgens doch immer so freundlich über die Straße grüßt. :)

    Ich saß 5 Tage die Woche am Telefon und habe lediglich einen Vermerk gemacht, was an "Unregelmäßigkeiten" während des Telefonats vorgekommen ist. Das haben wir immer so gemacht, falls der Kunde sich später zu beschweren gedachte und man selbst sonst keine Chance mehr gehabt hätte, den Fall zu erinnern.

    Ich hatte pro Tag rund 90 bis 120 Calls zu bearbeiten. Dazu kamen diverse Email. Da erinnert man sich nur noch an die ganz herausragenden Dinge, bzw. manchmal nicht mal mehr an das.

    Der Kunde wollte seine "Daten" gesichert wissen. Was hätte ich also schreiben sollen? So schrieb ich so oder so ähnlich: "Der Kunde verfügt über umfassendes Filmmaterial, aufgezeichnet über eigene Webcam, welches er gern erhalten würde. Vor OS-Neuinstallation bitte Kunden kontaktieren. Material scheint nicht legal aufgezeichnet." Unsere Wünsche sind nicht immer in der Technik berücksichtigt worden…

    Der Techniker hätte neu installieren müssen (das war das Ergebnis seiner Fehleruntersuchung), denn die Problematik resultierte aus den 2 Festplatten, die serienmäßig nicht im Gerät verbaut waren (Größe und Hersteller) und somit falsch erkannt wurden (u.a. Bios unterstützte das nicht). Des Weiteren waren diverse Softwareeinstellungen falsch. Der Techniker hat sich also die Partition C angesehen und dabei gleich das gesehen, was er eigentlich hatte so nicht sehen wollen. Bei dem Ausmaß hat er dann reagiert.

    Aber wißt ihr was? Ich hab die Zeit über, die ich diesen Case immer mal wieder vor Augen bekam (der Kunde hat ja noch 2 x das Glück gehabt sich mit mir abzuquasseln) immer an die Nachbarin gedacht, die so naiv in den Tag hineinlebt und gar nicht wußte, was hinter den guten Gardinen des Nachbarn (schätzungsweise eines nett älteren Herrens) so abgeht.

    Ehrlich gesagt, da bekommt man es mit der Angst zu tun. Was tut zum Bleistift mein Nachbar in seiner Freizeit? Ok, ich habe Gardinen und meine "interessanten" Aktivitäten liegen derzeit auf Eis (Single) :)

  39. Azundris meint: (28.9.2007 um 23:05) AntwortenReply to this comment

    Jetzt weiß ich wenigstens was gemeint ist, wenn die Leute von "Coppornkino" reden …

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