Selbst gelesen
Unstreitig ist, dass mein Mandant bei seiner Vernehmung keine Lesebrille dabei hatte. Und dass er ohne Lesebrille kaum lesen kann. Wie er die sieben Seiten Protokoll mit seiner Unterschrift dann quittieren konnte (“selbst gelesen und genehmigt”), müssen wir wohl in der Hauptverhandlung klären.
Mein Mandant sagt jedenfalls, er habe vieles von dem, was er inzwischen mit Brille im Protokoll gelesen hat, so nicht gesagt. Mit einem MP3-Rekorder auf dem Tisch des Vernehmungszimmers oder einem simplen Mikro am neuen Computer könnte man sich die jetzt entstehende Diskussion weitgehend sparen.
Bei den Ermittlungsbehörden fehlt aber jede Bereitschaft, Wort- oder gar Videoprotokolle einzuführen. Über die Gründe darf gern spekuliert werden.
Tja, ich schätze mal, dass der Fehler beim Mandanten lag. Denn wenn er es nicht lesen konnte, hätte er es halt nicht unterschreiben dürfen. Und so lange sich nicht aus den Akten ergibt, dass der Mandant die Polizei auf seine Leseschwäche hingewiesen hatte, dürfte es zappendüster aussehen, dagegen etwas zu unternehmen.
Der Beweiswert eines untergeschobenen ich-war's dürfte gegen Null tendieren, schlimmer dürfte eine Wegbeschreibung zum Leichenkeller sein.
Aber er hat doch lediglich unterschrieben, dass die Vernehmung statt fand und er anwesend war…
In Missbrauchsverfahren werden Aussagen (aus gutem Grund) häufig auf Band aufgezeichnet und dann verschriftet. So etwas zu lesen ist ziemlich anstrengend. Häufig gehen die Aussagen über 50 und mehr Seiten. Bei manchen Verfahren (z.B. Kindesmissbrauch, Vergewaltigung, Mord) sollte man das auf jeden Fall so machen. Aber in allen Verfahren? Ich fände das furchtbar. Die Ermittlungsakten würden das Zehnfache an Umfang haben. Das stünde m. E. in keinem Verhältnis zu dem eventuell eintretenden Vorteil.
Ja, ja, selbstverständlich hat der Mandant, nachdem der Anwalt ihm wegen der protokollierten Aussage gehörig den Kopf gewaschen hatte, diese Aussage so nie gemacht. Welches Gericht wollen Sie denn damit hinter's Licht führen?
Die Ausrede mit der Lesebrille ist aber gut, muss ich mir merken!
Man könnte auch ein übliches Protokoll anfertigen. Und die Aufnahme als Datei zur Akte geben. Muss sich ja keiner anhören, so lange es keine Differenzen gibt.
@ 6:
Das dürfte nicht gehen. Wenn die Aufnahme da ist, ist sie auch Teil der Ermittlungen und kann nicht ignoriert werden.
Man muss gegenüber diesen Protokollen einfach vorsichtig sein. Was da steht, ist die Sprache des Polizisten. Es ist das, was der Polizist verstanden hat. Problematisch ist, dass ganz häufig Vorhalte nicht protokolliert werden. Problematisch ist auch, dass viele Beschuldigte und Zeugen ihre Aussage unterschreiben, ohne sie zu lesen. In vielen Hauptverhandlungen wird genau über solche Punkte diskutiert. Ich habe nicht den Eindruck, dass Gerichte unkritisch an den Inhalt von Protokollen glauben. Und der Grundsatz der Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme ist da sehr hilfreich. Nochmal: Ich bin der festen Überzeugung, dass Wortprotokolle von allen Aussagen in der Praxis nicht zu gebrauchen wären. Nicht zuletzt würde das Unmengen an Mehrpersonal bei Polizei und Justiz erfordern.
ich finde, daß es unzweifelhaft ist, daß er keine dabei hatte und ohne nicht kann, ist schon mal ein ordentliches pfund.
und daß er nach 7 seiten protokoll den saal auch gerne ohne lesebrille verlässt, ist nachvollziehbar.
@ 7 (RKS)
das kernproblem ist doch: wie kommt man als richter möglichst nah und authentisch an das tatgeschehen? und da kann ein vernehmungsmitschnitt durchaus hilfreich sein, um etwaige zweifel aufzuklären. der nutzen dürfte in so manchem verfahren unbestreitbar sein.
ihr einwand dagegen, dass die protokolle "nicht ignoriert" werden dürften, greift dagegen nicht durch. wie sie vermutlich selbst wissen, muss nicht jeder aktenbestandteil zum gegenstand der hauptverhandlung gemacht werden. nicht jedes video muss vorgespielt, nicht jedes bild muss angeschaut und nicht jede urkunde muss verlesen werden. dies muss nur dann geschehen, wenn es zur aufklärung des sachverhalts erforderlich ist. (also dann, wenn der beschuldigte nicht mit dem vernehmungsprotokoll einverstanden ist)
auf der anderen seite würden dann vielleicht auch deutlich weniger angeklagte von ihrem geständnis wieder abrücken.
ich kann ihr problem nicht erkennen.
>Über die Gründe darf gern spekuliert werden.
Also nach dem Motto: "Überwachungsstaat? Gerne, aber bitte nur beim Bürger."
Ich bin Richter, derzeit in einer großen Strafkammer/ Schwurgericht an einem Landgericht. Ich würde derartige Audio- oder Videoprotokolle SEHR begrüßen, wenn ich mir ständig die fadenscheinigen Behauptungen der Angeklagten und der Verteidiger anhöre, sie hätten das und das gar nicht gesagt, das und das hätten die Beamten hinzufabuliert, SO habe man das ja nicht gesagt (oder wenigstens nicht gemeint).
Ich glaube viel mehr, dass viele Angeklagte (und Verteidiger) mit solchen Protokollen nicht glücklich werden würden …
Na ja, wenn es kniffelig wird, kann man ja immernoch darum bitten, die Aussage wörtlich ins Protokoll aufzunehmen.
Habe ich eigentlich bei einer Vernehmung das Recht, eine eigene Ton-Aufnahme für meine eigenen Zwecke anzufertigen?
@ 11
Ihre Äusserung ist, für die Funktion als Richter, m.E. mehr als bedenklich, da Sie augenscheinlich tendenziel ausschließlich bei Anwälten und Angeklagten die Fadenscheinigen Begrundungen sehen.
Schon mal darüber nachgedacht, dass auch Polizisten, nicht zuletzt vileicht wegen Arbeitsüberlastung, froh sind, einen Fall schnell von den Füßen zu Bekommen?
Alternativ dazu wäre es vileicht bei Iher Art der Betrachtungsweise eine Überlegung wert, den Job zu wechseln und in einem Bereich tätig zu sein, in dem man mit einer derartigen Betrachtungsweise u. U. weniger Schaden anrichtet.
Hierzu auch ein Zitat von George Bernard Shaw
"Der einzige Mensch, der sich vernünftig benimmt, ist mein Schneider. Er nimmt jedesmal neu Maß, wenn er mich trifft, während alle anderen immer die alten Maßstäbe anlegen in der Meinung, sie passten auch heute noch."
Auch auf die Gefahr hin, dass so manches "fadenscheinige Argument" widerlegt werden könnte, würde auch ich Vernehmungsmitschnitte begrüßen. Sowohl von Vernehmungen des Angeklagten, als und vor allem von Zeugen. Wichtig ist nicht nur das was gefragt und geantwortet wurde, so manches mal würde ich gern wissen wie gefragt und geantwortet wurde. Eventuell würden auch sog. "Sprünge" in Vernehmungen erklärlich, wo man sich fragt, was außerhalb des Protokolls da gerade besprochen wurde.
Was Lustiges noch. Ein Mandant hatte mir erklärt, er hätte sich bei der Vernehmung nicht geäußert. Um so erstaunter war ich, als ich eine mehrseitige Vernehmungsniederschrift in der Akte fand. Der Mandant meinte, die könne doch aber nicht verwendet werden. Er hätte doch unter das "selbst gelesen und genehmigt" deutlich geschrieben "unter Vorbehalt".
Ist das in den USA nicht Standard?
Es wäre demnach nicht Alles schlecht was von dort kommt.
@4 (RKS),
Was definieren Sie als "häufig"? Ich habe dies bisher immer ganz anders erlebt. Dort wird oft suggestiv gefragt und die Antworten dann so aufgeschrieben, das sie in die Welt der Beamten passt. In einem Verfahren wo es wirklich mitgeschnitten wurde konnte man die Beeinflussung auch gut lesen. "Du meinst doch sicherlich…" "Das war doch bestimmt so…" "Sag es doch wenn es so war, es war doch bestimmt so..:" (3,4 mal hintereinander), "Nun sag die Wahrheit, dann können wir Schluß machen" usw. usf..
Allerdings konnte man auch lesen, das da nicht jeder mitspielt. Erinnert mich an den Link den Herr Vetter vor kurzem hier nannte, "Was Opa (nicht) macht". Das endete dann ebenfalls mit einer Einstellung des Verfahrens. Ob das auch so gewesen wäre wenn man die Vernehmung nicht aufgenommen hätte mag ich zumindest bezweifeln.
Ich bestehe auch darauf das alles 100%ig so geschrieben wird wie ich das aussage. Da kam es dann schon mal vor, dass eine Aussage auch mal 2mal ausgedruckt werden musste. Z.B. gab es mal eine zeitlich falsche Passage in einem der Texte. Das würde die meisten wohl wenig stören, erscheint mir aber für die Glaubhaftigkeit der Aussage für sehr wichtig.
In Leipzig werden Vernehmungen nie mit aufgezeichnet. Dafür dürfen aber die Eltern dabei sein. Das hatte in einem Verfahren dann die Folge, das es vom Hauptzeugen 5 verschiedene Varianten von Aussagen gab. Ob das eher am Zeugen oder eher am Protokoll lag ist mir nicht bekannt, aber zumindest gab es auch vor Gericht 3 Varianten. Allerdings hat es niemanden wirklich interessiert, welche Story denn nun wahr ist. Den Prozess fand ich dann allerdings auch insgesamt ziemlich interessant, vor allem die Gesamtstrafenbildung die sich die Staatsanwältin ausgedacht hat. 4x Mindeststrafe 2 Jahre, also eigentlich wenigstens 8 Jahre Mindeststrafe. Faszinierend.
"Über die Gründe darf gern spekuliert werden."
"Das haben wir schon immer so gemacht!"
*SCNR*
Tja, die lieben Polizisten hängen einem gern mal schnell was an. „Ruhestörung“ oder „Losfahren mit quietschenden Reifen“ ist da schnell mal drin, wenn man dem W***** aus der Pararellklasse beschwert, der mittlerweile Polizist ist, und einem gerade denunziert á „Ist das Ihre Handtasche? Für was brauchen sie den Lippenstift.“, wenn mal für Mütterchen mit ihrem Auto tanken fährt.
Vor allem aktiv (bei Clubgängern) wird die Polizei, wenn am Monatsende die Kriminalitätsstatstik zu sinken droht, und gerade deswegen neue Fördergelder und erst gerade ein neuer Wagen für den „Oberhauptkommissar“ gekommen ist, so etwa in einer bekannten Provinstadt des Frankenlands.
Usw.
Ich wäre definitiv für ein Aufzeichnungsrecht, auch wenn die Polizei einwilligt. Vor allem da mittlerweile jedes bessere Handy oder jeder MP3-Stick das können.
"Mein Mandant sagt jedenfalls, er habe vieles von dem, was er inzwischen mit Brille im Protokoll gelesen hat, so nicht gesagt."
Mein Gott, wie oft habe ich genau diese Ausreden schon von Angeklagten gehört?
Immer das Gleiche, zuerst sind sie redselig und hinterher bereuen sie es.
So wie neulich, da hat ein Beschuldigter gegenüber den Polizei und seinem Arbeitgeber (insgesamt vier Personen) rund 80 Diebstähle, verteilt über vier Jahre, zugegeben.
Sein Anwalt hat ihm später wohl klar gemacht, ohne seinem Geständnis hätte man ihm höchsten einen Diebstahl nachweisen könne und das nicht sicher.
In der Hauptverhandlung bestritt er dann sein Geständnis, er habe das nie gesagt und die Unterschrift habe er nur gemacht, weil er sich nicht bewusst war, was im Protokoll steht.
Geglaubt hat ihm natürlich keiner in der Hauptverhandlung.
Diese Aussage kenne ich aus meiner beruflichen Tätigkeit (Versicherungen ) nur zu genüge.
Den Vertrag habe man so gar nicht gewollt. Besonders spassig wirde es, wenn der Vertrag schon seit mehreren Jahren besteht.
Auf die Frage, warum man dann den Anrag unterschrieben hat, kommen dan klägliche Erklärungsversuche. Die Schuld wird dann vorzugsweise dem Vermittler gegeben.
Wenn ich mir nicht sicher bin, setze ich nicht meine Unterschrift darunter.
Tue ich es doch, muss ich auch die Konsequenzen tragen.
Ein Unternehmungsprotokoll, dass ich, warum auch immer, nicht lesen kann, unterschreibe ich nicht. Das müsste einem doch schon der gesunde Menschenverstand sagen.
Ich denke nicht, dass sich ein Vernehmungsprotokoll in irgendeiner Form mit einem geschlossenen Vertrag vergleichen lässt. Ich bin beim Unterzeichnen einer Versicherungspolice frei in meiner Entscheidung.
Wer schon einmal zu Unrecht in Polizeigewahrsam gewesen ist, der durfte vielleicht einen Eindruck davon erhalten, wieviel Freiwilligkeit in derartigen Situationen in deutschen Polizeiwachen üblich ist. Ich rede hier garnicht von Gewaltandrohung, sondern von einer agressiven Erwartungshaltung der Beamten, die nicht selten glauben, eine Situation erkannt zu haben und die sich persönlich attackiert fühlen, wenn sich ihre Wahrnehmung nicht in der eigenen Aussage wiederfindet.
Man unterschreibt nicht, was man nicht gelesen hat. So weit also mal ein Minuspunkt für den Mandanten.
Ich halte die Audio-Protokollierung jedoch für schlichtweg nicht durchführbar. a) Man muss sich mit Dingen wie Tonfall, Sarkasmus, Ironie, etc. herumschlagen … da ist Papier einfach sinnvoller, da ists dann eben bloßer Text
b) Der Staatsanwalt müste sich die ganze Soße anhören anstatt mal eben durch die Akte zu blättern (Und bei Krimskramskriminalität wird halt nun mal nur "intensiv überflogen") Das ginge mit Audio-Dateien recht schwierig. (Sonst landet man in Schlumpfhausen)
c) Die Archivierung würde (nicht MEHR, aber ANDERE) Arbeit erfordern. Derzeit ist es mit nem normalen Kopierer getan.
d) Theoretisch müsste der Beschuldigte nach der Vernehmung zurueckspulen lassen und sich alles anhoeren … das kostet schlichtweg Zeit, die niemand aufbringen will, also wirds drauf raus laufen, dass er dann auch sagt "Passt scho!"
@23: Erschreckend!
Weil die Bedeutung der Aussage sich erst aus dem ironischen Tonfall ergibt, ist es besser, dieser verschwindet im Protokoll?
Weil der Staatsanwalt zu faul ist soll der Beschuldigte verurteilt werden?
Weil das Archiv mehr Arbeit bekäme soll der Beschuldigte Rechte einbüßen?
Weil man dann weniger Beamte braucht soll der Beschuldigte auf Rechte verzichten?
Wieso verurteilt ihn dann nicht gleich die Polizei – ohne Protokoll?
Könnte viel Zeit und Geld sparen.
(Hören Sie den Sarkasmus?)
@23: Es geht doch gar nicht darum, dass ganze nur auf Band aufzuzeichnen. Ein Protokoll kann und sollte immer noch angefertigt werden.
Es würde aber sicherlich der Wahrheitsfindung dienen und der Arbeitsaufwand für die Speicherung dürfte sich in Grenzen halten, wenn man im nachhinein n ochmal die ganze Vernehmung sich anhören könnte.
Außerdem ist es je nachdem durchaus sehr hilfreich, nochmal checken zu können, ob dem Vernommenen etwas in den mund gelegt wurde, oder ob er es kalr selbst gesagt hat.
@21 (Mary)
so charakterfest sind die meisten Menschen aber nicht! Die lassen sich auch den Bären aufbinden, was denn eine Versicherung für jenes und dieses bedeute, und irgendwann merken sie dann das der Versicherungsvertreter so ein paar ganz kleine Fakten vergessen hat zu erwähnen, die aber durchaus im Vertrag stehen. („Der Hausrat ist gegen jegliche Zerstörung versichert.“ – Im Vertrag steht: Ausnahmen: Alles bis auf Vulkanausbrüche, Meteoriteneinschläge und wenn Darth Vaider sein Laserschwert unerlaubterweise umherschwinkt). Da kann ich denn die Verwunderung einiger Versicherungsnehmer schon verstehen – wenn ich Ihnen persönlich niemals entsprechendes unterstellen würde, aber es gibt ja durchaus so einige schwarze Schafe.
@23 (DarkStalker),
a) Sarkasmus sollte man aber durchaus auch erkennen…
b) mangelnde Bequemlichkeit oder mangelnde Ressourcen dürfen niemals zu einem ungerechtem Verfahren führen („Wir haben kein Geld für die Einhaltung des Grundgesetzes“ ?). Durch das gleichzeitige Erstellen einer schriftlichen Fassung des gesprochenen Textes, wie ich es schon aus einigen Fällen her kenne, kann der StA auch dies lesen bzw. eine entsprechende Antwort detailliert heraussuchen.
c) sehe ich kein Problem bei.
d) Das ist das einzige Problem was ich aus sehe, allerdings gilt dann wieder die erste Aussage @b
@24 (Stefan W.),
ich habe den Sarkasmus gehört. ;)
Mal ne Frage an die Juristen hier:
> Muss ich überhaupt ein Protokoll unterschreiben, kann ich gezwungen werden?
> Muss ich überhaupt gegenüber der Polizei eine Aussage machen? Mir sagte mal jemand, das man nur gegenüber einem Staatsanwalt aussagen muss.
@27: Ich bin zwar kein Jurist, aber wenn man sich selbst belasten würde, muss man gar nichts aussagen. Und zu einer Unterschrift kann man auch niemanden zwingen – wär ja noch schöner :D
@27: Der Beschuldigte ist lediglich verpflichtet, auf Ladung vor der Staatsanwaltschaft zu erscheinen (§ 163a Abs. 3 StPO). Der "Einladung" der Polizei braucht man nicht Folge leisten. Unabhängig davon, ist der Beschuldigte niemals verpflichtet, eine Aussage zu machen oder irgendetwas zu unterschreiben.
Die berühmte Unterschrift, als würde es darauf ankommen.
Wie oft muss man hören, "ich habe aber nichts unterschrieben".
Ja und?! Dann wird in der HV eben der Polizist als Zeuge über das, was gesagt worden ist, vernommen.
Die sinngemäße Übertragung einer Unterhaltung in neutrales Schriftdeutsch ist eine schwierige Leistung, ich meine das ganz ernst. Das dazu notwendige Sprachgefühl fehlt immer mehr Bürgern im Land der Deppenleerzeichen (http://de.wikipedia.org/wiki/Deppenleerzeichen). Noch genereller fehlt immer immer mehr Bundesbürgern die Fähigkeit, einen Zusammenhang, den sie selbst verstehen, in Worte zu fassen, die ohne Rücksprache verstanden werden können. Ich verbringe einigen Anteil meiner Freizeit in Wikipedia und korrigiere da am laufenden Meter Fehler, die in einem Vernehmungsprotokoll sicherlich stören würden. Und ernstlich glaube ich nicht, dass Polizisten sehr viel talentierter wären als der Durchschnittswikipedianer.
Als ich einmal von der Polizei vernommen wurde musste ich jeden einzelnen Satz beanstanden, den er in seinen Computer tippte. Ich hatte nur eine einfache Aussage zu machen und der Polizist wollte mir sicherlich nicht an den Karren fahren.
Andererseits fällt in solchem Klima auch die dreisteste Umformulierung eines Polizisten nicht als absichtlich auf, was die Polizisten sicherlich wissen und ich sollte mich wundern, wenn es nicht schon ausgenützt worden wäre.
Ich mag daher RA Vetters Vorschlag, eine Aufzeichnung anzufertigen, um so Verfälschungen aufzudecken und zu ahnden. Denn die Verdichtung von Informationen ist der Schlüssel jeder Recherche.
@ 30
auf die "berühmte unterschrift" kommt es durchaus an. es ist ein großer unterschied, ob der beschuldigte das vernehmungsprotokoll brüsk als falsch zurückgewiesen und nicht unterschrieben hat. dann hat die aussage des vernehmungsbeamten deutlich weniger wert, als wenn sie auch noch durch eine "versehentliche" untschrift gestützt wird.
es kotzt mich hier wirklich an, wie manche schreiber hier mit dem sehr schlanken argument "das macht aber arbeit" auch weiterhin auf die zusätzliche erkenntnismöglichkteit des tonbandmitschnitts verzichten wollen.
wenn einem die wahrheit derart gleichgültig ist, könnte man auch gleich auf die hauptverhandlung verzichten und ein schriftliches verfahren anhand der in der akte vorhandenen vernehmungsprotokolle durchführen.
spart bestimmt jede menge arbeit und geld …
Im Prozeß um den Brandanschlag von Solingen
http://de.wikipedia.org/wiki/Mordanschlag_von_Solingen
ging es wesentlich um fehlende Ton- und Filmaufzeichen.
Der Strafsenat des OLG Düsseldorf hätte sich und allen Beteiligten viel Quälerei ersparen können, hätte es nicht nur dubiose Papier-Protokolle gegeben.
Was die Leute alles unterschreiben…
Daß sehr viel blind unterschrieben wird, deckt sich schon mit meine Erfahrung aus dem Zivilrecht. Etwas in den Anlagefällen: da sind auf dem Formular zig Unterschriften vorgesehen, weil der BGH sagt, daß eine im Fließtext versteckte Quittung unwirksam ist. Also gesonderte Unterschrift….
Dann sind eben 6 Unterschriften auf dem Zettel, einer unter der Risikobelehrung, eine unter der Quittung, eine unter der Widerrufsbelehrung, eine unter der Haftungsfreizeichnung etc.
Sogar erfahrene Verkäufer bestätigen einem unter der Hand, daß das trotzdem niemand liest. Wenn der Kunde 6 mal unterschreiben muß, ist das für den Durchschnittsbürger eben so. Der glaubt trotzem, das nur das unterschrieben wird, was gerade besprochen wurde.
Ich kann mir vorstellen, daß das bei der Polizei erst recht funktioniert, weil den Beamten im Zweifel unterstellt wird, daß sie bis zum Beweis des Gegenteils ordentlich arbeiten und der Beschuldigte schnellstens da raus will.
@33
Was heisst denn "wahrheit ist gleichgültig" ? Wenn einem die Wahrheit in diesem Fall gleichgültig ist, dann doch wohl dem Mandanten der eine Aussage zu Protokoll gegeben und sie durch seine Unterschrift bestätigt hat, sie aber jetzt (nach anwaltlicher Beratung) nicht mehr als wahrheitsgemäß anerkennen will.
@30
"Ja und?! Dann wird in der HV eben der Polizist als Zeuge über das, was gesagt worden ist, vernommen."
Und dann kommt so was dabei heraus…
Nur ein Einzelfall?
http://www.sueddeutsche.de/deutschland/artikel/863/134607/print.html
@ 14 Frank K:
Ich habe mit meinem Beitrag einen etwas pointierten Gegenpunkt zu Udo Vetters Aussage in seinem Artikel gesetzt, der mit seinem Beitrag mehr oder minder den Ermittlungsbehörden eine abwehrende Haltung "in die Schuhe" geschoben hat. Ich hingegen bin davon überzeugt, dass mindestens so viele Beschuldigte und Verteidiger gegen solche Tonaufnahmen wären, wie Ermittlungsbeamte dagegen sind.
Im übrigen habe ich auch ausreichend fadenscheinige Aussagen von Polizisten gehört. Auch bei der Firma in Grün/Weiß ist nicht alles Gold, was glänzt. Die Qualität der Ermittlungsarbeit ist SEHR unterschiedlich – dementsprechend sind auch die Vernehmungen und die Vernehmungsprotokolle sehr unterschiedlich.
Ich wäre übrigens vor allem für solche Tonaufzeichnungen und deren direkte Verschriftung, um unbeabsichtigte "Transkriptionsfehler" zu vermeiden. Wenn man deutsch radebrechende Personen hat oder einfache Arbeiter mit Volksschulbildung (was keine Wertung, sondern eine Tatsachenbeschreibung ist) und dann in den Vernehmungsprotokollen geschliffenes Beamtenschriftdeutsch (ich weiß, ein Widerspruch in sich) liest, dann frage ich mich schon manchmal, was man damit eigentlich anfangen soll …
@29 h.c.
Ich rede ja nicht vom Kleingedruckten.
Aktueller Fall auf meinenm Schreibtisch: nach fast 6 jahren merkt eine Kundin, dass sie gar keine Lebensversicherung, sondern eine Rentenversicherung abschliessen wollte.
Da frag ich mich doch, ob die iregendwann einmal irgendetwas von dem gelesen hat, was ihr zu der Versicherung zugesendet wurde. Von dem Antrag und dem Versicherungsschein ganz zu schweigen.
Wenn es um grundlegende Dinge geht, kann ich doch von einem "Normalbürger" erwarten, dass er seine Gehirnzellen in Anspruch nimmt.
Was sagen denn die Beamten, wenn sie einem das Protokoll vorlegen?
Ich nehme an sowas wie: "Lesen sie es sich durch und wenn alles stimmt unterschreiben Sie."
Oder erfolgt kein Hinweis, dass man die Unterschrift verweigern kann, wenn man Einwände hat?
@ 36 foxi
ach, wenn der beschuldigte arglos das unterschreibt, was ihm der vernehmungsbeamte vorlegt, dann ist er halt selber schuld, wenn er eventuell lebenslänglich aufgebrummt bekommt. hätte er halt besser hinschauen sollen.
was spricht da bitte gegen einen tonbandmitschnitt, ausser dass es leichter wird, schuldige zu verurteilen und schwieriger unschuldige zu verurteilen?
oder wollen wir vielleicht einfach nur möglichst leicht und mit wenig arbeit verurteilen?
Nochmal zurück zur Frage in Kommentar Nr. 13:
Weiß jemand der hier Mitlesenden, ob das Anfertigen einer eigenen Tonaufzeichnung (ist grundsätzlich ja etwa mit dem Handy-Sprachrecorder oder MP3-Player kein Problem) denn nun (a) erlaubt und (b) sinnvoll, also verwertbar, ist?
"Das dürfte nicht gehen. Wenn die Aufnahme da ist, ist sie auch Teil der Ermittlungen und kann nicht ignoriert werden."
Deshalb gibt es ja auch keine Wortprotokolle von Verhandlungen. Das könnte die Rechtsmittelfestigkeit falscher Urteile erschüttern.
@ 42:
Dann schau mal in § 273 Abs. 3 StPO … da kannst du, wenn es darauf ankommt, wenigstens beantragen, dass es ein Wortlaut gibt. Und ich kenne durchaus Fälle, wo Wortprotokolle von der gesamten Hauptverhandlung geführt wurden.
Naja, die Leute sind erstens nicht aufgeklärt, zweitens faul und drittens obrigkeits- und autoritätshörig. Wenn der Polizist dann sagt, "sie müssen das unterschreiben", und das anzuhängende "sonst kommen sie hier so schnell nicht raus" durchblicken lässt, unterschreibt man wohl schnell so ziemlich alles. Soll ja nicht so angenehm sein, als beschuldigter in der Vernehmung.
Da kann ein Polizist, der nichtmal aus wirklich bösem Willen (sondern eben mehr wegen Faulheit, Überlastung und Vorverurteilung, was natürlöich alles schlimm ist) selbst am schnellen Fortkommen des Verfahrens interessiert ist, schonmal die Aussagen entsprechend hinbiegen. Also nicht schreiben, was der beschuldigte (oder Zeuge) sagt, sondern was der Polizist meint, dass der zeuge damit meint – was natürlich entsprechend gefärbt ist. Das ist zum großen Teil sicher auch ein psychologisches Problem.
Wer aber jetzt sagt, ein Tonband / Video lügt nicht, schießt zu kurz. Videos, und insbesondere Tonbänder kann man schneiden. Und selbst wenn nicht, das Aufnahmegerät / die Kamera hat der Polizist in der Hand.
Da sollte man für Chancengleichheit sorgen – nämlich ein eigenes Protokoll / einen eigenen Mitschnitt, das dann von einem möglichst unabhängigen Mitanwesenden, idealerweise dem RA angefertigt wird.
Aber wenn dann zwei Protkolle da sind, die sich in wesentlichen Punkten unterscheiden (Protkoll RA: "Ja, natürlich habe ich die Bude angezündet, schauen sie mich doch an, ich bin eingefleischter neonazi.", Protokoll Polizist: "Der Beschuldigte gab die ihm vorgeworfene Tat zu und bestätigte seine rechtsextreme Zugehörigkeit"), dann wird das Verfahren natürlich nicht einfacher.
Man müsste für solche Vorgänge, die eventuell einem Menschen viel Konsumtauschmittel (vulgo Geld) oder mehrere Jahre Freiheit kosten, einfach genügend Kapazität und Kompetenz bereitstellen. Sprich bessere Ausbildung und mehr Geld für Polizei und Justiz. Bösen Willen, geschweige denn Korruption unterstelle ich hier noch gar keinem!
Aber das ist ein allgemeines Problem.
(Und wenn die Behörden dann Unmengen für neue PCs, nicht funktionierende Zentraldatanbanken und nicht funktionierende Online-Durchsuchungen ausgeben, ist schon klar, warum Polizei und Gerichte über Überlastung und zu kleine Budgets klagen)
Vielleicht ja Teil des Schäuble-Master-Plans, die Bevölkerung zu verängstigen und schließlich komplett zu kontrollieren?
Fehlende Rechtssicherheit hilft da sehr.
Habe gestern als Zeuge der Polizei einfach mal einen schönen Tag gewünscht, als mir schon bei der Zeugenbelehrung eine Kopie verweigert wurde. Hatte leider vergessen zu Fragen, ob ich das Ganze aufnehmen kann…
Daher aber nochmal die Frage: hätte ich die Vernehmung aufnehmen dürfen?