4.10.2007

“Entschädigung”

Wenn man in Deutschland zu Unrecht inhaftiert wird, zahlt der Staat eine Entschädigung.

4015 Euro. Nicht für eine Woche. Oder einen Monat. Auch nicht für ein Quartal. Das ist die Summe für jedes volle Jahr.

Der Tagessatz beträgt 11 Euro.

40 Kommentare zu ““Entschädigung””

  1. mrg meint: (4.10.2007 um 08:42) AntwortenReply to this comment

    irgendwie traurig…

  2. PeterPetersen meint: (4.10.2007 um 08:54) AntwortenReply to this comment

    …aber auch nicht wirklich überraschend, wenn man bedenkt wie mickrig Schmerzensgeld z. B. für einmal Fresse-Polieren sein kann.

  3. gESTALTUNGSmETZGER meint: (4.10.2007 um 09:01) AntwortenReply to this comment

    das ist schon ein starkes stück. wenn man über längere zeit unschuldig einsitzt hat man doch wenn man rauskommt im grunde genommen alles verlohren. arbeitsstelle, wohnung, soziale kontakte, einrichtung, etc. pp. vom entgangenen lohne wenn man die zeit gearbeitet hätte gar nicht erst anzufangen…

    "Zusätzlich kann Entschädigung für Vermögensschaden geleistet werden, wenn der nachgewiesene Schaden den Betrag von 25 Euro übersteigt und der Schaden nicht ohne die Strafverfolgungsmaßnahme eingetreten wäre." – was wäre denn das z.B.? Entgangenes Gehalt, weil man nicht arbeiten konnte?

  4. MEZ meint: (4.10.2007 um 09:04) AntwortenReply to this comment

    4015 EUR… Werden da noch die Kosten für Unterkunft und Verpflegung abgezogen oder ist das schon der Nettobetrag?

  5. Daniel meint: (4.10.2007 um 09:11) AntwortenReply to this comment

    Ein Witz! Ein Jahr meines Lebens ist also mit 4015 Euro abgegolten?

  6. Michael Schreiber meint: (4.10.2007 um 09:12) AntwortenReply to this comment

    Warum nicht gleich alle zu unrecht inhaftierten wegen Erschleichung von Leistungen (Unterkunft, Verpflegung, "Betreuung") verurteilen? Schliesslich haben Sie sich ja offensichtlich nicht ausreichend bemüht Ihre Unschuld zu beweisen.

  7. Don meint: (4.10.2007 um 09:21) AntwortenReply to this comment

    Kommt den Staat also recht billig in Zukunft zu unrecht einsitzen zu lassen. Klingt nach Peanuts.

  8. Jo meint: (4.10.2007 um 09:26) AntwortenReply to this comment

    Das sind zwischen 330 und 341 Euro im Monat, Hartz4 ohne Mietzuschuss?

  9. Der Frager meint: (4.10.2007 um 09:28) AntwortenReply to this comment

    Stimmt es eigentlich, das wenn ein Beschuldigter vor Gericht schweigt, dann für unschuldig befunden wird, und aus der U-Haft entlassen wird, dass so einem der Entschädigungsanspruch verweigert wird von deutschen Gerichten?

  10. gerhardq meint: (4.10.2007 um 09:38) AntwortenReply to this comment

    Da hilft es eigentlich nur folgendes (Beck Aktuell):
    "Wer als gerichtlicher Sachverständiger in einem Strafverfahren ein Gutachten erstattet, muss auch die Grenzen der von ihm präsentierten Erkenntnisse deutlich machen. Versäumt er einen solchen Hinweis, so droht ihm ein erhebliches Haftungsrisiko gegenüber dem Angeklagten. Dies geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt a. M. vom 02.10.2007 hervor. Die Richter sprachen einem unschuldig Verurteilten einen Schmerzensgeldanspruch von 150.000 Euro zu (Az.: 19 U 8/2007)."

  11. 4thmarch meint: (4.10.2007 um 09:39) AntwortenReply to this comment

    Das zeigt, dass der wegen dem Sachunverständigen unschuldig saß, richtig viel Geld bekommen hat. Und die hier genannte Entschädigung kommt on top. Nicht dass das wirklich etwas ausmacht

  12. DD meint: (4.10.2007 um 09:48) AntwortenReply to this comment

    @10 Der unschuldig Verurteilte hatte dabei noch erschwerte Haftbedingungen weil er als 'Uneinsichtig' galt da er ja kein Geständnis abgelegt hatte. Schöne Welt des Gerechtigkeit.

  13. Jürgen meint: (4.10.2007 um 09:56) AntwortenReply to this comment

    In unserem Land gibt es keine Unschuldigen. Wenn er nicht für die Tat eingesessen hat, für die er beschuldigt wurde, dann für etwas was nicht ermittelt wurde, oder für Taten die er eventuell hätte begehen können. Analog den Bestimmungen der GEZ.

  14. RA Felsch meint: (4.10.2007 um 10:15) AntwortenReply to this comment

    @ 9. Nein.

    Gem. § 5 StrEG ist die Entschädigung "…nicht dadurch ausgeschlossen, daß der Beschuldigte sich darauf beschränkt hat, nicht zur Sache auszusagen…"

    Ein Mitverschulden kann jedoch zu einem gänzlichen Ausschluss führen, wenn er die "einfachsten, ganz nahe liegenden Erwägungen nicht anstellt" [OLG Braunschweig VRS 42,50].

    Ob das Schweigen dazu gehört, hängt damit wohl wie so oft vom Einzelfall ab….

  15. saibot meint: (4.10.2007 um 10:15) AntwortenReply to this comment

    @13 Jürgen:
    man kann nur hoffen, dass Sie einmal in diese Lage kommen und dann alle anderen sagen: "na irgendwas wird der schon gemacht haben…"
    wirklich nur dumm ihr Posting.

  16. auch meint: (4.10.2007 um 10:24) AntwortenReply to this comment

    @15 ironie will gelernt sein

  17. R.B. meint: (4.10.2007 um 10:27) AntwortenReply to this comment

    @15: Offenkundig haben Sie Jürgens Beitrag nicht verstanden. Er beschreibt lediglich die Ist-Situation — und verzichtet dabei auch korrekterweise auf Sarkasmus-Indikatoren.

    Die gegenwärtige politische Lage ist leider so, daß ein Unrechtsstaat konstruiert wurde und wird, in dem vermehrt davon ausgegangen wird, daß die *Unschuld*, nicht die Schuld bewiesen werden muß.

  18. Harry Reeder meint: (4.10.2007 um 11:23) AntwortenReply to this comment

    Man sollte den tatsächlich entstandenen Schaden ersetzt bekommen der durch eine U-Haft ensteht, wenn jemand unschuldig ist. Dann würden die Staatsanwälte sorgfältiger mit ihren "Machtbefugnissen" umgegehen. Der unschuldig verhaftete Bürger unseres Landes hat einensehr großen Schaden. Wie heißt es so schön? Wer den Schaden hat, braucht für den Spott nicht zu Sorgen…….

  19. Anonymous A. meint: (4.10.2007 um 11:28) AntwortenReply to this comment

    Von der gleichen Geringachtung menschlicher Lebenszeit ist auch die Aufrechterhaltung der Wehrpflicht geprägt. Da bekommt man staatlichen Freiheitsentzug bereits für sein Geschlecht – und ohne daß es irgendwie nötig, erforderlich oder angemessen wäre.

    Die Tagessätze sind auch ähnlich, etwas geringer, weil man ja am Wochenende raus darf.

  20. Jürgen meint: (4.10.2007 um 11:33) AntwortenReply to this comment

    @all: Sorry, wenn ich aufgrund meiner Ausdrucksweise den celebralen Horizont einzelner nicht erreiche.

    Deshalb für die Einzelnen noch einmal ausdrücklich:

    Mein Posting war IRONIE

    http://de.wikipedia.org/wiki/Ironie

  21. Ralf G. meint: (4.10.2007 um 11:49) AntwortenReply to this comment

    @18: Ich bezweifle, dass die StA sich dafür interessieren würde. Zumindest, solange die Entschädigung nicht aus ihrer Tasche bezahlt wird. Was dann aber auch über das Ziel hinausschießen würde.

    Übrigens: Längere U-Haft wird vom Richter angeordnet.

  22. Harry Reeder meint: (4.10.2007 um 12:14) AntwortenReply to this comment

    "Längere U-Haft wird vom Richter angeordnet", das stimmt.
    Grundsätzlich wird ja fast alles vom Richter angeordnet.
    Trotzdem kommt es immer wieder zu Täuschungen der Staatsanwaltschaft dem Richrer gegenüber. Der Richter muß schon einen Haufen Erfahrung haben und diese dann als Beamter dann auch einsetzen wollen. Oft ist es doch so, daß nicht gerade sogenannte "Neuen Erkenntnisse" zur Entlassung oder Freispruch führen, sondern weil zu gegebener Zeit ein ordentliches Gericht die alten Fakten (die zur U-Haft) geführt haben, genauer untersucht und dann eine positive Korektur vornimmt. Das könnte der U-Haft-Richter auch. Gerade dann wenns um die U-Haft geht. Gerade in Wirtschaftsachen, wird die U-Haft als primitives Foltermittel eingesetzt, unter dem Motto U-Haft schafft Rechtskraft. Zumal es eigentlich nicht um die U-Haft an sich geht, sondern um dessen Vollstreckung. Außervollzugssetzung ist das Zauberwort, gerade bei Wirtschaftsstrafsachen!!!

  23. Kai meint: (4.10.2007 um 12:28) AntwortenReply to this comment

    @22: Wie lange sitzen Sie oder Ihr Mandant schon? ;-)

  24. marko meint: (4.10.2007 um 12:55) AntwortenReply to this comment

    @Don (7): Nö, die Entschädigung sind nur Peanuts im Vergleich zu dem, was der Staat für die Haft ausgibt und was dem Staat durch den Einkommensverlust entgeht.

    Deswegen ist es nicht billig zu unrecht einsitzen zu lassen.

  25. Niemand meint: (4.10.2007 um 13:14) AntwortenReply to this comment

    @ 20 (Jürgen)
    Du meinst mit Sicherheit den "cerebralen" Horizont, nicht wahr?

    SCNR :-D

  26. A. John meint: (4.10.2007 um 13:16) AntwortenReply to this comment

    4015 Euro. Nicht für eine Woche. Oder einen Monat. Auch nicht für ein Quartal. Das ist die Summe für jedes volle Jahr.
    Das zeugt einmal mehr von der tiefen Verachtung des Staates gegenüber seinen Bürgern. Der Mensch ist bestenfalls lästige Verfügungsmasse der Verwaltungsbürokratie und darf dankbar sein, wenn er nicht als Staatsfeind oder "terroristischer Gefährder" gilt. Das, was hierzulande als "Entschädigung" oder "Schmerzensgeld" zugebilligt wird, ist eine Beleidigung und stuft den Menschen auf den Status einer billig zu beschaffenden Ramschware herab.
    Etwas anderes ist es natürlich, wenn man genug Geld hat, mit den besten Anwälten der Republik jahrelang durch die Instanzen zu klagen. Dann ist für eine angeblich "verletzte Persönlichkeit" 10000 EUR drin.
    http://www.stern.de/wirtschaft/unternehmen/:Schadenersatz-Esser-10.000/539677.html

  27. igel meint: (4.10.2007 um 15:14) AntwortenReply to this comment

    Ich sähe auch gern, wenn der Staat für unschuldig inhaftierte viiiiel Geld bezahlen müsste. Es würde aber auch zu lustigen Situationen führen: vielleicht zu Obdachlosen, die viel daransetzen, von der Justiz unschuldig verknackt zu werden, um mit den Millionen später nach Mallorca zu fliegen. Oder Revisionen, in denen hinter verschlossener Tür argumentiert wird: "Wenn Sie den jetzt laufen lassen, wissen Sie, was das kostet?! Und ein Schwein ist er allemal; vielleicht hat er ja nicht dieses Verbrechen begangen, aber ein anderes bestimmt!"

    igel

  28. carsten meint: (4.10.2007 um 15:14) AntwortenReply to this comment

    Die Frage ist doch, schließt nun diese Entschädigung weitere Schadensersatzforderungen aus ? Ich denke nicht, und irgend jemand (Beamter, Hilfsbeamter der Sta etc….) wird da wohl einen Fehler gemacht haben, denn man als rechtswidrig klassifizieren kann und schon grüßt die Staatshaftung…

  29. BonnerBürger meint: (4.10.2007 um 16:00) AntwortenReply to this comment

    Kann ein eingagierter Polizist nicht mal den Schäuble wegsperren?
    Die 11 Euro übernehme ich gerne. :-D

    Falls es teurer wird, richte eine Spendenseite ein:
    http://www.haftentschaedigung-fuer-schaeuble.de *gg*
    Da kommt bestimmt einiges zusammen… :-D

  30. Camillo meint: (4.10.2007 um 16:26) AntwortenReply to this comment

    Kein Grund sich aufzuregen, entspricht in etwa dem Hartz VI Satz. Bei kostenloser Übernachtung und freien Essen kein schlechter Deal. Die Zahl derer, die sich damit noch "verbessern", steigt beständig. Da kann man nicht maulen… :-)

  31. RKS meint: (4.10.2007 um 17:07) AntwortenReply to this comment

    Seriös wäre es, die Sache mit dem Umfang des Entschädigungsanspruchs umfassend darzustellen. Dann wäre die Geschichte aber auch nicht so reißerisch.

    Also:
    § 7 Abs. 1 StrEG: Gegenstand der Entschädigung ist der durch die Strafverfolgungsmaßnahme verursachte Vermögensschaden, im Falle der Freiheitsentziehung auf Grund gerichtlicher Entscheidung auch der Schaden, der nicht Vermögensschaden ist.

    § 7 Abs. 3 StrEG: Für den Schaden, der nicht Vermögensschaden ist, beträgt die Entschädigung elf Euro für jeden angefangenen Tag der Freiheitsentziehung.

    Richtig ist also, dass neben den 11 € pro Tag auch alle Vermögensschäden ersetzt werden müssen.

  32. Udo Vetter meint: (4.10.2007 um 17:22) AntwortenReply to this comment

    Grundsätzlich ist das richtig. Dummerweise haben die Gerichte zig Fallvarianten entwickelt, damit zum Beispiel der Verlust des Arbeitsplatzes keine Entschädigung auslöst.

    Der Verlust des Arbeitsplatzes "nur aus Anlass der Strafverfolgungsmaßnahme" soll etwa den Zurechnungszusammenhang nicht begründen, der – angeblich – für einen Vermögensschaden im Sinne von § 7 StrEG erforderlich ist.

    In der Praxis bleibt es dann bei den 11 Euro.

  33. h.c. meint: (4.10.2007 um 18:43) AntwortenReply to this comment

    Und wie viel bekommt man, wenn man täglich von Beamten schikaniert wird?

  34. Jürgen meint: (4.10.2007 um 19:11) AntwortenReply to this comment

    @20 (Niemand):

    Obwohl natürlich das Wort "celeb"rale ein Hintertürchen für eine hintergründige Argumentation offenlässt, muss ich gestehen (ohne anwaltliche Beratung), dass ich mich verschrieben habe. *schäm*

  35. Matthias meint: (5.10.2007 um 07:33) AntwortenReply to this comment

    Weiß vielleicht jemand, ob der EGMR schon mal eine (Nichtannahme-) Entscheidung zur deutschen Entschädigungspraxis getroffen hat?
    Könnte ja sein, dass er meint, dass 11 Oihronen pro Tag eine zusätzliche Erniedrigung, aber keine Entschädigung darstellt.

  36. h.c. meint: (5.10.2007 um 17:03) AntwortenReply to this comment

    @35 (Matthias),

    gute Frage!
    Schauen wir doch mal an, was der EGMR selber urteilt. Nehmen wir das Beispiel H.G. & G.B. gg. Österreich (Grund: Verurteilung wegen §209 öStGB). G.B. wurde zu 3 Monaten bedingter Haft verurteilt, der EGMR sprach ihm 15.000 € zu, H.G. wurde zu 1 1/2 Jahre unbedingter Haft verurteilt, wovon er 1 Jahr absitzen musste. H.G. wurden 75.000 € Entschädigung zugesprochen. Zzgl. kommen dort noch Anwaltskosten pp. i.H. von insgesamt 6532,27 € dazu.

    Die Berechnung ist ja nun etwas kompliziert, da es hier ja nicht wegen fehlender "Schuld" nach der nationalen Gesetzgebung mangelt, sondern das diese menschenrechtswidrig waren. G.B. saß ja nicht in Haft.

    Zu H.G.: Sagen wir die Verteilung zwischen der eigentlichen menschenrechtswidrigen Verurteilung und der Haftstrafe an sich beträgt 50:50. Bleiben also noch 37.500 : 365. Wären wir also bei knapp über 100 € pro Tag.

    Bei anderen Fällen lag die Entschädigungssumme aber deutlich niedriger. Aber m.W. immer über 11 €. Wenn wir aber bei §209 öStGB bleiben muss man auch sagen, das die Entschädigungszahlungen gegenüber Jugendlichen die nicht verurteilt sondern "nur" in ihrer sexuellen Selbstbestimmung eingeschränkt wurden meist nur ein paar tausend € erhalten haben.

    Ich wüsste nicht das der EGMR jemals über die Mindestsumme einer Entschädigungszahlung entscheiden musste. Aber vllt. weiß ja jemand anderes mehr.

  37. Storax meint: (5.10.2007 um 20:07) AntwortenReply to this comment

    Kein Kommentar zum Thema Konsequenzen für den- oder diejenigen, die hier Fehler gemacht haben. Wie kann es sein, dass ein Polizist, Staatsanwalt, Richter wg. Inkompetenz, die zur Verurteilung von Unschuldigen führen, keine ernsthaften Konsequenzen zu befürchten haben.

  38. Camillo meint: (5.10.2007 um 21:01) AntwortenReply to this comment

    @Storax
    Vielleicht weil das in Deutschland mittlerweile gängige Praxis ist?

  39. Felix meint: (6.10.2007 um 11:00) AntwortenReply to this comment

    Danke für diesen herrlichen Beitrag :) Mich würde mal interessieren, wie häufig unrechtmäßige Inhaftierung in D-Land vorkommt…

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