Autsch
“Tatvorwurf: Sie überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 90 km/h. Zulässige Geschwindigkeit: 80 km/h. Festgestellte Geschwindigkeit (abzgl. Toleranz): 170 km/h.”
Das kann drei Monate Fahrverbot geben. Der Mandant bat ausdrücklich darum, ihm kein schönes Wochenende zu wünschen.
naja, erst masslos übertreiben und dann zerknirscht tun … echte grösse geht anders.
170 bei 80 …
Das sollte kein Fahrverbot geben. Das sollte eine Freiheitsstrafe geben. Das schreit nach 315b/c … (Ja, ja, Gefährung nicht ersichtlich, bla bla)
Solche Raser gehören (Achtung Wortwitz) aus dem Verkehr gezogen
Da hat er aber Glück gehabt.Statt eines Fahrverbots kann das auch ganz schnell Tote geben.
Wurde das nicht als Vorsatz gewertet?
Mein Mitleid hält sich in Grenzen.
@ 2
@ 3
was ist denn das für eine polemik!? in so mancher nächtlichen autobahnbaustelle (auf der kein einziger bauarbeiter zu sehen ist) muss man sich manchmal schon arg zusammenreissen, um nicht in den punktebereich zu fahren.
aber der herr darkstalker möchte solche leute ja am liebsten ins gefängnis stecken, auch wenn sie niemanden gefährdet haben …
170 Sachen AUßERORTS!
Jene, die sich direkt über mögliche Tote beklagen sollten mal ins Sauerland fahren. Da fährt jeder Bauer so schnell wie die Kurven es erlauben.
Natürlich ist ein solches Verhalten Gesetzeswidrig. Aber es gibt unzählige Straßen auf denen nur selten Autos fahren und auf denen man niemanden außer sich selbst gefährdet.
PS: ich bein kein Raser.
Der Bußgeldkatalog unterscheidet leider nur zwischen inner- und außerhalb geschlossener Ortschaften, nicht z.B. zwischen Landstraße und BAB. 170 auf der Landstraße wäre schon eher bedenklich, im Bereich einer der durchaus vorhandenen sinnlosen Geschwindigkeitsbeschränkungen auf Autobahnen dagegen eher ungefährlich – verkehrstechnisch gesehen.
Vielleicht sollte man auch hierüber einmal nachdenken, bevor man mit Paragrafen des StGB um sich wirft.
Für einen ansonsten eher ungefährlichen Regelverstoß (bloßer Verwaltungsungehorsam, wie Prof. E. Samson es formulieren würde) sind 375.- Euro, 4 Punkte nebst Fahrverbot von 3 Monaten m.E. durchaus ausreichend.
@6
Hier geht es nicht um "in die Punkte fahren" sondern um mehr als das Doppelte der erlaubten Höchstgeschwindigkeit.
Abgesehen davon halte ich von der Polemik in den Beiträgen auch nichts, insbesondere, wenn man die Umstände nicht kennt.
naja, es gibt sicher Landstraßen, wo man diese Geschwindigkeiten problemlos fahren kann ohne irgendjemanden zu gefährden – wenn auch selten
von sinnlosen Tempolimits auf Autobahnen (nicht alle sind sinnlos) will ich lieber gar nicht erst schreiben.
insofern ist es völlig daneben erstmal mit Gefährdung und Freiheitsstrafe zu kommen, wenn man die Situation nichtmal kennt
Hmmm, enge Geschwindigkeitstrichter, bei denen man nachts so scharf abbremsen muss, dass man noch am 80km/h Schild 150 drauf hat, sind nichts wirklich ungewöhnliches. Meines Wissens ist die Polizei bei solchen Situationen in einigen Ländern deshalb angewiesen, erst 100 oder 200m hinter dem Schild zu messen.
Dann wären eher ~100km/h bei den erlaubten 60 (Schmalspurbaustelle) rausgekommen. Gibt immer noch Punkte, aber nicht mehr so doll. Anyway, vor ein paar Wochen bin ich auch im Trichter geblitzt worden: Tacho 120 unmittelbar hinter dem Tempo 100 Schild. Tacho geht etwas vor, aber die 12km/h zuviel sollten für 35€ ausreichen, bislang kam noch nichts.
Was ich sagen wollte: Man sollte zwischen Leuten unterscheiden, die zu spät bremsen, wenn sie in den Baustellentrichter fahren und solchen, die rasen. Jemand, der auch verwinkelten Landstraßen mit 140km/h unterwegs ist, ist wahrscheinlich potentiell gefährlicher, als jemand, der während des Bremsens im Trichter geblitzt wurde.
für mich lugt unter der bitte, kein schönes wochenende zu wünschen, der hauch einer einsicht hervor.
.~.
Naja, wenn ich an manche Autobahnzubringer wie das Frankfurter Kreuz denke…da ist auch 80 Beschränkung, aber nachts könnte man mit 400km/h drüberfliegen, ohne jemanden ernsthaft zu gefährden. Alles eine Frage des Standpunkts.
Hätte mir auch passieren können.
Vor Jahren war ich morgens einmal in Streß und habe dabei gedacht, daß die Geschwindigkeitsbegrenzung auf der BAB von 120km/h nur für die Nachtstunden gilt. Und so bin ich mit 270km bei erlaubten 120 zum Termin gefahren. Später ist mir die Verwechslung dann aufgefallen. Zum Glück wurde auf dem Hinweg nicht geblitzt (morgens um 06:30Uhr), auf dem Rückweg standen sie dann da. Nur ich war noch so geschockt, daß ich mich exakt an die Begrenzungen gehalten habe.
Eine Vorverurteilung ist doch hier wohl nicht passend. Es gibt sinnvolle und sinnlose Geschwindigkeitsanordnungen, unabhängig davon, ob man sich daran halten sollte. Wenn die Tat auf der Autobahn passiert ist, bei der er aufgrund des baulichen Charakters nicht einmal mit einer derartigen Beschränkung rechnen mußte, weis ich nicht, weshalb die Angelegenheit überhaupt mit einem FAhrverbot ausgehen soll. Aufgrund des einzelnen Verstoßes läßt sich wohl auch kaum darauf schließen, daß der Mandant immer so schnell fährt.Auf jeden Fall viel Spaß bei der Verteidigung. Ein Gutachten zur Messung muß wohl hier nicht mehr eingeholt werden, da die Differenz hier nicht weggerechnet werden kann.
Ein schönes Wochenende kann er ja trotzdem haben, so schnell malen die Behördenmühlen ja nicht. Vielleicht tritt ja noch über die Weihnachtszeit Verjährung ein.
Kann ich nachvollziehen, AB bei Essen Stadtautobahn, habe angenommen es sind 120Km/h dabei waren nur 60 (3 spurige Autobahn nahct s um halb 5 am samstag)
Ich bin meine 140km/h ( nur 20Km/h zu viel wie immer, damit es keinen Punkt gibt) gefahren.
Das waren dann auch 80km/h zu viel.
So schnell kann es gehen
immerhin bestehen bei 170 (vor Toleranz wohl fast 180?!) vielleicht gewisse Chancen, dass das Bild nicht mehr sonderlich aussagekräftig ist…. bei mir wurde das Verfahren deshalb (121 km/h bei sinnlosen 100 Begrenzung) eingestellt, hätte auch mein Bruder oder meine Oma sein können ;-)
>Eine Vorverurteilung ist doch hier wohl nicht passend. Es
>gibt sinnvolle und sinnlose Geschwindigkeitsanordnungen,
>unabhängig davon, ob man sich daran halten sollte. Wenn die
>Tat auf der Autobahn passiert ist, bei der er aufgrund des
>baulichen Charakters nicht einmal mit einer derartigen
>Beschränkung rechnen mußte, weis ich nicht, weshalb die
>Angelegenheit überhaupt mit einem FAhrverbot ausgehen soll.
dem ist nichts hinzuzufügen.
@7 daher ist das Sauerland ja auch der Landkreis mit den meisten Unfalltoten, zumindest bei Motorradfahrern (oder hat es dieses Jahr nur zu Platz zwei gereicht?).
Punke und Bußgeld bewirken bei den Kollegen erfahrungsgemäß überhaupt nichts. Das einzige, was sofort wirken würde: die Tatwaffe einziehen.
15 "Schaffi": Bekommt man die genaue Zahl, um wieviel die Geschwindigkeit überschritten wurde, nicht erst im Bußgeldbescheid? Wenn ja dann hat sich die Verjährung damit erledigt.
Um wieviel Uhr wurde er denn geblitzt und wars auf einer Bundesstraße oder Autobahn? Erinnere mich dunkel an ein Gerichtsurteil, in dem jemand bei ~ 60 km/h zu schnell um ~ 4 Uhr nachts kein Fahrverbot erhalten hat.
An die Begrenzung wird sich gehalten, basta. Wer glaubt, schlauer als die Aufsteller der Schilder zu sein, kann sich ja mal selbst drum kümmern.
@21
Das Problem entsteht, wenn 30 mit dem Hintergedanken, dann fährt keiner über 50 aufgestellt wird. Die Differenz bauen dann viele in ihre Fahrweise ein.
Kleine Falle für Ortsunkundige:
http://maps.google.de/maps?f=d&hl=de&geocode=9018003507602331964,51.469035,7.094263&time=&date=&ttype=&saddr=A40+%4051.469035,+7.094263&daddr=51.469418,7.094904&mra=mi&mrsp=1,0&sz=19&sll=51.469306,7.094781&sspn=0.000769,0.001583&ie=UTF8&t=h&z=19&om=1
Schlauer als die Aufsteller der Schilder? Wie schlau muss man denn sein um Schilder aufzustellen? Die werden einfach hingestellt, weil es das Gesetz so will, unabhängig ob eine objektive gefahr besteht, und unabhängig davon, ob die Geschwindigkeitslimite den Örtlichkeiten, Verkehrsbedingungen, Wetterbedingungen oder Tageszeiten entspricht.
In Frankreich wird prinzipiell an allen Baustellen auf Landstrassen ein 30er-Schild aufgestellt. Es wird auch nicht entfernt, wenn die Bauarbeiter schon lange vor dem Fernseher sitzen. Entsprechend hält sich niemand daran, auch tagsüber nicht.
@ 8 RA JMelchior
oh, auch in kiel bei samson studiert?
wenn es die verhältnisse erlauben, könnte man auch mal auf einer landstraße 170 fahren..
hier gleich polemisch mit freiheitsstrafe ankommen ist doch ziemlich daneben!
Wenn die Verhältnisse es erlauben ist aber in der Regel keine Begrenzung auf 80 km/h vorhanden.
@25
haha…
SIe sind nicht wirklich viel auf dt. Autobahnen unterwegs, oder?
@ 7: Kann das nur bestätigen, komme aus dem Sauerland, dort fahren sie wie die letzte Sau um es mal deutlich zu sagen. Allerdings haben sich die Polizeikontrollen stark erhöht, alleine heute Vormittag sah im im Umkreis Olpe 3 Stellen an denen die Beamten Autos aus dem Verkehr gezogen haben. Kann mich von der Raserei allerdings auch nicht freisprechen, den oben genannten Vorwurf sollte man so hinnehmen wenn man keine genaueren Details kennt.
@25: Ach ja? Beispiel gefällgig?
Demolierte Leitplanke mitten auf freier Autobahn. Die Begrenzung ist nach links verschoben, sprich eine Delle drin. Da werden dann 3 Warnbaken auf dem linken Seitenstreifen aufgestellt und die Geschwindigkeit auf 80 runtergesetzt.
Das Gefährlichste an dieser Situation sind die Warnbaken und das plötzliche Bremsen der Leute auf freigegebener Strecke.
Tempolimits sind sinnlos. Sind halt zu viele Mental-Schumachers auf den Strassen, die dann auch noch die immergrünen Tartaren-Meldungen von der "Abzock-Falle" anführen.
Mein Vorschlag wäre, Tempolimits außerorts generell nicht mehr zu kontrollieren, bei Unfällen mit Personenschaden im Zusammenhang mit überhöhter Geschwindigkeit dann aber grundsätzlich LEBENSLANGE Fahrverbote zu verhängen. Sollte auch im Sinne unserer Helden am Volant hier sein, denen kann aufgrund ihrer überragenden Fähigkeiten sowas ja nie passieren, denn die wissen ja immer, wann man sich wo welche Geschwindigkeit erlauben kann, nicht wahr?
Boah.. das hätte er mal bei uns in den Niederlanden machen sollen. Da gibt es gar kein festgelegtes Bußgeld mehr für, das landet automatisch beim Staatsanwalt => und der reißt einem garantiert den Kopf ab ;-)
@27
@7
Dös is al gar nex…..
Kommt mal hier hoch…..
Hier oben wurde Simone mal vor ca. Jahr abends um 5 ( stockduster bei uns im Dezember um die Zeit ) angehalten und auf Alkohol kontrolliert. Grund : Sie ist nur 90 gefahren. Auf einer ungeteerten Strasse, voller Kurven, vereist , minus 15 Grad. Und rechts und links viel Wald mit Rentieren die hier allerorten über die Strasse rennen. Sichtweite am mancher Stelle mit Glück 80 bis 120 Meter. "Normal" ist hier auf so einer Strecke mindestens 130. Und da man nur alle 3000 KM mal nen Polizisten trifft… Happy Kadaver…. Jedes Jahr mehrere Duzend….
Have fun
Otaku
@ 30. und das zu recht…
Sehr beliebt auch nächtliche Lärmschutztempolimits, insbesondere auf Autobahnstücken, wo man wirklich richtig schnell fahren könnte. Mein Favorit die A 995 (Giesinger Spange in München), nachts 80 km/h (gut einsehbar, breit, leer und tags unbeschränkt) – inzwischen habe ich gottseidank einen Tempomat, da musste man sich höllisch konzentrieren, nicht zu schnell zu fahren.
Ich meine, dass es insgesamt eh zu viel Tempolimits gibt. In Deutschland steht inzwischen ja wirklich an fast jeder Kurve ein Schild. Das Fatale daran ist, dass viele Fahrer inzwischen den gesunden Menschenverstand soweit ausgeschaltet haben, dass sie auch nicht mehr auf die Idee kommen, vielleicht mal irgendwo langsamer als auf dem Schild steht, zu fahren. In Italien gibt es Kurven auf der Autobahn, die man mit der erlaubten Höchstgeschwindigkeit nur mitnehmen kann, wenn man ein sehr gutes Fahrwerk hat und nichts gegen höhere G-Belastungen im Auto ;-). Die meisten Fahrer bremsen davor – weil sie beim Fahren noch mitdenken! Wird hierzulande leider selten!
@29: Das mit den lebenslangen Fahrverboten hat leider den Nachteil, dass die Jungs erstmal einen richtig bösen Unfall mit entsprechendem Schaden bauen müssen, bevor man sie los ist …
@28
die Gefahr geht von der nicht mehr vorhandenen Sicherungsfunktion der demolierten Leitplanke aus. Diese soll das KFZ mit denInsassen nämlich bei einem Aufprall zum Stehen bringen. Bevorzugt so das die Verletzungen die die Insassen dabei erleiden nicht so schwer sind wie sie nach einem Freiflug über´s mit Einschlag auf dem Feld oder noch besser durch die Fahrzeugteilung am nächsten Baum wären.
Ausserdem geht die Gefahr immer von dem aus der sein KFZ so schnell bewegt das er es innerhalb der Sichtweite nicht zum Stehen bringen kann. Also nachts villeicht besser nicht mit 270 über die Bahn brettern. Villeicht steht oder liegt doch mal was im Weg.
Es ist ein behagliches Gefühl, hier endlich die Gewißheit zu erhalten, daß all die, die mit überhöhter Geschwindigkeit fahren, immer nur und ganz allein sich selbst gefährden. Trotzdem frage ich mich als Fußgänger (und Radfahrer) von Zeit zu Zeit, wie ich wohl gucke, wenn ich des Nachts mal eine Bundesstraße überqueren muß und einer dieser verantwortungsbewußten Selbstgefährder kommt angebraust. Wird sicher eine einmalige Erfahrung. Für mich jedenfalls.
Oh, in der Schweiz würde man bei sowas die nächsten 5 Jahren Velo fahren :-(
Da kommt er günstig weg:
Excès de vitesse supérieur ou égal à 50 km/h
1 500 EUR pour la République Francaise
Suspension 3 ans
Als Gast darf man sich in Frankreich zumindest mal auf die 1.500 EUR einstellen.
Hier (und woanders) wird öfter mal von Diskutanten der Sinn von Geschwindigkeitsbeschränkungen ins Spiel gebracht (in der Regel anhand spezieller Situationen).
Meine Frage in solchen Diskussionen lautet stets:
Ist die höhere Geschwindigkeit, die in speziellen Situationen von Fahrern gewählt wird (beispiels nachts oder außerorts), wirklich notwendig?
Der "Bauer", der im Sauerland zu schnell fährt: Wieviel Zeit gewinnt er mit der schnelleren Fahrweise, auf seine gesamte Lebensdauer berechnet, und ist dies das Elend wert, dass insgesamt aus zu schneller Fahrweise resultiert?
Ich verweise darauf, dass ein einziges, durch einen Unfall "versautes" Leben (fragt einen Rollifahrer, fragt die Angehörigen eines Unfalltoten) mehr "Zeit" verliert, als alle "Zeitgewinne" je aufwiegen können.
Im Rückblick auf meine Zeit als Zivi in einer Intensivstation meine Bitte: Fahrt langsam. Immer. Ihr wißt nicht, was Ihr Euch und anderen ersparen könnt.
@38:
Volle Zustimmung – leider geht der Spaß an der Raserei vielen Vmax-Junkies vor der Sicherheit der anderen Verkehrsteilnehmer – steht man dann am Grab eines nahen Bekannten (Eltern, Ehepartner, Kindes) dem die Hochgeschwindigkeits-Liebe zu Verhängnis wurde, dann kommen meist Aussagen wie "Gott, warum hast Du dass zugelassen …."
Aber solche "Unglücke" lassen sich vermeiden, wenn man sich einfach an die gesetzlichen Vorschriften hält und nicht meint, man müßte dass fahren, was das Auto her gibt.
@29 Der Vorschlag ist nicht weit genug gedacht: Wenn diese Fahrkünstler echte Fahrkünstler sind und denen Fehler ja nie passieren – dann darf ruhig bei jedem Unfall wegen überhöter Geschwindigkeit (auch ohne Personenschaden) der Lappen auf immer weg sein… ;)
Mensch, ab 70 km/h zu schnell gibts doch die Flatrate, da wäre doch bestimmt noch mehr gegangen :)
@6, @8, @24
ICH würde solche Leute gerne wegsperren – aber ich bin ja auch ein Verfechter der positiven Generalprävention. (Ob man die als Strafzweck anerkennen mag, ist eine ganz andere Diskussion)
Nachdem es die Gesetze nicht zulassen – wir muessen uns halt im Bereich des möglichen bewegen – kann ich sie leider nicht alle wegsperren. (Wäre auch angesichts überfüllter JVAen schwerlich möglich und obendrein zu teuer)
An dieser Stelle sei meinem Unmut kundgetan, dass es sich bei 315b/c um konkrete und nicht um abstrakte Gefährdungsdelikte handelt. Ich kenne Menschen, die mit 140 km/h außerorts überfahren (=Getötet) wurden. Da ist man mit 170 km/h doch eigentlich noch schneller dabei, nicht wahr?
Es ist (eine) scha(n)de, dass §69, 69a StGB auf solche Fälle nicht angewandt wird, denn noch ungeeigneter zum Führen von Kraftfahrzeugen kann man gar nicht sein.
Außerorts ist halt eben keine Autobahn – das lernt man in der Fahrschule und wer das in diesem groben Maße vergisst, der soll den Lappen halt wieder abgeben. Und bevor jetzt wer kommt und "Berufsfahrer, sie vernichten meine wirtschaftliche Existenz!" schreit, tja, dann muss man um so mehr aufpassen, sein Gehirn beim Autofahren anzuschalten – und auch angeschaltet zu lassen.
(In diesem Fall gehe ich guten Gewissens nach Hause, selbst WENN ich eine wirtschaftliche Existenz vernichtet habe, denn wer kein Geld zum tanken hat, kann auch niemanden totfahren)
AMEN
Verstehe die Diskussion nicht, über sinnlose oder sinnvolle Gesschwindigkeitsbeschränkung. Wer mit 270km/h über die Strecke knallt, wie oben einer geschrieben hat, sollte sich überlegen, wann er notfalls zum Stehen kommt.
Die Straßen sind keine Rennstrecken, Rücksicht ist angesagt!
In allen Ländern, wo ein generelles Tempolimit gilt und in denen ich war, ist das Fahren auf Autobahnen (Motorways, Highways, Interstates,…) viel entspannter als in Deutschland.
@38: Ja, über die Konsequenzen wird erst später nachgedacht.
@42, letzter Absatz
Ausserorts umfasst auch Autobahnen (Ausnahme Berlin). In der dem Schreiber eigenen Logik sollte also der Führerschein abgegeben werden.
Zum restlichen Beitrag, als Vielfahrer glaube ich schon, dass man auf den gesunden Menschenverstand setzen kann statt auf die grosse Keule. Ja ich glaube sogar, wenn man ausserorts die Geschwindigkeit nicht kontrollieren würde, dafür aber in Wohngebieten hart vorgehen würde und Alkoholsünder mit Sozialarbeit belohnt, dann wäre die Lebensqualität und Verkehrssicherheit höher.
@43
Ländervergleich sind ja sowieso subjektiv.
Ich lebe in Atlanta und bin ziemlich überzeugt, dass das Tempolimit das Fahren hier erst so richtig unangenehm macht. Die Leuten schalten einfach ihr Hirn aus…
Am Anfang fand ich es auch recht entspannend, aber das ändert sich, wenn man mal ausreichend Idiotien erlebt hat. Da sind mir italienische oder deutsche Verhältnisse echt lieber.
Bei solchen Überschreitungen wird in Berlin in der Ladung zum Termin gern mal unter Verweis auf Kammergericht, Beschluss vom 15.04.2005, 2 Ss 56/05–3 Ws (B) 182/05 (NZV 2005, 596 f.) angeregt den Einspruch ernsthaft zu überdenken. Bei Überschreitung der erlaubten Höchstgeschwindigkeit um mehr als 50% ist nach dieser Entscheidung nämlich regelmäßig Vorsatz anzunehmen.
Mitleid kann ich da auch keins haben.
Oft sind es unverständlicherweise ausgerechnet Berufskraftfahrer und/oder welche, die aus anderen beruflichen Gründen auf ihren Führerschein angewiesen sin. Und da ist das Gejammer dann auch immer GANZ groß.
@44, zweiter Absatz:
Die schärferen Kontrollen an den Stellen, wo es "weh tut" wenn mal was passiert. Dafür unterschreibe ich sofort.
Aber die Aufgabe von Kontrollen/Limits auf Autobahnen? Ich persönlich möchte einfach nicht z.B. am Stauende stehen wenn ein E 55 AMG mit 270 km/h in mein Heck knallt.
Hut ab vor jedem, der ein Auto jenseits der 200 Sachen überhaupt noch unter Kontrolle hat – so einfach wie das hier dargestellt wird, ist es naemlich bei weitem nicht.
Ich empfehle den dahingehenden Selbstversuch (beim ADAC oder auf der Nordschleife) nur um mal zu sehen, wie laaaaange man da braucht, um überhaupt zu registrieren, dass man gleich ein Kleinkind überfahren wird. (Und nichts mehr dagegen tun kann ausser zu hupen und zu hoffen)
@45: Klar, ist immer subjektiv. Ich weiß jetzt nicht, was für Idiotien du meinst, ist aber wahrscheinlich allemal besser als jmd. bei Tempo 170 hinten am Kofferraum mit Lichthupe kleben zu haben.
IMO würde ein generelles Tempolimit schon positive Auswirkungen haben.
@49: Da haben wir ja Gott-sei-dank die Strafbarkeit.
Aussehen des Fahrers, Nummernschild, Typ/Farbe des Wagens, Zeit und Ort schnell ins Diktiergerät (Ich mag Handys die diese Funktion mittels Hotkey anschalten) und wenn man einen Beifahrer hat noch ein Foto mit selbigen Handy schiessen.
Das ganze als Nötigungsanzeige zur StA – das macht der Kerl ein mal, mit nem harten StA wirds hoffentlich nicht eingestellt und §§69, 69a klopfen an die Tür …
Hier ein kleines nettes Progrämmchen zum Bremsweg. Man übe mal mit 200 km/h, schneller läßt das Programm nicht zu.
@50: So cool bin ich nicht
http://www.zum.de/downloads/koch/bremsweg.html
Ich muss wohl Glück gehabt haben, dass mir bei >180km/h auf der Autobahn noch kein Kind vor das KFZ gesprungen ist oder ganz plötzlich ein stehendes Stauende da war.
Es gibt genügend Strecken in Deutschland auf denen man gefahrlos schnell fahren kann wenn man die jeweilige Verkehrssituation im Auge hat.
Plötzlich ausscherende Fahrzeuge,auf die Fahrbahn springende Kinder oder Asteroideneinschläge sind auch bei Tempo 120 gefährlich.
@53:
Revolvermann, mit der Einstellung, dass Du "wohl Glück" gehabt hättest bisher, wirst Du wohl weiter rasen und nimmst damit in Kauf, dass dieses "Glück" endet. Sollte das je passieren, dann würde es wohl nicht für Dich allein enden – verunfallende Raser töten oft noch mehr Menschen, nicht nur sich selbst.
Nimmst Du wirklich in Kauf, andere Menschen zu gefährden, evtl. gar zu töten?
(Dein letzter Satz widerlegt sich größtenteils selbst – plötzlich ausscherenden Fahrzeugen und auf die Fahrbahn springenden Kindern ist bei niedrigeren Geschwindigkeiten selbstverständlich leichter auszuweichen. Das mit dem Asteroiden ist eine schwache Trivialität.)
@54
"Nimmst Du wirklich in Kauf, andere Menschen zu gefährden, evtl. gar zu töten?"
Das nimmt wohl jeder in Kauf, der sich hinter das Steuer eines Autos setzt.
Warum fordert keiner ein generelles Tempolimit für Züge ? Immerhin kann ein Kind genauso über eine ICE Strecke rennen wie über eine Autobahn.
@ 42 darkstalker
kann es sein, dass du nicht weisst, was POSITIVE generalprävention bedeutet? ich kann beim besten willen nicht erkennen, wie das rechtsbewusstsein der bevölkerung durch haft bei tempoverstößen gestärkt werden soll.
ich hoffe nur, dass ich dich nie auf der straße vor mir haben werde! ;-)
Ich fahr auch schon mal etwas schneller. Gerade wenn man beruflich viel unterwegs ist, passiert das schonmal. Aber 90!? Das ist wirklich viel zu viel!
@56: Sich hinter einem n.n. verstecken hab ich gern ;) Soviel mal dazu.
Wenn Sie (und bitte halten wir uns doch an diese Höflichkeit, denn ich lass mich nicht gern von jedem Dahergelaufenen duzen) hinter mir bei 5 Meter Abstand mit 170 Sachen die Lichthupe auspacken, seien sie sich der Strafanzeige gewiss :o)
Und natuerlich redete ich von positiver _Spezial_prävention, was sich aber dem aufmerksamen Leser (wozu sie sich ganz offensichtlich zu zählen scheinen) auch aus dem Zusammenhang erschloss. Im Eifer des Gefechts hab ich das wohl durcheinander geworfen. Ich bitte vielmals um Verzeihung…
Wobei der generalpräventive Zweck, mal zu sehen, wohin rasen führen kann, sicher auch nicht von der Hand zu weisen ist. Womit meinem Argument natuerlich wieder zur Gültigkeit verholfen ist.
Ich verkneife mir an dieser Stelle, den von mir sehr geschätzten Herrn Dieter Nuhr zu zitieren, ja? =) Schoenes Wochenende noch allseits… Und fröhliches Weiter-rasen. Mögen euere Ausflüge jenseit der 200 km/h von einer sich schnell nähernden Leitplanke und dem Tod durch eine stark blutende Wunder gekrönt werden. Nur bitte keine anderen gefährden, dass würde mir die – tief empfundene – Freude daran nehmen.
@52: Das hat mit "cool" nichts zu tun, aber wenn das mal mehr Leute machen würden und sich das unter den bekloppten Dränglern rumspricht, hätten wir nicht immer wieder sehr tragische Unfälle zu beklagen.
Und das Argument "Viel im Auto unterwegs" ist doch auch für die Katz´. Dann weiss man erst Recht, dass man einfach 5 Minuten früher losfahren und dafür entspannt ankommen sollte. Einen Schritt weiter zu denken, ist halt offensichtlch nicht jedermans Sache.
Krieg ich jetzt meinen Hardliner-Punkt oder was? =) Für solche Raser wünscht man sich das Äquivalent eines gewissen Herrn Richter a.D. R. B. Schill in einer Bußgeldstelle … zumindest was die Härte angeht
Und jetzt hab ich schon wieder den falschen Strafzweck zitiert … jetzt lass ich den Thread ruhen und misch mich wieder in Themen ein, zu denen ich nüchtern was schreiben kann … bis Montag ;)
Nur der Form halber: "Negative Generalprävention" wäre richtig gewesen …
@ 59 darkstalker
na, dann prost und ein schönes wochenende!
aber den wagen schön stehen lassen, sonst wirds wirklich eine straftat! ;-)
Ich verstehe die ganzen Diskussionen nicht. Jeder sollte nur eine "kostenpflichtige +20 km/h Chance" haben. Beim zweiten Vorfall sollten m.E. immer 3 Monate FV folgen, egal ob inner- oder außerorts und egal ob 21 km/h oder 80 km/h zu schnell. Beim dritten Mal 1 Jahr gesiebte Luft ohne Bewährung und Führerscheinentzug + MPU. Das sollte die Anzahl der Schnellfahrer drastisch reduzieren.
Ach ja, für BKF´s (LKW, Taxi, Bus, ..) zusätzlich Streichung von ALG1 beim Verlust des Arbeitsplatzes wegen eines Fahrverbot. Fehlende Sensibilität muss bestraft werden.
Man diskutiert nicht über den Sinn oder Unsinn von Tempolimits, man hält sich einfach dran. Egal ob tagsüber oder nachts, wenn ein 60er Limit für eine BAB-Baustelle angezeigt wird, fährt man eben nur 60. Wer das nicht tut, sollte ohne Gnade zur Rechenschaft gezogen werden.
Und ja, ich fahre auch gerne mal schnell. So alle 1 – 2 Monate "blase" ich dann für 40 km mit 190 Sachen über die wenig befahrene BAB Mainz-Kaiserslautern. Aber eben nur dort, wo es die Verkehrsdichte erlaubt und es kein Tempolimit gibt.
@61
Du warst noch nie unkonzentriert? Hast nie eine Geschwindigkeitsbeschränkung übersehen?
Noch nie nach der Baustelle wieder Gas gegeben und bist dann nach 300 m am "Ende aller Streckenbegrenzungen" vorbei gefahren?
Noch nie das Auto geparkt und erst beim Ende-Zone-30-Schild festgestellt, dass 50 da jetzt etwas viel war?
Ich wurde auch seit 15 Jahren nicht mehr geblitzt – aber man hätte mich durchaus schon blitzen können.
@62
Unkonzentriertheit hat beim Autofahren nicht verloren.
Nach dem Baustellenende warte ich bis das Aufhebungszeichen kommt, erst dann wird beschleunigt. Sollte es allerdings nach einem Kilometer immer noch nicht stehen, darf man m.W. trotzdem schneller fahren wenn das Ende der Baustelle "offensichtlich" war (es gab diesbez. mal ein entsprechendes Urteil).
Habe seit 20 Jahren den Führerschein, bin privat geschätzte 400.000 km gefahren (zeitweise 4000 – 5000 km im Monat) und wurde noch nie "geblitzt". Und es gab m.W. auch noch nie eine Situation in welcher die Polizei hätte können, wenn sie denn dort gewesen wäre ….
PS: Ich erinnere mich da an eine Fahrt von Hannover nach Saarbrücken (550 km) im Jahr 1998. Da standen die Herren in grün erst südlich der Kasseler Berge, dann kurz vor Frankfurt und dann auch noch am Darmstädter Kreuz.
Bin jedes Mal kalt lächelnd mit den erlaubten 100 km/h vorbeigefahren (ohne extra bremsen zu müssen). Und ich habe jedem "sein Foto" von Herzen gegönnt der vorher meinte mich mit 20+ Sachen und Lichthupe von hinten bedrängen zu müssen, wenn ich mal einen LKW überholt habe.
Neben 315c bleibt ja auch die Möglichkeit, die Kraftfahreignung in Frage zu stellen.
@15: Gegen sinnlose Verkehrsbeschränkungen geht man nicht durch Ignorieren vor, sondern durch Einspruch bei der zuständigen StVB.
Ein Fahrzeug zu steuern erfordert technische und soziale(!) Kompetenzen. Vielleicht haben bestimmte Menschen die einfach nicht. Die sollten dann kein Fahrzeug steuern. Vielleicht verlieren Menschen diese Kompetenzen auch mit zunehmenden Alter. Die sollten dann kein Fahrzeug mehr steuern. Und vielleicht wäre es angemessen, das Verfügen über diese Kompetenzen regelmäßig zu testen.
Wer einen Flugschein hat, weiß was ich meine.
Manchmal wünsche ich mir das wirklich, daß man den Idioten das Fahren eines Fahrzeuges einfach nicht mehr zugesteht. Und wenn jemand mit einem Prökelcitroen ("Saxo", vermutlich ~500kg) hinter meinem Daimler (BJ '86, garantierte 1700kg) auf der Landstraße so dicht auffährt, daß man das Nummernschild nicht mehr sieht, dann hat demonstriert derjenige einfach, daß er nicht in der Lage ist, die Folgen seines Handelns in der Art und Weise abzuschätzen, wie es für das Führen eines Fahrzeuges notwendig wäre. Einmal Bremsen und er unterhält sich intensiv mit seinem Motorblock.
Die restriktive Handhabung und harten Strafen in Frankreich haben übrigens Wirkung gezeigt – es gibt deutlich weniger Verkehrstote und die Anzahl der Suizidraser is auch gesunken.
Ich wünsche mir ausreichend viele Kontrollen, dass nicht mehr nur jede 1000.te Trunkenheitsfahrt entdeckt wird und ein Blitzer nicht mehr unter "seltenes Ereignis" läuft.
Dann… wären die derzeitigen Strafen, das Punktesystem und die MPU's auf jeden Fall ausreichend, um die Idioten zeitnah von der Straße zu bekommen.
Aber den Leuten, die wirklich nur einmal nach dem Ortsende aus Gewohnheit bereits beschleunigt haben, ohne auf das Ortsausgangsschild zu warten, gleich mit dem Führerschein die Existenz zu nehmen?
Die derzeitigen Strafen sind durchaus angemessen, die Kontrolldichte ist nur zu gering.
>>> Man diskutiert nicht über den Sinn oder Unsinn von Tempolimits, man hält sich einfach dran. <<< So ist es. Wie fahrtauglich ist eigentlich ein Fahrer, der sich nichtmal an eine simple Geschwindigkeitsgrenze halten kann?
@ Ische (und Daraufantworter)
Du meinst die A 52 ab Haarzopf oder?
Da stehen genug Schilder, dass da von 22-6 Uhr aufgrund des Lärms nur 60 oder 80 ist, und das in ersichtlichen Abständen.
Ich weiß nicht, ob es für manche zuviel verlangt ist, auf die Beschildung zu achten.
Ich sehe es ebenso wie einige meiner Vorschreiber. Wenn da ein Schild mit 80 steht, dann fährt man eben diese 80. Fährt man schneller und wird dabei erwischt, dann hat das eben Konsequenzen. Ob das Tempolimit an einer Stelle nun "gerechtfertigt" ist oder nicht, hat mit Sicherheit nicht der Autofahrer zu entscheiden.
Schlimm ist es, wenn angeführt wird, dass man ja doch schneller fahren darf, da ja eh keiner da ist, den man gefährdet. Bis dann doch plötzlich mal jemand da ist …
Ich denke, dass es unstrittig ist das jegliches Fuehren eines Fahrzeuges eine Gefaehrdung an sich ist. Es obligt somit dem Fahrer diese Gefaehrdung soweit wie moeglich zu reduzieren. Ich habe weder fuehr die Tempolimit-fraktion noch fuer die Raser-fraktion Verstaendiss. Die einen erhoehen die Gefaehrdung dadurch , dass durch stoisches langsam-fahren die Aufmerksamkeit sennken (diese ist allem Menschen gemein, wer dies bezeifelt sollte mal den selbstversuch machen einmal 2 Stunden normal ueber eine Autobahn zu fahren und einmal auf der seleben Strecke z.B mit Haenger und 80 Kmh/h 2 Stunden einen Teil fahren, dies ist sehr viel ermueder), die anderen dadurch, dass entweder keine Kentiss der physikalischen Gesteze haben(also Selbuebschaetzung) oder keine Verantwortung besitzen (diese halte ich fuer noch schlimmeren). Die Autobahn hat den Zweck eine schnelle Verbindung von A nach B zuermoeglchen. Sie ist weder Ort der Entspannung (Entspanntes Fahren bei max xx km/h) noch Austragungort oder Zurschaustellungsort irgend welchen gefuehlten Potenzen. Auf den Autobahnen mit den "hier ist 120 links Fahrern" und "hobby Schumies" muss ich leider feststellen, das es nur noch wenige gibt die ein leben und leben lassen (hier auch als Wortspiel so gemeint) noch beherschen. Weder Limits noch haertere Starfen werden, diesen Mangel an Sozialverhalten wettmachen. Hier waere frueher eine Vermitlung von grundlegenden Werten von Noeten gewesen. Gesetze und Verbote koennen keine Wertevermittelen, sie koennen und sollen einen zurechtweisen wenn man ueber die Strenge geschlagen hat, sie sind aber nur eine Reaktion auf ein Verhalten nicht dessen Ursache. Und bevor jetzt jemand denkt ich bin ein Freund der Ursachen Rechtsprechung alla "schlechte Kindheit" NEIN sogar im Gegenteil! Aber man sollte die Ursachen, nicht die Symptohme bekaempfen.
Gruss,
asmbuster