22.10.2007

Früher Feierabend

Die Mandantin hatte gute Laune. Sie durfte im Büro wegen unserer Besprechung heute etwas früher Schluss machen. Anwaltstermine gelten in ihrer Firma als Entschuldigungsgrund.

Ist das vielleicht eine Erklärung für die zahlreichen no-shows? Über die klage ich ja nicht zum ersten Mal.

6 Kommentare zu “Früher Feierabend”

  1. Andy Macht meint: (22.10.2007 um 19:53) AntwortenReply to this comment

    no-shows, soso. Wieder was dazugelernt.

    Wie schrieb jüngst der Spiegel? Wie sollen andere unsere Sprche mögen, wenn wir es nicht mal selbst tun. :)

  2. Marylein meint: (22.10.2007 um 22:35) AntwortenReply to this comment

    Dumme Arbeitgeber sterben eben nicht aus. Wieso lassen die sich nicht eine anwaltliche Bestätigung über den Termin vorlegen?

    no-shows? Da kräuseln sich einem die Zehennägel. Es gibt doch deutsche Wörter für dieses Phänomen. Derartiges Denglisch klingt nach Wichtigtuerei.

  3. Judas meint: (23.10.2007 um 08:55) AntwortenReply to this comment

    Jo, genau: 'Nichterscheiner' hat so was elegantes!

  4. Moxy meint: (23.10.2007 um 10:33) AntwortenReply to this comment

    Wenn das mal nicht auch ne RA'in ist…

    Entschuldigungsgrund!

    ;-)

  5. Laie meint: (23.10.2007 um 14:12) AntwortenReply to this comment

    Und wenn sie es zu bun treiben, haben diese no-shows bald echte Termine, nämlich beim Spezialisten für Arbeitsrecht…

  6. MaxR meint: (24.10.2007 um 08:59) AntwortenReply to this comment

    @3 – "Fernbleiber" klingt doch nicht so negativ

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