22.10.2007

Links einhundertsechzig

Armee der Klagesteller

Wertlose Hotelgutscheine

GEZ-Schnüffler hoheitlich unterwegs?

Wann “erschleicht” man eine Leistung?

Den Rasern auf der Spur

Superfecundatio

Nicht selten spielen auch Anwälte eine Rolle

29 Kommentare zu “Links einhundertsechzig”

  1. Niemand meint: (22.10.2007 um 20:27) AntwortenReply to this comment

    Den "Auffahrtest" vom Spiegel hab ich vorhin schon gemacht. Fand das ein wenig lächerlich, so etwas als Test zu deklarieren.

  2. Niemand meint: (22.10.2007 um 20:33) AntwortenReply to this comment

    Oh – falsche Baustelle – hatte "Der Feind im Kofferraum" gemeint. Wäre aber auch komisch, wenn das hier in der Linkliste auftaucht.

  3. PS meint: (22.10.2007 um 20:36) AntwortenReply to this comment

    In Sachen GEZ freuen wir uns alle auf ein Statement des Blogbesitzers!
    ME ist ist der SZ-artikel harmlos, wer schon damit ein Problem hat, ist paranoid und merkbefreit.
    Wenn ich das Geld übrig hätte, würde ich den Text am Times Square plakatieren. Da würde es auch keine Sau interessieren…

  4. Cosmo (Link) meint: (22.10.2007 um 20:41) AntwortenReply to this comment

    GEZ-Schnüffler hoheitlich unterwegs?

    Das geht ja auch so nicht Herr Vetter! Kommt einfach daher und erzählt mal wieder böse Sachen über die GEZ. Pfui!

    ;-)

    Allerdings erstaunt es mich, das die SZ so schnell eingeknickt ist, schade. Ich hätte denen mehr Stehvermögen zugetraut.

  5. jemand meint: (22.10.2007 um 20:46) AntwortenReply to this comment

    Zum Schwarzfahren

    Also rein zivilrechtlich liegt doch ein Vertrag vor:
    de.wikipedia.org/wiki/Pro...facto_contraria_non_valet

  6. kein Name eingefallen meint: (22.10.2007 um 20:51) AntwortenReply to this comment

    Hat Udo Vetter eigentlich auch einen Account im Heise-Forum? :P

  7. Hans meint: (22.10.2007 um 20:55) AntwortenReply to this comment

    @3: Anscheinend hatte Herr Kunze, der Betreiber von finblog, Kontakt mit Herrn Vetter.
    Zu den hoheitlichen Befugnissen zitiert Kunze ein Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart.

    finblog.de/2007/10/20/gez...roht-wegen-anwalts-zitat/

    Und dass Fragen beantwortet werden müssten, zieht der SWR-Justiziar wohl aus § 4 Abs. 5 RGebStV.

    Wie dieser aber darauf kommt, dass, selbst wenn die Voraussetzungen dieser Vorschrift – tatsächliche Anhaltspunkte, dass ein Rundfunkempfangsgerät zum Empfang bereitgehalten und dies nicht oder nicht umfassend angezeigt wurde – zutreffen, irgendjemand den Gebührenbeauftragten dazu Auskunft geben müsste, bleibt unklar.

  8. Jens meint: (22.10.2007 um 21:01) AntwortenReply to this comment

    Ich würde der Üstra eine Niederlage von ganzem Herzen gönnen.

    (Bin aus Hannover.)

  9. RA JM (Link) meint: (22.10.2007 um 21:40) AntwortenReply to this comment

    "Düsseldorf als Hochburg der Betrüger" – das lässt doch hoffen, Herr Kollege, oder?

  10. da damage meint: (22.10.2007 um 22:12) AntwortenReply to this comment

    hmpf, wenn ich mir den Text über die GET durchlesen, schwahnt mir übles. Wenn da mal nicht einer auf die Idee kommt, das man den GEZ Schnüfflern (UND JA, MIR IST SCHEI* EGAL WIE DAS RICHTIG HEIßT!!!!) zutritt zur Wohnung geben muss – und das obwohl doch schon zu Preußen Zeiten klar war, dass das nur , wenn überhaupt, die Polizei darf. Wir bewegen uns rechtlich immer mehr ins Mittelalter…

  11. gant meint: (22.10.2007 um 23:16) AntwortenReply to this comment

    @10
    Was die ÖR-Gebührenjunkies sich aus der Mitwirkungspflicht bzw dem Auskunftsanspruch alles für Befugnisse zurechtreimen, muss nicht notwendigerweise auch den Tatsachen entsprechen.

    Ich gehe davon aus, dass sich mit dem Antwortschreiben auf eine GEZ-Anfrage diese Ansprüche und die eigenen Pflichten erledigt haben.
    Wenn die Verwaltung nicht in der Lage ist, Dokumente sorgfältig zu lagern oder den Wissensstand mit den Außendienstlern abzugleichen, kann das nicht das Problem der Bürger sein, die man dann meiner Meinung nach völlig zu Unrecht deswegen belästigt.

  12. Sentinel2150 meint: (22.10.2007 um 23:40) AntwortenReply to this comment

    Ok der Pornostreit geht los:

    spiegel.de/netzwelt/web/0,1518,512821,00.html

  13. notwendig meint: (23.10.2007 um 08:27) AntwortenReply to this comment

    "Da ist der Ruf Düsseldorfs als internationaler Finanzplatz und als Stadt der Banken."

    :D :D :D
    YMMD

  14. gerhardq meint: (23.10.2007 um 09:31) AntwortenReply to this comment

    @8: Dem kann ich auch nur zustimmen (habe lange Zeit in H gewohnt)

    Nachdem das Verfahren eines GEZ-Schnüfflers gegen mich gegen Zahlung von 100,-EUR eingestellt wurde, meinte der Richter, ich brauche grundsätzlich keine mündliche Auskunft zu geben (könnte wieder ein Beleidigungsanzeige hervorrufen), sondern verlangen, daß die Fragen schriftlich gestellt werden.

  15. Chris H. @ Schwarzfahren meint: (23.10.2007 um 09:49) AntwortenReply to this comment

    "Wer in Hannover in Bus oder Bahn steige, unterwerfe sich einem "Beförderungsvertrag""

    Was hat das bitte mit der strafrechtlichen Bewertung zu tun ^^

    Das Wort "erschleichen" soll eine Täuschungskomponente haben, so der Richetr.
    Das mag alles sein, nur wird man bei einer öffentlichen Ansage (wie hier durch das T-Shirt) die anderen "Komponenten" von erschleichen wohl verneinen müssen (da fiele mir nämlich spontan Heimlichkeit ein)

    Aber selbst wen dieses schwache Haupargument nicht überzeugt:
    Wen will sie denn bitte getäuscht haben?

  16. Kai König meint: (23.10.2007 um 11:45) AntwortenReply to this comment

    Das erhöhte Beförderungsentgelt fällt immer an. Egal wie man das strafrechtlich beurteilt.
    Weshalb es mich doch sehr wundert, welche Motivation hinter jemandem steckt, freiwillig so viel Geld zu bezahlen, nur um eine evtl. vorhandene strafrechtliche Lücke aufzuzeigen….

  17. Der Herr R. meint: (23.10.2007 um 12:13) AntwortenReply to this comment

    19/Kai König

    "Das erhöhte Beförderungsentgelt fällt immer an."

    Das ist meiner Ansicht nach eine grob vereinfachende und somit leicht irreführende Aussage. Insbesondere die Deutsche Bahn stellt sich zwar öffentlich auf diesen Standpunkt, kann ihn aber im V-Fall nicht halten.

  18. Kai König meint: (23.10.2007 um 12:34) AntwortenReply to this comment

    @20:

    An der Aussage ist rein gar nichts vereinfacht oder irreführend.
    Das erhöhte Beförderungsentgelt fällt sehr wohl immer an.
    Es ist Teil der Beförderungsbestimmungen, die automatisch gelten.

    Ein anderer Aspekt ist der § 265a StGB ("Erschleichen von Leistungen) – dieser kommt in der Regel bei Mehrfachtätern zum Tragen. (Sprich die DB erstattet dann Anzeige) Und nur um diesen strafbaren Aspekt dreht es sich hier.

  19. Der Herr R. meint: (23.10.2007 um 13:29) AntwortenReply to this comment

    Wenn man eine Dauerkarte hat, diese aber nicht mitführt, dann bekommt der Verkehrsbetrieb kein erhöhtes Beförderungsentgelt. Oder ich habe bis jetzt nur mit Betrieben mit höchstmöglicher Kulanz zu tun gehabt.

  20. Kai König meint: (23.10.2007 um 13:48) AntwortenReply to this comment

    es geht bei diesem Fall hier nicht um Vergessen einer Zeitkarte, sondern das "richtige" schwarz fahren – ohne Fahrschein oder sonstige Berechtigung.

  21. Laie meint: (23.10.2007 um 14:08) AntwortenReply to this comment

    Zu dem GEZ Link:

    Vielleicht ist es nur mein subjektives Empfinden, aber es scheint so, dass in letzter Zeit immer mehr Organisationen, von irgendwelchen TV-Anruf-Veranstaltern bis zu öffentlich-rechtlichen Anstalten, versuchen ihre Kritiker, in agressivster Form ("unmittelbar rechtlich"), über den Rechtsweg zum Schweigen zu bringen.

    Dies scheint vor allem so, wenn es gegen Privatpersonen (Blogbetreiber etc.) geht, die sich keine langwierigen Prozesse und astronomisch hohe Strafen leisten leisten können.

    Erschreckend finde ich die Fälle, in denen die Justiz anscheinend harmlose, persönliche Stellungnahmen bestraft. – Vielleicht ist es auch nur so, dass die Freiheitsrechte momentan einfach nicht en vogue sind.

    Es ist jedoch sehr enttäuschend, dass sich die Süddeutsche Zeitung durch derartige Gebärden beeindrucken läßt. Gerade solche Institutionen wie Zeitungen, die besonders auf Presse- bzw. Meinungsfreiheit angewiesen sind und sich juristische Auseinandersetzungen finanziell leisten können, sollten es in solchen Fällen drauf ankommen lassen und bis zur letzten Instanz für ihr Recht kämpfen anstatt solch traurige Präzedensfälle zu schaffen.

  22. WakeAlan meint: (23.10.2007 um 14:33) AntwortenReply to this comment

    @26

    Im englischsprachigen Raum bezeichnet man ein solches Vorgehen wohl als SLAPP ("Strategic lawsuit against public participation"), auch wenn es sich hier "nur" um Abmahnungen handelt.

    Dass die SZ so schnell umfällt finde ich traurig. Wofür halten die sich denn einen Hausjuristen, wenn die nicht einmal genug Eier haben, diese durchaus strittige Deutung des RGebStV mal klarstellen zu lassen?

  23. Treater meint: (23.10.2007 um 20:53) AntwortenReply to this comment

    Die Komische mit ihrem Schwarzfahrtrend…
    Ihr Anwalt hat ihr wohl immer noch nicht gesagt, dass es zwar strafrechtlich gut stehen mag, aber sie dafür zivilrechtlich blechen muss…

  24. Saibot-Blog (Link) meint: (24.10.2007 um 12:08) AntwortenReply to this comment

    Und wie ist das jetzt wirklich mit den: "hoheitliche Befugnissen"?
    solla man eini lassa?

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