17.12.2007

Urteil zur Nacktkontrolle im Stadion

45 Seiten lang ist das Urteil des Oberverwaltungsgerichts des Saarlandes, mit dem die Kontrolle einer an sich unverdächtigen 17-Jährigen im Fußballstadion für unrechtmäßig erklärt wird. Die junge Frau hatte sich vor Polizistinnen nackt ausziehen müssen.

Die Entscheidung ist hier nachzulesen (7 MB, PDF).

Danke an Sven Schellenberg, der mir das Urteil zur Verfügung gestellt hat.

Früherer Bericht im law blog.

25 Kommentare zu “Urteil zur Nacktkontrolle im Stadion”

  1. Torsten meint: (17.12.2007 um 11:37) AntwortenReply to this comment

    Man stelle sich vor, dass wäre unser aller Liebling MARCO in der Türkei passiert. Könnt Ihr Euch den Aufschrei vorstellen?

  2. Frank K. meint: (17.12.2007 um 11:39) AntwortenReply to this comment

    … welche rechlichen Konsequenzen werden von Seiten der öffendlichen Hand aus diesem Urteil den gezogen?

    Denke ich hier an Stasi 2.0 und Stäuble, wahrscheinlich keine und es wird unreflektiert weitergemacht wie bisher. ;-(

  3. RA Lothar Müller-Güldemeister meint: (17.12.2007 um 12:00) AntwortenReply to this comment

    Die Lektüre des Urteils ist nicht wirklich erhellend. Grundsätzlich hält das Urteil die von der Klägerin beanstandeten Maßnahmen für zulässig, hält nur im vorliegenden Fall wegen einiger – m.E. nicht wirklich entscheidenden – Einzelheiten den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit nicht für gewahrt. Im Ergebnis wird sich jede Partei aus dem Urteil das raussuchen, was ihr gefällt. Wahrscheinlich wären der Staatskasse die Prozesskosten erspart geblieben, wenn die Polizei bei der Untersuchung ein paar freundliche Worte gesagt, für die Maßnahme um Verständnis geworben und sich hinterher für die Unannehmlichkeiten entschuldigt hätte.

  4. xy meint: (17.12.2007 um 12:28) AntwortenReply to this comment

    @4. Ja, immer schön den Ball flachhalten – so ist es für alle am einfachsten. Allerdings ist das für mich exakt der Tenor der Urteilsbegründung.

  5. Kai König meint: (17.12.2007 um 12:32) AntwortenReply to this comment

    Die Ausführungen der Polizei in dem Urteil stimmen höchst bedenklich – sind aber letztlich auch nur der Widerhall auf Schäuble + Co:

    "[...]dass so genannte „unverdächtige Dynamo-Fans", das heiße unscheinbare jüngere, ältere und insbesondere weibliche Perso¬nen [...]
    Während die Trennung in gewaltbereite und friedliche Fans mit Hilfe szenekundiger Beamter der Polizei Dresden habe gewährleistet werden können, habe die Gefahrenlage aufgrund der Erkenntnisse über so genannte unverdächtige Fans weiterhin bestanden. Auf dieser Grundlage habe die Durchsuchung der Klägerin erfolgen dürfen: Bei den vorangegangenen Spielen sei es zu Ausschreitungen und Gewalttätigkeiten verbunden mit dem Abbrennen von Pyrotechnik und dem Abschießen von Leuchtspurmunition gekommen. Die Klägerin sei durch ihren Schal als Fan des 1. FC Dynamo Dresden kenntlich gewesen. Es hätten konkrete Hinweise auf Transportpersonen bestanden. Die Klägerin habe aufgrund ihres äußeren Erscheinungsbildes dem Personenkreis der so genannten Unverdächtigen zugeordnet werden können. Sie habe dem Profil der Transporteure entsprochen."

    Eigentlich braucht man diesen Ausführungen hier nichts mehr hinzuzufügen. Gerade "Unverdächtige" sind verdächtig. Tja, da bleibt wohl nur noch eins übrig. Sich verdächtig zu verhalten. Vielleicht wird man dann ja verschont.

  6. TheDoctor meint: (17.12.2007 um 12:47) AntwortenReply to this comment

    Sowas kommt dann schnell auf eine Variante von "Legal, illegal, sch***egal" heraus.

    Es gibt grob zweiDinge mit denen man die Achtung für ein Rechtssystem zugrunde richten kann:
    - Gesetze die man nicht durchsetzen kann (z.B. Kopierverbot für kopiergeschützte CDs u.ä.)
    - Polizeiliche Maßnahmen die willkürlich jeden (und wirklich jeden) treffen können.

    Das Erste untergräbt den allgemeinen Respekt vor Gesetzen, das Zweite das Vertrauen in die Polizei.

    Beides ist fatal.

  7. gant meint: (17.12.2007 um 12:58) AntwortenReply to this comment

    Das kennt doch jeder: wer mit dem Auto die Geschwindigkeitsbegrenzungen einhält, wird angehalten. Unverdächtig ist man erst, wenn man ein paar km/h drüber ist und sich "normal" verhält.
    So werden ja auch die Drogenschmuggler gefangen: sie wollen um keinen Preis angehalten werden & fahren genau nach Vorschrift -liber etwas langsamer & bums, sind se dran, die "verdächtigen Unverdächtigen".

  8. tsc meint: (17.12.2007 um 13:01) AntwortenReply to this comment

    die polizeimaßnahmen haben nichts mit schäuble oder stasi 2.0 zu tun. fußballfans werden, gerade bei auswärtsfahrten, schon seit jahren wie vieh behandelt. ohne rücksicht auf irgendwelche rechte, weder bei frauen noch bei kindern und schon gar nicht bei männern.
    generell kommt es mir so vor, als seien fußballfans/-spiele eine art spielwiese für rechtsstaatliche feldversuche.

  9. Laie meint: (17.12.2007 um 13:30) AntwortenReply to this comment

    Für mich ist das, unabhängig von der juristischen Begründung, die ich nicht erörtern kann, eine zweischneidige Sache. Ganz klar: eine 17-Jährige, die keiner Gewalttat verdächtigt wird, darf man nicht ohne Not einer solchen Behandlung unterziehen. Hier hat das Augenmaß gefehlt, und das muss man den Polizist/inn/en auch beibügeln, damit sie das nächste Mal genauer hinsehen, bevor sie solche Eingriffe entscheiden. Dazu sind Gerichte da. Ich sehe aber auch, dass Ad-hoc-Entscheidungen, die die Polizei in angespannten Situationen treffen muss, fehleranfällig sind. Als Nachbar eines Zweitliga-Stadions weiß ich: wenn Dynamo Dresden zu Gast ist, ist die Situation angespannt, allenfalls noch vergleichbar mit "Haue Aue". Spielt einer der beiden Vereine bei uns, ist das Polizeiaufgebot massiv, damit Bierflaschen schwingende Glatzen konsequent kontrolliert werden können. Als Anwohner bin ich froh darüber. Bisher ist es immer gut gegangen.

  10. simon meint: (17.12.2007 um 15:35) AntwortenReply to this comment

    Diese Schreibwut in der Verwaltungsgerichtsbarkeit macht mich fertig. Wer soll sich denn sowas noch durchlesen geschweige denn es verinnerlichen? Früher gings doch auch auf 10 Seiten am VG und 15-20 am OVG/VGH. Planfeststellungen ausgenommen :-) Heutige Ausweisungsbescheide gehen schon locker über 25 Seiten.

    Überall wird nur noch gelabert.

  11. ferkel meint: (17.12.2007 um 16:11) AntwortenReply to this comment

    … Hauptsache, der Anblick war's wert ;-)

  12. Alexander meint: (17.12.2007 um 16:19) AntwortenReply to this comment

    @11: Außerdem klemmte wohl die Zeilentrennung – oder wollte man sich tatsächlich auf wenige Absätze beschränken, die sich dann allerdings über mehrere Seiten erstrecken?

  13. -thh meint: (17.12.2007 um 18:24) AntwortenReply to this comment

    Die Entscheidung des OVG, die grundsätzlich die Rechtmäßigkeit der Kontrollmaßnahmen feststellt, erscheint vernünftig und gut begründet.

    Es liegt auf der Hand, daß bei Vorliegen entsprechender Hinweise auch und gerade unverdächtige Besucher (Stichproben-)Kontrollen unterzogen werden müssen, um erhebliche Gefahren für Leib und Leben anderer Stadionbesucher abzuwehren; entsprechende konkrete Erfahrungen aus vergangegen Gewalttaten lagen vor, so daß es sich nicht bloß um polizeiliche Vermutungen handelt, sondern um belegte Fakten. Gleichfalls ergibt sich aus diesen Erfahrungen, daß ein bloßes Abtasten nicht in jedem Fall ausreichend sein kann, kleine und gut versteckte Pyrotechnik aufzuspüren, wie gleichfalls durch die vorangegangenen Erfahrungen aus der Begegnung in Karlsruhe ersichtlich ist. Dennoch bekommt man bei dem Gedanken Bauchschmerzen, daß ein 16jähriges Mädchen, das nur ein Fußballspiel ansehen möchte, sich dazu praktisch nackt ausziehen und von allen Seiten beschauen lassen muß.

    Insofern ist das OVG für seine bedachte Abwägung zu loben, die grundsätzlich die Auswahl der zu durchsuchenden Personen und auch die Art und Weise der Durchsuchungen für rechtmäßig erachtet, jedoch die Vorgehensweise im konkreten Einzelfall als unverhältnismäßig bemängelt, weil direkt die vollständige Entkleidung verlangt wurde, statt zunächst zu prüfen, ob das Ziel nicht auf anderem Wege zu erreichen wäre: durch Abtasten, durch teilweise Entkleiden, durch wechselweises Entkleiden usw. usf.

    @6 (Kai): Nicht "gerade" Unverdächtige waren verdächtig; aber *auch* ansonsten völlig unauffällig wirkende Personen waren verdächtig, weil konkrete Hinweise darauf vorlagen, daß sich solche Personen bereiterklärt hatten, für bekannte Gewalttäter "Munition" in das Stadion einzuschmuggeln. Bei dieser Sachlage ist eine stichprobenartige Kontrolle auch "unverdächtiger" (richtiger ausgedrückt: "bezüglich der persönlichen Ausführung von Gewalttaten unverdächtiger" oder "unverdächtig wirkender") Personen durchaus gerechtfertigt und geboten, wie das OVG zu Recht festgestellt hat.

    -thh

  14. cCred meint: (17.12.2007 um 21:57) AntwortenReply to this comment

    @7, TheDoctor:
    Es gibt noch einen Punkt:
    Gesetze, die so schwammig formuliert sind (Absicht oder Dummheit – wer weiß das schon …), dass sie geradezu nach einer willkürlichen Anwendung schreien. Aktuell gerde der sog. Petting-Paragraph.

    @8, gant:
    Erinnert mich an die Rasterfahndung nach dem WTC-Anschlag. Da war ein Kriterium doch, dass GEZahlt wurde. Student und nicht schwarz Fernsehen, das ist verdächtig unverdächtig.

  15. dot tilde dot meint: (18.12.2007 um 00:11) AntwortenReply to this comment

    @6 (kai könig):

    ich stimme voll mit dir überein, dass die begründung, sie habe sich durch ihre eigenschaft, unverdächtig zu sein, verdächtig gemacht, zweifelhaft ist. ich finde eine solche aussage von organen eines demokratischen rechtsstaates bestürzend.

    allerdings sehe ich nicht, dass dies eine folge des schäublismus ist. zusammen mit überwachungswahn, präventionsstaat und kriegsrechtlichen ermächtigungen kann aber eine solche argumentation so zerstörerisch sein, dass mehr als das essen hoch kommt.

    inwieweit hier ein konsekutiver zusammenhang besteht, wäre zu untersuchen. die vermutung mag dir gestattet sein, sie sollte aber so nicht im raum stehen bleiben. das hilft uns nicht weiter.

    .~.

  16. Sonntag Freia meint: (18.12.2007 um 10:45) AntwortenReply to this comment

    Also die Polizisten sind doch sanft mit der Dame umgegangen.

    Hier wo ich lebe, haette man ihr wahrscheinlich noch ein paar Finger zwischen die Beine UND in den Popo gesteckt.

    Da haette sie dann auch noch den Mund ganz gross aufmachen muessen und wenn sie dabei frech wird, dann haette sie es auch herunter schlucken muessen.

    War frueher noch alles lustig in Deutschland aber heute sind doch alle verklemmt und der liebe Herr Udo Vetter wird SICHER meinen Beitrag nicht durchgehen lassen.

    Ich bin halt KEIN Angepasster.

    Freundliche Gruesse aus
    Fernost

  17. Michael B. meint: (18.12.2007 um 11:32) AntwortenReply to this comment

    @17(Sonntag Freia) Wir sind also verklemmt, weil wir nicht wollen, dass unsere Staatsgewalt nach Lust und Laune Finger in des Bürgers Körperöffnungen steckt? Und bei Ihnen, in Fernost, da ist das so und Sie freuen sich darüber? Und nennen das lapidar "nicht angepasst"? Ich glaube ich weiss schon, was Sie nach Fernost getrieben hat….

  18. TheDoctor meint: (18.12.2007 um 14:22) AntwortenReply to this comment

    @15 cCred:
    stimmt, wichtige Voraussetzung für meinen Punkt 2.

    Aber die Denkschule aus der Däubler-Gmelin schöpfte und Zypries schöpft LIEBT schwammige, gegen den Bestimmtheitsgrundsatz verstoßende Gesetze.

    Wenn ich schon immer das Geschwätz höre "…ja, das darf man so nicht interpretieren, so ist das nicht gemeint…", dann weiß ich: GENAU SO ist es gemeint.

  19. Gutmensch meint: (19.12.2007 um 13:50) AntwortenReply to this comment

    Nr. 18 Michael B.

    ihr seid verklemmt weil ihr euch alles von der Obrigkeit gefallen lasst.

    Im "uebertragenen Sinne" heisst das, das Euch der Staat Editiert. Fäkalsprache braucht es auch trotz Entschuldigung hier nicht. fh. und ihr wehrt Euch noch nicht einmal. Entschuldige die Faekalsprache aber ich moechte Klartext reden.

    Freundliche Gruesse aus Fernost

  20. Gutmensch meint: (19.12.2007 um 14:32) AntwortenReply to this comment

    Herr Vetter,

    mea culpa, mea maxima culpa!

    Ich mag Ihren Blog und respektiere Ihre Editierung!

    Mit schoenen Worten ist noch keine Welt veraendert worden und manchmal braucht es harte Worte um Menschen aufzuruetteln.

    Ich hoere nur jammern aus Deutschland aber niemand ist bereit wirklich etwas zu unternehmen.

    Freundliche Gruesse aus Fernost

  21. fh meint: (19.12.2007 um 14:33) AntwortenReply to this comment

    Na, das war nicht Udo, sondern der Maschinenraum, der da rumeditiert hat, wie da auch steht ;) Gegen harte Worte hat auch niemand was – nur kann man die ja auch ohne Fäkalsprache nutzen, nicht?

  22. Michael B. meint: (19.12.2007 um 14:38) AntwortenReply to this comment

    @20(Gutmensch) Ihre Aussagen von Beitrag Nr.18 und Beitrag Nr.20 korrelieren nicht, sondern sind konträr; das wissen Sie aber?!

    Zu Beitrag Nr.20: Ja, das stimmt zwar nicht notwenig für Einzelne, aber doch für die Allgemeinheit. Leider. Und bei euch in Fernost?

  23. sehrschön meint: (20.12.2007 um 09:14) AntwortenReply to this comment

    „Sodann musste sie nach und nach zunächste die oberen Bekleidungsstücke abnehmen bis auf die rechte Socke.“

    Okay.

  24. Roland Späth meint: (16.1.2008 um 11:38) AntwortenReply to this comment

    Hier ziegt sich in vollem Masse die Tücke des Verwaltungsunrechts. Es bedarf keinerlei tatsächlicher und nachvollziehbarer Anhaltspunkte, warum eine entwürdigende Durchsuchung am Körper vollzogen wird, es genügt der Generalverdacht " Dresdner Fan". Aber auch in den Strassen der Städte genügen heute Generalklauseln wie verdachtsunabhängige Personenkontrollen für Übergriffe der Ordnungsorgane gegen missliebige "Ordnungsstörer", um diese in den Strassen vor aller Öffentlichkeit entwürdigend am Körper zu durchsuchen und beim Betrachter den Generalverdacht des Schwerstverbrechers zu schüren und den so Behandelten öffentlich zu beleidigen.
    Ich empfehle, auf Grund des Urteilstenors, auch wenn der Einzelfall für die Klägerin positiv ausgegangen ist, für Fussballstadien aus Gründen der Gleichbehandlung generell eine Nacktdurchsuchung anzuordnen.
    Der Ansicht des RA Lothar Müller ist eindringlichst zu widersprechen. Unrechtshandlungen, wie sie hier objektiv vorliegen, auch wenn die Justiz zwischenzeitlich wohl den Generalverdacht mindestens hinzunehmen bereit ist, werden nicht durch freundliche Worte zu entschuldigen sein, da hier eine vorsätzliche Handlung vorliegt.
    Fehlt der Gerichtsentscheidung eigentlich nur noch der Tenor, dass die HAndlungen zwar unrechtmässig waren, aber
    die Klägerin keine Widerholungsgefahr bei vergleichbarer Sach- und Rechtslage zu befürchten habe…..
    die Klägerin nicht explizit dargelegt habe, dass sie zivilrechtliche Ansprüche geltend machen wolle———
    weshalb der "Fortsetzungsfeststellungsklage" das Feststellungsinteresse fehle. Damit bügeln regelmässig VWG's aber auch die Berfungsinstanzen massenweise Klagen kostenpflichtig ab.
    Man kann nur den Hut vor der Klägerin ziehen, dass sie entweder eine entsprechenden Rechtsschutzversicherung oder Geld genug hatte, diese Klage durchzuziehen. Vor allem aber, dass sie einen Anwalt dafür gefunden hat, was nicht gerade einfach ist, sofern man nicht 150.-€/Std. aufwärts Honorarvereinbarungen treffen kann.

  25. Tobias Claren meint: (16.6.2010 um 23:55) AntwortenReply to this comment

    Das darf man unabhängig von Geschlecht und Alter nicht.
    Und auch unabhängig davon welches Geschlecht der Kontrollierende hat.

    Da es ein Verstoß gegen das Grundgesetz (Die Würde des Menschen ist unantastbar, Artikel 1 Absatz 1 Grundgesetz) und wahrscheinlich die Menschenrechte ist, dürfte das nicht mal beim "Einchecken" im Knast zulässig sein. Bei der Unterhose ist Schluss.
    Wenn Sie mehr wollen müssten halt "Nacktscanner" angeschafft werden. Ich würde sogar den Röntgenscanner wie er täglich bei afrikanischen Diamantenminenarbeitern eingesetzt wird einer Nacktkontrolle vorziehen.
    Im Gegensatz zum täglichen Minenarbeiter wäre die Belastung auch ungleich geringer.

    Solche Nacktscanner wären auch eine Lösung für Kontrollen vor Spielen.
    Wenn die zu teuer sind eben mobile Ausführungen.

    Ist zwar ein anderes Recht, aber Österreich nimmt das Recht auf körperliche Unversehrheit absolut ernst.
    Auch bei Verdacht auf Alkohol am Steuer kann keine zwangsweise Blutabnahme durchgeführt werden.
    Dafür muss dann der Verdächtige die Höchststrafe für Alkohol am Steuer hinnehmen.
    Unser Bevormundistan bricht lieber das Recht auf körperliche Unversehrtheit (ein Grundrecht) als den Bürger der dies freiwillig akzeptieren würde evtl. zu Unrecht bzw. zu stark zu bestrafen.
    Das ist schon pervers.

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