Strikte Anwendung

Als ich vorhin den Posteingang in einer Akte aufschlug, rechnete ich mit dem Schlimmsten. Einem Aufhebungsbescheid über eine Prüfungsentscheidung. Damit wäre das komplette Studium meines Mandanten für die Katz gewesen.

Die Mitteilung las sich aber extrem erfreulich. Nachdem wir über viele Seiten argumentiert haben, verzichtet die Behörde nun auf die angedrohten Sanktionen. Unter „strikter Anwendung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes“, wie es in dem Schreiben heißt.

Der Mandant, dem ich das telefonisch mitteilte, freute sich natürlich. Er sagte unter anderem: „Ich habe noch nie so gerne eine Rechnung bezahlt wie Ihre.“

Das wiederum freute mich.