OLG Düsseldorf: Usenet-Betreiber haften nicht
Mit Urteil vom 15.01.2008 hat das Oberlandesgericht Düsseldorf (Az: I-20 U 95/07) entschieden, dass Usenet-Provider für Urheberrechtsverletzungen ihrer Kunden nicht verantwortlich gemacht werden können.
Mit dem im einstweiligen Verfügungsverfahren ergangenen Urteil wurde ein früheres Urteil des LG Düsseldorf vom 23.05.2007 (Az: 12 O 151/07) aufgehoben. Die Berufungsentscheidung des OLG Düsseldorf ist rechtskräftig; weitere Rechtsmittel gibt es im einstweiligen Verfügungsverfahren nicht.
Im Frühjahr 2007 hatte die ProMedia GmbH ermittelt, dass über einen Newsserver des Usenet-Providers United Newsserver die Aufnahme “Mitternacht” von “LaFee” aus dem Usenet abgerufen werden konnte. Da die Aufnahme dort jedoch ohne Einwilligung der Rechteinhaberin EMI veröffentlicht worden war, nahmen deren Anwälte United Newsserver auf Unterlassung in Anspruch.
United Newsserver ließ die Abmahnung jedoch durch Rechtsanwalt
Sascha Kremer aus Mönchengladbach zurückweisen. EMI beantragte daher vor dem LG Düsseldorf den Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen United Newsserver, die vom LG Düsseldorf zunächst auch erlassen worden ist.
Mit Aufhebung des erstinstanzlichen Urteils hat das OLG Düsseldorf einen weiteren Beitrag zur Schaffung von Rechtssicherheit für Usenet-Provider geleistet. Zuvor hatte bereits das LG München I (Urteil vom 19.04.2007 – 7 O 3950/07) in einem von Sony BMG angestrengten Verfahren die Musikindustrie in die Schranken verwiesen und einen Verfügungsantrag gegen United Newsserver zurückgewiesen. Das OLG München (Beschluss vom 16.08.2007 – 29 U 3340/07) hat die Abweisung des Verfügungsantrags zwischenzeitlich bestätigt; auch dieses Urteil ist rechtskräftig.
Die schriftliche Begründung der neuen Entscheidung liegt noch nicht vor.
Der Link zu Herrn Kremer ist im Moment kaputt.
Tsk, tsk. Wieso klagt man denn da nicht in Hamburg? Die sind doch "zuverlässig".
Das ist der Link: http://www.kremer-legal.com/ im href steht nur zu viel drin.
Nette Werbung für den eigenen Ex-Referendar.
In Anbetracht der Tatsache, dass Usenet-Dienste vorwiegend als Anbieter für "freie Downloads" beworben werden und ca. 99% des Usenets aus Binary-Newsgroups mit urheberrechtlich geschütztem Material besteht, überzeugt das Argument, das Usenet wäre nur ein neutraler Informationsübermittler, zumindest mich nicht.
"99% des Usenets aus Binary-Newsgroups mit urheberrechtlich geschütztem Material"
#6: Sieh dir doch mal http://groups.google.com/ an und such nach einem deiner Hobbies. Wenn du nach einer Stunde lesen immer noch der Meinung bist, schicke ich dir Nacktbilder meiner Schwester (26 Jahre 1. Staatsexamen; Hi Evi!!!).
http://de.wikipedia.org/wiki/Usenet
#7 Was hat groupsgoogle.com mit Binary.Newsgroups zu tun?
@8:
Das Studium des in Beitrag 7 verlinkten Wikipedia-Artikels könnte helfen …
Offensichtlich wissen hier viele Nappel überhaupt nicht, was eine Newsgroup ist. Die Dinger gab es schon, als es noch kein WWW gab, und sie sind auf technischer Ebene immer noch der überzeugendere Vorläufer zu Debatten, wie sie hier in den Blogs geführt werden.
Die Binary-Gruppen waren immer nur reine Randerscheinungen, die vielleicht aufgrund der Größe der "Beiträge" viel Platz eingenommen haben, nicht jedoch, wenn man nach der Anzahl der Beiträge schaut.
Und groups.google.com bietet unter anderem ein Interface zu all diesen Newsgroups. Zudem betreibt Google auch eigene Newsserver.
Sicher gibt es auch noch viele hochtraditionelle textorientierte Newsgroups im Usenet, typischerweise der Bereich der auch in der akademischen Landschaft noch existiert/tansportiert wird.
Darum geht es im vorliegenden Fall aber kaum. Anbieter, die vor allem mit den Binary-Groups werben, wissen schon sehr genau, was eben dort übertragen wird. Und damit sind sie in der wunderbaren deutschen Juristensprache die Störer.
Und was ist mit meinem Provider zu Hause, der ist dann sicher auch bald Störer, weil 90% Traffic vom P2P kommen?
Der Betreiber stellt nur einen Zugang zur Verfügung. Er wirbt nicht explizit mit Urheberrechtsverletzungen, er lädt selber nichts dergleichen hoch.
Ansonsten könnte man ja auch jeden DSL-Provider verklagen, wenn dieser fette DSL-Zugänge verkauft. Dort wird auch explizit mit "Filme und Musik schneller downloaden" geworben. Auch Mitstörer?
"Über 100.000 Newsgroups zu allen erdenklichen Themen bieten tagtäglich neue Informationen, Bilder, Musik oder Filme. Es stehen hunderte von Terabyte an Daten bereit, die auf den Download warten."
Zitiert von der Website des Antragsgegners. Wer Newsgroups wie alt.binaries.sounds.mp3.full_albums, alt.binaries.divx.german oder alt.binaries.warez.ibm-pc.german.games zum Download bereitstellt (und die Binary-Groups bestehen aus mehreren Terabytes/Monat, die der Anbieter selbst auf seinen eigenen Servern speichert), muss es sich m.M.n. schon zurechnen lassen, explizit an Urheberrechtsverletzungen teilzunehmen.
DSL-Provider speichern hingegen nicht selbst. Sie sind nicht aktiv beteiligt.
Es sollte schon klar sein, dass hier nur ein ZUGANG zu diesen Newsgroups bereitgestellt wird. NICHT jedoch die dort gespeicherten Daten und Inhalte. Wäre das der Fall, wäre dieser Provider nicht nur ein Mitstörer, sondern selbst ein ganz, ganz böser Urheberrechtsverletzer.
@Reinhard 15: der Anbieter sagt selbst, dass er die Daten auf eigenen Servern zur Verfügung stellt. Natürlich sind sie damit Urheberrechtsverletzer – darum ging es in dem vorliegenden Verfahren aber wohl nicht.
Die Industrie hätte in der Tat vermutlich größere Chancen auf Erfolg durch eine direkte Anzeige gegen den Anbieter.
Da ist die MI aber schon blöde. Wenn denn der Fall so einfach wäre, warum hat man denn nicht in diesem Sinne geklagt?
http://www.gulli.com/news/united-newsserver-klage-2007-04-19/
Gleiche Sachlage, anderes Gericht, selbe Entscheidung!
@Will Kür:
Nomen est omen, oder wie? Worüber reden wir hier? Über das Bereitstellen der Newsgroups? Dann können Sie sich mit Ihrer "Störer"-Argumentation meines Erachtens vollkommen zu recht gehackt legen. Dann landet man nämlich ansonsten letztlich bei der Abschaltung oder Totalfilterung des deutschen Usenets.
Wenn hingegen jemand explizit damit wirbt, dass es bei ihm Zugang zu rechtlich problematischem Content gibt, dann kann ich Ihrer Argumentation durchaus was abgewinnen.
Nur bitte ich dann doch mal dringendst um eine intellektuell saubere und redliche Argumentation Ihrerseits, in der Sie diese Bereiche trennen, und die über ein "Ich will um jeden Preis recht haben, und schmeiße mit allem, was geht" hinausgeht.
@Ben 18: könnten sie bitte auch Ihre Fragen "intellektuell sauber" präzisieren? Welche Bereiche möchten Sie getrennt haben, TDG und UrhG? Es sollte selbsterklärend sein, dass die "Störung" sich auf das TDG bezieht, während die strafbaren Urheberrechtsverletzungen nach UrhG verfolgbar sind.
@19 Der Usenet-Provider stellt den *Zugang* zu den jeweiligen Gruppen (die Daten liegen dann in aller Regel auf eigenen Servern sozusagen im Cache); *erstellt* werden diese Gruppen von den Proponenten derselben – gefüllt von denen, die sich im Usenet tummeln. Für das deutsche Usenet entscheidet eine Moderation (DANA) über den Feed der Gruppen (wird im Ausland ähnlich gehandhabt). So bleibt dem Provider nur die Möglichkeit, binaries grundsätzlich nicht zu feeden (hat T-Online mal gemacht), bestimmte Groups nicht zu feeden oder vollständigen Zugriff zu gestatten. Die Group(s) "alt.binaries.warez*" z.B. nicht zu feeden bedeutet, nicht nur illegale sondern auch legale Inhalte dem Kunden vorzuenthalten. Da bliebe man ohne Kunden. Der Usenet-Provider tut also nicht anderes als jeder andere ISP: Zugriff auf vorhandene Daten gewähren. Recht hätten Sie dann, wenn ein UsenetProvider *eigene* Gruppen auf dem Server anbieten würde, die da z.B. hiessen "alt.usene*t.brandaktuelle.kinofilme und diese auch noch selber uploaden würde.
"Er wirbt nicht explizit mit Urheberrechtsverletzungen, er lädt selber nichts dergleichen hoch."
Das mag auf diesen Betreiber zutreffen. Es gibt aber durchaus Betreiber, die mit XXX und binaries werben.
Von der technischen Sicht ist das eigentlich sehr schade, weil die Technik der Newsgroups P2P-Netzwerken zwangsweise unterlegen ist.
Viele deutsche Betreiber verzichten übrigens bewusst auf den binary-Krams und beschränken sich auf sinnvolle newsgroups-Hiearchien wie de.*. by the way: Usenet != newsgroups.
21, 14:
"DSL-Provider speichern hingegen nicht selbst. Sie sind nicht aktiv beteiligt."
Das ist so nicht richtig. Häufig nachgefragte Inhalte werden auch beim ISP gecacht. Bestimmte Anbieter von P2P-Software werben sogar damit ("Noch schneller durch Proxycache beim Provider" o.ä.). Nach Deiner Argumentation könnte man auch einen normalen ISP als Störer vor den Kadi ziehen.
"Viele deutsche Betreiber verzichten übrigens bewusst auf den binary-Krams und beschränken sich auf sinnvolle newsgroups-Hiearchien wie de.*. by the way: Usenet != newsgroups."
Zwei Gründe, die mir dafür spontan einfallen: Traffic (teuer) und die unsichere rechtliche Lage. Afaik gibt es in D keinen kostenlosen Zugang zu den Binary-Newsgroups mehr.
—
Inhalte aus dem Netz, die sich jemand anzeigen lassen möchte, müssen zwangsläufig lokal gespeichert werden. Wenn ich hier in den Kommentaren "Kinderporno" schreibe, hast Du auch wenn Du nur das erste Kommentar lesen möchtest, aber die Seite komplett laden läßt, "Kinderporno" lokal auf Deinem Rechner. Das ist die Natur der Sache. Es wäre schön, wenn das die Justiz irgendwann verinnerlichen würde! So einfach wie es sich hier viele vorstellen ist es leider nicht.
Der letzte Absatz war etwas offtopic. Mein Koffeinspiegel baut sich erst langsam wieder auf.
99%stimmt immer mehr gibbetr dort auch nicht
Bei Studien die davon ausgehn das mind 5 Millionen Menschen in Deutschland regelmässig Tauschbörsen und andere Dienste wie usenet oder Ftp-server nutzen über die so gut wie alles zu bekommen ist Zitat eines befreundeten Polizisten der für diesen Berich zuständig ist " Da krigst alles es da gibs sogar Newsgruppen für Rechte Musik und Phädophille das ist ein Paradis für die" Zitat ende Stellen sich mir Zwei fragen die ich hier Mal zur Diskussion stellen möchte vielleicht wird ein eigener Artikel draus wer weis
1 Frage
Warum ist es nicht möglich weltweite regeln für kinderpornos aufzustellen, Beispiel was bei uns verboten ist bin ein grosser Hentaifan ist in Japan Kunst, es sollte doch möglich sein hier einheitliche Regeln zu finden.
2 Frage
Betreff Musik und Filme
Warum ist es der Industrie nicht Möglich ein Portal aufzubauen
in dem alles was an Musik und Filmen Rausgekommen ist und älter als 1 Jahr ist für eine monatliche Pauschale von sagen wir 30 euro pro monat zum Download angeboten wird und aktuellere Sachen wie Filme für zb 2 euro für die 1 cd version, 2 euro für die 2 cd version und 3 oder 4 euro für die dvd angeboten werden dan wäre ruhe jeder hätte Rechtssicherheit und die Tauschbörsen würden wenniger zulauf haben als jetzt.
Ist nur so eine Idee über die nachzudenken es wert wäre.