Erklärung

Frau F. und Herr N. haben gemeinsam eine Wohnung gemietet. So richtig scheint es nicht mehr zu laufen, denn sie schreiben an den Vermieter:

Herr N. und Frau F. geben hiermit folgende gemeinsame Erklärung ab: Frau F. tritt mit Wirkung zum 1. Februar 2008 aus dem gemeinsamen Mietvertrag aus. Somit bleibt Herr N. alleiniger Mietvertragspartner. Die Kaution wird von den genannten Parteien intern verrechnet.

Ganz so einfach ist das nicht. Das sollen wir den beiden jetzt gegenerklären.