5.2.2008

Überwachungsvideo gegen Hundedreck

Die Stuttgarter Volksbank hat ihre Videoüberwachung genutzt, um eine Kundin zu überführen. Deren Vergehen: Die Tochter der Frau hatte Hundekacke an den Schuhen und beschmutzte den Schalterraum. Nach Auswertung des Videobandes schickte die Volksbank der Kundin eine Rechnung über die Reinigung.

Datenschützer sind nicht begeistert, berichtet der SWR.

(Link gefunden im RA-Blog)

89 Kommentare zu “Überwachungsvideo gegen Hundedreck”

  1. Jack (Link) meint: (5.2.2008 um 14:26) AntwortenReply to this comment

    Gäbe es mehr Überwachungskameras, könnte man gleich noch den Besitzer des Hundes ermitteln.

  2. Detlev T. (Link) meint: (5.2.2008 um 14:30) AntwortenReply to this comment

    legal, illegal, sch***egal. Die Sitten verlottern zusehends. Ich weiß nicht, was mich mehr aufregt: Die Missachtung von Datenschutz und Persönlichkeitsrechten oder das fehlende Unrechtsbewusstsein dabei.

  3. F.R. (Psycho-Blog) (Link) meint: (5.2.2008 um 14:31) AntwortenReply to this comment

    Wirklich ganz toll! Greifen wir uns einfach den Nächsten, den man für irgendwas bezahlen lassen kann…

  4. der echte n.n. meint: (5.2.2008 um 14:36) AntwortenReply to this comment

    na, da hat die volksbank doch jetzt sicher eine zufriedene stammkundin mehr!

  5. Bea meint: (5.2.2008 um 14:37) AntwortenReply to this comment

    Das ist definitiv die besten Methode, von der ich gehört habe, seinen Kunden begreiflich zu machen, dass sie nur als notwendiges Übel geduldet werden. Worin besteht denn für diese Bank der Unterschied zwischen Vandalismus und einer "innerhalb der Lebenswahrschlichkeit" liegenden Verschmutzung?
    Über die Datenschutzverletzung mag ich mich gar nicht mehr weiter echauffieren, das verdürbe mir den Tag.

  6. Frank K. meint: (5.2.2008 um 14:38) AntwortenReply to this comment

    Shit happens….Hat die Bank wohl in die Scheiße gegriffen.

    Aber ernsthaft, gerade eine Bank, die mit sensibelen Daten und Informationen von Kunden umgeht, und deswegen auch entschrechend auf den Datenschutz geschultes Personal haben sollte, darf so etwas nicht passieren.

    Wenn ich mier überlege, an welchen Stellen dort ggf. noch weiterhin der Datenschutz "zugunsten der Bank" aus dem ereignishorizont der Verantwortlichen ausgeblendet wird, wird mir Angst und Bange (übrigens; schöne Grüße an Schäuble).

    Dieses Verhalten sollte jeden Kunden nach Möglichkeit dazu bringen, die Geschäftsbeziehung zu einem derartigen Institut abzubrechen.

    Rechtlich eine intresannte Frage ist jedoch, wie alt die Tochter der Kundin wohl war, als diese den "Schaden" verursachte.

  7. sir meint: (5.2.2008 um 14:39) AntwortenReply to this comment

    rechnung an die bank schicken. durch hundekot verschmutze schuhe.

  8. Stefan meint: (5.2.2008 um 14:41) AntwortenReply to this comment

    Warum es vielleicht so eskaliert ist:
    Möglicherweise wurde die Kundin auf die Verunreinigungen vor Ort angesprochen und ist aber einfach gegangen/frech geworden anstatt mit denen zu reden, sich kurz zu entschuldigen, etc.?

    Im Text steht nämlich:
    "Die Frau war in der Volksbank-Filiale gewesen, um Geld abzuheben. Dabei soll sie bemerkt haben, dass das Kind in einen Hundehaufen getreten war und Verschmutzungen auf dem Steinboden hinterlassen hatte."

    Natürlich trotzdem kein Stil, mit den Ü-Kameras bei einem *Kunden*.

  9. koboldmaki23 meint: (5.2.2008 um 14:50) AntwortenReply to this comment

    Hm. Wäre es denn rechtlich heikel, wenn 30 oder 40 Leute mit "dreckigen Schuhen" die Bank mal besichtigen? Mal den Wetterbericht anschauen, wann es wieder mal ordentlich regnet….

    MfG
    km23

  10. Daniel (Link) meint: (5.2.2008 um 14:51) AntwortenReply to this comment

    Alter der Tochter und weitere Details bei der Stuttgarter Zeitung:

    stuttgarter-zeitung.de/stz/page/detail.php/1627342

    Link war bei RA-Blog in einem Kommentar zu finden.

  11. Tom meint: (5.2.2008 um 15:00) AntwortenReply to this comment

    Gewöhnt euch an solche Meldungen.

  12. PR (Link) meint: (5.2.2008 um 15:04) AntwortenReply to this comment

    Hm, also um ehrlich zu sein, halte ich die Verschmutzung mit Hundekot im öffentlich zugänglichen Kundenraum (insbesondere am Geldautomaten) für ein normales Risiko. Wenn's draußen regnet wird ja auch nicht jeder aufgefordert, die Dreckpatschen wegzuwischen.
    Im Übrigen paßt aber auch diese Verhaltensweise der Bank ins momentane Gesellschaftsbild. Wenn der Staat alle erdenklichen Daten zu allen erdenklichen Zwecken speichern und verwenden kann, warum dann nicht auch eine Bank? (so wird man sich das zumindest gedacht haben)

  13. c.b. meint: (5.2.2008 um 15:06) AntwortenReply to this comment

    Im Zeitungsartikel steht doch ganz deutlich: der hundehaufen lag vor der Bank.

    Wäre die Bank also ordnungsgemäß ihrer Reinigungspflicht (Kehrwoche) nachgekommen, hätte die Tochter nicht in den Hundedrck treten können und es wäre gar nicht erst zu dieser Verunreinigung gekommen.

    Somit ist die Bank schul und die Kundin kann ihre Aufwendungen (Reinigung der Schuhe etc.) der Bank in Rechnung stellen.

  14. SvenC meint: (5.2.2008 um 15:08) AntwortenReply to this comment

    Ich wette, hätte man 5 min VOR Betreten der Kasse die Frau gefragt, sie hätte sicher JA zur Videoüberwachung gesagt.

    Nun ja. Fein so. So wacht hoffentlich auch der mit der "weissen Weste und nix zu verbergen" Bürger auf. Ich hoffe, weitere Fälle und Beispiele folgen. :)

  15. Mr. J. meint: (5.2.2008 um 15:09) AntwortenReply to this comment

    Ich frag mich, warum die Bank überhaupt noch eine Rechnung geschickt hat und das Geld nicht gleich vom Konto abgebucht hat. Die haben doch alle ihre Daten.

  16. Frank K. meint: (5.2.2008 um 15:13) AntwortenReply to this comment

    in Anbetracht dessen, dass die Tochter der Kundin zum "Tatzeitpunkt" 3 1/2 Jahre alt war, wird es wohl nichts mit dem Schadenersatz für die Stuttgarter Volksbank.

    So bleibt nun auch noch der Imageschaden bei diesen "Leistungsträgern der Gesellschaft" kleben.

  17. SvenC meint: (5.2.2008 um 15:14) AntwortenReply to this comment

    @15
    Unerlaubter Bankeinzug?

  18. TheDoctor meint: (5.2.2008 um 15:20) AntwortenReply to this comment

    Wie haben die die Frau identifiziert ?
    a) Angestellte(r) guckt Videoband -> "das ist Frau XY"
    b) Kreuzabgleich mit dem Geldautomaten -> Aua!

    Je nun, das Leben ist eines der härtesten für Dienstleister, also wenn möglich Bank wechseln.

  19. Frank K. meint: (5.2.2008 um 15:21) AntwortenReply to this comment

    aus dem Leitbild der Stuttgarter Volksbank: "…Für die Stuttgarter Volksbank spielt das persönliche Gespräch und die Nähe zu ihren Kunden eine besondere Rolle. Ganz klassisch. Von Angesicht zu Angesicht…."

    … wäre ja mal ein Versuch Wert gewesen ;-P

  20. alpha meint: (5.2.2008 um 15:21) AntwortenReply to this comment

    Also ich hätte das Bild der Kundin gleich noch für die nächsten drei Wochen in der Filiale aufgehängt! Heutzutage wird hier mal jemand angerempelt, da ein bißchen geklaut und dort ein bißchen Hundekot hinterlassen – und der brave Kunde muss dafür höhere Bankgebühren zahlen! Daher: Bravo, Stuttgarter Volksbank!

  21. prenz (Link) meint: (5.2.2008 um 15:22) AntwortenReply to this comment

    Aha. Um die paar Fußtapser von einen Steinbboden zu reinigen, wird "Eine Stunde Arbeitszeit Meister/Obermonteur" benötig?! (siehe Link zu #10). Da sieht man mal wieder: die Schwaben sind sehr gründlich, und sparen auch nicht mit (über-)qualifiziertem Personal dabei!

    Auch bei der Kundenfreundlichkeit erste Wahl: Man habe der Kundin ja immerhin einen Ansprechpartner genannt!

    An Kundins Stelle würde ich das auf eine rechtliche Klärung ankommen lassen…

  22. alpha meint: (5.2.2008 um 15:25) AntwortenReply to this comment

    Außerdem wäre ich übrigens dafür, von allen Hunden eine DNA-Probe abzunehmen und diese in einer zentralen Hundedatei zu erfassen! So könnte man ganz schnell Herrchen ermitteln, die sich nicht um die "Hinterlassenschaften" ihrer Vierbeiner zB auf Kinderspielplätzen kümmern!

  23. Holger meint: (5.2.2008 um 15:30) AntwortenReply to this comment

    @23: …und dann stellt sich heraus, dass es der Hund des Filialleiters war :-)

  24. Frank K. meint: (5.2.2008 um 15:33) AntwortenReply to this comment

    @25:…. oder vieleich der Filialleiter selber :-D

  25. Hootch meint: (5.2.2008 um 15:41) AntwortenReply to this comment

    @23, alpha:
    Das ist gar keine Zukunftsmusik… :-(
    http://www.vetcontact.com/de/art.php?a=2949&t=

    Grüße!

  26. joe meint: (5.2.2008 um 15:46) AntwortenReply to this comment

    "…konnten wir feststellen, dass es resultierend aus Ihrem Besuch unseres Geldautomatenbereichs zu einer fäkalen Verunreinigung kam…"

    >> könnte man auch so verstehen, als hätte die Kundin den Haufen selbst hingesetzt.

  27. Marc (Link) meint: (5.2.2008 um 15:59) AntwortenReply to this comment

    Ich möchte diese Hundehaufenapologeten mal hören, wenn ihnen einer solchen Dreck in den Vereinsraum schleppt oder auf der Treppe vor ihrem Haus abstreift … Und wie die ihre Kinder erziehen will ich gar nicht wissen. Aber warum mache ich mich hier rum, die "Warum ich?" und "Lass dich nicht erwischen"-Mentalität ist halt die bequemste Art sich vor Verantwortung zu drücken.

  28. Bubba Hyde meint: (5.2.2008 um 16:18) AntwortenReply to this comment

    Also ich habe ja ne Weile nichts mehr von diesem Thema gelesen, aber sind solche Beweise nicht unverwertbar? Oder muss schon die Aufstellung der Kamera illegal gewesen sein, würde solcher "Beifang" also legalisiert?

  29. Flok meint: (5.2.2008 um 16:20) AntwortenReply to this comment

    …und in 10 Jahren erwischt mich die >>Sicherheitskamera<< bei der Verweigerung des Schäublegrußes….

  30. Asz meint: (5.2.2008 um 16:20) AntwortenReply to this comment

    @ 31 (Marc) dann sollten aber neben den Eingangstüren auch entsprechende Reinigungswerkzeuge angebracht und -mittel greifbar sein.

    Ansonsten – Nun auch Hundekackeschnüffelei. Doch recht kreativ, dieser Bankhaufen. Hätte ich nicht gedacht… und ob Schäuble auch an sowas gedacht hat?

  31. K.S. meint: (5.2.2008 um 16:42) AntwortenReply to this comment

    Was macht die Bank eigentlich wenn es draussen stürmt und alle dreck mit reinschleppen? Verschickt die dann an jeden eine Rechnung?

  32. R.A. meint: (5.2.2008 um 16:51) AntwortenReply to this comment

    Mal abgesehen davon, daß das Thema etwas skurril und das Fingerspitzengefühl der Bankverantwortlichen grottig ist: Wo genau ist hier eigentlich das Problem mit dem Datenschutz?

    Im Prinzip ersetzt/ergänzt die Kamera hier die normale Beobachtung/Zeugenaussage der Bankangestellten.
    Da wird ein Schaden angerichtet, und der Verursacher identifiziert – genau dies ist grundsätzlich der Sinn solcher Kameras.

    Grundsätzlich ist das doch genauso wie bei einer Kamera im Supermarkt, die einen Ladendieb aufnimmt.
    Oder einer privaten Kamera die den Garten beobachtet und aufnimmt, welcher Nachbar sich über den Zaun schleicht und die Balkonplanzen mit Terpentin zum Eingehen bringt (reales Beispiel von Bekannten!).

  33. Ulf meint: (5.2.2008 um 16:54) AntwortenReply to this comment

    Vorweg: Ich bin ein Gegner der Vorratsdatenspeicherung, Online-Durchsuchung und sonstiger unverhältnismäßiger (polemisch: StaSi-artiger) Überwachung der Bürger.

    Aber: Die Bank hat Angestellte, die hätten die Frau beobachten können und auf diese Weise identifizieren können. Da dies aber nun mit Hilfe eine Videokamera geschehen ist, empfinde ich nicht als tiefergehenden Eingriff in die Privatsphäre, insbesondere da keine personenbezogenen oder identitätskennzeichen erfassende Daten von der Kamera erhoben werden konnten – so wie es beispielsweise bei unserem Mautsystem der Fall sein würde. Die Identifizierung fand nicht anhand eines computergestützten Automatismus statt, sondern manuell mit Hilfe eines Bildes und der Kundenkartei. Meines Erachtens fühlen sich die "Datenschützer" (professionell oder berufen gefühlt) nur machtlos gegen andere, wesentlich wichtigere Einschränkungen der Privatsphäre, so dass bei dieser (sorry) Lapalie ein Aufstand gemacht wird.
    Die Ermittlung hat sich halt etwas modernerer Mittel, als sie vor 1950 üblich waren, bedient. Keinerlei Datenhaltung, keine automatische Erfassung wann welcher Kunde die Bank betritt, keine Biometrie. Wenn am Eingang ein Pförtner sitzt, der ein Besucherbuch führt, würde das wahrscheinlich niemanden stören – dabei würden aber mehr schützenswerte Daten erfasst werden, als mit einer Überwachungskamera. Die Nutzung moderner Mittel ist nicht das Problem, sondern der Missbrauch der Daten, die durch automatische Verknüpfung mit personenbezogenen Daten ermöglicht wird.

    Dagegen finde ich die DNS-Datenbank der Hunde, die im Link von @28 beschrieben wird, WESENTLICH beängstigender, obwohl es mich nicht betrifft und wahrscheinlich auch nie persönlich betreffen wird. Wenn man schon bei der einfachen Auswertung eines Videobandes, dass man mit einer Kundenkartei

    Der Fall an sich ist natürlich sowieso grenzwertig und als Geschäftsführer der Bank hätte ich mich vor einer versuchten Weiterbelastung an einen Kunden versichert, dass es kein Versehen war, sondern mutwillige Beschädigung. Der Nachrichtengehalt wäre eher etwas für das Gespann Bild und Bildblog.

    P.S.: Ich war schon immer schlecht in Textproduktion.
    P.P.S.: Kritik und/oder Diskussion gerne –> Flames /dev/nul

  34. Jens Ferner (Link) meint: (5.2.2008 um 16:57) AntwortenReply to this comment

    @37: Mal dahin gestellt, ob das so erforderlich ist. Auch dahin gestellt, ob der §6b BDSG, der vom "Hausrecht" spricht damit die Beseitigung üblicher Schmutzspuren meint.

    Was wäre denn, wenn die Angestellten die Frau festhalten und die nennt ihre Personalien nicht. Würden die dann auch mal kurz die Kundenkartei durchsuchen? Ist dir klar, dass hier die Daten, die zur Kontoführung genutzt wurden, für sonstige weitere Zwecke eingesetzt wurden? Wenn die unterste Schutz-Schwelle zur Verwertung von Daten schon die Verschmutzung eines öffentlichen Raumes ist, bei welchem Ausnahmefall werden dann personenbezogene Daten nicht mehr genutzt?

    Das ganze Geschehniss ist nicht nur unverhältnismässig, sondern auch dumm und weit unter dem Bagatellbereich.

  35. KiNGU (Link) meint: (5.2.2008 um 17:00) AntwortenReply to this comment

    @ 36 und 37:

    Zumindest in der Stuttgarter Zeitung wurde heute darüber aufgeklärt, dass diese Kameras gerade nicht dazu dienen, das Hausrecht in jeder Kleinigkeit durchzusetzen. Vielmehr sollen sie der Verhinderung (bzw. Aufklärung) von Straftaten dienen. Da gibt es wohl auch einen Richterspruch (oder sogar ein Gesetz?) zu.

    Dazu kommt, dass die Bank eben nicht nur die Videodaten genutzt hat, sondern wohl auch gleich über einen Kontenabgleich herausgesucht hat, wer zum betreffenden Zeitpunkt eine Kontenbewegung (in Form von Geldabheben) hatte. Erinnert mich irgendwie an so eine Aktion, wo man mal eben nach 79,90 Euro die Konten durchforstet hat… Ich habe starke Zweifel, dass die Angestellten der Bank, die das veranlasst haben, überhaupt Zugriff auf die Konteninformationen hätten haben dürfen.

    Mir jedenfalls hat die Stuttgarter Volksbank extrem weitergeholfen. Suche derzeit nämlich eine neue bzw. weitere Bank hier unten. Die Liste wurde gerade um eine Position kleiner.

  36. mutombo meint: (5.2.2008 um 17:04) AntwortenReply to this comment

    ich muß ja ganz ehrlich sagen, ich kenne mich da rechtlich nicht so aus.
    aber ist es den verboten eine kamera auf privatgelände aufzuhängen?
    bzw hätte ein angestellter die sache beobachtet und dann seinem vorgesetzten gemeldet, wäre das etwas anderes?
    wenn man vor gericht geht, kann das band dann nicht verwertet werden?
    ist doch eigentlich ein klarer Fall von Sachbeschädigung.

    nicht falsch verstehen, ich bin kein freund von überwachung, aber irgendwie versuche ich die sache lieber objektiv anzugehen.

  37. Ulf meint: (5.2.2008 um 17:11) AntwortenReply to this comment

    Ob der Zugriff auf die Kontendaten anhand Datum/Zeit der Kontenbewegung rechtens ist, kann ich tatsächlich nicht einschätzen. Mein Rechtsempfinden (und mehr habe ich nicht) sagt mir nichts dazu.

    Der Unterschied, den ich zu der @39 erwähnten Abruf der Kreditkartendaten und Zuführung der Strafverfolgungsbehörden sehe, ist dass trotz des Generalverdachtes die "Ermittlungsdaten" sicherlich nicht vorgehalten werden.

  38. Udo Vetter (Link) meint: (5.2.2008 um 17:14) AntwortenReply to this comment

    Eine Sachbeschädigung ist es mit einiger Sicherheit nicht. Man wird wohl kaum davon ausgehen dürfen, dass die Mutter die Verschmutzung wollte. Fahrlässig kann man eine Sache nicht beschädigen.

    Außerdem wird man Mühe haben, eine Verschmutzung als erhebliche und nicht nur vorübergehende Veränderung des Erscheinungsbilds des Fußbodens einzuordnen, wie es das Gesetz fordert.

  39. R.A. meint: (5.2.2008 um 17:21) AntwortenReply to this comment

    42, Udo:
    > Eine Sachbeschädigung ist es mit einiger
    > Sicherheit nicht.
    Das ist klar.
    Und ob der Schmutz einen Anspruch Ersatz der Reinigungskosten rechtfertigen würde ist auch fraglich.

    Aber das ist hier doch gar nicht der Knackpunkt.
    Es geht doch darum, was man mit einer Kamera darf und was nicht. Bzw. ob man mit Kamera weniger darf als mit direkter Zeugenaussage eines Angestellten.

    Wenn das "Vergehen" ohnehin nichtig war, dann braucht man auch nicht über zulässige Beweise reden.
    Aber wenn es ein echtes Delikt gewesen wäre – wäre dann die Kamera-Auswertung wg. "Datenschutz" unzulässig?
    Da habe ich echte Verständnisprobleme.

  40. Jens Ferner (Link) meint: (5.2.2008 um 17:27) AntwortenReply to this comment

    Also das mit der Sachbeschädigung ist ja nun wirklich etwas weit gegriffen. Aber sehen wir uns mal, unabhängig vom Datenschutz, den Fall insgesamt an:

    1) Da stellt jemand seine Räumlichkeiten der Öffentlichkeit zur Verfügung. Das das mit Verschmutzung einhergeht ist Lebensrisiko und Lebenserfahrung, darum haben die ja auch Putzleute. Allenfalls wenn es über Gebühr belastet wird, wird es interessant. Nur weil einer in Hundekacke tritt dürfte das aber schwer zu vermitteln sein, allenfalls wenn einer vorsätzlich mit Hundedreck an den Füssen darum läuft oder sich gar bewusst die Füße (an Wänden oder boden) abschmiert wird es interessant.

    2) §254 BGB: Schadensminderungspflicht. Musste es ein Handwerker sein? Ich habe in meinem Leben schon oft Hundekacke weggewischt, ein feuchtes Tuch wirkt da wunder. Zumal ich davon überzeugt bin, dass da regelmässig eine Putzkolonne ein und aus geht.

    3) §826 BGB: Das Kind haftet eh nicht, wenn dann die Mutter. Hätte sie jetzt nicht gesagt, dass sie das schon vorher gesehen hat wäre das Thema ohnehin gegessen. Aber sie musste ja unbedingt was sagen… Womit das Thema aber nicht unbedingt vom Tisch ist.

    Man mag es anders sehen. Wer aber hier eine Kostenpflicht der Mutter sieht sollte beim Einkaufen demnächst aufpassen. Nicht dass ihm was klebriges (Olivenöl? Schoko-Sirup?) an der Kasse aus der Hand fällt, beim Legen aufs Kaufband – da muss ja eventuell ein Handwerker ran zum Saubermachen.

    An die "pro"-ler: Denkt lieber zweimal drüber nach bevor ihr blind "pro" etwas Argumentiert. Der Datenschutz ist hier nur ein Teilaspekt, wenn auch ein wichtiger, wobei die Kamera an sich nur der Schokostreusel auf dem Auswerten der Konto/Kundendaten ist.

  41. Jens Ferner (Link) meint: (5.2.2008 um 17:32) AntwortenReply to this comment

    "Es geht doch darum, was man mit einer Kamera darf und was nicht."

    Auch nur Teilweise. Es geht darum: Was man damit darf (steht im §6b BDSG und ist sehr kompliziert, die Auslegung geht weit über den Gesetzestext hinaus) und wie man das auswertet, hier wurde evt. auf Kundendaten zurückgegriffen. Das alles kann man nicht getrennt beobachten – wenn der Mitarbeiter X drauf sieht und dagt "Das ist die X, die wohnt in der Strasse Y, Hausnummer Z" ist das was anderes als "Das ist die X, warte ich such mal in unseren Datenbeständen raus wo die wohnt".

    @43: Das Beweisverwertungsverbot ist ein kompliziertes Thema das man hier nicht mal kurz anreissen kann. Wer sich dafür interessiert findet eine gute Zusammenfassung in der Jus 1/2008 ab Seite 35 als Aufsatz. Am Ende ist es für mich nichts anderes als der unzulässige Mitschnitt eines Telefonats.

  42. A. John (Link) meint: (5.2.2008 um 17:40) AntwortenReply to this comment

    @ 41: Man wird wohl kaum davon ausgehen dürfen, dass die Mutter die Verschmutzung wollte. Fahrlässig kann man eine Sache nicht beschädigen.
    Ich würde die Rechnung an meine Privathaftpflicht-VS schicken.
    Der darf die Bank dann erklären:
    a.) Worin sie den ersatzpflichtigen Schaden sieht und
    b.) Warum zur Reinigung eines leicht verschmutzten Steinfußbodens ein Handwerksmeister erforderlich ist und warum der dazu eine Stunde benötigt.
    Der sich daraus entwickelnde Schriftwechsel wäre sicher lustig.

  43. Katrin meint: (5.2.2008 um 17:42) AntwortenReply to this comment

    Ob die Bank darüber nachgedacht hat, den Betrag gleich mal dem Konto zu belasten…??
    Ansonsten schliesse ich mich voll und ganz der meinung von @45 jens an, der hat es schön zusammengefasst.

  44. Udo Vetter (Link) meint: (5.2.2008 um 17:51) AntwortenReply to this comment

    Ich habe mich auch nur auf Nr. 40 (mutombo) bezogen, der von einem klaren Fall der Sachbeschädigung ausgeht.

  45. Ulf meint: (5.2.2008 um 18:22) AntwortenReply to this comment

    @44/45 Danke Jens, sehr aufschlussreich.
    Wenn ich das richtig interpretiere, dann ist der §6 BDSG so eng gefasst (und nicht nur in den Köpfen der Datenschutzbeauftragten so), dass eine Verwertung von z.B. Kundendaten in der Datenbank wirklich ausschließlich für den Zweck der Kontoführung genutzt werden dürfen. Jedwede weitere Verwendung bedarf der expliziten Zustimmung des Dateninhabers. Dies betrifft dabei nicht nur Werbung sondern auch diesen Fall.

    Mal unvorbelastet und wieder ein wenig polemisierend: Wieso beantragen wir nicht bei der Hälfte der Politiker die Aufhebung der Immunität (soweit vorhanden) und klagen sie wegen Anstiftung zu einer Straftat an?

  46. Frank (Link) meint: (5.2.2008 um 18:30) AntwortenReply to this comment

    @ 16. Das die Tochter erst 3,5 Jahre alt war, heißt ja nicht, daß die Eltern nicht ranmüssen. Wer weiß, vielleicht stellt die Volksbank ja jetzt noch ein Schild in der Schaltergalle auf, auf dem steht: Eltern haften für ihre Kinder.
    Aber ich habe eher den Verdacht, diese Volksbankfiliale will schließen, und nun versucht man, die Kunden zu vergraulen, damit es nicht so viel Protest geben wird wegen der Schließung.

  47. Karla meint: (5.2.2008 um 18:34) AntwortenReply to this comment

    Normal wäre es doch, dass die Volksbank diese Verunreinigung aus Kundenfreundlichkeit und "auf Kulanz" entfernt. Zumal wenn es ein 3 1/2 jähriges Kind einer Kundin war, dass noch nicht einmal selbst bemerkt hat, dass es dreckige Schuhe hat. Auch wenn die Mutter die Verunreinigung einer Bankangestellten mitgeteilt hätte, hätte wohl ein "Hausmeister" diese Verschmutzung ohne Murren freundlich entfernen sollen. Geht es der Bank so schlecht?

    Wie kann es sein, dass überhaupt einer der Angestellten oder eventl dazu nötigen Vorgesetzten auf die Idee kommt, wegen einer solchen "Lapalie" die Kameraüberwachung "abzufragen", um diese dann mit Kundendaten abzustimmen um eine Adresse herauszubekommen?

    Ein klarer Vertrauensbruch und Missbrauch der Ihnen anvertrauten Daten und Möglichkeiten!

  48. Ziffer 8 meint: (5.2.2008 um 18:42) AntwortenReply to this comment

    44/Jens Ferner

    Ich würde es nicht grundsätzlich ausschließen, dass man über den Anspruch auf Aufwendungsersatz zu einer vertretbaren Begründung für die Forderung kommen würde, auch wenn man da wohl an mehreren Stellen einige argumentative Verrenkungen machen müsste.

    Die GoA ist schließlich der Feind des gesunden Menschenverstands.

  49. Jens Ferner (Link) meint: (5.2.2008 um 18:58) AntwortenReply to this comment

    "Wer weiß, vielleicht stellt die Volksbank ja jetzt noch ein Schild in der Schaltergalle auf, auf dem steht: Eltern haften für ihre Kinder."

    Rechtliche Relevanz gleich null – wenn du es anders siehst, hoffe, dass du mir nie begegnest, mein Lieblings T-Shirt ist das auf dem steht "Wer das liest schuldet mir sofort 5 Euro". Schilder können keine Rechtsansprüche begründen. Die Frage ist und bleibt, ob neben dem §826 BGB Ansprüche aus Vernachlässigung der Aufsichtspflicht erwachsen können. Ich weiss aber nicht, wie man ernsthaft erklären will, dass Kinder nirgendwo mehr reindürfen, die ja bekanntermaßen durch jeden Dreck und jede Pfütze laufen. Was ist, wenn es geregnet hat und das Kind schlammig ist, bin ich dann als Elternteil ganz vom öffentlichen Leben ausgeschlossen? Soll ich mein Kind vor der Bank anleinen? Ist doch lächerlich, ich tippe zunehemdn drauf, dass die Kundin sich mit der Bank mal gefetzt jat und die jetzt die Gelegenheit für einen "Denkzettel" gesehen haben. In Verachtung der Tatsache wie sensibel wir alle momentan bei dem thema sind.

    "Die GoA ist schließlich der Feind des gesunden Menschenverstands."
    Weniger die GoA als vielmehr die Juristen die sie bis zur Unkenntlichkeit verdrehen. Ich sehe hier die GoA weniger als Anspruchsgrundlage, erinnert mich ein bisschen an die, die den Kostenersatz für das Abschleppen von Autos darüber rechtfertigen wollten. Aber die Idee ist nett, nur dass dann erst recht gilt: Feuchtes Tuch statt Handwerker da nur das notwndige ersetzt wird bei der GoA. Wobei ich schon fragen muss ob es eine echte oder unechte GoA war, das ginge hier ebenfalls zu tief.

  50. Jens Ferner (Link) meint: (5.2.2008 um 20:40) AntwortenReply to this comment

    Update: Wie Heise berichtet, wurde die Kundin identifiziert, indem man die Daten von ihrem Gebrauch des Geldautomatens ausgelesen und dann zugeordnet hat: http://www.heise.de/newsticker/meldung/103039

    Das eröffnet doch mal Visionen.

  51. SvenR meint: (5.2.2008 um 20:44) AntwortenReply to this comment

    Was manche Leute für eine Kreativität an den Tag legen, um ihre Kunden mit hahnebüchenden Methoden für immer zu vergraulen – unglaublich.

  52. Jens Ferner (Link) meint: (5.2.2008 um 21:57) AntwortenReply to this comment

    Notfalls die Saubermänner rufen:
    http://jens.familie-ferner.de/rm2.JPG

    Wenn man es einmal live gesehen hat träumt man sogar davon…
    (Ging in Aachen dem Rosenmontagszug hinterher, jens.familie-ferner.de/ar...osenmontag-in-Aachen.html)

  53. Storax meint: (5.2.2008 um 22:11) AntwortenReply to this comment

    Jetzt sagt die Bank, es war die Tochter, die den Haufen hinterlassen hat ROTFL

    stuttgarter-nachrichten.d...n/page/detail.php/1628468

  54. SvenC meint: (5.2.2008 um 22:24) AntwortenReply to this comment

    Hat die Dame denn nun der Bank gekündigt oder habe ich das irgendwie überlesen?

  55. Reinhard meint: (5.2.2008 um 23:14) AntwortenReply to this comment

    Endlich bringt jemand den Mut auf, einer Bank in die Lobby zu scheissen. Hurra, Kinderhintermund tut Wahrheit kund! ;-P

  56. Detlev T. (Link) meint: (5.2.2008 um 23:38) AntwortenReply to this comment

    @23,28,37 (Hunde-DNA)
    Die ursprüngliche Meldung findet mn hier:
    tagesschau.de/schlusslicht/meldung191678.html

    Man beachte vor allem dies: "Stand: 01.04.2005 10:49 Uhr"

    April, April! Glaubt nicht alles, was im Internet steht!

  57. alpha meint: (5.2.2008 um 23:44) AntwortenReply to this comment

    Ich bin dafür, dass noch viel mehr in die Richtung geschieht. In Kaufhäusern sollte man das auch machen. Einfach die Überwachungskameras mit den Payback/HappyDigits-Daten etc. verknüpfen! Wer dann mit seiner Tölle Tretminen in Kaufhäusern hinterlässt, ist dran!

  58. thomas (Link) meint: (6.2.2008 um 00:33) AntwortenReply to this comment

    Ich frag mich wirklich wo das noch hinführen soll. Das gabs doch alles schon mal.

  59. michael (Link) meint: (6.2.2008 um 00:39) AntwortenReply to this comment

    das ist ja genial – dann könnten die in london ja jeden hundebesitzer der seinen dog auf die straße kacken lässt überführen. würden die sicherlich mehr einnahmen haben als mit strafzetteln. in dtl. kommt das auch noch mit unserem aktuellen innenminister.

  60. shit_must_not_always_happen meint: (6.2.2008 um 02:04) AntwortenReply to this comment

    [UPDATE]
    stuttgarter-nachrichten.d...n/page/detail.php/1628468

    Nach Aussagen der Bank haette eine Hunde-DNA-Vorratsspeicherung nichts genuetzt: Die Kleine musste mal !

    Wobei: Wer hier jetzt Recht hat will ich nicht beurteilen. Fuer mich steht erst mal Aussage gegen Aussage

  61. Detlev T. (Link) meint: (6.2.2008 um 07:02) AntwortenReply to this comment

    Noch einmal zum Mitschreiben:
    Die Geschichte mit der DNA im Hundehaufen ist ein APRILSCHERZ!!!!!

  62. thomas (Link) meint: (6.2.2008 um 11:10) AntwortenReply to this comment

    Update]
    Einem Bericht der Stuttgarter Nachrichten zufolge stellt die Bank den Vorfall inzwischen anders dar. Es habe sich nicht um einen Hundehaufen gehandelt, der von außen hereingetragen wurde. Vielmehr habe es sich um "eine massive Verunreinigung durch das Kind" gehandelt. Auf Videoaufzeichnungen sei das klar zu erkennen und die Kundin habe auch bemerkt, dass sich die Tochter erleichtert hat.Original hier:http://www.stuttgarter-nachrichten.de/stn/page/detail.php/1628468

  63. RA-Fachangestellte meint: (6.2.2008 um 12:51) AntwortenReply to this comment

    Mal ne kurze Frage dazu:

    Wenn mir hier in der Kanzlei jemand (z. B. ein aufgebrachter Gegner) die Türe eintritt oder sonst irgendetwas beschädigt, dann abhaut und ich die Polizei rufe: Soll ich dann wirklich sagen: "Die Daten hab ich zwar im PC gespeichert, die hat uns ja unsere Mandantschaft zur Verfügung gestellt, aber wegen Datenschutz kann ich die jetzt leider nicht rausgeben"

    Was macht das denn für nen Sinn?

  64. Jens Ferner (Link) meint: (6.2.2008 um 14:01) AntwortenReply to this comment

    "Was macht das denn für nen Sinn?"

    Gar keinen und deswegen ist es ja auch nicht so. Stell dir vor jemand läuft mit einer Waffe in eine Bank, glaubst du niemand kann dann an die Aufnahmen ran. Es geht hier aber nicht darum dass eine Straftat begangen wurde (in deinem beispiel mindestens Sachbeschädigung und Bedrohung übrigens), sondern darum dass die Daten die für einen bestimmten Zweck erhoben wurden auch nur für diesen Zweck verwendet werden dürfen. Und deswegen sind die DSB von Land und Bund auch so heiss auf den Fall.

  65. mangolassi meint: (6.2.2008 um 15:00) AntwortenReply to this comment

    Mal ganz praktisch gedacht: Die Mutter bemerkt nach dem Abheben die Verschmutzung. Die Bank erwartet eine unverzügliche Unterrichtung. Soll die Mutter jetzt ihre dreijährige Tochter allein am Geldautomat (oder gar auf der Straße, damit sie nicht noch mehr Dreck macht) stehen lassen während sie selbst am Schalter steht? Oder wird sie dann wegen Verletzung der Aufsichtspflicht belangt?

  66. Kunde meint: (6.2.2008 um 16:23) AntwortenReply to this comment

    Scheiss-Service.

  67. Kunde meint: (6.2.2008 um 16:28) AntwortenReply to this comment

    Das scheint ja bei der Volksbank häufiger vorzukommen:

    blog.sodomedia.de/2008/02...anz-klassisch/#comment-27

  68. prenz (Link) meint: (6.2.2008 um 19:45) AntwortenReply to this comment

    Die Feiglinge rudern nun eilig zurück: stuttgarter-volksbank.de/...49.File.tmp/Degerloch.pdf

  69. Dominik meint: (6.2.2008 um 23:04) AntwortenReply to this comment

    Euch ist aber inzwischen schon klar, dass das Mädchen dort einen Haufen hingesetzt hat, mit dem wohlwollen der Mutter die dann einfach abgehauen ist? Das ist erstens asozial und zweitens Sachbeschädigung.

  70. Anderer Gregor meint: (7.2.2008 um 00:41) AntwortenReply to this comment

    Dominik: Das ist erst einmal nur das, was die Volksbank (die gerade einen PR-Gau sondergleichen erlebt) behauptet …

    Davon abgesehen — *wenn* da nach Meinung der Bank tatsaechlich eine Straftat vorliegt, steht es ihr jederzeit frei, Anzeige zu erstatten. Und die Ermittlungsbehoerden sind dann berechtigt, zu entscheiden, auf welche ansonsten geschuetzten Daten zugegriffen werden darf, um den Uebeltaeter zu ermitteln.

  71. Manfred S. meint: (7.2.2008 um 07:57) AntwortenReply to this comment

    Sehr amüsant finde ich im Schreiben der Bank (siehe Link bei Nr. 81) den Satz "Um den Fall beizulegen, werde die Bitte
    um Erstattung der Reinigungskosten zurückgezogen."

    Rechnungen werde ich in Zukunft allgemein als unverbindliche "Bitte" betrachten. Diese Sichtweise erleichtert das Leben doch sehr. Oscar Wilde sagte dazu so unnachahmlich: "Nur Leute, die ihre Rechnungen bezahlen, brauchen Geld, und ich bezahle meine nie."

  72. Langstrumpf (Link) meint: (7.2.2008 um 19:14) AntwortenReply to this comment

    Da wird die Videoübersachung schamlos für unsinniges ausgenutzt und die Rechte verschwimmen immer mehr. Jetzt macht man sich schon mit Hundescheisse am Schuh "schuldig". Steht demnächst das Jugendamt bei sowas auch vor der Tür, da sie bereits von der Bank informiert wurde? Lächerlich

  73. Fritz meint: (11.2.2008 um 20:49) AntwortenReply to this comment

    Na, wenigstens habe ich damit einen guten Grund, diese Bank zu verlassen.

  74. alexia meint: (23.8.2009 um 12:38) AntwortenReply to this comment

    alle denen es egal ist, dass der Verursacher einen Schaden bezahen müsste, wünsche ich, dass in Ihre Räume jemand mit Hunde- hinterlassenschaften an den Schuhen die eigenen Räume "versaut". Da wäre mit Sicherheit das Geschrei sehr gross. An meiner Aussenmauer gehen täglich viele …… mit Ihren Hunden vorbei und mindestens 30-40 x pro Tag hinterlassen die Hunde Ihre Duftmarke an der Ecke, 2 – 3 x pro Woche liegt ein Hundehaufen an der Ecke. Viele Schüler und Kindergartenkinder gehen ebenfalls um diese Ecke. Alles stinkt, der Putz bröckelt und als ich eine "Dame" ansprach, dass ich es nicht lustig finde wenn ihr Hund täglich an meine Mauer Macht war die Antwort: halts Maul du Schlampe, dafür zahle ich Hundesteuer. Ich muss mir das Geld vom Mund absparen um den Putz an meiner Mauer erneuern zu lassen. Wenn jemand eine Idee hat wie man eine Aussenmauer verkleiden kann ohne dass der Hundeurin schadet, bitte melden. Danke im voraus. Leider habe ich erst heute diese Seite entdeckt.

Kommentar schreiben

Zulässige HTML-Tags:
Fett: <b> - Kursiv: <i> - Durchgestrichen: <s> - Zitat: <blockquote>

Kommentar-Editierfunktion ist aus Sicherheits/Datenschutzgründen bis auf weiteres deaktiviert. Eine Wiederinbetriebnahme dieser Funktion ist nicht geplant.

Powered by WordPress, vollmar.net Server und Florian Holzhauer