19.2.2008

Anzeigen gegen Steinbrück und den BND

Zwei Berliner Juristen haben wegen Liechtenstein Strafanzeige gegen die Bundesregierung und den Bundesnachrichtendienst erstattet, berichtet die Welt.

Sie sprechen von Untreue und Anstiftung zur Ausspähung von Daten und beklagen, dass sich der Staat mit Kriminellen zusammentut, um so den eigenen Bürger etwas nachweisen zu können. Einer der Anzeigemerstatter, der Berliner Strafverteidiger Ferdinand von Schirach, hofft auf ein späteres Verwertungsverbot. Er wird mit den Worten zitiert:

Bei allem politisch üblichen Populismus der Politiker sollte doch klar sein, dass es Rechtsstaat und nicht Empfindungsstaat heiß. Herr Zumwinkel ist mir recht gleichgültig, er ist nicht mein Mandant. Ganz und gar nicht gleichgültig ist mir jedoch die Dreistigkeit, mit der er im Rahmen eines Strafverfahrens vorgeführt und so die Unschuldsvermutung mit Füßen getreten wird.

Mehr in einem Interview mit der Welt.

Mittlerweile kann man Details über Klaus Zumwinkels Steuererklärungen bei Spiegel online nachlesen. Nicht unbedingt etwas, das die Einschätzung des Berliner Rechtsanwaltes widerlegt.

56 Kommentare zu “Anzeigen gegen Steinbrück und den BND”

  1. mez meint: (19.2.2008 um 13:18) AntwortenReply to this comment

    Ich bin ja nur gespannt ob man auf der obskuren CD auch Daten der ein oder anderen Partei findet. Insbesondere bei der CDU ist ja das Liechtensteiner Stiftungsmodell in der Vergangenheit auch gern genutzt worden.

  2. Leser meint: (19.2.2008 um 13:21) AntwortenReply to this comment

    Selbst wenn, das wird doch dann vertuscht. Vertrauen in unser Land habe ich nicht mehr!

  3. tr meint: (19.2.2008 um 13:29) AntwortenReply to this comment

    wichtigtuer. wie lautet denn die anzeige. verleumdung und üble nachrede?

  4. ck meint: (19.2.2008 um 13:35) AntwortenReply to this comment

    @3:

    Lesen des Blogposts hilft manchmal!

  5. harl3quin meint: (19.2.2008 um 13:37) AntwortenReply to this comment

    @3 (tr): Untreue und Ausspähen von Daten ;)
    Ich hoffe mal, dass es ein Beweisverwertungsverbot geben wird. Nicht wegen den Steuer"sündern" (die eigentliche Sünde ist wohl das Steuerrecht selbst), sondern um endlich mal einen Präzedenzfall für ein weitgehendes Verwertungsverbot von rechtswidrig erlangten Beweisen zu schaffen…

  6. tr meint: (19.2.2008 um 13:40) AntwortenReply to this comment

    #4 und 5

    schon gesehen, aber was wird oben hervorgehoben:

    "Bei allem politisch üblichen Populismus der Politiker sollte doch klar sein, dass es Rechtsstaat und nicht Empfindungsstaat heiß. Herr Zumwinkel ist mir recht gleichgültig, er ist nicht mein Mandant. Ganz und gar nicht gleichgültig ist mir jedoch die Dreistigkeit, mit der er im Rahmen eines Strafverfahrens vorgeführt und so die Unschuldsvermutung mit Füßen getreten wird."

  7. SvenR meint: (19.2.2008 um 13:45) AntwortenReply to this comment

    Wo sind da jetzt noch mal Details zu Zumwinkels Steuererklärung ersichtlich? Das ist doch nur SpON-Gelaber…

  8. Mark meint: (19.2.2008 um 13:52) AntwortenReply to this comment

    Ist die CD überhaupt ein Beweis, wenn man die CD nur als Anlass für eine Hausdurchsuchung nimmt und dabei erst die nötigen Beweise findet ist doch eh alles in Ordnung. Dann hilft auch kein Beweisverwertungsverbot.

  9. Tilman meint: (19.2.2008 um 13:55) AntwortenReply to this comment

    Zum Thema "vorgeführt" – immerhin durfte Steuer-Klausi bequem in einem S-Klasse Mercedes der Polizei davon fahren. Und die Durchsuchung fand um 7 Uhr statt, nicht um 5 wie bei "normalen" Verdächtigen.

  10. Chris meint: (19.2.2008 um 14:02) AntwortenReply to this comment

    Ich meine, dass Herr Zumwinkel in jedem Fall verwerflich handelt. Wer so viel Kohle scheffelt, sollte – egal ob es nun legal ist oder nicht – die nicht am Fiskus vorbei transportieren.
    Das können diejenigen, die für ihn arbeiten nämlich nicht.

  11. mez meint: (19.2.2008 um 14:06) AntwortenReply to this comment

    @11
    Das mag ja so sein. Aber wenn das Schule macht… Da tut sich ja ein völlig neues Geschäftsfeld auf. Man organisiert Einbrüche bei Banken und Geschäftsleuten, stiehlt belastendes Material und verkauft dieses dann an die Finanzbehörden. Offenbar ist man da ja für Hehlerware zugänglich.

  12. Peter Schaefer meint: (19.2.2008 um 14:09) AntwortenReply to this comment

    @12
    Und solange man die Gewinne ordnungsgemäß versteuert, kann einem auch gar nichts passieren, da man dann mit Kronzeugenregelung und neuer Identität auch noch die Auswanderung finanziert bekommt.
    Gar nicht mal schlecht. Wäre vielleicht ein neues Konzept für die Ich-AGs. :)

  13. Sebastian C. meint: (19.2.2008 um 14:17) AntwortenReply to this comment

    Also überzeugen tut mich das ehrlich gesagt nicht.
    1. Anstiftung zur Ausspähen von Daten:
    Die Daten waren doch schon längst ausgespäht und auf CD / DVD gebrannt worden, als der BND in Erscheinung getreten ist. Das Geld wurde für die CD/DVD nicht für das Ausspähen bezahlt. Anstiftung ist daher nicht mehr möglich.

    2. Untreue
    Auch das überzeugt mich nicht. Die BundReg oder auch der BND sind wohl kaum dem Strafgesetzbuch von Lichtenstein unterworfen, wo die weitergabe der Daten auf CD/DVD eine straftat sein soll. Nach deutschem Recht war der Ankauf der CD/DVD wohl keine Straftat. (fällt mir zumindest keine ein)

  14. Andreas meint: (19.2.2008 um 14:25) AntwortenReply to this comment

    Ich habe im Moment das Gefühl dass ein Grossteil der Aufregung auf der Tatsache basiert, dass es hier um eine DVD, also etwas "greifbares" geht. Es ist doch auf allen Ebenen der Strafverfolgung nicht unüblich mit Informanten (und Zeugen) zu arbeiten. Wären die Daten nicht auf eine DVD gebrannt, sondern würde ein Zeuge aussagen, dass er während seiner Arbeit gesehen hat, dass in entsprechende "Steuervermeidungsfonds" investiert wurde, würde wahrscheinlich kaum jemand aufschreien.

    Was passiert wenn wir den Fall mal auf eine andere Ebene bringen: Würde jemand für ein Beweisverwertungsverbot stimmen, wenn ein Einbrecher bei einem Einbruch Zeuge eines Mordes wird? Oder was wäre, wenn sich an den von ihm gestohlenen Gegenstände Spuren fänden, die zum Täter führen? Dürften die dann auch nicht verwendet werden?

    Dass für die Informationen Geld geflossen ist: Nichts anderes passiert wenn Belohnungen für Fahndungshinweise bezahlt werden. Insofern ein ganz legitimer Vorgang.

    PS: Ich bin auch dafür, dass staatliche Stellen nur innerhalb der ihnen durch Gesetze gesteckten Grenze operieren dürfen – hier sehe ich aber grundsätzlich keine Übertretung. Erst wenn der BND zum Diebstahl der Daten aufgerufen oder es selbst getan hätte, wären hier Grenzen überschritten worden.

  15. keiner meint: (19.2.2008 um 14:33) AntwortenReply to this comment

    @1: Mal genau nachlesen: Da sind schon mal von DER BANK einige TAUSEND Datensätze "zurückgekauft" worden… Wer da wohl alles dabei war?

    @10: Vielleicht eine Frage des Personenschutzes, die S-Klasse?

  16. Günter Frhr.v.Gravenreuth meint: (19.2.2008 um 14:35) AntwortenReply to this comment

    Andere Frage:
    Unterliegt die Liechtensteiner Steuersünder-CD einem strafrechtlichen Verwertungsverbot?

    Es gibt „Kunstfreunde“, welche gestohlene Kunstwerke aufkaufen. Es gibt auch solche, welche derartige Diebstähle in Auftrag geben. Ein derartiges Handeln ist sowohl für den Täter als auch für den „Kunstfreund“ strafbar.

    Der Verrat von Geschäftsgeheimnissen ist in allen Wirtschaftsnationen strafbar. Liechtenstein (und die Schweiz) sehen bei einem Verrat eines Bankgeheimnisses hohe Strafen vor.

    Die Liechtensteiner Steuersünder-CD ist in strafbarer Weise erstellt und weitergegeben worden. Wichtige Informationen sind im Reich der „Schlapphüte“ oft nicht auf legale Weise zu erlangen. Illegale Datenbeschaffungen dieser Art sind daher weltweit bei allen Geheimdiensten üblich.

    Es ist rechtlich allerdings ein Unterschied, ob das so gewonnene Material das Lagebild eines Geheimdienstes abrundet oder als gerichtsverwertbare Unterlagen für ein Strafverfahren dienen soll.

    Wohl infolge der Brisanz der Angelegenheit wurde die Aktion (angeblich) auf „Referentenebene“ abgewickelt, so dass die Minister erst informiert wurden, als bereits alles gelaufen war.

    Die Frage des Verwertungsverbots stellt sich jedoch nicht nur bei der Steuersünder-CD, sondern auch beispielsweise bei der Erhebung und Verwertung von Daten aus der „Vorrats-datenspeicherung“.

    Jedoch selbst dann, wenn die Steuersünder-CD im Strafverfahren als Beweismittel nicht verwertet werden darf, dürften die 4,2 Mio. EUR eine gute Investition sein. Es ist davon auszugehen, dass in einem erheblichen Umfang nunmehr Selbstanzeigen erfolgen – darunter auch von Personen, welche auf der fraglichen CD nicht vorkommen. Die Steuermehreinnahmen auf Grund dieses „Aufschreckeffekts“ dürfte weit höher sein als die 4,2 Mio. EUR. Der Name Zumwinkel war daher bestens geeignet, unzählige große und kleine Steuersünder aufzu-scheuchen, zu einer Selbstanzeige zu bewegen oder zumindest dazu, zukünftig mehr Steuerehrlichkeit zu praktizieren. Insoweit hat diese Aktion auf einer psychologischen Ebene eine deutliche Ähnlichkeit mit der „Tanja Nolte“-Aktion (DER SPIEGEL 34/1993 S. 63). Unter diesem Pseudonym wurden vor 15 Jahren durch die Computerspielindustrie nur wenige hundert Tauscher von Raubkopien ermittelt, die gesamte Raubkopierszene jedoch so nachhaltig verunsichert wurde, dass auch heute noch hierüber gesprochen wird.

    Mit freundlichen Grüßen

    Günter Frhr. v. Gravenreuth

  17. RN meint: (19.2.2008 um 14:38) AntwortenReply to this comment

    Zitat aus dem Blogeintrag:
    "Ganz und gar nicht gleichgültig ist mir jedoch die Dreistigkeit, mit der er im Rahmen eines Strafverfahrens vorgeführt und so die Unschuldsvermutung mit Füßen getreten wird."

    Ist das nicht bei allen anderen Verdächtigen genauso? Und vorgeführt werden sie wenn doch dann durch die Medien und nicht durch den Staat als solchen.

  18. R.A. meint: (19.2.2008 um 14:45) AntwortenReply to this comment

    @15, Sebastian:
    > Die Daten waren doch schon längst
    > ausgespäht und auf CD / DVD gebrannt
    > worden, als der BND in Erscheinung
    > getreten ist.
    Das ist derzeit die Behauptung von Steinbrück.
    Wenn er etwas anderes behaupten würde, müßte er eigentlich direkt zurücktreten.

    Für glaubhaft halte ich diese Darstellung nicht. Ein solcher Datendieb würde m. E. nicht auf die Idee kommen, ausgerechnet einen sachlich völlig unzuständigen Geheimdienst als Käufer auszusuchen.

    Ich gehe davon aus, daß es hier – wie von den Liechtensteinern behauptet – um eine gezielte Geheimdienstoperation handelt, die vom Minister in Auftrag gegeben wurde und bei der ein Informant gefunden und für den Auftragsdiebstahl der Daten bezahlt wurde.

  19. jack meint: (19.2.2008 um 14:48) AntwortenReply to this comment

    @ Herr v. Gravenreuth

    Warf Ihre damalige Tanja-Aktion (für die Sie offenbar in der Webgemeinde innig geliebt werden) das Problem eines agent provocateurs auf?
    Verunsicherung durch Anstiftung halte ich für bedenklich.

  20. Martin_mb meint: (19.2.2008 um 14:57) AntwortenReply to this comment

    Nicht das ich das öffentliche Vorführen von Herrn Zumwinkel OK finde, aber wo waren eigentlich alle diese Bedenkenträger, die jetzt "Verwertungsverbot" schreien, als kürzlich mit fadenscheinigen Begründungen die Kunden eines Aachener Händlers für Gärtnereibedarf (aka Growshop, aber vollständig legales Sortiment) Besuch von der Staatsgewalt bekamen?

    Ach stimmt, das waren ja nur ein paar langhaarige Haschköppe, die ihre Verteidigung mehr schlecht als recht bezahlen können. Da lohnen sich solche Publicity-Stunts zur Einwerbung von Mandaten wahrscheinlich nicht so sehr…

  21. Stefan B meint: (19.2.2008 um 15:11) AntwortenReply to this comment

    Selbst wenn ein Beweisverwertungsverbot durchgesetzt würde, bleibt fraglich ob es in den vorliegenden Fällen noch zur Anwendung kommen würde. Persönlich bin ich doch schwer hin- und hergerissen zwischen der Rechtsbeugung der Behörden einerseits und der Genugtuung eventuell hunderte oder tausende von Steuerhinterziehern relativ bald hinter Gittern zu sehen, andererseits.

    Das Problem mit den hohen Steuern würde sich wohl relativieren, wenn denn gerade die Reichen eben diese ebenso abführen würden wie einfache Arbeiter oder Angestellte. Eben daher rührt ja die Moraldiskussion, die ironischerweise gerade einen wundervollen Beitrag von Herrn Zumwinkel selbst erhalten hat.

    Übrigens würde mich auch sehr interessieren, wo denn dieser Herr Ferdinand von Schirach war, als es um die Growshopkunden ging. Da hats ihn auch nicht gejuckt. Ein Schelm, wer dort andere Gründe vermutet.

  22. Stefan B meint: (19.2.2008 um 15:16) AntwortenReply to this comment

    @Günni:

    Die Tanja Aktion ist nur noch unter den Internet-Greisen bekannt. Ob dort nun wirklich Beweise gesammelt wurden wurde meines Wissens nach nie geklärt, bekannt ist sie nur als Abzocke von Gutgläubigen.

    Auch ist gerade ihre Rechtsauffassung höchst umstritten. Soweit mir bekannt ist, sind gegen sie mehrere Verfahren anhängig in denen es unter anderem auch um Haftstrafen geht. Eine kurze Suche zum Beispiel auf http://www.heise.de gibt dazu eine hinreichende Zahl an Auskünften.

  23. R.A. meint: (19.2.2008 um 15:23) AntwortenReply to this comment

    @23, Stefan:
    > Das Problem mit den hohen Steuern würde
    > sich wohl relativieren, wenn denn gerade
    > die Reichen eben diese ebenso abführen
    > würden wie einfache Arbeiter oder
    > Angestellte.
    Das ist doppelt falsch.

    Erstens führen die "Reichen" genauso Steuern ab wie die "einfachen" Arbeitnehmer. Oder genauer gesagt: Sie führen natürlich deutlich mehr Steuern ab.
    Zumwinkel und Co. haben im Zweifelsfall eine Hälfte ihrer Einkommen ans Finanzamt abgedrückt und damit der normalen Steuerpflicht Genüge getan.

    Es geht bei der ganzen Affäre im wesentlichen um die Vermeidung von Mehrfachbesteuerung – und die spielt bei "einfachen" Steuerzahlen überhaupt keine nennenswerte Rolle.
    Deswegen ist denen auch gar nicht klar wie häßlich das ist, wenn Jahr für Jahr wieder der Steuereintreiber vorbeikommt und sich am schon längst versteuerten Geld wieder und wieder bedient.
    Der größte Teil der aktuellen Empörung rührt daher, daß den Leuten dieser Unterschied nicht bekannt ist – und die Politiker diesen Unterschied auch bewußt verwischen.

    Des kleinen Mannes Form der Steuerhinterziehung ist die Schwarzarbeit – das wiederum kommt bei Managern selten vor.

    Zum anderen ist nicht zu erwarten, daß die Steuersätze sinken würden, wenn jetzt wirklich jede Form von Steuerverkürzung oder Schwarzarbeit verhindert würde.
    Wie gerade die letzten Jahre zeigen, führen steigende Steuereinnahmen nie zu Steuersenkungen, sondern nur zu neuen Ideen für mehr Ausgaben.

  24. tr meint: (19.2.2008 um 15:29) AntwortenReply to this comment

    @20 R.A.
    nach neueren Pressemeldungen hat derjenige welcher daten verschiedenen staaten angeboten. das spricht nicht für eine gezielt geheimndienstoperation.

    aber welchen meldungen dazu kann man schon trauen.

  25. Stefan B meint: (19.2.2008 um 15:39) AntwortenReply to this comment

    @RA dem wage ich zu widersprechen. Nicht was die Mehrfachbesteuerung angeht, die mir sowohl unbekannt ist als auch in der Theorie unlogisch erscheint. Sondern was die Steuersenkungen angeht. Wobei die Schwarzarbeit individuell gesehen kaum etwas am Fiskus vorbei schleust, die Steuerhinterziehung der Reichen aber durchaus im Einzelfall schon Beträge erreicht, von denen mehrere Familien einige Jahre leben könnten.

    Zum einen gibt es durchaus einen Finanzminister, der eine schwarze 0 im Haushalt schaffen will. Er will sogar die Staatsverschuldung senken, nicht nur die Neuverschuldung. Der Schuldenabbau birgt in sich ganz eigene Möglichkeiten das Haushaltsergebnis zu verbessern.

    Selbst wenn die Steuersätze dann nicht sinken würden, wäre doch wenigstens mehr Geld vorhanden um endlich mehr Lehrer, Polizisten und auch Richter einzustellen. Der Mangel an eben diesen ist ja allenthalben der Presse zu entnehmen und für mich subjektiv sehr gut nachvollziehbar. Auch wenn der Bund der Steuerzahler gerne von Schneegittern in der Wüste berichtet, so werden die Mittel in der Mehrzahl doch zweckmässigeren verwendet.

  26. Frank K. meint: (19.2.2008 um 15:43) AntwortenReply to this comment

    Lasst uns zusammenlegen, dem BND 4,50 MIO € überweisen und sehen, wo unsere "Eliten" in der Gesellschaft stehen. ;-/

  27. Günter Frhr.v.Gravenreuth meint: (19.2.2008 um 15:43) AntwortenReply to this comment

    @21 jack
    Ein "agent provocateurs" ist nach einem Tatentschluss nicht mehr möglich.

    Bereits sehr früh hat der BGH entschieden (BGH NJW 1991,1234 = CR 1991, 404 = GRUR 1991, 316), dass bereits ein einziges Tauschangebot von Raubkopien an einen einzigen Interessenten ein öffentliches Verbreiten ist. Die fragliche Entscheidung wurde von der United Software GmbH erstritten. Ein im Landgerichtsbezirk Münster (48596 Gronau) wohnhafter Softwarepirat hatte einem anderweitig verfolgten Softwarepiraten im Landgerichtsbezirk Nürnberg den Tausch von Raubkopien durch eine umfangreiche Titelliste angeboten. Hiervon erlangte die damalige Ariola Soft GmbH im ersten Halbjahr 1985 dadurch Kenntnis, dass die Akteneinsicht in die Ermittlungsakte des anderweitig verfolgten Softwarepiraten durch die Staatsanwaltschaft beim Landgericht Nürnberg gewährt wurde. In dieser Ermittlungsakte befand sich auch die umfangreiche Angebotsliste jenes Softwarepiraten, dessen Vorgang bis zum BGH ging. Dies ergibt sich aus dem beiliegendem Rubrum der zitierten Entscheidung und aus deren Tatbestand, wo der BGH ausführt:

    „Der Beklagte übersandte einem Dritten auf dessen Tauschanzeige in einer Computerzeitschrift mit Schreiben vom 02.06.1984 eine Programmliste, die 164 Spielprogramme enthält, darunter 17 Programme, an denen die Klägerin die urheberrechtlichen Verwertungsrechte in Anspruch nimmt. Auf Anforderung des Dritten übersandte er sodann Disketten mit den gewünschten Programmen sowie seine eigene Wunschliste.“

    Zu den damaligen Struktur des Vertriebs von Raubkopien wird ein Beschluss des Oberlandesgerichts Hamm vom 14.05.1991 (NJW 1991, 2162) verweisen.

    Einem Urteil des Landgerichts Hannover vom 13.01.1993 zufolge hat der dortige Beklagte in der Zeitschrift „AMIGA-JOKER“ eine Anzeige mit folgendem Wortlaut aufgegeben:

    „D.D. Soft sucht Kontakte zum Tausch von Amigasoft. Bin Anfänger!! Kaufe auch (wenn nicht zu teuer). Schickt Eure Liste an: …. .
    Zweck der Anzeige war es, Tauschpartner für Videospiele zu finden. Auf diese Anzeige meldete sich ein Mitarbeiter der Klägerin, der dem Beklagten eine Liste von Computerspielen zum Tausch anbot und gleichzeitig den Beklagten aufforderte, ihm bei der Erweiterung seiner Sammlung behilflich zu sein. Daraufhin teilte der Beklagte dem Mitarbeiter der Klägerin mit, dass er 215 Disketten besäße und schickte ihm eine Diskette, auf der sich eine Liste aller seiner Programme befänden.“

    Der Beklagte verteidigte sich mit einem „rechtsmissbräuchlichen Verhaltens“ der dortigen Klägerin, „da sie den Beklagten zum Angebot bzw. zur Weitergabe von Raubkopien ver-leitet habe.“ Diese Einwendung überzeugte das Landgericht Hannover nicht. Es führte in der Entscheidung (Seite 7) aus:

    „Die Bereitschaft zum Anfertigen von Raubkopien bestand daher schon, bevor der Mitarbeiter der Klägerin auf die Anzeige des Beklagten reagierte.“

    Der Beklagte wurde daher antragsgemäß verurteilt.

    Einem Urteil des Landgerichts Rottweil vom 26.10.1988 ist die Auffassung, dass eine im Rahmen eines Strafverfahrens verhängte Geldstrafe „im Bereich der Softwarepiraterie von den Verletzern als Unkosten einkalkuliert werden“ (Urteil Seite 4) zu entnehmen. Es führt ferner aus:

    „Es stehen sich nämlich nicht zwei Unternehmen im offenen Wettbewerb gegenüber, wo jeder den anderen Konkurrenten kennt und dessen Markt- und Wettbewerbsverhalten beobachten kann, sondern ein Unternehmer und ein Verletzer, der im Untergrund auf einem von offen agierenden Wettbewerber nicht einsehbaren Markt operiert und dessen Wettbewerbsverstöße nie oder selten zutage treten.“

    In einem Urteil des Landgerichts Saarbrücken vom 04.07.1988 wird ausgeführt wird (Seite 3):

    „Dass der Beklagte diese Kopien nicht zum Verkauf, sondern lediglich zum Tausch angeboten hat, ist unerheblich, da auch in dem Angebot zum Tausch ein Anbieten im Sinne des § 17 Abs. 1 Urheberrechtsgesetz zu sehen ist. Da die genannte Vorschrift bereits auf das Anbieten der Kopien abstellt, kommt es nicht darauf an, ob die entsprechenden Kopien bereits hergestellt waren.“

    Einem Urteil des Amtsgerichts Düsseldorf vom 11.03.1994 zufolge hat der dortige Beklagte in einer Computerzeitschrift wie folgt inseriert:

    „Suche für Amiga 500 und von Risico die Originalfassung.“

    Daraufhin bekam er einen „Tanja“-Brief. Das Amtsgericht Düsseldorf führte hierzu aus:

    „Der Beklagte beantwortete den Brief mit einer Liste seiner Programme; er schickte eine Kopie des Spieles Sim City sowie das Original eines weiteren Spieles zum Kopieren mit. Außerdem übersandte er 4 Leerdisketten mit der Bitte, bestimmte Spiele zu kopieren.
    Die Programm-Liste des Beklagten enthielt 17 Computer-Programme der Klägerin.“

    In dem Prozess bestritt der Beklagte, dass es sich um ein öffentliches Verbreiten handelt (vgl. Seite 4 dieses Urteils. Beachtenswert sind insbesondere die Ausführungen auf Seite 6 des Urteils:

    „Der Schadensersatzanspruch der Klägerin ist nicht deshalb ausgeschlossen, weil sie sich zur Aufdeckung von Urheberrechtsverletzungen einer in ihrem Auftrag handelnden Person bediente. Ausgangspunkt für die späteren Rechtsverletzungen war die Anzeige des Beklagten. Nicht der ursprünglich redlich handelnde Beklagte ist zu einer Rechtsverletzung veranlasst worden, sondern die im Auftrag der Klägerin handelnde Person hat die Rechtsverletzung des Beklagten aufgedeckt.“

    Diesen Ausführungen ist wohl nichts mehr hinzuzufügen.

    Mit freundlichen Grüßen

    Günter Frhr. v. Gravenreuth

  28. Tano meint: (19.2.2008 um 15:47) AntwortenReply to this comment

    @16
    "Würde jemand für ein Beweisverwertungsverbot stimmen, wenn ein Einbrecher bei einem Einbruch Zeuge eines Mordes wird? Oder was wäre, wenn sich an den von ihm gestohlenen Gegenstände Spuren fänden, die zum Täter führen? Dürften die dann auch nicht verwendet werden?"

    Hallo? Diese Beispielsfälle sind mit der in Rede stehenden Konstellation überhaupt nicht vergleichbar. Solange etwa der Einbrecher ordnungsgemäß (das muss man heutzutage ja dazu sagen) vernommen, bzw. das Diebesgut ordnungsgemäß beschlagnahmt wurde, besteht überhaupt keine Veranlassung, an einer Verwertbarkeit der so erlangten Informationen zu zweifeln.
    Hier geht es doch um die Frage, ob der Staat sich im Rahmen der Strafverfolgung auch solcher Erkenntnisse bedienen darf, die aus Straftaten resultieren, die ohne seine (des Staates) Veranlassung überhaupt nicht verwirklicht worden wären. Mithin darum, ob er berechtigt ist, für den guten Zweck der Strafverfolgung sogar Straftaten zu begehen, respektive begehen zu lassen.
    So ist der Ankauf der gestohlenen Daten-DVD für sich genommen tatbebestandlich schon eine Hehlerei. Sollte diese DVD überhaupt erst auf Betreiben der Steuerfahndung, des BND oder sonst einer Behörde gebrannt worden sein, so läge mindestens eine Anstiftung zur Ausspähung von Daten vor. Und die Untreue bezieht sich auf den gezahlten Kaufpreis, schließlich sind öffentliche Gelder nicht dazu bestimmt, Straftaten zu finanzieren.

  29. Sebastian C. meint: (19.2.2008 um 15:58) AntwortenReply to this comment

    @ 30
    Hehlerei kann es m.M nach nicht sein. Die CD/DVD selbst dürfte kein Diebesgut sein. Es ist doch eher anzunhemen, dass die Dokumente nur auf diesen Datenträger gebrannt worden sind. Die Daten sind aber keine Sache i.S.v. § 259 StGB. Dadurch scheidet Hehlerei aus.
    Und die bisherigen Ausführungen zur Untreue überzeugen mich, wie schon gesagt, bisher nicht.

  30. Zack meint: (19.2.2008 um 15:59) AntwortenReply to this comment

    @21
    Vorallen finde ich es verdächtig, das Günni, gar nicht mehr erwähnt das die Aktion auf seinen Mist gewachsen ist, und ihm mehr als nur ein Paar Mark gebracht hat…

    Gruß

    Zack

  31. Chris meint: (19.2.2008 um 16:16) AntwortenReply to this comment

    in wie fern sind die Beweise denn rechtswiedrig erlangt worden?
    Ist es nicht von Natur aus so, dass ein Auslandsnachrichtendienst wenig auf die rechtmäßige Art und Weise (wenn man jetzt von Folter und der Gleichen absieht) beschafft?
    Ist es nicht vielmehr so, dass Diebstahl, Bestechung und Anstiftung zu diversen Straftaten ein recht geläufiger Weg ist?

  32. Stefan B meint: (19.2.2008 um 16:33) AntwortenReply to this comment

    Zum Rechtsverständnis von Herrn Gravenreuth sei folgendes Anzumerken:

    Zitat: "Bei der Richterin kam diese Begründung freilich nicht gut an. Sie verurteilte den Anwalt zu einer Haftstrafe ohne Bewährung. Dabei würdigte sie die Tatsache, dass Gravenreuth bereits im Jahr 2000 wegen Urkundenfälschung in 60 Fällen verurteilt wurde. In der Verhandlung betonte die Richterin laut taz, dass die Allgemeinheit vor Gravenreuth geschützt werden müsse. Gegen das Urteil ist noch Berufung möglich. Günter Freiherr von Gravenreuth ist in der deutschen IT-Szene wegen zahlreicher Abmahnungen bekannt; die taz meint, er gelte als "Verursacher des Abmahn-Unwesens". Zitat Ende

    Nachzulesen unter anderem hier: http://www.heise.de/newsticker/suche/ergebnis/?rm=result;words=Gravenreuth;q=Gravenreuth;url=/newsticker/meldung/95843/

  33. Andreas meint: (19.2.2008 um 16:38) AntwortenReply to this comment

    @30

    Vielleicht bin ich etwas schwer von Begriff, ich kann aber grundsätzlich keinen wesentlichen Unterschied sehen bzw. in der Antwort wird ja wieder ein ganz eigenes Szenario aufgestellt.

    Zitat:
    "Hier geht es doch um die Frage, ob der Staat sich im Rahmen der Strafverfolgung auch solcher Erkenntnisse bedienen darf, die aus Straftaten resultieren, die ohne seine (des Staates) Veranlassung überhaupt nicht verwirklicht worden wären."

    Das setzt voraus, dass der Datendiebstahl erst nach Kontakt mit dem BND erfolgt ist. Bisher wissen wir nur, dass die Daten den Zeitraum bis Ende 2005 umfassen und dass der "Informant" wohl schon länger damit unterwegs war – das spricht also dagegen dass er das direkt für den BND gemacht hat.

    "So ist der Ankauf der gestohlenen Daten-DVD für sich genommen tatbebestandlich schon eine Hehlerei." – Ob Daten ein körperlicher Gegenstand sind, sei mal dahingestellt, aber es fehlt auf jeden Fall an der Bereicherungsabsicht – der Staat hat ja keine geklaute Musik-CD gekauft um sie in der Lobby im Bundeskanzleramt zu spielen, sondern um seinen Aufgaben (Strafverfolgung) nachzukommen. Der Unterschied zur "ordnungsgemäßen Sicherstellung" ist die Tatsache dass dafür Geld geflossen ist (hier wieder Verweis auf die Belohnungen).

    Untreue: Erst mal sehen wie es mit dem Vermögensnachteil aussieht. Ausserdem sind öffentliche Gelder teilweise durchaus dazu bestimmt Straftaten zu finanzieren (siehe BND)

  34. R.A. meint: (19.2.2008 um 16:45) AntwortenReply to this comment

    @27, Stefan:
    > was die Mehrfachbesteuerung angeht, die
    > mir sowohl unbekannt ist als auch in der
    > Theorie unlogisch erscheint.
    Es geht hier um zwei Formen von Mehrfachbesteuerung.
    Zum Einen um die Besteuerung der Zinserträge als Einnahmen.
    Was grundsätzlich ok ist – aber nur für die Zinsen, die oberhalb der Inflationsrate liegen. Bis zur Inflationsrate ist es aber Substanzbesteuerung.
    Zum Zweiten haben wir eine Vermögenssteuer. Die ist derzeit suspendiert, aber die galt damals, als Zumwinkel und Co. anfingen, ihr Geld in Sicherheit zu bringen, und die wird es wohl auch bald wieder geben.
    Und die läuft eben wirklich darauf hinaus, daß jedes Jahr wieder der Steuereintreiber kommt, feststellt: "Oh, der hat ja immer noch Geld", und dann erneut Steuern abgreift.
    Das kann über Jahrzehnte so gehen, solange eben Vermögen oberhalb des Freibetrags da ist.

    > Wobei die Schwarzarbeit individuell
    > gesehen kaum etwas am Fiskus vorbei
    > schleust, …
    Oh doch.
    Da geht es dann vor allem um Mehrwertsteuer und Sozialabgaben.

    In der Summe wird wohl die Masse des hinterzogenen Geldes von den "normalen" Steuerzahlern kommen – die "Reichen" sind eher die spektakuläre Ausnahme, auch in den Summen.

    > Zum einen gibt es durchaus einen
    > Finanzminister, der eine schwarze 0
    > im Haushalt schaffen will.
    Wollen vielleicht (obwohl ich ihm auch das nicht wirklich glaube).
    Real haben aber m. W. noch nie steigende Steuereinnahmen dazu geführt, daß die Steuersätze gesenkt wurden.

    > Selbst wenn die Steuersätze dann nicht
    > sinken würden, wäre doch wenigstens mehr
    > Geld vorhanden um endlich mehr Lehrer,
    > Polizisten und auch Richter einzustellen.
    Schon bei den derzeitigen Steuereinnahmen ist mehr als genug Geld da, um auch OHNE Neuverschuldung ausreichend Lehrer etc. einzustellen. Das war doch auch zu Zeiten möglich, als die Staatsquote noch halb so hoch war!
    Ich sehe die Logik eher umgekehrt: Wenn derzeit bei 50% Staatsquote die Einnahmen nicht verwendet werden, um genug Lehrer etc. zu bezahlen, dann sind die Prioritäten grundsätzlich falsch gesetzt.
    Und dann werden auch weitere 5% Einnahmen nicht für Lehrer verwendet werden.

  35. desp meint: (19.2.2008 um 16:51) AntwortenReply to this comment

    der deutsche staat sammelt daten und beweise, ermittelt, blablabla…friede, freude, eierkuchen.

    und liechtenstein hat einen schweren spionagefall. nur mal so, am rande…

  36. schorsch meint: (19.2.2008 um 17:11) AntwortenReply to this comment

    erinnere mich noch an den riesen bohay, als man bei Filesharer mit martialischem Aufgebot angerückt ist, um irgend welche Studienräte um ihre Pensionen zu bringen bzw. Azubis einzuschüchtern – und was ist davon geblieben?

    Man nützte die Gunst der Stunde und den öffentlichen Druck, um die Leute " gefügig" zu machen

    Mal schauen, was von der Sache bleibt, wenn sich der Pulverdampf verzogen hat.

    ein paar nette Texte auch auf der Seite der Süddeutschen, die sich als "besondere" Frrrrrroindin Zumwinkels outet

  37. Frank meint: (19.2.2008 um 17:53) AntwortenReply to this comment

    Ob der BND durfte, was er tat – ob eine DVD angekauft werden durfte oder nicht – ob das Rechtssystem so handeln darf oder nicht…
    Mich kotzt es mittlerweile an, daß solche Fragen erst in diesem Zusammenhang gestellt werden, als wenns das vorher NIE gegeben hätte (z.B. gegenüber Kleinkriminellen, Kleindelikten).

    Ich sehe hier nichts weiter als absolute Uneinsichtigkeit bei den Eliten, die Angst haben, sie könnten demnächst betroffen sein von dem, was sonst nur Normalbürger auszubaden haben.

  38. tano meint: (19.2.2008 um 18:07) AntwortenReply to this comment

    Bzgl. Hehlerei: die Auffassung, die Daten (verkörpert auf der Daten-DVD) seien keine Sache iSv. 259, bezweifelt immerhin der Ex-Verfassungsrichter Jentsch in der WELT vom heutigen Tage (leider nicht online abrufbar). Zu allem weiteren: <a href="http://www.welt.de/politik/article1694518/Warum_der_Staat_sich_strafbar_gemacht_hat.html&quot; rel="nofollow">hier</a>.

  39. R.A. meint: (19.2.2008 um 18:08) AntwortenReply to this comment

    @40, Frank:
    > Mich kotzt es mittlerweile an, daß solche
    > Fragen erst in diesem Zusammenhang gestellt
    > werden, als wenns das vorher NIE gegeben
    > hätte (z.B. gegenüber Kleinkriminellen,
    > Kleindelikten).
    BND-Einsatz gegen Kleinkriminelle?
    Wann soll das gewesen sein?

    Ich sehe das eher etwas umgekehrt.
    Kein Nicht-Promi hätte seinen Job verloren, nur weil Ermittlungen im Gange sind.

    Und die drei linken Parteien scheinen Bürgerrechte oder Rechtstaatlichkeit überhaupt nicht mehr zu kennen, wenn es nur gegen die bösen Reichen geht.

  40. Günter Frhr.v.Gravenreuth meint: (19.2.2008 um 18:08) AntwortenReply to this comment

    @ 30 + @ 31
    Ob das Hehlerei ist, ist eine seit Jahrzehnten umstrittene Rechtsfrage.

    Die Rechtsprechung geht z.B. davon aus, dass das Löschen eines Tonbandes eine Sachbeschädigung ist. Das Löschen eines Tonbandes ist technisch das Aufbringen einer "Nullinformation". Das Tonband als solches wird hierbei nicht beeinträchtigt. Wenn das Aufbringen einer "Nullinformation" eine Sachbeschädigung ist, warum soll dann das Aufbringen deffinierter Informationen am Sachbegriff scheitern (Ausführlicher und mit Rechtsprechung: DAS PLAGIAT AUS STRAFRECHTLICHER SICHT S. 96 ff.).

    Es gibt für beide Überlegungen gut Gründe. Man kann IMO jedoch nicht beim Löschen eines Tonbandes von einer Sachbeschädigung ausgehen und das Aufbringen von deffinierter Informationen am Sachbegriff scheitern lassen.

    Mit freundlichen Grüßen

    Günter Frhr. v. Gravenreuth

  41. Philip meint: (19.2.2008 um 18:08) AntwortenReply to this comment

    Meiner Laienmeinung nach, hat sich der Informant doch gar nicht strafbar gemacht. Wenn er, wie es teilweise zu lesen war, ehemaliger Mitarbeiter der Liechtensteiner Bank war, und er dabei feststellt, dass von einigen Kunden eine Straftat begangen wird, dann muss er dies doch zur Anzeige bringen, da er sich sonst selber strafbar macht.
    Wenn ich bei meiner Arbeit feststelle, dass mein Chef mit Organen handelt, mach ich mich doch auch nicht strafbar, wenn ich dieses "Betriebsgeheimnis" an die Polizei weitergebe. Und wenn ich mich damit an den BND wende, dann müssen die das auch weiterleiten. Es kann doch kein Betriebsgeheimnis für strafbare Handlungen geben.
    Ich bin etwas erstaunt darüber, dass in diesem Fall die Aufdeckung einer Straftat skandalisiert wird und nicht das asoziale Verhalten eines Staates, der systematisch Beihilfe zur Steuerhinterziehung leistet (wenn auch vielleicht nicht streng juristisch, so doch zumindest moralisch).

  42. Peter Schaefer meint: (19.2.2008 um 18:16) AntwortenReply to this comment

    @44
    "Meiner Laienmeinung nach, hat sich der Informant doch gar nicht strafbar gemacht. Wenn er, wie es teilweise zu lesen war, ehemaliger Mitarbeiter der Liechtensteiner Bank war, und er dabei feststellt, dass von einigen Kunden eine Straftat begangen wird, dann muss er dies doch zur Anzeige bringen, da er sich sonst selber strafbar macht."

    Ist nicht dein Ernst?
    Der Mitarbeiter in Liechtenstein unterliegt dem dortigen Gesetz und es kann und muß ihm streng genommen völlig Banane sein, was für eine Rechtsprechung in irgendeiner Bananerepublik der Welt herrscht.
    Er ist dieser in keinster Art und Weise verpflichtet.
    Wo kommen wir denn da hin, wenn wir jetzt anfangen uns hier nach afghanischem Recht zu richten und alles dort zur Anzeige bringen.

  43. harl3quin meint: (19.2.2008 um 18:22) AntwortenReply to this comment

    @44 (Philip):
    Zum einen ist man nicht per se zur Anzeige einer Straftat verpflichtet. Zum anderen liegt hier nach Liechtensteinischen Recht in den meisten Fällen keine Strafanzeige vor. Sollte derjenige dagegen Bankangestelter der LGT gewesen sein, so hat er gegen das (scheinbar) recht stark sanktionierte Bankgeheimnis gebrochen und sich damit strafbar gemacht. Wenn schon nicht mit der Information über (deutsche) Straftaten, so aber jedenfalls mit dem Entwenden und Weitergeben der Daten.
    Steuerhinterziehung durch Liechtenstein? Das würde allgemein ja schon an der Wirksamkeit deutschen Rechts außerhalb Deutschlands scheitern (Territorialitätsprinzip)- halt ein Problem der Nationalstaaten in einer de facto globalisierten Welt. Ich würde bei den deutschen Steuergesetzen – die übrigens laut einer Meldung heute als schlechteste der Welt, sogar nach Haiti, bezeichnet wurde – eher von Anstiftung zur Steuerhinterziehung reden. Ein Staat kann sich sehr wohl auf Lücken in den Systemen anderer Staaten aufbauen ohne dafür moralisch einstehen zu müssen.
    Die Strafbarkeit der Steuerhinterziehung in Deutschland ist halt nur in Deutschland (angeblicher) gesellschaftlicher Konsens, während dies in Liechtenstein aufgrund eines anderen gesellschaftlichen Verständnisses eben nur ein Delikt (wohl das Pendant zu OWiG) ist.

  44. speznas meint: (19.2.2008 um 18:38) AntwortenReply to this comment

    Beweisververtungsverbot – daß ich nicht lache!
    Als ob es darauf ankäme, die DVD als Beweismittel zu gebrauchen. Den Zweck, an die brisanten Informationen zu kommen, erfüllt sie allemal. Nach Beweisen kann damit dann gezielt gesucht werden.
    Im übrigen glaubt doch wohl niemand ernsthaft, daß die deutsche Regierung liechtensteinischen Strafgesetzen unterworfen wäre. Im außenpolitischen Handeln ist sie ziemlich frei, sogar die Beteiligung an Angriffskriegen wird nicht verfolgt, obwohl verboten. Was soll also eine Anzeige wegen Untreue bringen?

    Die ganze Aufregung zeigt doch nur, daß der Stich gesessen hat.

  45. Rrabbit meint: (19.2.2008 um 18:38) AntwortenReply to this comment

    @RA: "Erstens führen die “Reichen” genauso Steuern ab wie die “einfachen” Arbeitnehmer. Oder genauer gesagt: Sie führen natürlich deutlich mehr Steuern ab."

    Dies ist irreführend.
    1.) Die "einfachen" Arbeitnehmer zahlen nicht nur Steuern, sondern auch Sozialabgaben. Auf Kapitaleinkünfte werden keine Sozialabgaben erhoben.
    2.) Ein erheblicher Teil der Kapitaleinkünfte ist entweder ganz steuerfrei (z. B. Kursgewinne ausserhalb der Spekulationsfrist), oder wird nur zu einem verringten Steuersatz besteuert (Halbeinkünfteverfahren, Quellensteuer, Doppelbesteuerungsakommen etc.).
    3.) Bei Kapitaleinkünften gibt es umfangreiche legale und weniger legale Gestaltungsmöglichkeiten, um den Steuern auzuweichen. Ein "einfacher" Arbeitnehmer hat diese Möglichkeiten nicht, der Staat hat bereits abkassiert, bevor der Arbeitnehmer Geld auf dem Konto hat.

    Die Abgabenlast ist bei denen am höchsten, die knapp unter der Beitragsbemessungsgrenze liegen. Nicht bei den "Reichen".

    Thomas

  46. Philip meint: (19.2.2008 um 18:41) AntwortenReply to this comment

    @46
    "Ein Staat kann sich sehr wohl auf Lücken in den Systemen anderer Staaten aufbauen ohne dafür moralisch einstehen zu müssen."

    Liechtenstein macht sich hier aber nicht eine Lücke der deutschen Steuergesetze zu nutze, sondern hilft gegen diese Gesetze zu verstoßen. Eine Lücke gibt es in diesem Fall ja nicht.
    Und natürlich muss es Liechtenstein auch nicht unbedingt interessieren, was das deutsche Steuerrecht sagt, aber wenn Liechtenstein von Gesetzesverstößen in Deutschland wissentlich und systematisch profitiert, dann halte ich es für moralisch verwerflich, wenn sie gleichzeitig vom für sie recht offenen deutschen bzw. europäischen Markt profitieren wollen. Das halte ich für den eigentlichen Skandal.

  47. harl3quin meint: (19.2.2008 um 19:27) AntwortenReply to this comment

    Dann sagen wir es so: Deutschland ist nicht in der Lage, anständige Steuergesetze zu konzipieren und Liechtenstein nutzt die Kapitalflucht aus. Keinesfalls kann Liechtenstein hierbei positives Wissen oder grob fahrlässige Unkenntnis über eine vorliegende Straftat vorgeworfen werden – denn sie haben schon gar keine Prüfungspflicht.
    Selbst wenn sie eine solche hätten, würde sich diese nur auf Liechtensteinisches Recht beziehen – und ob da eine Strafbarkeit vorliegt ist doch schon mehr als fraglich.
    Mal ganz davon abgesehen nutzen die deutschen Händler an der Dänischen Grenze gezielt die – nicht ohne Grund – hohen Alkoholkosten in Dänemark aus, indem sie sich (fast) nur auf dänische Kunden spezialisieren.
    Auch Deutschland ist in einigen Bereichen liberaler als z.B. Frankreich, GB oder meinetwegen die USA. Aus diesem Grund kommen Unternehmen (manchmal) hierher – ist auch das ein gezieltes Ausnutzen? Ich würde das Wirtschaftssteuerung nennen.

  48. Niemand meint: (19.2.2008 um 21:32) AntwortenReply to this comment

    Um mal wieder geschmeidig am Thema vorbeizuspammen:

    von Schirach … soso … etwa ein Nachkomme des Reichjugenführers?

  49. Spectator meint: (19.2.2008 um 21:56) AntwortenReply to this comment

    Das Stiftungsrecht in Liechtenstein lässt es zu, Stiftungen ohne jede Transparenz einzurichten und wieder aufzulösen. Pauschalbesteuerung 1000 Fränkli im Jahr.
    Fragt sich nur, ob diese Einladung zum Schwarzparken von Kapital in interessierten Kreisen in Deutschland, Europa und sonstwo keine Lobby hat, die bereits operative Hektik entwickelt, aber hinter den Kulissen.

    Derzeit steht eine Reform des Liechtensteiner Stiftungsrechtes an und Merkel + Steinbrück sind anscheinend der Meinung, dass unbedingt mit den Daumenschrauben nachgeholfen werden muss. Die zur Schau gestellte Energie wäre bei einer Reform der deutschen Steuergesetze vermutlich mindestens so wirkungsvoll verschwendet, aber das dürfte das dickere Brett sein.
    So oder so – als Nebeneffekt wird auf eine verbesserte "Steuerehrlichkeit" von Otto Normalsteuerzahler spekuliert.

    @51: Das könnte man noch Richtung http://www.die-topnews.de/nazi-parolen-in-delmenhorster-gymnasium-33675 erweitern.

    @15: Der Pat^WFürst von Liechtenstein hatte es nicht nötig, sich an Kindern und Jugendliche zu halten. Aber was sage ich das einem ausgewiesenen Fachmann für soziale Interaktion, der sich sogar auf der "psychologischen Ebene" auskennt.

  50. Justus meint: (20.2.2008 um 13:04) AntwortenReply to this comment

    @ 43 (Günter Frhr.v.Gravenreuth)

    "…Wenn das Aufbringen einer “Nullinformation” eine Sachbeschädigung ist, warum soll dann das Aufbringen deffinierter Informationen am Sachbegriff scheitern …"

    Das sehe ich genauso, zumal es sich um eine gebrannte DVD / CD gehandelt hat, bei der – anders als bei einem Tonband – zudem die Struktur des Datenträgers nachhaltig verändert wurde bzw. der gebrannte Inhalt wurde wesentlicher und übergeordneter Bestandteil des Datenträgers.

  51. tr meint: (20.2.2008 um 14:13) AntwortenReply to this comment

    #53
    und wem gehört der datenträger?

  52. Henning meint: (20.2.2008 um 16:02) AntwortenReply to this comment

    Zum Vorwurf der Untreue, den die Berliner Anwälte gegen Regierung und BND erheben, nur so viel:
    Möglicherweise bekommt man ja den Missbrauch oder den Treubruch, den § 266 StGB verlangt, noch hin (wobei schon fraglich ist, wer hier dispositionsbefugt ist…Bundesvermögen…).
    Aber wie man da auf den geforderten "Nachteil" für das Vermögen kommen möchte, sollte man mir mal erklären. Sollten die Finanzbehörden tatsächlich dreistellige Millionenbeträge erwarten, sehe ich da wenig Aussicht auf Erfolg.

  53. Justus meint: (20.2.2008 um 16:31) AntwortenReply to this comment

    @ 54 (tr)

    Für die Beantwortung dieser Frage sind wohl §§ 947,950 BGB zielführend,

    http://dejure.org/gesetze/BGB/947.html
    (bis § 950 BGB weiterblättern …)

    Bei teleologischer Reduktion des Wortlautes von § 950 BGB auf seinen Sinngehalt hinsichtlich bearbeiteter Datenträger, wurde der wahrscheinlich zunächst leere Datenträger mittels bzw. durch Inanspruchnahme der EDV der Bank mit Daten der Bank vermischt oder ver- bzw. bearbeitet, je nach technisch- physikalischer Sichtweise. Der Sachwert des Datenträgers oder die manuelle Tätigkeit des Bank-Mitarbeiters treten hinter dem Wert der EDV-Daten unzweifelhaft zurück bzw. tendiert gegen Null.

    Erst- und Alleineigentümer des Datenträgers ist also (nach dem Bank-Mitarbeiter, der den leeren Datenträger möglichwerweise zunächst privat gekauft haben mag und vielleicht dessen ursprünglicher Eigentümer war) die Bank geworden.

    Hierfür spricht auch die Überlegung, dass aufgrund von Unterlassungs- und Schadensersatzansprüchen der Bank (nach Liechtensteiner Recht ähnlich §§ 823,1004,826 BGB)keine anderweitige Nutzung der Daten des Datenträgers bzw. des bearbeiteten Datenträgers insgesamt als allein durch die Bank rechtlich zulässig wäre, mithin Herausgabeansprüche und Abwehransprüche gemäß Liechtensteiner Recht, aber auch gemäß §§ 903,985 BGB,die Folge sind.

    Gleiches gilt für Duplikate des Datenträgers …

  54. Andreas Achtziger meint: (22.2.2008 um 09:51) AntwortenReply to this comment

    lassen wir doch mal die Raffke Mentalität außen vor. Sicher könnte man mit dem Geld die letzte Lohnkürzung rückgängig machen, aber moralisch auf der sicheren Seite wird sich kaum ein Manager finden…

    Nur: Die Aussage aus der EU: "Ein Bankgeheimnis hat in einer Demokratie nichst zu suchen", also diese Aussage, die beängstigt mich.
    Wie sinnvoll da dem zu recht aufgebrachten Volk auch noch schnell einen Datenschützer als Übeltäter zu präsentieren.
    Und bald kommt der Herr Schäuble und erklärt uns, wie wichtig und sinnvoll totale Überwachung ist. Just my 60 Cent…

  55. Dr. Mitchell Zais meint: (8.5.2008 um 20:59) AntwortenReply to this comment

    Liebe Herren,

    Die neueste BND Affäre ist nicht von der BRD verursacht worden, sondern von der US Regierung.

    Nach dem FOIA Act ( Freedom information Act), werden sie in 15-20 Jahren alles einsehen können, was die ´Liechtenstein-Affäre´ betrifft

    Wenn sie wissen wollen wer die Presseberichte gezielt manipuliert, dann erkundigen sie sich doch einmal über die NSA Abteilung D&D( Denials and Detection). Ihre Funktion ist die Täuschung der Zivilisten. Gezielte Desinformation findet in diesem Fall mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit statt.

    Mit freundlichen Grüßen

    Dr. Mitchell Zais

  56. Spooky meint: (20.9.2010 um 09:44) AntwortenReply to this comment

    Sind doch eh alles Geldfaschisten in diesem LAND. Früher hätten sie alles für Adolf gemacht, heute machen sie alles für den Euro.
    Drecksbande

Kommentar schreiben

Zulässige HTML-Tags:
Fett: <b> - Kursiv: <i> - Zitat: <blockquote>

Powered by WordPress - Impressum