26.2.2008

Freitagnachmittag beim Haftrichter

Vernehmung, Haftbefehl, Gefängnis. Für meinen Mandanten ist das alles nicht neu. Er kennt sich aus. Er kennt auch seine Rechte. Wenn er festgenommen wurde, hat er sich bisher jedes Mal mit mir in Verbindung gesetzt, damit ich als sein Verteidiger tätig werden kann. Und das war schon einige Mal der Fall.

Aus diesen Gründen habe ich derzeit auch keine Zweifel, dass seine neuesten Erfahrungen stimmen. Danach hat ihm die Polizei 15 Stunden lang verweigert, mit mir Kontakt aufzunehmen. Obwohl er mehrfach bat, mich anrufen zu dürfen und darauf hinwies, dass er nicht nur meine Kanzlei-, sondern auch meine Mobilfunknummer kennt.

Nun gut, ein sorgloser Umgang mit Beschuldigtenrechten ist bei der Polizei sicher nicht die Regel. Aber auch keine Seltenheit. Was mich aber wirklich bestürzt: Selbst der Ermittlungsrichter, der einen Haftbefehl erließ, hat meinem Mandanten keinen Anwalt zugestanden. Dabei hat mein Mandant bei seiner Vorführung den Richter darum gebeten, mich kontaktieren zu dürfen. Er betonte auch, dass ihn die Polizei bislang nicht telefonieren ließ und sich auch weigerte, mich zu benachrichtigen.

Für einen Anwalt gebe es jetzt keinen Grund, beschied ihn der Richter. Doch, kann man dazu nur sagen. Dieser Grund steht in der Strafprozessordnung.

Aber wer weiß, vielleicht gilt die ja am Freitagnachmittag nicht.

42 Kommentare zu “Freitagnachmittag beim Haftrichter”

  1. heinz meint: (26.2.2008 um 14:09) AntwortenReply to this comment

    Ähm. Ist sowas nicht strafbar?

    heinz der juralaie

  2. Frank K. meint: (26.2.2008 um 14:13) AntwortenReply to this comment

    …. die Polizisten und insbesondere der Richter sind nicht zufällig mit einem gewissen W. Schäuble verwandt ?

  3. Alien meint: (26.2.2008 um 14:21) AntwortenReply to this comment

    Ich bin hier echt auf dem falschen Planeten.
    Wenn er die Vorgänge so gut kennt (aus Erfahrung), warum läßt man den Kerl immer wieder auf die Allgemeinheit los.
    Ich möchte endlich vor solchen Leuten geschützt werden.
    Verknacken, wegschließen, fertig.

  4. SvenR meint: (26.2.2008 um 14:22) AntwortenReply to this comment

    Mensch Herr Vetter, der war schon oft mit der Polizei in Kontakt, brauchte schon ganz oft einen Strafverteidiger, kennt sogar dessen Mobiltelefonnummer, der muss ja schuldig sein, da braucht der doch keinen Anwalt…:-)

  5. jemand meint: (26.2.2008 um 14:22) AntwortenReply to this comment

    Wenn es zu einem Prozess kommt, also dessen Tat verhandelt wird, könnte man dann das Verfahren wegen dieser Sache anfechten bzw. zerreißen?

  6. Kai meint: (26.2.2008 um 14:35) AntwortenReply to this comment

    @3: Gut so, wenn Sie nicht auf diesem Planeten sind. Wie können Sie davon ausgehen, dass der Mann jemals verurteilt wurde, bzw. schuldig ist?

    Sobald man ein paar Ermittlungsverfahren hatte, gilt für die Polizei:
    - war sicher schuldig
    - leiseste theoretische Anhaltspunkte für neue Taten sind verfolgungswürdig
    - ist schuldig

    Nicht nur, dass der "Verdacht" sehr viel früher als gegeben angesehen wird, die Strafe wird teilweise auch schon vor das Gerichtsverfahren verlagert durch Polizei und Staatsanwaltschaft.

  7. patrick meint: (26.2.2008 um 14:37) AntwortenReply to this comment

    @1: So mal von juralaie zu juralaie: Würd mich auch interessieren. Ist das nur ein Ordnungsverstoss? Oder sind das grundlegende Eingriffe in meine (evtl. GG-)verbrieften Rechte?

    Bitte um Kommentare.

  8. Michael Schöfer meint: (26.2.2008 um 14:49) AntwortenReply to this comment

    Der Mandant hieß nicht zufällig Klaus Zumwinkel? Aber das würde man sich bei einem sogenannten Besserverdienenden nie erlauben. Der Mandant stammt also gewiss nicht aus diesen Kreisen.

  9. abc meint: (26.2.2008 um 15:02) AntwortenReply to this comment

    @7,1 (patrick,heinz): Das ist schon ein Eingriff in die Grundrechte, wie jede Freiheitsentziehung. Fragt sich nur, ob sie gerechtfertigt und durch Gesetze gedeckt ist, wenn der Richter sich nicht an das Verfahren hällt.
    Falls sich herrausstellen sollte, dass mit Anwalt kein Haftbefehl erlassen worden wäre, hat sich der Richter wohl nach § 339 StGB (Rechtsbeugung) und § 239 StGB (Freiheitsberaubung) strafbar gemacht. Falls das, was wohl sehr wahrscheinlich ist, nicht der Fall ist, könnte man wohl zumindester über die Rechtsbeugung nachdenken. Mit fehlendem Vorsatz wird sich der Richter wohl kaum herrausreden können…

    @8 (Michal Schöfer): Soweit mir bekannt wurde Klaus Zumwinkel aber nicht schon öfter festegenommen.

  10. anonym meint: (26.2.2008 um 15:12) AntwortenReply to this comment

    @3 Es ist immer wieder erstaunlich, wohin ein paar Überlegungen die Leute führen – und das beim Lawblog.

  11. Turd meint: (26.2.2008 um 15:12) AntwortenReply to this comment

    Ich moechte endlich vor solchen Leuten geschuetzt werden. Leuten wie Alien.

  12. 4thmarch meint: (26.2.2008 um 15:28) AntwortenReply to this comment

    "Für meinen Mandanten ist das alles nicht neu."

    Ist das als Anwalt eher deprimierend immer wieder dieselben Mandaten als Beschuldigte zu treffen oder freut man sich, fürs gleiche Geld nicht von A bis Z in aller Ausführlichstkeit beraten zu müssen?

  13. gant meint: (26.2.2008 um 15:35) AntwortenReply to this comment

    Ich finde, "Verhandlungen" sollten auch (wieder) ohne rechtlichen Beistand der Beschuldigten stattfinden. Schließlich ist der Richter nicht dumm und wird schon wissen, wie zu verfahren ist. Was soll einem da so ein neunmalkluger Kriminellen-Helfer schon noch erzählen können?

  14. Sky meint: (26.2.2008 um 15:44) AntwortenReply to this comment

    Ich bin sicher, dass Polizei und Richter ihr Handeln jetzt bereuen. Und es wird natürlich "alles rauskommen", das ist ja das Schöne in D.

  15. Verwaltungsheini meint: (26.2.2008 um 15:45) AntwortenReply to this comment

    Ich denke, manche Richter setzen sich einfach über alles hinweg und fühlen sich wie kleine Götter. Dass es dabei hier um Menschen geht, scheint es sie nicht zu interessieren.

  16. ninjaturkey meint: (26.2.2008 um 15:46) AntwortenReply to this comment

    Holla? Ehrlich gesagt ist es mir vollkommen egal, ob der Knabe eine kriminelle Vita in Telefonbuchstärke hat. Er muss mit einem Verteidiger seiner Wahl telefonieren dürfen und damit basta. Es mag sich leicht rechtfertigen lassen, dass es bei ihm wohl nicht so "nötig" sei.

    Aber das war ja wohl auch der Eindruck von Polizei und Ermittlungsrichter. Schön, wenn unsere Beamten und Richter nicht mehr an das Recht gebunden sind, und selbst kompetent frei über die Erteilung verbriefter Rechte entscheiden. Zum Glück habe ich volles Vertrauen in diesen Personenkreis und bisher haben Sie sich ja auch immer als unfehlbar erwiesen. Und Anwälte machen die Sache ohnehin immer nur unnötig kompliziert. Wenn es anders wäre, müsste man sich glatt Sorgen machen…

  17. Ingix meint: (26.2.2008 um 16:05) AntwortenReply to this comment

    Mal eine Frage, die mir schon länger im Kopf herumschwirrt:

    Ich hatte bisher mit "Haftbefehl, Gefängnis" noch nichts zu tun, aber das kann sich ja ändern. Ich habe auch keinen 'Hausanwalt'. Ich hätte in dem geschilderten Fall also keine Nummer gehabt, die ich sofort hätte anrufen können. Mal angenommen, die Polizeibeamten sind korrekt und hätten mir in einem solchen Fall eine Kontaktaufnahme erlaubt, wie läuft sowas dann ab? Muss ich dann die Auskunft anrufen oder bei den Polizeibeamten den Pflichtverteidiger 'reklamieren'? Oder habe ich einfach Pech gehabt wenn ich keine Anwaltsnummer aus dem Hut zaubern kann?

  18. Axel John meint: (26.2.2008 um 16:05) AntwortenReply to this comment

    @ 9: hat sich der Richter wohl nach § 339 StGB (Rechtsbeugung) und § 239 StGB (Freiheitsberaubung) strafbar gemacht.
    Dass ein Richter wegen dienstlichem Fehlverhalten zur Verantwortung gezogen- oder gar sanktioniert wird, ist in Deutschland faktisch ausgeschlossen. Die sind nicht nur unabhängig, sondern – dienstrechtlich – auch unantastbar. Entsprechend größenwahnsinnig und arrogant verhalten sich auch viele (nicht alle!).

    @ 12: Ist das als Anwalt eher deprimierend immer wieder dieselben Mandaten als Beschuldigte zu treffen oder freut man sich,
    Mit Stammkunden ist i.d.R. gutes arbeiten.

  19. Sebastian C. meint: (26.2.2008 um 16:22) AntwortenReply to this comment

    @ 17 Ingix
    Also es gibt ja die berühmten gelben Seiten. (wenn man niemanden kennt ist das durchaus ne Möglichkeit). Die Polizei muss auch insoweit bei der ersten Kontaktaufnahme zu einem Anwalt behilflich sein. In manchen Orten (meist Großstädte) gibt es auch Verteidigernotdienste falls man außerhalb der Bürozeiten einen Verteidiger benötigt. (Falls vorhanden müssen Polizeibeamte auch auf diese Möglichkeit hinweisen, wenn der Beschuldigte einen Anwalt verlangt)

    PS: So lern man es zumindest in der StPO-Vorlesung

  20. Marc meint: (26.2.2008 um 16:54) AntwortenReply to this comment

    §136, was nicht unter den Top 100 steht ist doch nicht so wichtig …

  21. AlterEgo meint: (26.2.2008 um 17:44) AntwortenReply to this comment

    "Sobald man ein paar Ermittlungsverfahren hatte, gilt für die Polizei:
    - war sicher schuldig
    - leiseste theoretische Anhaltspunkte für neue Taten sind verfolgungswürdig
    - ist schuldig"

    aus polizeitaktischen/kriminalistischen Erwägungen kann man "Wer einmal klaute, wird wieder klauen" durchaus etwas abgewinnen.

    Es ist ja oft nicht nur der schlechte Menschencharakter, der Menschen dazu bringt, Straftaten zu begehen, sondern auch oft wirtschaftliche Abhängigkeit, Gewöhnung, falsche Kontakte, usw.

    Wer beispielsweise einen Drogenabhängigen trifft und nebenan auf der Straße ist ne Wohnung grad aufgebrochen worden und lässt ihn dann als Polizisten laufen, handelt sehr wohl fahrlässig.

    Und wenn die Polizei dir einen Platzverweis gibt, weil du ihnen ständig bei Schlägereien auffällst, dann ist das wohl auch ein Erfahrungssatz, der gerechtfertigt ist.

  22. Jings meint: (26.2.2008 um 17:49) AntwortenReply to this comment

    Es ist nur noch lachhaft: Wenn so ein Verbrecher alle möglichen Rechte Anderer verletzt, dann interessiert das in den Blogs keine Sau. Aber wehe, ein ganz kleines Recht von ihm wird verletzt. Dann, oh weh !!!!, ist das eine riesengroße Sauerei. Deshalb wünsche ich z.B. @11 ein paar einprägsame Begegnungen mit der entsprechenden, schlagenden Klientel. Vielleicht merkt er dann, dass er nicht vor Leuten wie Alien geschützt werden muss.

  23. Kristine meint: (26.2.2008 um 18:00) AntwortenReply to this comment

    @22 (Jings): Vom Staat erwarte ich mehr als von einem x-beliebigen Bürger. Immerhin habe ich ihn damit beauftragt, nach bestimmten Spielregeln für meine Sicherheit zu sorgen, bezahle ihn dafür und verzichte dafür auf Gewaltanwendung. Wenn er sich nicht an diese Spielregeln hält, ist das (im aktuellen Fall) nicht bloß die Rechtsverletzung des Angeklagten, sondern auch ein Mißbrauch seiner Machtposition sowie des in ihn gesetzten Vertrauens.

    Gruß,
    Kristine

  24. Detlev T. meint: (26.2.2008 um 18:06) AntwortenReply to this comment

    @22 (Jings):
    Gesetzesverstöße sind generell nicht erlaubt – weder Polizisten noch Verbrechern. Zudem hat Udo nicht erzählt, dass sein Mandant jemals wegen irgendetwas tatsächlich verurteilt wurde, geschweige denn wegen eines Verbrechens. Niemand, der von der Polizei verhaftet wird, auch mehrmals, ist allein schon deshalb ein Krimineller. Leider wird das selten beachtet.

  25. Sebastian C. meint: (26.2.2008 um 18:06) AntwortenReply to this comment

    @22 Jimps

    Also das Recht auf einen Anwalt ist jetzt kein kleines Recht, sondern gehört wohl eher zu den elementaren Rechten die einem Beschuldigten zustehen.

  26. Banane meint: (26.2.2008 um 18:15) AntwortenReply to this comment

    Womit sich wieder einmal die Wichtigkeit der Frage bestätigt, was grundgesetzlich verbriefte Grundrechte wert sind wenn deren Mißachtung keinerlei Sanktionen zu fürchten hat. Egal ob Verweigerung des zugesicherten Verteidigertelefonats oder Unverletzlichkeit der Wohnung.

    Was bringt es wenn zweifelsfrei festgestellt wird das beispielsweise eine HD rechtswidrig und aufgrund völlig konstruierter Verdachtsmomente unverhältnismäßig war, die Verursacher des Tohuwabohus in der Wohnung und in der Nachbarschaft nichts zu befürchten haben? Der allzu sorglose Umgang mit verbrieften Grundrechten ist meiner Ansicht darin begründet das es eben nicht das Grundrecht des Polizisten ist und er für die Mißachtung nicht gerade stehen muß.

  27. dot tilde dot meint: (26.2.2008 um 18:38) AntwortenReply to this comment

    @22 (Jings):

    böse blogs, böse!

    aber schau, du kannst dich äußern, könntest selber blog schreiben, kannst dir die blogs aussuchen, die du lesen möchtest. du nimmst teil, kannst gestalten.

    angenommen, dein vorwurf wäre berechtigt, könntest du dir das genau so gut selbst aufs brot schmieren.

    .~.

  28. Sinnfrei meint: (26.2.2008 um 19:54) AntwortenReply to this comment

    @22 Jings: Stimmt schon. Viele verwechseln die Bananenrepublik Deutschland immer noch mit einem Rechtsstaat …

  29. Nik meint: (26.2.2008 um 20:18) AntwortenReply to this comment

    Vielleicht sollte der Richter mal diese Telefonnummer anrufen:

    (Text editiert. U.V.)

  30. Volker mit V meint: (26.2.2008 um 21:50) AntwortenReply to this comment

    (In Haft wäre er so oder so gekommen, auch mit Anwalt.)
    cool; was die Masse wohl schreien würde, wenn es sich in diesem Fall um einen "Sexualstraftäer" (Wiederholungstäter) oder gar einen "Pädophilen" (Wiederholungstäter) handeln würde. Ansonsten gilt gerade für solch einen erfahrenen Straftäter: Wer (so oft) mit dem Feuer spielt, muß aufpassen, dass er sich nicht verbrennt :)

  31. Lionel Hutz meint: (26.2.2008 um 21:56) AntwortenReply to this comment

    @31: Genau, selber schuld. Was soll überhaupt dieser ganze Rechtsstaatsscheiß. Foltern wir erstmal ein Geständnis aus ihm heraus und anschließend prügeln wir ihn zum Krüppel. Hätte sich ja vorher überlegen können, ob er Straftaten begehen will!

    Stellt sich allerdings die Frage, wieso der Staat glaubt, dass sich die Bürger an Gesetze halten würden, wenn er es selbst schon nicht tut.

  32. Thomas R. meint: (26.2.2008 um 22:42) AntwortenReply to this comment

    Warum ein kleines Verbrechen des Staates schlimmer ist als ein großes Verbrechen eines Bürgers und deshalb in Blogs breiter diskutiert wird ? Ist diese Frage wirklich ernst gemeint ?

    Jeder Bürger hat die Gesetze zu befolgen. Ob wir es tun, entscheiden wir selbst, Nichtbefolgung steht jedoch unter Strafe. Wenn jemand ein Verbrechen begeht, riskiert er damit Bestrafung. Punkt. Von so einem Verbrechen geht aber das Abendland in der Regel nicht unter.

    Ganz anders sieht es bei staatlichen Verbrechen aus.
    Die Staatsorgane haben bei ihrer Amtsausübung in der Regel keine juristische Bestrafung zu erwarten und das ist für das Funktionieren dieser Institutionen auch elementar wichtig. So selbstverständlich, wie diese Tatsache ist, so selbstverständlich muss es auch sein, dass der Staat für Recht und Ordnung steht. Wenn er und seine Bediensteten sich nicht an das Gesetz halten, ist das ein Skandal. Und wenn das so oft geschieht, dass manche staatlichen Verbrechen schon die Regel sind (hat da jemand "Hausdurchsuchung" gesagt?), dann ist das mehr als ein Skandal. So ein Verhalten erschüttert die Demokratie an einem ihrer Standpfeiler.

    Daher: Ja, wenn jemandem ein wichtiges Recht verwehrt wird, dann finde ich das IMMER schlimm. Egal, was derjenige vorher getan hat. Vollkommen egal, welches fiese Verbrechen jetzt aus der Mottenkiste bemüht wird, ein rechtsstaatliches Verfahren muss trotzdem immer den Ansprüchen genügen, die unser Gesetz vorschreibt, unabhängig von der Vorgeschichte.

    Es zeigt sich aber wieder einmal, dass die Wirklichkeit in Deutschland (und anderswo) anders aussieht.

  33. Mistral meint: (26.2.2008 um 23:39) AntwortenReply to this comment

    Als Laie hätte ich mehr auf §137 gepocht.

  34. Hecky meint: (27.2.2008 um 00:10) AntwortenReply to this comment

    @33 Legen Sie sich lieber nicht zu stark auf die Gesetze fest.

    Wir wir ja mittlerweile alle wissen: Gesetze lassen sich ändern…. Im Zweifellsfall auch das Grundgesetz.

    Brave New World…..
    Hecky

  35. Stefan D. Christoph meint: (27.2.2008 um 02:04) AntwortenReply to this comment

    @einige Rechtsverdreher hier (und damit mein ich die Leute, die hier versuchen, wirklich Recht zu verdrehen):
    Hatte auch schon sehr oft mit der Polizei zu tun. Mein Führungszeugnis jedoch ist ungefähr so blütenweiß, wie wenn es mit Perwoll gewaschen wäre. – Soll ich jetzt beim nächsten Bankraub auch gleich mal vorsorglich in U-Haft gesteckt werden?

  36. gant meint: (27.2.2008 um 04:43) AntwortenReply to this comment

    @36
    Natürlich! Denn wenn man verdächtigt wird, passiert das nicht ohne Grund. Und wenn sich die Verdachtsfälle häufen, ist das doch schon praktisch gleichbedeutend mit einer Verurteilung.
    Und da soll man solch einem Abschaum (gemeint sind: unbescholtene aber nunmal verdächtigte Bürger) dann auch noch gestatten ungestraft Hilfe herbeirufen zu dürfen für die dann folgende Verurteilungsvereitelung? Nein nein nein.
    Ein anständiger Richter weiss schon zwischen Freund und Feind zu unterscheiden und dann den angepassten Satz an Rechten zu gewähren.

  37. KNP meint: (27.2.2008 um 07:35) AntwortenReply to this comment

    Unglaublich! Wie wenig sich hier in den Kommentaren um essentielle Rechtsstaatsgrundsätze geschert wird!! Wohin würden solche Meinungen führen?

  38. MC Fish meint: (27.2.2008 um 09:12) AntwortenReply to this comment

    Ich persönlich frage mich auch manchmal was manchem Schreiber zum Begriff Rechtsstaat so alles einfällt. So hart das klingt aber im Umgang mit Beschuldigten zeigt sich das Verständnis das man so von einem Rechtsstaat hat. Egal wie schwer der Vorwurf auch wiegt für mich gibt es da einige elementare Grundsätze auf die ein Rechtsstaat aufgebaut ist.

    Frage: Was zeichnet einen Rechtsstaat aus; im Zusammenhang mit dem Vorwurf eine Straftat begangen zu haben?

    Ich habe es womöglich an anderer Stelle schon geschrieben. Offensichtlich glauben einige das auch Gerichte überflüssig sind. Denn wenn ein deutscher Polizeibeamter ermittelt hat und glaubt das eine Straftat vorliegt warum muss man da noch ein Gerichtsverfahren durchführen. Kostet ja Geld. Aber wehe wehe man kommt selbst mal in Kontakt mit Staatsanwaltschaft oder Strafgerichten.

  39. Kristine meint: (27.2.2008 um 09:55) AntwortenReply to this comment

    @33 (Thomas R): "Die Staatsorgane haben bei ihrer Amtsausübung in der Regel keine juristische Bestrafung zu erwarten und das ist für das Funktionieren dieser Institutionen auch elementar wichtig."

    Da stehe ich im Augenblick etwas auf dem Schlauch. Warum findest du, daß dem so ist? Schlußendlich arbeiten im Staat auch nur Menschen, und welchen Grund haben die skrupelloseren darunter, ihre Macht nicht zu mißbrauchen, wenn sie genau wissen, daß ihnen (fast) nichts passieren kann?

    (Oder auch die, die fest davon überzeugt sind, "das Beste" zu tun, und deshalb meinen, sie müßten sich nicht an Regeln halten — auch wenn man die zu den Skrupelloseren zählen könnte.)

    Gruß, Kristine

  40. Axel John meint: (27.2.2008 um 13:23) AntwortenReply to this comment

    @ 40: Schlußendlich arbeiten im Staat auch nur Menschen, und welchen Grund haben die skrupelloseren darunter, ihre Macht nicht zu mißbrauchen, wenn sie genau wissen, daß ihnen (fast) nichts passieren kann?
    Genau deshalb.
    Eine Mischung aus Größenwahn, Selbstüberschätzung und Arroganz.
    Nicht zu vergessen, die Grundvoraussetzung für eine erfolgreiche Beamtenkarriere: Nach oben buckeln, nach unten treten.

  41. reit meint: (27.2.2008 um 22:31) AntwortenReply to this comment

    @3,@22, … : Günstigenfalls kann ich für euch annehmen, dass ihr Trolle seid. Ansonsten frage ich mich wirklich wozu solche geistigen Tiefflieger überhaupt HIER posten.

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