Freitagnachmittag beim Haftrichter
Vernehmung, Haftbefehl, Gefängnis. Für meinen Mandanten ist das alles nicht neu. Er kennt sich aus. Er kennt auch seine Rechte. Wenn er festgenommen wurde, hat er sich bisher jedes Mal mit mir in Verbindung gesetzt, damit ich als sein Verteidiger tätig werden kann. Und das war schon einige Mal der Fall.
Aus diesen Gründen habe ich derzeit auch keine Zweifel, dass seine neuesten Erfahrungen stimmen. Danach hat ihm die Polizei 15 Stunden lang verweigert, mit mir Kontakt aufzunehmen. Obwohl er mehrfach bat, mich anrufen zu dürfen und darauf hinwies, dass er nicht nur meine Kanzlei-, sondern auch meine Mobilfunknummer kennt.
Nun gut, ein sorgloser Umgang mit Beschuldigtenrechten ist bei der Polizei sicher nicht die Regel. Aber auch keine Seltenheit. Was mich aber wirklich bestürzt: Selbst der Ermittlungsrichter, der einen Haftbefehl erließ, hat meinem Mandanten keinen Anwalt zugestanden. Dabei hat mein Mandant bei seiner Vorführung den Richter darum gebeten, mich kontaktieren zu dürfen. Er betonte auch, dass ihn die Polizei bislang nicht telefonieren ließ und sich auch weigerte, mich zu benachrichtigen.
Für einen Anwalt gebe es jetzt keinen Grund, beschied ihn der Richter. Doch, kann man dazu nur sagen. Dieser Grund steht in der Strafprozessordnung.
Aber wer weiß, vielleicht gilt die ja am Freitagnachmittag nicht.
Ähm. Ist sowas nicht strafbar?
heinz der juralaie
…. die Polizisten und insbesondere der Richter sind nicht zufällig mit einem gewissen W. Schäuble verwandt ?
Ich bin hier echt auf dem falschen Planeten.
Wenn er die Vorgänge so gut kennt (aus Erfahrung), warum läßt man den Kerl immer wieder auf die Allgemeinheit los.
Ich möchte endlich vor solchen Leuten geschützt werden.
Verknacken, wegschließen, fertig.
Mensch Herr Vetter, der war schon oft mit der Polizei in Kontakt, brauchte schon ganz oft einen Strafverteidiger, kennt sogar dessen Mobiltelefonnummer, der muss ja schuldig sein, da braucht der doch keinen Anwalt…:-)
Wenn es zu einem Prozess kommt, also dessen Tat verhandelt wird, könnte man dann das Verfahren wegen dieser Sache anfechten bzw. zerreißen?
@3: Gut so, wenn Sie nicht auf diesem Planeten sind. Wie können Sie davon ausgehen, dass der Mann jemals verurteilt wurde, bzw. schuldig ist?
Sobald man ein paar Ermittlungsverfahren hatte, gilt für die Polizei:
- war sicher schuldig
- leiseste theoretische Anhaltspunkte für neue Taten sind verfolgungswürdig
- ist schuldig
Nicht nur, dass der "Verdacht" sehr viel früher als gegeben angesehen wird, die Strafe wird teilweise auch schon vor das Gerichtsverfahren verlagert durch Polizei und Staatsanwaltschaft.
@1: So mal von juralaie zu juralaie: Würd mich auch interessieren. Ist das nur ein Ordnungsverstoss? Oder sind das grundlegende Eingriffe in meine (evtl. GG-)verbrieften Rechte?
Bitte um Kommentare.
Der Mandant hieß nicht zufällig Klaus Zumwinkel? Aber das würde man sich bei einem sogenannten Besserverdienenden nie erlauben. Der Mandant stammt also gewiss nicht aus diesen Kreisen.
@7,1 (patrick,heinz): Das ist schon ein Eingriff in die Grundrechte, wie jede Freiheitsentziehung. Fragt sich nur, ob sie gerechtfertigt und durch Gesetze gedeckt ist, wenn der Richter sich nicht an das Verfahren hällt.
Falls sich herrausstellen sollte, dass mit Anwalt kein Haftbefehl erlassen worden wäre, hat sich der Richter wohl nach § 339 StGB (Rechtsbeugung) und § 239 StGB (Freiheitsberaubung) strafbar gemacht. Falls das, was wohl sehr wahrscheinlich ist, nicht der Fall ist, könnte man wohl zumindester über die Rechtsbeugung nachdenken. Mit fehlendem Vorsatz wird sich der Richter wohl kaum herrausreden können…
@8 (Michal Schöfer): Soweit mir bekannt wurde Klaus Zumwinkel aber nicht schon öfter festegenommen.
@3 Es ist immer wieder erstaunlich, wohin ein paar Überlegungen die Leute führen – und das beim Lawblog.
Ich moechte endlich vor solchen Leuten geschuetzt werden. Leuten wie Alien.
"Für meinen Mandanten ist das alles nicht neu."
Ist das als Anwalt eher deprimierend immer wieder dieselben Mandaten als Beschuldigte zu treffen oder freut man sich, fürs gleiche Geld nicht von A bis Z in aller Ausführlichstkeit beraten zu müssen?
Ich finde, "Verhandlungen" sollten auch (wieder) ohne rechtlichen Beistand der Beschuldigten stattfinden. Schließlich ist der Richter nicht dumm und wird schon wissen, wie zu verfahren ist. Was soll einem da so ein neunmalkluger Kriminellen-Helfer schon noch erzählen können?
Ich bin sicher, dass Polizei und Richter ihr Handeln jetzt bereuen. Und es wird natürlich "alles rauskommen", das ist ja das Schöne in D.
Ich denke, manche Richter setzen sich einfach über alles hinweg und fühlen sich wie kleine Götter. Dass es dabei hier um Menschen geht, scheint es sie nicht zu interessieren.
Holla? Ehrlich gesagt ist es mir vollkommen egal, ob der Knabe eine kriminelle Vita in Telefonbuchstärke hat. Er muss mit einem Verteidiger seiner Wahl telefonieren dürfen und damit basta. Es mag sich leicht rechtfertigen lassen, dass es bei ihm wohl nicht so "nötig" sei.
Aber das war ja wohl auch der Eindruck von Polizei und Ermittlungsrichter. Schön, wenn unsere Beamten und Richter nicht mehr an das Recht gebunden sind, und selbst kompetent frei über die Erteilung verbriefter Rechte entscheiden. Zum Glück habe ich volles Vertrauen in diesen Personenkreis und bisher haben Sie sich ja auch immer als unfehlbar erwiesen. Und Anwälte machen die Sache ohnehin immer nur unnötig kompliziert. Wenn es anders wäre, müsste man sich glatt Sorgen machen…
Mal eine Frage, die mir schon länger im Kopf herumschwirrt:
Ich hatte bisher mit "Haftbefehl, Gefängnis" noch nichts zu tun, aber das kann sich ja ändern. Ich habe auch keinen 'Hausanwalt'. Ich hätte in dem geschilderten Fall also keine Nummer gehabt, die ich sofort hätte anrufen können. Mal angenommen, die Polizeibeamten sind korrekt und hätten mir in einem solchen Fall eine Kontaktaufnahme erlaubt, wie läuft sowas dann ab? Muss ich dann die Auskunft anrufen oder bei den Polizeibeamten den Pflichtverteidiger 'reklamieren'? Oder habe ich einfach Pech gehabt wenn ich keine Anwaltsnummer aus dem Hut zaubern kann?
@ 9: hat sich der Richter wohl nach § 339 StGB (Rechtsbeugung) und § 239 StGB (Freiheitsberaubung) strafbar gemacht.
Dass ein Richter wegen dienstlichem Fehlverhalten zur Verantwortung gezogen- oder gar sanktioniert wird, ist in Deutschland faktisch ausgeschlossen. Die sind nicht nur unabhängig, sondern – dienstrechtlich – auch unantastbar. Entsprechend größenwahnsinnig und arrogant verhalten sich auch viele (nicht alle!).
@ 12: Ist das als Anwalt eher deprimierend immer wieder dieselben Mandaten als Beschuldigte zu treffen oder freut man sich,
Mit Stammkunden ist i.d.R. gutes arbeiten.
@ 17 Ingix
Also es gibt ja die berühmten gelben Seiten. (wenn man niemanden kennt ist das durchaus ne Möglichkeit). Die Polizei muss auch insoweit bei der ersten Kontaktaufnahme zu einem Anwalt behilflich sein. In manchen Orten (meist Großstädte) gibt es auch Verteidigernotdienste falls man außerhalb der Bürozeiten einen Verteidiger benötigt. (Falls vorhanden müssen Polizeibeamte auch auf diese Möglichkeit hinweisen, wenn der Beschuldigte einen Anwalt verlangt)
PS: So lern man es zumindest in der StPO-Vorlesung
§136, was nicht unter den Top 100 steht ist doch nicht so wichtig …
"Sobald man ein paar Ermittlungsverfahren hatte, gilt für die Polizei:
- war sicher schuldig
- leiseste theoretische Anhaltspunkte für neue Taten sind verfolgungswürdig
- ist schuldig"
aus polizeitaktischen/kriminalistischen Erwägungen kann man "Wer einmal klaute, wird wieder klauen" durchaus etwas abgewinnen.
Es ist ja oft nicht nur der schlechte Menschencharakter, der Menschen dazu bringt, Straftaten zu begehen, sondern auch oft wirtschaftliche Abhängigkeit, Gewöhnung, falsche Kontakte, usw.
Wer beispielsweise einen Drogenabhängigen trifft und nebenan auf der Straße ist ne Wohnung grad aufgebrochen worden und lässt ihn dann als Polizisten laufen, handelt sehr wohl fahrlässig.
Und wenn die Polizei dir einen Platzverweis gibt, weil du ihnen ständig bei Schlägereien auffällst, dann ist das wohl auch ein Erfahrungssatz, der gerechtfertigt ist.
Es ist nur noch lachhaft: Wenn so ein Verbrecher alle möglichen Rechte Anderer verletzt, dann interessiert das in den Blogs keine Sau. Aber wehe, ein ganz kleines Recht von ihm wird verletzt. Dann, oh weh !!!!, ist das eine riesengroße Sauerei. Deshalb wünsche ich z.B. @11 ein paar einprägsame Begegnungen mit der entsprechenden, schlagenden Klientel. Vielleicht merkt er dann, dass er nicht vor Leuten wie Alien geschützt werden muss.
@22 (Jings): Vom Staat erwarte ich mehr als von einem x-beliebigen Bürger. Immerhin habe ich ihn damit beauftragt, nach bestimmten Spielregeln für meine Sicherheit zu sorgen, bezahle ihn dafür und verzichte dafür auf Gewaltanwendung. Wenn er sich nicht an diese Spielregeln hält, ist das (im aktuellen Fall) nicht bloß die Rechtsverletzung des Angeklagten, sondern auch ein Mißbrauch seiner Machtposition sowie des in ihn gesetzten Vertrauens.
Gruß,
Kristine
@22 (Jings):
Gesetzesverstöße sind generell nicht erlaubt – weder Polizisten noch Verbrechern. Zudem hat Udo nicht erzählt, dass sein Mandant jemals wegen irgendetwas tatsächlich verurteilt wurde, geschweige denn wegen eines Verbrechens. Niemand, der von der Polizei verhaftet wird, auch mehrmals, ist allein schon deshalb ein Krimineller. Leider wird das selten beachtet.
@22 Jimps
Also das Recht auf einen Anwalt ist jetzt kein kleines Recht, sondern gehört wohl eher zu den elementaren Rechten die einem Beschuldigten zustehen.
Womit sich wieder einmal die Wichtigkeit der Frage bestätigt, was grundgesetzlich verbriefte Grundrechte wert sind wenn deren Mißachtung keinerlei Sanktionen zu fürchten hat. Egal ob Verweigerung des zugesicherten Verteidigertelefonats oder Unverletzlichkeit der Wohnung.
Was bringt es wenn zweifelsfrei festgestellt wird das beispielsweise eine HD rechtswidrig und aufgrund völlig konstruierter Verdachtsmomente unverhältnismäßig war, die Verursacher des Tohuwabohus in der Wohnung und in der Nachbarschaft nichts zu befürchten haben? Der allzu sorglose Umgang mit verbrieften Grundrechten ist meiner Ansicht darin begründet das es eben nicht das Grundrecht des Polizisten ist und er für die Mißachtung nicht gerade stehen muß.
@22 (Jings):
böse blogs, böse!
aber schau, du kannst dich äußern, könntest selber blog schreiben, kannst dir die blogs aussuchen, die du lesen möchtest. du nimmst teil, kannst gestalten.
angenommen, dein vorwurf wäre berechtigt, könntest du dir das genau so gut selbst aufs brot schmieren.
.~.
@22 Jings: Stimmt schon. Viele verwechseln die Bananenrepublik Deutschland immer noch mit einem Rechtsstaat …
Vielleicht sollte der Richter mal diese Telefonnummer anrufen:
(Text editiert. U.V.)
(In Haft wäre er so oder so gekommen, auch mit Anwalt.)
cool; was die Masse wohl schreien würde, wenn es sich in diesem Fall um einen "Sexualstraftäer" (Wiederholungstäter) oder gar einen "Pädophilen" (Wiederholungstäter) handeln würde. Ansonsten gilt gerade für solch einen erfahrenen Straftäter: Wer (so oft) mit dem Feuer spielt, muß aufpassen, dass er sich nicht verbrennt :)
@31: Genau, selber schuld. Was soll überhaupt dieser ganze Rechtsstaatsscheiß. Foltern wir erstmal ein Geständnis aus ihm heraus und anschließend prügeln wir ihn zum Krüppel. Hätte sich ja vorher überlegen können, ob er Straftaten begehen will!
Stellt sich allerdings die Frage, wieso der Staat glaubt, dass sich die Bürger an Gesetze halten würden, wenn er es selbst schon nicht tut.
Warum ein kleines Verbrechen des Staates schlimmer ist als ein großes Verbrechen eines Bürgers und deshalb in Blogs breiter diskutiert wird ? Ist diese Frage wirklich ernst gemeint ?
Jeder Bürger hat die Gesetze zu befolgen. Ob wir es tun, entscheiden wir selbst, Nichtbefolgung steht jedoch unter Strafe. Wenn jemand ein Verbrechen begeht, riskiert er damit Bestrafung. Punkt. Von so einem Verbrechen geht aber das Abendland in der Regel nicht unter.
Ganz anders sieht es bei staatlichen Verbrechen aus.
Die Staatsorgane haben bei ihrer Amtsausübung in der Regel keine juristische Bestrafung zu erwarten und das ist für das Funktionieren dieser Institutionen auch elementar wichtig. So selbstverständlich, wie diese Tatsache ist, so selbstverständlich muss es auch sein, dass der Staat für Recht und Ordnung steht. Wenn er und seine Bediensteten sich nicht an das Gesetz halten, ist das ein Skandal. Und wenn das so oft geschieht, dass manche staatlichen Verbrechen schon die Regel sind (hat da jemand "Hausdurchsuchung" gesagt?), dann ist das mehr als ein Skandal. So ein Verhalten erschüttert die Demokratie an einem ihrer Standpfeiler.
Daher: Ja, wenn jemandem ein wichtiges Recht verwehrt wird, dann finde ich das IMMER schlimm. Egal, was derjenige vorher getan hat. Vollkommen egal, welches fiese Verbrechen jetzt aus der Mottenkiste bemüht wird, ein rechtsstaatliches Verfahren muss trotzdem immer den Ansprüchen genügen, die unser Gesetz vorschreibt, unabhängig von der Vorgeschichte.
Es zeigt sich aber wieder einmal, dass die Wirklichkeit in Deutschland (und anderswo) anders aussieht.
Als Laie hätte ich mehr auf §137 gepocht.
@33 Legen Sie sich lieber nicht zu stark auf die Gesetze fest.
Wir wir ja mittlerweile alle wissen: Gesetze lassen sich ändern…. Im Zweifellsfall auch das Grundgesetz.
Brave New World…..
Hecky
@einige Rechtsverdreher hier (und damit mein ich die Leute, die hier versuchen, wirklich Recht zu verdrehen):
Hatte auch schon sehr oft mit der Polizei zu tun. Mein Führungszeugnis jedoch ist ungefähr so blütenweiß, wie wenn es mit Perwoll gewaschen wäre. – Soll ich jetzt beim nächsten Bankraub auch gleich mal vorsorglich in U-Haft gesteckt werden?
@36
Natürlich! Denn wenn man verdächtigt wird, passiert das nicht ohne Grund. Und wenn sich die Verdachtsfälle häufen, ist das doch schon praktisch gleichbedeutend mit einer Verurteilung.
Und da soll man solch einem Abschaum (gemeint sind: unbescholtene aber nunmal verdächtigte Bürger) dann auch noch gestatten ungestraft Hilfe herbeirufen zu dürfen für die dann folgende Verurteilungsvereitelung? Nein nein nein.
Ein anständiger Richter weiss schon zwischen Freund und Feind zu unterscheiden und dann den angepassten Satz an Rechten zu gewähren.
Unglaublich! Wie wenig sich hier in den Kommentaren um essentielle Rechtsstaatsgrundsätze geschert wird!! Wohin würden solche Meinungen führen?
Ich persönlich frage mich auch manchmal was manchem Schreiber zum Begriff Rechtsstaat so alles einfällt. So hart das klingt aber im Umgang mit Beschuldigten zeigt sich das Verständnis das man so von einem Rechtsstaat hat. Egal wie schwer der Vorwurf auch wiegt für mich gibt es da einige elementare Grundsätze auf die ein Rechtsstaat aufgebaut ist.
Frage: Was zeichnet einen Rechtsstaat aus; im Zusammenhang mit dem Vorwurf eine Straftat begangen zu haben?
Ich habe es womöglich an anderer Stelle schon geschrieben. Offensichtlich glauben einige das auch Gerichte überflüssig sind. Denn wenn ein deutscher Polizeibeamter ermittelt hat und glaubt das eine Straftat vorliegt warum muss man da noch ein Gerichtsverfahren durchführen. Kostet ja Geld. Aber wehe wehe man kommt selbst mal in Kontakt mit Staatsanwaltschaft oder Strafgerichten.
@33 (Thomas R): "Die Staatsorgane haben bei ihrer Amtsausübung in der Regel keine juristische Bestrafung zu erwarten und das ist für das Funktionieren dieser Institutionen auch elementar wichtig."
Da stehe ich im Augenblick etwas auf dem Schlauch. Warum findest du, daß dem so ist? Schlußendlich arbeiten im Staat auch nur Menschen, und welchen Grund haben die skrupelloseren darunter, ihre Macht nicht zu mißbrauchen, wenn sie genau wissen, daß ihnen (fast) nichts passieren kann?
(Oder auch die, die fest davon überzeugt sind, "das Beste" zu tun, und deshalb meinen, sie müßten sich nicht an Regeln halten — auch wenn man die zu den Skrupelloseren zählen könnte.)
Gruß, Kristine
@ 40: Schlußendlich arbeiten im Staat auch nur Menschen, und welchen Grund haben die skrupelloseren darunter, ihre Macht nicht zu mißbrauchen, wenn sie genau wissen, daß ihnen (fast) nichts passieren kann?
Genau deshalb.
Eine Mischung aus Größenwahn, Selbstüberschätzung und Arroganz.
Nicht zu vergessen, die Grundvoraussetzung für eine erfolgreiche Beamtenkarriere: Nach oben buckeln, nach unten treten.
@3,@22, … : Günstigenfalls kann ich für euch annehmen, dass ihr Trolle seid. Ansonsten frage ich mich wirklich wozu solche geistigen Tiefflieger überhaupt HIER posten.