So was wie Raubkopien
Böse Zungen behaupten, nur Selbstverliebte googeln ihren eigenen Namen im Internet. Doch manchmal kann so ein virtueller Ego-Trip durchaus von Nutzen sein. So stieß ich, gerade erst frisch nach Düsseldorf umgezogen, unter www.webadress.de bereits auf meine neue Anschrift, samt E-Mail und Internet-Adresse. Nur die Telefonnummer war falsch.
Ich wollte den Umzug eigentlich auch dazu nutzen, etwas sorgsamer mit meiner Adresse umzugehen um nicht gleich wieder in sämtlichen Datenbanken mehr oder weniger dubioser Marketingfimen zu landen, die mir dann täglich gefüllte Briefkästen mit angeblichen Millionengewinnen oder Einladungen zu Tagesausflügen samt Rheumadeckenverkauf bescheren.
Natürlich mache ich mir keine Illusionen darüber, dass in unserem digitalen Zeitalter meine Anschrift lange Zeit ein Mysterium bleiben wird. Ich habe sie ja auch brav im Impressum meines Blogs hinterlegt. Warum auch nicht. Wer es drauf anlegt, findet sie ohnehin mit einer whois-Abfrage in der denic-Datenbank.
Aber es gibt Prinzipien. Und wenn ich meine Adresse in irgendeinem Branchenbuch wieder finden will, dann hätte ich mich schon selbst gemeldet.
Hinzu kommt, dass webadress.de von sich behauptet, ein Verzeichnis „gewerblicher E-Mail und Internetadressen“ zu sein. Wie? Gewerblich? Meine Anschrift? Ich glaube es hakt.
Wahrscheinlich erklärt das auch den ersten Werbebrief, den ich vorgestern im Briefkasten fand. Ein Agenturbüro, das mich bei meiner redaktionellen Arbeit unterstützen wolle. Woher wissen die schon, wo ich wohne?
Wenigstens das Impressum der in dezentem grün-weiß gehaltenen Webseite von webadress.de war umfangreich und so erhielt die dort genannte und auch bei der denic als Domaininhaber aufgeführte TVG Telefon- und Verzeichnisverlag GmbH & Co. KG ein freundliches aber eindeutiges Fax mit meiner Löschungsaufforderung. Darüber hinaus verlangte ich Auskunft über alle über mich gespeicherten Daten gemäß §34 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG).
Die Antwort überraschte:
Per E-Mail bekam ich keine drei Stunden später Antwort von t-info@telekom.de. Man bedanke sich für die Mitteilung an T-Info und würde meinem Wunsch nachkommen und den Eintrag so schnell wie möglich aus dem Index entfernen. Dies könne jedoch „einige Zeit“ in Anspruch nehmen.
Fast fröhlich und keiner Schuld bewusst erschien mir die Information nach der Herkunft meiner Daten:
„Die Daten wurden von unserem System von einer frei zugänglichen Internetseite eingelesenen. URL: www.dennis-knake.de“
Ja, stimmt. Dort ist, wie bereits erwähnt, meine Anschrift im Impressum zu finden. Allerdings mit dem Hinweis, dass sie dort nur zur Erfüllung einer mehr oder weniger notwendigen Impressumspflicht verweilt. Nirgendwo steht „Hey, nimm dir die Adresse und speichere sie wo Du willst.“ Wo allerdings die zu einer Düsseldorfer Adresse offensichtlich unpassende Solinger Telefonnummer herkommt, verriet mir T-Info nicht.
Ich frage mich, wozu man bei Abschluss eines Telefonvertrages grundsätzlich gefragt wird, ob ich mit dem Eintrag meiner Daten in ein Telefonverzeichnis einverstanden sei, wenn man anschließend das Internet nach Adressen abgrast um daraus ungefragt auch noch fehlerhafte und thematisch unpassende Verzeichnisse zu generieren.
Ob es einen Grund hat, dass der Telekom-Ableger „T-Info“ bei diesem „Branchenverzeichnis“ eher im Hintergrund steht und auch Farbe und Aufmachung der Seite so gar nicht an die Telekom erinnern?
Unter der Rubrik „Datenschutz“ ist bei webadress.de übrigens zu lesen, dass einem die Privatsphäre sehr wichtig sei. Nun, ich glaube ich werde mich mal bei dem dort genannten Datenschutzbeauftragen von T-Info, Herrn Hans-Otto Schäfer melden. Ich werde ihn fragen, wie die Philosophie mit der Privatsphäre mit der zweifelhaften Adressbeschaffung in Einklang zu bringen ist:
„Wir werden Ihre persönlichen Daten daher ohne Ihre ausdrückliche Zustimmung nicht an Dritte weitergeben.“
Das „Downloaden“ meiner Adresse von meiner Webseite und die ungefragte Bereitstellung der Anschrift in einem für „Dritte“ frei zugänglichen Verzeichnis ist für mich aber eine „Weitergabe“.
Bei der Musikindustrie heißt so etwas „Raubkopie“.
Ist man denn überhaupt verpflichtet, ein maschinenlesbares(!) Impressum zu haben? Ich komme meiner Pflicht bislang mit einer nur von Humanoiden lesbaren Grafik nach.
Eine Frage: Genügt man eigentlich der Impressumspflicht, wenn man die Angaben als Bild anzeigt? Wie das ja bei eMail Adressen häufig gemacht wird, um Spam zu verhindern? Oder muß es Text sein?
Zwei Dumme, ein Gedanke… :-)
Aber ich war Erster! :-)
Ich halte es durchaus für möglich, dass es auch Personen mit Behinderung möglich sein muss, dieses lesen zu können, dass also der Computer es vorliest. Womit wir wieder beim maschinenlesbaren Teil wären…
Ansonsten könnte man ja auch versuchen, haufenweise sehr kleine Buchstaben einzufügen, sowas in der Art.
Danke für den Text.
Werd wohl auch gleich mal eine Mail raus schicken müssen.
Besser nachfragen oder beschweren bei:
Regierungspräsidium Darmstadt Dezernat I 17 – Datenschutz
Rheinstraße 62
64295 Darmstadt
(Zuständig für den Firmensitz der Fa. T-Info in Hessen)
Mailadresse und Telefonnummern sind hier zu finden:
http://www.rp-darmstadt.hessen.de/irj/RPDA_Internet?rid=HMdI_15/RPDA_Internet/sub/8dd/8dd26090-c592-2111-0104-348d91954e0c,,22222222-2222-2222-2222-222222222222,11111111-2222-3333-4444-100000005003.htm
Ja, muss Klartext sein. Es gibt (soweit ich weiss) sogar Urteile dazu, dass ein Impressum nicht aus einem Bild mit drauf geschriebenem Text bestehen darf.
Jetzt schlägts aber dreizehn: Ich stehe in diesem merkwürdigen Dienst ja auch ungefragt drin!
Was mich zusätzlich wundert: Die Telekom schrieb mir neulich einen Brief, in der sie mich zum Schritt Selbstständigkeit beglückwünscht hat. Ich habe bisher nicht rausfinden können, woher die diese Information haben. Denn bei denen habe ich keinen Geschäftsanschluss.
Bringt es irgendwas, wenn man gleich im Impressum der Verwendung bzw. Weitergabe der Daten widerspricht? Ich habe das schon ein paarmal gesehen und mich gefragt, ob das irgendeine rechtliche Wirkung hat oder ähnlicher Fülltext ist wie die häufig gesichteten Disclaimer wegen Linkhaftung.
Was sagt uns das?
Zum Schutz vor Address-Crawling sollte man solche Informationen, wie bei E-Mail-Adressen auch, immer nur im JPG-, BMP- oder anderem Bildformat bereitstellen.
Besteht die Möglichkeit, vom Autor auszugsweise oder auch vollständig zu erfahren, was in dieser Löschungsaufforderung enthalten sein muss?
Da ich mich gerade auch in diesem seltsamen Dienst wieder gefunden habe – samt falscher Webadresse – werde ich nämlich eine Löschungsaufforderung auch sehr gerne versenden wollen.
Boah, das kommt davon, wenn man zu faul ist die älteren Kommentare zu lesen. Vergesst was ich in #11 geschrieben habe…
Ich habe auch gerade geschaut, bei mir ist die Nummer auch falsch hinterlegt. Aber klasse gemacht. Die Nummer ist von einem Mitbewerber von mir….
Haha. Ich steh auch drin. Nun frage ich mich, seit wann eine MMORPG-Allianz gewerblich ist. *g*
Die Frage ob Grafik oder Klartext ist wichtig! Kann einer der Herren Juristen hier bitte mal einen Link zum maßgeblichen Urteil setzen? Ich hab nämlich auch noch eine Grafik drin, und viele Bekannte wollen gerade wegen Spam keine maschinenlesbare Adresse drin haben. Und wozu muß das eigentlich Klartext sein???
Mann kann ja immer noch Webspidern verbieten das Impressum zu indezieren. Aber das mit dem Maschienenlesbaren Impressum ist nun wirklich totaler Misst,typisch deutsche Bürokratie. Nen Blinder könnte wenn er es wirklich wissen muss ja auch jemanden anderes Fragen so häufig muss man das Impressum ja nicht anzeigen.
Das (Nr. 16) würde mich auch mal interessieren… ich habe ebenfalls noch ein JPG mit meiner Adresse im Impressum, aber da ich eine rein private Seite habe, auf der null Werbung zu finden ist (keine Banner, keine gesponsorten Beiträge, kein Google Adsense, nicht mal ein Partnerlink von Amazon), sehe ich langsam nicht mehr ein, überhaupt ein Impressum zu veröffentlichen.
Das Risiko einer Abmahnung (weswegen? "Mitbewerber" kann's ja nicht geben) und der damit ggf. verbundenen Kosten erscheint mir erträglich, wenn die Alternative bedeutet, daß ich in solchen dubiosen Verzeichnissen gelistet werde.
Zwecks Löschungsaufforderung einfach mal nach TFFFFF googeln.
Gruß Michael Staehle
@5 (Jens):
"Barrierefreie" Webseiten sind nur für Behörden Pflicht. Das Impressum ist dabei ja noch nicht einmal Inhalt im eigentlichen Sinne, sondern legt fest, wer wegen Gesetzesverstößen belangt werden kann. Da genügt es sicher, dass dies gegebenenfalls der Anwalt eines Behinderten lesen kann.
@8 (Jemand):
"Soweit ich weiss" ist da ein bisschen wenig
@13 (Thomas)
Warum?
@16: (ninjaturkey)
Ich schließe mich der Frage an, bitte aber um Referenzen, die man nachschlagen kann. So was Kommentar #8 hatten wir schon.
Hier ist zwar kein Urteil, aber ein Aufsatz:
http://www.jurpc.de/aufsatz/20050078.htm
und hier Ziffer 20:
http://medien-internet-und-recht.de/volltext.php?mir_dok_id=254
Laut deren FAQ hängen die auch mit "suchen.de" zusammen. Sie geben auch eine Anleitung, wie man deren Crawler aussperren kann. Ebenfalls in der FAQ finden sich auch Telekom-E-Mail-Adressen für Nachfragen.
Das Impressum als Grafik zu hinterlegen müsste zulässig sein. Zumindest habe ich keine Rechtsprechung dazu gefunden. In § 5 TMG steht auch nichts von "maschinenlesbar" oder "barrierefrei"; der Namen und die Adresse des Diensteanbieters muss lediglich "erkennbar" sein.
Was wäre denn, wenn man die Angaben als Grafik hinterlegt und zusätzlich einen Link zu einer Audiodatei setzt, die den Text vorliest? Das wäre ja nun gerade besonders barrierefreundlich.
@21 (Volkswirt):
Den Artikel habe ich inzwischen auch gefunden, die Argumentation kann ich aber nicht nachvollziehen. Denn §11 Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) verpflichtet schließlich nur "Träger öffentlicher Gewalt". Das zu sein maße ich mir nicht an.
@25 (Detlev): Nein, das wohl nicht. Es ist wohl auch eher eine Grauzone. Es gibt zwei Urteile zu ähnlichen Fällen, da ging es um Angaben bei eBay-Verkäufen. OLG Frankfurt (Beschluss vom 06.11.2006, Az.: 6 W 203/06) LG Berlin (Beschluss vom 09.10.2007, Az.: 15 S 57/07). Im ersten Fall war die Begründung, daß auch per WAP auf die Seite zugegriffen werden kann, im zweiten Fall wurden explizit sehbehinderte Menschen erwähnt.
Also, schon nicht mehr nur Behörden & Co., sondern nun auch Verkäufer. Die Einschläge kommen also näher, und wenn man sich an andere Urteile zu Pflichten und Verantwortung eines Webseiten-Betreibers erinnert, hält man ja kaum was für unmöglich und ist lieber auf der sicheren Seite.
Hmm, ich finde es eigentlich ok, wenn solche Daten ausgewertet und verwertet werden. Google braucht ja auch keine Lizenz dafuer, und sollte es m. A. nach auch nicht. Spidern den Zugriff verbieten ist recht einfach, und erst wenn dies ignoriert wird faende ich es fragwuerdig.
@26 (Volkswirt):
Ich bin kein Jurist und kann daher leider nur auf meinen gesunden Menschenverstand zurückgreifen. Hättest du recht, habe ich zwei Möglichkeiten:
1) Da mein Blog nicht geschäftsmäßig betrieben wird (noch nicht einmal Google-Werbung), könnte ich das Impressum ganz weglassen, so dass auch die sehende Mehrheit keinen Zugriff mehr darauf hat.
2) Ich gestalte das gesamte Angebot so, dass es keinesfalls von Behinderten genutzt werden kann, so dass für diese auch kein Bedarf besteht, das Impressum zu entziffern.
Beides kann eigentlich nicht im Sinne des Erfinders sein. Bei den Urteilen zu ebay-Verkäufen dürfte der Verbraucherschutz im Vordergrund gestanden haben, das kann man wohl nicht verallgemeinern.
Hmm ich steh auch in der Suchmaschine.. die Telefonnummer stimmt, dafür sind dort zwei zusätzliche Webseiten genannt die zwar auf den Server zeigen, aber nichts damit zu tun haben. (parked Domains)
Technik die begeistert :-(
@28 Detlev: Wie mein Nick schon sagt, bin ich auch kein Jurist :-) Ich hab keine Ahnung, aber vermute auch, daß Du mit einer privaten Seite aller Wahrscheinlichkeit nach nichts zu befürchten hast. Die Juristen hier haben sich ja nicht recht dazu äußern wollen…
Was hältst Du denn von meinem Vorschlag in 24?
eigentlich steht es ja auch in den beiden zitierten Aufsätzen drin: Das Impressum durch eine Grafik zu ersetzen sperrt die blinden Nutzer aus. Das mag aus Sicht der Behindertengleichstellung für die öffentliche Hand problematisch sein, ist es für den einzelnen Nutzer aber noch nicht, weil er nicht unmittelbar der Wirkung von Art. 3 G unterworfen ist.
Allerdings muss das Impressum "leicht erkennbar" sein – das ist eine Grafik nunmal für Blinde nicht. Ob man nun die ganze Seite völlig blindenfeindlich gestalten kann, bleibt wohl offen.
@28: § 6 TDG schreibt das Impressum für geschäftsmäßige Anbieter vor. Wenn Deine Seite nicht geschäftsmäßig angeboten wird, biste wohl fein raus. Ich würde aber vorher weitergehend klären lassen, wie die Rechtssprechung das Merkmal "geschäftsmäßig" versteht…
@30 "Was hältst Du denn von meinem Vorschlag in 24?"
Bringt uns auch nicht weiter. Ein Argument gegen die "grafische Lösung" ist ja, dass manche diese nicht nutzen (können). Ähnliches gilt für Audio. Welches Datei-Format muss das denn dann sein? Wäre Ogg-Vorbis O.K.?
Freiwillig kann man das natürlich machen, aber hier geht es ja um das, was man tun MUSS.
@31 (harl3quin):
Wenn ich aber, wenn auch freiwillig, ein Impressum habe, muss das zunächst einmal korrekt und dann wahrscheinlich auch benutzbar sein. Damit bin ich wieder bei der ursprünglichen Frage.
(Anmerkung: Das TDG wurde mittlerweile durch das Telemediengesetz abgelöst. Da findet sich in §5 die entsprechende Regelung.)
@32 (Detlev): Ich dachte einfach, man macht beides. Grafik UND Audio. Warum nicht einfach MP3? Man kann wohl argumentieren, daß Sehbehinderte in der Regel ihre mangelnde Sehfähigkeit durch vermehrte Nutzung von Audio-Angeboten kompensieren. Daher sollten sie die gebräuchlichsten Formate abspielen können. Dann macht man einfach neben der Grafik einen Link zur MP3-Datei mit dem Titel "Impressum vorlesen lassen (MP3-Datei)", und ist aus dem Schneider. Oder?
@33 (Detlev): TDG, TMG… ich bringe die immer wieder durcheinander. § 5 TMG beinhaltet ja aber die gleiche Regelung. Da ein Impressum aus § 5 TMG (§ 6 TDG) nur bei geschäftmäßigen Angeboten ergibt kann man wohl bei rein privaten Angeboten im Impressum schreiben, was man will und wie man will.
Du kannst ja auch ne Internetseite ohne Inhalt designen – wenn Du keine Impressumspflicht hast, kannst Du logischerweise auch das Impressum frei von Zwängen in Spider-zerstörendem Pink mit Unsinn füllen.
@35 (Volkswirt): eine interessante Variante – müsste man wohl mal nem Volljuristen vorlegen ;)
Stehe auch drin. Ist schon ne ziemlich Frechheit.
Hm, ich stehe nicht drin. Bin ich jetzt etwa nicht wichtig? :-(
Ich stehe mit der magnifikatz.de in dem Verzeichnis – und das, obwohl ich ausdrücklich darauf hinweise, daß kommerzielle Verwendung der Impressumdaten untersagt sind. Ich werde Löschung beantragen und denen eine fette Rechnung präsentieren, falls die das ignorieren.
Ich hasse das!
Danke für den Hinweis… nicht nur stehe ich dort mit einer privaten Adresse und Webseite drin, die Adresse ist auch noch veraltet.. bin gespannt, wo sie die Daten her haben..
@35 (Volkswirt):
Ein Argument gegen die grafische Lösung ist, dass nicht jeder Browser dies darstellen kann. Ähnliches muss dann aber meiner Meinung nach auch für Audio-Dateien gelten, deren Abspielbarkeit ist auch nicht in jedem Fall garantiert. Nicht einmal bei MP3.
Ähm … man könnte sich auch viel Ärger ersparen, wenn man sein rein privates Blog OHNE ein Impressum betreibt.
@42:
Das ist richtig. Aber es erhöht die Glaubwürdigkeit, wenn man mit seinem Namen da(hinter)steht.
Ich stehe nicht in diesem Verzeichnis, habe aber auch folgendes in meiner robots.txt:
User-Agent: *
Disallow: /impressum
Naja, Grafik oder nicht hängt ja davon ab, muss es jeder lesen können? Wenn ich eine Bilder-Seite baue, achte ich nicht darauf, ob sie im Textbrowser gut funktioniert. Wenn jemand gar keinen Computer bedienen kann, dann kann er nicht klagen weil er das Impressum nicht lesen kann.
So muss ein Blinder vielleicht das Impressum erst lesen können, wenn die Seite wirklich auf Text basiert, da er Bilderinhalte bei einer Seite mit Bilder-Impressum selber sowieso nicht beurteilen kann.
Obfuscation mit kleinen Buchstaben dazwischen müsste OK sein, weil es beim Zoom trotzdem lesbar bleibt (Brillenträger), und ein guter Screenreader die kleinen Buchstaben zumindest leiser vorliest.
bin kein Anwalt …
@43: Der Inhalt (!) eines Blogs übt maßgeblichen Einfluss auf seine Glaubwürdigkeit aus. NICHT irgendein mit drei Milliarden Disclaimern und Datenschutzerklärungen zugeballertes Impressum.
Wer keine glaubwürdigen Inhalte liefern kann, dem nützt kein Impressum :)
Das kann man wohl nicht als Raubkopie bezeichnen – oder machen Sie ein Urheberrecht an Ihrer Adresse geltend? Schöpferische Höhe 0,0…
… könnten Sie Ihr freundliches aber eindeutiges Fax mit Löschungsaufforderung nicht geneigten Lesern zur Verfügung stellen. Mir würde es sehr nutzen, anderen vielleicht auch!
Einen schönen Abend
@kw: T5F wurde doch oben schon genannt, einfach mal suchen (oder gleich in der <a href="http://de.wikipedia.org/wiki/T5F" rel="nofollow">WP</a> vorbeischauen).
Ich hab hier grad mitbekommen, dass schon seit Jahren
(1998?), bei An- und Ummeldungen in NRW (weiß nicht, ob in allen Reg.-Bezirken) ein winzig kleiner Hinweis in den Bescheinigungen auftaucht a´la:
"Hiermit erkläre ich mich einverstanden, dass meine persönlichen Daten an Dritte weitergegeben werden dürfen."
Gemeint sind Telefonbuch- und Adressverlage, gmx.de usw…
Wenn man diesen Passus nicht findet und durchstreicht, können die anscheinend von Staats/Orts wegen die Daten einfach meistbietend weiterverkaufen?
Hat jemand eine solche Meldebescheinigung und könnte mal nachsehen?
Wenn das stimmt, wäre das denn dann nicht auch korruptionsverdächtig?
Also zumindest im (Ab)meldeformular für Düsseldorf (gibts online) hab ich nichts gefunden – lediglich die Übermittlung an öffentliche Stellen (andere Melderegister, Schulaufsicht / amt usw.). Darüber kann man zwar auch vortrefflich streiten, aber eine Weitergabe an Adressdienste wäre die Krönung…
Oh doch, das gibt es. Z.B. in Münster (kan man hier runterladen: http://www.muenster.de/stadt/buergeramt/anmeldung.html). Zitat:
Sie haben ein Widerspruchsrecht gegen die
- Weitergabe Ihrer Daten an Parteien und sonstige Träger von Wahlvorschlägen,insbesondere Wählergruppen, im Zusammenhang mit Parlaments- und Kommunalwahlen oder unmittelbaren Bürgermeister- und Landratswahlen
- Weitergabe Ihrer Daten an Antragsteller und Parteien im Zusammenhang mit Volksbegehren, Volksentscheiden und Bürgerentscheiden
- Weitergabe Ihrer Daten an eine öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaft ,wenn Sie als Familienangehörige (Ehegatten, minderjährige Kinder und Eltern minderjähriger Kinder) von Mitgliedern einer öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft nicht derselben oder keiner Religionsgesellschaft angehören. Dies gilt nicht, soweit Daten für Zwecke des Steuererhebungsrechts
der jeweiligen Religionsgesellschaft übermittelt werden.
- Erteilung Sie betreffender Melderegisterauskünfte an Private über das Internet.
Nur mit Einwilligung der Betroffenen
- darf die Meldebehörde Mitgliedern parlamentarischer oder kommunaler Vertretungskörperschaften sowie Presse und Rundfunk Auskunft über Ehe- und Altersjubiläen erteilen,
- Daten an Adressbuchverlage zum Zwecke der Veröffentlichung in gedruckten Adressbüchern übermitteln.
Von Ihrem Widerspruchsrecht und der Möglichkeit zur Erteilung einer Einwilligung können Sie bei der Anmeldung durch Erklärung auf dem beigefügten Beiblatt zur Anmeldung oder zu einem späteren Zeitpunkt Gebrauch machen. Für mitangemeldete
Familienangehörige erhalten Sie auf Wunsch entsprechende Formulare von der Meldebehörde. Die Erklärungen können auch ohne die Verwendung dieses Formulars zu jeder Zeit abgegeben werden. Sie können eine von Ihnen erteilte Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen.
(Zitat Ende)
Nachtrag: Der Weitergabe für die im 1. Absatz genannten muß man also explizit widersprechen, der Weitergabe an die im 2. Absatz muß man explizit zustimmen. Im Internetformular ist standardmäßig erstmal weder der Widerspruch noch die Einwilligung angekreuzt. Ob bei einer Anmeldung im Bürgeramt das Kästchen für die Einwilligung standardmäßig angekreuzt ist, weiß ich allerdings nicht.
du stehst übrigens immer noch drin
Damit sind aber eben nicht die genannten Adressdienste genannt. Lediglich die Informationsweiterleitung "mich betreffender" (ich wohn ja nicht da ^^) Melderegisterauskünfte an Private ist genannt.
In diesem Zusammenhang ist § 17 MRRG zu beachten. Absatz 1 regelt die grundsätzliche Auskunft, die aber im Umkehrschluss aus Absatz 3 nur für Einzelauskünfte besteht. Diese müssen zudem namentlich bezeichnet sein (ebenfalls Umkehrschluss aus Absatz 3). Soweit es um eine Gruppenauskunft (also nach Merkmalen) geht, gestattet § 17 Absatz 3 dies nur, wenn ein öffentliches Interesse vorliegt.
Ich habe leider gerade keine Literatur dazu zur Hand, gehe aber davon aus, dass Adressdienste eben kein öffentliches Interesse darstellen.
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Ein Adressdienst würde aber niemals namensbezogene Auskünfte einfordern – weil er für jede Auskunft schon mal den Namen (meist noch ein weiteres Kriterium) benötigt und auch je einen Antrag stellen müsste.
Eine Auskunft nach Kriterien wie "Wohnort: Hamburg" ist damit nur bei vorliege eines öffentlichen Interesses möglich.
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Als kleines Beispiel:
Ich bekam vor knapp 2 Jahren Post vom Bundesamt für Ernährung (oder so ähnlich). Ich wurde gebeten, an einer Untersuchung teilzunehmen, die der Feststellung von Diabetis-Risiken in der Bevölkerung dient. Das stellt definitiv ein öffentliches Interesse dar.
Oooops, ich hab in meinem Impressum die Hausnummer "vergessen".
Na und? So lange in deiner Straße nicht jemand mit dem gleichen Namen wohnt, sollte Post trotzdem ankommen ;-)
Markus Hansen: Oh, es ist noch besser. Auf meine Beschwerde per Mail an den unter webadress.de genannten Datenschutzbeauftragten (Die von webadress.de gespeicherte Fax-Nummer t-info GmbH funktionierte nicht) schrieb man mir, ich sei nicht in der unter suchen.de betriebenen Suchmaschine verlinkt.
Nun, verlinkt nicht. Zumindest nicht im klassischen Hypertext-Sinn. Dafür drängt sich der Verdacht auf, dass für beide Portale die gleiche Datenbank oder zumindest die gleiche Datenbasis genutzt wird.
Unter suchen.de findet sich nämlich der gleiche Datensatz, inkl. Telefonnummer aus meinem Impressum UND Geomarke. D.h. wer bei suchen.de nach mir sucht, sieht auch gleich noch, wo ich wohne.
Äusserst praktischer Service für Vertreter des Eigentum umschichtenden Gewerbes.
Also, ich versteh die Aufregung nicht. Schließlich steht das ja alles auch im Google-Index. Was man ins Internet stellt, ist doch automatisch öffentlich.
Ich verstehe die Aufregung schon, schließlich ist nicht alles, was frei ist, auch gratis zum Bedienen. Im Übrigen steht oben, wie man Crawler vom Impressum fernhalten kann.
So schlecht ist das Verzeichnis gar nicht – wenn ich meinen Name eingebe kommt als einziges Ergebnis meine Adresse!!!
Besser kanns doch kaum sein.
Falsch ist natürlich die Branchenangabe – Computerzubehör gibts hier nicht, nur Softwareentwicklung!
@60 hab auch mal bei suchen.de reingeschaut. Ist auch bei mir der gleiche Datensatz.
Besonders interessant ist das Luftbild. Sieht für unbedarfte Betrachter ganz schön imposant aus mein Firmensitz. Es weiss ja keiner, dass der rote Markierungspunkt etwas falsch gesetzt ist und neben einem benachbarten größeren Gebäude (Hochhaus, Teichäckerstraße 132) dargestellt wird!!!