Handy am Steuer: Motor muss aus sein
Eine verbotene Benutzung eines Mobiltelefons liegt nach einer aktuellen Entscheidung des 2. Senats für Bußgeldsachen des OLG Hamm nicht vor, wenn das Fahrzeug vor einer Rotlicht zeigenden Ampel steht und der Motor ausgeschaltet ist. Das Oberlandesgericht hat damit ein Urteil des Amtsgerichts Iserlohn, das den Fahrer noch zur Zahlung einer Geldbuße in Höhe von 40,00 Euro verurteilt hatte, aufgehoben und den Fahrer freigesprochen.
Der Fahrer hatte sich mit dem Pkw einer Rotlicht zeigenden Ampel in Hemer genähert. Da die Ampel rot zeigte, schaltete er den Motor ab, nahm dann sein Mobiltelefon und telefonierte kurz mit einem Bekannten. Sodann beendete er das Telefongespräch. Anschließend schaltete die Ampel auf grün. Der Fahrer startete den Motor und fuhr weiter.
Nach Auffassung des OLG-Senats liegt kein Verstoß gegen § 23 Abs. 1a der Straßenverkehrsordnung vor, wonach einem Fahrzeugführer die Benutzung eines Mobiltelefons untersagt ist, wenn er hierfür das Mobiltelefon aufnimmt oder hält. Dieses Verbot gilt nämlich nicht, wenn das Fahrzeug steht und der Motor ausgeschaltet ist. Eine Auslegung der Vorschrift, dass dem Ausschalten des Motors eines vor einer Rotlicht zeigenden Ampel stehenden Kraftfahrzeugs keine Bedeutung beizumessen sei, stelle eine nicht zulässige Ausdehnung der Bußgeldbewehrung zu Lasten des Betroffenen dar.
Beschluss des Oberlandesgerichts Hamm vom 06.09.2007 – 2 Ss OWi 190/07 –
Das hatten wir aber schonmal…
http://www.lawblog.de/index.php/archives/2008/01/17/ampel-rot-motor-aus-handy-erlaubt/
Ja, stimmt. Wundert mich nur, wieso das plötzlich wieder als "aktuelle Pressemitteilung" kommt:
http://www.olg-hamm.nrw.de/presse/aktuell/intro.htm
Beschluss vom 06.09.2007
Halbjahrestag
Wirklich komisch, ein fünf Monate alter Beschluss ist ja irgendwie nicht so wahnsinnig aktuell.
Auch wenn wir aus der 5 ne 6 machen, es bleibt komisch
Und wie sieht es bei Start-Stopp-Automatik aus?
Da geht der Motor an der Ampel von selbst aus und sobald man die Kupplung betätigt auch von selbst wieder an.
Auch 'ne Wiederholung:
Nach wie vor bedauerlich, dass erst wieder ein OLG die eigentlich eindeutige Rechtslage klarstellen musste.
Was ist bei Hybrid-Autos? Die fahren zumindest zeitweise ohne (Verbrennungs-) Motor und bei Stillstand ist auch kein anderer Motor aktiv. Eine Gesetzes/Verordnungslücke?
Herr Vetter, ich finde es ja auch skurril, wenn ein Gericht entscheidet, daß das Gesetz gilt, und das dann Monate später als Pressemitteilung raushaut.
Aber für Ihre Leser ist das zu subtil.
Mich würds mal freuen wenn mehr von dieser Sorte Leute gepackt wird, die WIRKLICH BEIM FAHREN mit dem Handy am Ohr telefonieren…
Naja, ich fänd eher ein Ordnungsgeld wg. "Telefonieren an der Ampel bei ausgeschaltetem Motor" in Tateinheit mit "Anstrengung eines Gerichtsprozesses wegen 40 Euro, (inkl. anflunkern)" für gerechtfertigt.
Solche Menschen tragen auch quergestreifte Pullover zu Cordhosen.
@ 5: Mensch, wir haben ja schon März. Kinder, wie die Zeit vergeht… ;-)
beck-online hat die Meldung natürlich auch gleich gebracht.
Wieso ist das überhaupt beim OLG gelandet? Wer legt denn bei so einer eindeutig vom Gesetz geregelten Frage Rechtsbeschwerde ein?
Args, habe es jetzt erst kapiert: Der trottelige Amtsrichter hat das Gesetz nicht verstanden, das ist also der Teil mit eigentlichem Nachrichtenwert. Das OLG hat diesen Unsinn dann einfach nur geradegebogen. Wenn das Nachrichtenwert haben soll, kann es ja um unsere Justiz nicht besonders gut stehen.
Zum Vergleich:
Motor an, rote Ampel, Handy irgendwie benutzen:
Böse!!
Cabrio, offen, 140km/h auf der Autobahn, Zigarette anzünden:
Lieb!!
^^
@15: Die Handynutzung ist kognitiv wahrscheinlich schon anspruchsvoller als der Zigarettenanzünder oder das Radio.
Der gemeine Prius-Fahrer muss wahrscheinlich den Power-Schalter betätigen, um Betriebsunfähigkeit des Vehikels hinreichend demonstrieren zu können.
Ich bin anderthalb Jahre auf einem mit Funk ausgestattenen Fahrzeug gefahren. Über das Verbot von Handys am Steuer kann ich da nur lachen. Über die Gesetzesbegründung, warum funken erlaubt, telefonieren aber verboten ist noch mehr.
Denn kognitiv liegen die Anforderungen beim funken weitaus höher, und das dauernd auch beim Nichtfunken. Man muss schließlich neben Motorlärm und Umgebungsgeräuschen auch noch darauf achten, ob das Funkgerät seinen Rufnamen krächzt.