… der deutschen Sprache nicht mächtig
“Bitte geben Sie an, ob Sie für die Durchführung der Hauptverhandlung einen Dolmetscher benötigen.”
Schon in der Strafanzeige steht zur Beschuldigten:
… der deutschen Sprache nicht mächtig.
Es ist kaum zu erwarten, dass sich das kurzfristig geändert hat.
Sehr berichtenswert… Am Ende war es sogar ein Formular.
wozu denken, wenn man so ein erwähntes formular hat?
(do you want fries with that?)
.~.
Nachdem die Nichthinzuziehung eines Übersetzers einen absoluten Revisionsgrund darstellt, sollte es doch eigentlich allen Recht sein, wenn sicherheitshalber noch mal nachgefragt wird und das Gericht auf die Art und Weise sicherstellt, dass die Verfahrensvorschriften eingehalten werden…
Ich bin ja ohnehin dafür "Juristen-Deutsch" als separate Sprache zu akzeptieren. Denn jeder Anwalt ist ja zu einem guten Stück Dolmetscher.
Ich finde, Dolmetscher sollten vom angeklagte/en selbst zu bezahlen sein sofern diese/er länger als 5 Jahre hier im Land lebt.
Ich kenne einige Ausländer aus Spanien, Japan und Paraguay, welche sehr gut deutsch in zwei Jahren gelernt haben.
Vielleicht war die Frage ja auch:
"Benötigen Sie einen Dolemetscher, oder haben sie einen eigenen?"
@S: Wie kommen Sie darauf, dass die Angeklagten die Dolmetscher nicht selbst bezahlen müssen?
Oder meinten Sie der Angeklagte sollte die Dolmetscher auch dann bezahlen, wenn er unschuldig ist?
Der Dolmetscher wird einem Beschuldigten im Strafverfahren immer gezahlt. Rechtsgrundlage dafür ist Art. 6 EMRK.
Naja, bisweilen muss mann ja einige Jahre auf die Verhandlung warten…
Und wie soll der Betroffene die Frage verstehen, wenn er des Deutschen nicht mächtig ist?
Zählen die Dolmetscherkosten dann nicht zu den üblichen Verfahrenskosten, die der (verurteilte) Angeklagte zu zahlen hat??
Manchmal ist die Sprachkompetenz von Angeklagten mit Migrationshintergrund auch erstaunlichen Schwankungen unterworfen. Die Besprechung mit dem Verteidiger vor dem Sitzungssaal klappt reibungslos, im Sitzungssaal gehts dann nur noch mit Dolmetscher. Keine Ahnung, woran das liegt.
@12/Marco: Manchmal verstehen ja sogar Muttersprachler das Juristendeutsch kaum. Für Leute, welche Deutsch als Zweitsprache haben, sollte es nicht verwundern, wenn sie das Risiko nicht eingehen wollen, dass sie irgendwas missverstehen. Würden Sie es wagen eine Verhandlung in Englisch zu folgen und Fragen von Richtern und Anwälten zu beantworten? Hier werden die Worte ja schließlich auf die Goldwaage gelegt.
Ja, das Juristendeutsch… !
Nichts so klangschön wie "Grundrechte" – ach, aber selbst Juristen wie Innenminister verstehen das nicht…
;-((
ich finde jeder beamte sollte einen dolmetcher bei sich haben, ich verstehe nie was die eigentlich von mir wollen.
wusstest du eigentlich, dass wenn du bei google.de nach "google.de", dein bild erscheint?
Ich konnte Beschwerden über "Juristendeutsch"/"Beamtendeutsch" nie nachvollziehen. Sämtliche Behördenschreiben die ich bis jetzt erhalten habe waren für mich (Deutsch als Muttersprache) gut verständlich. Und die Schreiben der beliebtesten deutschen Nicht-Behörde waren auch verständlich, wenn auch wenig aussagekräftig. ;)