18.4.2008

… der deutschen Sprache nicht mächtig

“Bitte geben Sie an, ob Sie für die Durchführung der Hauptverhandlung einen Dolmetscher benötigen.”

Schon in der Strafanzeige steht zur Beschuldigten:

… der deutschen Sprache nicht mächtig.

Es ist kaum zu erwarten, dass sich das kurzfristig geändert hat.

17 Kommentare zu “… der deutschen Sprache nicht mächtig”

  1. Försterweisheit meint: (18.4.2008 um 10:46) AntwortenReply to this comment

    Sehr berichtenswert… Am Ende war es sogar ein Formular.

  2. dot tilde dot meint: (18.4.2008 um 11:07) AntwortenReply to this comment

    wozu denken, wenn man so ein erwähntes formular hat?

    (do you want fries with that?)

    .~.

  3. RA W meint: (18.4.2008 um 11:15) AntwortenReply to this comment

    Nachdem die Nichthinzuziehung eines Übersetzers einen absoluten Revisionsgrund darstellt, sollte es doch eigentlich allen Recht sein, wenn sicherheitshalber noch mal nachgefragt wird und das Gericht auf die Art und Weise sicherstellt, dass die Verfahrensvorschriften eingehalten werden…

  4. Torsten meint: (18.4.2008 um 12:16) AntwortenReply to this comment

    Ich bin ja ohnehin dafür "Juristen-Deutsch" als separate Sprache zu akzeptieren. Denn jeder Anwalt ist ja zu einem guten Stück Dolmetscher.

  5. S meint: (18.4.2008 um 12:21) AntwortenReply to this comment

    Ich finde, Dolmetscher sollten vom angeklagte/en selbst zu bezahlen sein sofern diese/er länger als 5 Jahre hier im Land lebt.

    Ich kenne einige Ausländer aus Spanien, Japan und Paraguay, welche sehr gut deutsch in zwei Jahren gelernt haben.

  6. St meint: (18.4.2008 um 12:46) AntwortenReply to this comment

    Vielleicht war die Frage ja auch:
    "Benötigen Sie einen Dolemetscher, oder haben sie einen eigenen?"

  7. Tommy meint: (18.4.2008 um 12:51) AntwortenReply to this comment

    @S: Wie kommen Sie darauf, dass die Angeklagten die Dolmetscher nicht selbst bezahlen müssen?

    Oder meinten Sie der Angeklagte sollte die Dolmetscher auch dann bezahlen, wenn er unschuldig ist?

  8. Steffen meint: (18.4.2008 um 14:06) AntwortenReply to this comment

    Der Dolmetscher wird einem Beschuldigten im Strafverfahren immer gezahlt. Rechtsgrundlage dafür ist Art. 6 EMRK.

  9. JFKuchen meint: (18.4.2008 um 15:12) AntwortenReply to this comment

    Naja, bisweilen muss mann ja einige Jahre auf die Verhandlung warten…

  10. JDS meint: (18.4.2008 um 15:27) AntwortenReply to this comment

    Und wie soll der Betroffene die Frage verstehen, wenn er des Deutschen nicht mächtig ist?

  11. Tommy meint: (18.4.2008 um 15:40) AntwortenReply to this comment

    Zählen die Dolmetscherkosten dann nicht zu den üblichen Verfahrenskosten, die der (verurteilte) Angeklagte zu zahlen hat??

  12. Marco meint: (18.4.2008 um 17:05) AntwortenReply to this comment

    Manchmal ist die Sprachkompetenz von Angeklagten mit Migrationshintergrund auch erstaunlichen Schwankungen unterworfen. Die Besprechung mit dem Verteidiger vor dem Sitzungssaal klappt reibungslos, im Sitzungssaal gehts dann nur noch mit Dolmetscher. Keine Ahnung, woran das liegt.

  13. Klaus meint: (18.4.2008 um 17:21) AntwortenReply to this comment

    @12/Marco: Manchmal verstehen ja sogar Muttersprachler das Juristendeutsch kaum. Für Leute, welche Deutsch als Zweitsprache haben, sollte es nicht verwundern, wenn sie das Risiko nicht eingehen wollen, dass sie irgendwas missverstehen. Würden Sie es wagen eine Verhandlung in Englisch zu folgen und Fragen von Richtern und Anwälten zu beantworten? Hier werden die Worte ja schließlich auf die Goldwaage gelegt.

  14. Moxy meint: (18.4.2008 um 18:47) AntwortenReply to this comment

    Ja, das Juristendeutsch… !

    Nichts so klangschön wie "Grundrechte" – ach, aber selbst Juristen wie Innenminister verstehen das nicht…

    ;-((

  15. desp meint: (18.4.2008 um 20:23) AntwortenReply to this comment

    ich finde jeder beamte sollte einen dolmetcher bei sich haben, ich verstehe nie was die eigentlich von mir wollen.

  16. chucky meint: (19.4.2008 um 00:11) AntwortenReply to this comment

    wusstest du eigentlich, dass wenn du bei google.de nach "google.de", dein bild erscheint?

  17. Ziffer 8 meint: (19.4.2008 um 18:06) AntwortenReply to this comment

    Ich konnte Beschwerden über "Juristendeutsch"/"Beamtendeutsch" nie nachvollziehen. Sämtliche Behördenschreiben die ich bis jetzt erhalten habe waren für mich (Deutsch als Muttersprache) gut verständlich. Und die Schreiben der beliebtesten deutschen Nicht-Behörde waren auch verständlich, wenn auch wenig aussagekräftig. ;)

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