… der deutschen Sprache nicht mächtig

„Bitte geben Sie an, ob Sie für die Durchführung der Hauptverhandlung einen Dolmetscher benötigen.“

Schon in der Strafanzeige steht zur Beschuldigten:

… der deutschen Sprache nicht mächtig.

Es ist kaum zu erwarten, dass sich das kurzfristig geändert hat.