18.4.2008

Der nicht nachlesbare Entwurf

Das Bundesinnenministerium vermeldet zwar stolz, dass der Entwurf des neuen BKA-Gesetzes den verfassungsrechtlichen Anforderungen genügt. Leider vermeidet es die Behörde aber, den Entwurf zu veröffentlichen. Seltsam, da es doch extra eine Seite für Gesetzesentwürfe gibt, die im Innenministerium erarbeitet wurden.

Beim Bundesjustizministerium finde ich gar nichts zum aktuellen Entwurf.

Wir müssen uns also mit Bewertungen von Journalisten zufrieden geben, die den Entwurf offensichtlich im Detail kennen. Die Süddeutsche Zeitung teilt den Jubel des Innnenministers jedenfalls nicht und konstatiert die “Lidlisierung des Rechts”.

50 Kommentare zu “Der nicht nachlesbare Entwurf”

  1. Andreas meint: (18.4.2008 um 14:20) AntwortenReply to this comment

    Genauer gesagt teilt Heribert Prantl den Jubel nicht – und das hätte ich von ihm auch nicht erwartet.

  2. Birgit meint: (18.4.2008 um 14:21) AntwortenReply to this comment

    "Leider vermeidet es die Behörde aber, den Entwurf zu veröffentlichen."
    Ist doch schön, wenn man vor etwas beschützt wird, dem man nicht gewachsen ist. Vor sich selber, zum Beispiel.

    Die Lidlisierung und Liquidierung des Rechts schafft endlich das Ausmaß an Sicherheit, nach der wir uns alle so sehnen.

    Wie gut, daß wir die Befriedigung dieses Bedürfnisses jetzt nicht mehr auf die Zeit verschieben müssen, zu der wir auf dem Friedhof liegen werden.

  3. Mark meint: (18.4.2008 um 14:30) AntwortenReply to this comment

    Dafür hat ihn aber der CCC aus Hamburg.
    ccc.de/lobbying/papers/te...ws/20070711-BKATERROR.pdf

  4. Detlev T. (Link) meint: (18.4.2008 um 14:35) AntwortenReply to this comment

    Das ist doch wirklich nichts Neues. Schon beim Entwurf im letzten Herbst hieß es:
    "Das Ministerium erklärt auf eine E-Mail-Anfrage mit einem umfangreichen Fragenkatalog, das Gesamtthema Online-Durchsuchungen werde derzeit auf Arbeitsebene der Ministerien diskutiert und im parlamentarischen Raum vorgestellt. Und dann heißt es wörtlich: 'Wenn es einen Status erreicht hat, den wir mit der Öffentlichkeit teilen wollen, werden wir dies tun.'"

    Quelle: http://www.heise.de/tp/r4/artikel/26/26092/1.html

  5. RA JM (Link) meint: (18.4.2008 um 14:35) AntwortenReply to this comment

    Natürlich genügt das Gesetz den verfassungsrechtlichen Anforderungen – jedenfalls denen, die der OSM und Konsorten stellen. Und die sehen bekanntlich etwas anders aus als die des BVerfG. So darf man ja auch Flugzeuge abschießen – oder etwa nicht?

  6. TheDoctor meint: (18.4.2008 um 14:41) AntwortenReply to this comment

    - ich sah die USA KZs (nicht Vernichtungslager) einrichten
    - ich sah eine Deutsche Regierung heimlich einen völkerrechtswidrigen Krieg unterstützen
    - ich sah wie diese Regierung zuliess das einer ihrer Staatsbürger verschleppt und gefoltert wird
    - ich sah das Bankgeheimnis fallen
    - ich sah die offene Wiederkehr der Folter in den USA

    - ich werde auch die Unverletzlichkeit der Wohnung fallen sehen…

  7. Justus meint: (18.4.2008 um 14:44) AntwortenReply to this comment

    Wie wird im Gesetzentwurf eigentlich der Unterschied zwischen heimlicher Installation einer Videokamera und der gleichzeitigen Präparierung einer eingebauten Web-Cam eines in selbiger Wohnung befindlchen Laptop, mutmaßlich eines Verdächtigen, geregelt? Ich befürchte, dass hier kein Unterschied gemacht wird und auf diese Weise das aktuelle Verfassungsgerichtsurteil zur Onlineüberwachung unterlaufen werden kann, mit der Folge, dass wiederum Karlsruhe angerufen werden muß, weil die SPD bzw. Justizministerin Zypries pennt.

  8. Max meint: (18.4.2008 um 14:46) AntwortenReply to this comment

    Ist der Große Spähangriff eigentlich von Art. 13 GG geschützt oder darf das BVerfG hier die Privatsphäre retten?

  9. Sinnfrei meint: (18.4.2008 um 14:49) AntwortenReply to this comment

    @3: Ist ja heftig der Entwurf …

    Zum Beispiel die Einschränkung (quasi Abschaffung) des Zeugnisverweigerungsrechts in § 20c Absatz 3.

  10. Dominik Boecker (Link) meint: (18.4.2008 um 14:55) AntwortenReply to this comment

    @3: das ist der alte Entwurf. Der Neue soll noch andere Knaller drin haben…

  11. Nils (Link) meint: (18.4.2008 um 15:16) AntwortenReply to this comment

    Streng genommen wird in der zitierten Quelle nicht behauptet, dass der Entwurf 'den verfassungsrechtlichen Anforderungen genügt', sondern lediglich die Berücksichtigung 'sämtliche[r] verfassungsrechtliche[r] Vorgaben'. Das ist zumindest mutig, prinzipiell aber genauso überflüssig wie beispielsweise die Verwendung des Wortes 'fristgerecht' in einem Kündigungsschreiben.

  12. Volkswirt meint: (18.4.2008 um 15:25) AntwortenReply to this comment

    @9 (Sinnfrei) interessant sind auch §20o ff.

    Was passiert denn eigentlich, wenn jemand z.B. nach 20c Abs. 3 zur Auskunft verpflichtet wäre, aber trotzdem einfach schweigt? Also ziviler Ungehorsam?

  13. JDS meint: (18.4.2008 um 15:35) AntwortenReply to this comment

    Dass der Entwurf nicht veröffentlicht wird, verwundert nicht. Wir sollten froh sein, wenn das Gesetz veröffentlicht wird, nach dem wir uns zu richten haben und nach dem wir gerichtet werden!

  14. mez meint: (18.4.2008 um 15:36) AntwortenReply to this comment

    Das deutsche Grundgesetz ist schon eine praktische Sache. Wenn zum Beispiel mal ein Stuhl oder ein Tisch im Ministerium wackelt brauch man nicht den Hausmeister holen sondern legt einfach eins drunter.

  15. Sinnfrei meint: (18.4.2008 um 15:38) AntwortenReply to this comment

    @14 (Volkswirt): Sagt Dir "Guantanamo Bay" zufällig irgendwas?

  16. Volkswirt meint: (18.4.2008 um 15:56) AntwortenReply to this comment

    @17 (Sinnfrei): Sicher, aber meine Frage bezog sich auf die Situation in Deutschland.

  17. Detlev T. (Link) meint: (18.4.2008 um 16:01) AntwortenReply to this comment

    @18(Volkswirt)
    Helgoland?

  18. RA JM (Link) meint: (18.4.2008 um 16:15) AntwortenReply to this comment

    Hübsch auch, was bei <a href="http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,548257,00.html" rel="nofollow"> SPON zu lesen ist:

    … sieht der Entwurf vor, dass die Sicherheitsbehörden des Bundes künftig Wohnungen von unbescholtenen Bürgern mit Wanzen und Videokameras überwachen dürfen. Bedingung dafür: In den Räumen müssen verdächtige Personen verkehren.

    Laut dpa-Bericht heißt es in Paragraf 20h: Das Abhören und Filmen dürfe sich grundsätzlich nur gegen die verdächtige Person "richten und nur in deren Wohnung durchgeführt werden. In Wohnungen anderer Personen ist die Maßnahme nur zulässig, wenn aufgrund bestimmter Tatsachen anzunehmen ist, dass
    1. sich eine … (verdächtige) Person dort aufhält und
    2. die Maßnahmen in der Wohnung einer … (verdächtigen) Person allein nicht zur Abwehr der Gefahr … führen wird."
    Betont wurde immer wieder, dass diese Maßnahmen nur bei "dringender Gefahr" anzuordnen sind.

    Nur bei dringender Gefahr, ja, nee, is klar!</a>

  19. RA JM (Link) meint: (18.4.2008 um 16:16) AntwortenReply to this comment

    Sorry, vergessen. Bitte um Korrektur!

  20. Sebastian meint: (18.4.2008 um 16:42) AntwortenReply to this comment

    Das Veröffentlichen hat der Chaos-Computer-Club freundlicherweise für das Innenministerium übernommen: ccc.de/lobbying/papers/te...ws/20070711-BKATERROR.pdf

  21. jay meint: (18.4.2008 um 16:49) AntwortenReply to this comment

    @Sebastian: Auch schon gemerkt? S. bei Mark (3)

  22. Moxy meint: (18.4.2008 um 18:54) AntwortenReply to this comment

    "Dringende Gefahr":
    liegt vor, wenn bei nicht sofortiger Anordnung einer (rechtsstaatlichen) Massnahme, der DRINGEND zum Klo müssende, Anordnungsverpflichtete(!) in die GEFAHR gerät, ebendieses nicht mehr (rechtzeitig) zu schaffen.

  23. Andre Heinrichs (Link) meint: (18.4.2008 um 19:18) AntwortenReply to this comment

    Ich gehe mal sehr stark davon aus, dass das BVerfG über Vereinbarkeit des Gesetzes mal wieder anderer Meinung sein wird als der Bundesinnen- und die Bundesjustizministerin. Aber mal ehrlich, wer hat ernsthaft erwartet, dass ausgerechnet *dieses* Gesetz verfassungskonform formuliert werden würde?

    Beispiele für mindestens bedenkliche Punkte: Imame sollen im Gegensatz zu Priestern abgehört werden können (Stichwort Kernbereich der persöhnlichen Lebensführung), der große Spähangriff (der ist ja wohl ein deutlich härterer Eingriff als der Lauschangriff, und *der* wurde doch 2004 erst stark eingeschränkt).

    Und das sind nur die Punkte, die mir so spontan eingefallen sind. Herr Papier, übernehmen Sie!

  24. desp meint: (18.4.2008 um 20:29) AntwortenReply to this comment

    wenn der herr schäuble das sagt, wird es schon stimmen, gar keine frage.
    der schwarze koffer war übrigens ein geschenk eines guten freundes, dazu brauche ich mich nicht zu äussern.

  25. Cross meint: (19.4.2008 um 08:33) AntwortenReply to this comment

    Ich finde es einfach nur eine Farce zu sehen mit welcher Dreistigkeit uns das Innen- wie das Justizministerium für unmündige Bürger hält: Wie kann man uns Bürgen verkünden, dass der Gesetzenwurf den Vorgaben aus Karlsruhe genügt und hält uns die Informationen vor damit wir uns unsere eigene Meinung bilden können.
    In einer Demokratie werden Gesetze für den Bürger gemacht – und nicht heimlich gegen ihn. Vielmehr muss der Gesetzgeber – also die Politik:
    1. Transparenz schaffen und offenlegen wie die Gestztentwürfe aussehen, die sie umsetzen will.
    2. Ihrer Verpflichtung und ihrem Eid treu bleiben die Verfassung zu achten.
    3. Ihrer Rolle als VOLKSvertreter gerecht werden und sich für die Bürger und ihre Rechte einsetzten.
    4. Immer abwägen, ob die Opfer in Punkto Freiheit, Demokratie und Bürgerrechte für mehr Sicherheit unserer Gesellschaft, sprich unser aller Freiheit, Demokratie und unseren Bürgerrechten dient.
    5. Ist ein Gesetzt dann immer noch notwendig, ist es die Pflicht seinen Bürgern zu erklären, warum dieses Gesetz, jeder Paragraph darin, notwendig ist.

    Zumindest in einer Demokratie muss er das. In welcher Staatsform leben wir inzwischen?

    … Wenn ich dann die, dankenswerter Weise vom ChaosComputerClub zur Verfügung gestellte, Vorversion des Gesetzentwurfs durchlese verstehe ich natürlich das Zaudern von Innenministerium und Justitzministerum:

    1. Transparenz, das Veröffentlichen dieses Entwurfes, würde bedeuten, dass sich die Bürger ihre eigene Meinung zu dem hochgerühmten Entwurf bilden könnten.
    2. Wie dieser Gesetzentwurf verfassungskonform sein soll muss mir Herr S* und Frau Z* mal erklären. Und wie sie diese dreiste Behauptung mit ihrem Gewissen und ihrem abgelegten Eid vereinbaren können ist mir schleierhaft.
    3./4. Herr Mielke hätte sich gefreut, endlich eine saubere Grundlage für die Tätigkeit seines damaligen Ministeriums zu haben. Der Name des Ministeriums bringt es übrigens treffend auf den Punkt wohin der Fokus auf Sicherheit und das negieren von Bürgerrechten führt: Ministerium für STAatsSIcherheit.
    5. Bleibt die Frage nach dem Warum! Und mal ganz ehrlich: Die Antwort "Weil wir STAatsSIcherheit brauchen" ist keine Antwort … im Gegenteil sie macht mir Angst, Angst vor unserem Staat. Und wie war noch mal die Definition eines Terroristen? StGb§ 129a (2): "(…)die politischen, verfassungsrechtlichen, wirtschaftlichen oder sozialen Grundstrukturen eines Staates oder einer internationalen Organisation zu beseitigen oder erheblich zu beeinträchtigen(…)"

    Wo bleibt die Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, Freiheit in unserem Land?

  26. n0ne meint: (19.4.2008 um 09:12) AntwortenReply to this comment

    ich finde es wunderbar, dass viele "internetmenschen" zunehmend den durchblick von schleichenden faschismus bekommen und die theaterspiele als solche erkennen lernen.

    ich verstehe nur nicht, wie so wenige (regierung, minister) es schaffen, ihre perversionen so durchzusetzen.

    wieso tut sich nichts?

  27. setrok (Link) meint: (19.4.2008 um 12:26) AntwortenReply to this comment

    Man sollte mal die Gesetzestexte wälzen und nach einem Straftatbestand "Wer als Bundesminister vorsätzlich das Grundgesetz missachtet, indem er … Nr. 3 Gesetzesentwürfe einbringt … wird mit … bestraft" suchen. Im Ministergesetz würde der sich gut machen.

  28. nichtLustig meint: (19.4.2008 um 14:19) AntwortenReply to this comment

    "C. Alternativen
    keine"

    Wie üblich. ES IST ZUM KOTZEN WIE WENIG SICH DIESE ……… ANSTRENGEN. Und das mit unseren Steuergeldern.

  29. Sinnfrei meint: (19.4.2008 um 17:38) AntwortenReply to this comment

    Wisst Ihr was mich wirklich dabei ankotzt? Wenn der Presse der neue Entwurf zugespielt wurde, warum veröffentlichen die den dann bitteschön nicht?

  30. RA JM (Link) meint: (19.4.2008 um 19:03) AntwortenReply to this comment

    @ nichtlustig:

    “C. Alternativen: keine” – Glatt gelogen:

    “C. Alternativen: Sofortiger Rücktritt von Schäuble + Zypries!

  31. jd meint: (20.4.2008 um 02:39) AntwortenReply to this comment

    Vorausgesetzt, die Zitate der SZ stimmen, ist es wirklich kaum zu fassen, wie selbstgerecht sich diese Regierung über bestehende Bürgerrechte und vor allem Entscheidungen der höchsten Gerichte erneut hinweg zu setzen versucht.

    Wenn man von der Vergangenheit auf die Zukunft schließen kann, wird ein entsprechender Entwurf ohne große Modifikationen ratifiziert und eingesetzt werden, bis das BVerfG erneut einschreitet. Inwieweit dadurch eine Revidierung stattfinden wird, bleibt abzuwarten.

    Für mich ist die große Koalition seit ihren unzähligen Versuchen, den Rechtsstaat zu pervertieren, nicht länger tragbar geworden. Ich hoffe inständig, dass wir an einem Punkt angekommen sind, an dem genug andere Menschen meine Ansicht teilen und ihrem Willen bei der nächsten Bundestagswahl entsprechend Ausdruck verleihen.

  32. Cross meint: (20.4.2008 um 10:58) AntwortenReply to this comment

    Mich würde in diesem Zusammenhang interessieren: Wurde der "alte" Entwurf des neuen BKA-Gesetztes denn überhaupt veröffentlicht?
    Wenn nicht, dann finde ich die Aussagen von Frau Zypries in denen sie sich verwehrt, dass die visuelle Wohnraumüberwachung schon immer in den Entwürfen stand, eine echte Frechheit.

    Was ich mich ebenfalls frage ist, wie man einen Gesetztentwurf verfassungsmäßig bezeichnen kann, der einen "Großen Lausch- und Spähangriff" auch leicht auf alle fremden Wohnräume ausweiten kann in denen ein möglicherweise Verdächtiger verkehrt. (Siehe §20h im vom CCC gehosteten Entwurf). Da scheinen wohl in den Ministerien streng geheime Neufassungen des Grundgesetztes vorzuliegen die aber besser nicht veröffentlicht werden um die Ruhe und Ordnung im Staat nicht zu gefährden.

    … man könnte langsam meinen, dass Verfassungsfeinde unsere Gesetzte formulieren.

    … das bitterste ist dabei, dass mit diesen Entwicklungen die Terroristen ihr Ziel, die Freiheitlichen Demokratien dieser Welt zu destabilisieren und Freiheit und Demokratie einzuschränken ein ganzes Stück näher gekommen sind. In Zeiten der Bedrohung der Freiheit und Demokratie müssen wird diese schützen und nicht über Bord werfen. Aber was sage ich, das ist für die aufgeklärten Leser in diesem Blog sicher eine Selbstverständlichkeit. Wie machen wir das unseren Volksvertretern klar, die derzeit nicht ihr Volk vertreten?

  33. Cross meint: (20.4.2008 um 11:00) AntwortenReply to this comment

    Vielleicht sollten wir die Volksvertreter eher Volksüberwacher nennen … trifft es in Tagen von BKA-Gesetzen und Vorratsdatenspeicherung vielleicht besser.

  34. Jens (Link) meint: (20.4.2008 um 11:53) AntwortenReply to this comment

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    auf bmi.bund.de/cln_028/nn_12...aenzung__BKA__Gesetz.html veröffentlichen Sie "Informationen zu den geplanten Ergänzungen des Bundeskriminalamtsgesetzes".

    Leider kann ich den Gesetzentwurf unter bmi.bund.de/cln_028/nn_12...sentwuerfe.html__nnn=true nicht finden, um mir selbst einen Eindruck zu verschaffen ("mündiger Bürger" und so, Sie verstehen schon …). Wann wird die vermutlich nur versehentllich unterlassene Veröffentlichung des Entwurfes nachgeholt?

    Mit freundlichen Grüßen

    Jens Müller

  35. harl3quin (Link) meint: (20.4.2008 um 13:46) AntwortenReply to this comment

    @39: Bei der vom CCC gehosteten Version handelt es sich um den alten Entwurf. Der Neue ist dagegen scheinbar nirgendwoverfügbar.

  36. Gernot meint: (20.4.2008 um 13:49) AntwortenReply to this comment
  37. Andre Heinrichs (Link) meint: (20.4.2008 um 13:51) AntwortenReply to this comment

    Inzwischen hat ein anonymer Spender dafür gesorgt, dass auch wir interessierten Netzbürger <a>nachlesen</a> können. Danke auch an netzpolitik.org für's Hosting.

  38. harl3quin (Link) meint: (20.4.2008 um 15:17) AntwortenReply to this comment

    Gut finde ich ja bei der optischen und akustischen Wohnraumüberwachung, dass es
    a) keine Informationspflicht gibt und
    b) die Dokumentation nach einem Jahr gelöscht werden soll.

    Sollte also mal einer Opfer dieser widerrechtlichen Maßnahme tatsächlich davon erfahren wird er im Regelfall nicht auf die Dokumentation als Beweismittel mehr zurückgreifen können. Mal ganz davon abgesehen, dass sie dann wohl auch zügig für geheim erklärt werden würde…

    Brave new world – we're comming ;)

  39. Cross meint: (20.4.2008 um 16:42) AntwortenReply to this comment

    @42: Danke für die Klarstellung.
    @43/44: Danke für den Link zum neuen Entwurf!

    Beim ersten durchsehen habe ich mal eine Frage an Nichtjurist an alle Volljuristen die hier mitlesen: In meinen Worten heisst es in

    §20b Abs. 1: Das BKA darf personenbezogene Daten erheben zur erüllung seiner Pflichten nach §4a Abs. 1 erheben. Sonderfälle sind in Unterabschnitten geregelt.

    §20b Abs. 2: Im Sonderfall, dass eine Straftat verhütet werden soll, gibt es gewisse Einschränkungen.

    … bedeutet dies, dass im Umkehrschluss das BKA personenbezogene Daten erheben darf wie es lustig ist – außer es geht um das Verhüten von Straftaten?

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