29.4.2008

Teure zehn Minuten

Der Vorwurf ist schröcklich: “Parkzeit um 9.27 Uhr abgelaufen!” Das sind 10 Minuten! Klar, dass die Firma Contipark, welche den Parkraum vor dem Düsseldorfer Hauptbahnhof bewirtschaftet, aus vollen Rohren schießt. Von meiner Mandantin, die Halterin des fraglichen Pkw ist, will Contipark folgende Beträge:

Tagesentgelt bzw. 3-facher Stundensatz 9,00 €
Vertragsstrafe 20,00 €
Halterermittlungskosten 10,20 €
Mahngebühren 7,50 €

Das macht stolze 46,70 €. Beinahe fünf Euro pro angeblich überzogener Minute.

Mir bleibt da nur, Contipark zu bitten, sich doch an den Fahrer des Pkw zu wenden. Die “Halterhaftung” gilt zunächst mal nur im Rahmen der Straßenverkehrsordnung, wenn Bußgeldbehörden Knöllchen verteilen. Contipark kann sich nur auf einen Vertrag berufen und nur eine Person in Anspruch nehmen: den Vertragspartner. Das ist derjenige, der das Auto abgestellt hat. Meine Mandantin war das nicht.

Auch ansonsten scheinen mir die “Vertrags- und Einstellbedingungen” fragwürdig, wenn sie solche Entgelte rechtfertigen sollen. Eine Vertragsstrafe für einen alltäglichen Vorgang wie eine geringfügige Parkzeitüberschreitung? Die Klausel ist jedenfalls überraschend und unwirksam.

Einen dreifachen Stundensatz für zehn Minuten? Ist nicht nur überzogen, sondern klingt wie eine zweite Vertragsstrafe. Was die Sache juristisch nicht besser macht…

Meine Mandantin zahlt jedenfalls nicht. Wenn Contipark Wert auf ein Präzedenzurteil legt, stehen wir gern zur Verfügung.

Nachtrag: Einige aktuelle Anmerkungen bei McNeubert.

65 Kommentare zu “Teure zehn Minuten”

  1. harl3quin (Link) meint: (29.4.2008 um 13:41) AntwortenReply to this comment

    Mahngebühren? Wie war das doch gleich mit pauschaliertem Schadensersatz? Und wo werden einem bei nem Parkhaus denn bitte AGBen gezeigt / übergeben / Einsicht in diese ermöglicht? Die kleben irgendwo minimalst kleingedruckt auf oder gelegentlich an der Seite des Automaten, der die Schranke öffnet. Ich würd ja schon die wirksame Einbeziehung anzweifeln…

  2. keiner meint: (29.4.2008 um 13:42) AntwortenReply to this comment

    Klasse! Durchhalten! Hoffentlich hat die Dame eine Rechtsschutzversicherung! Nieder mit den Abzockern!

  3. Rotkäppchen (Link) meint: (29.4.2008 um 13:45) AntwortenReply to this comment

    Mahngebühren? Für ein erstmaliges Schreiben? Haltermittlung kostet normalerweise um die 5,00 EUR. In Ingolstadt sogar gar nix ;-)

  4. L-Roy (Link) meint: (29.4.2008 um 13:46) AntwortenReply to this comment

    Stand denn da nirgends ein Schild mit dem sprachlichen Alptraum "Hier gilt StVO"? Womit wieder der Halter im Spiel wäre..

  5. MC Fish meint: (29.4.2008 um 13:48) AntwortenReply to this comment

    @1. Ergänzung: AGB´s müssen bei Vertragsschluss und nicht bei Bezahlung ausgehändigt werden. Ich kenne Parkhäuser in denen am Kassenautomaten AGB´s hängen, bei der Einfahrt ist mir diese nicht aufgefallen. Ganz davon abgesehen ich stelle mir mal vor, dass ich bevor ich ins Parkhaus einfahre vor der Schranke kurz mein Auto abstelle und die AGH´s zur Kenntnis nehme. Die Fahrer hinter mir würden sich aber freuen.

    Nach der Schilderung des Sachverhalts tendiere ich dazu nicht zu zahlen.

  6. harl3quin (Link) meint: (29.4.2008 um 14:12) AntwortenReply to this comment

    @5: Ich hab die AGBen durchaus schon an den Automaten am Eingang gesehen. So klein, dass man aussteigen musste und dennoch fast ne Lupe braucht. Wenn sie da natürlich nicht hängen, können sie wohl auch kaum einbezogen worden sein.

    @4: Mal ganz davon abgesehen, dass es sich dann bei dem Parkhaus um öffentliche Verkehrsfläche handeln müsste (denn sonst gilt die StVO per se nicht), liegt hier kein Vergehen oder Verstoß gegen StVO oder StVG vor, sondern bestenfalls eine Vertragsverletzung.

  7. dompfaff meint: (29.4.2008 um 14:21) AntwortenReply to this comment

    Da würde mich doch mal interessieren, wieviel eine entsprechende Beratung und Bearbeitung beim werten Herrn Vetter kostet. Nicht, dass ich nicht auch die Forderung für Überzogen halte und das Verhalten der Frau für richtig. Aber lohnt sich das denn wirtschaftlich sich in solchen Fällen anwaltlich beraten zu lassen? Oder erreicht man nur einen Pyrrhussieg und zahlt nachher dem Anwalt mehr als die Parkgebühren gewesen wären? Nur falls ich auch mal in eine ähnliche Situation komme.
    dompfaff

  8. phoenix meint: (29.4.2008 um 14:22) AntwortenReply to this comment

    Ist man als Halter eingentlich verpflichtet immer zu wissen, wer mit seinem Fahrzeug unterwegs ist. Falls ja, kann man gezwungen werden Auskunft über den Namen des Fahrers zu erteilen?
    Hintergrund: Ich meine ich habe mal gelesen, dass gleich zwei Personen angegeben haben, zur Tatzeit mit dem Fahrzeug gefahren zu sein. Man konnte es aber keinem von beiden beweisen. Was dann?

  9. LeSmou meint: (29.4.2008 um 14:22) AntwortenReply to this comment

    in dem Parkhaus in dem ich arbeite hängen die AGB an der Einfahrt und an den Kassenautomaten. Ganz normaler Druck mit Schriftgröße 14 oder gar 16. Bei uns gibts nur eine richtige Art der Strafe: bei verlorenem Ticket is n Tagessatz von 13 Euro fällig. Hab ich allerdings noch nie abkassiert in den 2 Jahren wo ich dort arbeite. Frage einfach nach dem Einfahrtszeitpunkt und schlage dann noch ne Stunde drauf. Hatte auch noch niemanden der sich darüber beschwert hat. Falls mal einer kommt und sich auf die Stunde mehr nicht einlassen will, darf dann auch gerne 13 statt 5 zahlen…
    und ansonsten gibts eigentlich nix bei uns. abgeffhrene Schranke kostet z.b. nix. das einzige was wir noch dürfen wäre abschleppen wenn durch die parkweise andere fahrzeuge behindert werden (nicht ausparken können) oder wenn fahrwege blockiert werden. abschleppen geht auch wenn die einstellzeit 4 wochen überschreitet. dazu schreiben wir dann wenn uns ein fahrzeug auffällt das datum in den staub der sich abgesetzt hat *g* wobei ich nach 3 oder 4 wochen erstmal die polizei anrufe und mal das kennzeichen durchgebe. wäre nicht das erste mal das dadurch ein diebstahlauto wiedergefunden wird. v.a. bei rollern…
    ansonsten haben die mit ihren knapp 50 Euro n ziemlichen schatten.

  10. bigmac meint: (29.4.2008 um 14:24) AntwortenReply to this comment

    Zahlt man beim Parkhaus nicht immer, wenn man raus fährt?

  11. Michael C. Neubert (Link) meint: (29.4.2008 um 14:25) AntwortenReply to this comment

    Zu einem Präzedenzurteil wird es wohl nicht kommen, zumindest ist mir nicht bekannt, dass Contipark schon mal geklagt hätte. Nach der Mahnung kommt ein Inkassoschreiben (ca. 70 EUR, ein Anwaltsschreiben (ca. 83 EUR) und danach ist regelmäßig Schluss.

  12. Numanoid meint: (29.4.2008 um 14:34) AntwortenReply to this comment

    Ich möchte da auf den McNeubert-Lawblog(http://lawblog.mcneubert.de] hinweisen.
    Der gute Mann hatte auch schon regelmäßig mit Contipark und ähnlichen Beutelschneidern zu tun

  13. Detlev T. (Link) meint: (29.4.2008 um 14:34) AntwortenReply to this comment

    @6 (harl3quin)
    In einem Parkhaus findet öffentlicher Verkehr statt und damit gilt auch die StVO – auch ohne Schild. (Ergibt sich aus der Verwaltungsvorschrift zur StVO). Das sollte auch die Verhängung von üblichen Bußgelder ermöglichen. Die Preise, die Udo hier aufgezählt hat, sind aber auch nach meiner Einschätzung Teil eines (stillschweigend) geschlossenen Vertrages, damit "überraschend" und ungültig.

  14. Numanoid meint: (29.4.2008 um 14:37) AntwortenReply to this comment

    Mist, da wird man mal kurz abgelenkt und schon hat der Bloginhaber hier selber gepostet ^^

  15. jj meint: (29.4.2008 um 14:40) AntwortenReply to this comment

    @8/ phoenix: kommt auf den verstoß an, aber ggf. kriegt dann der halter ein fahrtenbuch.

  16. Max meint: (29.4.2008 um 14:54) AntwortenReply to this comment

    @ 13: "Das sollte auch die Verhängung von üblichen Bußgelder ermöglichen."
    Mit Sicherheit kann ein privater keine Bußgelder "verhängen". Ihre übrigen hobbyjuristischen Ausführungen lassen aber ein richtiges Judiz erkennen.

    Was allerdings den von Herrn Vetter angeführten "Präzedenzfall" angeht, kann ein solcher Contipark ziemlich wumpe sein, weil das Urteil angesichts des brillianten Streitwerts nicht berufungsfähig ist, nicht begründet werden muss und daher auch nicht zum Präzedenzfall taugt.

  17. Waltemaat meint: (29.4.2008 um 15:03) AntwortenReply to this comment

    Hatte ich mal mit einer Firma mit Sitz in Berlin – vielleicht Contipark ?
    Auf die Frage, ob sie denn ein Foto von dem Hergang haben und sich der "Knöllchenschreiber" sich vielleicht schlicht und einfach verlesen hat, konnten sie keine Anwort geben.
    Mein Auto war zu dem angebenen Zeitraum jedenfalls NICHT auf diesem Parkplatz.

  18. M. meint: (29.4.2008 um 15:05) AntwortenReply to this comment

    @16: Und wenn's der Rechtsfortbildung dient? Dann können Pipifaxurteile durchaus Präzedenztauglich gemacht werden, oder?

  19. Udo Vetter (Link) meint: (29.4.2008 um 15:07) AntwortenReply to this comment

    Auch in Verfahren mit Streitwerten unter 600 Euro muss das Gericht seine Entscheidung begründen. Das Urteil braucht nur dann keine Entscheidungsgründe zu enthalten, wenn sie bereits ins Protokoll aufgenommen wurden (§ 313a ZPO).

    Wäre mir aber letztlich egal, ob die Gründe im Urteil selbst oder im Protokoll stehen.

  20. R.A. meint: (29.4.2008 um 15:13) AntwortenReply to this comment

    @harl3quin:
    > Die kleben irgendwo minimalst kleingedruckt
    > auf oder gelegentlich an der Seite des
    > Automaten …
    Das ist ja richtig – aber wenn ehrlich ist: AGBs liest doch ohnehin keiner.
    Auch wenn die fettgedruckt an der Wand stünden, oder jeder Kunde sie ausgedruckt überreicht bekäme – in der Praxis macht niemand die Parkhausnutzung von der Lektüre der AGBs abhängig.

    Da hilft letztlich nur, daß überhöhte oder überraschende Klauseln ganz allgemein verboten sind.

  21. Detlev T. (nochmal) (Link) meint: (29.4.2008 um 15:24) AntwortenReply to this comment

    @16. (Max)
    Ich hoffe, Sie bekommen keine Nackenschmerzen, wenn sie ihre Nase immer so hoch tragen.

    Natürlich werden Bußgelder nur von staatlichen Behörden verhängt. Meine Bemerkung bezog sich auf Udos Bemerkung wegen der möglichen Inanspruchnahme des Halters (anstatt des Fahrzeugführers)

    Ich denke nicht, dass Contipark wegen so etwas wirklich vor Gericht gehen würde. Die meisten Kunden werden zahlen. Wegen den paar Prozent, die das nicht tun, wird Contipark wohl nicht das Risiko eingehen, dass ein Gericht die Nichtigkeit ihrer AGB feststellen könnte.

  22. Axel John (Link) meint: (29.4.2008 um 15:25) AntwortenReply to this comment

    @ 15: @8/ phoenix: kommt auf den verstoß an, aber ggf. kriegt dann der halter ein fahrtenbuch.
    IMO geht das nur im OWI-Verfahren und nicht im Zivilrecht, welches hier IMO zur Anwendung kommt. (Die Fachleute mögen mich ggf. berichtigen).

  23. c.b. meint: (29.4.2008 um 15:56) AntwortenReply to this comment

    @21
    >Ich denke nicht, dass Contipark wegen so etwas wirklich vor >Gericht gehen würde. Die meisten Kunden werden zahlen. Wegen >den paar Prozent, die das nicht tun, wird Contipark wohl >nicht das Risiko eingehen, dass ein Gericht die Nichtigkeit >ihrer AGB feststellen könnte.

    Kann man eigentlich generell auf Nichtigkeit der AGB´s klagen?

  24. harl3quin (Link) meint: (29.4.2008 um 16:00) AntwortenReply to this comment

    @R.A.: Auch wenn ich damit eine bedauerliche Ausnahme bin, lese ich grundsätzlich ALLE AGBen und wenn mir was nicht passt, streiche ich sie auch gerne mal. Bisher hat deshalb noch niemand den Vertragsschluss verweigert – nur die Leute in der Schlange regen sich zu gerne auf ^^
    Es geht bei der Größe ja auch nicht darum, ob sie jemand gelesen hat, sondern ob er sie lesen konnte. Ist das nicht der Fall, werden sie auch nicht einbezogen.

  25. Lurker meint: (29.4.2008 um 16:08) AntwortenReply to this comment

    @21:

    Wenn man ihnen eine negative Feststellungsklage anhängt, werden sie wohl vor Gericht gehen müssen… ;-)

    Verdammt, schade, daß es sich nicht lohnt, extra fürs Falschparken dorthin zu fahren… *G*

  26. Marc meint: (29.4.2008 um 17:45) AntwortenReply to this comment

    Es geht doch wohl um Parkschein/Parkuhrplätze und nicht um ein Parkhaus.

    Sind denn die AGB auch an Parkscheinautomaten ausgehängt?
    Muss ich mal drauf achten, nicht dass man automatisch einer Vertragsstrafe von 20 Euro zustimmt…

  27. Mediator (Link) meint: (29.4.2008 um 17:53) AntwortenReply to this comment

    @24: Alle AGB lese ich zwar nicht. (Shoppen kann so schon eine Qual sein. Da will ich mich nicht bei jedem erstmaligen Betreten eines Geschäfts zunächst in eine vertiefte Lektüre begeben.)

    Aber bei jedem nicht ganz alltäglichen Rechtsgeschäft nehme auch ich mir IMMER die Zeit. Manchmal auch zum Leidwesen anderer…

  28. Japanerfahrer meint: (29.4.2008 um 17:53) AntwortenReply to this comment

    @ Michael C. Neubert: Bei mir waren'S zwei Briefe von jedem, wobei der zweite Brief des Anwaltsbüros eher ein Bettelbrief war (angesichts des niedrigen Streitwertes empfehlen wir dringend die Zahlung). Die AGB hingen etwa in der Mitte des Parkplatzes in ca. 2 Metern Höhe über dem Parkscheinautomat, der in eine großen Schlammpfütze stand. (Parkplatz aus Lehmboden ohne Schranke). Im Brief der Contipark wurde übrigens auch noch drauf verwiesen, dass eine strafrechtliche Verfolgung durch die Zahlung nicht beeinflußt wird (wahrscheinlich Parkraumerschleichung???).

  29. abc meint: (29.4.2008 um 18:53) AntwortenReply to this comment

    @23(c.b.): "Man" im allgmeinen so nicht. Mitbewerber können unter gewissen Umständen, und Verbraucherverbände meinst auch.

  30. Lawlita (Link) meint: (30.4.2008 um 08:00) AntwortenReply to this comment

    AGBen, AGBs, AGB's – autsch!

    Mal ganz davon abgesehen, dass das Deklinieren von Abkürzungen so eine Sache ist – AGB bedeutet *Allgemeine GeschäftsbedingungEN*, steht also ohnehin im Plural.

    Was soll dann AGBs bedeuten? Allgemeine GeschäftsbedingungenEN?

  31. harl3quin (Link) meint: (30.4.2008 um 08:26) AntwortenReply to this comment

    AGB = Amerika Gedenkbibliothekt oder allgemeine Geschäftsbedingung
    AGBen = allgemeine GeschäftbedingungEN
    AGBs = englischer Plural des deutschen Wortes?
    AGB's = n Fall für http://www.deppenapostroph.de

    Da auch eine einzelne Klausel eine AGB ist, ist es zumindest nicht falsch zwischen der Einzahl und der Mehrzahl zu differenzieren.

  32. jj meint: (30.4.2008 um 09:06) AntwortenReply to this comment

    @22/ a.john: prinzipiell richtig, ich verstehe aber die von phoenix gemachte aussage als allgemeine frage, also auch auf den straßenverkehr bezogen.

  33. luke meint: (30.4.2008 um 12:13) AntwortenReply to this comment
  34. ra_kuemmerle (Link) meint: (30.4.2008 um 15:08) AntwortenReply to this comment

    Auf mein Schreiben für eine Mandantin, die als Halterin für ihr geparktes Fahrzeug zahlen sollte, hat uns Contipark nunmehr gebeten, den Fahrer zu benennen, andernfalls werde man ein Hausverbot für unsere Mandantin aussprechen müssen. Ich denke damit kann man leben :-)

  35. harl3quin (Link) meint: (30.4.2008 um 15:12) AntwortenReply to this comment

    Könnte das nicht schon eine Nötigung darstellen? Gerade für "mobile workers" sind die Parkplätze an Bahn- und Flughäfen sehr wichtig. Ein Hausverbot dürfte daher ein empfindliches Übel sein. Da auch mE kein Anspruch auf Benennung des Fahrers besteht, bzw. dieser u.U. tatsächlich unbekannt ist, ist diese Drohung auch rechtswidrig…

  36. Jo Katterturm meint: (30.4.2008 um 21:18) AntwortenReply to this comment

    Man ist ja nicht verpflichtet, Familienangehörige oder Lebenspartner als Schuldige zu benennen. Das gilt afaik im Strafrecht; könnte man das analog für die Auskunftsverweigerung des Halters anwenden?

  37. der echte n.n. meint: (30.4.2008 um 21:55) AntwortenReply to this comment

    @ 35 ra_kuemmerle

    zumal das hausverbot ja auch nur für die mandantin/halterin gilt, nicht aber für sämtliche verwandten/bekannten, die das kfz ansonsten nutzen und im parkhaus abstellen …
    ;-)

  38. Hesse meint: (2.5.2008 um 03:30) AntwortenReply to this comment

    Also bei uns in Hessen verliest sich auch die Polizei mal gerne bei Kennzeichen und vertut sich auch ganz gerne bei Automarken.

    So geschehen einem Kollegen von mir. Er fährt einen schwarzen Golf mit dem Kennzeichen XX-VW XXXX. Die Polizei hat daraus einen grünen OPEL gemacht mit dem Kennzeichen XX-VW XXXX.

    Spätestens bei dem Kennzeichen hätte der Ortspolizist stutzig werden können.

    Er hat das Knöllchen auch nicht bezahlt obwohl es berechtigt war und zwar aus Prinzip.

  39. BMG meint: (2.5.2008 um 10:17) AntwortenReply to this comment

    @39: Das macht die Stadt Köln auch immer gerne. Ich fahre einen Hyundai, und auf den "Knöllchen" steht bei mir meistens "Honda". Hab immer schon fleißig auf den Anhörungsbogen drauf geschrieben, dass ich keinen Honda fahre sondern einen Hyundai (mit Kopie des Fahrzeugschein). Ist bisher immer eingestellt worden. :-)

  40. JusaX meint: (2.5.2008 um 15:44) AntwortenReply to this comment

    schon interessant Eure Kommentare. Ihr habt aber bisher übersehen, dass die Parker schließlich eine Leistung in Anspruch genommen haben, für die Sie nicht bezahlt haben.

    Wenn jemand im Supermark ein Brötchen für 0,25 EUR klaut und dabei erwischt wird, muss er auch eine Vertragsstrafe zahlen meist 100 EUR.

    Im Übrigen könnt Ihr Euch auch über die Halterermittlungskosten beim Kraftfahrtzeugbundesamt informieren, bevor hier spekuliert wird. (10,20)

  41. danielj meint: (2.5.2008 um 15:55) AntwortenReply to this comment

    @Hesse

    Er hat das Knöllchen auch nicht bezahlt obwohl es berechtigt war und zwar aus Prinzip.

    Und welches ist das Prinzip dahinter?

  42. JusaX meint meint: (2.5.2008 um 15:58) AntwortenReply to this comment

    Was ist das für ein Prinzip? Boykott oder wir schaden privatwirtschaftlichen Unternehmen weil es einfacher ist, als sich mit einer Bußgeldsteller anzulegen?

    Ich dachte, dass ist ein Rechtsforum…

  43. Udo Vetter (Link) meint: (2.5.2008 um 16:06) AntwortenReply to this comment

    Zwischen einem Diebstahl und einer Überschreitung der Parkzeit bestehen einige Unterschiede. Der Brötchenklau ist eine Straftat, die Überschreitung der Parkzeit eine Vertragsverletzung. Wobei sogar die Vertragsverletzung fraglich ist, wenn der Kunde doch möglicherweise annehmen darf, dass er auch nachbezahlen kann, wenn es für ihn länger dauert. Oder wenn er unverschuldet verhindert ist, pünktlich zum Auto zurückzukommen.

  44. JusaX meint: (2.5.2008 um 16:14) AntwortenReply to this comment

    Die Grundlage ist aber die gleiche AGBs. Ob bei Kaisers oder bei Contipark.

    Mir ist nicht bekannt, dass man nachbezahlen kann. Das kann ich im öffentlichen Straßenland auch nicht. Ist der Parkschein abgelaufen wird ein Bußgeld entsprechend des Bußgeldkataloges fällig. Keiner regt sich darüber auf, dass man für nur 5 min Überschreitung ein Bußgeld zu entrichten hat.

    Der Unterschied ist lediglich, dass ein privates Unternehmen im Gegensatz zum Staat auf die Zahlungsmoral der Kunden angewiesen ist. Die Durchsetzung von Forderungen ist ebenfalls teurer als würde der Staat beitreiben.

    Was soll ein privates Unternehmen machen, um die Kunden dazu anzuhalten für das genutzte zu zahlen? Darauf verzichten Forderungen durchzusetzen und lieber ein paar Mitarbeiter entlassen, weil nur die Hälfte fürs Parken bezahlt

  45. danielj meint: (2.5.2008 um 16:28) AntwortenReply to this comment

    Daß die zusätzliche Zeit in Rechnung gestellt wird ist so wie ich es verstehe nicht das Problem. Allerdings – 46 Euro für 10 Minuten Überschreitung? Das ist nun mehr als lächerlich. Das Totschlagargument Arbeitsplätze ist es an dieser Stelle übrigens auch.

  46. Suppenoli (Link) meint: (3.5.2008 um 09:06) AntwortenReply to this comment

    Mich würde mal folgendes interessieren:
    In Mannheim stehen viele Parkscheinautomaten "uff de gass" (also am Bordstein :-) ) und je näher man an die Fußgängerzone kommt, desto geringer ist die mögliche Maximalparkdauer (geht von 30 Minuten bis 3 Stunden).

    Meine Frage ist also: Darf ich wenn ich nahe der Fußgängerzone parke (Für Insider: etwa zwischen R1 und R2) wo der Automat nur 30 Minuten erlaubt mir einfach ein Ticket von einem weiter entfernten Automaten holen (der 3 Stunden Parkzeit erlaubt)?
    In der Rechtsverordnung der Stadt Mannheim steht dazu leider nichts meiner Meinung nach.

  47. Olaf P. meint: (10.5.2008 um 17:08) AntwortenReply to this comment

    Hallo zusammen,

    für antworten bin ich sehr dankbar!! habe nun auch ein schönes Blättchen "Verstoß gegen unsere Einstellbedinungen" an meinem Auto kleben gehabt. Der Halter des Autos (ich) ist nicht damit gefahren, sondern sein Sohn. Bei dem Parkplatz handelt es sich ebenfalls um ein Matsch-Parkplatz ohne Schranke aber mit sichtbar gekennzeichnetem Schild, das auf die Ziehung eines Tickets hinweist. Mein Sohn war in Eile und hat es schlichtweg vergessen, da er schon einige jahr auf diesem Parkplatz abstellt und das ziehen eines tickets nun eben erst seit gilt (gewohnheitsrecht?). Meine frage an euch: was tun? auf das schreiben des inkassounternehmens warten? wie kommen die denn überhaupt an die anschrift des halters?? oder alles im sand verlaufen lassen? ich bitte um antwort.

  48. Gisbert meint: (14.5.2008 um 23:36) AntwortenReply to this comment

    habe "angeblich" auf einem reservierten Parkplatz gestanden, Ticket war vorhanden und ausgelegt. Soll jetzt die 20+8 Euro vertragsstrafe bezahlen. Lt. ABG bezieht sich diese jedoch nur auf "nicht vorhandenes Ticket". Ist dann doch nicht auf "reserviert" anwendebar, oder. Zusätzlich muss ich dazusagen, dass wegen üppiger Vegation überhaupt nicht erkennbar war, das der Parkplatz (Bahnhof Heidelberg) reserviert war. Habe ein Handy-Foto von der Situation gemacht und keine Lust, die Abzocke zu bezahlen.

  49. JusaX meint: (15.5.2008 um 15:59) AntwortenReply to this comment

    "danielj meint: (2.5.2008 um 16:28)
    Daß die zusätzliche Zeit in Rechnung gestellt wird ist so wie ich es verstehe nicht das Problem. Allerdings – 46 Euro für 10 Minuten Überschreitung?"

    Darum geht es eben nicht. warum regt sich hier keiner über die Vertragsstrafen der öffentlichen Verkehrsbetriebe auf. Wenn Du ohne Fahrschein fährst, zahlst Du schließlich auch nicht nur die Fahrt nach, sondern satte 40 €.

    Übrigens kenne ich den Unterschied von Straf- und Zivilrecht.
    Die 100 € für den Brötchenklau bei Kaisers sind eine zivilrechtlich vereinbarte Vertragsstrafe. Die Strafanzeige kommt außerdem.

  50. Jan meint: (16.6.2008 um 16:59) AntwortenReply to this comment

    @45 JusaX
    >Der Unterschied ist lediglich, dass ein privates Unternehmen >im Gegensatz zum Staat auf die Zahlungsmoral der Kunden >angewiesen ist. Die Durchsetzung von Forderungen ist >ebenfalls teurer als würde der Staat beitreiben.
    >Was soll ein privates Unternehmen machen, um die Kunden dazu >anzuhalten für das genutzte zu zahlen? Darauf verzichten >Forderungen durchzusetzen und lieber ein paar Mitarbeiter >entlassen, weil nur die Hälfte fürs Parken bezahlt

    Ein privates Unternehmen trägt mittels Schrankenanlage dafür Sorge, dass jeder bei Einfahrt ein Ticket zieht und vor Ausfahrt das fällige Entgeld bezahlt. Klappt in jedem Parkhaus und vielen privat bewirtschafteten Parkflächen – nur die große private Bahn braucht den teuren 24 h Mitarbeiter eines Dienstleisters vor Ort zum Abkassieren…

  51. Frosch-Leader meint: (16.7.2008 um 14:52) AntwortenReply to this comment

    Bin selbst betroffen in einem ähnlichen Fall und ärgere mich über die Abzocke der Contipark GmbH:
    Vor dem Bahnhof in Bamberg. Keinen Parkschein gelöst, weil in großer Eile. Mußte meinem Sohn Fahrkarte lösen und mit Gepäck zum Gleis begleiten: 26,– Euro Knöllchen. Auf meine Beschwerde bei Contipark per Email kam Aufforderung, meine Anschrift mitzuteilen, ohne weitere Stellungnahme. Daraufhin per Post Mahnung: 43,70 Euro. Inzwischen Schreiben von Inkassofirma: 81,32 Euro
    Mein Argumentation: Unverhältnismäßigkeit. Glaubte mich auf öffentlichem Grund zu befinden. Hinweisschild an der Einfahrt zum Bahnhofsparkplatz in blau sieht genauso wie ein Hinweisschild im öffentlichen Straßenverkehr aus. Die Aufschrift "Privatparkplatz" ist deutlich kleiner als "Parken nur mit gültigem Parkschein" und im Vorbeifahren unmöglich zu erkennen bzw. zu lesen. Am speziellen Platz wo ich stand, war auch kein klares Hinweisschild. Mein Argument: Irreführung.
    Die AGB die ich Wochen später dort suchend als ein in Folie eingescheißten Zettel auf dem Parkscheinautomat aufgeklebt vorfand, sind so klein gedruckt, daß ich sie ohne Lesebrille nicht entziffern konnte.
    In meinem Falle kann ich nicht behaupten, ein anderer hätte mein Fahrzeug gefahren, da ich dies von Anfang an so zugegeben habe.
    Die 5 Euro, die ich als die aus meiner Perspektive zu erwartene "Buße" hätte bezahlen müssen, hatte ich überwiesen. Dies wurde jedoch bei der Forderung im ertsen Mahnschreiben von Contipark gar nicht berücksichtigt – In der zweiten Mahnung – inzwischen von der Inkassofirma – dann allerdings doch.
    Nach allem, was ich inzwischen so in Erfahrung bringen konnte, sollte ich wohl schleunigst zahlen um weitere unnötige Kosten zu vermeiden.
    Muß ich die zusätzlichen Kosten, die nun die Inkassofirma erhebt ebenfalls zahlen? Iimmerhin wurde ich nicht warnend auf eine solche Verdoppelung der Kosten hingewiesen.

    Gibt es denn, verdammt noch mal überhaupt keine praktikable und erfolgreiche Handhabe gegen solch üble Abzocke ??

  52. Uwe meint: (11.8.2008 um 16:53) AntwortenReply to this comment

    Suche Contopark-Mitstreiter.
    Auf zu WISO.

  53. Philipp H. meint: (15.9.2008 um 11:24) AntwortenReply to this comment

    Hallo!

    Bei mir das gleiche Spiel..
    Parkte heute für ca. 10 Min auf einem Bahnhofsgelände – kam zurück und war über 26,50 € sehr erstaunt ;-) Habe gerade einen Widerspruch per Mail losgeschickt, allerdings ohne Adresse von mir. Bin mir meiner Ordungswidrigkeit schon bewußt aber 26,50 €??? Pure Abzocke – eine Frechheit! Hätte auch 5 oder 10 bezhalt aber 26,50…

    Zahlen oder nicht zahlen??

  54. Rolf Reinhart meint: (6.1.2009 um 20:12) AntwortenReply to this comment

    Hallo,

    hatte am letzten Sonntag das Vergnügen Contipark kennenzulernen. Parkte vor dem Vorzeigehauptbahnhof Karlsruhe. Das komplette um den HBF verteilte Parkgelände wird von der Stadt Karlsruhe bewirtschaftet. Nur ein kleiner Bereich vor dem Bahnhof, ca.25 Parkplätze, ist als Privatparkplatz "dezend" kenntlich gemacht. Natürlich in kleinerer Schrift als der übrige Text auf dem Schild, und für den, sich auf das Verkehrsgeschehen konzentrierenden Autofahrer, nicht registrierbar. Ich gehe davon aus, daß 99 Prozent der Parkplatznutzer davon ausgehen, sich in öffentlichem Verkehrsraum zu bewegen. Diese Irreführung ist wahrscheinlich auch gewollt. Blaue Parkplatzschilder, keine Beschrankung und in Plastikfolie eingetütete AGB-Zettel am Zahlautomaten, die nur der zahlenden Kundschaft auffallen dürften, sind bei Contipark, wenn man den vielen Internetbeiträgen glauben mag, die Regel und nicht die Ausnahme, soweit es um die Bewirtschaftung von Parkplätzen der DB geht. Wenn dies nicht so gewollt wäre, hätte man diese Mißstände schon längst abgestellt. Da die Bahn meines Wissens 51 Prozent dieses
    Contiparkteilunternehmens hält, wundert mich eh nichts. Transparenz bei Tarifen war noch nie die Stärke der Bahn. Warum sollte die dem Parkplatznutzer gleich offenbaren, welches finanzielle Ungemach ihm hier droht? Der Müllmann der mir das Knöllchen an die Scheibe steckte, scherte sich einen Dreck um die AGB. ( Das war jetzt keine Polemik, sondern Tatsache ist, das die Hauptaufgabe dieses Herrn zu diesem Zeitpunkt, das Entfernen des Mülls auf diesem Parkplatz war.) Als ich Ihn darauf ansprach, daß ich nur 10 Minuten hier geparkt hatte und ihn bat, dies doch bitte auf dem Knöllchen zu vermerken, meinte er, er könne sich nicht erinnern. Laut AGB müßte ich so nur 80 Cent bezahlen plus Vetragstrafe. So sind es jetzt 9,60 € plus 23 € Strafe. Er wäre kein Zeuge, sondern nur Kontrolleur. Ich könnte mir ja einen Anwalt nehmen. Seinen Namen wollte er mir auch nicht geben, den würde ich von Berlin auch nicht kriegen. Tatsache ist, dass der Mann genau wußte, wie lange ich weg war. Das brachte mich jetzt wirklich auf die Palme, sonst hätte ich das Ticket bezahlt. Ich meine die Bahn, dass sind doch die, deren Leihfahrräder hier in ganz Karlsruhe rumstehen und meist auch rumliegen. Und dies oft genug auch in meinem Vorgarten. Ich denke, dass ich die künftig wegschließen und erst gegen Zahlung einer Entschädigung wieser rausrücken werde.

    Außerdem, wer sagt denn das man diese Brüder nicht vor Gericht kriegt. Das wäre doch gelacht!

    Gruß Reinhart

  55. Gilbert meint: (16.1.2009 um 14:28) AntwortenReply to this comment

    Sofern man sich sicher ist, nicht als Fahrer identifiziert zu sein: Ruhe bewahren, auf kein Schreiben reagieren. (Versehentlich sich als Fahrer outen ;-) ) Sollte ein GERICHTLICHER Mahnbescheid kommen, rechtzeitig Widerspruch einlegen. Dann ist laut bisherigen nachforschbaren Erfahrungen nichts mehr geschehen.
    Letztlich entscheidet das aber jeder für sich.
    Meines Erachtens sind diese Mahnschreiben durch die Art und Weise WIE sie verfasst sind, auf pure Einschüchterung ausgelegt.
    Generell ein Anzeichen von Abzocke.

  56. Gemaux (Link) meint: (28.1.2009 um 23:33) AntwortenReply to this comment

    Mein Vorfall wird auch regelmässig kontaktiert und gelesen, daher habe ich mir erlaubt, diese Seite dort zu verlinken.
    gemaux.wordpress.com/2008/07/24/parkgebuhr-deluxe/
    Gruß
    Dirk Cramer

  57. Tatjana meint: (9.4.2009 um 12:44) AntwortenReply to this comment

    Hallo Leute,ich brauche schnell eure HILFE, da ich innerhalb von 10 Tagen reagieren muss!!!!!!
    Ich hatte gestern auch das Vergnügen mit Conti Bekanntschaft zu machen. Kurze Schilderung: ich war zusammen mit meiner Freundin mit dem Auto eines Bekannten unterwegs und wollte auf dem Bahnhofsparkplatz parken. Wir hatten allerdings keine Münzen, nur Scheine. Also habe ich Warnblinklicht eingeschaltet, meine Tasche auf dem Beifahrersitz gelassen und bin schnell in den nächsten Laden zum Geldwechseln. Meine Freundin ist auf die Toilette gegangen (sie konnte nicht anders:)). Im Laden gab es keine Schlange, ich habe das Geld problemlos umgetauscht und bin sofort zum Auto. Da sah ich wie der Parkwächter sich meinem Auto genähert hat.( Er hat sich gerade erst genähert!!!!) Er hat noch nicht mal seine Mappe aufgeschlagen. Ich habe ihn darauf hingewiesen, dass ich nur zum Geldwechseln war. Aber er hat nicht reagiert und fing an mir eine Rechnung auszustellen (WORTLOS). Meine Freundin kam bald nach. Es hat nichts genutzt. Am Ende hatte ich eine Rechnung über 26,50 Euro für WENIGER ALS EINE MINUTE bekommen.
    Nach diesem Vorfall habe ich einen anderen nahestehenden Mann angesprochen, der die ganze Situation mitbekommen hat. Er war empört und hat sich bereit erklärt mein Zeuge zu sein.Er hat gesehen wann ich in den Laden gegangen bin und wann ich wieder rauskam. Somit habe ich eigentlich zwei Zeugen (meine Freundin und dieser Mann).
    Nun meine Frage: soll ich mich bei Conti "outen" und einen Widerspruch schreiben mit dem Hinweis auf die Zeugen? Oder soll ich überhaupt nicht reagieren und der Fahrzeughalter muss das dann klären? (Bin alleinerziehende Studentin, habe keine Rechtschutzversicherung, der Fahrzeughalter hingegen arbeitet, ob er Rechtschutz hat weiß ich nicht. Hat er somit höheres Risiko, weil bei ihm was zu holen ist, oder?

  58. Mettwurst meint: (24.4.2009 um 16:07) AntwortenReply to this comment

    Ich möchte auch einmal meinen Senf zum Thema Conti-Abzocke geben.
    Es begab sich eines Tages, ich war spät dran und parkte auf einer, meines Erachtens nach, öffentlichen Parkfläche und begab mich auf schnellstem Weg in eine Tanzschule direkt gegenüber.

    Die Firma Conti betreibt wenige Meter von besagter Fläche einen beschrankten Parkplatz. Ich dachte mir also: "Super, direkt einen Parkplatz gefunden, dort hinten stehen zwar Automaten, aber Sonntags ist das Parken in der Stadt ja kostenlos".

    Leider falsch gedacht, wie sich hinterher herausstellte..

    Nach ca. 90 Minuten verließ ich das Gebäude, ging selbstsicher zum Wagen und musste feststellen, dass ein flinker Parkplatzwächter, seines Zeichens wohl Minijobber – der übrigens nicht aufzufinden war – einen kleinen weißen Liebesbrief an mein Fahrzeug gesteckt hatte mit einer Zahlungsaufforderung i. H. v. 23,-€ Vertragsstrafe und 3,-€ Parkgebühr.
    Nach kurzem Ärger rief ich die Conti-Hotline leicht ungehalten an, blieb jedoch sachlich. Dort sagte man mir, ich solle versuchen Widerspruch einzulegen um die Vertragsstrafe zu umgehen.

    Nach eingehender Recherche im Internet wurde mir leider bewusst, dass diese nach Abzocke anmutende Verfahrensweise von Conti leider rechtens ist und man nicht allzuviel dagegen ausrichten kann, bzw. dass dies weitere Kosten zur Folge hätte.

    Die einzige Möglichkeit den Kosten zu entgehen, ist, als Halter zu sagen, man habe sein Fahrzeug verliehen.Man bekommt dann allerdings ein Parkverbot auf Conti-Plätzen ausgesprochen, was vermutlich das kleinste Übel ist.

    Nachzuhören hier: wdr.de/radio/wdr2/quintessenz/509198.phtml

    Da ich von dem mir geparkten Fahrzeug nicht der Halter bin, werde ich mit diesem Rücksprache halten.
    Ansonsten kann man sich nur als Fahrer outen, versuchen bei Conti auf die Tränendrüse zu drücken, um zumindest der Vertragsstrafe zu entgehen. Ob das mit Erfolg gekrönt sein wird, sei dahingestellt.

  59. hallo meint: (9.5.2009 um 14:00) AntwortenReply to this comment

    wie bitte? Sich als fahrer outen? niemals, sagen, dass man nicht gefahren ist und gut! der halter kann hier nicht zur kasse gebeten werden. Wenn der Fahrer nicht bekannt ist, kann Contipark seine Forderungen nicht eintreiben. Die Sache mit der Tränendrüse funktioniert bei denen nicht, das ist bereits bekannt!!!

  60. Mettwurst meint: (26.5.2009 um 16:38) AntwortenReply to this comment

    Wenn "hallo" meinen Eintrag vielleicht auch einmal vernünftig durchgelesen hätte, wäre ihm/ihr vielleicht das Wörtchen "ansonsten" aufgefallen.
    Dies sollte nur verdeutlichen, dass ich die weiteren *möglichen* Reaktionsweisen nennen wollte.

    Zur "Sache mit der Trändendrüse": Bisher hat sich weder Conti, noch ein Inkassounternehmen bei mir gemeldet.

    Ich musste nämlich schlussendlich diese Herangehensweise wählen, da der Halter keine Lust hat, ein Parkverbot bei Conti zu kassieren.

  61. Kilian meint: (12.9.2009 um 20:45) AntwortenReply to this comment

    weiss jemand ob man einen Schufa Eintrag bekommen kann wenn man das ganze aussitzt und nicht auf Inkassobescheid der Contipark GmbH reagiert??

  62. Carola meint: (2.12.2009 um 00:22) AntwortenReply to this comment

    bei mir ist das Spielchen inzwischen weitergegangen:

    Nachdem ich die Mahnung von Contipark bekommen hatte, habe ich denen, unter Angabe ihres Aktenzeichens, per Mail den Eingang ihrer Mahnung bestätigt. Dann habe ich geschrieben, dass ich am betreffenden Tag weder mein Auto auf diesem Parkplatz abgestellt noch die entsprechende Zahlungsaufforderung bekommen habe und deshalb die Forderung zurückweise.
    Abschließend habe ich mich noch über den Ton und die Höhe der Forderung beschwert und angekündigt, dass ich Kopien der Mail an die Deutsche Bahn, die Stadtverwaltung und die Verbraucherschutzzentrale schicken würde.

    Noch am gleichen Tag erhielt ich von Contipark eine offensichtlich automatisch generierte Empfangsbestätigung und ca. 2 Wochen später ein schon viel höflicher formuliertes Schreiben, in dem man mir mitteilte, dass man “aus Gründen der Kulanz und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht” auf die Zahlung der Mahnkosten verzichte, wenn ich innerhalb von 2 Wochen die Kosten für den ursprünglichen Strafzettel bezahlen würde.

    Nachdem ich darauf nicht reagierte, kam ca. 1 Monat später ein Schreiben des Inkassounternehmens Infoscore aus Baden-Baden mit der Aufforderung, innerhalb einer Woche den inzwischen auf knapp 98 Euro angewachsenen Betrag zu überweisen.
    Wenige Tage nach Ablauf dieser Frist dann, erneut von Infoscore, das Angebot, die Sache einvernehmlich zu lösen und entweder den Gesamtbetrag zu überweisen oder sie wegen einer eventuellen Regulierung zu kontaktieren. Ansonsten: Anwalt, Kadi, hohe Kosten.

    Ich habe auch darauf nicht geantwortet und dachte/hoffte, damit wäre die Einschüchterungsmasche nun durchgespielt, aber weit gefehlt: Heute erhielt ich ein Schreiben einer Baden-Badener Anwaltskanzlei mit der Aufforderung, insgesamt knapp 127 Euro zu zahlen, sonst würde man die Forderung “notfalls auch gerichtlich” geltend machen.

    Offensichtlich begnügen die sich also inzwischen nicht mehr mit Hausverbot. Kann mir jemand einen Tipp geben, wie ich mich jetzt am besten verhalten soll?

    PS: Wie ist übrigens der Fall der Mandantin von Udo Vetter ausgegangen? Gibt es da ein Gerichtsurteil?

  63. Moritz meint: (3.12.2009 um 12:26) AntwortenReply to this comment

    Hallo Carola und ihr anderen in die Falle geratenen!

    Ich weiß diese ganzen Briefe sehen bedrohlich aus, aber haltet durch, plädiert auf "Nur Halter, nicht Fahrer".

    Die Sache läuft immer gleich ab, 1x Zettel an der Windschutzschreibe, 2x Schreiben von Contipark, 2x Schreiben von Inkasso Infoscore, 2x Schreiben von Rechtsanwalt Haas (oder so ähnlich) aus Baden Baden und Feierabend.

    Sollte ein gerichtlicher Mahnbescheid (WICHTIG nicht MAHNUNG sondern MAHNBESCHEID (gerichtlich) bei euch eingehen, dann dagegen Widerspruch einlegen. ABER soweit ist Contipark noch nicht gegangen (Erfahrungsberichte von anderen Geschädigten).

    Was mich aber mal interessieren würde: Was passiert wenn ein Außendienst-Mitarbeiter der Bahn/Telekom/anderes Unternehmen die Sache durchzieht und Hausverbot bekommt, darf dann der Mitarbeiter, das Auto mit dem Kennzeichen x xx xxxx oder das gesamte Unternehmen nicht mehr dort parken?

    Übrigens zahlt niemals Teilbeträge (Eingestehen der Schuld) oder outet euch als Fahrer, weil ihr eurer Meinung nach eine gute Begründung habt. Ihr begeht Vertragsbruch und damit sind die Forderungen nach deutschem Recht berechtigt, ob sinnvoll oder nicht sei dahin gestellt… Carola schreib doch bitte wie die Sache ausgegangen ist und ich freue mich auf konstruktive Antworten zu meiner Frage nach Firmenfahrzeugen!

  64. Evi meint: (9.1.2010 um 12:11) AntwortenReply to this comment

    Ich habe diese Tage einen Brief von ContiPark bekommen und wusste auch nicht, dass es in der Zwischenzeit so gefährlich ist zu parken. Ich habe (bin Halter) gar keinen Strafzettel zu sehen bekommen, sondern gleich das Mahnschreiben für 45,10 €. Ich werde mich wie geraten verhalten und es aussitzen mit der Begründung nicht gefahren zu sein.
    Wurde in der Zwischenzeit etwas bei Gericht erreicht? Würde mich wirklich seeeehr interessieren.

  65. Karsten meint: (25.1.2010 um 11:05) AntwortenReply to this comment

    Hallo!

    Ich sitze gerade zum zweiten Mal aus und bin bei der Stufe "Zweites Schreiben von InfoScore" angekommen. Bisher ist niemandem aufgefallen, dass mich beim ersten Mal auch keine zwei Briefe von irgendeinem dubiosen Anwaltsbüro einschüchtern konnten. Mittlerweile ziehe ich bewusst keine Tickets mehr, wenn auf dem Automaten "Contipark" steht :)

    Übrigens hat ein Bekannter darauf verwiesen nur Halter zu sein und nicht Fahrer, Hausverbot hat er bekommen, aber auch hier ist unklar ob das für den Fahrer, den Halter oder das Auto gilt. Am besten ist sowieso alle Fälle bei der Verbraucherzentrale zu melden, bei entsprechender Anzahl bewirken die vielleicht eine Sammelklage. Ansonsten einfach durchhalten und das auch jedem zu empfehlen, irgendwann sind selbst die pleite.

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