Punkt. Feierabend

Wie man als Richter die Zeit und das Geld der Prozessbeteiligten verschwendet, zeigte heute ein Richter am Amtsgericht Bochum. Es ging um eine Schadensersatzforderung. Aber nicht nur. Denn der Beklagte hatte mal ein Schriftstück verfasst, in dem er sich bereit erklärt, die Forderung zu bezahlen.

Für den Beklagten haben wir in mehreren Schriftsätzen dargelegt, warum dieses Schreiben kein Anerkenntnis im rechtlichen Sinne ist. Wäre es ein Anerkenntnis, müsste man nicht weiter streiten. Dann hätte die Klage schon aus diesem Grund Erfolg, weil das Anerkenntnis den Beklagten von weiteren Einwendungen abschneidet.

Die Klägerseite sah das naturgemäß anders. Vom Gericht kam monatelang kein Wort. Ganz im Gegenteil: Für den heutigen Verhandlungstermin hatte der Richter sogar einen Zeugen geladen. Den brauchte er aber nur, wenn er unserer Auffassung folgte, dass kein Anerkenntnis vorliegt. Denn der Zeuge war nur für Umstände benannt, die mit der Vorgeschichte zu tun haben. Dass das Gericht die Sache ernsthaft erörtern will, ergab sich auch aus einem weiteren Umstand. Der Vorsitzende hatte das persönliche Erscheinen der Parteien angeordnet.

Ein Kläger, ein Beklagter, zwei Anwälte und ein Zeuge reisten also frohgemut nach Bochum. Um vom Richter im Einleitungssatz zu hören, dass er von einem Anerkenntnis ausgeht. Punkt. Feierabend. Hätte er in den Vormonaten nur einen winzigen Hinweis in diese Richtung gemacht, hätten wir uns das auf Beklagtenseite gut überlegt. Und mit einiger Sicherheit die Konsequenz gezogen, die wir dann heute auch gezogen haben. Wir haben die Forderung akzeptiert. Das wäre auch schriftlich möglich gewesen, und alle Beteiligten hätten sich den zweiminütigen Showdown erspart.

Der Kläger kam übrigens eigens aus Berlin.