14.5.2008

Beweismaschine

Auf die Beweismaschine werde ich demnächst gern zurückgreifen, wenn Kollegen mal wieder mit Screenshots was beweisen wollen.

(Danke an Sebastian R. für den Link)

45 Kommentare zu “Beweismaschine”

  1. Sebastian R. meint: (14.5.2008 um 12:03) AntwortenReply to this comment

    Wahnsinn: er liest wirklich die Mails, die man ihm schickt ;-)

  2. Noby meint: (14.5.2008 um 12:15) AntwortenReply to this comment

    Nicht unbedingt, die Beweismaschine hat es ja auch in mehrere IT-Newsticker geschafft. Nichts desto trotz ein netter Gedanke ;-)

  3. Hobbyjurist meint: (14.5.2008 um 12:22) AntwortenReply to this comment

    Gut – und worum geht es da genau? Mein finnisch/schwedisch/norwegisch ist nicht allzu ausgeprägt.

  4. genevainformation (Link) meint: (14.5.2008 um 12:24) AntwortenReply to this comment

    Es geht darum zu zeigen, was ein Screenshot beweist.
    Nämlich gar nichts.

  5. Mathias Schindler (Link) meint: (14.5.2008 um 12:26) AntwortenReply to this comment

    @3: Mit dieser Seite kann man "beweisen", dass Otto Schily und Schäuble jeweils 45 Minuten vor dem Befürworten von Grundrechtsabbaugesetzen die Book-Warez von Carl Schmitt heruntergeladen haben.

  6. Volker meint: (14.5.2008 um 12:27) AntwortenReply to this comment

    ist das geil!

  7. BonnerBürger meint: (14.5.2008 um 12:35) AntwortenReply to this comment

    @4:
    "Gar nichts" würde ich nicht sagen.

    Damit wird beispielsweise ein Zahlendreher oder eine sonstige Verwechslung ausgeschlossen. Solange das Gericht davon ausgeht, dass der Anzeigenersteller nicht bewusst manipuliert hat, dürfte ein Screenshot ein gutes Indiz sein.

    Wahrscheinlich ähnlich wie ein kurzes Telefonprotokoll oder der "Abgeschickt"-Vermerk im Postausgangsbuch einer großen Firma/Behörde.

    Mit diesem Beweisgenerator kann man allenfalls einem Richter, der keine Ahnung von Computern hat, klarmachen, dass ein Screenshot genausowenig unumstößlicher Beweis ist wie ein Gedächtnisprotokoll.

  8. Cross meint: (14.5.2008 um 12:36) AntwortenReply to this comment

    Mensch, der Link wird jetzt sicher bei den Anwaltsdrückerkolonnen getauscht wie andere den neuesten Madonna-Song tauschen ;-)

  9. r3lite (Link) meint: (14.5.2008 um 12:43) AntwortenReply to this comment

    Ein witziger Gag, der 15 Minutes Of Aufsehen verursacht, aber im Endeffekt genausoviel Wirkung auf die gängige Praxis haben wird, mit Screenshots Leute zu 'überführen' wie die Veröffentlichung von Schäubles Fingerabdruck durch den CCC auf die Weiterführung der Einschränkung von Freiheitsrechten: Nämlich gar keine.

    Und @Mathias Schindler: Ich bezweifle, dass Du Carl Schmitt wirklich gelesen, geschweige denn verstanden hast.

  10. Cross meint: (14.5.2008 um 12:44) AntwortenReply to this comment

    @ 7: Was soll man von Richtern etwarten, wenn der Innenminister das Internet für eine Telefonzentrale hält.

    Es gibt einige Urteile die zeigen, dass Richter durchaus großen Sachverstand haben können – und leider auch eben solche die das Gegenteil zeigen.

    Ein Aspekt wir mir in dieser Diskussion zu oft vernachlässigt: Das Mißbrauchspotenzial mit denen böswillig unschuldige Leute denunziert werden können. Wenn alle Menschen nur gutes im Schilde führen würden, bräuchten wir nunmal keine RIchter.

  11. Mathias Schindler (Link) meint: (14.5.2008 um 13:02) AntwortenReply to this comment

    @9: Jetzt werd' nicht inhaltlich, ich hatte in der ersten Formuleriung Counter Strike stehen.

  12. Malte S. (Link) meint: (14.5.2008 um 13:10) AntwortenReply to this comment

    @7: Das sieht das LG Saarbrücken aber <a href="http://www.legalthoughts.de/?p=7" rel="nofollow">anders</a>. Diese Screenshots haben keinen tiefgehenden Beweiswert und eröffnen nichtmals den Anscheinsbeweis.

  13. Klaus meint: (14.5.2008 um 13:23) AntwortenReply to this comment

    @12: Klar hat es keinen eigenen Beweiswert. BonnerBürger hat ja auch nichts anderes behauptet. Bewiesen wird durch einen Zeugen. Aber ein Zeuge kann sich irren und Gedächtnislücken haben. Wenn er hingegen einen Screenshot angefertigt hat beweist dass, das er sich nicht irrt. Dann kann er nur noch gelogen haben oder die Tatsachenbehauptung entspricht der Wahrheit. Letztlich stärkt es aber die Aussage eines Zeugen, da Irrtümer nun ausgeschlossen sind.

  14. Anon123 meint: (14.5.2008 um 13:38) AntwortenReply to this comment

    Die "Zeugen", deren Aussage durch diese "Beweisscreenshots" untermauert wird, stehen normalerweise in einem Arbeitsverhältnis mit der klagenden Partei.

  15. gant meint: (14.5.2008 um 13:39) AntwortenReply to this comment

    Wer Screenshots als Beweise anerkennen, sollte auch einen Notizzettel, auf dem der Ankläger/Antragssteller eigenhändig vermerkt hat "Herr X hat dies und das getan." als Beweis für die Schuld des Angeklagten anerkennen.

  16. gant meint: (14.5.2008 um 13:42) AntwortenReply to this comment

    @14
    Die Zeugen können auch nur die Übereinstimmung des Bildschirmfotos mit den angezeigten Informationen bestätigen.
    Für die Inhalte gilt genau dasselbe wie in meinem Beispiel aus 15 – in einem Münzwurf steckt mehr verlässliche Wahrheit.

  17. Klaus meint: (14.5.2008 um 13:53) AntwortenReply to this comment

    @14: Und? Wenn der Zeuge falsch aussagt, hat er uneidlich falsch ausgesagt und kann dafür bestraft werden:

    de.wikipedia.org/wiki/Falsche_uneidliche_Aussage

    Letztlich muss der Richter die Glaubwürdigkeit der Zeugen beurteilen. Das ist bei Zeugen immer so. Der Screenshot erhöht aber logischerweise die Glaubwürdigkeit, da hier einfache Irrtümer ausgeschlossen werden.
    Ohne Screenshot könnte der Zeuge ja auch einen Fehler beim notieren wichtiger Fakten gemacht haben.

  18. Florian Liekweg meint: (14.5.2008 um 14:01) AntwortenReply to this comment

    @17 (Klaus): Und der Screenshot beweist ja, dass der Zeuge Fakten notiert hat. Nur Fakten. Irrtum ausgeschlossen.

  19. Estigy meint: (14.5.2008 um 14:17) AntwortenReply to this comment

    @18 (Florian): Dass der Screenshot nichts tatsächlich beweist, wurde doch nun eh schon des öfteren angemerkt.
    Aber dass er Aussagen glaubwürdiger machen kann, wirst du doch wohl zugeben, oder?

    Wenn ich bei einem Auto nicht nur die Autonummer auswendig weiß, sondern sie auch fotografiert habe, bin ich auch glaubwürdiger als ohne Foto. Auch wenn ich das Foto manipuliert haben könnte. (Gerade bei Handy-Fotos minderer Größe und Qualität wird das ja relativ leicht gehen.) Oder nicht?

  20. Nik (Link) meint: (14.5.2008 um 14:18) AntwortenReply to this comment

    @18

    Keine Fakten. Der Zeuge notiert nur das, was er auf dem Bildschirm gesehen hat. Und wenn das nun eine (Ver-)Fälschung war?

    Wenn ich im Fernsehen in einem Krimi einen "Mord" sehe und davon Bildschirmkopien mache, was beweisen dann diese Kopien und meine Aussage dazu?

  21. Günter Frhr.v.Gravenreuth (Link) meint: (14.5.2008 um 14:20) AntwortenReply to this comment

    Screenshots allein sein natürlich etwas dürftig. Wenn man aber zugleich eine unabhängige Personen als Zeugen benennen kann, welche diese Screenshots erstellt und ausgedruckt hat, dann sind in Verbindung mit dieser Zeugenaussage auch Screenshots "wasserdicht".

    Mit freundlichen Grüßen

    Günter Frhr.v.Gravenreuth

  22. M. meint: (14.5.2008 um 14:23) AntwortenReply to this comment

    Und selbst wenn der Screenshot echt ist: Beweist er, ob in der Datei "Madonna_-_Like_a_virgin.mp3" oder "One_Night_In_Paris.mpeg" wirklich die gesuchte Datei steckt oder jemand sich nen Spaß draus gemacht hat, und weisses Rauschen mit nem MPEG-Header versehen hat. Ich bezweifle, dass die MI und ihre Schergen Prüfsummenvergleiche anstellen (Positivabgleich mit einer Liste von Prüfsummen bekannter geschützter Dateien) oder jedes Musikstück, das jemand anbietet anhören.

    So kann man also ein Verfahren an die Backe kriegen, weil man sogenannte "Leecher" ärgen möchte. Die Beweislast ist dann umgedreht: Weise mal nach, dass das keine MP3s waren…

  23. gant meint: (14.5.2008 um 14:33) AntwortenReply to this comment

    @19
    Dein Beispiel passt: das Foto und der Screenshot werden vom Kläger/Antragsteller erstellt. Da muss man zwangsläufig die Frage nach der Integrität und Beweiskraft der vorgelegten (Bildschirm-)Fotos machen.

    D.h. aber auch, dass die Integrität der Inhalte hinterfragt werden muss. Ein Autokennzeichen kann gefälscht oder gestohlen sein. Die angezeigten IP- und Zeit-Daten können ungenau sein (Zeit) oder schlimmstenfalls sogar gefälscht.
    Wenn das Gericht hier (z.B. aus mangelndem Technikverständnis oder naiver Technikgläubigkeit) pauschal von glaubhaften Daten ausgeht, kann man sich die Verhandlung auch gleich sparen.

  24. Estigy meint: (14.5.2008 um 14:51) AntwortenReply to this comment

    @23 (gant): Ich bin zwar gedanklich eher von einem unbeteiligten Dritten als Zeugen mit Foto ausgegangen, aber du hast natürlich recht: Wenn Zeuge und Kläger in einer Person sind, dann ist natürlich die Frage der Integrität eine andere.

  25. Volker meint: (14.5.2008 um 14:54) AntwortenReply to this comment

    "Ich bezweifle, dass die MI und ihre Schergen Prüfsummenvergleiche anstellen (Positivabgleich mit einer Liste von Prüfsummen bekannter geschützter Dateien) oder jedes Musikstück, das jemand anbietet anhören."

    Doch, angeblich tun sie das:
    http://www.youtube.com/watch?v=IxK_mvXzRIU

  26. Sinnfrei meint: (14.5.2008 um 16:45) AntwortenReply to this comment

    @21 (G.Frhr.v.G.): Wenigstens schreibst Du "unabhängig". Das trifft auf Mitarbeiter von Firmen wie ProMedia und Konsorten jedenfalls nicht zu.

  27. Henrik meint: (14.5.2008 um 17:10) AntwortenReply to this comment

    @Estigy (Nr. 19): Ein Foto – auch eines minderer Qualität – zu fälschen, ohne dass die Manipulation nachweisbar ist, ist ausgesprochen schwer. Dabei gar keine Spuren zu hinterlassen ist extrem schwer. Aber eine simple, vollständig programmierte Bildschirmausgabe mit falschen Daten herzustellen ist sehr einfach. Solch eine Beweismaschine kann Dir jeder drittklassige Hobbyprogrammierer entwickeln, ohne dass der Unterschied zwischen "echtem" Screenshot und Fälschung einer Beweismaschine nachweisbar wäre.

  28. Datenkrake meint: (14.5.2008 um 18:44) AntwortenReply to this comment

    @M. 22

    Genau. Der Screenshots und 21(G.Frhr.v.G.)s Zeuge beweisen nur, daß was geladen wurde, nicht was.

    Vielleicht reicht es für eine Hausdurchsuchung.

  29. Günter Frhr.v.Gravenreuth (Link) meint: (14.5.2008 um 19:14) AntwortenReply to this comment

    @30
    Also meine Leute schauen sich auch – soweit möglich – den Quellcode der Seite an. Bei eingehenden e-Mails wird immer auch der Header mit gesichert etc.

    Im übrigen ist sowas im Regelfall kein Problem. Rechtlich ist es egal ob man einen fremden Content auf die eigene Seite einbindet oder "nur" ein framing tätigt, dass der Eindruck entsteht, der Content wäre Teil der aufgerufenen Seite.

    Mit freundlichen Grüßen

    Günter Frhr.v.Gravenreuth

  30. Avantgarde meint: (14.5.2008 um 20:22) AntwortenReply to this comment

    Hausdurchsuchungen sind immer gut. Da findet man auch nie eingegangene Faxe wieder.

  31. Jan Schejbal (Link) meint: (14.5.2008 um 23:39) AntwortenReply to this comment

    Der Generator taugt nix, weil man die Screenshots auf den zweiten Blick (ohne Kenntnis des Generators) als Fälschung erkennen kann: Der eigentliche Screenshot ist ohne Antialiasing, die nachträglich eingefügte Schrift mit.

    (Antialiasing = Kantenglättung, "teilweise" gefüllte Pixel werden mit Graustufen dargestellt)

    Dummer Fehler, der bei Fälschungen aber nicht selten sein dürfte.

  32. Rolf Schälie (Link) meint: (15.5.2008 um 10:21) AntwortenReply to this comment

    Die Zensurkammer des LG Köln hat die Screenshots der Kanzlei Dr. S. nicht als Beweis anerkannt. Angeblich wurde der Anwalt H. dieser Kanzlei ala "Schweinchen" verlinkt. Das hätten die Sctreenshot angeblich bewiesen.

    An diesem Mittwoch (21.05.08) kommt es um 14:00 zur Befragung von Zeugen. Als Zeugen von H. treten nur Creme de la Crema Anwälte aus seiner Kanzlei auf.

    (Text editiert. Bittte in solchen Zusammenhängen keine kompletten Namen. U.V.)

  33. n0ne meint: (15.5.2008 um 14:58) AntwortenReply to this comment

    @33:
    schon richtig. hier geht's aber nicht um diesen generator per se als beweismittel, sondern es soll jedem deutlich werden, wie leicht hier "beweise" zu fälschen sind.

  34. Rolf Schälike (Link) meint: (15.5.2008 um 18:56) AntwortenReply to this comment

    Die Zeugenbefragung der Anwälte zu den Screenshots ist von der Zensurkammer Köln vom 21.05.08 auf den 16.07.08 14:10 verschoben worden (Az. 28 O 483/07).

    Screenshots können manipiliert werden. Interessant, wie der "Beweis" durch Befragung der betroffenen Anwälte von der Zensurkammer Köln bewertet wird.

  35. Björn (Link) meint: (15.5.2008 um 20:40) AntwortenReply to this comment

    Schöner Beweis des machbaren, demnächst auch mit Baukasten für beliebige P2P Clients.

  36. Horst Hänel meint: (16.5.2008 um 14:31) AntwortenReply to this comment

    … und Mac-Nutzer sind bei DER Beweismaschine mal wieder fein raus ;-)

  37. JCL meint: (16.5.2008 um 14:52) AntwortenReply to this comment

    Ich bin zwar Mac-Benutzer, aber das »fein raus« kann ich nicht nachvollziehen. Schließlich liefert die »Beweismaschine« ja kein Bildschirmfoto Deines Macs, sondern einen des PCs, der Dich überführen soll…

  38. MacNutzer meint: (16.5.2008 um 14:54) AntwortenReply to this comment

    Ich bin zwar Mac-Benutzer, aber das »fein raus« kann ich nicht nachvollziehen. Schließlich liefert die »Beweismaschine« ja kein Bildschirmfoto Deines Macs, sondern einen des PCs, der Dich überführen soll. Taucht da irgendwo ein Hinweis auf, der aussagt, dass Deine Maschine ein Win-PC sein soll?

  39. Christian (Link) meint: (17.5.2008 um 01:19) AntwortenReply to this comment

    Dass irgendein Gericht tatsächlich einen Screenshot als Beweis anerkennt, bringt mich als Informatiker fast um den Verstand. Völliger Wahnsinn – der kann doch auf jede erdenkliche Art und Weise zustandegekommen sein!

  40. hunzelrebe meint: (18.5.2008 um 19:42) AntwortenReply to this comment

    Bildschirmausdruck

    Indes hatte der Beschuldigte auf Seite 9 des Antrages vom 10.6.2006 (ebenfalls datiert auf den 16.2.2006) einen Bildschirmausdruck beigefügt, den er wohl am 16.2.2006 gemacht haben kann, nicht jedoch am oder nach dem 25.5.2006!Er hat diesen Ausdruck also wahrscheinlich am 16.2.2006 erstellt und später das Dokument verändert indem er es bearbeitete und das Datum (oben links) übersehen. §269 Absatz 1 StGB ist durch die Abgabe der vorsätzlich falschen Versicherung an Eides statt auf Seite 13 des Antrages erfüllt.

  41. Prinstsreen download besser meiden. (Link) meint: (28.5.2008 um 04:32) AntwortenReply to this comment

    Auch wenn es fast alle Juristen anders sehen ist erst das sichern des Quellcodes einer Website auf einen durch einen IT Sachverständigen eigens dazu hergerichteten Computer ein Beweis. Hier bei müssen intern Zeitstempel erfasst werden und log Dateien wann welche Daten wie über welche Schnittstelle laufen. Eine Windows Rechner mit einem Cache basierten Browser ist in keinem Fall ein verlässliches Beweismittel!
    Auch ein Notar der anwesent ist macht die Sache nicht besser da ein Browser ein Interpreter ist. Es kann also gar nicht sichergestellt sein das der Notar einen korreckt interpätierte Seite angezeigt kommt und bezeugt.

    Weiter stellt ein Printscreen und ein Download einer Quelldatei immer eine Urheberrechtsverletzung da! Das heißt wird das Verfahren abgelehnt oder geht verloren steht es dem beklagten selbstverständlich frei Mandant wie Anwalt wegen Urheberrechtsverletzung zu verklangen. Der Schuss kann also auch nach hinten los gehen. Als ITler kann ich nur dringend vor der gängigen Praxis zur Dokumantion Printscreens oder gar Download von Quellcodes zu tätigen abraten. Der Fall ist meines Wissens in der Praxis noch nicht vor gekommen wird aber nicht mehr lange auf sich warten lassen.

    Um sich in die Thematik einzuarbeiten empfehle ich einmal nach "browser darstellungsfehler" zu Googeln. Weiter benutzen Suchmaschinenoptimierer DIV Befehle bewußt in einer Grauzone das ganze Textblöcke z.b. laut W3C
    absolut html konform sind im IE7 aber nicht angezeigt werden sehr wohl aber von Google indiziert. Es gibt sogar Varianten wo im FF die Daten angezeigt werden und im IE7 nicht. Wenn man nun noch den html Quellcode mit java verschlüsselt … wer will da sagen wann was wo wie angezeigt wurde ?

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