Befindet Gericht über eigenen Fehler?

Wer trotzig ist, der beharrt eigensinnig und störrisch auf seiner Meinung. Selbst dann, wenn eigene Fehler zu dem Ergebnis geführt haben, das man für falsch hält. Demnach ist die Düsseldorfer Staatsanwaltschaft geradezu ein mit dem Fuß aufstampfender kindischer Trotzbold.

Sie war es, die in einem heiklen Verfahren (Bericht im law blog) einen Strafantrag übersehen hatte, der nicht von der Präsidenten des Oberlandesgerichts unterschrieben worden war. Weil die Unterschrift aber zwingend dazu gehört, stellte der Amtsrichter das Verfahren ein. Und was tut nun die Staatsanwaltschaft?

Sie greift die Entscheidung an. Das macht sie, unter Umgehung des Landgerichts als nächster Instanz, sogar mit der Sprung-Revision. Und landet damit gleich beim Oberlandesgericht. Also dem, das vergessen hatte, den Strafantrag mit Unterschrift weiter zu geben. Das kann ja noch delikat werden.

Aber warum tut das die Staatsanwaltschaft? Wusste sie noch nicht, sie will es sich heute überlegen. Vielleicht handelt sie ja gar nicht aus Trotz. Sondern nur aus Prinzip. Denn die Staatsanwaltschaft ist, so heißt es ja, die Kavallerie der Justiz: Erst handeln, dann denken. Also Geduld, vielleicht kommt da ja noch was. Schlimm wäre nur diese gefährliche Mischung. Die aus Starrsinn und Voranpreschen. (pbd)