16.7.2008

Verwahrt, auch im nächsten Jahr

Bei einem in der forensischen Psychatrie verwahrten Mandanten steht die jährliche Prüfung an, ob die Unterbringung zur Bewährung ausgesetzt werden kann. Der Ausgang ist – leider – jetzt schon klar, auch wenn die Mutter schreibt:

Bitte holen Sie meinen Sohn raus. Ärzte können und dürfen doch nicht alles machen, was sie wollen, oder?

Sie können, jedenfalls zusammen mit einem Richter. Wobei man in dem Fall aber sagen muss, dass es nachvollziehbare Gründe gibt für den Aufenthalt in der Klinik gibt. Schade ist aber, dass praktisch nichts dafür getan wird, die Ursachen für die Unterbringung zu beseitigen. Für die notwendige Einzelbehandlung, intensive Betreuung, Anleitung und Begleitung fehlen offenbar die Möglichkeiten.

Verwahrung statt Therapie, das ist in diesem Fall leider die traurige Wahrheit. Ich werde erneut vorschlagen, es in einer anderen Klinik zu probieren. Aber leider habe auch ich noch keine gefunden, die dem Betreffenden mehr Perspektiven bietet.

31 Kommentare zu “Verwahrt, auch im nächsten Jahr”

  1. 4thmarch meint: (16.7.2008 um 14:50) AntwortenReply to this comment

    Ja das ist der optimistische Udo, den wir kennen.

  2. KiNGU meint: (16.7.2008 um 14:59) AntwortenReply to this comment

    Für die notwendige Einzelbehandlung, intensive Betreuung, Anleitung und Begleitung fehlen offenbar die Möglichkeiten.

    Die Möglichkeiten? Oder ganz einfach das Geld?

  3. keiner meint: (16.7.2008 um 15:04) AntwortenReply to this comment

    Man sollte sich auch nicht der Illusion hingeben, dass jede psychische Störung heilbar ist.

  4. Huck meint: (16.7.2008 um 15:07) AntwortenReply to this comment

    Die Chirurgie im Justizkrankenhaus Fröndenberg musste geschlossen werden, weil einfach keine Ärzte mehr zu finden waren. (Kleiner Hinweis: die Ärzte haben zwar in kommunalen Krankenhäusern und Universitätskliniken mehr Geld erstreikt, aber das gilt nicht in Behörden, und das JKH ist eine. Im Effekt bedeutet das, dass der Chirurg dort möglicherweise nur 60% dessen bekäme, was das benachbarte Kreiskrankenhaus zahlt.)

    Als Folge werden verschiebbare Operationen für Insassen auf den St.-Nimmerleinstag bzw. nach die Entlassung verschoben, und medizinisch nicht verschiebbare müssen in normalen Krankenhäusern durchgeführt werden, was ggf. sechs Justizbeschäftigte pro Tag bindet, für Bewachung dort.

  5. carlo meint: (16.7.2008 um 15:29) AntwortenReply to this comment

    Was in der Forensik wirklich abgeht, beschreibt er hier recht gut:
    http://www.youtube.com/watch?v=BhbCp_qvwJ0
    Clevere Kriminelle nutzen wohl weniger die Anwälte denn ihre eigenen Manipulationsmöglichkeiten zur Entlassung.
    Aus Sicht der Öffentlichkeit ist es aber zu begrüßen, daß der Mandant von Herrn Vetter diese Cleverness nicht zu haben scheint…

  6. Bernhard meint: (16.7.2008 um 15:46) AntwortenReply to this comment

    Der Gewinner ist wohl die Pharmaindustrie.
    Die Gesellschaft (insbesondere der Staat) möchte ja alles in Regeln erfassen und scheitert am Individuum Mensch. Der einzelne bleibt dann eben als Verlierer zurück.

  7. Monika meint: (16.7.2008 um 16:08) AntwortenReply to this comment

    Wenn man einmal in die Mühlen der Psychiatrie geraten ist, ist es nicht einfach, dort wieder herauszukommen, selbst wenn objektive Gründe dafür fehlen, einen Aufenthalt weiter zu rechtfertigen. Das ist ein Skandal!

  8. Tom Jones meint: (16.7.2008 um 16:55) AntwortenReply to this comment

    Erinnert mich an so manchen Horror/Gruselfilm, auch Serie.

  9. Hobbyjurist meint: (16.7.2008 um 17:09) AntwortenReply to this comment

    Wie sagte Altbundeskanzler Schröder noch so schön:
    Wegsperren – am besten für immer.
    (Das heißt übrigens nicht, daß ich diese Meinung teile.)

  10. alfred meint: (16.7.2008 um 17:32) AntwortenReply to this comment

    @3 (keiner)
    aber auch der illusion, dass der strafvollzug auch nur einen insassen bessert. in bayern zumindest scheint man dies zu unterstellen, denn wozu sonst sollte man serkan und spiridon für teures geld resozialisieren, wenn man sie anschließend – gebessert – abschieben will.

  11. AlterEgo meint: (16.7.2008 um 17:48) AntwortenReply to this comment

    Weswegen sitzt er denn ein und aus welchem Grunde sollte er denn rauskommen? Nachvollziehbare Gründe kann ja so vieles heißen.

  12. silvio meint: (16.7.2008 um 18:13) AntwortenReply to this comment

    Häufig wäre – bei angemessener fachärtzlicher Betreuung ein Leben außerhalb der Klinik möglich und auch verantwortbar. Leider ist von den Betroffenen i.d.R. kein volkswirtschaftlicher Beitrag mehr zu erwarten, warum es unsere kranke Gesellschaft nicht einsieht angemessene Behandlungen zu fianzieren. Die Menschenwürde ist unantastbar??

  13. Georg meint: (16.7.2008 um 18:48) AntwortenReply to this comment

    Ich wusste gar nicht, das Rechtsanwälte auch sozialarbeiterisch aktiv werden (müssen) teilweise.
    Aber Herr Vetter hat recht, theoretisch ist es durchaus möglich, manche psychische Erkrankungen zu behandeln, und manchmal lohnt es sich die Ursachen zu ergründen, theoretisch. In der Praxis fehlt ein vergleichbares und differenziertes Angebot der Kliniken, und, banal aber wahr, eine anspruchsvolle Therapie erfordert viel geschultes Personal, Engegement und Zielvereinbarung. Da sind Pillen leider zu oft der "bequemere" und gängigere Weg. Für die Klinik versteht sich.

  14. Sabine Engelhardt meint: (16.7.2008 um 20:26) AntwortenReply to this comment

    Verwahrt werden keineswegs nur "Forensiker", sondern auch nicht straffällig gewordene Patienten, besonders in geschlossenen Stationen. Da kümmert sich keiner drum, aber wer "Streß macht", dem wird schonmal mit Fixierung (am Bett anschnallen) gedroht. Ansonsten darf man sich der Ignoranz und Arroganz der Psychiater gewiß sein.

    @6: Das sowieso, und die Klinik-Psychiater sind ihre willigen Erfüllungsgehilfen. Nebenwirkungen hin oder her — mit diesen läßt man die Patienten dann allein, ist doch deren Problem.

    @12: FullACK. Nur wer viel Geld besitzt oder anderen mit seiner Arbeitskraft und -zeit die Taschen füllt, ist hier noch ein Mensch, alle anderen sind automatisch sozialer Abfall und "dürfen" sich vom Sozialamt belügen und betrügen lassen.

    Gruß, Frosch

  15. Haldol meint: (16.7.2008 um 21:18) AntwortenReply to this comment

    Naja das die "bösen" Psychiater an allem Schuld sind ist ja doch eine sehr pauschale und eingeengte Sichtweise. Zudem ein Aufenthalt gegen den eigenen Willen in der Geschlossenen (bei fremd- oder eigengefährdenem Verhalten) eben -zum Glück- keine Sache von einem Anruf beim zuständigen Amtsgericht ist … spätestens über 24h hinaus wird das i.d.R. sehr gründlich abgewogen. Was die forensische Seite angeht finde ich es sehr nachvollziehbar das ebenso gründlich überprüft wird ob die med. Gründe für diese Unterbringung (ohne die ja i.d.R. eine Haftstrafe verhängt worden wäre) noch vorliegen oder nicht – letztlich findet doch ähnliches statt wenn es um die Frage geht ob eine Strafrest zur Bewährung ausgesetzt werden kann.

    @4 Naja med. Personal in einer Behörde ist doch bestimmt verbeamtet – da gibts halt kein Streikrecht. Mal davon abgesehen das ich gut verstehen kann das der Anreiz in einer medizinischen Hochriskogruppe für HIV und Hepatitis C zu arbeiten eher gering ist wenn nicht mal der Verdienst ansprechend ist.

    @6 Also die Zeiten in denen die Psychiatrie mit der Brechstange die gesellschaftliche Norm durchgeprügelt hat sind doch passe – aber wer an einer psychiatrischen Krankheit leidet ist nunmal tatsächlich ein Opfer – ein Opfer seiner Erkrankung und fast alle dieser Menschen suchen von sich aus medizinische Hilfe auf (auch wenn sich scheinbar landläufig immernoch das falsche Bild des mit der Zwangsjacke verfrachteten hält)
    + @13 : Natürlich sind diverse Therapieformen notwendig aber leider muss man in vielen Fällen dem Patienten erstmal die Möglichkeit geben seine Erkrankung zu erkennen und dies geht z.T. einfach nur in dem man den psychotischen Zustand mit Hilfe von Neuroleptika durchbricht.

    @14 : Naja verwahrt wird m.E. nach eher in Altenheimen ect. Mal davon abgesehen das man sich aus der nicht geschlossenen Abteilung immer entlassen kann und aus der geschlossenen wenn keine disebezügliche Betreuung eingerichtet wurde – unbekannt aber wahr : es gibt viele "Freiwillige" in der geschlossenen Abteilung. Davon abgesehen ist Fixierung außer bei Gefahr in Verzug – wenn z.B. Oma X. im Benzodiazepinentzug beginnt die Station zu zerlegen- wieder nur mir richterlichen Okay möglich wobei nach meiner Erfahrung das medizinische Personal versucht wo es möglich ist auf Fixierung zu verzichten.

  16. Kat meint: (16.7.2008 um 22:23) AntwortenReply to this comment

    @ 14: Nun, ich weiß jedenfalls eines sehr genau: Gäbe es nicht die angeblich so "bösen" Psychiater und die noch viel "bösere" Pharmaindustrie mit ihren Psychopharmaka, wäre meine Mutter nach wie vor in einer geschlossenen Anstalt untergebracht. Da hat sie zusammengenommen Jahre verbracht – endogene Psychosen.
    Inzwischen ist der letzte stationäre Aufenthalt über 10 Jahre her. Psychiater und Pharmaindustrie sei dank.

    Aber wer in seiner sicheren kleinen Burg keine Ahnung von psychischen Erkrankungen hat, der neigt sicher eher zu Verschwörungstheorien und Pauschalverurteilungen.

  17. Rastloser meint: (17.7.2008 um 00:22) AntwortenReply to this comment

    @16: Obwohl ich prinzipiell auch dazu tendiere, die Psychiatrie nicht grundsätzlich zu verteufeln, muss ich Dir hier doch mal böse auf die Finger klopfen: Lies nochmal die Webseite von Kommentatorin Nr. 14 und denk' dann über deinen letzten Absatz nach.

  18. Bastian-B-Punkt meint: (17.7.2008 um 05:42) AntwortenReply to this comment

    Aus meiner laienhafter Sicht:

    Verfassungsklage! Die Tatsache das nichts substanzielles gegen die Gründe für die Verwahrung getan wird unterläuft das Urteil aus Karlsruhe nach dem selbst lebenslängliche einen Perspektive auf Entlassung haben müssen. Wenn er sich in staatlicher "Obhut" befindet und dort nichts gegen die Gründe getan wird dann verstößt das gegen Artikel 1 GG.

    Meiner Meinung nach. Aber ich bin auf die qualifizierten Juristen hier gespannt.

  19. Kristine meint: (17.7.2008 um 10:37) AntwortenReply to this comment

    @15 (Haldol): "Also die Zeiten in denen die Psychiatrie mit der Brechstange die gesellschaftliche Norm durchgeprügelt hat sind doch passe – aber wer an einer psychiatrischen Krankheit leidet ist nunmal tatsächlich ein Opfer – ein Opfer seiner Erkrankung"

    Bloß ist die Einschätzung, ob etwas eine psychiatrische Krankheit ist oder nicht, keinesfalls objektiv, sondern durch den Zeitgeist beeinflußt. Siehe Homosexualität bis in die 70er Jahre rein. BDSM galt bis in die 90er als psychische Erkrankung.

    Es stellt sich auch immer die Frage, wer "leiden" definiert: Der Betroffene oder ein Psychiater?

    Gruß,
    Kristine

  20. Hootch meint: (17.7.2008 um 11:10) AntwortenReply to this comment

    @15, Haldol (netter Nickname – darf ich Dich Janssen nennen?):
    Im Prinzip hast Du recht.

    "Davon abgesehen ist Fixierung außer bei Gefahr in Verzug [...] wieder nur mir richterlichen Okay möglich wobei nach meiner Erfahrung das medizinische Personal versucht wo es möglich ist auf Fixierung zu verzichten."

    Es sei denn, es wird mit "Pflegeerleicherung" begründet. Dann wiederum nicht beim Richter, sondern beim behandelnden Arzt (bei Bedarf, nicht länger als 12h am Stück), vgl. PEG, Sedierung etc. Dies betrifft jedoch eher – wie Du schon angemerkt hast – Altenheime. Dort trifft man (jetzt muss ich mich ducken) jedoch sehr selten auf medizinisches(!) Personal.

    @19, Kristine:
    "Es stellt sich auch immer die Frage, wer “leiden” definiert: Der Betroffene oder ein Psychiater?"

    Weder noch. Es ist in der Regel die Gesellschaft, resp. der "Stand der Wissenschaft". Das alles mag sich in zehn Jahren als falsch herausstellen, zugegeben. Dies betrifft jedoch alles. Wenn man nicht vom derzeitigen Erkenntnisstand ausginge, sondern sich stets fragen müsste, ob Behandlung XY nicht eventuell in soundsoviel Jahren obsolet sei, bräuchte man gar nichts mehr tun.
    Um es auf die Spitze zu treiben: Es mag durchaus sein, dass in ein paar Jahren Pädophilie als völlig normal und gesund angesehen wird. Ich würde dies aber trotzdem heute nicht unterschreiben.

    Grüße!

  21. Kristine meint: (17.7.2008 um 11:27) AntwortenReply to this comment

    @20 (Hootch): "Weder noch. Es ist in der Regel die Gesellschaft, resp. der “Stand der Wissenschaft”. Das alles mag sich in zehn Jahren als falsch herausstellen, zugegeben."

    Was nichts anderes heißt als daß Menschen über ihren Kopf hinweg als "krank" oder "leidend" klassifiziert werden. IMO kann bei geistigen Erkrankungen nur der Betroffene selbst entscheiden, ob er darunter leidet oder nicht und dementsprechend krank ist oder nicht.

    "Dies betrifft jedoch alles."

    Mathematik nicht ;-)

    "Wenn man nicht vom derzeitigen Erkenntnisstand ausginge, sondern sich stets fragen müsste, ob Behandlung XY nicht eventuell in soundsoviel Jahren obsolet sei, bräuchte man gar nichts mehr tun."

    Nein. Man darf bloß nicht jemanden ausgehend von diesem Erkenntnisstand bevormunden bzw. als "krank" bezeichnen.

    "Um es auf die Spitze zu treiben: Es mag durchaus sein, dass in ein paar Jahren Pädophilie als völlig normal und gesund angesehen wird. Ich würde dies aber trotzdem heute nicht unterschreiben."

    Ich schon. Die Frage, ob das Ausleben verboten ist oder nicht, wird davon schließlich — zum Glück — nicht berührt.

    Gruß,
    Kristine

  22. Carlo meint: (17.7.2008 um 11:57) AntwortenReply to this comment

    @14. Weil die Psychiatrie eben so ist,
    wie sie das auf Ihrer Homepage schildern,
    waehlen clevere Kriminellehalt die Austricksmethode.
    Da fallen die Psychiater dann gerade wegen ihrer Rechthaberei drauf rein.
    Nur ist das natürlich aus gesellschaftlicher Sicht nicht zu begrüßen.

    Denn so kommt es zu den Rücktällen vorgeblich therapierter Krimineller,
    S. und M. sind bekannte Beispiele dafür.

    (Text editiert. Bitte keine Namen. U.V.)

  23. Inga meint: (17.7.2008 um 13:38) AntwortenReply to this comment

    Zu Rückfällen kommt es, weil auch die Gutachter Menschen sind und keine Hellseher. Somit wird es immer Fehleinschätzungen geben, einerseits gefährliche Menschen frei kommen und andererseits ungefährliche weiterhin eingesperrt bleiben. Aus menschenrechtlicher Sicht ist beides nicht wünschenswert, aber wohl unvermeidbar. Leider werden wir nie erfahren, wie gut oder schlecht die Gutachten sind, da nur Fehlentscheidungen der erstgenannten Art beobachtbar sind. Kein Mensch weiß dagegen, wie viele Ungefährliche zu unrecht weiterhin eingesperrt bleiben. Ein Gutachter geht für sich selbst damit ein höheres Risiko ein, wenn er einem Patienten Ungefährlichkeit bescheinigt. Schließlich hat auch er einen Ruf zu verlieren. Daher ist es für sie rational, bei ihrer Beurteilung sehr streng vorzugehen.

  24. carlo meint: (17.7.2008 um 16:18) AntwortenReply to this comment

    Zu Rückfällen kommt es,weil Öffentlichkeit,Gesetzgeber und die Psychiatrie selbst sich wissenschaftliche Kompetenz inNereich Verhaltenzprognose zuschreiben,die unrealistisch ist.Die Lösung läge in einer aus der Straftat begründeten unumkehrbaren Sicherungsverwahrung(im Moment als verfassungswidrig beurteilt) Das Prognoserisiko läge dann süßachließlich beim Straftäter.

  25. Inga meint: (17.7.2008 um 17:35) AntwortenReply to this comment

    Inwieweit schreibt sich die Öffentlichkeit und der Gesetzgeber wissenschaftliche Kompetenz im Bereich der Verhaltensprognose zu? Warum wird dann darauf bestanden, dass die Gutachten von Psychiatern mit entsprechender Ausbildung erstellt werden? Könnte man stattdessen nicht einfach die Öffentlichkeit abstimmen lassen? Oder den Bundestag?

    Wenn jemand seine Strafe abgesessen hat, so ist die einzige Legitimation, ihn (oder sie) weiterhin einzusperren, der Schutz der Bevölkerung vor möglichen Wiederholungstaten. Das heißt aber auch, dass jemand frei kommen muss, der für die Bevölkerung keine Gefahr mehr darstellt. Dass auch bei einem als ungefährlich eingestuften Täter ein Restrisiko bleibt, ist kein Argument für eine dauerhafte Sicherungsverwahrung. Sonst müsste man auch alle bisher noch nicht straffälligen Menschen (also alle) einsperren, denn für absolut niemanden lässt sich vollständig ausschließen, dass er (oder sie) jemals straffällig werden könnte.

    Bin immer wieder erstaunt, wie groß die humanistischen Wissenslücken bei manchen Leuten so sind.

  26. Der Gerd meint: (17.7.2008 um 22:46) AntwortenReply to this comment

    Alle reden hier von wissenschaftlichen Standards, medizinischen Erkenntnissen, Öffentlichkeit, Gutachtern etc. und keiner denkt an gute Geschäfte? Eine Bekannte von mir arbeitet seit Jahren in leitender Position in einer forensischen Klinik in Schleswig-Holstein. Diese Klinik – ein riesiges Grundstück an der Ostsee – wurde bereits vor Jahren an einen privaten Investor verkauft. Das Land S-H zahlt nun für den Betrieb der Institution an den Investor. Dieser erwartet den Rückfluss des Kaufpreises in etwa 12 Jahren.
    Ich konnte es erst nicht glauben.

    Der Gerd

  27. s.h. meint: (18.7.2008 um 00:02) AntwortenReply to this comment

    Sicherungsverwahrung
    gibt es auch für Betrüger.

  28. carlo meint: (18.7.2008 um 07:35) AntwortenReply to this comment

    Ein wissenschaftliches Verfahren ermöglicht reproduzierbare Ergebnisse und sichere Prognosen.Die vielen Fehlprognosen der Psychiatrie müßten eine vernünftige Öffentlichkeit eigentlich davon abhalten,sich auf Prognosen auf Wahrsagerniveau zu verlassen.Da die Öffentlichkeit aber nicht vernünftig ist,zahlen die Opfer von Rückfalltätern das mit ihrem Leben.Ist das Human?

  29. Inga meint: (18.7.2008 um 10:01) AntwortenReply to this comment

    Offenbar fehlen Ihnen jegliche grundliegenden Kenntnisse bezüglich der Verfahren, mit denen begutachtet wird. Einfach mal mit Halb- bzw. Nichtwissen zu polemisieren ist ja auch einfacher, als sich mit der Materie enrsthaft auseinander zu setzen. Da hat man mal in der Presse von einigen Fällen gehört, in denen Täter rückfällig geworden sind und schon wird für jeden die lebenslange Sicherungsverwahrung gefordert. Ja, das ist inhuman, denn es würden massenhaft ungefährliche Menschen ihrer Freiheit beraubt werden, nachdem sie ihre Strafe verbüßt haben. Dass Sie dies in Kauf nehmen, da es sich ja um böse Menschen handelt, die selbst schuld sind (interessant: wir sprechen hier von psychisch Kranken), offenbart ein ganz bestimmtes, erschreckendes Rechtsempfinden.
    Und davon mal ab: Über Wissenschaftstheorie sollten Sie sich ebenfalls besser nicht äußern, denn auch hier offenbaren Sie peinliche Lücken. Haben Sie schon mal etwas von Irrtumswahrscheinlichkeit gehört? Wissenschaftlich ist demnach nur das, was eine Irrtumswahrscheinlichkeit von 0,0 hat? Auweia. Sie haben wirklich keine Ahnung.

  30. carlo meint: (18.7.2008 um 18:53) AntwortenReply to this comment

    Eine unumkehrbare Sicherungsverwahrung fördere ich nur für Menschen,die mit Extremstraftaten auffällig geworden sind.Die Wissenschaftspraxis in den Naturwissenschaften formuliert Gesetzmäßigkeiten,wenn sich durch Vielfache Experimente bestätigen.Von diesem Zustand ist die forensische Psychiatrie weit entfernt.Als Hintergrund für meine Ausführungen genügt mir das gerlinkre Video(Kommentar 5) kombiniert mit den vielen bekannten Rückfällen.

  31. Leroy Blench meint: (18.7.2008 um 19:43) AntwortenReply to this comment

    Damit das klar ist… nicht jeder Psychater ist böse… Unsere (HPK Hemer) sind alle ganz ganz liebe… ;)

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