Verwahrt, auch im nächsten Jahr

Bei einem in der forensischen Psychatrie verwahrten Mandanten steht die jährliche Prüfung an, ob die Unterbringung zur Bewährung ausgesetzt werden kann. Der Ausgang ist – leider – jetzt schon klar, auch wenn die Mutter schreibt:

Bitte holen Sie meinen Sohn raus. Ärzte können und dürfen doch nicht alles machen, was sie wollen, oder?

Sie können, jedenfalls zusammen mit einem Richter. Wobei man in dem Fall aber sagen muss, dass es nachvollziehbare Gründe gibt für den Aufenthalt in der Klinik gibt. Schade ist aber, dass praktisch nichts dafür getan wird, die Ursachen für die Unterbringung zu beseitigen. Für die notwendige Einzelbehandlung, intensive Betreuung, Anleitung und Begleitung fehlen offenbar die Möglichkeiten.

Verwahrung statt Therapie, das ist in diesem Fall leider die traurige Wahrheit. Ich werde erneut vorschlagen, es in einer anderen Klinik zu probieren. Aber leider habe auch ich noch keine gefunden, die dem Betreffenden mehr Perspektiven bietet.