Tauschbörsen: Kleine Fische dürfen schwimmen
Die Nutzer von Tauschbörsen können aufatmen: Wer sich für lau Sex-Filmchen oder Musik aus dem Internet auf die Festplatte des heimischen PC lädt und damit die Weiterverbreitung dieser Dateien riskiert, wird strafrechtlich nicht mehr automatisch verfolgt. Auf diese Linie haben sich die drei Generalstaatsanwälte in Nordrhein-Westfalen geeinigt.
Auch die Strafanzeigen aus der Porno- und Musikindustrie gegen Tauschbörsen-Teilnehmer stoßen nun bei den Strafverfolgungsbehörden an neue Grenzen. Ein „gewerbliches Ausmaß“ beim Sammeln von Musik-Dateien wird regelmäßig erst unterstellt, wenn mehr als 3.000 Dateien zum Tausch angeboten worden sein sollen. Dabei gilt als rechnerische Schadensgrenze 3.000 Euro; jede Datei wird mit einem Euro angesetzt.
Eine strafbare Überschreitung der „nicht mehr geringfügigen Art“ gibt es bei Sexfilmen erst dann, wenn 100 Streifen oder mehr getauscht werden. Mit diesen neuen Vorgaben dämmen die nordrhein-westfälischen Generalstaatsanwälte eine Flut von zigtausenden Anzeigen aus der Musik- und Pornoindustrie ein. Deren Anwälte hatten bislang für jeden einzelnen Fall Ermittlungen ausgelöst.
Vor fünf Monaten hatte, wie berichtet, die Staatsanwaltschaft Wuppertal erkannt, dass sie missbraucht wurde. Spezielle Firmen beobachten ständig die Tauschbörsen. Und dokumentierten sofort, auf welchem Computer welche Dateien gelandet ist. Die IP-Adressen melden sie dem Hersteller des Schmuddel-Films oder den Musik-Konzernen. Ein Anwalt wird eingeschaltet. Und der behauptet nun, „eine persönliche geistige Schöpfung“ sei verletzt worden. Das sei ein Verstoß gegen das Urheberrechtsgesetz, folgerichtig eine Straftat.
Doch die Strafverfolger in Wuppertal, später auch die in Duisburg begriffen: Es geht gar nicht darum, einen mutmaßlichen Täter zu bestrafen. Die Strafverfolger sollen lediglich ermitteln, wer hinter der IP-Adresse steckt und ihr Ergebnis dem Anwalt mitteilen. Damit der vom vermeintlichen Sünder Schadensersatz fordern und ihn teuer abmahnen kann.
„Wir sollen letztlich nur zivilrechtliche Interessen bedienen“, hieß es bei der Staatsanwaltschaft Wuppertal, „dabei entstehen dem Staat hohe Kosten“. Hochgerechnet allein für Düsseldorf, Essen und Wuppertal 2.100.000 Euro. Das ist verlorenes Geld, weil die Staatsanwaltschaften es nicht von den Anwälten zurückfordern können.
Die dagegen kassieren pro Abmahnung zwischen 200 und 300 Euro. Ein offenbar einträgliches Geschäft, das auf dem Rücken der Steuerzahler entsteht. Mit diesem Ausmaß geht es zu Ende.
Ein Gutes gibt es auch für Helmut Schoß, den Leitenden Oberstaatsanwalt in Wuppertal. Er war wegen seiner Verweigerungshaltung angezeigt worden, soll eine Strafvereitelung begangen haben. Das Verfahren gegen ihn wird „in den nächsten Tagen“ eingestellt. Das bestätigte gestern Axel Stahl, der Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft in Düsseldorf, die noch viel Arbeit hat. Gegen nicht folgsame Staatsanwälte hagelte es von Anwälten der Musik- und Pornoindustrie über 200 Beschwerden. Die werden nun alle abgewiesen. (pbd)
und was bleibt? unterschiedliche handhabe in unterschiedlichen bundesländern. dabei sollte doch das strafrecht irgendwie für alle gleich sein. irgendwie.
Gibt es in NRW "nur" 3 Generalstaatsanwälte, so dass wirklich im GANZEN Bundesland ab sofort nicht mehr gegen Bagatellsünder ermittelt wird?
Diese Absprache ist – meine ich – noch nicht ganz vollständig wiedergegeben:
Man ist auch übereingekommen, dass bei Überschreiten der Geringfügigkeitsgrenze das Verfahren gemäß § 129a StGB zu betreiben, deshalb ist die Zuständigkeit an den Generalbundesanwalt zu überführen.
;-))
Cool.. gilt das auch im Supermarkt? Kann ich zB beim Shopblogger drei Birnen klauen und er muss mich einfach so laufen lassen? Das wäre mal eine Regelung zum Wohle der Allgemeinheit!
… und ich warte jetzt, um wiviel Uhr unser berühmt berüchtigter Graf Freiherr "Sowiso" hier im Blog auftaucht, um sien Leid und das seiner Mandanten und die Ungerechtigkeit im allgemeinen und insbesondere gerade gegenüber der ach so gescholtenen Musik- und Filmindustrie zu beklagen.
Ich für meinen Part kann die Generalstaatsanwaltschaften und Staatsanwälte nur beglückwünschen, dass diese sich mit dieser Entscheidung nicht weiter zum Büttel dieser Rechteinhaber und deren"Verlegenheitsanwälten" machen. Die von den Generalstaatsanwaltschaften und den Staatsanwälten gezogene Grenze vonn 3000 / 100 Files (Musik/Film), und der entsprechenden wertmäßigen Bewertung, halte ich in jeder Hinsicht für Praxisnah und angemessen.
Aus der WAZ von heute:
Allerdings: "bei brandaktuellen Kinofilmen, Hörbüchern oder Musiktiteln schreiten wir weiterhin sofort ein, da reicht ein einziger Download", stellte Ulrich Hermanski, Pressesprecher im NRW-Justizministerium klar.
@4 X:
Dies nennt man dann wohl "Mundraub".
@4 (x): Man darf drei Birnen kopieren und die Kopien mitnehmen. Allerdings ist die Replikatortechnik noch nicht so weit fortgeschritten, daher ist beim Kopieren mit dem Verlust einer Dimension zu rechnen.
Greift ab September (08) nicht eh das neue Urheberrecht? Wir dürfen uns dann ja wohl darauf einstellen, daß die Rechteverwerter sich die Adressen zukünftig direkt bei den Telekommunikationsunternehmen besorgen. Und es bleibt abzuwarten, ob die neuen Gummiparagraphen von den Gerichten zugunsten der Rechteverwerter ausgelegt werden. Einen kleinen Vorgeschmack bietet die Telekom, die Verbindungsdaten einfach als Rechnungsdaten deklariert weitergibt, siehe:
heise.de/newsticker/Telek...ten–/meldung/113740
@ 7
Nein, man nennt es Diebstahl geringwertiger Sachen.
Ja, es ist wohl nur eine Frage der Zeit bis die Rechteverwerter ihre Daten direkt von den Telekommunikationsunternehmen bekommen dürfen. Dann kann man vielleicht irgendwann auch auf die Abmahnanwälte verzichten und das Prozedere "IP-Adresse fischen", "Person ermitteln", "Geld fordern" völlig automatisieren. So ähnlich wie die GEZ das schon heute macht.
@x
Das war schon immer so, was man wüsste würde man diesen Blog lesen und Björns Leid über seine juristische Machtlosigkeit gegenüber kleinen Ladendieben.
Allerdings hat er auch noch nie einen Streitwert von XYZ Phantastamillionen für seine drei Birnen angesetzt und dabei 2,1 Millionen Euro Kosten verursacht.
@9: Der Auskunftsanspruch besteht allerdings nur bei Rechtsverletzungen im gewerblichen Ausmaß. Wenn die zuständigen Richter dieses Merkmal entsprechend anwenden dürften zwar nicht die Grenzen der GenStA NRW aufrechterhalten bleiben dürfen, aber es würde ebenso eine Schwelle geben, bis zu der nichts passiert.
So sehr ich es begrüße, das sich die Staatsanwaltschaften nicht gemein machen wollen mit fragwürdigen Geschäfstsmodellen, so sehe ich aber doch zumindest bei Pornographie ein tatsächliches öffentliches Strafinteresse.
In der Tat ist Pornographie eben wegen der enormen Schöpfungstiefe besonders zu schützen. Und ja, das geht uns alle an, da ist es an der Zeit daß ein Ruck durchs Land geht!
oh ja. pornographie ist was ganz böses. da besteht unbedingtes öffentliches strafinteresse. waren wir sonntag auch brav in der kirche? steht die denn noch im dorf?
spitze sind auch die beiträge, wo immer mit materiellen gütern verglichen wird. das ist juraforum niveau. einfach dumm.
was mich doch verwundert: wie kommt man denn auf ein euro pro titel? lag der "schaden" nicht mal bei 1.000, 2.000, wenn nicht gar 5.000 bis 10.000 euro pro titel vor einigen jahren? na sooowas. hat sich die contentindustrie bei ihren auf absoluten fakten basierenden berechnungen der schadenssumme wohl um 100.000% bis 1.000.000% verrechnet. knapp daneben.
"Gegen nicht folgsame Staatsanwälte hagelte es von Anwälten der Musik- und Pornoindustrie über 200 Beschwerden."
abmahnanwälte sind der bodensatz der gesellschaft. 200 anwälte, die sich selbst absolute rechtsunbewandertheit bescheinigen. aber vielleicht machen sie das ja aus der not heraus: hartz 4 oder abmahnanwalt.
als anwalt würde ich mich schämen, gegen die kleinsten vorzugehen.
Naja, da dürfte es nur eine Frage der Zeit sein, bis die Anfragen allesamt plötzlich mehr als 3000 angebotene Dateien enthalten.
Die StAs sind der Gewinner. Die ziehen sich aus der Affäre (mit Recht). Die niveaulosen Abmahnanwälte ziehen sich ihre Daten in Zukunft aus anderen Quellen, z.B. über die Firmen selber. Alle sind glücklich, die StAs können wieder ruhig schlafen, die Anwälte müssen kein H4 beantragen und können weiterhin ihre Mitbürger belangen, aussaugen und fertigmachen.
(Fast) alle haben gewonnen…
Was mich etwas stutzig macht: geistige Schöpfungen (sei es Musik oder ein Blogeintrag per RSS-Feed) verdienen Schutz. Die Diskussion hier verkennt offenbar, dass die StAen etwas machen, was eben nicht einer Einstellung nach Gutdünken entspricht, sondern die Möglichkeit nutzen, den Verletzten auf den Privatklageweg nach § 374 StPO zu verweisen. Damit wird aus dem Unrecht nicht plötzlich Recht oder ein Freibrief für Leute, die meinen, es sei ein Kavaliersdelikt, 150 CDs an hunderte – ihnen unbekannte – Tauschbörsennutzer zu verteilen. Man möge sich einmal vor Augen halten, dass selbst bei einem Schaden von 1 EUR pro Musiktitel die Schadensgrenze auf 3000 EUR steigt. Ich möchte mal denjenigen sehen, dessen Auto morgens mit komplett zerborstenen Scheiben vor der Tür steht und anschließend einen Brief der StA bekommt, die eine Verfolgung der Täter nach § 374 StPO dem Anzeigenden überläßt.
Ein Gutes gibt es auch für Helmut Schoß, den Leitenden Oberstaatsanwalt in Wuppertal.
Der hat sich bestimmt schon vor Angst in die Hose gemacht. ;-))
Das Verfahren gegen ihn wird „in den nächsten Tagen“ eingestellt.
Wie ich den Anzeigeerstatter kenne, erwägt es jetzt bestimmt den Gang zum BVerfG, danach zum EuGH und anschließend zur Einberufung einer Sondersitzung des Weltsicherheitsrates.
@ 4: Cool.. gilt das auch im Supermarkt? Kann ich zB beim Shopblogger drei Birnen klauen und er muss mich einfach so laufen lassen?
Nein, muss er nicht. Er kann Dich zivilrechtlich auf Schadenersatz in Anspruch nehmen.
@ 15: als anwalt würde ich mich schämen, gegen die kleinsten vorzugehen.
Aus Verzweiflung und finanzieller Not sind manche Menschen zu allem fähig, wenn sie keinen Ausweg mehr sehen.
@dk: Ab dem 1.9. dürfte das Problem ja aus dem Weg sein. Das gewerbliche Ausmaß wird wohl geringer sein als die von den GenStA festgelegten Grenzen.
Aber auch davon abgesehen halte ich die Parallelität von Sachbeschädigung und Urheberrechtsverletzung für fragwürdig. Der Schaden in der Sachbeschädigung besteht in der Unnutzbarkeit der Sache. Der Schaden bei Urheberrechtsverletzungen besteht höchstens – vom jur. Schadensbegriff gelöst versteht sich – in dem erwarteten Verkaufswert. Es darf aber angenommen werden, dass ein Großteil dieser raubkopierten Titel eben nicht gekauft worden wären. Die Contentindustrie verliert daher im Regelfall nichtmals einen potentiellen Kunden.
@14,15: Im Gegensatz zu Urheberrechtsverletzungen im privaten Umfeld und kleinem Rahmen gibt es für Pornographie tatsächlich eine Strafvorschrift im StGB (§ 184), welche nämlich die Weitergabe an zu junge Menschen mit Strafe bedroht. Das muß man nicht sinnvoll finden, aber es ist Realität.
@22: bei urheberrechtlichen Sachen stehen die Strafvorschriften in §§ 106 ff. UrhG.
Hi Udo.
Hatte dich ja auch letztens mal wegen diesemThema kontaktiert.Wurde letztes Jahr bei download eines spiels erwischt, fast ein Jahr später erst Nachricht von der Polizei in Bonn bekommen. Hab damals nett mit dem Kollegen am Telefon über diese ganze Geschichte telefoniert. Der sagte mir damals das bei einzelnen mp3s das Verfahren fast immer eingestellt wird. Habe keine Aussage gemacht und nach ein paar Wochen den Brief bekommen, das mein Verfahren eingestellt wurde. (War nur ein Spiel!).
@Johan:
"zu junge Menschen"?
Was machen die dann alleine vorm Computer? Wieso nutzen sie unbeaufsichtigt Filesharingprogramme, um illegal Pornos zu ziehen? Wo sind die Eltern?
Wieso wird aus diesem Umstand den Leuten, die Pornos verbreiten, ein Strick gebunden?
@19: >> Ich möchte mal denjenigen sehen, dessen Auto morgens mit komplett zerborstenen Scheiben vor der Tür steht und anschließend einen Brief der StA bekommt, die eine Verfolgung der Täter nach § 374 StPO dem Anzeigenden überläßt.
SEHR gutes Beispiel. Bei keiner einzigen Straftat gegen meine Kfz wurde bisher ein Täter ermittelt noch hatte ich das Gefühl, dass die Polizei sich eigentlich wirklich darum kümmern würde. Das Aufnehmen der jeweiligen Schäden etc. geschah nur äußerst widerwillig und regelmäßig die nächste (und letzte) Mitteilung in ALLEN Fällen war die Nachricht über die Einstellung der (sogenannten) Ermittlungstätigkeiten.
@24: das problem ist aber hier, dass die staatsanwaltschaft das verfahren gegen dich zwar einstellt, aber deine daten an die spieleentwickler weitergeben, und diese verklagen dich dann auf dem zivilrechtlichen weg auf ne menge geld.
und DAS passiert ab sofort nicht mehr, darum geht es hier!
@ 27
nene, verklagt haben die noch keinen. bis jetzt hab ich nur von den typischen drohbriefen gehört, aber das anwälte wie kuw und co jemanden wirklich vor gericht geschleppt haben, das habe ich noch nie gehört.
Soviel hat sich in meinen Augen nicht geändert, da ab dem 1.September ja die Möglichkeit besteht, einen zivilrechtlichen Auskunftsanspruch geltend zu machen. Positiv ist höchstens, dass dann die Verfahrenskosten den Beteiligten aufgedrückt werden und nicht mehr den Staatsanwaltschaften…
@4
Der Vergleich hinkt gewaltig.
Auf den grundlegenden Unterschied zwischen Sachen (Birne) und Immaterialgüter (Urheberrecht, Musikdatei) will ich gar nicht erst eingehen. Das wurde schon so oft diskutiert und erörtert worden – langsam sollte es sich erübrigen.
Die Einstellung der Strafverfolgung macht das Schwarzkopieren nicht legaler. Die Staatsanwaltschaften wollen nur nicht mehr
a) wegen geringwertiger Güter ein Vielfaches an Steuergeldern aufwenden müssen und
b) einem Anzeigenerstatter zuarbeiten, der offenkundig gar kein Strafverfolgungsinteresse hat, sondern lediglich die für ihn kostenfreie Ermittlungen der StA in seinen Geschäftsmodell integriert hat.
Oder um bei Deinem Beispiel zu bleiben:
Jedem Steuerzahler dürften die Haare zu Berge stehen, wenn wegen einer Birne für 1 EUR Ermittlungen für 1.000 EUR stattfinden. Und dadurch vielleicht sogar wichtigere Ermittlungen zurückstehen müssen. Aber das mag mancher vielleicht noch akzeptieren, wenn es um das Prinzip geht.
Völlig indiskutabel würde es allerdings, wenn der Anzeigenerstatter nur deshalb den Diebstahl der Birne anzeigt, weil er vom Dieb 1.000 EUR kassieren will und die Staatsanwaltschaft ihm dafür zum Nulltarif zuarbeiten soll. Eben die bekannte Methode "Kosten sozialisieren, Einnahmen privatisieren".
@30: na gut dann viel glück! :-)
@daniel(30): Dann rate doch mal, woher die ganzen Urteile zur WLAN-Haftung kommen. Das waren diese Klagen, die erst aufgrund der vorhergehenden anwaltlichen Ermittlung ermöglicht wurden.
Die Berichterstattung erweckt den Eindruck, als sei damit nun Filesharing erlaubt. Es wird in meinen Augen suggeriert, dass es okay ist, urheberrechtlich geschützte Dateien zu tauschen. Das die bösen Anwälte die einzigen Bösen waren.
Aber das ist falsch.
Imho wurde lediglich die Art und Weise, wie Rechteinhaber versucht haben mit diesen "Straftaten/Verstößen" (ich bin kein Jurist, ich weiß nicht welche Begrifflichkeit hier richtig ist) umzugehen kritisiert und schließlich abgelehnt.
Die Aufgabe, dass unsere Gesellschaft endlich einen fairen Weg finden muss, wie man mit Urheberrechten umzugehen hat, besteht aber weiterhin…
wer immer noch meint, sich mit mp3 files und filem eindecken zu müssen, ist irgendwie bescheuert. der erfahrung nach, sieht man sich filme ein, zweimal an und dann werden sie weg gelegt. es gibt nur ganz wenig streifen, die es lohnen, dass man sich diese mehrmals anschaut. ebenso ist es bei musik…. konsumprodukte. ex-und hopp. es gibt zuviel davon.
Musik ist kein ex-und-hopp-Produkt. Das Angebot der "Musikindustrie" dagegen schon.
Warum wird eigentlich bei Filesharing nicht von einer kriminellen Vereinigung ausgegangen? Immerhin handelt es sich z.B. bei einer Torrent-Verteilung um einen Zusammenschluss von mehreren Leuten, die z.B. einen Film gemeinsam untereinander verteilen. Das ist doch eindeutig eine Vereinigung, mit dem Zweck gegründet wird, eine Urheberrechtsverletzung zu begehen. Tracker und Leute, die Torrent-Links erstellen müssten dann auch als Unterstützer gelten.
Warten wir mal die Begründung der angebliche bald kommenden Einstellungverfügung der Ermittlungen gegen Herrn Helmut Schoß, den Leitenden Oberstaatsanwalt in Wuppertal ab. Diese Entscheidung ist beschwerdefähig! Immerhin steht im GG:
Artikel 14
(1) Das Eigentum und das Erbrecht werden gewährleistet. Inhalt und Schranken werden durch die Gesetze bestimmt.
Wenn jemand leitender Oberstaatsanwalt ist, dann liegen die Examina schon Jahre zurück und man läuft ja nicht immer mit dem GG unterm Arm herum – sagte FJS mal. ;-)
Bei Boggern habe konnte ich die Täter ermitteln lassen, auch wenn die StA "widerwillig" war:
heise.de/newsticker/foren...137549/msg-14928445/read/
heise.de/newsticker/foren...127402/msg-13902869/read/
@39 guter Denkansatz!
Mit freundlichen Grüßen
Günter Frhr.v.Gravenreuth
@40: Haben Sie eigentlich keine Hobbies, Herr von G.???
Ein guter Bekannter von mir würde jetzt wahrscheinlich sagen:
"Langeweile? Geh´ bügeln!"
Ach ja: Was haben Sie eigentlich gegen Iren??? Ich frage mich, warum ausgerechnet Sie gegen Bogger vorgehen (http://en.wikipedia.org/wiki/Bogger) … :)
@ 43: Diese Entscheidung ist beschwerdefähig!
Ja. Und?
Vielleicht befasst sich ja noch der UN-Sicherheitsrat mit dem Fall. [Mitleidig kopfschüttelnd].
@ 45: Haben Sie eigentlich keine Hobbies, Herr von G.???
Er schreibt doch andauernd darüber.
alles GvG-bashing hier gut und schön, aber ihn dafür auslachen, dass er hier postet und sonst keine Hobbys hat? gehts noch?
kleiner denkanstoß: alle, die hier ihren namen o.ä. lesen, haben folglich auch keine hobbys.
@39: volle zustimmung
@40: genau DESWEGEN wird doch soviel runtergeladen. es ist alles mist, für den es sich nicht lohnt geld auszugeben. man guckt sich den film einmal an und löscht ihn, oder man findet von einem album nur 1 lied gut und sieht nicht ein, sich den ganzen mist zu kaufen.
oder um es mit Kool Savas zu sagen:
"Warum ist die Lage so mies? Nicht wegen Napster und MP3 oder Kids ohne Geld, sondern einfach, weil den Kids die Mucke nicht mehr gefällt."
PS ich hab ein 56k modem und lade NICHT runter
Wann bügelt endlich einer mal die Daten der Logfirmen platt.
Ist ja zum kotzen in diesem Land.
Bezieht sich dieser Artikel ausschließlich auf NRW?
Dass das „Nachforschen“ Geld verschlingt war klar. Auch, dass kleine Fische kaum etwas zu befürchten haben. Trotzdem danke für den Artikel!
hallo alle mal und nett reingefallen
Ich glaube nicht das Ihr wiest warum es überhaubt tauschbörsen gibt.Ich habe 10Jahre die dauschbörsen beobachtet und muss feststellen es gibt kein aber überhaupt grund das die tauschbörsen überhaubt da sind.Es wird gerne der eindruck dargestellt tauschbörsen haben auch nur etwas mit legalen zu tun.Weden tauschen dort Irgend welche materialien die legal sind noch haben sie überhaupt da zu sein aber der deutsche Staat selber zieht seinen nutzen daraus.Stellt euch mal vor es gäbe keine tauschbörsen,was würde geschehen????Hunderte wenn nicht tausende hätten keinen grund mehr eine flat zu schalten denfür ein bischen chat oder ebay braucht man kein flat paket.Das heist Milionen Euro einnahmen wären nicht vorhanden.Desweiteren benutzt die Deutsche Polizei seit Jahren die Tauschbörsen um kIPO material anzubieten das heist.Das heist das wohl der Staatskasse liegt höher als der schutz und der kampf gegen die kinderpornografie.Ich frage euch mal pro tag pro stunde pro minute werden in jeder tauschbörse ca.300 GB kinderpornografie angeboten also was geht vor der kampf oder die verbreitung.
bei Kommentaren > 2 Sätze sollte ein Rechtschreibblocker eingreifen.
@goastman: man kann sich im Internet äußern, man MUSS aber nicht. Einfach noch mal 2 Klassen wiederholen, dann klappt das auch mit Deiner Muttersprache ;-)