Anwaelte-VZ
Ob Rechtsanwälte in Siegburg ahnen, was ihnen mit ihrer Domain anwaelte-vz blühen kann?
Aber interessant wäre der denkbare Streit sicherlich – immerhin heißen die Kollegen Vogel & Zahn.
Ob Rechtsanwälte in Siegburg ahnen, was ihnen mit ihrer Domain anwaelte-vz blühen kann?
Aber interessant wäre der denkbare Streit sicherlich – immerhin heißen die Kollegen Vogel & Zahn.
Was sollte Ihnen den passieren…?
StudiVZ wird das wohl nicht gefallen. :)
http://tinyurl.com/6noaj4
Jetzt, nach dem Erscheinen im Lawblog, wird die Seite StudiVZ sicherlich auch spätestens aufgefallen sein.
Und ich hatte mich schon auf ein Anwaltsverzeichnis gefreut…
Darf man als DAV-Mitglied das DAV-Logo für das eigene Kanzlei-Logo verwenden??
@2:
Das allerdings ist für den Streit, wenn sie es tatsächlich riskieren, relativ unerheblich ;)
Falls jemand Streit sucht, es gibt da noch die All-in-one-Domain myVZtube24.de ;-)
Mit der LVZ hat sich Holtzbrinck noch nicht angelegt…
Naja, immerhin mit Bindestrich. Die anderen Fälle waren glaub ich immer ohne.
Sie die eine Unterorganisation des Anwaltvereins, oder wie muss ich das Logo verstehen?
naja, ich hole mir mal das popcorn und freue mich. ich fürchte nur, dass da nicht viel passieren wird.
sobald aber etwas passiert, sind diese anwälte aber bundesweit bekannt. man sollte den werbeeffekt also nicht vergessen. (ob der eingeplant war, …?)
Carola: Du hast noch das "T-" vorne vergessen :)
Ob http://www.myt-wursttube.de dann auch abmahnfähig ist?
Au ja. Bitte weiter davon berichten, wenns die Zeit zulässt. Das würde mich auch sehr interessieren.
Hat schon ein Studi mit den Initialien VZ das StudiVZ abgemahnt?
ich wär für iTubeT-VZ.de
… sehr schön wäre auch die Domain StrafVZ.de (für StrafVollZug) – vielleicht in Zusammenarbeit mit unserem allseits geliebten Innenminister – so als Plattform für die Nutzer dieser Einrichtungen…
das würde bestimmt lustig wenn StudiVZ dagegen vorgeht.
ist je eigentlich ne unverschämntheit von StasiVZ, sich das "VZ" schützen zu lassen!!!
Früher hatte jede gebrauchte Tageszulassung von VW die Buchstabenkombination auf dem Nummerschild
steht für Volxxwagen – Zentrum
würde mich freuen, wenn stasi VZ endlcih mal respektable gegner hat und nicht nur irgend welche SMVen oder ASten verklagt….
Oh ja, jetzt bin ich mal gespannt. Hoffentlich legen es Vogel und Zahn darauf an. Allein schon die Publicity dürfte ihnen gefallen.
Oh man. Anwälte und VZ mit Bindestrich getrennt, inhaltlich nichts mit einem "Verzeichnis" zu tun und dann auch noch Namen, die die Abkürzung rechtfertigen.
Ich glaube, die DingensVZ'ler werden einem Streit hier ganz bestimmt aus dem Weg gehen wollen…
StudiVZ will doch gerade nicht, dass VZ mit "Verzeichnis" gleichgestellt wird. Dann hätte man womöglich ein Freihaltungsbedürfnis, und das wäre für die Marke gar nicht gut.
Gibt es schon eine Verfügung gegen die Domain oder warum verweigert mir mein (T-com) DNS Server die Antwort?
Für die Technik-affinen unter euch: "status: REFUSED" (dig)
nein nein, die warten nur drauf und freuen sich auf den <a href="http://de.wikipedia.org/wiki/Streisand-Effekt" rel="nofollow">streisand-effekt</a>.
und wir, naja, popcorn und so.
.~.
Alter Hut und lange bekannt.
naja … was ich bis jetzt so gelesen habe geht es bei dem streit um "$begriff"+VZ und dass das "VZ" auch für verzeichnis steht (bzw. der dienst dahinter so etwas wie ein verzeichnis – also mit vielen usern – anbietet. das ist hier ja nicht der fall, es ist eine namensabkürzung. ich bezweifle, dass holtzbrinck hier was tun wird ;)
Man sollte einfach mal gucken, wie alt die Domain der Anwälte ist. Evtl. wäre ein Rechtsstreit dann sehr kurz. Und wenn die Anwälte dann garstig wären, könnten sie ja studiVZ abmahnen… ;-)
@17 (c.b.),
das empfinde ich grad als Herausforderung. xD
Darf eine Vivien Ziekolowski (Name frei erfunden) jetzt eigentlich noch ihre Initialen nutzen? Und darf ich mir jetzt noch ein Kennzeichen mit "vz" anfertigen lassen?
seit wann darf man nicht mehr "tube" im namen haben?
Haha. Das Studivz Team hat sich ja schon um einige …vz.de Domains gekümmert, aber ich glaube mit richtigen Anwälten werden die sich nicht anlegen.
@30
Na ob das richtige Anwälte sind oder eher komische Vögel.
Richtige Anwählte haben Domains wie lawblog.de und die kratzen, beissen und abmahnen, wenn sich da einer drantraut.
zu Nr. 5
Darf denn nun jeder das DAV-Logo für sein eigenes Logo als Vorlage verwenden? Hat der DAV es dafür freigegeben?
@31: glaub mir, bei mindestens einem der VZ-Verfahren waren auf Antragsgegnerseite Anwälte bestellt, die ganz genau wissen, was sie tun. Gleichwohl hatte dort die 4. KfH verurteilt, wenn mich mein Gedächtnis nicht täuscht. Die Sache ist aber AFAICT im Verfügungsverfahren in der Berufung…
ahem
das "LOGO" kenne ich aber!
wenn man es so nennen kann
vielleicht kann da mal jemand aus der rechtsecke weiterhelfen?!
der link
http://www.anwaltverein-leipzig.de/
danke
Ob Interesse an "abmahnVZ" besteht? Das Netzwerk für Abmahnanwälte & Co. Wer traut sich das mal auszuprobieren, gibt bestimmt lustige Schlagzeilen ;)
@5, 32, 34:
Kinder, Kinder….der DAV gestattet die Nutzung seines Logos (auch ohne den DAV-Schriftzug) und bittet sogar ausdrücklich darum:
http://anwaltverein.de/leistungen/service/downloads
Immer diese Verschwörungstheorien ;)
Das Logo kann und soll sogar von Mitgliedern des DAV verwandt werden – genauso wie das Fortbildungszertifikat.
Vorraussetzung ist aber eben die Mitgliedschaft im DAV. Aber nicht jeder Anwalt ist dort Mitglied – so nach seinen Äußerungen nicht der Betreiber dieses Blogs.
Mit DAV Mitgliedschaften bei Anwälten ist es wie mit Polemik in Blogs: Der eine ist stolz darauf es zu haben, der andere verteufelt es. Ich kenne beide Sorten von Anwälten und muss feststellen, dass sich nur aus der Einstellung zum DAV alleine kein Qualitätskriterium ableiten lässt.
VZ=Verzeichnis ? Unsinn, VZ bedeutet natürlich nichts anderes als Verbraucherzentrale. Siehe z.B. VZ-NRW.de.
LG Köln
Urteil vom 02.05.2008
Az. 84 O 33/08
abcVZ.de
Zum markenrechtlichen Schutz und zur Kennzeichnungskraft der Buchstabengruppen "VZ" als Bestandteil einer Zeichenserie mit hohem Bekanntheitsgrad.
MarkenG §§ 4, 14 Abs. 2 Nr. 2
1. Ist eine Kennzeichenserie nach dem Prinzip gebildet, dass einer – als Abkürzung fungierenden – Buchstabengruppe (hier: VZ) bestimmte, die von bezeichneten Waren oder Dienstleistungen angesprochenen Personengruppen beschreibende (hier: Schüler und Studenten), Bezeichnungen vorangestellt sind, kann die Kennzeichnungskraft solcher Serienzeichen gerade auf dem Zusatz mit dieser Buchstabengruppe beruhen.
2. Die gilt vor allem und jedenfalls soweit die verwendete Buchstabenkombination (in Deutschland) nicht als Abkürzung (hier für: Verzeichnis) bekannt oder geläufig war und/oder ist und die nach diesem Zeichenbildungsprinzip gebildeten Bezeichnungen bei den angesprochenen Kreisen einen hohen Grad an Beliebtheit und Bekanntheit gewonnen haben.
3. Wird für vergleichbare Waren oder Dienstleistungen, die auch die gleichen Verkehrskreise ansprechen, eine Bezeichnung nach demselben Schema gebildet, ist die Gefahr gegeben, dass der angesprochene Verkehr, aufgrund des identischen Zeichenbildungsprinzips (hier: mit dem Bestandteil VZ) dem Irrtum unterliegt, es handele sich um Waren oder Dienstleistungen des Zeicheninhabers (Verwechslungsgefahr, § 14 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG).
4. Parodien und "Verhohnepipelungen" können den hohen Bekanntheitsgrad eines Zeichenbildungsprinzips gerade belegen. Denn eine "Verhohnepipelung" macht eben nur dann Sinn, wenn auch der Ursprung erkennbar ist.
http://miur.de/dok/1720.html
http://medien-internet-und-recht.de/pdf/VT_MIR_2008_252.pdf
http://www.justiz.nrw.de/nrwe/lgs/koeln/lg_koeln/j2008/84_O_33_08urteil20080502.html
StudiVZ-BörseVZ-Rechtsstreit: Verfahrensdokumentation
http://www.b-vz.de/web-276/studivz_abmahnung.html
Muss man sich wenn man eine Domain wie
StasiVZ oder TerrorVZ oder ähnliches als privatperson hat wirklich sorgen machen?
Oder muss man solche Anwaltlichen Abmahnungen eigentlich nur als Gewerbe fürchten?
§ 14 Abs. 2 MarkenG
"Dritten ist es untersagt, ohne Zustimmung des Inhabers der Marke im geschäftlichen Verkehr (…)"
Wobei der Begriff des geschäftlichen Verkehrs weit verstanden wird.
Leider ohne Trackback wurde dies auch im Mehrblog.net übernommen:
http://www.mehrblog.net/2008/08/28/das-konnte-interessant-werden/