29.8.2008

Neuer Schub für die Hexenjagd

Das Verbot der “Jugendpornografie” kommt, berichtet der beck-blog. Damit wird künftig auch der Besitz von Bildern und Filmen strafbar sein, bei denen die Darsteller zwischen 14 und 18 Jahren alt sind. Oder, als sogenannte “Scheinminderjährige”, zumindest so wirken.

Der beck-blog zum Problem der Scheinminderjährigen:

Der Gesetzgeber lässt hier die Normadressaten weitgehend im Regen stehen. Bei Zugrundelegung der bisher zu verzeichnenden regen Aufsichtspraxis und der ergangenen Rechtsprechung zum Parallelverbot von Posendarstellungen Minderjähriger (§ 4 Abs. 1 S. 1 Nr. 9 JMStV) ist jedoch davon auszugehen, dass nunmehr auch die Strafverfolgungsbehörden sich alleine von der Unbestimmtheit der vom Gesetzgeber insoweit gemachten Vorgaben nicht abschrecken lassen werden.

Insbesondere ist zu erwarten, dass die Zahl der Ermittlungsverfahren und Hausdurchsuchungen wegen irgendwo gespeicherter IP-Adressen weiter ansteigen wird. Denn künftig reicht es für den Anfangsverdacht, wenn sich der “Beschuldigte” mal auf einer Seite umgesehen hat, auf der die eine oder andere volljährige Aktrice ihren Job mit Lolita-Zöpfchen, in Schuluniform oder mit einem Lolli im Mund erledigt. Das dürfte weitaus leichter sein und häufiger passieren, als “zufällig” auf eine Seite zu stoßen, die Kinderpornografie bereit hält.

Auch für solche Dinge schwärmen dann täglich Dutzende, wenn nicht hunderte Polizisten zu Hausdurchsuchungen aus. Um in einer Vielzahl der Fälle dann nach monatelanger Überprüfung der Hardware festzustellen, dass der Beschuldigte überhaupt kein einschlägiges Material besitzt und man ihm auch nicht nachweisen kann, dass er sich den Besitz verschaffen wollte.

Die Mitteilung, wonach das Ermittlungsverfahren mangels Tatverdachts eingestellt wurde, können sich viele Betroffene dann gemütlich abheften. Sie haben als Neu-Arbeitslose ja viel Zeit. Um die Scherben des früheren Privatlebens aufzukehren, braucht man auch nicht den ganzen Tag.

Wo die Ermittlungsbehörden damit schon alle Hände voll zu tun haben, müssen sie natürlich nichts Gescheites unternehmen, um mal an die Hersteller von echter Kinderpornografie zu kommen. In diesem Bereich hört man jedenfalls eher selten von Fahndungserfolgen. Obwohl die möglich wären, wenn vorhandene Ressourcen sinnvoller eingesetzt würden.

105 Kommentare zu “Neuer Schub für die Hexenjagd”

  1. Jens Ferner (Link) meint: (29.8.2008 um 08:19) AntwortenReply to this comment

    Man beachte im Beck-Blog die Diskussion zwischen MalteS und Dr. Liesching. Sie gibt einen guten Einblick in den dogmatisch schwerwiegensten Fehler des Gesetzes, nämlich die Tatsache, dass der Gesetzgeber (ohne es selber zu merken) die teilnehmende Person (die nicht selber filmt) unter Strafe stellt.

  2. M. meint: (29.8.2008 um 08:26) AntwortenReply to this comment

    Zudem wird viel in den 1970ern und 1980ern ganz legal im Fernsehen gesendetes Material schlagartig illegal. Man denke an kitschige Filme wie Emmanuelle (neulich auf Arte, eine sehr eindeutige Szene mit einer Zigarette und … nunja, Lippen) oder die Fotografien und Filme eines gewissen David Hamilton (das war der mit dem Weichzeichner), der seinerzeit in "Zärtliche Cousinen" eine 15jährige Anja Schüte hat posieren lassen. Hamiltons Bildbände oder ähnliches dürfte daneben in vielen Bücherregalen stehen. In meinem Bücherregal stehen die viel schlimmeren Werke von Jan Saudek (http://www.saudek.com/) — eigentlich ein anerkannter Künstler. Jetzt muss ich damit rechnen, dass die Kulturrevolution vorbeikommt und und diese Machwerke entfernt.

  3. PZK (Link) meint: (29.8.2008 um 08:28) AntwortenReply to this comment

    oO Ich habe letztens nachts um 3 Unzertrennlich auf RTL2 aufgenommen, da kommt auch "komische" Werbung! Reicht, das endlich um kriminell zu sein? Also ich hab nmap aufm Rechner und Wiederholungen von harmlosen Filmen über TV aufgenommen. Das reicht somit heutzutage schon um kriminell zu sein. Das ist echt n Witz und wenn wir jetzt aufgeben und einfach abschalten "Sollen die doch machen die Arschlöcher, da hab ich sowieso kein Bock mehr drauf." Wird es nur noch schlimmer ….

  4. saibot (Link) meint: (29.8.2008 um 08:31) AntwortenReply to this comment

    über diese Entwicklung muss man mehr als besort sein! Was kommt als nächstes? Das ansehen einer Seite, die u.a. auch ein böses Posting beinhaltet zum Strafverfahren führt? Registrierungspflicht für den DVD-Brenner? Oder überhaupt gleich eine prophylaktische Hausdurchsuchung?
    Übel kann einem da werden!

  5. Fincut (Link) meint: (29.8.2008 um 08:41) AntwortenReply to this comment

    Ich darf als 19 Jährige keine Nacktfotos meiner 17 Jährigen Freundin mehr machen? Verstehe ich das richtig?!

  6. Christian Unger (h.c.) (Link) meint: (29.8.2008 um 08:46) AntwortenReply to this comment

    Es gibt vor allem zwei Gewinner:

    Die wahren Kinderpornografen, da ja zu viel Ressourcen für die Jugendpornographie drauf geht.
    Und natürlich die Rechtsanwälte. Denn ich schätze dass 90% einschlägiger Pornographiefilmchen Personen beinhalten, wo man meinen könnte die sind noch keine 18.

    Ach ja, einen Gewinner hab ich vergessen:

    Die erzkonservativen Katholiken, die jetzt endlich mal einen Grund haben, in Beate Uhse – Shops zu gehen und der Pornografie endlich den Gar aus zu machen.

  7. Christian Unger (h.c.) (Link) meint: (29.8.2008 um 08:49) AntwortenReply to this comment

    @5 (fincut),

    doch, an sich schon. Nur sollte man dabei verklemmt Arme und Beine zusammenhalten. Das selbe gilt übrigens auch für sonstige Bilder, eine 17jährige im Bikini zu fotografieren kann auch nach hinten los gehen.

  8. Consultant meint: (29.8.2008 um 08:50) AntwortenReply to this comment

    @5 Fincut

    Wenn man den Ausführungen von UV folgt, dann kannst Du die Bilder relativ sicher unverfolgt "herstellen" – nur anschauen, das könnte Dein Verhängnis werden.

  9. Euripides meint: (29.8.2008 um 08:59) AntwortenReply to this comment

    Gab es da nicht mal einen Fall in den USA, wo eine 17jährige deshalb wegen der Verbreitung von Kinderpornographie verfolgt wurde, weil sie eine SMS mit einem Nacktfoto von sich an ihren Freund geschickt hat?

  10. Christian Unger (h.c.) (Link) meint: (29.8.2008 um 09:03) AntwortenReply to this comment

    @9 (Euripides),

    ich kenn nur einen Fall von einer 15jährigen. Aber ich denke das passierte da öfter.

  11. Ein Mensch meint: (29.8.2008 um 09:04) AntwortenReply to this comment

    Zufälliges darüber stolpern kann doch gar nicht mehr passieren. Schliesslich sperren die Provider zukünftig böse Inhalte. Gibt es eigentlich noch Länder, wo die Politiker noch denken, statt Kniereflex-Politik zu machen?

  12. gESTALTUNGSmETZGER (Link) meint: (29.8.2008 um 09:05) AntwortenReply to this comment

    es ist einfach nur noch unglaublich, was in diesem Land abgeht und so alles als Gesetz verabschiedet wird… Da kann man wirklich nur noch den Kopf schütteln.

  13. otaku (Link) meint: (29.8.2008 um 09:10) AntwortenReply to this comment

    DAS ist ein weiterer Baustein zum kommenden 4 Reich wenn das so weiter geht. Denn u.a. damit ist ab sofort jeder kriminell und der Willkür wird Tür und Tor geöffnet. Und nicht alle haben Geld, Mittel und Wissen um sich zu wehren.

    Findet mal einen richtig guten Strafverteidiger der sich reinhängt auf Basis von Prozesskostenhilfe oder ähnlichem… .
    Und was nützt einem das wenn das Leben in Scherben liegt.

    Ihr die Ihr noch in der ehemalig demokratischen Republik D lebt müsstet jetzt auf die, am besten gleich brennenden, Barrikaden.

    Bevor wieder ganz Europa oder mehr in Flammen steht…

    Mein ja nur…

    Have fun
    Otaku

  14. Thomas meint: (29.8.2008 um 09:10) AntwortenReply to this comment

    Um jeden Verdacht von sich fernzuhalten, gibt's ab sofort nur noch "Reife Frauen über 50".

  15. Detlev T. (Link) meint: (29.8.2008 um 09:13) AntwortenReply to this comment

    Endlich tritt dieses Gesetz in Kraft! Wie die Operation "Himmel" gezeigt hat, gehen den Behörden bei der bisherigen Rechtslage mittlerweile die Täter aus. Höchste Zeit, neue zu produzieren!

  16. M. meint: (29.8.2008 um 09:23) AntwortenReply to this comment

    Interessant ist auch, dass sich mit der Verschärfung der Gesetze eine "Rechtfertigungsspirale" ergibt: Bis vor einigen Jahren war der reine Besitz oder die Betrachtung von echter Kinderpornographie erlaubt, nicht aber die Verbreitung. Das führte dazu, dass ein strafrechtlich effizientes vorgehen nur gegen Tauschzirkel möglich war. Mit der Gesetzesänderung, die auch für die Beschaffung harte Strafen vorsieht, war es möglich, auch "zufälligen Betrachtern" mit Hausdurchsuchung etc. das Leben schwer zu machen. Wer aus Versehen eine Thumbnailseite aufruft, die unter hunderten Bildern ein kinderpornographisches enthält, darf mit Hausdurchsuchung rechnen, wenn ein deutscher Staatsanwalt an die Logdateien kommt.

    So wundert es nicht, dass nach der letzten Gesetzesänderungen neue Superlative möglich wurden "größter Kinderpornoring gesprengt". Da ist es leicht, zu vermitteln, dass Kinderpornographie ein Sumpf ist, der ausgetrocknet werden muss. Der Ruf nach härteren Gesetzen lässt sich ja schön aus dem Ausmaß der aufgedeckten Fälle ableiten.

    Mit der nächsten Gesetzesänderung dürfte ein Großteil des US-amerikanischen Pornonetzes hierzulande illegal werden, denn auf der anderen Seite des Teiches ist sowohl die hierzulande verbotene virtuelle Kinderpornographie (Comics, Mangas mit eindeutig pornographischem Inhalt) als auch das gnadenlos Auf-Jung-Schminken legal. Beide Kategorien sind hierzulande nun illegal. Die nächste Welle von Durchsuchungen verspricht neue Superlative.

    Die Ausnahmen von beschlagnahmten Rechnern (auch Beschlagnahmen aus anderen Gründen) werden künftig das Bild ergeben, dass bei 90% aller Pornographiekonsumenten kinderpornographisches Material gefunden wurde (dass davon 99% erst mit der aktuellen Gesetzesnovelle illegal wurden, dürfte keine Rolle spielen). Hausdurchsuchungen, bei denen mit dem Konsum von Pornographie der Verdacht ausgelöst wurde, kinderpornographisches Material zu suchen, dürften dann nicht mehr die Ausnahme, sondern eher die Regel werden.

  17. twex meint: (29.8.2008 um 09:23) AntwortenReply to this comment

    @6. Christian Unger:

    Wann schnallt ihr Lala-Liberalen eigentlich mal, daß ihr die wahren Erzkonservativen gegen die protestantisierenden Moralisten und gegen den totalitären Staat politisch auf eurer Seite hättet, wenn ihr nicht jede Gelegenheit nutztet, sie zu verprellen? Schon der hl. Thomas lehrt, daß das menschliche Gesetz nicht dazu da ist, die Tugend zu erzwingen.

  18. M. meint: (29.8.2008 um 09:24) AntwortenReply to this comment

    Ooops, sollte heissen: "Die Auswertungen von beschlagnahmten Rechnern"

  19. Andreas meint: (29.8.2008 um 09:27) AntwortenReply to this comment

    Die Kinder!!!!11!elf!! Denkt denn hier keiner an die Kinder???

  20. Jens Ferner (Link) meint: (29.8.2008 um 09:27) AntwortenReply to this comment

    @5: Ich verstehe das (momentan!) auch so. Der neue §184c IV StGB ist ja sehr restriktiv. Da du selbst nicht mehr "unter 18" bist wenn du die Fotos machst weiss ich momentan nicht, wie man dann noch den Absatz 4 Satz 2 anwenden möchte.

    Ich sehe es momentan so:

    1) Wenn beide unter 18 sind, können sie sich gegenseitig filmen/fotografieren und das Material besitzen. (§184c IV n.F. StGB)

    2) Sobald einer von beiden älter als 18 ist, darf er den unter 18-Jährigen Partner nicht mehr filmen/fotografieren. Die bereits hergestellten Materialien darf er aber weiterhin besitzen.

    3) Sobald einer über 18 ist und der unter 18 jährige filmt sich selbst um diesem das Material dann zu übergeben, stösst der §184c n.F. StGB definitiv an seine Grenzen. Wo die liegen, kann jeder selbst herausfinden.

    Wer etwa glaubt, dass der Fall 17jährige gibt an 17jährigen ein Nackt-Foto, das sie in dessen Abwesenheit gemacht hat, eindeutig nicht bestraft wird, der hat den Paragraphen nicht sorgtfältig gelesen. Ich denke, einen eifrigen StA und im Stolz verletzten Vater vorrausgesetzt, werden wir obskure Klagen erleben.

    Momentan stehe ich auf dem Standpunkt, dass abgesehen von dem unter 18-Jährigen der an der Herstellung des Werkes beteiligt ist, sich jeder unabhängig vom Alter strafbar macht, der beteiligt ist.

  21. Jens Ferner (Link) meint: (29.8.2008 um 09:29) AntwortenReply to this comment

    "Denkt denn hier keiner an die Kinder???"

    War sicherlich Satire, ich greife es aber auf: Ich denke nur an die Kinder. Laut aktuellen Statistiken haben heute Jugendliche im Regelfall schon um die 13-14 Sex, dabei filmen sich gut 1/3 aller unter 18 Jährigen regelmässig beim Sex. Ich frage mich, ob der Gesetzgeber das wusste.

  22. Fincut (Link) meint: (29.8.2008 um 09:32) AntwortenReply to this comment

    @ #21:

    Der Gesetzgeber scheint vollkommen asexuell zu sein. So ein unglaublicher Scheiß, ich bin wirklich fassungslos.

    Soll ich jetzt den Karton mit den Fotos meiner Exfreundinnen anzünden oder was? Scheiß BKA-Staat, ich würde lieber in der DDR leben wollen.

  23. KiNGU (Link) meint: (29.8.2008 um 09:32) AntwortenReply to this comment

    Wird dann jede rasierte M*schi zukünftig einer "Scheinminderjährigen" zugeordnet? Oder wie bestimmt man da das Alter anhand von Fotos?

  24. Christian Unger (h.c.) (Link) meint: (29.8.2008 um 09:36) AntwortenReply to this comment

    @16 (M.),

    virtuelle KiPo war auch schon vor der Gesetzesnovelle illegal.

    @17 (twex),

    so lange mir irgendwelche Vertreter der katholischen Kirche mit dem Höllenfeuer drohen und sich tierisch darüber aufregen, dass ein protestantischer Prediger ein paar Nacktdarstellungen Erwachsener in seiner Kirche aufregen kann ich dem leider nicht ganz nachvollziehen. Selbstverständlich spreche ich damit nicht alle Katholiken an, innerhalb der FDP gibts da ja genug davon.

    @19 (Andreas),

    zu viel THE SIMPSONS gesehen? Die Pfarrersfrau (ja, protestantisch), kommt ja auch bei wirklich jedem Thema mit dem Spruch. Eine humoristische Kritik an bestehenden Gesellschaftsstruktuen, ganz nach meinem Geschmack. ;)

  25. benpal meint: (29.8.2008 um 09:38) AntwortenReply to this comment

    "um mal an die Hersteller von echter Kinderpornografie zu kommen" Es scheint sich um eine neue Rechtspraxis zu handeln: Nicht die Täter werden verfolgt, sondern diejenigen, die Tat verhindern sollten. Das selbe gilt auch bei den Rauchverboten in Gastbetrieben: Der Wirt soll – bei Strafe – als Erfüllungsgehilfe des Staates erwachsenen Menschen das Rauchen verbieten. Und selbst wenn der Wirt einen Aschenbecher zur Verfügung stellt, ist eben der illegale Raucher der Täter, nicht der Wirt. Es handelt sich aum ein Rauchverbot, nicht um ein Rauchenlassenverbot.
    Man schlägt den Sack, um den Esel zu bestrafen …

  26. heu meint: (29.8.2008 um 09:38) AntwortenReply to this comment

    Gut, die Printmagazine (Playboy etc.) wollen in Zeiten der kostenlosen Internetzeiten auch geschützt werden…

    Wenn man sich die UNO-, Unicef- und EU-Vorschläge anschaut, werden die §§ 176 – 182 (bis auf 177) gestrichen und wie folgt lauten:

    § 176 Sexueller Handlungen mit Minderjährigen

    (1) Wer mit einer Person unter 18 Jahren sexuelle Handlungen durchführt, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft.

    (2) Ist das Opfer unter 16 Jahre alt, so ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter 3 Jahren.

    (3) In besonders schweren Fällen des Abs. 1 ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter 5 Jahren, in Fällen des des Abs. 2 lebenslange Freiheitsstrafe oder Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt insbesondere vor, wenn

    a) ein Schutzbefohlenenverhältnis vorliegt (Def. kommt hier rein) oder
    b) der Täter den Beischlaf oder eine andere Handlung, die das Opfer besonders demütigt, vollzieht [gen. Formulierung s. StGB].

    Als Huldigung an die USA kommt dann noch
    (4) Der Tatbestand ist nicht erfüllt, wenn Täter und Opfer zum Zeitpunkt der Tat oder später verheiratet waren oder der zuständige Priester die Tat absolutiert.

  27. Kristine meint: (29.8.2008 um 09:40) AntwortenReply to this comment

    @17 (twex): Mir ist bekannt, daß in USA die meisten christlichen Fundies Protestanten sind, aber gilt das auch in Deutschland und auch für "gewöhnliche" Konservative? Ich denke da an Initiativen der CSU in Bayern (die ich jetzt mal als katholisch einstufen würde), den Blasphemieparagraphen zu verschärfen.

    Gruß,
    Kristine

  28. sebastian meint: (29.8.2008 um 09:40) AntwortenReply to this comment

    Das kommt ja alles nicht überraschend.

    @5: Das BMJ hatte mir Ende 2006 auf einen Brief ans Kanzleramt geantwortet, darin stellte man *damals* vor allem auf die Verbreitungsabsicht ab.

    Siehe lawblog lawblog.de/index.php/arch...erantwortliche-und-sat-1/

    Dort Nr. 82

    Wäre ich ein jugendlich wirkender Porno-Darsteller Anfang 20, -was ich nicht bin-, der regelmäßig auf 17/18 geschätzt wird, dann wäre die Vorschrift für mich als faktisches Berufsverbot zu werten. Gerade bei schwulen Pornos sehen die Darsteller trotz Volljährigkeit oft recht jung aus.

    Bei dieser Art von Betroffenheit würde ich nach Karlsruhe gehen.
    Ich kann mir schwerlich vorstellen, dass diese Vorschrift einer verfassungsrechtlichen Überprüfung standhält, selbst wenn man seit der Bestätigung des Inzest-Verbots davon ausgehen muss, dass Erwägungen zum Rechtsgüterschutz als Basis für die Strafbarkeit von Verhalten bei den Richtern nicht (mehr) an erster Stelle stehen.

    "Schönen" Gruß an den Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages

  29. t. (Link) meint: (29.8.2008 um 09:43) AntwortenReply to this comment

    spätestens ab jetzt wird nur noch mit proxy gesurft. nicht, weil ich liebhaber dieser scheinpornographie bin, aber mit diesem gesetz macht man sich bei jedem youporn-besuch strafbar… das ist zuviel…

  30. M meint: (29.8.2008 um 09:44) AntwortenReply to this comment

    Interessant, dass zwar bspw. ein 20-jähriger mit einer 16-jährigen sexuell verkehren darf, dass aber das Anfertigen von Video- und Filmmaterial der entblößten 16-jährigen für private Zwecke zukünftig unter Strafe steht.

  31. benpal meint: (29.8.2008 um 09:48) AntwortenReply to this comment

    Himmel, was mache ich jetzt mit meinen vielen Fotos eines zweijährigen Kindes nackt im Bad? Ich werde wohl erst nach der Hausdurchsuchung und Beschlagnahmung meines PCs die Gelegenheit haben, dem Staatsanwalt zu beweisen, dass es sich um meine Enkeltochter handelt.
    Und der Staatsanwalt wird mir dann erklären, dass Nacktfotos von Kindern illegal sind und dass das Gesetz keine Ausnahmen aufgrund verwandschaftlicher Beziehungen vorsieht. Im Gegenteil, das ist strafverschärfend, weil es sich um Ausbeutung von Abhängigen handelt.

  32. Detlev T. (nochmal) (Link) meint: (29.8.2008 um 09:48) AntwortenReply to this comment

    Ich als juristischer Laie verstehe ohnehin nicht, wie die die Aufzeichnung einer legalen Handlung illegal sein kann. Warum darf man sich selbst beim Sex im Spiegel beobachten, aber nicht auf Video (wenn einer der beiden noch nicht 18 war).

    Bislang gab es einen gesellschaftlichen Konsens über die Verwerflichkeit dieser Pornografie, weil zur Produktion (fast) immer ein sexueller Missbrauch von Kindern Voraussetzung war. Das gilt zukünftig nicht mehr.

    Und mich wundert auch, warum die veröffentlichte Meinung, die Ende letzten Jahres beim ersten Anlauf von Frau Zypries noch groß gegen die Neuregelung angeschrieben hat, jetzt so still geblieben ist. Ach so, natürlich: Fußball-EM und Olympische Spiele/Tibet.

  33. Lawlita (Link) meint: (29.8.2008 um 09:52) AntwortenReply to this comment

    @21 / Jens Ferner:

    Laut aktuellen Statistiken haben heute Jugendliche im Regelfall schon um die 13-14 Sex, dabei filmen sich gut 1/3 aller unter 18 Jährigen regelmässig beim Sex. Ich frage mich, ob der Gesetzgeber das wusste.

    Ja, das wusste er. Es hat im Gesetzgebungsverfahren viele Anhörungen von vielen Experten gegeben. Ich hab sie damals alle gelesen. Sie alle hatten schwere Bedenken. Und sie alle wurden ignoriert.

  34. DWAR meint: (29.8.2008 um 10:00) AntwortenReply to this comment

    Wo die Ermittlungsbehörden damit schon alle Hände voll zu tun haben, müssen sie natürlich nichts Gescheites unternehmen, um mal an die Hersteller von echter Kinderpornografie zu kommen. In diesem Bereich hört man jedenfalls eher selten von Fahndungserfolgen.

    Ob die in nennenswerter Anzahl in Deutschland sitzen? Ich bezweifel's erheblich.

  35. Thomas meint: (29.8.2008 um 10:02) AntwortenReply to this comment

    Hammer!

    Und aufgepasst: Jetzt schon in den Startlöchern sitzen um Buch- und Videohändler sowie private Verkäufer bei eBay abzumahnen.

    Es winken satte Erlöse, mehrere 1000 Euro Gebühren pro Monat sollten drin sein. Mit ein bisschen Mühe ist für die Aufnahme der Selbständigkeit auf dieser Basis auch eine Fördermaßnahme des Arbeitsamtes drin.

  36. Egal meint: (29.8.2008 um 10:06) AntwortenReply to this comment

    Wieder eine zusätzliche Möglichkeit vormals unbescholtene Bürger bespitzeln und mundtot machen zu können. Udos Titel trifft es haargenau. Verdammtes Gesindel in der EU und in Berlin. Ich hoffe es trifft einen von euch idiotischen Moralaposteln. Es reicht ja schon, wenn man ein Bravoheftchen mit "Scheinminderjährigen" darin rumliegen hat.

    So eine kranke Welt! Da muss der 18 Jährige der ein Nacktfoto der 17 jährigen Freundin hat befürchten vor Gericht zu landen. Sind wir hier im puritanischen Amerika? So langsam ist das nur noch gestörte ultrakonservative scheinheilige Scheisse. Aber naja solange knapp 40 % der Leute CDU wählen wundert mich gar nichts mehr.

    Ich für mich werde mal schön weiter "aufrüsten". Vollverschlüsselung und surfen über VPN aus dem Ausland und Proxies sind schon umgesetzt. Mal sehen was man noch machen könnte.

  37. Kai K. meint: (29.8.2008 um 10:13) AntwortenReply to this comment

    kann mir jemand vielleicht erklären, wie bei den geplanten Änderungen die Strafbarkeit für "Scheinminderjährige" (also in Wahrheit Volljährige)juristisch hergeleitet wird?

    In der geplanten Norm steht ja drinn, dass dies nur auf
    "Personen von vierzehn bis achtzehn Jahren" zutrifft.

  38. Jack (Link) meint: (29.8.2008 um 10:28) AntwortenReply to this comment

    "(2) Ebenso wird bestraft, wer es unternimmt, einem anderen den Besitz von jugendpornographischen Schriften zu verschaffen, die ein tatsächliches oder wirklichkeitsnahes Geschehen wiedergeben."

    Betrifft das also auch Provider?

  39. benpal meint: (29.8.2008 um 10:28) AntwortenReply to this comment

    Scheinminerjährige: Wird jetzt er Windelfetisch auch strafbar?

  40. Sinnfrei meint: (29.8.2008 um 10:36) AntwortenReply to this comment

    Das ist alles schon irgendwie beängstigend weltfremd, was die sich da in Berlin wieder ausgedacht haben.

    Das wirkliche Schlimme daran ist aber, dass es außer in ein paar Blogs kaum jemanden zu stören scheint, was die Regierung so treibt (nicht nur allein in diesem Bereich).

    Folglich heißt das: CDU und oder SPD werden bald wieder an die Regierung gewählt, und der Scheiß läuft genauso weiter wie bisher. Wann ist damit endlich Schluss? Wann erwacht Deutschland endlich mal aus seinem Koma?

  41. zf.8 meint: (29.8.2008 um 10:40) AntwortenReply to this comment

    37/Kai K.

    (1) Wer pornographische Schriften (§ 11 Abs. 3), die sexuelle Handlungen von, an oder vor Personen von vierzehn bis achtzehn Jahren zum Gegenstand haben (jugendpornographische Schriften), (…)

    Zum Gegenstand haben bedeutet nur, dass die Darstellung davon handelt. Es ist eben nicht notwendig, dass die Personen tatsächlich in diesem Alter sind. Zum Vergleich: "Forrest Gump" hatte auch das Leben eines unterdurchschnittlich intelligenten Mannes als Gegenstand, ohne das der Darsteller selbst über einen IQ um die 75 verfügte.

    Das Interessante ist, dass es vom entsprechenden Rahmenbeschluss noch nicht einmal geboten ist (wenn man im Rahmen demokratischer Gesetzgebung überhaupt von "geboten" reden kann), diese Scheinminderjährigen vom Gesetz zu erfassen.

    Dementsprechend gab es auch einen Änderungsantrag, der solche Scheinminderjährigen von der Strafbarkeit ausnehmen sollte. (BT-Drucksache 16/9652). dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/096/1609652.pdf

  42. Trude meint: (29.8.2008 um 10:41) AntwortenReply to this comment

    Hallo !
    Merkt denn niemand, dass es um den "Beifang" geht.
    Endlich hat man immer einen Grund für eine Haussuchung.

    Auf Grund der nicht vorhandenen Beweisverwertung in der BRD, ergeben sich viele Möglichkeiten die "Unverletzlichkeit" der Wohnung zu umgehen.

    Der "Richtervorbehalt" ist ja bereit zu einer Lachnummer verkommen.

    Die nichtgeheime Stapo kann jetzt zuschlagen.

    Nicht mehr DDR light, sondern DDR (DR) Version 2.0.

    Die nächste Fragestellung wird lauten, was nicht noch alles mit diesen Maßnahmen "gerechtfertigt" werden kann.

    …… Genabdruck muß beim Einwohnermeldeamt hinterlegt werden.

  43. Lupus meint: (29.8.2008 um 10:42) AntwortenReply to this comment

    Naja, Bücherverbrennung geht im Internet nicht so einfach – also muss man der Sache anders Herr werden… Wann kommt der Moment, wo bereits die, gegen die der Staat einen Verdacht hegt tätowiert werden? Am besten auf der Stirn! Und wie weit ist unser Volk eigentlich eingelullt das alles mit sich machen zu lassen? UNFASSBAR!

  44. Nik (Link) meint: (29.8.2008 um 10:45) AntwortenReply to this comment

    Liebe Mitkommentatoren, Ihr liegt alle falsch… Dieses Gesetz wurde nur erlassen, um die "Bravo" aus dem Markt zu nehmen. Zu meiner Zeit gab es jede Woche eine Foto-Love-Story oder Bilder leichtbekleideter junger Menschen in Posen, die man als verboten auslegen könnte.

    Nun kann man dieses pornografische Schmutzblatt äh, dieses üble Machwerk äh, diese Zeitschrift, die seit Jahrzehnten eine bestimmte Altersgruppe mit zielgruppenorientierten Infos versorgt (und von manchen von uns 'aufgeklärt' hat), endlich aus dem Verkehr ziehen.

    (Darf man eigentlich noch "Verkehr" schreiben, oder alamiert das die Gedankenpolizei?)

    Oh, es klopft an der Tür, ich werde zu einem Termin in Raum 101 abgeholt…

  45. Media Addicted (Link) meint: (29.8.2008 um 10:45) AntwortenReply to this comment

    Im Staatsdienst sind diejenigen erfolgreich, die sich als Erfüllungsgehilfen verstehen und ihr Leben danach richten.

    Auch deswegen hat Deutschland seinerzeit den Nationalsozialismus so schnell verinnerlicht und hervorragend organisatorisch umgesetzt.

  46. Jens Ferner (Link) meint: (29.8.2008 um 10:47) AntwortenReply to this comment

    @37, 41:
    Eben da bin ich mir nicht sicher. Die Ausweitung auf ältere nur jugendlich erscheinende sehe ich nur im Rahmen des Absatz II ("atsächliches oder wirklichkeitsnahes Geschehen"). Das "wirklichkeitsnahe Geschehen" sind hier die Akteure die über 18 sind, aber wie unter 18 aussehen. Der Besitz solcher Werke ist im Absatz 4 ausdrücklich ausgenommen (so auch BT-Drs. 16/9646, Seite 38, am Ende). Sprich: wer sich selbst ein nur "wirklichkeitsnahes" (also fiktives) Werk dieser Art verschafft, ist straffrei. Wer es einem anderen verschafft ist aber (Absatz II) "dran".

    Ich empfehle zur näheren Analyse einenBlick in die BTDruckS, die im BeckBlog leider nicht verlinkt ist, hier der Link:
    dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/096/1609646.pdf
    Liest sich leider ebenso wirr wie das Gesetz selbst.

  47. Scharnold Warzenegger meint: (29.8.2008 um 10:49) AntwortenReply to this comment

    Unäbhängig von diesem blödsinnigen Gesetz gilt inzwischen doch durchgehend:

    "Wer seinen Rechner nicht verschlüsselt, ist selber schuld."

    Tatsächlich gibt es inzwischen so viele denkbare Gründe für eine (nicht gerechtfertigte) Hausdurchsuchung und Beschlagnahme von Rechnern, daß man sich schützen muss. IRGENDWAS finden die Schnüffler immer und dann ergibt sich die Rechtfertigung für das Vorgehen fast von selbst. Genauso wie der Bürger/Mandant seine Aussage gegenüber Staatsanwaltschaft und Polizei auf ein "Ich habe nichts zu sagen" beschränken sollte, muss auch der Computer beim Start sinngemäß "Ich sage nichts" von sich geben.

    Meine Empfehlung: Truecrypt. Ist kostenlos für Windows, Linux und Mac erhältlich. Verschlüsselt hinreichend sicher und vor allem so schnell, daß man es gar nicht merkt. Hilft zwar nicht gegen Überwachungsmaßnahmen und Keylogger, aber sehr gut gegen (bzw. bei) eine(r) normale Hausdurchsuchung.

    Gerade Geheimnisträger (z.B. Anwälte, Ärzte, Geistliche) müssten sowas eigentlich als Standardmaßnahme haben, denn ein Rechner kann ja auch mal abhanden kommen. Und es geht wirklich einfach.

  48. Egal meint: (29.8.2008 um 10:55) AntwortenReply to this comment

    Weitere Hintergründe zum ganzen "Machwerk" neues Sexualstrafrecht siehe hier: http://schutzalter.twoday.net/

  49. haldol meint: (29.8.2008 um 10:59) AntwortenReply to this comment

    So … verfängliche Fotos von Exfreundinnen verbrannt,NetNanny installiert, dann werd ich mich mal bei den "Revolutionswächtern" als freiwilliger Mitarbeiter anmelden um morgen beim ortsansässigen Feinkost Albrecht die Regale von Bravo und Popcorn zu reinigen, inclusive öffentlichkeitswirksamer Verbrennung.

    Na da wird die BPjM ja reichlich Arbeit bekommen, also wenn ich die Sache mit der Scheinminderjährigkeit richtig verstanden habe würde der Absatz "…die sexuelle Handlungen von, an oder vor Personen von vierzehn bis achtzehn Jahren zum Gegenstand haben." ja auch auf diverse Kinofilme zutreffen … z.B. , "Die Blechtrommel", oder diverse Teile der "American Pie"-Reihe…

    Ich glaub ich zieh in den Iran, da ist die Rechtlage zumindestens einfacher – ist nackt und nicht eine deiner Frauen? -> 60 Stockhiebe ;)

  50. Jens Ferner (Link) meint: (29.8.2008 um 11:09) AntwortenReply to this comment

    Der Bravo-Vergleich hinkt für mich noch, da die mir bekannte Bravo keine "sexuellen Handlungen" zum Gegenstand hat sondern (scheinbar) Jugendliche nackt abbildet.

  51. Hannes meint: (29.8.2008 um 11:12) AntwortenReply to this comment

    Da geht noch einiges… Verbot von Jugendpornografie auch bei nur wirklichkeitsnahem Geschehen (was dann auch Manga und Co. beinhalten dürfte, denn die sehen zwar körperlich nicht wie Kinder aus aber auch nicht unbedingt wie 25), Verbot von jeglichen Aufnahmen Minderjähriger (auch wenn sie aus dem Otto-Katalog oder dem Urlaub stammen). Verbot sein Kind zu baden, zu wickeln. Verbot die Tochter mit Mamas Schminksachen spielen zu lassen. Verbot in der Öffentlichkeit ein Kind anzusehen. Ohne Kind am Kinderspielplatz zu sien …..

  52. zf.8 meint: (29.8.2008 um 11:23) AntwortenReply to this comment

    46/Jens Ferner

    Ich stütze mich dabei auf eine BGH-Entscheidung bezüglich der Strafbarkeit des § 184 III a.F. (01.01.1999, unten auszugsweise).

    Diese Norm war ebenfalls mit "zum Gegenstand hat" formuliert. Der Angeklagte machte geltend, dass er das tatsächliche Kind für 18-jährig hielt.

    Der BGH hielt dazu in den amtlichen Leitsätzen fest:

    3. Das Tatbestandsmerkmal des § 184 Abs. 3 StGB "sexuellen Mißbrauch von Kindern zum Gegenstand haben" liegt stets vor, wenn die Person des tatsächlichen sexuellen Mißbrauchs ein Kind ist. In den übrigen Fällen kommt es auf die Sicht eines verständigen Betrachters an.
    (zitiert nach LNR 2001, 17003)

    Analog der in dieser Entscheidung vorgetragenen Argumentation halte ich es für durchaus naheliegend, dass man bei tatsächlichen sexuellen Handlungen iSd geplantent § 184c ebenfalls auf die Sicht eines verständigen Betrachters abstellen wird und mithin eine Strafbarkeit bei Scheinminderjährigen begründen kann.

    BGH-Entscheidung Aktenzeichen: 1 StR 66/01
    BGHSt 47, 55
    NJW 2001, 3558
    NStZ 2001, 596

    Online zu finden u.a. hier: http://www.servat.unibe.ch/dfr/bs047055.html
    http://www.bundesgerichtshof.de/

    § 184 III a.F. (01.01.1999)

    Wer pornographische Schriften (§ 11 Abs. 3), die Gewalttätigkeiten, den sexuellen Mißbrauch von Kindern oder sexuelle Handlungen von Menschen mit Tieren zum Gegenstand haben,

    * 1.
    verbreitet,
    * 2.
    öffentlich ausstellt, anschlägt, vorführt oder sonst zugänglich macht oder
    * 3.
    herstellt, bezieht, liefert, vorrätig hält, anbietet, ankündigt, anpreist, einzuführen oder auszuführen unternimmt, um sie oder aus ihnen gewonnene Stücke im Sinne der Nummern 1 oder 2 zu verwenden oder einem anderen eine solche Verwendung zu ermöglichen,

    wird, wenn die pornographischen Schriften den sexuellen Mißbrauch von Kindern zum Gegenstand haben, mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren, sonst mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

  53. Trude meint: (29.8.2008 um 11:25) AntwortenReply to this comment

    @ 45
    Beamtentum ist präziser als Staatsdienst.
    Es hat auch in der DDR funktioniert.
    Zu den Erfüllungsgehilfen kommen noch die Verrichtungsgehilfen.

  54. zf.8 meint: (29.8.2008 um 11:33) AntwortenReply to this comment

    Achja, noch ein Schmankerl.

    Der Besitz von pornographischen Schriften, die ich älter als 18 mit über 18-jährigen mit deren Einwilligung hergestellt hätte, in denen die über 18-jährigen wie unter 18-jährige aussehen wäre trotz § 184 c IV S. 2 strafbar; wenn ich das richtig verstehe. ^^

  55. r.z. meint: (29.8.2008 um 11:52) AntwortenReply to this comment

    Wenn man auch noch das Alter der dargestellten Personen nachweisen muß, kann man solche Verfahren garnicht massenweise durch Strafbefehl erledigen und legt die ganze Justiz lahm.

  56. Kaputnik meint: (29.8.2008 um 12:05) AntwortenReply to this comment

    "r.z. meint: (29.8.2008 um 11:52) #55
    Wenn man auch noch das Alter der dargestellten Personen nachweisen muß, kann man solche Verfahren garnicht massenweise durch Strafbefehl erledigen und legt die ganze Justiz lahm."

    _Das_ wiederum war schon immer so: auch jetzt (wohl seid es Pornographie gibt) muss der Fotograf, Filmer etc. das Alter der Darsteller nachweisen können müssen. Der sogenannte "ID-Shot".

  57. Normaler Bürger meint: (29.8.2008 um 12:48) AntwortenReply to this comment

    Ich möchte an dieser Stelle einmal auf den Punkt bringen, was die Entwicklungen der letzten Zeit bei mir, als "ganz normalem" Bürger, bewirkt haben.

    Ich habe Angst.

    Nein, nicht vor Terroristen, nicht vor Kinderpornohändlern, nicht einmal vor den durchaus vorhandenen Rechtsradikalen in meiner Stadt.

    Ich habe Angst vor unserem Staat.

    Um das noch ganz klar zu stellen: Ich bin ein ganz normaler Bürger. Ich bin kein radikaler Linker, kein Terroranhänger, ich verabscheue Kinderpornographie und mag Tiere. Ich benutze nicht einmal Online-Tauschbörsen, ich zahle meine Steuern und ich bleibe bei Rot an der Ampel stehen. Drogen nehme ich übrigens auch keine.

    Und dennoch…

    Ich habe Angst vor unserem Staat.

  58. schaffi meint: (29.8.2008 um 12:49) AntwortenReply to this comment

    Solange man durch Kriminalisierung größere Kontroll- und Überwachungsmechanismen schaffen kann, die aufgrund plötzlich stark ansteigender Kriminalitätsraten vom Bild-Zeitungsleser und DSDS Zuschauer bejubelt werden, ist dies doch nur die Konsequenz des seit Jahren erkennbaren Kontroll- und Überwachungsstaates.

  59. Dr. Leary meint: (29.8.2008 um 13:26) AntwortenReply to this comment

    @57(Normaler Bürger)

    Drogen nehme ich übrigens auch keine.

    Das ist vielleicht der Fehler.

    h**p://de.wikipedia.org/wiki/Timothy_Leary

  60. Manfred meint: (29.8.2008 um 13:59) AntwortenReply to this comment

    @ 57
    Das kann ich voll und ganz unterschreiben. Der Staat macht mir mittlerweile Angst.

  61. Heinz meint: (29.8.2008 um 14:13) AntwortenReply to this comment

    Hm,

    sollte man jetzt also präventiv Max Hardcore DVDs vernichten?

  62. Kai meint: (29.8.2008 um 14:30) AntwortenReply to this comment

    @57:

    Schön auf den Punkt gebracht.

  63. ben (Link) meint: (29.8.2008 um 14:45) AntwortenReply to this comment

    ok, ich baue einen screenshot aus dem alten lolita-film irgendwo auf mein blog ein, speichere alle ip und trete eine riesen kinderporno-ermittlung los… "kinderschänder! du warst auf der Seite! Wir haben deine IP!1!! Und jetzt packen Sie mal schön ihr Internet ein, dass ist beschlagnahmt!1!!" Ich wär zwar auch dran, aber in diesem Fall kriegt man ja die Produzenten relativ leicht ;)

  64. Zynisch meint: (29.8.2008 um 14:46) AntwortenReply to this comment

    Wie Volker Pispers sagte: Wir leisten uns hier schon den einen oder anderen Politiker aus dem geistigen Prekariat.

    Vermutlich blinder Aktionismus, wie so häufig, und wenn es nicht der blinde Aktionismus ist der unsere Politiker motiviert, dann sind es die Vorgaben vom grossen Bruder USA.

    Pax Americana par excellence und nur ein weiterer Nagel für den Sarg einer ehemals offenen Gesellschaft.

  65. n0ne meint: (29.8.2008 um 15:16) AntwortenReply to this comment

    und das bundesverfassungsgericht wird es auch nicht kippen, denn: moralgesetzgebung liegt ihm ja nicht fern. hat man im inzestfall feststellen können. und abwägen kann man immer. absoluten schutz der grundrechte gibt es nicht.

    das ist rechtssicherheit wie krieg für den frieden.

    irgendwann laufen die ersten amok. nur hoffentlich treffen sie die richtigen.

  66. Klopfer (Link) meint: (29.8.2008 um 15:24) AntwortenReply to this comment

    Früher musste es zumeist noch ein Opfer geben, um einen Straftatbestand zu erfüllen. Heutzutage muss sich nur irgendein Sesselfurzer im Bundesrat/Bundestag über das Leben von anderen moralisch empören, obwohl es ihn einen Scheißdreck angeht.
    Ich möchte niemanden auffordern, Gewalt gegen diese Politiker anzuwenden. Aber ich würde es auch nicht verhindern. (Warum auch? Das sind schließlich auch die Leute, die mich umlegen würden, falls mein Flugzeug entführt werden würde.)

  67. tph meint: (29.8.2008 um 15:54) AntwortenReply to this comment

    Letztlich kann man doch froh sein, das noch nicht z.B. aus "Analogiegründen" ala "Konsum führt zu realen Straftaten" oder "haben reale oder wirklichkeitsnahe Darstellungen zum Inhalt" folgende Straftatbestände geschaffen werden:
    175a: "Verbreitung von Schriften die Straftaten im Sinne der §§84 – 358 zeigen"
    175b: "Sonderregelungen"
    In den Fällen des 175a, die Straftaten im Sinne der §§105, 106, 106b, 109 – 109h, 113, 114, 125, 130, 166 – 168, 218, 258a, 331 – 357" zum Inhalt haben, ist die Mindeststrafe fünf Jahre
    175c: "Straftaten gegen die allg. Sittengesetze"
    Straftaten im Sinne des 175c werden von landes- und kirchenrechtlichen Verordnungen bestimmt.
    §66 wird auf 175a und 175b erweitert und
    §111, 130, 221, 223, 224 werden wie folgt ergänzt:
    (x) Straffrei sind Taten in denen Täter nach 175a,b und c betroffen sind.

  68. Malte S. (Link) meint: (29.8.2008 um 15:56) AntwortenReply to this comment

    Verhaltenskodex für 90% des in den letzten 10 Jahren gesetzten Rechts: Beachten aber nicht akzeptieren.

  69. Kristine meint: (29.8.2008 um 16:06) AntwortenReply to this comment

    @68 (Klopfer): "Früher musste es zumeist noch ein Opfer geben, um einen Straftatbestand zu erfüllen"

    Gut, mit "zumindest" kannst du jetzt alle meine Einwände als Ausnahme abtun ;-), aber:

    - StGB §90a: Ich halte es für fraglich, daß der Staat als solcher oder z.B. dessen Flagge Opfer sein kann (sofern es sich nicht um Sachbeschädigung handelt): Der Staat ist ein zu abstraktes Konzept.

    - StGB §166: "… die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören …" — es muß also nicht der öffentliche Friede gestört werden, es reicht aus, daß er hätte gestört werden können.

    - StGB §131: Auch da gibt es kein Opfer, und wenn es das gibt, ist es ein Fall für Körperverletzung, Mord etc.

    - StGB §175 (aufgehoben, Schwulenparagraph): Wieder keine Opfer. Und der Paragraph war auch ein Fall von "irgendein Sesselfurzer im Bundesrat/Bundestag über das Leben von anderen moralisch empören, obwohl es ihn einen Scheißdreck angeht", wie du so schön formulierst :-)

    Moralgesetzgebung ist in der BRD leider nicht so selten, wie man es sich wünschen würde.

    Gruß,
    Kristine

  70. Rolf Herrmann meint: (29.8.2008 um 16:45) AntwortenReply to this comment

    Hat die frühere Darstellerin in "Die Stoßburg" und heutige MdB der CSU Dagmar Woehrl eigentlich auch für diesen Stoss äh ich meine natürlich Stuss gestimmt?

  71. Egon Schneider meint: (29.8.2008 um 17:18) AntwortenReply to this comment

    Udo Vetter hätte sich wenigstens mal die Mühe machen sollen, den Gesetzentwurf zu lesen, bevor er hier Krach schlägt.

    Der bloße "Besitzer" = Konsument wird nur strafbar sein, wenn ein Darsteller tatsächlich minderjährig sind (Abs. 4 des Entwurfs).

    Lediglich die Strafbarkeit derjenigen Personen, die die Darstellung i.S.v. Abs. 1 oder Abs. 2 hergestellt oder verbreitet haben, erstreckt sich auch auf Darstellungen mit "Scheinminderjährigen".

  72. G.W.F. Hegel meint: (29.8.2008 um 17:36) AntwortenReply to this comment

    Hegels Dialektik, Problem – Reaktion – Lösung.

    h**p://www.infowars.com/resources.html#hegel

  73. an.on.ym meint: (29.8.2008 um 17:48) AntwortenReply to this comment

    @73, zur Besitzstrafbarkeit:

    Was "tatsächlich" mit dem Alter ist, stellt sich ja bestenfalls erst im Laufe und nach Abschluss des Ermittlungsverfahrens heraus.

    M.a.w. –es darf beim entsprechenden "Jung-Aussehens-Anfangsverdachts" zunächst einmal ermittelt werden, einschließlich frühmorgendlicher Hausbesuche!

    Und erläutern Sie bitte einmal, wie Sie das faktische Alter von abgebildeten jungen Menschen auf ausländischen Servern "tatsächlich" feststellen wollen!

  74. tph meint: (29.8.2008 um 18:01) AntwortenReply to this comment

    @73
    Wie passt eigentlich
    GG Artikel 103 (2) "Eine Tat kann nur bestraft werden, wenn die Strafbarkeit gesetzlich bestimmt war, bevor die Tat begangen wurde." (Rückwirkungsverbot)
    und 184c (4) zusammen.

    @74 Hausbesuche! StPO 100a wird auch entsprechend "angepasst", bezieht sich zwar nur auf gewerbs/bandenmäßiges Handeln, lässt sich aber leicht konstruieren (nicht nur weil 184c (3) auch "wirklichkeitsnahes Geschehen" umfasst)

  75. G.W.F. Hegel meint: (29.8.2008 um 18:01) AntwortenReply to this comment

    1. Erschaffe ein Problem (z.B. mittels massiver Förderung pornografischer Webseiten),

    2. warte auf die Reaktion des gemeinen Volkes (im alten Ägypten und in der heutigen Hochgradfreimaurerei auch „die Profanen“, „die Blinden“, „die in der Dunkelheit“ genannt), forciert und kanalisiert durch Schundmedien und Lügenagenturen und

    3. präsentiere dann die „Lösung“ aus der To-do-Schublade der globalen Elite, die Punkte auf der Langzeitagenda, die die (alte) New World Order weiter vorantreiben…

    …hin zu einem totalitären neuen System, von dem Orwell nicht mal zu träumen wagte.

    Funktioniert seit spätestens Kaiser Nero, der Rom anzünden liess, man nennt es auch False Flag Attack, die Elite gibt vor, ein Problem zu bekämpfen, für das sie tatsächlich selbst verantwortlich ist.

    Betreffend Kinderpornoringe sei nur auf Marc Dutroux (h**p://de.wikipedia.org/wiki/Marc_Dutroux) verwiesen, wenn ich mich richtig erinnere, führten die Spuren direkt ins Belgische Königshaus; ebenso verwiesen sei auf den hochbrisanten Dokufilm "Conspiracy of Silence" (1994, 55 Min., von John DeCamp), dessen Ausstrahlung im TV verhindert wurde: h**p://www.franklincase.org/silence.htm

    "Conspiracy of Silence, a documentary listed for viewing in TV Guide Magazine was to be aired on the Discovery Channel, on May 3 1994. This documentary exposed a network of religious leaders and Washington politicians who flew children to Washington D.C. for sex orgies. Many children suffered the indignity of wearing nothing but their underwear and a number displayed on a piece of cardboard hanging from their necks when being auctioned off to foreigners in Las Vegas, Nevada and Toronto, Canada. At the last minute before airing, unknown congressmen threatened the TV Cable industry with restrictive legislation if this documentary was aired. Almost immediately, the rights to the documentary were purchased by unknown persons who had ordered all copies destroyed. A copy of this videotape was furnished anonymously to former Nebraska state senator and attorney John DeCamp who made it available to retired FBI Agent Ted L. Gunderson. While the video quality is not top grade, this tape is a blockbuster in what is revealed by the participants involved." h**p://www.youtube.com/watch?v=ggxiBWv4xYE

    Siehe auch: "The Franklin Cover-Up – Child Abuse, Satanism and Murder in Nebraska" (1992, 1996; ISBN: 0-9632158-0-9) h**p://91.121.24.223/files/eBooks%20and%20Audio%20Books/The%20Franklin%20Cover-Up%20-%20Child%20Abuse%2c%20Satanism%20and%20Murder%20in%20Nebraska%20(1996).pdf

    h**p://infowars.com/search-result.html?cx=007184093999670235891%3Abovcf0egnlm&cof=FORID%3A9&ie=UTF-8&q=hegelian+dialectic+problem+reaction+solution&sa=Search

  76. Gabriel meint: (29.8.2008 um 18:02) AntwortenReply to this comment

    @ 71
    Ein Blick ins Gesetz…..
    Das verrät den Rechtskundigen.

  77. Hans meint: (29.8.2008 um 19:05) AntwortenReply to this comment

    @Herr Vetter: Auch dieser Beitrag zielt mE in die völlig falsche Richtung. Die Problematik der untauglichen Umsetzung der entsprechenden EU-Richtlinie durch eine Legislative, die sich genau wie beim EU-Haftbefehl jeglicher eigener Entscheidung enthält, ist durch die Medien gegangen und hinreichend bekannt. Der Gesetzesentwurf ist völlig mißlungen. Die Praxis hat in zahlreichen Berichten vor Erlass des Gesetzes auch auf die Untauglichkeit dieses Gesetzes hingewiesen.Läßt sich über die Berichte bei heise.de/Spiegel online etc und die Protokolle des Rechtsausschusses alles nachlesen und dürfte Ihnen doch vermutlich auch bekannt sein.
    Wie wäre es also mal mit Kritik an der Gesetzgebung, statt an der armen Judikative, die sich seit Jahren mit unbrauchbaren GEsetzen rumärgen muß? Ich bezweifele auch, ob der Vorwurf der Besitz von Jugendpornographie zukünftig zu einer nennenswerten Zahl von Hausdurchsuchungen oder Verurteilungen führen wird. Die Justiz funktioniert meistens trotz der Widrigkeiten ganz gut, hat doch die OP Himmel durchweg gezeigt.

  78. Lutz Baier (Link) meint: (29.8.2008 um 19:38) AntwortenReply to this comment

    Eben auf MDR-Fernsehen:
    Unser aller Liebling, der bekannte Oberstaatsanwalt Peter Vogt aus Halle beklagt, dass durch diverse Reformen bei der Polizei, sein "Fachpersonal" abgezogen und durch ungeschultes ersetzt wird…
    Mir kommen die Tränen!
    Dieses Statement hat er natürlich erst abgegeben nachdem das geneigte Fernsehpublikum entsprechend eingestimmt wurde:
    "Das Problem mit der Kinderpornografie wird immer schlimmer und die Opfer immer jünger…"

    Da wird es doch Zeit, dass die "Opfer" jetzt mal etwas älter sein dürfen…

  79. Caroline-NL (Link) meint: (29.8.2008 um 20:24) AntwortenReply to this comment

    Wir warnen ja schon seit 1 1/2 Jahren auf unserer Webseite vor dieser Reform, aber die Resonanz war eher mau.

    Herr Vetter schrieb:
    "Um in einer Vielzahl der Fälle dann nach monatelanger Überprüfung der Hardware festzustellen, dass der Beschuldigte überhaupt kein einschlägiges Material besitzt und man ihm auch nicht nachweisen kann, dass er sich den Besitz verschaffen wollte."

    Nein, dies ist ja eben der "Witz" bei dieser absurden Reform !
    Denn nach der Einführung des Straftatbestandes "JP" wird man fast überall etwas finden. Wir haben uns in den NL schon lange über die exorbitant hohen HD Fallzahlen im Bereich KP gewundert. Hier wurde doch sehr leichtfertig ein HD Beschluß vom Richter unterschrieben, aufgrund der Vielzahl der Fälle ist der "Richtervorbehalt" ohnehin nur ein schlechter Witz. I.d.R. wird hier mangels Personal und Zeit nie ausreichend geprüft.

    Ich habe keine exakten Zahlen, aber ich würde schätzen, daß 80-90% der Fälle in D eingestellt worden sind, weil die Betroffenen überhaupt keine KP haben. JP hat aber praktisch jeder. Einmal gibt, bzw. gab es, ein großes Angebot legaler Pornographie mit 15-17 jährigen ( produziert in DK/NL ). Und spätestens der diffuse Begriff der "Scheinminderjährigkeit" sorgt für einen "Straftatbestand", der besser ins Strafrecht der DDR gepasst hätte, ein berüchtigter Gummiparagraph.

    Dazu kommt ja auch noch, daß der Pornographiebegriff bei
    < 18-jährigen völlig entwertet wird. Reine Nacktaufnahmen können jetzt als "JP" klassifiziert werden. Will sagen: Der künstliche Straftatbestand JP diente wohl eher der Rationalisierung der Verfahren. Und die Bundesregierung plante ja erst eine rechtliche Gleichstellung von KP und JP !!!

    Nach heftigen Protesten rückte man dann davon ab, fordert jetzt aber trotzdem noch bis zu 3 Jahre Haft (!) für JP.

    Auch keine der "Oppositionsparteien" hat sich für die Beibehaltung der alten §, bzw. für eine dringend notwendige Liberalisierung eingesetzt, sondern sie wollten auch Verschärfungen, die allerdings nicht so weit gingen wie die der Regierung.

    Wie kann man dieses § lahmlegen ? Indem sich soviele Leute wie möglich selbst anzeigen. Gehen täglich Hunderte von Selbstanzeigen ein, überdenkt vielleicht mal jemand diesen Unsinn.

  80. Pascal meint: (29.8.2008 um 21:03) AntwortenReply to this comment

    @ 76:
    Wie passt eigentlich
    GG Artikel 103 (2) “Eine Tat kann nur bestraft werden, wenn die Strafbarkeit gesetzlich bestimmt war, bevor die Tat begangen wurde.” (Rückwirkungsverbot)
    und 184c (4) zusammen.

    Ganz einfach: sobald du den PC debragmentierst, wird das eine Bild gelöscht und ein neues hergestellt.
    (Bei gedruckten Bildern sicher schwerer)

  81. Putze meint: (29.8.2008 um 21:52) AntwortenReply to this comment

    "Scheiß BKA-Staat, ich würde lieber in der DDR leben wollen."

    Völlig off topic, aber dennoch: Ich würde mir wünschen, dass alle Deutschen mal für zwei Wochen in die DDR zurückversetzt werden. Damit sie mal wieder klarsehen. Ich schätze, Sätze wie der zitierte würden dann weniger häufig fallen.

    Die Ex-DDR-Putze

  82. danielj meint: (29.8.2008 um 23:31) AntwortenReply to this comment

    @83 / Putze

    Ja. Alle. Weil *alle* ständig so einen Stuß ablassen wie "ich würde lieber in der DDR leben wollen".

    Wenn Du Leuten die Pest an den Hals wünscht dann doch bitte nur denen die darum betteln.

  83. Lutz Baier (Link) meint: (29.8.2008 um 23:44) AntwortenReply to this comment

    "“Scheiß BKA-Staat, ich würde lieber in der DDR leben wollen.”

    Völlig off topic, aber dennoch: Ich würde mir wünschen, dass alle Deutschen mal für zwei Wochen in die DDR zurückversetzt werden. Damit sie mal wieder klarsehen. Ich schätze, Sätze wie der zitierte würden dann weniger häufig fallen."

    Bin auch ein Ossi, der in der Zone wenig komfortabel gelebt hat. Auch eine dicke Akte haben die Leute über mich angelegt, ABER ich kann sehr wohl solche Zitate verstehen, wie das von Ihnen kritisierte. In der DDR gab es keinen Rechtsstaat.
    Der entscheidende Unterschied ist aber, dass es dort jeder wusste und danach gelebt hat.
    Hier in dieser DDR 2.0 wird ein Rechtsstaat aber vorgetäuscht. Und das geschieht mit Hilfe unserer verdummenden Medien in einer solchen Perfektion, dass man mit Argumenten dagegen nicht mehr ankommt.
    Jeder, der noch nicht selbst mit den Verbrechern in Grün oder schwarzen Roben zu tun hatte, ist fest davon überzeugt, dass nur die DDR, Nordkorea, Cuba und China böse sind.
    "HIER WÜRDE ES SOWAS NICHT GEBEN!" ist ein Satz, den man immer wieder hört.
    Und genau deshalb ist dieses System eben hinterhältiger als das was es in der DDR gab.
    Wie perfekt diese Gehirnwäsche funktioniert, sieht man auch in diesem Blog. Da ist der Glaube an das BVerfG auch sehr stark ausgeprägt. Er ist eigentlich unerschütterlich. Fakt ist aber, dass dieses hochgelobte BVerfG auch nur ein trauriger Verein ist, der nur Recht spricht wenn die Öffentlichkeit hinschaut. Bei allen anderen Fällen (und das ist die Mehrheit) arbeiten die auch nicht besser als so ein schmieriges Amtsgericht.
    Trotzdem erstrahlen die immer noch in einem glänzenden Licht.
    Ich werde (sobald unser Fall abgeschlossen ist) auf meiner Website ein Beispiel für die wirkliche Arbeitsweise dieses Vereins bringen.

  84. DS meint: (30.8.2008 um 00:48) AntwortenReply to this comment

    Irgendwie doch paradox, die Jugentlichen werden immer frühreifer und der Gesetzgeber setzt das schutzalter weiter hoch. Nach den wenigen berichten die ich aus bild und co. kenne, sollte die Voööjährigkeit auf 14 gesengt werden.

    Aber bei der sogenaten Jugenpornos halte ich es mehr wie bei den Computer Spielen, lieber die potenziellen Täter sitzen vor ihrem Rechner und haben ihren Joystick in der Hand, als das sie drausen auf die pirsch gehen und Hand an unschuldige legen.

    gruss,

  85. tph meint: (30.8.2008 um 01:35) AntwortenReply to this comment

    @85 zum BVerfG: Eigentlich sollte es reichen, wenn sich jeder §5 (1) BVerfGG durchließt (Richter am BVerfG werden vom Bundestag und Bundesrat "gewählt"). Dazu noch den relativ neuen §93d, der das Abweisen von Klagen auch ohne Begründung ermöglicht, und das Bild eines "Verfassungshüters" sollte sich doch sehr verändern… Panem et circenses

  86. Putze meint: (30.8.2008 um 10:13) AntwortenReply to this comment

    @84 (danielj): Naja, ich habe zugegebenermaßen den Zusammenhang nicht deutlich gemacht. Ich wünsche es generell allen, weil ich sicher bin, dass es allen gut täte. Stichworte: Horizonterweiterung und Auf-den-Boden-zurückkommen.

  87. Chaaron (Link) meint: (30.8.2008 um 11:32) AntwortenReply to this comment

    @(65) ben meint: (29.8.2008 um 14:45)

    ok, ich baue einen screenshot aus dem alten lolita-film irgendwo auf mein blog ein, speichere alle ip und trete eine riesen kinderporno-ermittlung los… “kinderschänder! du warst auf der Seite! Wir haben deine IP!1!! Und jetzt packen Sie mal schön ihr Internet ein, dass ist beschlagnahmt!1!!” Ich wär zwar auch dran, aber in diesem Fall kriegt man ja die Produzenten relativ leicht ;)

    das tolle daran ist jedoch, dass die leute den screenshot nicht einmal sehen müssten, da der ja auch versteckt angezeigt werden könnte…

  88. Tobi meint: (30.8.2008 um 11:48) AntwortenReply to this comment

    …und nächstes Jahr kommt dann das Verbot von Posing-Bildern. Dann machen sich selbst Eltern strafbar, die Nacktaufnahmen von ihren eigenen Kindern besitzen. Alles klar. 1984 läßt grüßen.

    Tauriges Deutschland…time to say goodbye…

  89. Nils (Link) meint: (30.8.2008 um 16:32) AntwortenReply to this comment

    Mh, Porno mit Schuluniformen verbieten? Das geht eindeutig gegen die Japaner…

  90. RB meint: (1.9.2008 um 20:33) AntwortenReply to this comment

    Also für mich als Laien..

    Wenn ich in Zukunft im iNet nach Tittenbilder suche und über eine Teensex-Seite stolpere in der 25jährige als Schulmädchen verkauft werden, was bestimmt 15% des iNet und so gut wie jeden Mann in DE betrifft, mache ich mich strafbar? Incl. Haftstrafe?

    Wow.. So kriminalisiert man seine ganze Bevölkerung…..

  91. Maser meint: (4.9.2008 um 00:12) AntwortenReply to this comment

    Das ganze erinnert mich an den Film DemolitionMan. Wenn da die Herren Autoren mal nicht in die Kristallkugel geschaut haben:))

  92. Ein Mensch meint: (4.9.2008 um 09:58) AntwortenReply to this comment

    @93: Das scheint mir der Sinn der Sache. Über den Umweg der KiPo soll Pornographie faktisch verboten werden. Wer Porno schaut soll immer mit einem Bein im Gefängnis stehen. Das gleiche gilt für legale Chemikalien, Verschlüsselung, Waffen aller Art, und alles andere was nicht als "normal" und daher für einen konformen Bürger als entbehrlich gilt.

  93. Caroline-NL (Link) meint: (7.9.2008 um 20:29) AntwortenReply to this comment

    Eine europaweite Angleichung auf 15 hätte ich noch verstanden, aber selbst 17 1/2 jährige Frauen wie Kleinstkinder zu behandeln, ist völlig absurd. Aber in den Medien wird dies kaum erwähnt. Stattdessen werden uns jeden Tag gesprengte KP Ringe vorgeführt, so als ob die Beschlagnahmung eines alten PLAYBOY Heftes damit zusammenhängen würde.

  94. petra (Link) meint: (8.9.2008 um 14:30) AntwortenReply to this comment

    Bevor unser Propaganda-Wahn, der zu nichts anderem dient, als "normale Menschen" zu überwachen und zu gängeln weitere Blüten treibt, sollten die wirklichen Probleme angegangen werden. Bei Kinderpornographie sind das die Hersteller der Pornos und die die den Schmuddelkram übers www verbreiten. Doch die haben mafiöse Strukturen und sitzen eben nicht in Deutschland, sondern in Osteuropa, Asien und in der Karibik. Tja, dann macht man sich halt hier im Lande wichtig, wenn sonst nichts zu tun ist

  95. Avantgarde meint: (16.9.2008 um 16:05) AntwortenReply to this comment

    Da brechen harte Zeiten an, auch für die Münchner Pinakothek.

    de.encarta.msn.com/media_...er_Ruhendes_M%C3%A4dchen_(1752).html

  96. Avantgarde meint: (16.9.2008 um 16:07) AntwortenReply to this comment

    Encarta Linkmurks, hier Wikipedia

    de.wikipedia.org/w/index....etimestamp=20050519040435

  97. Zugvogel meint: (19.9.2008 um 13:45) AntwortenReply to this comment

    Der Hammer ist die Herrabsetzung der Strafbarkeit auf 14 Jahre !!
    Das bedeutet ein 17 Jahriger der mit seiner 16 Jahrigen Freundin schläft macht sich STRAFBAR !!!
    Aber fällt den schon darunter.Ein Küsschen ? Kuscheln ? Händchen halten.In unseren Jugenhaftanstalten dürfte es bald voller werden … :O(

  98. Caroline Kaiser (Link) meint: (21.9.2008 um 17:00) AntwortenReply to this comment

    @Zugvogel: Nicht übertreiben, das § ist schon schlimm genug. Ein 17-jähriger macht sich nur dann strafbar, wenn er Gewalt anwendet, bzw. eine seelische oder finanzielle Notlage ausnutzt.
    Filmaufnahmen innerhalb von Beziehungen werden gnädigerweise noch geduldet, nur was ist, wenn die Freundin oder der Freund längst Schluß gemacht hat ? Vielleicht in den USA lebt ? Sollen dann alle Ex-Partner bei der Polizei vorgeladen werden ? Und wer sagt denn, daß die Aussage des abgesägten Ex-Partners wahr ist ? Der nicht auf einmal – aus Verärgerung – sagt: Diese Filme sind OHNE mein Einverständnis angefertigt worden !
    Was dann ? Werden dann Privataufnahmen auf einmal zu illegalen "Jugendpornos" ? Weshalb gab es von Seiten der Juristen so wenig Widerstand gegen diesen Nonsens ?

    Das § ist übrigens am FR durch den Bundesrat gewunken worden:
    bundesrat.de/cln_090/nn_9...cationFile.pdf/to-847.pdf

    Getarnt als § gegen KP.

    Der Bundespräsident soll es am 30.09.08 unterschreiben, dann tritt es am 1.10.08 inkraft.

  99. irene (Link) meint: (4.10.2008 um 18:26) AntwortenReply to this comment

    Schade dass die bislang in Bayern regierende CSU noch 43,4% der Stimmen erhalten hat und schade, dass die Hardliner auch in anderen Parteien oben auf schwimmen

  100. meta meint: (25.11.2008 um 12:52) AntwortenReply to this comment
  101. yolonda (Link) meint: (27.4.2009 um 21:02) AntwortenReply to this comment

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