9.9.2008

Kein Kevin

Schon merkwürdig, wenn man ein dickes Schmerzensgeld gegen einen Schläger einklagt, der mit Vornamen Tertius heißt.

Mama und Papa haben sich seine Zukunft sicher auch anders ausgemalt.

32 Kommentare zu “Kein Kevin”

  1. Daniel meint: (9.9.2008 um 19:10) AntwortenReply to this comment

    Vielleicht wurde er ja früher für den Namen auf dem Schulhof verprügelt. Sowas kann die persönliche Entwicklung negativ beeinflussen.

  2. blue meint: (9.9.2008 um 19:11) AntwortenReply to this comment

    Wieso? Wer schon von haus aus, nach alter römischer Sitte, ein ewiger Dritter ist..

  3. ak meint: (9.9.2008 um 19:15) AntwortenReply to this comment

    Tja, immerhin ein Schläger mit Eltern mit klassisch-humanistischer Bildung.

  4. niels meint: (9.9.2008 um 19:22) AntwortenReply to this comment

    Was wohl Primus und Secundus schon alles angestellt haben?

  5. ANON meint: (9.9.2008 um 19:29) AntwortenReply to this comment

    @1 Daniel
    Mit dem Vornamen "Tertius" ist die erste Tracht Prügel auf dem Schulhof bereits in der Grundschule vorprogrammiert …

  6. M. meint: (9.9.2008 um 19:40) AntwortenReply to this comment

    Im Buch "Freakonomics" stellen die Autoren eine interessante Korrelation zwischen den Namen von Kindern und dem sozialen Status (Bildung und Einkommen) der Eltern her. Sollte in den nächsten Jahren irgendein Teritus im Fernsehen auftauchen und berühmt werden (vielleicht in der noch zu erfindenden Reality-Soap "Anwalt sucht Schreibkraft — spätere Heirat nicht ausgeschlossen"), hat Tertius das Potential bald als "High-Volume-Name" in den Statistiken der Standesämter aufzutauchen.

  7. Falk meint: (9.9.2008 um 19:53) AntwortenReply to this comment

    Auch Leute der "besseren Gesellschaft" können zuschlagen. Notfalls mit dem Regenschirm 8)

  8. SvenC meint: (9.9.2008 um 19:57) AntwortenReply to this comment

    Bitte WAS für ein Name?
    Ist das ein typischer "Unterschichten-Name"?

  9. zf.8 meint: (9.9.2008 um 20:01) AntwortenReply to this comment

    4/niels

    Ich frage mich eher, was das – im Übrigen grausige – Vornamensrecht dazu sagen würde. ^^

  10. Thomas meint: (9.9.2008 um 20:16) AntwortenReply to this comment

    <a href="http://de.wikipedia.org/wiki/Tertius&quot; rel="nofollow">Tertius</a>? Vielleicht nach dem Ort der Zeugung benannt?

  11. ak meint: (9.9.2008 um 20:28) AntwortenReply to this comment

    @8 (SvenC), @10 (Thomas): Tertius war im alten Rom ein klassischer Vor- oder Beiname für den Drittgeborenen einer Familie. "Tertius" heisst auf Latein nicht anderes als "der Dritte".

  12. Max meint: (9.9.2008 um 20:31) AntwortenReply to this comment

    @ 9: Art. 47 EGBGB, wenn er bei Geburt die römische Staatsbürgerschaft hatte.

  13. Lionel Hutz meint: (9.9.2008 um 20:34) AntwortenReply to this comment

    Meine Theorie ist ja, dass man einem Kind mindestens zwei Vornamen geben sollte. Einen Massennamen mit dem es ungehänselt durch die Kindheit kommt und einen völlig abgedrehten, den es dann als Erwachsener verwenden kann (falls noch zusätzliches "middle initial" gewünscht, dann ja auch automatisch vorhanden). Also sowas wie "Michael Parzival Schmidt", damit kann man als Michael Schmidt, Michael P. Schmidt, M. Parzival Schmidt oder etwas klangvoller Parzival M. Schmidt agieren. Letztere beide Varianten sind bei Ergreifung des Anwaltsberufs nicht schlecht, wenn man sein Geld als Schläger verdienen muss, würde ich bei der ersten Variante bleiben.

  14. Don meint: (9.9.2008 um 20:46) AntwortenReply to this comment

    Wir haben ein Vornamensrecht? omfg

  15. JMW meint: (9.9.2008 um 20:46) AntwortenReply to this comment

    @13: Sag nix! Hans Lionel Hutz?

  16. Martin_mb meint: (9.9.2008 um 21:07) AntwortenReply to this comment

    Besser "Tertius" als "Codo" (Bekanntlich auch der Dritte, aus der Sternenmitte, der Dritte, von links.)

  17. Julia meint: (9.9.2008 um 22:25) AntwortenReply to this comment

    Normalerweise heissen die Schläger heutzutage eher Yilmaz und Abdullah…

  18. Matthias Sch. meint: (9.9.2008 um 22:53) AntwortenReply to this comment

    @10: YMMD!

    @17: Also Vorurteile haben Sie ja gar keine? Oder die Ironie-Tags vergessen?

  19. Kauli meint: (9.9.2008 um 23:55) AntwortenReply to this comment

    Ein Jurist sollte seinem Sohn die Namen Drafi Juri vor dem Rufnamen bescheren. Das kann er dann auf der Visitenkarte auch ohne lästiges Studium als Dr. jur. abkürzen.

    Wer eine andere Fakultät bevorzugt, kann Juri auch durch Phil, Ingo oder Medard austauschen. Es gibt viele Möglichkeiten ;)

  20. MTK meint: (10.9.2008 um 06:52) AntwortenReply to this comment

    @19, Kauli: Ich dachte, Dr. sei die Abkürzung für Dieter.

  21. pixel meint: (10.9.2008 um 08:18) AntwortenReply to this comment

    Unsere Tochter (*2000) hat drei Vornamen. Welchen sie davon später letztendlich für sich benutzt, soll ihr selbst überlassen bleiben.

    An die Diskussionen auf Ämtern (Kinder-Reisepass usw.), welcher denn der (eingetragene) Rufname sei und unterstrichen werden "müsse", haben wir uns gewöhnt. Wir haben keinen festgelegt und es wird auch nix unterstrichen. Der Drang von Beamten, unbedingt einen Namen unterstreichen zu wollen, ist erschreckend groß.

    Wir lassen alle Unterlagen von Behörden zurückgehen und ändern, wo es einem Beamten wiedermal in den Fingern juckte ("ich muss jetzt hiermal einen Rufnamen unterstreichen, damit es seine Ordnung hat").

  22. Der Hass meint: (10.9.2008 um 08:30) AntwortenReply to this comment

    @16 Martin_mb Tötet Codo, tötet die Liebe!

  23. haldol meint: (10.9.2008 um 08:53) AntwortenReply to this comment

    Wahrscheinlich wollte Tertius einem ortsansässigen Barbaren nur die Pax Romana näherbringen …

  24. BesserWisser meint: (10.9.2008 um 09:52) AntwortenReply to this comment

    @5: "vorprogrammiert"? Gemeint war wohl "programmiert" oder "vorbestimmt".

    lg
    Pleonasmusmeider

  25. H. Jansen meint: (10.9.2008 um 09:53) AntwortenReply to this comment

    @pixel (21):

    laut wikipedia:
    "Die Reihenfolge der Vornamen stellt keine Rangfolge dar. Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung (u. a. OLG Düsseldorf 3 Wx 90/98) steht es in Deutschland dem Namensträger frei, zwischen seinen standesamtlich eingetragenen Namen zu wählen. Ein Rufname ist also nicht unveränderlich festgelegt."

  26. WerAuchImmer meint: (10.9.2008 um 10:09) AntwortenReply to this comment

    @21. Das mit dem Unterstreichen ist mittlerweile passé (Sohn *2005)

    @22. hast Du Deine NDW Platen schon langer nciht mehr gehört? Es heißt: VERNICHTET die Liebe.

  27. blue meint: (10.9.2008 um 11:35) AntwortenReply to this comment

    Codo? In was für einer Ellenbogengesellschaft sind wir denn jetzt gelandet?

  28. Allons meint: (10.9.2008 um 12:20) AntwortenReply to this comment

    Naja, Tertius heißt er wegen der Hoffnung dass er es in der Schule bis in die Tertia bringen würde (Hauptschulabschl.)

  29. Daniel meint: (10.9.2008 um 12:45) AntwortenReply to this comment

    ich habe auch zwei Vornamen und seit meinem ersten Ausweis nur Ärger. Einmal mit Bindestrich als Doppelnamen, dann den ersten Namen alleine, dann den zweiten alleine. Überall stehts anders drauf. Jetzt habe ich Schluß damit gemacht und in allen Dokumenten nur einen Namen eintragen lassen…

  30. kevin meint: (10.9.2008 um 17:15) AntwortenReply to this comment

    ich heiße auch kevin… komme nicht aus dem osten, habe abitur… und schläger bin ich auch nicht… also: blöder titel ;)

  31. Passant meint: (10.9.2008 um 19:17) AntwortenReply to this comment

    Oder blöder Name? :-)

  32. MaxR meint: (10.9.2008 um 21:25) AntwortenReply to this comment

    Ich glaub, bei einem Otto, dem Achten, hätte UV keinen Kommentar abgelassen.

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