22.10.2008

Selbstverliebt

Warum sollte sich ein Staatsanwalt nicht auch privat vorzeigen dürfen? Weltweit außerdem. Mit einem Internet-Auftritt. In dem er sich ziemlich selbstverliebt gibt. Kostprobe: „An erster Stelle möchte ich mich mit meiner Frau vorstellen, die alle Wege mit mir geht!” Er bringt sich, für bescheidene Menschen ist das eine Höchstleistung, in einem Satz gleich viermal selber unter.

Und dann ist da noch die Einladung: „Besuchen Sie meine Behörde im Internet“ – ganz so, als gehöre die Behörde ihm. Soviel Prahlerei könnte man als Tick abtun, wäre da nicht ein Schönheitsfehler. Der Mann ist in seiner Selbstdarstellung nicht konsequent.

Auf seiner Internetseite fehlt das Impressum, die Personalien mit Anschrift also. Deshalb könnte er schnell mit dem Gesetz in Konflikt geraten. Denn der Strafverfolger betont zwar in kleiner Schrift, sein Web-Auftritt sei „rein privat!“, er macht aber an anderer Stelle überdeutlich Werbung („…. last but not least: 1 & 1 bietet wirklich prima Leistungen an!!“) für seinen Internetdienstanbieter. Und läuft damit Gefahr, angezeigt zu werden. Ein fehlendes Impressum ist „im Zweifel“, sagt das Bundesjustizministerium, eine Ordnungswidrigkeit. Die von unserer Bezirksregierung verfolgt wird.

Wenn aber schon ein Staatsanwalt nicht weiss, wann ihn ein Knöllchen erwartet – wie ist es dann um die ganze Zunft bestellt? (pbd)

70 Kommentare zu “Selbstverliebt”

  1. joey meint: (22.10.2008 um 09:36) AntwortenReply to this comment

    einfach mal nach den zitaten googlen. http://www.4right.de/

  2. flanagan meint: (22.10.2008 um 09:38) AntwortenReply to this comment
  3. ms meint: (22.10.2008 um 09:39) AntwortenReply to this comment

    last but not least: 1 & 1 bietet wirklich prima Leistungen an!!
    Nicht sehr schwierig zu finden. Anonymisierung sieht anders aus. ;-)

  4. mez meint: (22.10.2008 um 09:41) AntwortenReply to this comment

    @3
    Im Zweifelsfall der Autor von sich selbst. Sieht man doch an dem Kürzel "pbd" das das ein Gastbeitrag ist.

  5. Dr. Azrael Tod meint: (22.10.2008 um 09:42) AntwortenReply to this comment

    Dass nichtmal mehr der Staatsanwalt durchsieht könnte evtl. an der unsinnigen Komplexität des Rechtssystems liegen..
    Jeder der mal ein paar Ergänzungslieferungen in Gesetzesbücher eingeheftet hat weiß dass sich das bei uns immer weiter verschlimmert, von daher können wir wohl nur darauf hoffen dass dieses System so bald wie möglich zusammenbricht.
    Aber das hab ich ja <a href="http://drazraeltod.wordpress.com/2008/10/15/schrecken-ohne-ende-oder-ende-mit-schrecken/&quot; rel="nofollow">bereits mehrmals festgestellt</a>

  6. mez meint: (22.10.2008 um 09:42) AntwortenReply to this comment

    Wups, meine Antwort richtete sich natürlich an Kommentator 2.

  7. StoiBär meint: (22.10.2008 um 09:42) AntwortenReply to this comment

    „Besuchen Sie meine Behörde im Internet“ ist ja wohl die normale Ausdrucksweise. Kein Mensch schreibt "Besuchen Sie die Behörde, in der ich arbeite im Internet". Jeder würde außerdem schreiben: "Besuchen Sie meine Firma im Internet" ohne deswegen Ansprüche an der Firma zu erwecken. In einem Land, wo "Wir sind Papst" auf den Titelseiten steht und wo "wir" Weltmeister werden und "wir" Olympiagold gewinnen, ist das ganz normal. Dieser ganz Artikel ist schon ein wenig typisch deutsche Kleinkrämerei.

  8. TheLaw meint: (22.10.2008 um 09:46) AntwortenReply to this comment

    Der VoKuHiLa scheint wieder im kommen zu sein

  9. mrg’ meint: (22.10.2008 um 09:47) AntwortenReply to this comment

    ich bin erschüttert, wie schlecht man sich präsentieren kann. nicht nur die größtenteils hässlichen fotos, auch das auftreten ansich sollte für eine person in diesem amt verboten werden.
    das internet ist grausam.

  10. otaku meint: (22.10.2008 um 09:58) AntwortenReply to this comment

    "das internet ist grausam."

    Meine Rede seit 20 Jahren.
    Dabei wäre die Lösung so einfach : Wir drucken uns alles das Internet aus, und….

    Löschen es dann……

    Have fun
    Otaku

  11. otaku meint: (22.10.2008 um 09:59) AntwortenReply to this comment

    alle.

    sorry

  12. Techniker meint: (22.10.2008 um 10:00) AntwortenReply to this comment

    @7: Sschau Dir mal die HP an. Udo ist in diesem Fall alles andere als Kleinkraemerisch. Der zitierte Satz ist lediglich symptomatisch fuer den Rest des Auftritts.

    Danke Udo, dass Du mein Weltbild wieder ein bisschen zurechgerueckt hast.
    Der Typ ist also SA -heilige Schande. Sowas selbstverliebtes hab ich ja lange nicht gesehn. Mir stossen solche Selbstdarsteller immer sauer auf, die vor lauter Ich-Bezogenheit garnicht merken, wie kleingeistig und und unscheinbar sie eigentlich sind.
    "Seht her wie toll ich bin" -ich hoffe nur, dass er vor Gericht nicht ebenso handelt.
    Und nebenbei: Einen SA, der sich privat so anzieht wie auf dem Startphoto und dass auch noch in Inet stellt, koennte ich nur schwer ernst nehmen. Ganz schoen mutig. Genauso, wie das Kennzeichen seines Moppeds ins Inet zu stellen. Als SA hat man doch einige Feinde, oder?

  13. ToBa meint: (22.10.2008 um 10:04) AntwortenReply to this comment

    Mal eine kleine Fachfrage dazu in die Runde: Wie genau ist Werbung definiert? Wenn er darüber schreibt, dass sein Webhoster prima Leistungen anbietet, kann das doch auch eine rein privat geäußerte Meinung sein, die ohne finanzielle Gegenleistung seitens des Webhosters gäußert wurde.

    Oder ist sowas immer gleich Werbung, die einen Webauftritt automatisch kommerziell werden lässt?

  14. Christian meint: (22.10.2008 um 10:04) AntwortenReply to this comment

    @ 12

    Die Abkürzung SA tut weh. Nehmen wir doch lieber das bewährte StA.

  15. tr meint: (22.10.2008 um 10:10) AntwortenReply to this comment

    vokuhila in dem alter, was will man da anderes erwarten?

  16. Christian meint: (22.10.2008 um 10:12) AntwortenReply to this comment

    Also ich weiß nicht. Für Homepages war das gebotene Anfang des Jahrtausends immer noch absoluter Durchschnitt – „mein Hund, mein bester Kumpel, mein Urlaub, und ich“. Normalerweise dient das nur dem Amusement unter Freunden. Ich finde das ehrlich gesagt nicht außergewöhnlich, diese Art der Selbstdarstellung war durchaus üblich, und es gibt halt immer ein paar, die hinterher sind :-).

    Mittlerweile ist diese Welle zum Glück deutlich abgeflacht, aber es gibt sie halt immer noch. Außerdem, wer weiß, wie lange das Ding schon im Netz steht.

    Und zum kommerziellen Charakter: Gerade bei 1&1 wäre es leicht gewesen, Werbebanner und Werbelinks zu schalten. Genau das hat er nicht getan – jedenfalls habe ich keinen gesehen. Damit spricht er zwar eine Empfehlung aus, verdient aber nix dran. Ist das dann immer noch kommerziell?

  17. Axel John meint: (22.10.2008 um 10:13) AntwortenReply to this comment

    Wenn aber schon ein Staatsanwalt nicht weiss, wann ihn ein Knöllchen erwartet – wie ist es dann um die ganze Zunft bestellt?

    Das TMG ist beispielhaft für die Ignoranz und Unfähigkeit der Ministerialbürokraten. Ein Haufen sinnloser Textmüll, der von keinerlei Sachkenntnis berührt ist und den sich dank seiner Beliebigkeit jeder Winkeladvokat so zurechtinterpretieren kann, wie er es gerade braucht.

    Man mag sich über die Selbstdarstellung des Staatsanwaltes wundern, dass er einen realitätsfernen und stümperhaft zusammengeschmierten "Gesetzestext" – wie jeder andere auch – nach seinem Gusto auslegt, kann man ihm wirklich nicht verübeln.

  18. aussenminister_fischer meint: (22.10.2008 um 10:14) AntwortenReply to this comment

    oh mann – das ist ein privater auftritt. zugegeben – gut gemacht ist er nicht und ob man von ihm uns seinen kumpels udo und sutibert (!!!) unbedingt etwas wissen muss, lassen wir mal dahingestellt. aber dieses kleinliche gekrittel am fehlenden impressum weckt den eindruck, dass da einer ein persönliches problem mit dem mann hat. oder einfach das ist, was er ihm vorwirft: selbstverliebt.

  19. kd meint: (22.10.2008 um 10:21) AntwortenReply to this comment

    genau! was soll diese anprangerei? höhö, der StA hat eine hässliche frisur, höhö. who cares? eine zurschaustellung aufgrund einer bagatelle, die ich in diesem blog sehr unangemessen finde.

  20. der ich meint: (22.10.2008 um 10:26) AntwortenReply to this comment

    Sympathisch ist der Herr nicht unbedingt – aber der Beitrag ist völlig unnötig. Aber Hauptsache die Gerichte, StA und die bösen Abmahner bekommen ihr Fett ab. Irgendwie war es hier schon interessanter….

  21. Fincut meint: (22.10.2008 um 10:27) AntwortenReply to this comment

    Komisch, die äußere Erscheinung von Bernd verbietet eigentlich jede Selbstverliebtheit.

  22. Jörg meint: (22.10.2008 um 10:27) AntwortenReply to this comment

    Mein Gott, ist der peinlich!

  23. radio-controlled meint: (22.10.2008 um 10:37) AntwortenReply to this comment

    Das LawBlog ist ebenso selbstverliebt. Oder hat hier schonmal jemand 'nen Beitrag über Udo's größte Böcke als Strafverteidiger gesehen? Nee? Ich auch nicht! Dafür aber Artikel über den neuen 3er-Firmen-BMW, das neueste Laptop etc.

  24. Hootch meint: (22.10.2008 um 10:38) AntwortenReply to this comment

    Das scheint eine duisburger Marotte zu sein…
    Man erinnere sich an Dr. Dr. Groth; vielleicht sind die beiden verwandt… (und jetzt nicht klugscheißen: "Der StA wohnt aber in Oberhausen!!!1!!", oder so ;-) )

    Grüße!

  25. ckd meint: (22.10.2008 um 10:39) AntwortenReply to this comment

    Sollte auch strafbar sein. Ist ein Verstoß gegen Völkerrecht und internationales Moderecht.

  26. RA JM meint: (22.10.2008 um 10:45) AntwortenReply to this comment

    Megapeinlich!

    "Homepage aus dem 1&1 Homepage-Baukasten" – so sieht die auch aus, und dann noch nicht einmal valides html. Aber seine Besucherzahl von (derzeit) 890 wird wohl im Laufe des Tages noch rasant ansteigen. ;-)

    Aber immerhin, er liebt anscheinend Moselwein, s. Keywords. Vielleicht hat der ja auch zu diesem Gesamtkunstwerk beigetragen.

  27. ckd meint: (22.10.2008 um 10:45) AntwortenReply to this comment

    Auch nicht selbstverliebter, als jemand der bloggt, oder?

  28. Fürst Myschkin meint: (22.10.2008 um 10:47) AntwortenReply to this comment

    Das dritte Foto ist ja geil. Ich dachte zuerst, das ist ein Rasenmäher und habe mich dann gewundert, warum da ein Kind drauf sitzt.

  29. Florian meint: (22.10.2008 um 10:50) AntwortenReply to this comment

    Also bitte, das ist nun wirklich eindeutig eine private Homepage "aus dem 1&1 Homepage Baukasten"; Urlaubsfotos, Musik, Hobbies etc.
    Ueber Geschmak læsst sich streiten, aber so eine Homepage muss wohl erstmal nur einem Gefallen: dem Betreiber, egal ob Staatsanwalt oder nicht.

    Und ich merk gerade, dass ich immer wieder von "meiner Uni" spreche, hoffentlich hørt da Herr Vetter nicht zu…

  30. Marco meint: (22.10.2008 um 10:58) AntwortenReply to this comment

    Kenn ich.
    Von http://www.fiese-scheitel.de
    Im Ernst.

  31. Kai meint: (22.10.2008 um 10:58) AntwortenReply to this comment

    @5: Das System wird nicht zusammenbrechen.

    In den USA gibt es Gesetze, die etwas unter Strafe stellen, wenn es durch Bundes-, Landes-, internationales Recht oder das Recht in einem fremden Land verboten ist. Und das System bricht da auch nicht zusammen.

    Konkret müsste man beim Kauf von Fisch wissen, ob der in dieser Form, Größe, Beschaffenheit im Herkunftsland legal gefangen oder gehalten wurde. Sonst macht man sich strafbar.

    Es wird immer schlimmer kommen und _nicht_ zusammenbrechen. Wie sollte das aussehen?

  32. vj meint: (22.10.2008 um 11:01) AntwortenReply to this comment

    Ein Hinweis: Dieser Beitrag ist nicht von Udo Vetter, sondern dem Gastautor pdb…

    Gleichwohl frage ich mich, ob es fuer UV als in Düsseldorf ansässigen Strafverteidiger ratsam ist, auf seiner Website einen in Duisburg tätigen Staatsanwalt durch den Kakao ziehen zu lassen. Man begegnet sich ja manchmal auch im realen Leben…

  33. Wolf meint: (22.10.2008 um 11:07) AntwortenReply to this comment

    Kein Kommentar zur Gestaltung und sonstigen Selbstäußerung. Aber — Impressumspflicht? Für eine private Homepage? Wäre mir neu!

  34. Andreas Bergkirchen meint: (22.10.2008 um 11:20) AntwortenReply to this comment

    @ 18
    @ 19
    @ 20

    Haben Sie denn den Zusammenhang nicht erkannt?

    Die Glosse beschreibt zunächst die Eitelkeit.

    Und stellt dann die Kausalität zum fehlenden Impressum her mit den Worten: "Der Mann ist in seiner Selbstdarstellung nicht konsequent. Auf seiner Internetseite fehlt das Impressum, die Personalien mit Anschrift also."

    Was dann folgt ist eine folgerichtige rechtliche Betrachtung. Zumal bei dem Beruf des Mannes.

  35. Axel John meint: (22.10.2008 um 11:23) AntwortenReply to this comment

    @ 33: Impressumspflicht? Für eine private Homepage? Wäre mir neu!
    Der Knackpunkt ist: Was ist, absolut rechtssicher definiert, eine "private" Homepage und wer hält für diese Definition seinen Kopf hin? …
    Eben!

  36. Dennis meint: (22.10.2008 um 11:23) AntwortenReply to this comment

    Ach nu lasst ihn doch. Auch Staatsanwälte sind Menschen, oder nich? ;-) Man kann doch nicht von jedem verlangen einen perfekten hochprofessionellen Internetauftritt hinzulegen. Vor allem, wenns offensichtlich nichts geschäftliches ist. Selbstverliebt hin oder her…

  37. Putze meint: (22.10.2008 um 11:28) AntwortenReply to this comment

    "Warum sollte sich ein Staatsanwalt nicht auch privat vorzeigen dürfen?"

    Ja, warum eigentlich nicht? Fragt sich wieder mal die Putze.

  38. StoiBär meint: (22.10.2008 um 11:31) AntwortenReply to this comment

    @32: Sehe ich auch so. Aber scheinbar ist heute der Tag des Staatsanwaltbashing.

  39. ichich meint: (22.10.2008 um 11:35) AntwortenReply to this comment

    Irgendwelche Blähungen müssen wohl dazu geführt haben, dass
    hier derartige Korinthen gekackt werden.

    Das Pressebüro Düsseldorf (pdb) spuckt einen Schmähartikel raus und
    derwesten.de stürzt sich drauf.
    Herr Vetter findet das Klasse, geht es doch gegen einen beruflichen
    Gegner, und übernimmt den Text.

    Wenn der StA fachlich in Ordnung ist, wird er auch die nächsten
    Prozesse gegen Herrn Vetters Mandanten erfolgreich abschliessen.
    Ich drücke die Daumen.

  40. Jörg meint: (22.10.2008 um 11:47) AntwortenReply to this comment

    @33,35
    M.W. kommt es nicht darauf an, ob die HP "privat" ist oder nicht, sondern nur darauf, ob sie (einigermaßen regelmäßig) vom Betreiber aktualisiert wird. Wird sie das, gilt die Impressumspflicht.

  41. der ich meint: (22.10.2008 um 11:54) AntwortenReply to this comment

    @ 34 (Selbstverliebter II äh A. Berg….): danke – jetzt hab ichs kapiert. Danke! Oder nein danke. Das passt schon so, wie ich das geschrieben habe. Der Artikel ist auch jetzt – nach der grandiosen Erklärung – für die Rundablage.

  42. Peter meint: (22.10.2008 um 12:05) AntwortenReply to this comment

    Der VoKuHiLa? Der Vorne Kurz Hinten Lang.

    Mir fiel zu dem Eintrag nur ein: Der Esel nennt sich zuerst.

  43. dot tilde dot meint: (22.10.2008 um 12:20) AntwortenReply to this comment

    am ende wird er sicher alles schnell verbessern und dankbar für die hinweise sein, denn "stillstand ist rückschritt". dann haben unsere gehässigkeiten ja vielleicht ein bisschen was erreicht.

    .~.

  44. mist meint: (22.10.2008 um 12:34) AntwortenReply to this comment

    schlechtester Beitrag denn ich bis jetzt im Lawblog gelesen hab!

  45. dot tilde dot meint: (22.10.2008 um 12:48) AntwortenReply to this comment

    @45 (mist):

    so kann man's auch sagen.

    .~.

  46. Bloggerist meint: (22.10.2008 um 13:03) AntwortenReply to this comment

    Ob die Klowände des Internets nun eine private Homepage oder ein Blog sind, ist doch Schnuppe – selbstverliebt ist das doch so oder so.

  47. RA-Klugscheißertippse meint: (22.10.2008 um 13:04) AntwortenReply to this comment

    Ein bloggender Staatsanwalt mit Vokuhila und grenzdebilem Gesichtsausdruck ist für mich nicht das Problem, keiner hat sich selbst gemacht.

    Was mich stört, ist, dass ich befürchte, dass der Eindruck, den man von Bernd gekommt, leider zutrifft. Diese unterschwellige Botschaft: Wie um alles in der Welt konnte der Staatsanwalt werden ?
    Sein ganzer Auftritt im Internet, seine Wortwahl, die div. Bilder etc. bestätigen eigentlich nur was man denkt, aber sich nicht traut auszusprechen.

    Aber warum wundere ich mich überhaupt.. Herr Ackermann sieht vielleicht innerlich genauso aus (seinen Fähigkeiten nach zu urteilen), benutzt jedoch nur gutes Make-up.

    Traurig.

  48. Putze meint: (22.10.2008 um 13:12) AntwortenReply to this comment

    @44 (.~.): Vielleicht aber auch nicht. Denn vielleicht steht ja für den Betreffenden die Hompage nicht an dritter, sondern an achthundertdreiundzwanzigster Stelle im Leben. Vielleicht hat er sie mal in ein paar freien Stunden zusammengeklickert und ist vollkommen zufrieden damit. Und vielleicht ist es ihm deshalb völlig egal, wenn Leute, die er überhaupt nicht kennt, diese HP schlecht, hässlich, grausam oder peinlich finden oder sich über seine Frisur lustig machen.

  49. Putze meint: (22.10.2008 um 13:17) AntwortenReply to this comment

    @48: Dich stört also deine eigene Befürchtung. Dafür kann der Mann aber nichts.

  50. Michael meint: (22.10.2008 um 13:30) AntwortenReply to this comment

    Aber sonst gehts, oder? Ein Privatmann klickt sich mit dem 1&1 Homepagebaukasten eine Hompage zusammen, die auch nicht schlimmer ist als 87,3% aller anderen, mit dem Baukasten zusammengeklickten, Internetauftritte. Dummerweise kollidiert sein Beruf mit dem Brufsbild eines Alphabloggers und flugs wird er runtergemacht. Wie wäre es an dieser Stelle mit einer Bemerkung zur der "Anonymisierung" im Ausgangsposting? Leute, wenn jemand eure alten Fotos sieht, schmeisst er sich auch weg vor Lachen.

    Manchmal wäre das Netz ein besserer Ort, wenn die Leute (aka Blogger & Kommentatoren) ihre Pawlowschen Reflexe etwas besser im Griff hätten…

  51. fernetpunker meint: (22.10.2008 um 13:48) AntwortenReply to this comment

    Ich sehe hier keine Impressumspflicht. § 5 TMG spricht von "in der Regel gegen Entgelt angeboten". Hier ist weit und breit nichts von Entgeltlichkeit zu sehen. Deshalb spricht die gesetzliche Vermutung gegen eine geschäftsmäßiges Angebot. Da der Seitenbetreiber Volljurist ist (wahrscheinlich mit zumindest vollbefriedigenden Examen, sonst wäre er nicht StA geworden), halte ich es für ziemlich naiv zu denken, der Herr könne es nicht beurteilen, ob er seine Daten veröffentlichen muss. Nach dem Motto: Er sieht ja so peinlich aus, da weiß er bestimmt nicht, wann man ein Impressum braucht. Ziemlich armselige Denke.

  52. AlterEgo meint: (22.10.2008 um 14:17) AntwortenReply to this comment

    Es kann ja nicht jeder gleich an der Spitze der Internetrevolution stehen und Web 2.0 betreiben (bloggen & Co.). Nicht jeder ist so technikverliebt (bzw. -verspielt *g*) wie UV.

    Man muss ihm wohl zugute halten, dass er wohl ansatzweise weiß, was das Internet, Amazon & Co. ist. Bei vielen Leuten in seinem Alter kann man das nicht sagen. Da ist Internet immer noch ein Fremdwort. Wer kennt ihn nicht den Kohlschen Spruch: Für Datenautobahnen sei der Verkehrsminister zuständig…

  53. Darkstalker meint: (22.10.2008 um 14:20) AntwortenReply to this comment

    @32: Du hast nicht zufällig grad das URALTE Video "Dont talk to the police" angeschaut, hm? :)

    Was alles verboten ist und was verfolgt wird, sind zwei Paar Schuhe … Man hat als Staatsanwalt auch – entgegen der landläufigen Meinung – ab und zu was wichtiges zu tun ;)

    Und ob da jetzt alte "hässliche" Fotos rumstehen oder nicht – die aktuellen Fotos vieler anderer praktizierender Juristen sehen nicht besser aus – dennoch sind es mitunter sehr fähige Leute.

  54. Die Wahrheit meint: (22.10.2008 um 16:15) AntwortenReply to this comment

    Es gibt doch, zumindest implizit, ein Impressum. Bei der Denic ist die Adresse von Herrn E. aus der R.straße in O. jederzeit abrufbar.

  55. Jens Ferner meint: (22.10.2008 um 16:59) AntwortenReply to this comment

    "Ein fehlendes Impressum ist „im Zweifel“, sagt das Bundesjustizministerium, eine Ordnungswidrigkeit."

    Naja, zwar muss ich auch grinsen beim lesen des Artikels, aber wenn die Ministerialbehörden immer Recht hätten, bräuchten wir weder Gerichte, noch hätten wir die Probleme mit dem Widerrufsrecht ;) Ich denke, es ist einhellige Meinung, dass eine Werbung auf einer rein familiären Seite seit der TMG-Reform kein Problem mehr ist bei fehlendem Impressum. Und die Seite klingt nicht so, als ob die Impressumspflicht nach RfStV einschlägig ist.

  56. bo meint: (22.10.2008 um 17:07) AntwortenReply to this comment

    @ 55:

    Und im Telefonbuch steht der Spaßvogel auch noch…

  57. RA JM meint: (22.10.2008 um 18:58) AntwortenReply to this comment

    @ 57 bo:

    Na, denn rufen wir den Herrn StA doch jetzt alle mal an und gratulieren zu dem Mords-Traffic heute auf seiner Seite.

    Von heute morgen 10.45 Uhr 890 Seitenaurufen auf jetzt (knapp 19.00 Uhr schon 2.140 – das ist doch was, oder?

  58. TK meint: (22.10.2008 um 19:38) AntwortenReply to this comment

    @ RA JM
    Der Counter hat gar nicht genug Stellen um das ganze Ausmaß des Gelawblogt-Werdens erfassen zu können.

  59. x meint: (22.10.2008 um 19:59) AntwortenReply to this comment

    Homines plus in alieno negotio vident, quam in suo!

    (Meine Meinung zum Artikel)

  60. zf.8 meint: (22.10.2008 um 20:57) AntwortenReply to this comment

    61/x

    Welche Leitungen sind denn offen und wann wird der Hot Button geschaltet?

  61. thomas meint: (22.10.2008 um 21:35) AntwortenReply to this comment

    Finde euch sehr gut, aber das ist echt mies. Die Webseite ist privat, entspannt und ich finde es eigentlich gut, dass er das internet in dieser Form nutzt. Artikel ähnelt sehr stark den bildblog-Zeiten, wenn sie nichts zu schreiben haben. Korinthenkackerei. gruss und freue mich auf bessere artikel.

  62. x meint: (22.10.2008 um 22:07) AntwortenReply to this comment

    Vielleicht sollten wir uns mal der "Pressebüro Düsseldorf"-Seite (http://www.pbdagentur.de/) zuwenden, die diesen Artikel offensichtlich zu verantworten hat. Also für eine professionelle – nicht private – Internetseite ist das ganz schön peinlich höhöhö

  63. tr meint: (22.10.2008 um 23:36) AntwortenReply to this comment

    #64,

    haha, das stimmt. da gehen schon zwei links (gästebuch und links)nicht, die darstellung im firefox reicht gerade noch halb bis zum gästebuch, ein impressum ist (im firefox) überhaupt nicht zu sehen :))

  64. peterknecht meint: (23.10.2008 um 10:12) AntwortenReply to this comment

    hmm, ob der Spekulation über die vermeindliche Unwissenheit;
    es gibt doch dieses schöne geisteswissenschaftliche Phänomen:
    der Theologe hat Gläubige, die "für" ihn beten, der Mediziner Patienten, die krank werden; und der Jurist Klienten, die sich an das Gesetz halten müssen.
    Der professionelle Umgang verschiebt / relativiert dann sehr leicht die Perspektive: es wird zum Gott der "Anderen", und genauso wie der Mediziner nicht erkrankt, gibt es für den Juristen kein Gesetz, mit dem er in Konflikt geraten kann ;-)
    Bei allem Spott und Häme — diese "Impressumspflicht" lässt viele in meinem Bekanntenkreis davor zurückschrecken, das "Internet" einfach mal so mit einer eigenen Seite "aus zu probieren".
    Abgesehen vom "medialen Abenteuer", etwas zu veröffentlichen, fürchten alle, das "rechtliche" Abenteuer (schlimm, letztlich fühlen sich einige von Recht und Gesetz des eigenen Landes gefährdet…)
    Freunde, die dann noch in einer "quasi" öffentlichen Stellung sind, denken normal erst gar nicht weiter darüber nach.

    So gesehen, finde ich die Seite von dem Herrn Staatsanwalt sehr löblich – 'Himmel', der hat den Mut gehabt, es einfach mal auszuporbieren. Natürlich – nicht zu vergleichen mit der Ambition und dem Anspruch von Udo Vetter – und falls der Herr Staatsanwalt ob der hier geäußterten Häme seine Gehversuche nicht einstellt, wäre es ja möglich, das sich auch einmal ein Staatsanwalt über diese (–*#*–) Impressumspflicht in D aufregt
    … das fänd' ich schön

    der peterknecht

  65. Julia Kull meint: (23.10.2008 um 13:16) AntwortenReply to this comment

    Nun denn: Ich persönlich finde die Seite gruselig, ABER, ich finde es auch ganz gut und mutig, dass ein StA sich überhaupt den neuen Medien öffnet (da kenne ich GANZ andere Fälle) und es ist nun echt grausamer Juristen-Unsinn, diese HP als nicht privat zu bezeichnen. Man kann es auch übertreiben.

  66. Andreas meint: (23.10.2008 um 15:18) AntwortenReply to this comment

    Wenn der Webauftritt dieses Staatsanwalts nicht privat sein soll, dann weiß ich wirklich nicht, was der Gesetzgeber mit "privat" gemeint haben könnte. Und nicht jeder Nennung eines Firmennamens ist Werbung im eigentlichen Sinne, so etwas kann auch schlicht als Danksagung bzw. Anerkennung betrachtet werden. Im übrigen findet sich eine ordentliche Adresse im zugehörigen DENIC-Eintrag der Domain.

    Wozu also diese seltsame Zurschaustellung einer belanglosen Homepage? Nur weil es ein Staatsanwalt ist?

  67. radio-controlled meint: (23.10.2008 um 15:43) AntwortenReply to this comment

    Ich finde, dass jeder mal Mist macht, auch Udo Vetter und der Verantwortliche für diesen Artikel. Vielleicht sollten die beiden sich offiziell beim Staatsanwalt entschuldigen, den Artikel löschen und Schwamm drüber!

  68. Yoda meint: (24.10.2008 um 14:06) AntwortenReply to this comment

    Wahrscheinlich protzt der jetzt dank eigener HP auch noch im Bekanntenkreis rum,was für ein IT-Profi und I-Net-Checker er doch ist und gilt damit als Experte auf dem Gebiet der modernen Kommunikationstechnik unter seinen Kollegen.
    Auweia…
    Erinnert mich an einen Ex-Kollegen, der unter den anderen Arbeitskollegen als IT-Profi galt, weil er sich regelmäßig die ComputerBILD holte und daraus relativ fehlerfrei ablesen konnte….

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