24.10.2008

Da wäre da noch ein SLK

Die Gesamtforderung beträgt zwar nur 187,55 Euro. Aber selbst für die hat der Schuldner, ein Gastwirt, die eidesstattliche Versicherung abgegeben. Das Vermögensverzeichnis fördert immerhin einen interessanten Posten zutage:

Mercedes SLK, Baujahr 2001, Kilometerstand ca. 160.000. Eigentümer: Unterzeichner.

Ich frage mich, wieso der Gerichtsvollzieher nicht von sich aus auf die Idee gekommen ist, den Wagen zu pfänden. Für die läppische Hauptforderung zuzüglich der Verfahrenskosten sollte der Wert des Wagens doch noch ausreichen. Ein Blick in die Gebrauchtwagenbörse legt das jedenfalls nahe.

Mal sehen, was ein konkreter Auftrag an den Gerichtsvollziehber bewirkt.

23 Kommentare zu “Da wäre da noch ein SLK”

  1. PA meint: (24.10.2008 um 12:54) AntwortenReply to this comment

    Vielleicht weil der Gastwirt den Wagen beruflich braucht und der Wagen somit nicht pfändbar ist??

  2. Rene meint: (24.10.2008 um 13:02) AntwortenReply to this comment

    Eine Austauschpfändung wäre möglich :D

    Ok de Wirt wird sicvherlich zahlen weil er nicht mit einem rabant fahren will

  3. reizzentrum meint: (24.10.2008 um 13:03) AntwortenReply to this comment

    Die Nummer mit der Fahrzeugpfändung des Geschäftsführers ist m.E. das sinnvollste was man bei einer Gesellschaft tun kann. Schliesslich ist das Auto des Deutschen liebsten Kind. Da kommt man – eigene Erfahrung – am schnellsten zu seinem Geld.

    @PA Das Fahrzeug IST pfändbar – darf nur wegen der Gefahrenerhöhung nicht mehr gefahren werden …. hrhrhrhrhr. Der Geschäftsführer kann aber doch öffentliche Verkehrsmitteln nutzen. Müssen andere auch! Sämtliche Ware kann er sich anliefern lassen.

  4. R.B. meint: (24.10.2008 um 13:04) AntwortenReply to this comment

    @1:
    Als Gastwirt einen SLK beruflich benötigen?

    In welcher Branche wirtet er denn?

  5. Christian meint: (24.10.2008 um 13:08) AntwortenReply to this comment

    Irgendwie habe ich da noch das Verbot der Überpfändung im Hinterkopf?!

  6. 4thmarch meint: (24.10.2008 um 13:14) AntwortenReply to this comment

    187,55 Euro. Vielleicht reicht es das Benzin im Tank zu pfänden.

  7. PA meint: (24.10.2008 um 13:19) AntwortenReply to this comment

    @ 4: auch ein Gastwirt muss ja irgendwie von zu Hause zur Gastwirtschaft kommen…

    @3: welche Gesellschaft denn? und was, wenn es keine öff. Verkehrsmittel zwischen Wohnort und Gaststätte gibt oder deren Benutzung nicht zumutbar ist?

    @2: Gerichtsvollzieher spielen ungern Gebrauchtwagenhändler…

  8. RA J meint: (24.10.2008 um 13:23) AntwortenReply to this comment

    Das zeigt, wie wenig Mühe sich viele GV machen. Gerade bei Autos, LCD-TV und Hifi-Anlage sehen GV häufig über das Vorhandensein pfändbarer Habe hinweg. Austauschpfändung? Was ist das?

    Mitunter werden Gläubiger von einer bestimmten Sorte Schuldner böse an der Nase herumgeführt. Und die GV tragen einen nicht geringen Teil dazu bei.

    Die ins Auge gefasste Reform des Zwangsvollstreckungsrechts ist längst überfällig.

  9. Enno Lenze meint: (24.10.2008 um 13:28) AntwortenReply to this comment

    Gegen einen Ihrer Ex(?)Klienten habe ich ja (leider) auch noch eine Forderung offen. Amtsbekannt keine Pfändbare Habe, aber bloggt fröhlich über seinen Tollen Job und verschenkt via Homepage Farb-Laserdrucker, die er nicht mehr braucht. Ich glaube so mancher GV guckt nicht so genau nach.

  10. ß34u7y meint: (24.10.2008 um 13:30) AntwortenReply to this comment
  11. RA JM meint: (24.10.2008 um 13:34) AntwortenReply to this comment

    Bei 187,55 Euro würde es wohl ausreichen, das Radio ausuzubauen – oder, falls vorhanden, das Navi.

  12. Referendar meint: (24.10.2008 um 13:41) AntwortenReply to this comment

    ich hab in meine EV-Anträge nen Textbaustein eingebaut, wonach der GV den Schuldner im EV-Termin fragen soll, ob er zum Termin mit eigenem PKW gekommen ist und ob er zufällig ne Uhr, Schmuck oder ein Handy dabei hat. Wenn ja: Pfändung!

  13. Referendar meint: (24.10.2008 um 13:44) AntwortenReply to this comment

    Nachtrag

    12. Führt der Schuldner im Termin Bargeld, Schmuck oder ein Mobilfunkgerät mit sich? Für diesen Fall wird beantragt, diese Gegenstände zu pfänden.

    13. Ist der Schuldner mit einem PKW zum Termin gekommen? Sofern dies bejaht wird, wird beantragt, diesen PKW zu pfänden, soweit nicht evidentes Dritteigentum vorliegt. Die bloße Behauptung des Schuldners, der PKW gehöre einem Dritten, soll die Pfändung nicht hindern, § 808 ZPO.

    Bislang gab es nur einmal Ärger, als der GV es ablehnte, ein Handy zu pfänden, obwohl ich Austauschpfändung angeboten hab.

  14. Kairos meint: (24.10.2008 um 13:56) AntwortenReply to this comment

    @ notwenidg

    Zeig uns bitte mal deinen eigenen hochwertigen Content, damit du hier nicht nur als Dummschwätzer dastehst.

    (Hinweis: Der Kommentar, auf den sich diese Anmerkung bezieht, wurde gelöscht. U.V.)

  15. R.B. meint: (24.10.2008 um 13:58) AntwortenReply to this comment

    @7: Sie sind wohl auch von "Zurück in die Zukunft" geprägt? Frei nach dem Motto "wenn ich schon eine Zeitmaschine baue, dann eine mit Stil"…

    Man kann sicherlich auch anders als mit dem SLK vom Wohn- zum Arbeitsort fahren. Ich möchte sogar so weit gehen, zu behaupten, daß die Mehrzahl der Pendler dies tatsächlich *nicht* mit einem SLK tut.

    Von daher nochmal die Frage: Wo sehen sie die berufliche Notwendigkeit *für einen Mercedes SLK* bei einem Gastwirt gegeben, die sie in Beitrag 1 postuliert haben?

  16. Theo meint: (24.10.2008 um 15:20) AntwortenReply to this comment

    Hallo Zusammen
    bei einem SLK läßt sich vieles verwerten( Felgen, Radio)
    und vieles mehr.
    Ein solches Auto bringt meist einiges mehr als das geforderte Geld. Aber meist sind in solchen Fällen noch andere Gläubiger mit dabei die auch gerne Geld hätten.
    Sollte es keine Gläubiger mehr geben und es kommt mehr heraus ( nach abzug von Gühren und Kosten) bekommt der Schuldner den Rest ausbezahlt.
    Dann kann es sich ein neues Auto kaufen

  17. studiosus juris meint: (24.10.2008 um 16:21) AntwortenReply to this comment

    @15:
    schwingt in ihrem beitrag womöglich eine gehörige portion neid mit?
    soll er doch wegen jedem salatkopf einzeln zum großhändler fahren, wenns ihm spaß macht. oder soll ein SLK nur anwälten, ärzten und architekten als geschäftsfahrzeug vorbehalten sein?

    nicht, dass ich falsch verstanden werden: ich bin auch für eine pfändung. aber bei #15 lese ich persönlich (vielleicht falsch?) heraus, dass ein gastwirt sich generell erst mal rechtfertigen muss, wofür er einen SLK benötigt.

  18. studiosus juris meint: (24.10.2008 um 16:24) AntwortenReply to this comment

    nachtrag für #15:

    um sie zu beruhigen, hier ein hinweis darauf, dass es sogar leute gibt, die sich eine anhängerkupplung an einen SLK bauen:

    http://www.kupplung.de/anhaengerkupplung/mercedes-benz-slk-r171.html

    http://www.ahk-preisbrecher.de/2003/enter.html?target=ahkpkw/mercedes/Mercedes2611.htm

  19. PA meint: (24.10.2008 um 16:46) AntwortenReply to this comment

    @15 Wer lesen kann, ist klar im Vorteil – vielleicht ist Ihnen entgangen, dass Beitrag 1 in Form einer Frage formuliert ist? Eine berufliche Notwendigkeit habe ich nicht postuliert, sondern als evtl. Möglichkeit in Betracht gezogen. Ersteres kann ich anhand der doch knappen Sachverhaltsbeschreibung auch gar nicht.

    Ansonsten stimme ich studiosus juris zu. Vielleicht sollten Sie bedenken, dass der Wagen gerade mal einen Wert von 8-9000 Euro hat.Wäre es Ihnen politisch genehmer, wenn es sich stattdessen um einen 4 Jahre alten Polo gleichen Werts handeln würde?

  20. SD meint: (24.10.2008 um 22:28) AntwortenReply to this comment

    what the hell @ #10 ?!?

  21. Udo Vetter meint: (24.10.2008 um 22:44) AntwortenReply to this comment

    Ups, sorry für die "Wiederholung".

    Es gibt zwei Akten (für unterschiedliche Gläubiger) mit unterschiedlichem Verfahrensstand. Kann jetzt aber leider von zu Hause aus nicht klären, wie die Anfrage im ersten Fall ausgegangen ist.

  22. SD meint: (24.10.2008 um 22:50) AntwortenReply to this comment

    Heißt das er schuldet beiden ungefähr den gleichen Betrag oder teilen sich die knapp 200 Flocken auf mehrere Gläubiger auf?

  23. Danny meint: (25.10.2008 um 08:22) AntwortenReply to this comment

    nun, wenn man vielen leuten 200 euro schuldet, dann macht das auch ne feine summe.

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