6.2.2009

Verteidiger ist auch ohne Krawatte Verteidiger

Der Mannheimer Krawattenstreit ist entschieden. Das Amtsgericht hatte zwei Verteidiger ausgeschlossen, weil diese in seinem Verhandlungssaal keine Krawatte trugen. Das Landgericht Mannheim hob die Entscheidung jetzt auf, berichten die Stuttgarter Nachrichten. Hier gibt es Einzelheiten zum Beschluss.

Früherer Bericht im law blog

(Danke an Christian Renz für den Link)

20 Kommentare zu “Verteidiger ist auch ohne Krawatte Verteidiger”

  1. ben meint: (6.2.2009 um 16:50) AntwortenReply to this comment
  2. Rockafella meint: (6.2.2009 um 18:09) AntwortenReply to this comment

    In Düsseldorf und zur Karnevalszeit dürfte das mitunter gefährlich sein, MIT Krawatte unterwegs zu sein. Das versteht man in Mannheim nicht.

  3. ghost meint: (6.2.2009 um 18:17) AntwortenReply to this comment

    Wenn Richter sonst keine Probleme haben ..

    .. dann motzt man halt Rechtsanwälte an wegen korrekter Anrede oder wegen der Kleiderordnung. Ich dachte, Richter sollen Recht sprechen und sich nicht mit Lappalien aufhalten!
    Ich denke mal, 80% der Richter hätten einen psychologischen Beistand nötig!

  4. bk meint: (6.2.2009 um 18:46) AntwortenReply to this comment

    @ghost:
    und die 80% aller sonstigen Rechtsverdreher auch?

  5. abc meint: (6.2.2009 um 18:59) AntwortenReply to this comment

    @3(ghost): Genau: Weil ein Richter sich lieber um die Kleiderordnung und ein anderer um die korrekte Anrede kümmert, haben "80% der Richter hätten einen psychologischen Beistand nötig!"
    Daraus kann ich nur messerscharf schließen, dass 90% aller Kommentatoren hier unzulässige Verallgemeinerungen anstellen.

    Es gibt halt überall komische Leute. Bei den meisten Berufen schlägt das sich nur nicht in Urteilen nieder.

  6. ghost meint: (6.2.2009 um 19:50) AntwortenReply to this comment

    @abc

    OK, Sie haben das verstanden! Darf ich das noch toppen?
    ICH bin der festen Überzeugung, wer sich zum Beruf des Beamten oder Verwaltungsangestellten "berufen" fühlt ist sicher viel zu blöd um selber zu denken! Ohne Verwaltungsvorschriften und Gesetzestexte sind diese "Helfer des Staates" ein intellektuell "Nichts". Aber Kraft Gesetz können sie Entscheidungen treffen die an die Substanz der Bürger geht. Nervlich, wie auch Wirtschaftlich!

    Beweis? Laut Verwaltungsgerichte haben 60% der Widersprüche gegen Entscheidungen der ARGE Erfolg.

  7. Topfdackel meint: (6.2.2009 um 20:49) AntwortenReply to this comment

    Wie ist das mit Slips? Muss man vor Gericht einen tragen oder darf man den jetzt auch weglassen?

  8. Stefan meint: (6.2.2009 um 20:51) AntwortenReply to this comment

    @6 Über Streitigkeiten bzgl. Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfe entscheidet das Sozialgericht nicht das Verwaltungsgericht.

  9. Stefan B. meint: (6.2.2009 um 22:40) AntwortenReply to this comment

    @6 ghost: Das waere ein schoener Beweis, wenn gegen jeden Bescheid Widerspruch eingelegt wuerde. Welchem Anteil an Bescheiden wird denn widersprochen?

  10. Ara meint: (7.2.2009 um 10:42) AntwortenReply to this comment

    @Ghost

    60% aller Äpfel vom Bauern nebenan sind rot.

    Welche Farbe haben nun die Birnen?

  11. studiosus juris meint: (7.2.2009 um 12:15) AntwortenReply to this comment

    @6, ghost:
    wieviele verwaltungsbeamten kennen sie denn persönlich, um über deren intellekt urteilen zu können?

  12. Svetlana meint: (7.2.2009 um 13:12) AntwortenReply to this comment

    Also bisher konnte man schon in allen erdenklichen Kommentaren der GVG lesen:

    Sinngemäß
    - Der Anwalt hat eine Robe zu tragen
    - Eine Krawatte braucht er nicht zu tragen

    Hielt da ganze nie für Streitig. Naja, aber dem Richter war wohl langweilig.

  13. Prozeß-Stricker meint: (7.2.2009 um 15:24) AntwortenReply to this comment

    Ich würde nie ohne Krawatte bei Gericht auftreten. Das ist doch eine Frage des Selbstverständnisses und der Achtung vor der Sache und den Mandanten. Natürlich finde ich es albern vom Richter, einen Anwalt ausschließen zu wollen, wenn er keine Krawatte trägt. Auch störe ich mich nicht daran, wenn ein Kollege keine Krawatte trägt. Genauso albern findet ich es aber, als Anwalt diesen kindischen Streit ausfechten zu wollen, als ginge es tatsächlich um irgendetwas anderes als Wichtigtuerei (auf beiden Seiten).

    Da der Krawattenstreit nun entschieden zu sein scheint – wie geht es weiter? Wer setzt jetzt durch, daß Anwälte in der Verhandlung auch Stricken dürfen? Die Karawane zieht weiter.

    Übrigens: Könnte der Richter als milderes Mittel gegen den krawattenlosen Anwalt ein Ordnungsgeld verhängen? Damit wäre die Verhältnismäßigkeit doch gewärt, oder?

  14. Florian meint: (7.2.2009 um 17:08) AntwortenReply to this comment

    @ 2:
    "Wenn Richter sonst keine Probleme haben .."

    Und wenn Anwälte sonst keine Probleme haben…

    Im Ernst:
    Natürlich ist es kindisch vom Richter.
    Aber genauso kindisch ist es vom Anwalt, einen krawattenfreien Hals per Gerichtsverfahren erzwingen zu wollen.
    Wenn man den Richter mit einer Kleinigkeit wie einer Krawatte glücklich machen kann, dann sollte man das auch tun. Schon im Interesse des eigenen Mandanten, dem man mit so einer Rechthaberei bestimmt keine Gefallen tut!

    Ich würde als Mandant auf jeden Fall keinen Anwalt beauftragen, der sein persönliches Stilempfinden über die Interesse seines Mandanten stellt.

  15. ghost meint: (7.2.2009 um 18:48) AntwortenReply to this comment

    @11 studiosus juris

    Da ich fast jeden Tag mit ihnen zu tun habe: viele!
    Darunter die Berufsautistin, Frau Bösenber*, der Stadt Siegburg. Ein ganz krasser Fall!

    * Name wurde deutlich verfremdet O;-)

    @10 Ara
    Frag den Bauernverband wenn es dich interessiert!

    @13/@14
    Da hier die Anwälte zu unrecht von der Verhandlung ausgeschlossen wurden ist das sicher ein Revisionsgrund.
    Und dieses Urteil wird sich in der Richterschaft herumsprechen. Einen weitere Ausschluss der Anwälte ohne Binder wird es sicher nicht mehr geben. Also werden neue Mandanten dadurch keinen Nachteil haben.
    Die Klage war gut und eben auch erfolgreich. Ich mag erfolgreiche Anwälte …

  16. Andreas meint: (8.2.2009 um 11:31) AntwortenReply to this comment

    @13 ->Ich würde nie ohne Krawatte bei Gericht auftreten.

    So verschieden sind die Einstellungen – ich habe eine "Allergie" gegen Krawatten und deren Träger, besitze keine Krawatte und würde nie eine tragen.

    Krawatten verkörpern für mich Geisteshaltungen und Handlungsweisen mit denen ich keinesfalls etwas zu tun haben möchte.

    Insoweit finde ich das Urteil völlig o.k. .

  17. Katrin meint: (8.2.2009 um 20:23) AntwortenReply to this comment

    @ 13: Zum Thema Ordnungsgeld: Um die Frage, ob das ginge, hat das LG Mannheim sich ja gerade gedrückt, indem sie gesagt haben, dass der Ausschluss jedenfalls unverhältnismäßig war. Damit ist aber nichts darüber gesagt, ob grundsätzlich eine Pflicht zum Tragen von Krawatten besteht, so dass ein Verstoß mit einem Ordnungsgeld geahndet werden könnte.

    Und wie ich den betreffenden Richter kenne, wird der den Beschluss genau studieren und ein Ordnungsgeld evtl. mal ausprobieren…

  18. BenBen meint: (9.2.2009 um 21:13) AntwortenReply to this comment

    @ghost

    1.) Richter sind keine Beamte (Judikative, nicht Exekutive)

    2.) Über Widersprüche gegen Verwaltungsentscheidungen entscheiden… Beamte. Wenn angeblich 60% der Widersprüche gegen ARGE-Entscheidungen Erfolg haben (was m.E. nicht zutrifft), kann es um die Fähigkeiten der Beamten ja nicht so schlecht bestellt sein.

    3.) Ich finde dieses Blog ist nicht der richtige Ort um in den Kommentaren seinen (unberechtigten und überdies: unverschämten) Vorurteilen gegen Beamte, Richter oder andere Angehörige des öffentlichen Dienstes freien Lauf zu lassen.

    4.)Kritik an falschen Einzelentscheidungen (dies es geben wird, solange im öffentlichen Dienst Menschen beschäftigt sind) ist absolut berechtigt. Nicht zuletzt deshalb lese und mag ich dieses Blog. Dass U.V. dabei -berufsbedingt- insbesondere Fehler von Beamten und Richtern aufzeigt, liegt nicht nur in der Natur der Sache, sondern ist auch gerade im Hinblick auf ihre öffentliche und grundrechtsberührende Funktion wichtig.
    Aber: Beamte und Richter machen nicht mehr und nicht weniger Fehler als Rechtsanwälte, Bauarbeiter, Krankenschwestern oder alle anderen Berufsangehörigen.

    5.) Trotz namentlicher Verfremdung: Differenzen mit Beschäftigten der Stadt Siegburg bitte ich im Innenverhältnis zu klären.

    6.) Auch ich habe – im Übrigen aus staatsanwaltlicher Sicht – meine Erfahrungen mit diesem Richter gemacht und begrüße die Entscheidung des LG Mannheim. Aber gerade die Aufregung in diesem Fall zeigt, dass das Verhalten dieses Richters nicht dem Normalfall entspricht und man hiervon nicht auf zahllose engagierte und kompetente Richter schließen sollte.

  19. ghost meint: (12.2.2009 um 15:35) AntwortenReply to this comment

    @18 BenBen

    1.)da haben Sie recht.
    2.)da haben Sie auch recht. Gut, dann konkret: Klagen gegen die ARGE. Die Richter des Sozialgericht in Berlin sind zum Beispiel entsetzt über die massenhaft fehlerhaften Entscheidungen und kommen mit der Arbeit nicht nach.
    3.)Ich habe genug mit diesen Schranzen zu tun, um mir dieses Urteil erlauben zu können!
    4.) bluber bluber
    5.) Da stoße ich eben auch auf hirnlose Schranzen, bringt also überhaupt nichts! Abteilungsleiter decken Rechtsbeugungen. Und Frau Bösenberg wie sie mit Klarnamen heißt ist ein ganz pathologischer Fall!

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