Mannheim: Verteidiger ohne Krawatte fliegen raus

Am Mannheimer Amtsgericht tobt Streit um die Frage, ob Anwälte bei Verhandlungen Krawatten tragen müssen. Ein Amtsrichter schloss einen Verteidiger wegen fehlender Krawatte aus. Der Aktion sei ein Befangenheitsantrag des Anwalts vorausgegangen, berichtet die Stuttgarter Nachrichten.

Der Mannheimer Morgen macht jetzt sogar Solidarität mit dem strengen Amtsrichter aus. Angeblich achten jetzt auch andere Richter am Amtsgericht penibel darauf, dass Strafverteidiger mit Krawatte im Gerichtssaal auflaufen.

Ich prognostiziere den verbohrten Mannheimer Richtern ein Debakel erster Güte. Den argumentativen Weg weist ein aktueller Beschluss des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen zur Frage, ob ein Anwalt eine Robe tragen muss:

Es kann dahingestellt bleiben, ob eine Verpflichtung des Rechtsanwalts zum Tragen einer Robe vor dem Arbeitsgericht besteht. Jedenfalls ist ein Ausschluss des Rechtsanwaltes von der mündlichen Verhandlung wegen des Nichttragens einer Robe unzulässig.

Das Gericht weist darauf hin, dass derart einschneidende Maßnahmen nur notwendig sind, wenn die Ordnung der Sitzung gefährdet ist. Das ist bei einem robenlosen Anwalt nicht der Fall:

Es ist vorliegend nicht erkennbar, inwieweit der ordnungsgemäße Ablauf und die Entscheidungsfindung in der Sitzung vom 05.06.2008 in einer Weise gestört war, dass ein Ausschluss des Klägervertreters gerechtfertigt war.

Allein aus der Tatsache, dass der Beschwerdeführer auch ohne Robe als Bevollmächtigter der Klägerin weiter im Verfahren tätig werden durfte, verhandelt hat und den Antrag aus der Klageschrift gestellt hat, ist ersichtlich, dass mit der Vertretung des Beschwerdeführers ein Problem nicht bestanden hat, das sitzungspolizeiliche Maßnahmen erforderte.

Letztlich wird es auf die Feststellung hinauslaufen, dass ein krawattenloser Verteidiger vielleicht gegen irgendwelche Kleiderordnungen von anno dazumal handelt und ermahnt werden darf. Zeigt er sich aber unbeeindruckt, tangiert dies weder die Würde des Gerichts noch den Ablauf der Verhandlung so nennenswert, dass ein Rauswurf verhältnismäßig wäre.

Peinlich und entlarvend ist das Verhalten der Richter schon jetzt.

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