Details, von wegen

Normalerweise kann ich mich auch auch nach vielen Jahren noch an Mandate erinnern. Sogar an Details. Bei einem lange nicht gesehenen Auftraggeber zum Beispiel daran, dass er rechtsschutzversichert ist. Bei einer großen Düsseldorfer Gesellschaft.

Ich schrieb an die DAS. Es war die ARAG.

Nun geht’s wohl bergab.

Gängige Kungelei

Also doch! Der Skandal um die Landesentwicklungsgesellschaft (LEG) wird strafrechtlich aufgearbeitet. Nach etlichem Hick-Hack in der Justiz sitzt Wilfried F., der Fraktionsvorsitzende der Krefelder CDU, nun auf der Anklagebank im Landgericht Düsseldorf. Dessen 4. große Strafkammer hatte noch vor acht Monaten die Anklage der Staatsanwaltschaft nicht zugelassen. Das Oberlandesgericht (OLG) indes hat nun einen hinreichenden Tatverdacht klar bejaht. F. muss sich wegen Abgeordnetenbestechung sowie Anstiftung zur Bestechlichkeit und Untreue verantworten.

Zu ihm gehören vier mutmaßliche Mittäter. Es geht um eine offenbar gängige Kungelei. Die Stadt Krefeld hatte vor sieben Jahren an die LEG eine Abwassergebühren-Forderung von 2,6 Millionen Mark – ob die denn nicht, so das Ansinnen der LEG an F., um die Hälfte gekürzt werden könne? „In unmittelbaren Zusammenhang damit“, so die Anklage, zahlte die LEG für Scheinrechnungen zweimal rund 260.000 Mark.

Eine Tranche soll an den Krefelder Eishockey-Club „Pinguine“ gegangen sein. Dessen Generalbevollmächtigter war, bis die Chose aufflog, besagter Christdemokrat F. Die andere Hälfte der LEG-Gefälligkeit soll der SPD-nahe Verein zur Förderung der Jugendarbeit e. V. in Dortmund bekommen haben.

Dafür hat laut Anklage Sozialdemokrat Klaus L. gesorgt, damals Beigeordneter der Stadt Krefeld. Ihm wird Bestechlichkeit und Untreue vorgeworfen. Weil er das Geld angenommen hat, sitzt Hans S., seinerzeit Geschäftsführer des Dortmunder Vereins, wegen Beihilfe zur Bestechlichkeit vor Gericht. Dort trifft er Rainer W., den Ex-LEG- Geschäftsführer und einen Prokuristen – weil beide das Geld abgezweigt haben sollen, sind sie der Bestechung, der Beihilfe zur Untreue sowie Abgeordnetenbestechung angeklagt.

W. war erst kürzlich zu zwei Jahren Bewährungshaft verurteilt worden. Deswegen droht ihm jetzt ein Gefängnisaufenthalt. (pbd)

Früherer Bericht im law blog

Alles in 140 Zeichen: Irrsinns-Pauschale

* 5 Kunden im DM-Markt. 3 klauen unbehelligt. 2 sind Mandaten. D-DORF eben.

* Ermittlungsverfahren wegen nix kostet Mandant 418,98 € Anwaltsgebühren. Die Einer-muss-ja-auf-den-Irrsinn-hinweisen-Pauschale, sozusagen.

* Dringend. Eilig. Titanic! Bemühe mich um den Rückruf. Ständig besetzt. Klares Zeichen: Potenzieller Mandant hat um die 30 Anwälte angerufen….

* „Der Entwurf ist ganz gut, es sollte nur geringfügig was geändert werden.“ Es folgen zweieinhalb Seiten Text; mehr als der Entwurf.

* Ökostrom (100 % Wasserkraft) kostet bei meinem Verbrauch knapp 50 Euro mehr im Jahr. Bleibe dabei, trotz Preiserhöhung.

* Es ist mir zu später Stunde gelungen, ein Word-Dokument mit Änderungen und Kommentaren in der Endfassung zu drucken. Hatte schon kurz Panik….

* Bei der FDP gibt es jetzt etliche Leute auf Listenplätzen, die überrascht feststellen: Hilfe, ich muss in den Bundestag!

* Erstehe eine DVD mit 2 Mio Powerpoint-Vorlagen. Weiß nur nicht warum.

* „Es gibt diese Blogs. Wäre das was für dich?“ Ich winkte ab. „Ich weiß nicht, dieses Internet.“ Aber immer schön, Experten zu treffen.

(Recycled from Twitter)

Zinsen, auf den Kopf gestellt

Post von der ING DiBa. Die Zinsen fürs Tagesgeld werden auf 2,25 % gesenkt. Gleichzeitig der Hinweis auf angeblich gute Konditionen für Festgeld (Zahlen für 10.000 Euro):

3 Monate: 3,00 %

6 Monate: 2,00 %

12 Monate: 1,5 %

Wenn man sein Geld also für ein Jahr fest anlegt, kriegt man 0,75 % weniger Zinsen als für aktuelle Sichteinlagen. Längere Festlaufzeiten bringen deutliche weniger Zinsen als kurzfristige.

Mir fehlt der volkswirtschaftliche Sachverstand. Aber mein Gefühl sagt, da geht gerade was gehörig schief.

Der Baustoff für von der Leyens Große Mauer

Der Chaos Computer Club hat den Vertrag (PDF) veröffentlicht, den Internetprovider mit dem Bundeskriminalamt schließen sollen. Auf dieser Basis sollen dann kinderpornografische Inhalte oder solche, die das Bundeskriminalamt hierfür hält, gesperrt werden.

Man kann nur hoffen, dass es mutige Internetprovider gibt, welche sich diesem Ansinnen verweigern. Schon aus dem Grund, weil die Maßnahme lediglich Augenwischerei sind. Keinem einigermaßen ernsthaften Interessenten an Kinderpornografie werden die läppischen „Sperren“ davon abhalten, an die gewünschten Inhalte zu kommen.

Auf der anderen Seite ist der „Vertrag“ der Einstieg in staatliche Zensur. Denn es ist abzusehen, dass demnächst auch Interessengruppen, zum Beispiel Kirche, Musikindustrie und Kämpfer gegen „Rechts“, auf den Zug aufspringen und die Sperrung ihnen unangenehmer Inhalte fordern werden.

Selbst der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages hat erst vor einigen Tagen vor Internetsperren gewarnt (PDF).

(via kLAWtext)

Endlossschleife

Beschluss des Amtsgerichts Düsseldorf:

… wird der sofortigen Beschwerde der Schuldnerin vom 17.12.2008 nicht abgeholfen.

Begründung:

Die sofortige Beschwerde gegen den Beschluss vom 26.11.2008 ist unzulässig, da der Nichtabhilfebeschluss unanfechtbar ist.

Das wird die Schuldnerin nach den bisherigen Erfahrungen aber nicht abhalten, auch gegen diesen Nichtabhilfebeschluss Beschwerde einzulegen. Das könnte zur Endlosschleife werden.

Alles klar…

Wer mal wissen will, an welchen Rechtsauffassungen sich die Abmahnbranche berauscht, kann sich hier ein Bild machen.

So eindeutig, wie das alles ist, müsste doch gerade Licence Keepers, auch im Geschäft mit den verwesenden Resten der Pornoindustrie, eine Klage nach der anderen raushauen. Sie können ja gar nicht verlieren…

Seltsamerweise kommt aber trotz lautstarker Klagedrohungen nichts. Wobei ich natürlich nur für die Fälle sprechen kann, die über meinen Schreibtisch gehen.

Tonlage

Eine Ex-Mandantin ließ mir ausrichten, sie halte gar nichts davon, wenn ich zunächst versuche, eine einfache Frage mit der gegnerischen Versicherung telefonisch zu klären. Da müsse direkt ein Schreiben raus, ein scharfes noch dazu.

Ich war verwundert, denn das Erstgespräch drehte sich zu 50 % um die möglichen Kosten (kein Rechtsschutz) – bei einem Streitwert von stolzen 300 Euro. Da bietet es sich doch an, es erst mal unbürokratisch zu probieren. Zumal im persönlichen Gespräch oft, wenn auch nicht immer, mit Versicherungssachbearbeitern schnellere Ergebnisse zu erzielen sind.

Nun ja, falsch getippt. Abgesehen vom Inhalt der Nachricht hat mich auch die berichtete Tonlage etwas skeptisch gemacht. Ich sah hier zwei Möglichkeiten. Höheres Honorar / Vorschuss / Schmerzensgeld fordern. Oder frühzeitig die Bremse ziehen und damit den Besuch bei einem geschmeidigeren Anwalt ermöglichen.

Wofür ich mich entschieden habe, steht im ersten Satz.

Zwei Tankgutscheine

Zwei Tankgutscheine für nix? Da sagt man normalerweise nicht nein. Ein law blog – Leser hat deswegen jetzt aber Scherereien. Hier seine Mail:

Ich erhielt heute einen Brief der Firma „S.P.“ mit Sitz in N., in dem ich gebeten wurde, die „durch einen ‚Systemfehler'“ zugestellten Tankgutschein(e) a 50 Euro zurückzuschicken.

Ich habe mich in der Tat gewundert, als ich letzte Woche einen Briefumschlag von A. erhielt, der 2 Tankgutscheine von ARAL zu je 25 Euro enthielt. Ich hielt es für einen Bonus, der irgendwo in meinem kürzlich abgeschlossenen A. Vertrag geregelt sei.

In dem Schreiben wird nun behauptet, die Tankgutscheine seien per Einschreiben bei mir eingegangen (was nicht stimmt) und sie seien nicht mein rechtmäßiges Eigentum (was ich nicht ohne weiteres glaube). Der Brief enthält außerdem einen frankierten Rückumschlag und den vorsorglichen Hinweis, dass im Falle einer „Nichtrücksendung unsererseits eine Rechnung in Höhe des/der Gutscheine erstellt werden muss.“

An der ganzen Sache scheinen mir folgende Sachen unkoscher:

– Es handelte sich nicht um ein Einschreiben.

– Auf dem Umschlag mit den Tankgutscheinen von letzter Woche stand nichts von einer Firma S.P. (der Umschlag ist längst entsorgt, also kann ich mir da nicht sicher sein, auch ob nun A. drauf stand oder doch einfach Aral).

– Es ist von einem oder mehreren Tankgutscheinen a 50 Euro die Rede (es waren wie gesagt zwei a 25 Euro). Welchen Betrag wollen die mir überhaupt in Rechnung stellen?

– Falls es doch nicht von A. war, woher haben die meine Adresse (ich weiß, Adresshandel, also eine rhetorische Frage)?

(Die genannten Firmen gibt es wirklich. S.P. ist – zumindest laut Google – noch nicht als Abzocker aufgefallen. Der Absender scheint mir seriös, also eher keine Klausuraufgabe.)

Da etwas viel Zivilrecht und wenig Zeit, stelle ich die Frage in den Raum: Was können wir dem Leser raten?

Die Erde in Düsseldorf

Wir sind etwas verzweifelt, schon wieder wegen Physik. Die (diktierte) Hausaufgabe lautet:

Wie schnell bewegt sich die Erde in Düsseldorf von West nach Ost, wenn 1.000 km pro Stunde angenommen werden?

Nun ja…

Beim Zubereiten von Speisen

Schwarzarbeitskontrolle in einer Pizzeria. Es gibt nur eine Feststellung:

Der S.-W. M. wurde in der Küche am Herd beim Zubereiten von Speisen angetroffen.

Der Gastronom soll jetzt ein Bußgeld zahlen. 6.000 Euro. Wobei der Zoll darauf hinweist, die „Regelbuße“ betrage 7.500 Euro.

Überzogene Forderungen. Das Amtsgericht stutzt sie meist zurecht, wenn der Betroffene Einspruch einlegt. Auf etwa 1.000 bis 2.000 Euro. Das ist das eigentlich Regelmäßige an diesen Geschichten.

Nicht abverlangt

Vollmachten gehören nicht zur spannendsten Lektüre. Heute hatte ich aber Grund, mir das Formular einer Strafverteidigerin näher anzusehen. In ihrer Vollmacht heißt es:

Die Vollmacht gewährt folgende Rechte: …

9. Handakten und Urkunden, sofern diese nicht binnen 6 Monaten nach Erledigung des Auftrags oder Beendigung der Sache abverlangt worden sind, zu vernichten.

Die normale Aufbewahrungspflicht beträgt wohl fünf Jahre.

Keine Anträge

Es ist natürlich misslich, wenn man einen Mandanten erst dann berät, wenn sein Prozess schon so gut wie gelaufen ist. Die „zweite Meinung“ verpufft dann häufig, weil das Gericht eventuellen neuen Vortrag nicht mehr zur Kenntnis nehmen muss.

Heute war es etwas anders. Die Anwälte hatten einen – widerrufbaren – Vergleich geschlossen. Und das Gericht hat für den Fall, dass der Vergleich widerrufen wird, „Verkündungstermin“ anberaumt.

Für den Mandanten ging es um die Frage: Widerrufen oder nicht? Er jedenfalls war nicht sehr glücklich mit dem Vergleich.

Ein schnelles Urteil wird das Gericht schon aus formalen Gründen nicht sprechen können. Denn laut Sitzungsprotokoll haben die Parteien in der ersten Verhandlung keine Anträge gestellt, sondern nur den Vergleich geschlossen. Ohne Anträge kann das Gericht aber kein Urteil fällen, da es an das gebunden ist, was die Parteien in der mündlichen Verhandlung beantragt haben (§ 308 Zivilprozessordnung).

Das bedeutet zwingend einen neuen Verhandlungstermin. Bis dahin gibt es auch die Möglichkeit, weitere Tatsachen vorzutragen, um den eigenen Standpunkt zu untermauern. Die „zweite Meinung“ könnte sich also doch noch bezahlt machen. In Anbetracht der Umstände lautete die Empfehlung: widerrufen.

Was erlauben Anwalt?

Man muss ja manchmal nur nachfragen. So tat ich das bei einer Polizistin, die in der Strafanzeige geschrieben hatte:

… nach Belehrung räumte der Beschuldigte ein …

Was denn unter Belehrung zu verstehen sei, wollte ich in der Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht Krefeld wissen. Dass der Beschuldigte nichts sagen müsse, erklärte sie. Den ebenfalls vorgeschriebenen Teil der Belehrung, wonach der Beschuldigte auch jederzeit einen Anwalt hinzuziehen kann, hatte die Beamtin vergessen. Das räumte sie auch ein.

Logischerweise, also für mich logischerweise, widersprach ich dann sofort einer Verwertung ihrer Aussage, insbesondere über das angebliche Geständnis meines Mandanten.

Das brachte die Staatsanwältin, vermutlich eine Amtsanwältin, welche die kleineren Fälle bearbeitet, in Rage. Sie habe es in 15 Jahren am Amtsgericht noch nicht erlebt, dass ein Anwalt „ein Verwertungsverbot aufs Tapet bringt und so einen Aufstand macht“.

Von einem Aufstand hatte ich zwar nichts bemerkt. Aber ich frage mich noch heute, ob die Äußerung tatsächlich stimmt. Vor allem deswegen, weil die Rüge meinem Mandanten letztlich geholfen hat. Wegen einer bestimmten Tat konnte er nämlich nicht verurteilt werden.

Wenn die Anklagevertreterin nicht bloß einen schlechten Tag hatte oder in Eile war, muss es am Amtsgericht Krefeld immer sehr easy zugehen – von Seiten der Verteidiger. Wundert mich, denn eigentlich ist das Gericht für eher harte Urteile bekannt.