Zwei Tankgutscheine für nix? Da sagt man normalerweise nicht nein. Ein law blog – Leser hat deswegen jetzt aber Scherereien. Hier seine Mail:
Ich erhielt heute einen Brief der Firma „S.P.“ mit Sitz in N., in dem ich gebeten wurde, die „durch einen ‚Systemfehler'“ zugestellten Tankgutschein(e) a 50 Euro zurückzuschicken.
Ich habe mich in der Tat gewundert, als ich letzte Woche einen Briefumschlag von A. erhielt, der 2 Tankgutscheine von ARAL zu je 25 Euro enthielt. Ich hielt es für einen Bonus, der irgendwo in meinem kürzlich abgeschlossenen A. Vertrag geregelt sei.
In dem Schreiben wird nun behauptet, die Tankgutscheine seien per Einschreiben bei mir eingegangen (was nicht stimmt) und sie seien nicht mein rechtmäßiges Eigentum (was ich nicht ohne weiteres glaube). Der Brief enthält außerdem einen frankierten Rückumschlag und den vorsorglichen Hinweis, dass im Falle einer „Nichtrücksendung unsererseits eine Rechnung in Höhe des/der Gutscheine erstellt werden muss.“
An der ganzen Sache scheinen mir folgende Sachen unkoscher:
– Es handelte sich nicht um ein Einschreiben.
– Auf dem Umschlag mit den Tankgutscheinen von letzter Woche stand nichts von einer Firma S.P. (der Umschlag ist längst entsorgt, also kann ich mir da nicht sicher sein, auch ob nun A. drauf stand oder doch einfach Aral).
– Es ist von einem oder mehreren Tankgutscheinen a 50 Euro die Rede (es waren wie gesagt zwei a 25 Euro). Welchen Betrag wollen die mir überhaupt in Rechnung stellen?
– Falls es doch nicht von A. war, woher haben die meine Adresse (ich weiß, Adresshandel, also eine rhetorische Frage)?
(Die genannten Firmen gibt es wirklich. S.P. ist – zumindest laut Google – noch nicht als Abzocker aufgefallen. Der Absender scheint mir seriös, also eher keine Klausuraufgabe.)
Da etwas viel Zivilrecht und wenig Zeit, stelle ich die Frage in den Raum: Was können wir dem Leser raten?