9.3.2009

Ehefrauen gebührt der Nachrang

Ehefrauen, die mit ihrem Ehemann zusammen zur Steuer veranlagt werden und daher gemeinsame Steuerbescheide erhalten, müssen es hinnehmen, dass ihr Name in den Bescheiden – wie auch im sonstigen Schriftwechsel mit den Finanzbehörden – an zweiter Stelle nach dem Namen des Mannes genannt wird.

Das entschied jetzt das Finanzgericht Berlin-Brandenburg mit Urteil vom 14. Januar 2009 (Aktenzeichen 3 K 1147/06 B) auf die Klage einer Ehefrau, die ihr Grundrecht auf Gleichbehandlung der Geschlechter durch die Praxis der Finanzbehörden verletzt sah. Dem folgten die Richter nicht, sondern schlossen sich der Argumentation der Behörde an, die geltend gemacht hatte, dass es sich bei der von der Datenverarbeitung der Finanzverwaltung zwingend vorgegebenen Nennung erst des Ehemannes und dann der Ehefrau um ein wertungsfreies Ordnungssystem handele.

Daran ändere auch nichts der Umstand, dass – wie auch in dem entschiedenen Fall – gelegentlich die Ehefrau das gesamte oder den größeren Teil des Familieneinkommens erwirtschafte. Zudem weist das Finanzgericht in seiner Entscheidung darauf hin, dass in der Konsequenz der von der Klägerin vertretenen Auffassung im Falle des Erfolges ihrer Klage – also Nennung der Ehefrau an erster Stelle – der Ehemann eine Verletzung seines Rechts auf Gleichbehandlung der Geschlechter müsste rügen können – ein Ergebnis, dass die Finanzbehörden in eine unauflösliche Situation bringen würde.

Pressemitteilung des Gerichts

96 Kommentare zu “Ehefrauen gebührt der Nachrang”

  1. e7 meint: (9.3.2009 um 16:04) AntwortenReply to this comment

    Hoffentlich hat das Gericht wenigstens noch eine Strafe für Missbrauch des Rechtsweges oder so verhängt…

  2. Jan meint: (9.3.2009 um 16:05) AntwortenReply to this comment

    Ich wette 5 Euro, dass die Klägerin einen Doppelnamen hat!

  3. lololol meint: (9.3.2009 um 16:05) AntwortenReply to this comment

    Die Ehefrau hat IMHO einen Knall. Wegen so etwas klagen …

  4. Dem Peter seine Freundin Detlev meint: (9.3.2009 um 16:07) AntwortenReply to this comment

    Oh man diese Doppelnamen-Weiber schon wieder. Nimmt der Emanzipationismus denn gar kein Ende mehr? Sollen die Teile doch wenigstens auch die Wehrpflicht erfüllen, dann können sie meinetwegen krakeelen. Aber bis dahin gilt: Kinder, Küche, Kirche.

  5. Kerstin meint: (9.3.2009 um 16:09) AntwortenReply to this comment

    Hilfe, meine Fähne….meine fönen Fähne. Alle kaputt, weil if in die Tiffkante gebiffen hab…

    Mann mann mann. DIE Probleme hätt ich gerne mal. Die verklagt auch noch Tupperware weil sie Salzstreuer nur männlich herstellen oder?

    Und, äh, Detlefdingsda… du willst nicht, dass ich in der Küche stehe, glaubs mir… *g*

  6. 321 meint: (9.3.2009 um 16:10) AntwortenReply to this comment

    Die Klage hätte schon mangels eines Rechtsschutzbedürfnisses nicht zugelassen werden dürfen!
    Solche Wesen haben doch nen Knall!
    Die hat bestimmt in den 80gern ne lila Latzhofe getragen.

    Und das sage ich ausdrücklich als männlicher Doppelnamenträger der den Namen seiner Frau angenommen hat – und deswegen trotz beinahe 15jähriger Zulassung von Staatsanwaltschaften in schöner regelmäßig als Frau Rechtsanwältin angeschrieben wird.

  7. Justus meint: (9.3.2009 um 16:15) AntwortenReply to this comment

    Langsam nimmt der Geltungsdrang der Frauen und ihr Streben nach Vorherrschaft richtig Formen an! Der Klägerin sollte es hier genügen, dass sie immerhin das Recht hat unter Voranstellung ihres Mädchennamens einen Doppelnamen zu tragen und auf diese Weise im Steuerbescheid auf ihren Ursprung aufmerksam zu machen.

  8. Rockafella meint: (9.3.2009 um 16:18) AntwortenReply to this comment

    Manche Frauen haben ein Problem mit ihrem Geschlecht, sie wären offenbar lieber der Mann.

  9. inge meint: (9.3.2009 um 16:24) AntwortenReply to this comment

    Wieviel Platz ist in solchen Bescheiden, passen da auch doppelte Dreifachnamen?

  10. MrBrook meint: (9.3.2009 um 16:28) AntwortenReply to this comment

    Und da soll sich nochmal jemand wundern, warum einige Gerichte überlastet sind. Bei so sinnlosen Klagen kein Wunder…

  11. mrg’ meint: (9.3.2009 um 16:29) AntwortenReply to this comment

    mit was für einem blödsinn sich gerichte auseinandersetzen müssen. tz.

    tolles aus der praxis:
    wir haben hier noch schöne ordner des baugesetzbuches, in dem in unregelmäßigen abständen blätter und seiten getauscht werden, wenn sich im gesetz was ändert.
    vor einigen jahren musste beinahe jedes blatt ausgetauscht werden, da der begriff 'der bauherr' durch 'der bauherr, die bauherrin' und 'der antragsteller' durch 'der antragsteller, die antragstellerin' ersetzt werden musste.

  12. Birgit meint: (9.3.2009 um 16:30) AntwortenReply to this comment

    "Langsam nimmt der Geltungsdrang der Frauen und ihr Streben nach Vorherrschaft richtig Formen an!"
    Stimmt. Die Dame wirkt mindestens so unangenehm wie Sie.

  13. Kampfschmuser meint: (9.3.2009 um 16:30) AntwortenReply to this comment

    Frauen sind (noch) unser Untergang…

    Soviel Millionen Jahre war alles in Ordnung. Jetzt von einmal wollen sie vor dem Mann genannt werden. Und dabei fehlt ihnen doch das entscheidende Teil. ;)

  14. Hobbyjurist meint: (9.3.2009 um 16:36) AntwortenReply to this comment

    Ich weiß nicht, wer mir hier mehr leid tut – der Richter, der sich mit solch einem Schwachsinn beschäftigen muß oder der Ehemann.

  15. Senfgnu meint: (9.3.2009 um 16:40) AntwortenReply to this comment

    Wow, das ist schon einmal ein aussichtsreicher Anwärter auf den Preis für den sinnlosesten Prozess des Jahres.

  16. RW meint: (9.3.2009 um 16:46) AntwortenReply to this comment

    Deswegen heißt das auch DruckerInnenschwärze!
    Olle Zicke!

  17. Seph meint: (9.3.2009 um 16:57) AntwortenReply to this comment

    Die Dame nennt man grundsätzlich und immer zuerst.
    Daran besteht doch nicht der leiseste Zweifel.

  18. Der Idiot meint: (9.3.2009 um 16:58) AntwortenReply to this comment

    Scheiß Emanzipation

  19. Der Idiot meint: (9.3.2009 um 17:00) AntwortenReply to this comment

    @11: Mittlerweile macht man es sich mit den Gesetzen auch wieder einfacher: Schon mal gelesen, dass jetzt am Ende steht. Die verwendeten Bezeichnungen blabla… gelten auch jeweils in der weiblichen Form.
    Wird vielleicht bald wieder was zum Nachsortieren.

  20. 321 meint: (9.3.2009 um 17:01) AntwortenReply to this comment

    @17 Seph – eben, DAME wird zuerst genannt. Die Emanze sollte auf der alphabetisch richtig sortierten Reihenfolge bestehen. Wie sieht das denn dann bei gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften aus? Wer ist denn da zuerst zu nennen? Der oder die Ältere? Der oder die Schönere?

    Fragen über Fragen…..

  21. H.B. meint: (9.3.2009 um 17:03) AntwortenReply to this comment

    @2. Jan meint: (9.3.2009 um 16:05)
    | Ich wette 5 Euro, dass die Klägerin einen Doppelnamen hat!

    …UND LEHRERIN IST!

  22. Justus meint: (9.3.2009 um 17:06) AntwortenReply to this comment

    @ 12 (Birgit)

    " … Die Dame wirkt mindestens so unangenehm wie Sie…"

    Mindestens, Birgit !!!

  23. Schulze meint: (9.3.2009 um 17:10) AntwortenReply to this comment

    Das Lawblog-Patriarchat hat kommentiert:
    Meine Fresse, Biedermeier ich hör Dir ja sowat von trappsen.

    Kein Wunder, dass deutsche Frauen bei gleicher Qualifikation in Europa die schlechtbezahltesten Berufstätigen sind: Sobald sich eine Gelegenheit ergibt, protzen hirnfreie Kerle Stammtischparolen daher.

    P.S.: Ja, ich habe einen Doppelnamen. Das liegt daran, dass ich auch Kinder aus erster Ehe habe. Schon mal an eine solche Konstellation gedacht, die Herren?

    P.P.S.: Ich erwarte gähnend ihre "qualifizierten" Kommentare zum Scheitern meiner ersten Ehe……

  24. Witzig… meint: (9.3.2009 um 17:14) AntwortenReply to this comment

    Statt nur die juristischen Aspekte im Hintergrund der Klage zu beleuchten kommt die Mehrheit der Kommentare mit frauenfeindlichen Nebenbemerkungen einher. Passiert sonst doch eher nicht. Fällt sehr negativ auf, und wirft ein übles Bild auf Leser, denen man im Allgemeinen mehr Distanz und politische Aufgeklärtheit zurechnen würde.

    Unabhängig davon, wie juristisch sinnvoll (== erfolgsversprechend in unserem jursitischen System) an sich eine Klage dieser Art ist, sollte den Meisten wenigstens kurz mal durch den Kopf gehen, was eigentlich die Motivation hinter einer solchen Klage ist. Mit Sicherheit hat das wenig mit Geltungssucht oder Darstellungsbedürfnis zu tun. Vielmehr dürfte das eine eigene, aber unter dem Licht durchaus verständliche Interpretation der Lehren George Orwells sein.

    Klar kann man darüber diskutieren, ob das der richtige Weg ist. Aber so was von selten undistanzierte und hirnlose Kommentare sind so oder so fehl am Platz.

  25. Der andere Jens meint: (9.3.2009 um 17:15) AntwortenReply to this comment

    @ "Frau" Schulze
    zum P.S.
    ja und? was hat das jetzt mit dem Thema zu tun?

    Die Dame hätte sich doch einfach einzeln veranlagen lassen können…
    Schon würde sie allein im Steuerbescheid stehen.
    Naja, für den Splittingtarif nimmt sie immerhin die Bürde des Verheiratetseins auf sich.

  26. Justus meint: (9.3.2009 um 17:18) AntwortenReply to this comment

    @ 23 (Schulze)

    " … die schlechtbezahltesten Berufstätigen …"

    Das sind nicht per se Frauen, sondern dazu gehören in Deutschland und Europa in erster Linie unsere 1 EURO-Jobber …

    Aber für deinen Beitrag gibt es sicher ein Bonus-Kärtchen von deiner aktuellen Eheliebsten!

  27. NoOne meint: (9.3.2009 um 17:18) AntwortenReply to this comment

    So da sich keiner traut werd ich mal hier die Kommentare anheizen:

    [Provozier ON]

    Wie nennt man es, wenn eine Frau die ans Bett gekettet ist, und die Kette bis in die Küche reicht?
    ..
    ..
    ..
    ….artgerechte Haltung

    und was ist, wenn die Kette bis ins Wohnzimmer reicht?
    ..
    ..
    ..
    ….zu lange Kette

    :-P
    [Provozier OFF]

  28. Kerl meint: (9.3.2009 um 17:26) AntwortenReply to this comment

    Hm, es ist mir echt peinlich, was einige meiner Geschlechtsgenossen hier von sich geben. Erst aufgrund solcher Kommentare versteht man, wie eine Frau darauf kommen kann, wegen einer solchen "Lappalie" zu klagen.

    Was mich aber am Meisten wundert:
    [OT]
    Bei solchen Macho-Sprüchen weiß ich, was für Arten von Frauen auf euch andere Männer hier abfahren. Das schmerzt schon beim Nachdenken. Wie haltet ihr das eigentlich aus? Ich würde mich zu Tode langweilen.
    Und ja, ich kenne den Vergleich, auch im Bett. Ich sage ja: ich würde mich zu Tode langweilen. Aber eventuell kennt ihr den Vergleich auch einfach nicht…
    [/OT]

  29. ganz falsch meint: (9.3.2009 um 17:29) AntwortenReply to this comment

    "Kein Wunder, dass deutsche Frauen bei gleicher Qualifikation in Europa die schlechtbezahltesten Berufstätigen sind:"

    http://manndat.de/index.php?id=532

  30. Schulze meint: (9.3.2009 um 17:31) AntwortenReply to this comment

    @26

    Offensichtlich nicht vorstellbar Justus, dass Frauen sich ans Kommentieren wagen aber: Ich BIN die Eheliebste ;-)))

  31. Johannes meint: (9.3.2009 um 17:33) AntwortenReply to this comment

    ..es gibt wahrlich Wichtiges auf der Welt. Auch und vor allem so ein Klagegrund:-)

  32. MrBrook meint: (9.3.2009 um 17:35) AntwortenReply to this comment

    Die Kommentare sind hier teilweise wirklich unter aller Sau. Trotzdem finde ich es ziemlich hohl, wegen so etwas zu klagen. Es ist doch – salopp gesagt – scheißegal, wer zuerst genannt wird. Ob sie jetzt den Mann oder die Frau nach vorne stellen, macht in der Sache keinen Unterschied.
    Naja, immerhin dürften sich die Anwälte in dieser Sache gefreut haben. Das sind aber auch die Einzigen, die dabei gewonnen haben…

  33. Stefan meint: (9.3.2009 um 17:53) AntwortenReply to this comment

    Oh mein Gott, mal wieder schlägt die Masse der konservativen Machos im Lawblog los.

    Natürlich ist es durchaus diskutabel, ob bei einer gemeinsamen Veranlagung von Ehepartnern zwingend die Rede von "Herrn x und Ehefrau" ist, wenn hier die Frau eigentlich die Steuerzahlerin ist. Hier wirkt das Patriarchat nach. Wieso geht es nicht so, dass der, der das meiste nach Hause schafft benannt wird und der Partner dann als "Anhängsel" folgt? Ich sehe da durchaus ein berechtigtes Interesse, natürlich weit hinten auf meiner Prioritätsliste der zu lösenden Probleme auf der Welt..

  34. Stefan B. meint: (9.3.2009 um 17:54) AntwortenReply to this comment

    Ich finde es ja eigenartig dass es fuer das Finanzamt wichtig zu sein scheint, wer die Frau und wer der Mann ist. Warscheinlich werden gleichgeschlechtliche Partnerschaften letztenendes an der Finanzamtssoftware scheitern.

  35. fdaw meint: (9.3.2009 um 18:07) AntwortenReply to this comment

    Immer dieser Altagssexismus… Wenigstens werden Männer jetz nicht mehr diskriminiert und bekommen ihre Eindeutigkeit in der Jobbezeichnung wieder zurück… Wie lange mussten sich Ärzte zusammen mit ihren weiblichen Kolleginnen als "Arzt" zusammenfassen lassen. Endlich, dank feministischer Arbeit weiss heute jeder, wenn er von nem "Arzt" spricht dass es ein Mann ist und keine Ärztin.

    Nachdems in Beziehungen aber sowieso kein "ich" und nur ein "wir" gibt, könnte man ja ev. dazu übergehen Ehepaare nur noch als Mischname anzusprechen "der Mustermensch" und "die Mustermensch" könnten dann auf ihrer Abrechnung korrekterweise als "die Mustermenschs" abgerechnet werden und niemand würde mehr diskriminiert. Mit Doppelnamen und sonstigen Sonderwünschen wär dann natürlich auch Schluss…

  36. Gulp meint: (9.3.2009 um 18:40) AntwortenReply to this comment

    Mein Gott.

    Etwas Kreativität, und schon steht keiner von beiden hinten.

    "Sehr geehrtes Ehepaar Meier-Schulze-Müller-Lüdenscheidt von und zu Obertupfingen,

    Ihr Antrag auf Erstattung von Lohnsteuer wird hiermit aufgrund inkorrekter Anrede des Amtes abgelehnt.

    Hochachtungsvoll,
    Ich."

    Und schon passt das.

  37. Tom meint: (9.3.2009 um 18:43) AntwortenReply to this comment

    Haben die nichts besseres zutun, als unsere Gerichte nicht so einem Schei** zu beschäftigen?
    Hat die gute Dame irgendwelche Minderwertigkeitskomplexe oder ist sie einfach nur sexuell unbefriedigt?

  38. F.R. meint: (9.3.2009 um 18:50) AntwortenReply to this comment

    Ich spreche gelegentlich Zuhörer/Leser ganz bewusst erst in der männlichen, dann in der weiblichen Variante an. Bzw. mache das bewusst abwechselnd. Verklagt hat mich dafür noch erfreulicherweise noch keiner. Und auch keine *rotfl*

  39. Birgit meint: (9.3.2009 um 18:59) AntwortenReply to this comment

    @MrBrooke
    "Es ist doch – salopp gesagt – scheißegal, wer zuerst genannt wird."
    Danke, MrBrooke. Kommt mir auch so vor.
    Das feindselige Hyperventilieren hier spricht allerdings eine etwas andere Sprache.

    @NoOne et. al.
    Das ist reine Selbstdarstellung, und keine Provokation.

    @Der andere Jens
    "Naja, für den Splittingtarif nimmt sie immerhin die Bürde des Verheiratetseins auf sich."
    Das klingt ja ganz schön unglücklich und bitter.

  40. ghost meint: (9.3.2009 um 19:27) AntwortenReply to this comment

    @6
    "Und das sage ich ausdrücklich als männlicher Doppelnamenträger der den Namen seiner Frau angenommen hat – und deswegen trotz beinahe 15jähriger Zulassung von Staatsanwaltschaften in schöner regelmäßig als Frau Rechtsanwältin angeschrieben wird."

    Nun ja, bist Transvestit? Oder wie geht das, den Namen der Frau anzunehmen? Peter wurde Petra? Dann ist das kein Wunder ;-))

  41. Donald meint: (9.3.2009 um 19:37) AntwortenReply to this comment

    Frau kann sich aber auch anstellen. Ich habe mich sehr amüsiert, dass ich bei meinen ersten Steuererklärungen nach der Heirat meinen Namen bei der "Ehefrau" eingetragen durfte, da nur dort das Feld "Geburtsname" vorgesehen war, das gerade modernisierte Namensrecht jedoch bereits dem Ehemann den Namenswechsel erlaubte. :-)

  42. ghost meint: (9.3.2009 um 19:42) AntwortenReply to this comment

    @37

    Die Frauen haben nicht so hohle Birnen und so schlappe Schwänze wie die meisten "Männer" hier im Blog .. sag ich mal so als Mann

  43. rea.d meint: (9.3.2009 um 19:57) AntwortenReply to this comment

    Wow, das scheint Euch aber wirklich auf die Palme zu bringen? Ich bin seit Jahren Alleinverdienerin und versorge Mann und Kinder, und ich stolpere schon jedes Mal darüber, dass ich die ersten Seiten des Formulars mit Nullen fülle und mein Einkommen dann im Anhang folgt. (Und ich im FA unter dem Namen meines keinen Cent verdienenden Mannes einsortiert bin, nicht unter meinem.) Um meinen Mann nicht zu kränken, hab ich da bisher kein Drama draus gemacht (gibt ja auch wahrlich Wichtigeres). Aber verstehen kann ich die Klage schon, denn die FA-Regelung illustriert überdeutlich, dass die Frau als Versorgerin nicht vorgesehen ist. Die Begründung mit der "unauflöslichen Situation" ist auch Unsinn; es ginge ja auch einfach alphabetisch oder nach Höhe des Einkommens. (Ich hab übrigens keinen Doppelnamen, sondern einfach meinen Namen behalten. Aber selbst, wenn ich den Namen meines Mannes hätte, wäre die Reihenfolge so.) (Und nein, ich bin gern Frau. Ich finde nicht, dass das etwas damit zu tun hat.)

  44. Karsten meint: (9.3.2009 um 20:14) AntwortenReply to this comment

    @34 Stefan B.: Wahrscheinlich will man nicht aus Versehen die Ehe als "Er, Sie" und "Sie, Er" doppelt im System haben. Das deutsche Steuersystem im Computer umzusetzen muss sowieso der ultimative Horror sein.

    Außerdem: Müsste man sich durch ein zufällig zugeteiltes "2. Ehepartner" nicht auch zurückgesetzt fühlen? Für einen "Antrag zur Änderung der Reihenfolge der Namen auf dem gemeinsamen Steuerbescheid" wäre mir das Steuergeld auch zu schade.

  45. rea.d meint: (9.3.2009 um 20:18) AntwortenReply to this comment

    @44 Karsten: Für die Sortierung gibt es doch die eindeutige, gemeinsame Steuernummer.

  46. Niveausenke meint: (9.3.2009 um 20:30) AntwortenReply to this comment

    Kerl: Müsste ich mich für mein Geschlecht schämen, wären Sie mir auch peinlich.

    Stefan: Wie schön, dass Sie bemerkt haben, dass "Machos" bei diesem Thema passt als das übliche "Nazis". Ich schlage vor, Sie bewerben sich bei Deutschland sucht den Supermensch.

    MrBrook: Einen schlechten Menschen erkennt man daran, dass er ein weibliches Tier für Beleidigungen missbraucht.

    ghost: Wie viele Männer kennen Sie denn hier, dass Sie sich so ein Urteil erlauben können?

  47. abc meint: (9.3.2009 um 20:36) AntwortenReply to this comment

    Ich finde, das Gericht hat es sich da etwas zu einfach gemacht. Selbstverständlich gibt es die Möglichkeit einer wertungsfreien Ordnung, zum Beispiel alphabetisch, nach Höhe des Bruttoeinkommens, oder einfach in der Reihenfolge, in der die Ehepartner es wollen.
    Naja, aber es gibt ja noch die Berufung und die Verfassungsbeschwerde…

  48. PG meint: (9.3.2009 um 20:39) AntwortenReply to this comment

    Die Sache mit der "geordneten" Namensnennung beim Finanzamt hat teilweise eine echt tragische Komponente.

    Bis vor unserer Hochzeit hat nur meine Frau Steuererklärungen abgegeben, ich hab dem Staat die 3.50€, die beim Studentenjob so für ihn abgefallen sind gegönnt, und lieber eine Stunde mehr gearbeitet, statt in der Zeit Formulare auszufüllen.

    Nach der Hochzeit:
    Steuererklärung gemeinsam abgegeben. Ich habe keine Steuernummer, also neue beantragt. Für eine separate Steuernummer der Ehefrau gabs kein Feld.

    Mit dem Effekt, dass der/die/das Finanzbeamte[r] sowas von durcheinander kam, dass
    a) die Unterlagen nicht zugeordnet werden konnten
    b) nach viel Telefoniererei endlich der Bescheid kam
    c) drei Wochen darauf meine Frau gemahnt wurde, weil sie ja schon deutlich hinterher sei mit ihrer Erklärung, und diese bitte schleunigst und sofort abgeben solle.

    Ich frage mich, ob eine derartige Klage weniger aufwendig gewesen wäre.

  49. MrBrook meint: (9.3.2009 um 20:45) AntwortenReply to this comment

    @46 (Niveausenke):

    Wow, sie machen ihrem Namen alle Ehre. Aber wenn es so stört ersetze ich hiermit das "Die Kommentare hier sind teilweise wirklich unter aller Sau." durch "Einigen Beiträgen mangelt es an Niveau und Sachlichkeit.". Ich will schließlich nicht, dass sich irgendwer auf Grund meiner Kommentare in den Schlaf weinen muss…

  50. Rockafella meint: (9.3.2009 um 20:57) AntwortenReply to this comment

    @PG Wie wär´s, wenn Sie VORHER beim Amt nachgefragt hätten, bevor Sie eine eigene zweite Steuernummer beantragen? Die ist nämlich bei Zusammenveranlagung vollkommen überflüssig! Wie soll der Beamte ohne Angabe der Steuernummer die Erklärung zuordnen können? Aber wer soweit nicht denken kann, beschwert sich halt gerne über Beamte, die "durcheinander" kommen.

    @Sexismusvorwurf, die Frau, die als Frau wegen solch einer Lapalie vor´s Gericht zieht, ist jedenfalls kein Ruhmesblatt für ihr Geschlecht. Die größte Sexistin ist hier also besagte Klägerin.

  51. Any meint: (9.3.2009 um 21:11) AntwortenReply to this comment

    Das Urteil stammt vom 14.02. Die Pressemeldung wurde wohl für den Weltfrauentag aufgehoben :o)

  52. Birgit meint: (9.3.2009 um 21:33) AntwortenReply to this comment

    "die Frau, die als Frau wegen solch einer Lapalie vor´s Gericht zieht"
    Vielleicht ist sie gerne Frau? *lach*

    Und wegen der "Lapalie" steigt Ihnen sonderbarerweise seit Stunden das Blut in die sich über dem Hals befindliche Region. Schade, an anderer Stelle würds möglicherweise für eine angenehme Überraschung sorgen, wer weiß.

  53. gildiger meint: (9.3.2009 um 21:33) AntwortenReply to this comment

    Und "sie gehen wie eine Tänzerin" ist sexistisch.

  54. Rockafella meint: (9.3.2009 um 21:52) AntwortenReply to this comment

    @52 Ja, ja, Birgit, wer weiß, wer weiß? Sie jedenfalls nicht.

  55. GxS meint: (9.3.2009 um 21:59) AntwortenReply to this comment

    @47 abc
    >oder einfach in der Reihenfolge, in der die Ehepartner es wollen.

    Toll, da kann man/frau ja einfach ein neues Formular für entwickeln…
    (das dann natürlich jeder/Innen auszufüllen hat…)

  56. rea.d meint: (9.3.2009 um 22:08) AntwortenReply to this comment

    @55 Mir ist immer noch nicht klar, warum man das (existierende!) Formular nicht einfach in beliebiger Reihenfolge ausfüllen kann, bei allen anderen Behörden ist das auch möglich. Dazu wäre doch kein neues Formular nötig, es müsste nur der Zwang abgeschafft werden, den Ehemann zuerst zu nennen. (Für den man ja, wenn er nichts verdient, unnötigerweise einige Seiten ausfüllen muss, anstatt, wie in unserem Fall, gleich die Hauptverdienerin zu nennen.)

  57. MrBrook meint: (9.3.2009 um 22:18) AntwortenReply to this comment

    @47 (abc):

    Die einzig diskriminierungsfreie Methode, die Sie vorgeschlagen haben, ist die, in der die Ehepartner frei wählen können. Zumindest, sofern man in der nachrangigen Namensnennung überhaupt eine Diskriminierung erkennt. Bei den anderen beiden Möglichkeiten würde entweder derjenige mit dem alphabetisch nachrangigen Nachnamen oder derjenige mit dem niedrigeren Gehalt diskriminiert. Der Anknüpfungspunkt der Diskriminierung wäre nur ein anderer.

    Allerdings halte ich es schon für fragwürdig, hier überhaupt eine Diskriminierung anzunehmen. Es ist – wie das Gericht ja auch schon festgestellt hat – eher ein Ordnungssystem, irgendwer muss zuerst genannt werden.

  58. GxS meint: (9.3.2009 um 22:21) AntwortenReply to this comment

    @rea.d
    Sie machen einen Fehler:
    Sie denken im Umgang mit Behörden logisch…
    Wenn die das bringen, wie @11 darlegt
    Bauherr durch ‘der bauherr, die bauherrin’ zu ersetzen, bin ich versucht, zu klagen, dass das nicht Bauherrin zu heißen hat, sondern Baudame…,
    oder aber die Grußformel zu ändern ist:
    Sehr geehrte Herrinnen und Herren,…

    Grüße

    P.S.: Wieviel sinnlose Zeit man doch herrlich (!) darauf verwenden kann :)

  59. rea.d meint: (9.3.2009 um 22:41) AntwortenReply to this comment

    @ 58 oder Baufrau. Baumensch? Bauperson? … (Besser als Fernsehen :-)
    @ 4 u.a. Ja, ich bin auch angemessen dankbar dafür, dass ich arbeiten kann und meinen Mann heutzutage nicht mehr um Erlaubnis fragen muss, ob ich unser Geld verdienen darf. Sie haben Recht, das muss reichen ;-)

  60. Dirk Becker meint: (9.3.2009 um 22:56) AntwortenReply to this comment

    Scheiß die Wand an! Womit manche Leute anderer Menschen Zeit in Anspruch nehmen…

  61. std meint: (9.3.2009 um 23:04) AntwortenReply to this comment

    @33 (Stefan)
    "Wieso geht es nicht so, dass der, der das meiste nach Hause schafft benannt wird und der Partner dann als “Anhängsel” folgt?"

    Das dürfte aber dann § 30 AO widersprechen.
    Denn somit erkennt ein unbeteiligter Dritter, wer von den Ehegatten das größere Einkommen hat.

  62. Karsten meint: (9.3.2009 um 23:08) AntwortenReply to this comment

    @45 rea.d: Ich will ja nicht bestreiten, dass das besser ginge. Ich stelle mir das aber so vor, dass da jedes Jahr unzählige neue Regelungen dazukommen und dann muss so lange auf bestehende Datenstrukturen einhämmert werden, bis das wieder passend gemacht ist und auf der anderen Seite sitzen die Finanzbeamteten und exerzieren nach dem Affenhordenprinzip jede mögliche Fehleingabe durch. Wer weiß was da für Altlasten mitgeschleppt und Plausibilitätsprüfungen durchgeackert werden müssen.

  63. david meint: (9.3.2009 um 23:20) AntwortenReply to this comment

    hähä, das ist aber schon interessant, ne? wie einige meiner werten mitkommentatoren angemerkt haben: wenn das alles so_was_von_egal_ist, dass dann hier so ein aufstand gemacht wird. die ansage, die reihenfolge der namensnennung sei so völlig wertungsfrei, kann dann ja nur heißen, dass man es auch problemlos anders herum lösen könnte. aber das kommt dann nicht in frage. wiesodennbloß? *kopfkratz*

    aja, und dass hier einige meinen, es sei einzig und allein von belang, was sie dafür halten, ist schon ein bisschen dämlich. schon schade, dass man das lawblog mit solchen lesern teilt. ich hatte mir da immer ein anderes klientel vorgestellt.

  64. Rockafella meint: (9.3.2009 um 23:29) AntwortenReply to this comment

    @63 (david) Richtig, "dämlich" ist es. Schließlich war das eine "Dame", die hier geklagt hat. Wäre die Dame ein Herr, wäre es herrlich gewesen.

  65. rea.d meint: (9.3.2009 um 23:35) AntwortenReply to this comment

    @62 Karsten: Naja, es gibt ja jetzt die neuen ID-Nummern, da haben die bestimmt noch mehr Spaß mit als mit irgendwelchen Eheleuten-Reihenfolgen. Mal sehen, welche Halbwertszeit "lebenslang" bei denen hat ;-)

  66. MrBrook meint: (9.3.2009 um 23:38) AntwortenReply to this comment

    @63 (david):

    Mal ganz ehrlich: Es wäre mir auch egal, wenn diese Praxis jetzt umgestellt werden und die Frauen zuerst genannt werden würden. Es ist mir persönlich wirklich total egal, an welcher Stelle ich auf irgendeinem Bescheid genannt werde.

    Allerdings kann ich das Verhalten der Finanzbehörden im Gegensatz zum Verhalten der Frau nachvollziehen. Ich würde es auch auf eine Klage ankommen lassen, weil eine Umstellung Aufwand bedeutet. Die Routinen müssten geändert und ggf. das Programm umgeschrieben werden. Das kann schnell sehr teuer werden, da ist die Alternative (ein Verfahren) möglicherweise günstiger.

  67. rea.d meint: (9.3.2009 um 23:48) AntwortenReply to this comment

    @66 Es geht ja nicht nur um die Bescheide, sondern auch um die Formulare etc. Da wird mit durchgehender Penetranz immer zuerst der "Steuerpflichtige" abgefragt, dann die "Ehefrau". Als Hauptverdienerin fühlt man sich da schon komisch beim Ausfüllen. Schlimm ist das natürlich nicht. Aber ob Sie das, wenn es umgekehrt wäre, wirklich so ganz locker sehen würden?

  68. Rockafella meint: (9.3.2009 um 23:56) AntwortenReply to this comment

    @67 Das Thema ist doch nicht das "ganz locker Sehen", sondern dass hier deswegen geklagt wurde!! Und auf welche "Kopfprobleme" das hindeutet. Ich bin sogar dafür, dass aus Höflichkeit die "Dame" zuerst genannt werden müsste. Aber deshalb klage ich doch nicht! Ob ich nun Mann oder Frau bin. Eine Klage ist einfach ein Irrsinn. Alleine das Kostenrisiko – vollkommen irrational.

  69. MrBrook meint: (10.3.2009 um 00:03) AntwortenReply to this comment

    @67 (rea.d):

    Ich kann es natürlich nicht mit Sicherheit sagen, denke aber schon. Sich über irgendwelche Behördenformulare aufzuregen bringt nicht viel, erst recht nicht, wenn es um solche Kleinigkeiten geht. Da gibt es wesentlich Wichtigeres als die Frage, ob ich meine Daten jetzt oben, unten oder auf Seite 2 angeben muss, der Effekt ist der selbe.
    Klagen würde ich deswegen jedenfalls nicht.

    Allerdings habe ich natürlich als Mann auch leicht reden.

  70. rea.d meint: (10.3.2009 um 00:24) AntwortenReply to this comment

    @69 Die Klage halte ich auch für übertrieben (wahrscheinlich hat ein windiger Rechtsanwalt die Frau dazu überredet :-)) Vielleicht geht's ja auch nicht nur um die Reihenfolge, sondern auch die Wortwahl "Steuerpflichtiger" und "Ehefrau", die dieses Anhängsel-Sein noch betont.
    @68 meine Güte, rockafella, schon zwei !!, achten Sie auf Ihren Blutdruck. (Im übrigen sind Sie schon mit Ihrem Kommentar no. 8 deutlich über das Thema hinausgeschossen….)

  71. corax meint: (10.3.2009 um 00:25) AntwortenReply to this comment

    Ich kenn das Formular nicht, aber könnte man nicht einfach eins machen wo steht: Herr [] Frau[] und statt Ehefrau (#67) Gatte dann Ehepartner [] Ehepartnerin [] zutreffendes bitte ankreuzen?

    Geht doch auf zig anderen Formularen auch.

    Aber wegen so etwas zu klagen ist trotzdem Irrsinn, auch wenn die Dame möglicherweise prinzipiell recht hat.

  72. Rockafella meint: (10.3.2009 um 07:31) AntwortenReply to this comment

    @70 (rea.d) Hat Ihnen "Birgit" meine Blutdruckwerte mitgeteilt, oder handelt es sich bei Ihnen um meinen Hausarzt? Wenn Letzteres, auf diesem Wege: Meinem Arm geht es wieder besser, Herr Doktor. Eine Operation ist wohl nicht vonnöten.

  73. ghost meint: (10.3.2009 um 07:42) AntwortenReply to this comment

    Ich sehe in der Begründung des Gerichtes nur die intellektuelle Schlichtheit der Richter. Es ist also von der Datenverarbeitung abhängig? Und weil sich dann plötzlich die Herren benachteiligt fühlen könnten? Wahnsinn! Kann man sich den Verstand "weg studieren" um auf solche Argumente zu kommen? Den Richtern dieses Urteils ist es meiner Meinung nach gelungen!

  74. Blob meint: (10.3.2009 um 08:11) AntwortenReply to this comment

    "Teile und Herrsche", das Prinzip macht vor Männern und Frauen nicht halt. Derartig _dämliche_ Klagen sind eine der Folgen, über die man noch schmunzeln kann.

    Es geht doch nichts über eine harmonische Ehe — in der man sein Selbstwert dadurch definiert, an welcher Stelle man in behördlichen Schreiben genannt wird … *rolleyes*

    Lesenswertes zum Thema: http://alles-schallundrauch.blogspot.com/search/label/Feminismus

  75. Thomas meint: (10.3.2009 um 08:16) AntwortenReply to this comment

    Klasse Begründung: "Die von Gott gegebene Software macht das halt so. Da sind wir Menschen machtlos dagegen."

  76. gant meint: (10.3.2009 um 08:16) AntwortenReply to this comment

    Im Konkreten Fall geht es um einen Datensatzaufbau bzw dessen Feldbezeichnungen. "Steuerpflichtiger" und "Ehefrau".
    Aus heutiger Sicht würde man die Felder vielleicht "steuerpflichtige Person" und "Ehepartner" benennen. Allerdings bedürfte es dann noch zusätzlicher Ankreuzfelder für das Geschlecht bzw Anrede. Irgendwozu muss diese Information ja benötigt werden, denn sonst gäbe es diese vorgeschriebene Ausfüllreihenfolge ja nicht. Es lebe der Bürokratieaufbau!

    Andernfalls könnte man sich wohlmöglich noch aussuchen, wo man sich einträgt. Anarchie! Bürger bekämen Spielraum beim Ausfüllen von Behördenformularen…

  77. Mary meint: (10.3.2009 um 08:42) AntwortenReply to this comment

    Die Entscheidung über die Reihenfolge den Eheleuten zu überlassen könnte (jedenfalls bei emanzipierten Paaren) zu einer höheren Scheidungsrate führen ;-)

  78. Blob meint: (10.3.2009 um 08:46) AntwortenReply to this comment

    @75 — ja dann versenken wir doch gleich mal einen dreistelligen Millinonebetrag für die IT-Umstrukturierung (wer den Betrag als übetrieben empfindet, der sei an das Redesign des Arbeitsamt(bzw Agentur)-Logos erinnert).
    Sobald das Projekt abgeschlossen ist, meckert der nächste (vllt. jmd der keine geschlechtliche Identität hat? Multiple Persönlichkeiten in dreiher-Ehe? Wer weiss das schon :D )

    Die armen Frauen, werden so böse benachteiligt. Werden nicht eingeladen, bei dem Sportverein Bundeswehr spannende Abenteuer zu erleben, dürfen keine Hosenanzüge tragen … Frauen, wehret den Anfängen! Kauft nicht bei Männern!

  79. katja meint: (10.3.2009 um 09:06) AntwortenReply to this comment

    jetzt habe ich schon diese woche aus ähnlichem grund mein f.a.s.-abo gekündigt, dann kann ich lawblog auch gleich aus meiner favoritenliste löschen.

  80. Darkstalker meint: (10.3.2009 um 09:34) AntwortenReply to this comment

    Schön, wegen was man heutzutage so klagen kann und darf. So etwas sollte sich mal ein Mann erlauben, da stünde das komplette Emanzentum Schlange, um ihn aufzuknüpfen. Aber wenn Frau sich beschwert, dann kämpft sie für die Gleichberechtigung. Nee, is klar. Artikel 3 GG funktioniert in beide Richtungen, werte Damenwelt…

    @78: "Kauft nicht bei Männern!" – Ganz großes Kino *lol*

  81. Killerkralle meint: (10.3.2009 um 09:34) AntwortenReply to this comment

    @78:

    Wegen der Bundeswehr: Nein, nein, "eingeladen" werden sie nicht. Aber wenn sie unbedingt hinwollen, dann dürfen sie – auch zum Militärdienst. Das hat doch mal irgendeine Frau vor ein paar Jahren gerichtlich erstritten. Und dann hat sie hinterher gesagt: Ach nöö, ich will da doch nicht hin (MÜSSEN musste sie ja nicht). So viel zur Ernstlichkeit dieses Anliegens – und zur "Gleichberechtigung". In Israel unterliegen Frauen auch der Wehrpflicht – warum auch nicht. Hierzulande wird dann gerne das "Kinderkriegen" vorgeschützt. Nur – wo sind die ganzen Kinder? Manchmal wollen Frauen halt eben doch nicht so gleich sein. Hauptsache die Männer setzen sich beim Pin..ln hin.

  82. Markus Ritter meint: (10.3.2009 um 10:14) AntwortenReply to this comment

    Man kann es auch einfach anders herum ausfüllen. Da meine Frau und ich getrennt veranlagt werden, muss ich das sogar und laufe seit 8 Jahren auf dem Formular meiner Frau als Ehefrau durch die Gegend, während sie immerhin als Steuerpflichtige Person bezeichnet wird :-)

  83. Ulrich meint: (10.3.2009 um 11:06) AntwortenReply to this comment

    ich würde die Namen übereinander schreiben. Dann kommt der Bescheid zwar nicht an, aber der Gleichheitsgrundsatz ist gewahrt.

  84. Justus meint: (10.3.2009 um 13:54) AntwortenReply to this comment

    @ 42 (ghost)

    " … Frauen haben nicht so hohle Birnen und so schlappe Schwänze …

    Allenfalls schlappe Pferdeschwänze!

  85. Birgit meint: (10.3.2009 um 16:33) AntwortenReply to this comment

    @79 Katja
    "jetzt habe ich schon diese woche aus ähnlichem grund mein f.a.s.-abo gekündigt, dann kann ich lawblog auch gleich aus meiner favoritenliste löschen."
    Aus welchem Grund denn, Katja? Weil hier einige wenige Herren beim geringsten Anlaß ihr zerbrechliches Selbstbild bedroht sehen und nicht anders können, als schrill im dunklen Wald zu pfeifen?

    Na und? Es haben sich hier doch auch jede Menge Männer blicken lassen, die Eier haben. Darunter verstehe ich nicht zuletzt Courage, Selbstwertgefühl und innere Unabhängigkeit.

    Markus Ritter und rea.d als "Opfer" jeweils unzutreffender Rollenzuweisungen gehen uns doch mit gutem Beispiel voran. So ne unangenehme und auch unnötige Situation mit so viel Humor, der gebotenen Distanz und "ohne Klage" zu ertragen – ein Hoch auf Euch!

  86. Rockafella meint: (10.3.2009 um 17:15) AntwortenReply to this comment

    "Eier, wir brauchen Eier": http://www.youtube.com/watch?v=chzAkUmbD_Q

  87. katja meint: (10.3.2009 um 18:09) AntwortenReply to this comment

    @Birgit
    nein, der grund ist weniger die tatsache, dass sich hier unter den kommentatoren personen ähnlicher gesinnungsart wie im (Text editiert. U.V.)blog rumtummeln als vielmehr der, dass herr vetter dies immer wieder (bewusst?) mit seinen einträgen herausfordert.

  88. NP meint: (11.3.2009 um 02:57) AntwortenReply to this comment

    >"dass es sich bei der von der Datenverarbeitung der Finanzverwaltung zwingend vorgegebenen Nennung"

    Ja klar – sind die armen Informatiker wieder Schuld.

  89. Rockafella meint: (11.3.2009 um 07:13) AntwortenReply to this comment

    Hoffentlich sind manche Frauen hier, die sich für Expertinnen in Sachen männlicher Psyche halten, für "etwas anderes" besser zu gebrauchen. Aber auch da wäre ich mir nicht sicher.

  90. Birgit meint: (11.3.2009 um 18:15) AntwortenReply to this comment

    "Aber auch da wäre ich mir nicht sicher."
    Verstehe. Auch auf dem Gebiet sind Sie also unsicher.
    Oder wollten Sie zum Ausdruck bringen: gerade da?

    @88 Katja
    Ach so siehst Du das.
    Mir kommt es im Übrigen ganz genau so vor, nur tangiert mich das nicht mehr, seit UV hier kürzlich wider besseres Wissen und wahrheitswidrig behauptete, der Rechtsextremist und -terrorist Horst Mahler sei "wegen seiner Meinung" eingesperrt worden. Um seinen Berufskollegen anschließend auch noch zum "verblendeten Opa" zu verniedlichen.

    Da hat es mir wirklich den Hocker weggerissen, einfach, weil ich Derartiges aus dieser Richtung nicht erwartet hätte (aber warum eigentlich nicht?)

    Das ist jetzt das, was MIR die Schauer den Rücken runter gejagt hat. Daß UV sich es nicht verkneifen kann, in regelmäßigen Abständen zur Hatz gegen Frauen zu blasen, halte ich hingegen schlicht für seinen persönlichen "persuit of happiness", den er zudem jedesmal brüderlich mit seinen Gesinnungsgenossen genießt. Diese Form von Freizeitvergnügen fügt sich vor solchem Hintergrund sogar recht harmonisch ein.

  91. Frauenversteher meint: (11.3.2009 um 18:51) AntwortenReply to this comment

    @91(Birgit) Na, wollen wir die "Hatz auf Frauen" noch einmal mit Argumenten diskutieren? Beim letzten Mal hast Du Dich ja ganz schön blamiert, als Du Deine weiblichen Mitstreiter gebissen hast, weil Du Freund und Feind nicht zu trennen wusstest. ;)

  92. Blob meint: (11.3.2009 um 20:52) AntwortenReply to this comment

    @Birgit
    Interessant, wie die Brücke zu Mahler geschlagen wird. Bist wohl auch der Meinung, dass das Infragestellen des durch (den menschgemachten Anteil, der im Promillebereich liegt) co2 verursachte Klimawandels mit Freiheitsenzug bestraft werden sollte, was?

    Ich meine, wenn man Leute, die für einen entspannteren Umgang mit den Geschlechterrollen eintreten, mit N**is vergleicht …

    Wer da an Naturgesetze erinnert (Beispiel; CO2: schwerer als Luft) handelt in übelster Weise ketzerisch und gehört an den Pranger!

  93. Rockafella meint: (12.3.2009 um 15:15) AntwortenReply to this comment

    @Birgit, vielleicht sollten wir "dieses Thema" an anderer Stelle "vertiefen"? *zwinker*

  94. ZW meint: (14.3.2009 um 00:51) AntwortenReply to this comment

    Ich erinnere mich an Zeiten, da wurde ich von meiner Bank als Herr Michaela X angeschrieben.
    Als Frau über ein eigenes Koto zu verfügen, war nicht nur technisch noch undenkbar.
    Es wird der Tag kommen an dem Frau XX zuerst genannt werden wird, weil Sie das Geld verdient und das ist auch gut so.
    So ein Prozessgrund erscheint mir wesentlich sinnvoller als über das Laub aus Nachbars Garten :)

  95. Frauenversteher meint: (14.3.2009 um 01:16) AntwortenReply to this comment

    @95(ZW)

    Es wird der Tag kommen an dem Frau XX zuerst genannt werden wird, weil Sie das Geld verdient und das ist auch gut so.

    Und es wird der Tag kommen, an dem das alles nicht mehr so ist. Also sparen wir uns doch das Unnötige einfach.

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