0,19 Prozent

Zuerst habe ich im Urteil nur gelesen:

Die Beklagten werden verurteilt…

… und mich ganz und gar nicht auf das Gespräch mit den Mandanten gefreut. Allerdings sah ich dann, dass die Beklagten ganze acht Euro zahlen müssen, wenn auch mit Zinsen seit August 2008.

Eingeklagt hatten die Gegner 4.164,65 Euro. Im Hinblick auf diese „Misserfolgsquote“ hat das Gericht sogar freundlicherweise davon abgesehen, meinen Mandanten 0,19 Prozent der Verfahrenskosten aufs Auge zu drücken.