Jörg Tauss: “Ich habe Mist gebaut”
Der in Kinderpornoverdacht geratene Bundestagsabgeordnete Jörg Tauss hat zu den Vorwürfen Stellung genommen. Er räumt ein, solches Material besessen zu haben, beruft sich aber auf seine Tätigkeit als Abgeordneter. Er habe versucht nachzuweisen, dass Kinderpornografie heute längst über andere Wege als über das Internet (zum Beispiel über MMS) verbreitet werde.
Tauss Stellungnahme im Wortlaut:
Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für Ihr Interesse. Ich wollte heute eigentlich mit der Staatsanwaltschaft
Karlsruhe und dem Vertreter der Kriminalpolizei in Beisein meines Anwalts ein Gespräch
über die Ergebnisse der Durchsuchungen meiner Büro- und Privaträume führen.
Insbesondere in meinem Berliner Büro und meiner Dienstwohnung wurden
umfangreiche Beschlagnahmen durchgeführt.
Leider haben wir aber erst gestern Abend überhaupt die Akte erhalten und damit die Chance, Kenntnis von den konkreten Anschuldigungen zu erhalten. Eine Möglichkeit dazu Stellung zu nehmen, hatte ich
deshalb natürlich noch nicht. Vor allem ist mit der Auswertung der in meinen Büros
beschlagnahmten und versiegelten Festplatten noch nicht einmal begonnen worden.
Daher kann es anscheinend noch Wochen oder Monate dauern, bis ich mich zum
Abschluss des rechtlichen Verfahrens gegenüber der Staatsanwaltschaft ebenfalls
abschließend erklären kann.
Parallel werden jedoch täglich neue Details und angebliche Beweise meiner Schuld in die Öffentlichkeit getragen. Die Quelle hierfür kenne ich nicht. In jedem Fall befeuert das Kommunikationsverhalten des Sprechers der Staatsanwaltschaft aber die Phantasie der Öffentlichkeit und erzeugt entsprechend ausgeschmückte Berichte. Diese haben zwar keine Relevanz bezüglich der Frage einer möglichen Strafbarkeit, aber beschädigen sehr wohl mein persönliches Ansehen.
Ich glaube daher nicht, dass es mir möglich wäre, in der eigentlich gebotenen Ruhe auf
das Ende der Ermittlungen zu warten und mich erst dann zu den Vorwürfen zu erklären.
Daher möchte ich heute eine Erklärung für die Öffentlichkeit abgeben um damit den
Versuch zu starten, das Geschehen in den sachlich richtigen Kontext zu stellen:
Erlauben Sie mir zunächst, die Vorgänge seit Donnerstag aus meiner Sicht kurz
darzustellen, ich gehe dann zweitens auf die Vorwürfe und zum Dritten auf die sich
ergebenden Konsequenzen für mich ein:
1.
Am Donnerstag wurde ich unmittelbar vor Beginn einer Sitzung, die ausgerechnet den
Kampf gegen Kinderpornographie zum Inhalt hatte, von einem Kollegen in „ernster
Angelegenheit“ vor die Tür gebeten. Dort standen Vertreter der Staatsanwaltschaft und
der Karlsruher Polizei, die mich in einen Raum begleiteten, in dem sich bereits weitere
Personen, darunter Polizisten und Mitarbeiter der Bundestagsverwaltung befanden. In
diesem Umfeld begann eine erste „Befragung“. Vor mehr als einem Dutzend mir
Großteils unbekannten Menschen, wurde ich mit dem Vorwurf des Besitzes von
Kinderpornographie konfrontiert. Zur selben Zeit befanden sich bereits offensichtlich
vollständig informierte Kamerateams und Journalisten an den Eingängen unseres
Bürogebäudes.
Ich schildere dies so ausführlich, weil ich jetzt zum vermutlich einzigen etwas heiteren
Punkt dieses Pressegesprächs komme. Zu dieser von mir geschilderten Situation erklärte der Sprecher der Staatsanwaltschaft Karlsruhe, Oberstaatsanwalt Rüdiger Rehring, nach Presseberichten wie folgt: „Wir haben uns im Vorfeld die Köpfe zerbrochen, wie wir
möglichst unauffällig Kontakt zu Herrn Tauss aufnehmen. Wir sind so zurückhaltend wie
möglich vorgegangen.“
Ich hoffe, die Staatsanwaltschaft Karlsruhe ist bei anderen Versuchen, sich die Köpfe zu zerbrechen, etwas erfolgreicher.
Ernster setze ich hinzu, dass sich die Damen und Herren aber in anderem
Zusammenhang den Kopf zerbrechen werden müssen, wie es kommt, dass der Sprecher
der Staatsanwaltschaft noch vor Abschluss der Durchsuchungen deren angebliches
Ergebnis bereits gegenüber der Presse kommentierte. Das kommt einer Vorverurteilung
über die Medien gleich und das sollte nicht ohne Konsequenzen bleiben – ganz
unabhängig von meiner Person.
2.
Zum Vorgang selbst jetzt weitere Erläuterungen:
Seit meiner ersten Wahl 1994 in den Deutschen Bundestag beschäftige ich mich für
meine Bundestagsfraktion mit den neuen Medien. Bereits vom ersten Tage an spielte das Thema Pornographie in Verbindung mit Jugendschutz und kriminellen Delikten eine
Rolle. Meine erste Ausarbeitung damals stand unter der Überschrift „Das Internet ist
kein rechtsfreier Raum“. Mit der Begründung eines „rechtsfreien Raumes“ wurden
jedoch in den letzten Jahren immer mehr Bürgerrechte, gerade auch unter dem
Vorwand der Bekämpfung des Missbrauchs von Kindern, abgebaut.
Um ein Beispiel zu nehmen: Als es kürzlich unter anderem darum ging, die Rechte von Journalistinnen und
Journalisten durch eine Ausweitung der Online-Überwachung einzuschränken, wurden
zur Einführung in die Debatte vom Präsidenten des BKA den anwesenden
Bundestagskolleginnen und -Kollegen in voller Länge unter anderem scheußliche
Videosequenzen von der Vergewaltigung eines kleinen Mädchens gezeigt.
Mit derselben „Einstimmung“ versuchte die Ministerin im Familienministerium die
Öffentlichkeit und das Parlament davon zu überzeugen, dass ein höchst bedenklicher
Vertrag zwischen der Internetwirtschaft und dem BKA ohne gesetzliche Grundlage auf
den Weg gebracht werden soll, den nicht nur ich massiv kritisiere. Seitens des
Koalitionspartners wurde beantragt, sich vor einer kürzlich stattgefundenen Anhörung zu diesem Thema zunächst einmal kinderpornografisches Material anzusehen, um die
Notwendigkeit der von dieser Seite erwünschten Grundrechtsbeschränkungen zu
erkennen.
Im Netz kursieren deswegen jede Menge Verschwörungstheorien, denen ich mich nicht
anschließen will. Ob tatsächlich Zusammenhänge zwischen der politischen Debatte und
den mich betreffenden Ermittlungen bestehen, überlasse ich bei entsprechendem
Interesse aber Ihrer Recherche. Von Hackern wurde mir übrigens angeboten nachzuweisen, dass meine Handynummern
im Netz als heiße Ware gehandelt würden und ich auch das Opfer von technischen
Manipulationen sein könnte, bis dahin, dass man mir belastendes Material
untergeschoben hätte.
Ich bedanke mich für die gut gemeinte Unterstützung, aber ich war es selbst. Die
Staatsanwaltschaft hat bei mir kinderpornografisches Material gefunden.
3.
Gestatten Sie mir dazu aber die nachfolgenden Erläuterungen, warum ich mich dennoch
nicht für „schuldig im Sinne der Anklage“ halte:
Ich habe Ihnen meine politisch motivierte Beschäftigung mit diesem ernsten Thema
geschildert. Sie wissen es auch selbst. Ich bin auch von Ihnen, meine Damen und Herren, immer wieder zu diesen Themen interviewt worden. Ich habe an zahlreichen
Podiumsdiskussionen teilgenommen, viele Vorträge und Reden hierzu gehalten und gelte
wohl nicht ganz zu Unrecht als Fachmann in diesem Themenbereich. Ich habe – anders
als die Staatsanwaltschaft behauptet – durchaus auch in Fachkreisen öffentlich über die Erkenntnisse meiner eigenen Recherchen referiert. Ich war im laufenden Gespräch mit vielen der bei diesen Themen relevanten Ermittlern, Politikern und Wissenschaftlern und habe mich über Vorgehensweisen und Strukturen dieses Problemfeldes geäußert. Dieses kann ich belegen.
Hieraus wurde im Laufe der Zeit zwangsläufig eine immer stärkere Beschäftigung mit
dieser „Szene“. Wenn ich heute behaupten kann, einer der wenigen Experten auf diesem Gebiet, wahrscheinlich nicht nur im Bundestag zu sein, hängt es eben auch damit zusammen, dass mir ein Zugang in diese Bereiche gelungen ist, ohne daran ein irgendwie geartetes außerdienstliches Interesse gehabt zu haben.
Warum tut man das? Mir ging es darum, eigene Erkenntnisse für die politische und
gesetzgeberische Arbeit zu diesem Thema zu gewinnen. Insbesondere einen Beleg für
meine These zu finden, dass die Verbreitung von Kinderpornographie mit Hilfe des
Internet zunehmend durch andere Verbreitungsformen verdrängt wird. Und natürlich
hätte die von mir erhoffte Entdeckung und „Sprengung“ eines der immer wieder durch
die Öffentlichkeit geisternden „Kinderpornoringe“ meinem Bekanntheitsgrad nicht
gerade geschadet.
Wenn ich von der „Szene“ gesprochen habe, dann muss man dazu folgendes wissen: Sie ist höchst konspirativ und hat sich durch den Verfolgungsdruck, den wir in den letzten Jahren aufgebaut haben, auch immer stärker abgeschottet. Ich sage bewusst „wir“, denn eine Reihe von Maßnahmen habe ich in den letzten Jahren selbst mit auf den Weg gebracht. Ich erinnere an die Ausweitung des Schriftenbegriffs, dass heißt die strafrechtliche Gleichsetzung von Offline- und Online- Material, an die eingerichtete
Zentralstelle beim BKA und an Strafverschärfungen bezüglich des Besitzes und der
Verbreitung solchen Materials. Es entbehrt nicht einer gewissen Ironie, dass diese
Paragrafen natürlich jetzt auch auf mich angewendet werden können und müssen.
Im Gegensatz zu allem Unfug der auch von amtlichen Stellen verbreitet wird, werden Sie
im Internet aber nicht „zufällig“ auf kinderpornografische Seiten oder gar auf einen der
so genannten „Kinderpornoringe“ stoßen.
Recherchieren Sie es ggf. selbst – aber achten
Sie darauf, dass es Ihnen deswegen nicht so ergeht wie mir jetzt oder Ihrem Kollegen von Sat1 Ulrich Meyer, der trotz seiner Zusammenarbeit mit dem LKA und einer
Selbstanzeige nach seiner Recherche staatsanwaltschaftliche Durchsuchungen und
Ermittlungen erdulden musste.
Es gibt heute nach meiner Erfahrung nur noch geschlossene Benutzergruppen und eine
entsprechende Vorsicht. Sie kommen dem überhaupt auch nur nahe, wenn Sie
szenetypisch auftreten und selbst „Material“, sozusagen als Eintrittskarte, anzubieten
haben. „Ich schicke Dir und Du schickst mir – so sind wir beide „abgesichert“. Das
begründet, warum ich das wenige selbst erhaltene kinderpornographische Material
aufbewahrt habe.
Ich habe mich im Jahr 2007 aufgrund entsprechender Hinweise von Informanten über im Fernsehen beworbene pornografische Telefonhotlines und mit Decknamen wie
„Werner“ dieser „Szene“ zu nähern versucht. Man hatte mir berichtet, dorthin habe sich der sogenannte „Kinderpornoring“ inzwischen verlagert. Es ginge dort nicht nur um den
Austausch von Bildern sondern um Angebote zum tatsächlichen Missbrauch von Kindern.
Meine Recherchen hatten zwar eine Reihe von Kontakten zu Pädophilen zur Folge, die
jedoch zu nichts führten, außer dem Erhalt einiger MMS. Lediglich in einem Fall erhielt
ich einen Datenträger mit einschlägigem Material per Post zugesandt.
Besonders interessant war für mich im Laufe der Zeit lediglich ein Kontakt zu einem
Menschen, der sich „Kielburger“ nannte und der wohl mit dem in Bremerhaven
überführten Beschuldigten „Sascha“ identisch ist, der mich nun belastet.
Ich bleibe jetzt bei Sascha: Ihn lernte ich ebenfalls 2007 über eine solche Telefon-Hotline kennen. Ich hatte einen anonymen Hinweis erhalten, dass auf dieser Hotline Kinder zur
„Benutzung“ angeboten würden.
Dies bestätigte sich zwar nicht, aber unter dieser
Nummer hatte ich im Laufe der Zeit tatsächlich einige Pädophile, darunter offensichtlich auch diesen „Sascha“, kennen gelernt. Unter dem Decknamen „Kielburger“ hat er mir –
nach entsprechendem „Vertrauensaufbau“ durch Austausch von noch recht harmlosen
Bildern via MMS – im Handel erhältliches pornographisches Material per Post zugesandt,
insbesondere VHS-Videokassetten und Datenträger, wobei letztere aufgrund der
technischen Ausstattung meiner Dienstwohnung teilweise allerdings nicht lesbar waren.
Da ich wenig für ihn interessantes Tauschmaterial hatte, wollte er einschlägiges Material
nur gegen Zahlung von 100 € liefern. Ich zahlte und erhielt mehrere Datenträger, die
zwar wiederrum nur teilweise lesbar waren, aber offensichtlich einschlägig gewesen
sind. Zugleich stellte er in Aussicht, davon mehr liefern zu können, vor allem aber, mich
gegen weitere Bezahlung zu einer „Produktionsstätte“ zu bringen. Als Beleg erhielt ich
Vorab unter Anderem ein MMS-Bild mit nackten Jungen am See.
Zu diesem Zeitpunkt hielt ich meine These bereits für belegt, dass der Austausch
pornografischen Materials infolge von Fahndungserfolgen sich heute sehr viel mehr auf
das Handy, Telefonhotlines und sogar wieder auf postalischen Versand verlagert hat. Der
klassische Internet-PC ist wie das Web „out“, zumal sich ein Handy im Verdachtsfalle
auch schneller entsorgen lässt und das Web aufgrund der Anstrengungen, an denen ich
aktiv beteiligt war, heute in der „Szene“ als zu „unsicher“ gilt.
Wir sind uns sicherlich einig darüber, dass die Verbreitung von Kinderpornographie und
deren Konsum einen wesentlichen Teil dazu beiträgt, dass es diesen
menschenverachtenden „Markt“ überhaupt gibt. Aber am Anfang steht immer die
schreckliche Tat vor dem Objektiv einer Kamera. Aufgrund der Ankündigungen von
„Kielburger“, mich zu „Produktionsstätten“ führen zu können, sah ich die Chance, neue
Taten verhindern zu können und eine Möglichkeit, endlich auch näher an die
unmittelbaren Täter heranzukommen und damit einen dieser ominösen
„Kinderpornoringe“ aufdecken und anzeigen zu können.
Daher zahlte ich weitere 100 Euro, um die in Aussicht gestellten Kontakte zu bekommen.
Als weitere Informationen aber ausblieben und „Sascha“ plötzlich behauptete, von mir
kein Geld bekommen zu haben, verfolgte ich den Kontakt nicht weiter.
Der von mir angestrebte Kontakt zu einem der „Kinderpornoringe“ ist mir insgesamt
nicht gelungen. Ausschließen kann ich es nicht, aber ich glaube aufgrund meiner
Recherchen inzwischen, dass über die neuen Verbreitungsformen via MMS und Telefon-
Hotlines zwar kinderpornographisches Material verteilt wird, aber kein systematischer
Missbrauch von Kindern organisiert wird – die „Kinderpornoringe“ also auch hier, wenn
sie überhaupt existieren, völlig abgeschottet und nicht etwa für normale Nutzer dieser
Medien, genauso wenig wie im Internet und schon gar nicht „zufällig“ zugänglich sind.
Ich habe die gesamte Recherche, die ich ungefähr ein Jahr intensiv geführt habe, daher
zwar als erkenntnisreich aber zumindest insoweit als unergiebig bewertet, das erhaltene Material in einen Koffer verpackt und in meiner Dienstwohnung weggeräumt und danach keine weiteren Recherchen mehr in diesem Bereich gestartet.
Über meine Erkenntnisse berichtete ich in der Folge immer wieder im politischen und
öffentlichen Raum im Detail und aller Ausführlichkeit. Denn ich habe dabei in der
Überzeugung gehandelt, als zuständiger Fachpolitiker im Bundestag zu solchen
Recherchen berechtigt gewesen zu sein und mich dabei auch im Rahmen des nach § 184 b Absatz 5 StGB Erlaubten verhalten zu haben.
Dieses bewertet die Staatsanwaltschaft offensichtlich anders. Diese Kontakte und der
Besitz von kinderpornographischem Material können daher ungeachtet von meiner
Rechtsauffassung am Ende als ein Verstoß gewertet werden, für den ich mich dann zu
verantworten hätte. Daher habe auch ich ein Interesse daran, dass diese Frage durch die Justiz schnellstmöglich und eindeutig geklärt wird.
Natürlich sind Abgeordnete keine Polizisten, wie Sie und Ihre Kollegen richtig kritisiert
haben. Aber, wie sollte ich anders zu unverfälschten Erkenntnissen über die
tatsächlichen Verbreitungswege kommen, da ich mich in dieser speziellen Frage etwa auf das BKA nicht verlassen wollte: Nicht erst seit dem bereits erwähnten Auftritt des BKA-Präsidenten im Deutschen Bundestag und meiner Teilnahme bei der Herbsttagung 2007
in Wiesbaden zu diesem Thema, hat sich bei mir der Eindruck verfestigte, dass das BKA
das Thema Kinderpornographie auch dazu nutzt, neue Kompetenzen und
Zuständigkeiten politisch durchzusetzen. Längst ist das BKA hier Partei und keine
neutrale Beratungsinstanz mehr für die Abgeordneten des Deutschen Bundestages.
Viele im politischen Raum diskutierte Maßnahmen sind daher der falsche Ansatz, die
wirklichen Verbreitungswege von Kinderpornographie wirksam zu bekämpfen. Dies aber
muss ich als Politiker mindestens wissen, wenn ich von den dafür eigentlich zuständigen
Behörden mich nicht nur falsch informiert, sondern als Parlamentarier schlicht getäuscht
fühle.
Dies zur Erläuterung, aber nicht zur Rechtfertigung meines Verhaltens.
4.
Parlamentsrechtlich ist eine Klärung der Grenzen der ungehinderten Mandatsausübung
in diesem Graubereich zwingend erforderlich. In der Rückschau weiß ich dennoch, dass
ich ohne juristische Beratung und eine bessere rechtliche Absicherung meine Recherchen nicht hätte machen sollen.
Ganz im Gegenteil: Ich wollte mein Umfeld damit nicht belasten, zudem hätte eine
Adresse wie „Deutscher Bundestag, Berlin“ nicht zum angestrebten Zugang zu den
entsprechenden Kreisen geführt.
Mir ist klar, dass mein Vorgehen sowohl strafrechtlich wie auch politisch bewertet
werden muss. Strafrechtlich glaube ich weiterhin, als Abgeordneter zulässig recherchiert zu haben. Sollte dieses am Ende anders gewertet werden, droht mir natürlich Strafe. Politisch ist mir gleichwohl bewusst, dass ich mit meinem Vorgehen nicht nur mir am Ende mehr geschadet als genutzt habe, sondern auch meinem Anliegen, einer effektiven Bekämpfung der Kinderpornographie.
Ich selbst habe als Konsequenz des laufenden Ermittlungsverfahrens selbstverständlich
sofort meine Ämter in Fraktion und Partei zur Verfügung gestellt. Ob ich weiter mein
Mandat wahrnehmen und erneut für den Deutschen Bundestag kandidieren kann, hängt
in erster Linie davon ab, ob die Öffentlichkeit meine ernsthaften Entschuldigungen und
Erklärungen akzeptieren wird. Das hängt in sehr hohem Maße auch von der weiteren
Berichterstattung zu diesem Thema ab.
Ich würde mir jedenfalls endlich ein geordnetes, faires und rechtsstaatliches Verfahren
wünschen und eine weiterhin so überwiegend differenzierte, mediale Begleitung durch
Sie, die bislang ganz überwiegend auf Sensationsmeldungen verzichtet hat.
Ja: Ich habe Mist gebaut. Ich habe mich – eventuell unter Verstoß gegen gesetzliche
Vorschriften – in einen stinkenden Schweinestall begeben, um ihn auszumisten. Mir ist
klar, wenn ich da wieder herauskomme, bleibt an mir mehr als nur Geruch hängen.
Ich entschuldige mich ausdrücklich bei meiner Frau dafür, dass sie die Folgen diesen
schlimmen Verdachts mit auszuhalten hat. Das gilt ebenso für mein gesamtes privates
und politisches Umfeld.
Besonders bedaure ich, dass völlig Unbeteiligte in diesem Verfahren öffentliche
Erwähnung finden. Ich versichere, dass insbesondere keiner meiner Mitarbeiter, an
diesen Vorgängen beteiligt oder darüber informiert war.
Der Staatsanwaltschaft habe ich von Anfang an meine Zusammenarbeit zur Aufklärung
der Sachverhalte angeboten. Ich habe alles Material, das in diesem Fall von Relevanz sein könnte, sofort freiwillig ausgehändigt.
Ich hätte mich daher sehr darüber gefreut, wenn man mir bereits heute die Möglichkeit
gegeben hätte, mich schon gegenüber der Staatsanwaltschaft in allen Details zu den
Vorwürfen abschließend erklären zu können. Das war leider nicht der Fall.
Stattdessen aber wird die Öffentlichkeit in einer Weise informiert, die nicht nur nach
meinem Eindruck als Betroffener einem fairen, rechtsstaatlichen Verfahren widerspricht.
Ich versichere Ihnen, kein „Pädophiler“ zu sein.
Die Würdigung der Tatsache, dass ich statt dessen immer Beiträge zur rechtsstaatlichen Bekämpfung des Missbrauchs von Kindern geleistet habe, wäre mir daher noch wichtiger als mein Mandat, über das ich heute, nach dem Rückzug von allen meinen Ämtern und
zum gegenwärtigen Stand der Angelegenheit, keine Aussage treffen werde. Dieses ist
eine Angelegenheit, die ich nicht mit der Presse, sondern vor allem zunächst mit meiner
Basis vor Ort und den Bürgerinnen und Bürgern meines Wahlkreises erörtern werde.
Bitte haben Sie auch dafür Verständnis.
Entschuldigen möchte ich mich auch dafür, dass ich mich heute aufgrund meiner
begrenzten Kenntnis über die abschließenden Vorwürfe der Staatsanwaltschaft zu
weiteren Details an dieser Stelle nicht weiter äußern darf. Ich werde dieses nach
Abschluss der Ermittlungen, die hoffentlich zeitnah erfolgen, jedoch gerne tun.
Bitte die Zeilenumbrüche rauseditieren, das kann man sich ja nicht antun. Danke. :)
Quelle (inklusive PDF): http://www.tauss.de/index.php?nr=20593&menu=1
Hm. Was glauben Sie Herr Vetter, kann so eine Argumentation vor Gericht stand halten? ("Abgeordnete dürfen das") Ich finde das alles etwas sehr…hm…die Tatsache das er tatsächlich Geld bezahlt hat ist schon etwas seeehr ungewöhnlich.
Wie heisst es so schön?
Ehrenhafte Handlung, aber völlig verblödet.
Wenn das ein kleiner normaler Bürger sagen würde, würden den die Medien in der Luft zerreissen. "Kinderschänder versucht sich rauszureden" "Gutgemeinte Handlung als Verteidigungsargument für dei Geilheit" und ähnliches.
Die Idee des Hern Tauss mag sehr gut sein, aber die Umsetzung ist katastrophal gewesen.
Ich gebe Ihnen mein Ehrenwort…
@Frank S.: Es gibt ein Besitzprivileg, wenn dies im Rahmen dienstlicher Pflichten erfolgte, § 184b V StGB.
..ich wiederhole, mein Ehrenwort :-)
Es wäre vielleicht besser gewesen, erst das Gespräch mit dem Staatsanwalt und dem letztlich zuständigen Amtsrichter zu führen. So wird eine Einstellung des Verfahrens, die ja angesichts der Umstände durchaus möglich ist, bzw. eine milde Strafe nicht gerade wahrscheinlicher.
Es scheint Herrn Tauss aber auch nicht (nur) auf eine Einstellung oder "milde Strafe" anzukommen, sondern (auch) auf eine juristische Klärung der Frage, ob er es durfte oder nicht.
Die Flucht nach vorn ist in diesem Fall vielleicht auch (ausnahmsweise) eine erfolgversprechende Verteidigung.
Vielleicht hätte er dann wenigstens nicht unbedingt schreiben sollen, dass er die Sachen mit nach Hause genommen und in eine Kiste eingeschlossen hat.
@8, UV: Ja, aber er ist halt Politiker und die Presse treibt die Sau durchs Dorf. Entsprechend gründlich lässt sich die Tat des "Sperrverweigerers" politisch ausnutzen. Er muss also zwischen seinem persönlichen und dem politischen Interesse abwägen. So wird es vermutlich auch sein Verteidiger, der selbst Politiker ist, gesehen haben.
@Udo Vetter: Sie haben doch ohnehin Material in seiner Wohnung gefunden, insofern ist das sowieso schon mal klar.
Also ich glaube ihm.
Es war die Erklärung, die ich (und einige besonnenere Menschen hier) für die wahrscheinlichste gehalten habe. Und Herr Tauss hat leider Recht damit, dass das BKA nicht mehr als neutrale Partei auftritt.
Wie man den Mist jetzt bewerten will wird aber sicher recht 'interessant'.
@8(Udo Vetter):
Das ist kein Fall mehr, wo die Justiz noch irgendeine Bedeutung hätte. Wie soll denn eine "milde Strafe" aussehen? Mehr als eine Geldstrafe kann doch so oder so nicht herauskommen. Die "Bestrafung" findet an ganz anderer Stelle statt. Es gibt nur sehr, sehr wenige Beispiele (z.B. Müntefering) wo ein Politiker ein zweites Mal Ämter erreichen kann, wenn er sie erst einmal aufgegeben hat, egal aus welchem Grund. Unschuldig im Sinne des Gesetzes oder nicht – das interessiert dann gar nicht mehr.
Jörg Tauss droht als Politiker lebenslanges Berufsverbot. Ein Lebensmittelhändler müsste schon mehrere Leute vergiften, um eine vergleichbare Strafe zu erhalten.
Wenn auf der anderen Seite die Bundesfamilienministerin in ihrem Ministerium beinahe öffentlich Journalisten KiPo vorführen lässt, passiert ihr gar nichts. Strafbar wäre nach meinem Verständnis auch das, ein "Dienstprivileg" gibt es da nicht, aber wo kein Kläger da kein Richter. "Gleichheit vor dem Gesetz"? Ha!
Die Erklärung stimmt ein wenig nachdenklich.
Natürlich ist das, was er gemacht hat, Aufgabe der Polizei, aber die Erklärung, warum er als verantwortlicher Politiker informiert sein wollte, ist nicht sehr fernliegend und nachvollziehbar.
@6: Das Besitzprivileg wird hier aber nicht greifen. Zu den diesntlichen Pflichten eines Abgeordneten gehört nicht das Führen von Ermittlungen zur Aufdeckung von Straftaten.
Die Einlassung von Tauss in dieser Weise war ja zu erwarten. Natürlich wollte er nur ermitteln und den (so Tauss) "Schweinestall ausmisten". Schon klar. Das wollte übrigens Pete Townshend auch, als er sich KiPo über das Internet besorgte und die Bezahlung über seine Kreditkarte abwickelt.
Wo sind jetzt all die Verschwörungstheoretiker geblieben?
Herr Vetter …
Sie wissen doch vermutlich genau, warum er das tut. Er möchte, dass die Sache möglichst flott aufhört. In Dtl. gibt es kein Recht auf schnelle Anklageerhebung. Aber die Medien verurteilen ihn vor, und vermutlich droht ihm der Parteiherauswurf. Ein Parlamentarier ohne Partei ist doch praktisch schon gestorben. Es geht hier nicht nur um eine milde Strafe, es geht auch um seine Karriere. Deswegen hat er vermutlich wenig mit seinem Anwalt gesprochen. Weil er sich für einen Politikprofi hält und die Konsequenzen allein glaubt abschätzen zu können.
Manchmal frage ich mich, wie irgendwer glauben kann, es gäbe in Dtl. Verschwörungen irgendwelcher Art. Immer dieses unprofessionelle herumrudern, lavieren, ausloten …
Zur Sache selbst: Wenn wir Meinungsfreiheit hätten, und freie Presse und so, wäre es ein besseres Land. Es genügt, imho, die Verbreitung von Kinderpornographie unter Strafe zu stellen. Vielleicht auch den BEZAHLTEN konsum.
Der Abgeordnete ist mir egal. Liest sich aufgeblasen ("Ich bin ein Experte").
Ich möchte auf Detlev Borchers verweisen – man kann in diesem Umfeld recherchieren, aber man muss sich absichern:
lawblog.de/index.php/arch...ertreters/#comment-378278
(DB kommentiert später noch weiter)
Vorausgesetzt, dass Herr Tauss die Wahrheit sagt, hat er sich wirklich schrecklich tapsig angestellt.
Kein Gesundheitspolitiker, der noch bei Trost ist, wird in seiner Freizeit versuchen, allein einen Drogenring aufzudecken.
Aber das scheint bei einigen Kämpfern für die gute Sache so zu sein. Ich habe mal einen forschen "wir werden alle sterben, wenn das BKA keine Online-Durchsuchung bekommt!"-Journalisten besucht und wollte ihm die Probleme des Bundestrojaners erklären. Der hat mich ernsthaft gebeten, dass ich für ihn einen dieser geheimen Islamisten-Server hacke, von dem das BKA immer spricht.
Tauss hat dem Thema Datenschutz einen Riesendämpfer gegeben. Seine Erklärungsversuche werden bei der breiten Öffentlichkeit nicht ankommen, dort wird man ihn als KiPo-Konsumenten in Erinnerung behalten. Und das heißt, dass man künftig erst Recht hören wird, dass man nur gegen Internet-Filter sei, weil man Täter schützen wolle oder gar selbst einer sei.
Für mich bleibt die Frage, warum man die Tötung einer vierfachen Mutter bei einem offenbar durch fahrlässiges Verhalten verursachten Skiunfall politisch so viel problemloser überlebt als dies hier.
tauss!
wie konnten sie nur zu diesen gefährlichen entscheidungen gelangen! ich schätze ihren sachverstand in vielen bereichen, aber mit den gefahren verdeckter ermittlung scheinen sie nicht vertraut zu sein.
ich sehe schon die ersten überschriften und reißerischen artikel, die ihre lesenswerte erklärung auf den satz "ich versichere ihnen, kein 'pädophiler' zu sein" eindampfen und dies als eingeständnis irgend einer art verkaufen werden.
.~.
"Wo sind jetzt all die Verschwörungstheoretiker geblieben?"
Die werden bleiben. Ich sehe auch weiterhin einige Merkwürdigkeiten in diesem Fall. Die Frage, warum Herr Tauss in so kurzer Zeit so vollständig medial und politisch gekreuzigt wurde, ohne dass es irgendeine Chance der Klärung gab – die bleibt offen.
[Nachtrag]
Man hätte den Fall Tauss auch erst einmal wirklich bombensicher zu Ende ermitteln können. Danach sieht es mir aktuell nicht aus.
Wenn man ihm gerichtlich nachgewiesen hat, KiPo-Konsument zu sein, hätte man ihn /dann/ kreuzigen können.
Der Umstand, daß er in seiner Situation das BKA frontal angeht und letztlich beschuldigt, ihn durch Fehlinformationen zu seinen "Recherchen" veranlaßt zu haben, zeugt von Chuzpe. Respekt dafür.
Sonst ist die Erklärung ein derartig windelweiches Lavieren, daß sich das Thema Jörg Tauss ein für alle Mal erledigt haben dürfte.
Und nach diesem Sermon -hach wie ironisch, daß man ihn an das selbstgezimmerte Kreuz nagelt- ist das eigentlich noch nicht einmal schade.
@18 Ich habe jetzt hier nicht alles von Anfang bis Ende verfolgt. Aber Ihr letzter Satz ist wirklich toll, den würde ich sofort auch unterschreiben.
@18,Z.
ACK. Althaus wünsche ich von Herzen, dass er viele lange Jahre hinter Gittern verbringt.
Der hat da monatelang recherchiert und seinen Mitarbeitern nichts davon gesagt, aber öffentlich darüber referiert? Ich bin verwirrt.
Hmmm, also welche politische Position muss ich haben um mal einfach ein paar Leute über den Haufen zu schiessen um danach zu sagen – naja, das war eine Basisrecherche zu Amokläufen… sowas hohles als Begründung habe ich echt selten gehört.
Gut gemeint, schlecht gemacht, damit hat er sich als Volksvertreter disqualifiziert und gut – Tauss kann nach Hause gehen. 6, setzen! Und nun kommen wir mal zum strafrechtlich zu würdigenden Teil. Egal warum, er hat Geld für KiPos bezahlt, sie sich also beschafft, besessen und weiter gegeben – das wars. Es dürfte durch nichts gedeckt sein und wenn doch, ist in unserem Staat gehörig was falsch.
Schlimm genug, das solchen Leuten nun eine öffentliche Plattform geboten wird…. welcher KiPo-Verbreiter kann schon auf so etwas zurück greifen?
"Längst ist das BKA hier Partei und keine neutrale Beratungsinstanz mehr für die Abgeordneten des Deutschen Bundestages."
Wo er Recht hat, hat er Recht.
Auch ich glaube dem Tauss eher als das ich ihm nicht glaube (obwohl ich zugebe dass dies rein meinem Gefühl entspricht)
Da zeigt das BKA laut Tauss in voller Länge die Vergewaltigung eines kleinen Mädchens. Ja auf was warten wir denn? Anzeige erstatten und das sollten wir alle zusammen tun
Setzen wir das Thema doch eimal in einen Zusammenhang:
Ganz offensichtlich ist das BKA Partei. Das gilt im übrigen für all diese Geheimdienst- Halb-Geheimdienst- Polizei- und sonstigen Organisationen, die sich in Diskussionen über gesetzesvorhaben einmischen, die mit den weiteren Einschränkungen von Bürgerechten verbunden sind.
Viele der höheren Amtsträger dieser staatlichen Organisationen stehen offensichtlich nur noch bedingt auf dem Boden der FDGO wenn sie die immer weitere Einschränkung verfassungsmäßiger rechte verlangen und durchsetzen.
Das gilt im Übrigen im besonderen Maße auch für Politiker a la Schäuble, Zypries etc ..
Man verfolge nur die anmaßende Rüge, die Schäuble heute gegenüber dem verfassungsgericht ausspricht. Eine verfassunsgrechtlich bedenkliche Auffassung die er da vertritt
Ins Bild passt genauso der unsägliche Landrat aus heinsberg.
Es wird von Teilen der Spitzen der Gesellschaft und Politik ein offener Kampf gegen den Rechtsstaat, gegen Bürgerrechte und gegen die Demokratie geführt. Wenn wir alle dem nicht einhalt gebieten, werden wir wieder verhältnisse bekommen, die zumindest hinsichtlich der Politik im Inneren an eine Zeit erinnern werden, die wir eigentlich hinter uns glaubten.
Ich bin mehr als ernsthaft besorgt.
kann ich vollständig nachvollziehen, ich räume gerade den Schweinstall nebenan aus, den mit illegal kopierter Software…
Natürlich muss ich das anschließend speichern, installieren und einsetzen. ICH lass mich doch nicht verarschen….
Jo
Mensch Junge, jammere nicht so rum. Folge deinen Vorreitern und sei mutig. Stell dich in den Bundestag und sag einfach:
Jawohl, ich bin pädophil und das ist gut so.
Die Erklärung wird von den Kommentatoren hier eher skeptisch gesehen. Ich finde sie durchaus überzeugend, Herr Tauss könnte einer der wenigen Abgeordneten sein, die ihr Mandat ernstnehmen. Und dazu gehören eigenständige Ermittlungen, wenn das BKA parteiisch agiert und mit falschen Infos über Verbreitungswege den Überwachungsstaat herbeimanipulieren will. Die Ermittlungsergebnisse von Herrn Tauss bestätigen übrigens in einem Punkt die Ausführungen der wikileak-Mail:eine organisierte Szene zur Produktion von gewalttätiger Kipo gibt es nicht. Diese Kipo stammt vin Tätern aus dem Umfeld der Opfer, die Profis greifen diese Bilder dann ab und vermarkten sie.
@igel
,, Liest sich aufgeblasen" – Ist mir egal. Wie man sieht gibt es hierzulande keine Verschwörungstheorien, wohl aber Verschwörungen. Deshalb ist das kein Fall Tauss, sondern zuallererst ein Fall SPIEGL und/oder ein Fall von der Leyen. Denn der wirkliche Hammer ist wohl dieser hier:
,,Um ein Beispiel zu nehmen: Als es kürzlich unter anderem darum ging, die Rechte von Journalistinnen und Journalisten durch eine Ausweitung der Online-Überwachung einzuschränken, wurden zur Einführung in die Debatte vom Präsidenten des BKA den anwesenden Bundestagskolleginnen und -Kollegen in voller Länge unter anderem scheußliche Videosequenzen von der Vergewaltigung eines kleinen Mädchens gezeigt.
Mit derselben „Einstimmung“ versuchte die Ministerin im Familienministerium die Öffentlichkeit und das Parlament davon zu überzeugen, dass ein höchst bedenklicher Vertrag zwischen der Internetwirtschaft und dem BKA ohne gesetzliche Grundlage auf
den Weg gebracht werden soll, den nicht nur ich massiv kritisiere."
Ich fasse es nicht! Ok, vielleicht ist es unabweislich Tauss wegen Besitz dieser Materialien zu bestrafen – aber doch wohl bitte nur dann, wenn von der Leyen eine erheblich höhere Strafe erhält. Die öffentliche Vorführung einer Vergewaltigung: ich bin Laie. Ermittelt jetzt irgendeine Staatsanwaltschaft von selbst gegen von der Leyen oder muß man dafür etwas tun?
Welcher ertappte Kinderpornobesitzer kommt nicht auf die Idee, sich als ermittelnde Privatperson, die ja dann zu gegebenen Zeitpunkt die Ermittlungsbehörden einschaltet, zu geben?
Kennt man doch alles.
Hier wird dann sogar noch ein Mandat vorgeschoben. Ok, das macht diesen Fall etwas besonders…
Für Ermittlungen ist die Polizei da und die kann entsprechend markiertes, gelabeltes und katalogisiertes Material zum Tausch zur Verfügung stellen.
Diese hätte unverzüglich eingeschaltet werden müssen und wäre über jede verwertbare Spur dankbar gewesen und damit meine ich nicht gleich potentielle Asservaten.
Diese ganze Sache stinkt doch bis zum Himmel. Als ob Tauss so blauäugig gewesen wäre, nicht abschätzen zu können, was passiert, wenn seine "Ermittlungen" vorher auffliegen?
Natürlich! Mit Blauäugigkeit kommt man auch an diese Position?
Ihr wisst doch selbst, wievielen tausenden von Menschen auf diesem steinigen Weg die Taschen gefüllt werden müssen.
Nehmt doch mal den ganzen Text ausgedruckt und markiert mit einem Textmarker alle objektiven _Fakten_ darin, die entlastend oder belastend sein können.
Diese "Stellungnahme" hat meiner Ansicht nach schon Geständnischarakter. Wenn das eine Verteidigungsstrategie ist… Naja, dann versucht man es halt mit politikertypischen Instrumenten: Reden und zwar viel und reichlich!
Also ich hatte das ja heute Morgen schon befürchtet, dass es der dümmste anzunehmende Fall wäre wenn er "geschnüffelt" hätte. Davor werden Aktivisten ja wirklich in jeder FAQ und Aufklärungsschrifft gewarnt. Ich denke nicht dass Tauss sich auf irgendeine Dienstpflicht oder Mandart der Staatsanwaltschaft rausreden kann. Das wird eine harte Sache und war echt doof (ich nehme ihm seine Erklärung ab, aber kann gut verstehen dass die Staatsanwaltschaft hier ausgiebig forensisch Beweise sichert um das zu untermauern oder zu wiederlegen).
Und ob es der Zensur Debatte so gut tut jetzt… weia
Gruss
Bernd
Frage an Udo Vetter: Die Frage, warum BKA und Frau vdL illegale Videos als Teil einer Schock-Strategie öffentlich vorführen dürfen, kam ja schon öfter. Wie bewerten Sie das?
Interessant, dass laut Artikel der Kontakt zur "Szene" über "im Fernsehen beworbene pornographische Telefonhotlines" erfolgte.
Mein Gott, das Internet ist nicht an allem schuld? ;-)
Wird die Politik jetzt aktiv gegen solche Hotlines und TV-Sender, die solche Werbung senden? Vermutlich nicht. Netzsperren sind für die Politik ja viel interessanter, auch für die Zukunft betrachtet.
Wie auch immer es ausgeht, der Mensch gehört nicht in die Politik. Wer so offensichtlich Inkompetenz an den Tag legt, der darf keine wichtigen Entscheidungen treffen dürfen.
Und ob er sich KiPo nun zum Konsumieren geholt hat oder nicht, ist doch zweitrangig. Er ist nicht ermittelndes Organ und hätte jegliche Kontakte in diese Szene sofort an dieses weitergeben müssen. So hat er denen nur zu ein paar Euros verholfen.
Ich fasse mal zusammen: unabhängig davon, ob man Herrn Tauss glaubt oder nicht, wird die StA den Nachweis zu führen haben, dass der gegen ihn erhobene Vorwurf zutrifft. Nachdem offenbar kipo Material sichergestellt werden konnte, dürfte am objektiven Tatbestand nicht viel zu rütteln sein. Seine Stellungnahme liefert eine Erklärung dazu, weshalb er das Material hatte. Viel kaputtgemacht hat er aus meiner Sicht damit nicht. Im Gegenteil: die Flucht nach vorne könnte hier ausnahmsweise mal das Richtige sein. Nicht zwingend vor dem starfprozessualen Hintergrund, sondern im Hinblick auf die bisherige Vorgehensweise von StA und Presse.
Herr Tauss hat den Besitz und das entgeltliche Beziehen kinderpornographischer Schriften eingeräumt. Seine "Rechtfertigung" – "als MdB muss ich auf eigene Faust ermitteln!" – ist ein Witz. Als Abgeordneter sollte…nein…MUSS er den Unterschied und die Kompetenzabgrenzung zw. den drei Gewalten kennen.
Er sollte unverzüglich sämtliche Mandate aufgeben, wenn er noch einen Funken Anstand besitzt.
Er musste die Kinderpornos "sozusagen als Eintrittskarte" für seine Recherchen aufbewahren. Natürlich nimmt er sie nach Abschluss der Ermittlungen mit nach Hause und bewahrt sie dort auf. Man weiß ja nie, ob man künftig nochmal neue Ermittlungen vornehmen muss. Is klar.
Erinnert an:
http://www.youtube.com/watch?v=JF6eRIAA6mE
http://www.youtube.com/watch?v=72ZO6w0rl6Y
Für einen Politiker ist natürlich in erster Linie die öffentliche Reaktion bedeutsam. Insoweit kann man schon nachvollziehen, dass er zu einem so frühen Zeitpunkt eine inhaltliche Erklärung abgibt, ohne darauf Rücksicht zu nehmen, dass das für das Ermittlungsverfahren taktisch unklug sein kann. Nimmt man im günstigsten Fall mal an, dass das alles genau so stimmt und kein originäres Interesse an der Kinderpornographie bestanden hat. Dann kann man sich wirklich nur fragen, wie dumm darf man als Bundestagsabgeordneter sein? Gibt es da eine Grenze?
Wenn er sich über Kinderpornographie hätte informieren wollen, empfehle ich das Buch Kinderpornographie und Internet von Corinna Kuhnen. Dort ist alles kenntnisreich und klug dargestellt. Besser kann man sich auch als Politiker nicht informieren.
Faszinierend: geht es um Kipo,setzten auch bei den Überwachungsgegnern die antrainierten Reflexe ein: mit sowas beschäftigt man sich nicht, man hat nicht zu ermitteln sondern man überläßt alles bertrauensvoll der Polizei. Die Politiker, meines Erachtens die besten wetware-Hacker auf diesem Planeten, wissen, wie sie das Volk einschließlich der Überwachungsgegner manipulieren können.
Das Hauptproblem ist das geäußerte Mißtrauen am BKA.
Und wer die Berichterstattung über den Bundestrojaner und das BKA-Gesetz objektiv verfolgt hat, der kann ihm da nicht widersprechen.
Was soll also ein engagierter Politiker machen, wenn die Zulieferer parteilich sind?
Er verdient meiner Ansicht nach Hochachtung und einen kleinen Tadel wegen Dummheit. Aber ich schätze einmal, daß er in der Schlangengrube Bundestag und Umfeld niemanden mehr trauen konnte.
@42
> setzten auch bei den Überwachungsgegnern die antrainierten
> Reflexe ein: mit sowas beschäftigt man sich nicht, man hat
> nicht zu ermitteln sondern man überläßt alles bertrauensvoll
> der Polizei
Nein, die unterstellten Reflexe springen nicht an. Sie haben den Link aus Kommentar 18 gelesen?
@43
> Was soll also ein engagierter Politiker machen, wenn die
> Zulieferer parteilich sind?
Sich einen unparteilichen Zulieferer von Informationen suchen. Z.B. einen Journalisten. Oder sich von einem Anwalt beraten lassen, wie er selbst Informationen sammeln kann, ohne sich – wie jetzt geschehen – selbst in Verdacht zu bringen.
Tauss ("die neue TV-Serie – Tauss, tagsüber Politiker, aber in seiner Freizeit löst er knifflige Kriminalfälle!") hätte problemlos verdeckt ermitteln oder – noch besser – durch einen Journalisten ermitteln lassen können, wenn er sich verhalten hätte, wie Detlef Borchers beschreibt.
Das hat er nicht. Und dann bleibt die Frage, ob er so doof war oder ob seine Aussage nicht glaubhaft ist.
Ab der Stelle "[daher habe ich] das erhaltene Material in einen Koffer verpackt und in meiner Dienstwohnung weggeräumt und danach keine weiteren Recherchen mehr in diesem Bereich gestartet" wurde ich jedenfalls stutzig.
Denn spätestens hier hätte ihm klar sein müssen, dass er die Behörden oder mindestens seinen Anwalt über seine Kontakte in die Szene informieren sollte, damit er später jeden KiPo-Verdacht von sich weisen kann.
Vieles an diesem Vorfall ist merkwürdig. Tauss' heutige Erklärung ebenso wie die vorherige mediale Aufbereitung durch Presse und Justiz.
@42: Und das bei ihnen ist jetzt kein antrainierter Reflex?
Ich sehe keine Veranlassung, eine Debatte pro/contra Überwachung zu führen. Es geht allein um die Personalie Tauss. Mit Grundsatzfragen hat die Personalie Tauss nichts zu tun. Leider verkennen das viele Diskussionsteilnehmer und verfahren getreu dem Motto: Wer Feind meines Feindes ist, muss mein Freund sein.
a) Wie kann es sein, daß eine Staatsanwaltschaft über ihr Vorgehen folgendes behauptet: "Von dem Medieninteresse seien die Ankläger selbst überrollt worden: "Wir wollten ganz leise und rücksichtsvoll an Herrn Tauss herantreten", sagte Rehring." zugleich aber von Anfang an eine Zeitung mit Infos gefüttert wird, so daß von einem Zufall nicht mehr ausgegangen werden kann?
b) zum Rest:
heise.de/newsticker/foren...155274/msg-16415262/read/
bombjack
Scheint doch die übliche Masche zu sein: Die Hersteller von Kipo läßt man laufen, die kleinen "Verbreiter" fängt man und läßt sie durch die Medien wie die Sau durchs Dorf treiben. Würde mich nicht wundern, wenn da der Verfassungsschutz dahintersteckt.
Als kleiner Soldat-Nik hab ich mal gelernt:
"Melden macht frei (und belastet Vorgesetzte)!"
So doof dieser Merksatz auch klingen mag, es erweist sich immer wieder im Leben, daß eine Menge Wahrheit in ihm steckt.
Genau, wie der Normalbürger wissen sollte, wann er besser unter der Telefonnummer 110 oder 112 Verstärkung ruft, sollte ein Parlamentsabgeordneter wissen, welche Behörde eigentlich für das konkrete Ansinnen zuständig ist und sich — natürlich nach Konsultation des eigenen Anwalts — an diese wenden.
Bei allen Fragen, die zZ noch offen sind, wirkt das ganze auf mich wie eine Mischung aus Rausreden und zu doof, das Richtige zu tun. Ich frage mich, was schlimmer ist.
Manchmal isses vielleicht doch ganz einfach: (Rechtzeitiges) Melden macht frei (und verhindert, daß man selbst jede Menge Ärger bekommt).
"Unter dem Decknamen „Kielburger“ hat er mir [...] im Handel erhältliches pornographisches Material per Post zugesandt, [...]."
Will Herr Tauss damit sogar seine Adult-Pornosammlung entschuldigen? Also irgendwie hört sich das für mich nach einer Ausrede nach Schuljungen-Art an.
Mein Gott! Das ist sicher nur die Spitze des Eisberges!
Sicher gibt es in Berlin (oder auch sonstwo?) einen Politiker-Kinderporno-Ring!
Wir müssen sofort sämtliche Politiker totalüberwachen! Sofort!
Was ich zugunsten von Herrn Tauss rechnen will, ist die Tatsache des ungesicherten Beschaffens. Immerhin ist er laut eigener Aussage Experte auf dem Gebiet und hat bereits mehrere Ermittlungen verfolgt. Da hätte er doch Wege kennen müssen, sich wirklich anonym Material zum privaten Gebrauch zu besorgen. Immerhin beschäftigt er sich seit 1994 mit dem Internet. Da gibt es doch Verschlüsselungen, die laut Udo Vetters "Sie haben das Recht zu schweigen"-Clip das LKA nicht knacken kann. Bei 15 Jahren Erfahrung mit dem Netz kann man doch wohl erwarten, dass er da mal nach Anonymisierung gegoogelt hätte, wenn das Material zum privaten Gebrauch gedacht gewesen wäre. Und das ganze insbesondere in Anbetracht der Tatsache, was er zu verlieren hat, wenn das an die Öffentlichkeit kommt, was ja auch geschehen ist. Deshalb mein Glaube an seine Unschuld
@ lawbster
Das geht an der Sache vorbei. Denn: Selbst, wenn die "Tauss-allein-gegen-die-KiPo-Mafia-Geschichte" stimmen sollte, hat er sich [edit: wohl] strafbar gemacht.
@ lawbster
Klar, das räumt er ja auch ein. Was ich nicht begreifen kann ist Folgendes:
- die STA sagt man habe diskret vorgehen wollen. Tatsächlich aber konnte SPIEGEL Online wenige Minuten nach Beginn der Durchsuchung einen langen, gut vorbereiten und offenbar vom internen Chef genehmigten Artikel dazu online stellen. Die STA Karlsruhe hat 2004 aufgrund einer anonymen Anzeige 2 Jahre gegen Tauss ermittelt und ihre Sicht der Befunde 4 Wochen vor der Landtagswahl an die Presse gegeben. Zu kurz für den SPD dieses Schlamassel zu bereinigen. Die STA ist also Partei.
Sie bedient uns, die Öffentlichkeit, mit einer Schmierenkomödie.
- Tauss mußte davon ausgehen, dass das BKA in der Tat Partei ist. Wer als politisches Ziel sich vorgenommen hat die ,,Wer-nicht-freiwillig-alles-zeigt-hat-Dreck-am-Stecken"-These der Union zur Strecke zu bringen kann auf die Polizei nicht rechnen, höchstens als infamen und intriganten Gegner.
- wie kann es sein dass vdL eine Kindervergewaltigung zur politischen Einflussnahme öffentlich zeigt – und offenbar straffrei bleiben soll?
Dagegen ist doch die Frage, in welchem Umfang Tauss schuldig ist, absolut marginal.
@ 52 Untragbar
Sorry, da hab ich mich undeutlich ausgedrückt. Ich meinte die Schuld im moralischen Sinne, ob er das Material zu privaten "Zwecken" genutzt hat. Die strafrechtliche Schuld steht natürlich auf einem anderen Blatt, welches durchaus positiver für ihn aussehen könnte, denn Unwissenheit und erst recht Dummheit schützt nicht vor Strafe
@ Lawbster (54)
Alles klar, dann liegen wir auf einer Linie.
Was insbesondere im Zusammenhang mit dem vdL-Video interessant wäre, ist ob das Opfer in dem Video gefunden und gerettet werden konnte, und ob überhaupt gesucht wurde. Das könnte zumindest die Motive von vdL erhellend darstellen. Des Weiteren stelle ich mir die Frage, ob das Opfer im Bundestag anonymisiert dargestellt wurde, oder ob ein wehrloses Kleinkind im Plenum zu allem Übel auch noch unter Missachtung seiner Persönlichkeitsrechte bloßgestellt wurde. Weiß jemand näheres?
Tauss fordert hier ein Sonderrecht für Abgeordnete, wenn man ihn denn ernst nehmen könnte.
Er hat selbst gestanden in der PM, dass er die Bilder zum Tausch weitergeben wollte.
§ 184b V rechtfertigt aber nur die eigene Verschaffung oder das Verschaffen für einen Dritten. Hier wollte er aber mit den Bildern ganz offenbar Handel betreiben, um "tiefer" in die Szene einzutauchen.
Dass alleine ist schon ein Witz, denn spätestens wenn er die "Produktionsstätten" besichtigt hätte, wäre er wohl durch seine öffentliche Bekanntheit in der Szene aufgeflogen oder zumindestens erpressbar gewesen.
Außerdem ist es völlig unglaubwürdig, wenn er als Medien- und Kulturspitzenkraft alleine und ohne Einschaltung näherer Personen oder der Polizei den Agent Provocateuer spielen wollte. Sein Mißtrauen gegen das BKA mag sicherlich begründet sein, aber was ist mit dem LKA? Er hätte sich ja selbst ans Berliner LKA wenden können, wenn er dem LKA aus dem Ländle nicht traun mag.
Der Eindruck, den die PM bei mir hinterlassen hat, lässt sich wohl mit Größenwahn und gnadenloser Selbstüberschätzung am ehesten beschreiben. Einfach unfassbar.
Ist das nicht unglaublich naiv was Herr Tauss da gemacht hat? Gerade als Politiker sollte einem doch klar sein wie heikel dieses Thema ist, da wird doch an allen Ecken und Enden eine massive Hexenjagt betrieben. Wie kann man denn da so naiv sein zu glauben man könnte dort selbstständig Ermittlungen anstellen? Gerade bei Politikern ist das doch eine 1A Vorlage um abgesägt zu werden, und ganz nebenbei ist es eben auch strafbar. Ich denke nicht das es der Job von Herrn Tauss ist KiPo Ringe auszuheben, dafür gibt es die Polizei, auch wenn die ihm vielleicht zu unfähig erscheint, aber das sowas sein Ende bedeuten kann muss ihm doch klar gewesen sein.
Erst dachte ich das man ihm was unterschieben will um ihn abzusägen, aber er gibt ja alles zu. Wie lange hat er das wohl schon gemacht? Wie lange wollte er das noch machen? Wie kann man so dumm sein so einen Kram mit nach Hause zu nehmen?
Dazu fällt mir echt nicht viel sein. "Selbst schuld" kann man da nur sagen.
wie heissts so schön "das gegenteil von gut ist gut gemeint"
Und wer Zeitungen glaubt, ist sowieso selber schuld.
Im vergleich zu Zeitungen sind Hyänen die auf verletztes Wild losgehen eigentlich richtig human und zivilisiert…
Zuerst habe ich ja noch geglaubt, daß man Herrn Tauss eventuell nur etwas anhängen wollte, um ihm politisch zu schaden. Inzwischen bin ich mir da nicht mehr so sicher. Er hat sich in diese Angelegenheit vielleicht etwas zu tief reingehängt. Da wird er wohl nicht so leicht wieder herauskommen.
a) Ich glaube Jörg Tauss. Genauso wie ich Günther Jansen geglaubt habe. Dessen Geschichte war abwegig, aber wer ihn persönlich erlebt hat (ich hatte damals das Glück) glaubt ihm.
b) @18: Ich stimme Ihnen zu und man kann das nicht laut genug sagen. Da gibt es einen Politiker, der fahrlässig einen Menschen tötet und .. nichts. Ich unterstelle Herrn Althaus nicht, daß er die Sache leicht nimmt – im Gegenteil. Aber das Rechtsgut Leben wird hier in der öffentlichen Diskussion ganz offensichtlich nicht besonders hoch gehalten.
c) Ich hoffe daß die "Öffentlichkeitsarbeit" in diesem Fall disziplinarische Konsequenzen hat.
Erinnert mich doch an ein Interview mit einem amerikanischen Senator (oder viell. war er nur Representative) aus der Daily Show von Jon Stewart, dass ich gestern sah.
Der Senator sagte es selbst:
"Man muss keinen hohen IQ haben, um Senator zu werden."
Für Bundestagsabgeordnete gilt das auch.
Anscheinend sind die von ihm so gescholtenen Ermittlungsbehörden sehr wohl in der Lage, in den Kreisen zu ermitteln. Wie wären sie sonst auf ihn gestoßen?
Wenn Herr Tauss als Vertreter der Legislative kontrollieren wollte, wie glaubhaft die Behauptungen der Exekutive sind, dann hat er damit seine Pflicht getan.
Denn das ist doch der Witz an der Gewaltenteilung: Dass die verschiedenen Gewalten sich gegenseitig kontrollieren.
Ich weiss noch, als Christoph Daum, im Auftrag als Werbeträger von "Keine Macht den Drogen" der Welt beweisen wollte, wie leicht man heutzutage doch an Kokain kommt…
Erschreckend leicht, wie er eindrucksvoll belegte.
Herr T. hat uns das gleiche jetzt mit Kinderpornos bewiesen und es gibt auch Leute, die glauben an den Weihnachtsmann.
1. ein MdB hat doch (eigentlich) die Pflicht sich über Belange zu informieren welche die verabschiedeten oder zu verabschiedenden Gesetze sowie die im Rahmen der parlamentarische Kontrolle zu überwachenden Elemente der Exekutive betreffen.
2. Vertraut der Abgeordnete den zugänglichen Quellen nicht (hier das BKA) ergibt sich daraus doch die Notwendigkeit sich aus anderen Quellen zu informieren.
Ein Buch, wie in einem Kommentar oben vorgeschlagen, halte ich dafür für nicht unbedingt die beste Wahl – es muss dabei vielmehr die gleiche regel wie für wissenschaftliche Arbeiten gelten: so nah wie nur möglich an die Quelle heran.
Von dieser Seite her halte ich die Einstellung von Herrn Tauss sogar für lobenswert.
Natürlich hat er sich dabei bescheuert angestellt – aber wer ist bitte der Vorgesetzte eines Abgeordneten der hätte informiert werden müssen?
Zu unserem Rechtsstaat gehört, dass jetzt gegen ihn ermittelt wird – aber genau so hat er anspruch auf ein faires Verfahren
Darf man sich eigentlich auch als Bürger selbst ein Bild machen? Wenn schon mein Zugang zum Internet wegen dieser angeblichen Machenschaften eingeschränkt werden soll, möchte ich gefälligst auch wissen ob da auch wirklich etwas dran ist.
@18
Wann hört denn dieser Blödsinn mit der vierfachen Mutter endlich auf? Die Frau, die von Althaus umgefahren wurde (by the way: ein Unfall, der jedem von uns passieren könnte, egal, ob er sich auf Skier stellt oder mit dem Fahrrad um die Ecke fährt), hatte ein Kind. Das allein müsste doch schrecklich genug sein, warum muss das zur vierfachen Mutter aufgeblasen werden? Ihr Ehemann hat aus erster Ehe drei Kinder, die bei der leiblichen Mutter leben. Das sich diese unsagbare Agentur-Ente in den Köpfen festgesetzt hat ..
@ 67: Der Abgeordnete kann sich – wie jeder andere Bürger auch – aus frei zugänglichen Quellen informieren. Darüber hinaus hat er parlamentarische Rechte. Das muss zur Informationsverschaffung genügen.
Im Übrigen ging es Tauss ja gar nicht nur um Informationsverschaffung. So hat Tauss selbst erklärt, er habe den "Saustall ausmisten" wollen; Er habe sich von der Kontaktperson zu Herstellungsorten führen lassen wollen, um dann den KiPo-Ring auffliegen zu lassen und Missbrauch zu verhindern.
Wir haben es also mit einem besonderen Helden zu tun, der keine Opfer und Mühen gescheut hat, um Kinder vor Missbrauch zu bewahren. Ist schon klar.
Ach ja, ich weiss nicht, ob Sie es schon wussten: Auch Michel Friedman hatte sich seine ukrainischen Koksnutten nur deshalb bestellt, weil er mehr über Zwangsprostitution erfahren und dabei den offiziellen Quellen nicht vertrauen wollte. Zudem wollte er den Damen helfen und den Zuhälterring auffliegen lassen. Hätte er damals ruhig erzählen sollen, dann wäre er heute ein Held wie Tauss…
Was nicht ganz unwichtig scheint: Tauss hat die "Ermittlungen eingestellt", nachdem er Geld bezahlt hat und die "Ware" nicht bekam. Er hat dann den ganzen Krempel (inkl. dem "im Handel erhältlichen" Pornokram, oder nur die KiPo?) in einen Koffer gepackt. Wie lang war das her, bis die Polizei vor der Tür stand? Ich meine, wenn jemand eine pädophile Gesinnung hat, dann wäre "ewig gleiches" Material wohl wenig befriedigend; man würde sich ständig neues Material besorgen. Vor allem unter dem Gesichtspunkt, dass es sich wohl um eine Dienstwohnung handelte (war die Ehefrau da an- oder abwesend, wenn anwesend, wie häufig?). Wenn also ein Pädophiler oft allein in seiner Wohnung sitzt und angeblich KiPo "konsumiert", öffentlich aber angibt, er hätte für den einen oder anderen geliefeten Datenträger (VHS) keine Abspielmöglichkeit – wie glaubhaft wäre der Vorwurf der Pädophilie? Würde ein Pädo, im Besitz einer VHS-Kassette aber ohne Videorecorder, nicht sofort einen solchen besorgen?
"Wenig Material" reicht mir persönlich vielleicht für den Vorwurf der Neugier, aber nicht für den des Konsums. In diesem Fall wird nun nicht Neugier, sondern "Recherche" als Grund für den Besitz angegeben. Ich finde das glaubhaft. Außerdem wäre doch wahrscheinlich auf seinem Rechner auch massenweise KiPo gefunden worden, wenn er Konsument wäre. Wenn man dort, seiner Aussage nach, auch wenig Material finden kann, weil sich die Vertriebsstrukturen auf andere Medien stützen, so aber doch nicht überhaupt nichts? Kurzum: Als Konsument hätte er mehr Material besitzen müssen.
…wenn das stimmt was der Mann sagt, dann ist das zwar von der Sache her – rein menschlich betrachtet – mit edlem Ansatz. Anständig geführte Ermittlungen und professionelle Vorgehensweise der ermittelnden Behörden werden das beweisen – oder nicht..
Alles andere ist Spekulation. Ein Bundestagsabgeordneter mit der Seniorität des Beschuldigten muß wissen was er tut.
@66:
Im Zweifelsfall der Präsident des Bundestags.
> Natürlich hat er sich dabei bescheuert angestellt – aber wer ist bitte der Vorgesetzte eines Abgeordneten der hätte informiert werden müssen?
Wir haben einen Wirtschaftsminister, der nie eine richtige Firma geleitet oder gar aufgebaut hat, eine Physikerin als Kanzerlerin, eine Familienministerin, die ihre Kinder nicht selber erzieht. Immerhin hat unser Verteidigungsminister seinen Wehrdienst abgeleistet. Wozu denn dann Medienpolitiker, die Ahnung haben, wovon sie reden? Wir haben doch die Kompetenzzentrale BKA ;-)
Hätte er kriminelle Absichten gehabt, hätte er den Krempel verschlüsselt, die Kompetenz dazu dürfte er haben. So muß man ihm wohl wirklich gewaltige Naivität unterstellen.
Die Behörden messen auch in diesem Falle wieder einmal mit zweierlei Maß:
Immer wieder jagen "Journalisten" von Schmierensendern wie RTL und Sat1 auf eigene Faust Kinderpornobesitzer und beziehen und besitzen Kinderpornos; teilweise geben sie diese zu "Recherchezwecken" sogar an "einschlägig Interessierte" weiter. Kein Staatsanwalt wird aktiv; im Gegenteil: Man nennt den entsprechenden "Journalisten" Ort und Zeit der stattfindenden Hausdurchsuchungen, damit auch keinem Kamerateam die ersten Großaufnahmen der "Perversen" entgehen.
Von der Leyen beschafft sich angeblich zur "Erfüllung rechtmäßiger dienstlicher oder beruflicher Pflichten" (die ihren Kinderpornobesitz legalisieren können) entsprechende Machwerke.
Betreibt Sie mit den Fotos und Filmen gequälter Kinder (deren Recht am eigenen Bild sie ignoriert – und sie so erneut zu Opfern macht) notwendige und sachliche Informationspolitik über die von ihr bekämpften Fotos/Filme???
Um es moderat zu formulieren:
Manchmal kann ich gar nicht so viel essen, wie ich erbrechen möchte.
Michael: Die VHS-Kassetten konnte er ja abspielen. Nur die anderen Datenträger waren für ihn teilweise nicht nutz- oder lesbar. Einfach noch einmal sorgfältig lesen!
Was in dem Zusammenhang aber noch interessant ist, ist die Immunität von Abgeordneten vor Strafverfolgung. Nach Artikel 46 Absatz 2 Grundgesetz dürfen Straftaten von Abgeordneten nur mit Zustimmung des Bundestages verfolgt werden. Wenn man allerdings der Erklärung von Herrn Tauss glaubt, dass die Sache mit seiner Mandatsausübung verbunden war. Hätte der Bundestag dann nicht eigentlich gut daran getan, diese Zustimmung zu verweigern?
Aber gut, nach Absatz 4 kann der Bundestag ja jederzeit verlangen, dass das Verfahren ausgesetzt wird.
Bin ich der einzige, der folgende Passage in jeder Hinsicht bemerkenswert findet?
"Seitens des Koalitionspartners wurde beantragt, sich vor einer kürzlich stattgefundenen Anhörung zu diesem Thema zunächst einmal kinderpornografisches Material anzusehen, um die Notwendigkeit der von dieser Seite erwünschten Grundrechtsbeschränkungen zu erkennen."
Anscheinend reichen Vorstellungsvermögen und zur Beurteilung des Ansinnens der gesunde Menschenverstand nicht aus. Naja, wobei die Gesetzgebung der noch aktuellen Legislaturperiode, aber auch der vorhergehenden (angesichts solcher Ewiggestrigen wie Bosbach und Schäuble sollte man allerdings auch nicht ihren Vorlagengeber Schily vergessen), gerade beweist, wie sehr man seine eigenen Moralvorstellungen verkaufen und den gMv ausschalten muss, um sich im innerparteilichen Lobbyismusklüngel bis zu parlamentarischen Versorgungsbezügen hochzuschlafen…
@ 63
edit:
sorry hab schwachsinn gepostet, sollte vorher googlen…
@75 Ja, stimmt. Macht aber keinen Unterschied im Thema; dann hätte er eben einen Cardreader o.ä. gebraucht anstatt einen Videorecorder. Er hätte also, um im Thema zu bleiben, als Konsument seine Hardware so aufgerüstet, dass er die nicht lesbaren Datenträger konsumieren kann. Besser so?
@79: Und der Herr Medienexperte hat keinen Cardreader?
Ich kann dieses Unschuldsgejammere von unseren Politikern nicht mehr hören. Wenn er meine er müsse ermitteln, dann hätte er das mit Ermittlungsbehörden absprechen können und hätte kein Problem gehabt. So gehe ich davon aus, das es sich wie immer um das berühmte Ehrenwort der Politiker handelt. Was ich viel mehr verwerflich finde, ist die Tatsache, das selbst wenn dann jemand zurücktritt, auch noch bis zum Ende seiner Lebenszeit die tausenden von Euro wegen seiner vergangen Politikerkariere erhält. Wenn jemand zurücktritt dann hat er meiner Aufassung nach auch kein Geld mehr zu bekommen.
Bei Leuten, die gut mit IT können, findet man oft eine sehr unbefangene Neugier und ein Ignorieren von Regeln.
Und von Tauss las ich letztens "Da sich die Parlamentsverwaltung lange Zeit weigerte, dem Genossen einen Anschluss zu legen, griff er im Jahr 1994 kurzerhand zur Selbsthilfe und manipulierte seine Telefondose, was ihm erheblichen Ärger mit der Bundestagsspitze eintrug."
Bei ihm kann ich mir gut vorstellen, dass er viele Sachen mit unbefangener Neugierde angeht. Und ehrlich gesagt: Ich finde das bei einem Abgeordneten eine Bereicherung. Solche Leute bräuchten wir ein paar mehr. Und wenn wir ihnen dafür eine gewisse Narrenfreiheit zugestehen müssen, dann ist es das voll und ganz wert.
Das sollten wir dann tun.
@21: der Fall IST "wirklich bombensicher zu Ende" ermittelt worden. Man hat ihm den Besitz nachgewiesen und ihn deswegen angeklagt.
>Wenn man ihm gerichtlich nachgewiesen hat, KiPo-Konsument zu sein, hätte man ihn /dann/ kreuzigen können.
Wozu? Gerichte sind dazu da, Recht zu sprechen, nicht um zu kreuzigen. Der Konsum ist nicht strafbar, nur der Besitz.
@ 73 Moogle
Schon vergessen – Unser Verteidigungsminister, der aus einem "Winzergeschlecht" im Rheingau stammt, hat diesen Posten als Dankeschön bekommen weil er Koch den Rücken frei gehalten hat und als Chef der Staatskanzlei zurücktrat. Jüdische Vermächtnisse, Ihr erinnert Euch sicher. Bauernopfer nennt man das, gut bezahlt mit saftigen Pensionsanprüchen via Steuerzahler. So haben wir alle noch was vom Schwarzgeld der CDU. Wenn Jung zufällig auch gedient hatte, natürlich umso besser. Ich halte ihn für eine Pfeife in diesem Job, da war ja Scharping noch besser. Der hätte die Artillerie im Zweifelsfall mit dem Fahrrad an die Front gezogen…
@ all
Ich halte Tauss Stellungnahme für authentisch und glaube ihm. Ich kann seine Rechercheversuche auch nachvollziehen, auch wenn er natürlich dilettantische Fehler gemacht hat.
Das Dumme ist nur, bei Verdacht von Pädophilie setzt bei vielen, insbesondere Eltern, der Verstand aus. Selbst mit mir befreundete Juristen wollen angesichts der Berichterstattung von “in dubio pro reo” nichts wissen. Es gilt nur noch die Schuldvermutung.
Und jenseits von Verschwörungstheorien (seine Aussage und Ehrlichkeit diesbezüglich fand ich auch ehrenhaft – Tauss war auch frühes Mitglied des Chaos-Computer-Clubs und weiß sicher wie man sich gerade im Internet schützt) fragt Euch – Cui bono?
Dummheit kann ja wohl kein Grund sein Herrn Tauss die Karriere zu versauen, dann hätten wir den schönen Reichstag ja völlig umsonst aus Christos Verpackung geholt und saniert – er wäre dann recht leer.
Ihm zu empfehlen, sich vertrauensvoll an andere zu empfehlen, ist ja wohl auch ein Witz: jeder ist Partei in seiner Sache. Ermittler wolle Straftäter, Journalisten Krawall und Sensation, Innenminister eine Maschine, die Sicherheitsrisiken produziert um dann gelegentlich diese Risiken am Nasenring medienträchtig in die Arena zerren. Und Politiker wollen Macht und Bekanntheit, in welcher Reihenfolge, das wechselt sich immer mal ab und bedingt sich auch. Insoweit ist der Herr Tauss etwas ungleichgewichtig vorgegangen. Nun ist er viel bekannter aber eventuell bald nicht mehr so mächtig. Auf jeden Fall passiert wieder nichts, was die Demokratie eigentlich liefern sollte: Dienstleistungen am Volk in Form sinnvoller Gesetze, die ein Miteinander befördern. Wie oft muss man sich noch diese Exotenthemen antun! Kinderpornografie, "Raub"kopierer, Sex mit Minderjährigen, Mord und Totschlag. Das alles gehört zu größeren Menschenansammlungen, gefährdet die Gesellschaft genauso wenig wie ähnliche tragische Fälle wie vom Blitz Getroffene, auf der Bananenschale Ausgerutschte … Wenn eine Gesellschaft sonst gut miteinander klarkommt, läßt sich Aufmerksamkeit und Aufwand sicher besser verwenden.
Und im Übrigen, der Herr Tauss ist glaubhaft, ohne Frage. Sieht man, wie Politiker versuchen ihre Ziele durchzudrücken, dann ist durchaus anzunehmen, dass sie glauben alles machen zu dürfen und das auch noch selbst. Nun hat sich Frau vdLeyen offenbar ja vertrauensvoll an Zulieferer gewandt, um ihre Version der "Wahrheit" vor den Augen der politischen Entscheider erstehen zu lassen. Genausogut hätte sie sich aber auch an die Hollywoodstudios wenden können. Die hätten ihr sicher einen ebenfalls "shrek"lichen Motivationsfilm basteln können. So mittelalterlich zu versuchen, Politik zu machen, beweist ja nur noch zwei Sachen: die Katholische Kirche ist nach wie vor die Quelle und der Deckmantel "moralischen" Handelns und soweit hat der Mensch sich eben noch nicht von seinen Affenverwandten wegentwickelt.
Weder Kinderpornografie noch Terrorismus kann eine intakte Gesellschaft gefährden aber, wie sagt doch der Richter, der Innenminister, der Polizist, der Journalist,…:
"Geil, dass es sie gibt!"
Ja, Herr Tauss, Sie haben Mist gebaut und werden nun die Konsequenzen tragen müssen.
Glückwunsch Herr Vetter, gutes Interview.
http://www.tagesschau.de/inland/meldung40840.html
Ist es nun eine Meinungsäußerung, Tatsachenbehauptung oder üble Nachrede was manche hier von sich geben? Was für Blogs gilt, gilt ja wohl auch für deren Kommentierung…
Sorry, sehe eben erst, dass Interview ist ja fast 2 Jahre alt, aber gerade heute am "Welttag gegen Internet-Zensur" wieder aktueller denn je…
apropos zum oben erwaehnten Doppel-"Ehrenwort" v. Suizidanten Uwe Barschel
REALSATIRE wird durch reales Leben getoppt, Belege:
George Bush (1988): "Read my lips: No new taxes"
Johannes Rau: "Ich war nie ehrgeizig"
Roland Kotz: "Brutalstmoegliche Aufklaerung"
Die ganze KiPo Gesetzgebung ist völlig absurd. Ein KiPo Bild oder Film ist nichts anderes als ein Beweisstück für ein Verbrechen. Wer so etwas besitzt, muss es herausgeben, wenn er das nicht macht: Strafvereitelung. Man vergleiche das mit dem Fall, dass ein Mord gefilmt wurde. Das kann auch in Hausdurchsuchungen enden, aber derjenige, der einen solchen Film nur besitzt, ist kein Mörder. Die Aufgabe der Behörden bei einem Mord-Film besteht darin, den oder die Täter zu ermitteln und anzuklagen. Warum ist das bei KiPo nicht genauso? Ich vermute, es gibt zu viele Leute, die sich wichtig machen wollen. Auch läßt sich damit Zensur begründen. – Der Fall Taussig wird nicht der letzte sein. Herr Taussig ist vermutlich nur naiv, im allerschlimmsten Fall ist er ein perverses Ferkel. Rechtfertigt das seine öffentliche "Hinrichtung"? Was passiert, wenn auf meiner HD Bilder entdeckt werden, von denen ich nicht weiß, wie sie dahin gekommen sind? Wer durchschaut denn, welche Daten sein PC wie mit der Welt austauscht?
@57
Kommentator "ejal" ist die ganze Sache übrigens so egal, dass er seine Meinung in identischer Form gleich in mehreren Blogs veröffentlichen musste.
vgl.:
kanzlei-hoenig.info/herr-...mt-stellung#comment-36458
internet-law.de/2009/03/p...0000#c7213336756662333826
@90: Der kleine Unterschied ist, dass das Konsumieren von Kinderpornos die Basis – nämlich die Nachfrage – schafft für das Verbechen des Missbrauchs selber.
Es geht hier nicht um reine Beweissicherung, sondern der Konsument von Kinderpornos ist Teil des Systems.
@90: Der kleine Unterschied ist, dass das Konsumieren von Kinderpornos die Basis – nämlich die Nachfrage – schafft für das Verbechen des Missbrauchs selber.
Genau diese Behauptung hätte Herr Tauss womöglich widerlegt, wäre er mit seinen Recherchen erfolgreicher gewesen.
So leicht läßt sich ein BKA sein Totschlagargument nicht von einem Abgeordneten aus der Hand nehmen.
@80(Christoph) Herrje…! Ich schrieb "Cardreader o.ä", also Zip-Drive, BetaMax-Kassette, Laserdisk, Datasette, Mikrofilm, Super8, CompactFlash (Erste Revision), 5,25 Floppy – fehlt noch was? Der Punkt ist: wenn er einen Datenträger hatte, der nachweislich mit seinem Equipment nicht abspielbar war, dann wäre der Vorwurf, er könne Konsument sein, imo unglaubwürdig. Und wenn er kein Konsument ist, dann sagt er wahrscheinlich die Wahrheit. Und wenn er die Wahrheit sagt, dann hat er richtig gehandelt, weil ihm dann auch die Begründung, warum er die Polizei (BKA,LKA und den Schutzmann vom Dorfe) bewußt au0en vor gelassen hat, geglaubt werden darf.
@93: das ist richtig, dieser Ansatz hat aber schon bei illegalen Drogen nicht funktioniert. Statt sich auf die Wenigen zu konzentrieren, die die Täter sind, werden Millionen Bürger unter Generalverdacht gestellt. Einsatz des BTM gegen mißliebige Bürger hat es auch gegeben und gibt es womöglich immer noch (kann mich an Hausdurchsuchung in meiner WG erinnern – lange her). Wer alt genug ist sich an die 70er/80er Jahre zu erinnern kann auch in der aktuellen KiPo Hysterie Paralellen zur damaligen Drogenhysterie entdecken. Tatsächlich ist die Drogenpolitik seit Jahrzehnten ein Desaster: Hundertausende – die dummen, d.h. die armen – vorbestraft oder im Knast für nichts und wieder nichts, Drogen gibts immer noch, der Staat setzt seinen Strafanspruch willkürlich und zufällig durch. Ich fürchte, mit KiPo wird es nur insoweit anders, dass es nicht sehr viele Konsumenten gibt. Wir dürfen uns trotzdem auf allgemeine Schnüffelei gefaßt machen.
@ 92 Heiko
Was dann wieder Raum gäbe für neue VT´s: Bezahlte Stimmungsmacher, ob aus dem Familien-, Innenministerium, oder vom BKA. Aber Spaß beiseite. So "ejal" scheints ihm und anderen jedenfalls nicht zu sein, wenn so fleißig Front gegen Tauss gemacht wird. Oder es steckt eher "EJAkuLation" im Namen und er holt sich schön einen drauf runter. Das ist aber im Gegensatz zu KiPo wohl noch nicht verboten. Die Causa Tauss bzw. Sta/Spiegel bleibt in jedem Falle bemerkenswert und sollte objektiv weiterverfolgt werden.
Ach ja, bei Operation Himmel hat er sich noch schön auf die Schulter geklopft und jetzt erfährt er es am eigenen Leibe. Wer andern eine Grube gräbt …
@77:
Nein du bist da sicherlich nicht der Einzige…
@all:
Kann man als "Otto-Normalverbraucher" einfach eine Anzeige bei der nächsten Polizeidienststelle erstatten gegen den BKA-Chef und vdL?
Mir reicht es so langsam mit unseren Politikern…
Nun werden die misshandelten Kinder scheinbar nochmals missbraucht um, im Sinne einiger Politiker, eine entsprechende "Stimmung" vor Debatten zum Thema zu erzeugen!?
Geht`s eigentlich noch?
Es wird also versucht mit dem Vorführen von illegalen Kinderpornos zu manipulieren, damit Gesetze erlassen werden die nicht mit unserem Grundgesetz vereinbar sind. Die Absicht erst einen Mob zu generieren, der dann im subjektiven Gefühlsstrudel und Schock eher bereit ist den persönlichen Zielen einzelner Politiker zu folgen ist absolut inakzeptabel. Diese Leute sollten einem Job nachgehen, bei dem sie niemandem Schaden zufügen können.
Also nochmals die ernst gemeinte Frage von einem juristischen Laien an die Fachleute hier:
Kann man als deutscher Bundesbürger einfach eine Anzeige gegen die entsprechenden Personen wegen öffentlicher Vorführung von Kinderpornos sowie vielleicht auch unlauterer Einflussnahme auf eine Politische Debatte erstatten, und ist die Staatsanwaltschaft dazu verpflichtet dem nach zu gehen?
@ 100: Solche Experten wie Sie machen mir Spaß.
Zwar sind Sie offensichtlich kompetent genug um zu beurteilen, dass bestimmte Gesetze (welche?) "nicht mit unserem Grundgesetz vereinbar" sind. Andererseits möchten Sie wissen, ob nicht Strafanzeige erstattet werden kann wegen "unlauterer Einflussnahme auf eine Politische Debatte".
Ttzzz.
@NB 101:
Um die schiefen Gesetze kümmert sich ja schon das Bundesverfassungsgericht, dort können Sie auch erfragen welche Gesetze schon "gekippt" oder geändert werden mussten.
Entschuldigen Sie bitte, dass ich Ihre überhebliche Reaktion mit meiner scheinbar lächerlichen Frage heraufbeschworen habe, das war wirklich nicht meine Absicht… :)
@NB
Ich bitte in aller Demut um eine Belehrung, ob das mit der Strafanzeige, nicht wegen “unlauterer Einflussnahme auf eine Politische Debatte”, sondern wegen öffentlicher Vorführung von Kinderpornographie-Material, geht oder nicht geht. Denn das scheint doch der Punkt zu sein.
Und wenn @Martin sein Rechtsempfinden äußert mag das juristisch daneben liegen. In einem Blog, bei dem sich die Mehrheit der Einsendungen mit der für die Öffentlichkeit total unwichtigen Frage, ob Tauss nun ein KiPo-Fan ist oder nicht, aufhält, erscheint das legitim.
@28 meckimesser, @100 Martin,
selbstverständlich kann das jeder anzeigen. Du kannst eine Staatsanwaltschaft anschreiben – wenn es nicht die zuständige ist, werden die es weiterleiten – oder auch zu einer x-beliebigen Polizeidienststelle laufen.
Gegenrede wird sein, dass die Vorführungen nicht öffentlich waren (§184b Abs. 1 No 2) und der dafür notwendige Besitz etc. ( Abs. 4) "ausschließlich der Erfüllung rechtmäßiger dienstlicher oder beruflicher Pflichten" diente (Abs. 5).
Ich selber finde ich diese Vorführungen eigentlich legitim und halte auch nicht so viel davon, eine politische Diskussion auf die Justiz zu verlagern. Deswegen werde ich vermutlich keine Anzeige erstatten, obwohl mich schon sehr interessieren würde, was dabei rauskäme.
Falls das also jemand anzeigt, wäre es nett, wenn man (hier) davon erfahren würde. Bitte das Aktenzeichen mitteilen lassen.
Der Presseschauer bringt den Fall des Abgeordneten, der zu Kinderpornographie eigene Recherche betrieb, mit meinem Vortrag zum Snafu-Prinzip zusammen:
classless.org/2009/03/16/...s-snafu-und-warnhinweise/
@Donald
Ehrlich gesagt finde ich es auch fragwürdig solche Diskussionen der Justiz aufzuladen. Aber: hier hat die andere Seite damit angefangen. Wenn so etwas im Rahmen einer geschlossenen Veranstaltung Bundestagsabgeordneten und Presseleuten gezeigt wird ist doch wohl eindeutig, dass es den Veranstaltern um eine Wirkung in die politische Öffentlichkeit hinein ging. Und da die Polizei (Zierke) in dieser Frage so eindeutig Partei ist gilt das umgekehrt, ob schlau oder nicht, auch für Tauss: er war in der Situation selber recherchieren zu müssen. Zumal durch den in diesem Zusammenhang immer wieder erwähnten Artikel über KiPo auf Wikileaks klar ist, dass mit IT-Mitteln diese Art von KiPo gar nicht angegriffen werden kann, was Zierke, von der Leyen und Schäuble mit Sicherheit wissen und dennoch mit Berufung auf die Bekämpfung von KiPo Grundrechte angehen. Ich überlege über das Wochenende.
Wer, liebe Leser, soll sich noch einmal professionell an diese
schäbige Problematik herantrauen,wenn in der Presse eine solche schamlose Vorverurteilung einer öffentlichen Person stattfindet Warum prüft der Bundestag, die meiner Meinung nach vorschnelle Immunitätsaufhebung nicht länger und sorgfältiger?
Der Staatssicherheit der DDR wird vorgeworfen, Menschen zersetzt zu haben. In der BRD scheint mir gestattet zu sein,beliebig Menschen nicht nur zu zersetzten sondern sogar öffentlich und systematisch zu…. ja dieses Wort kenne ich ganicht, zersetzen scheint dagegen fast harmlos an.