Schlaues „Angebot“

Der Arbeitgeber schreibt: „Wir sind mit Ihrer Arbeitsleistung unzufrieden.“ Statt als qualifizierte Kraft könne der Arbeitnehmer künftig mit anderen Dingen beschäftig werden. Allerdings für zwei Euro weniger pro Stunde. Weiter heißt es:

Wir bieten Ihnen daher einen neuen Arbeitsvertrag an und bitten um Ihre Stellungnahme bis Freitag, 11 Uhr.

Eine Abmahnung wegen der angeblichen Arbeitsmängel gibt es nicht. Die Regeln für eine Änderungskündigung sehen etwas anderes aus. Und zu allem Überfluss gibt der Arbeitgeber quasi zu Protokoll, dass er für den Beschäftigten auf jeden Fall Arbeit hat.

Besser kann man seine spätere Niederlage vor dem Arbeitsgericht nicht zementieren.