Schlaues “Angebot”
Der Arbeitgeber schreibt: “Wir sind mit Ihrer Arbeitsleistung unzufrieden.” Statt als qualifizierte Kraft könne der Arbeitnehmer künftig mit anderen Dingen beschäftig werden. Allerdings für zwei Euro weniger pro Stunde. Weiter heißt es:
Wir bieten Ihnen daher einen neuen Arbeitsvertrag an und bitten um Ihre Stellungnahme bis Freitag, 11 Uhr.
Eine Abmahnung wegen der angeblichen Arbeitsmängel gibt es nicht. Die Regeln für eine Änderungskündigung sehen etwas anderes aus. Und zu allem Überfluss gibt der Arbeitgeber quasi zu Protokoll, dass er für den Beschäftigten auf jeden Fall Arbeit hat.
Besser kann man seine spätere Niederlage vor dem Arbeitsgericht nicht zementieren.
Also ich finde es ehrlich, offen und klar. Und warum soll ein Änderungsangebot nicht einer Änderungskündigung vorausgehen?
Stimmt. Arbeitgeber (selbst große Unternehmen)sind oft in arbeitsrechtlichen Anelegenheiten sehr sehr unbedarft.
@1 (Myschkin) Die Frage ist vielmehr, wie eine später folgende Kündigung begründet werden sollte. Verhaltensbedingt scheidet wohl aus, weil keine Abmahnung voranging, und eine betriebsbedingte Kündigung scheidet aus, weil der AG ja auf jeden Fall Arbeit hat, wie Herr Vetter schon ausgeführt hat. Bleibt noch personenbedingt. Weil das Änderungsangebot abgelehnt wurde? Geht auch nicht. Bei allem vorausgesetzt, dass das KSchG überhaupt anwendbar ist, was ich mal vorausgesetzt habe.
@2 Kann ich aus eigener Anschauung und Erfahrung bestätigen.
Da sagt ein Arbeitgeber endlich mal ehrlich, was ihm am Arbeitnehmer nicht passt. Die Reaktion des Anwalts ist "Ganz schön blöd. Besser wäre, er hätte gelogen." Und da wundert sich noch jemand über den Verfall der Sitten…
@#4 Alexander
Stimmt, da sagt endlich mal ein Arbeitgeber ganz ehrlich und unverhohlen, dass er den Lohn des Arbeitnehmers um jeden Preis drücken will, um (vielleicht) der Chefetage den Lohn aufbessern zu können und schon ist er der Blöde. PÖHSE WELT!
Stimmt, da sagt ein Arbeitgeber einem Arbeitnehmer, dass er das Geld nicht wert ist, dass er ihm jeden Monat rueberschiebt und fuer das der Arbeitgeber selbst auf seinen Lohn als Existenzgruender verzichtet hat und schon ist er Blöde. PHÖSE WELT!
@5 Oliver
"Stimmt, da sagt endlich mal ein Arbeitgeber ganz ehrlich und unverhohlen, dass er den Lohn des Arbeitnehmers um jeden Preis drücken will"
Nein, lies dir nochmal das OP durch. Der Grund war nicht, dass er den Lohn drücken will, sondern dass die Leistung des Arbeitnehmers das Geld nicht wert war, das er bekommt. Und der Rat des Anwalts lautet "erfinde irgendwas und belüge alle, damit du ihn losbekommst." Schöne Welt.
@7: und das glaubst du? Entweder bist noch sehr jung und hast vom wirklichen Wirtschaftsleben keine Ahnung, oder du bist einfach sehr naiv. ;-)
@Alexander
Der Rat des Anwalts war nicht, zu lügen, sondern den im Arbeitsrecht vorgesehenen Weg zu gehen. Wenn die Arbeitsleistung nicht passt, muss zunächst abgemahnt werden. Darauf kann sich der Arbeitgeber dann bei einer Kündigung berufen.
Ansonsten kann man zumindest vermuten, dass der Arbeitgeber nur den Lohn drücken will.
Was die genauen Hintergründe sind, lässt sich aus einem kurzen Blog-Post wohl kaum herauslesen.
@#7 Alexander
Wenn ich mit nem Mitarbeiter unzufrieden bin, such ich mir nen anderen und lass ihn nicht zu niedrigerem Lohn weiter schlechte (bzw. schlechtere, weil unmotivierte) Arbeit leisten.
wer hat wo zur lüge geraten? es hätte besser abgemahnt werden sollen. nach vorangegangenem gespräch mit beurteilung wäre das auch menschlich völlig in ordnung. so ist dem arbeitnehmer die chance gegeben, missverständnisse auszuräumen oder seine arbeitsleistung zu verbessern.
stattdessen dies, nett verpackt als "angebot". das ist so schräg gemacht, dass man es dem arbeitgeber eigentlich auf gerichtlichem wege beibringen könnte, wie es eigentlich geht.
.~.
Ganz einfach: Der Arbeitnehmer geht nicht darauf ein, daraufhin gibt es wöchentlich eine Abmahnung, kurz danach die Kündigung. Der Arbeitgeber spielt wenigstens mit offenen Karten und bietet einen Weg zur Weiterbeschäftigung.
Eine Abmahnung muß und kann dann nicht ausgesprochen werden, wenn der Arbeitnehmer die Arbeitsleistung nicht erbringen kann (personenenbedingter statt verhaltensbedingter Kündigungsgrund). Da sollte man gerade als Jurist schon differenzieren.
ich verstehe das problem nicht: welche regeln bei einer änderungskündigung werden da verletzt? der arbeitgeber braucht doch gar keine begründung für die änderungen bzw. für die änderungskündigung. die änderungen müssen nur sozial akzeptabel sein (was immer das heißt) und die regulären fristen einer "normalen" kündigung sind einzuhalten. unterzeichnet der arbeitnehmer die neuen vertragskonditionen nicht, so ist dies seine selbstverschuldete kündigung – das arbeitsamt freut sich drüber…
aber ich lasse mich gerne eines besseren belehren ;-)
@9Pete, @11dot tilde dot
Wenn Udo schreibt "Und zu allem Überfluss gibt der Arbeitgeber quasi zu Protokoll, dass er für den Beschäftigten auf jeden Fall Arbeit hat" impliziert das, dass er dem Arbeitgeber /wäre es sein Mandant gewesen) geraten hätte, zu lügen und eben NICHT zu Protokoll zu geben, dass er für den Bechäftigten auf jeden Fall Arbeit hat.
Der Arbeitgeber ist aber so ehrlich und sagt zum Arbeitnehmer: "Ich bin mit der Arbeit, die du an deinem momentanen Arbeitsplatz verrichtest nicht zufrieden, will dich aber nicht gleich entlassen. Deswegen biete ich dir eine andere Arbeit an, die ich dir zutraue, die aber schlechter bezahlt ist."
Und der Anwalt kommentiert dieses Verhalten mit den Worten "ganz schön blöd, das so ehrlich zu sagen…"
@15
Wäre der Arbeitgeber Udos Mandant gewesen, hätte Udo ihm sicher geraten, den Arbeitnehmer im Rahmen des geltenden Arbeitsrechts erst einmal abzumahnen. Woher Du weisst, dass Udo ihm zu einer Lüge geraten hätte, ist nicht nachvollziehbar.
@13 (Myschkin) Woher wollen Sie wissen, dass der AN die "Arbeitsleistung nicht erbringen kann", und dies in der Person des AN begründet liege? Das Änderungsangebot deutet doch eher darauf hin, dass eine Kündigung vom AG selbst für rechtlich nicht möglich gehalten wird. Sonst könnte er einfach personenbedingt kündigen und sich einen besseren AN suchen, wenn man Ihrer Ansicht folgte. Außerdem liegt es näher, dass die mangelnde Arbeitsqualität überhaupt eine Schutzbehauptung ist, wie hier schon gesagt wurde. Ich möchte mal wissen, wie der AG mit seiner Auffassung von der Arbeitsqualität des AN ein korrektes Arbeitszeugnis erstellen will. Spätestens da wäre der Zeitpunkt der Wahrheit gekommen, denn ein Arbeitszeugnis muss wahr und wohlwollend sein. Der Anspruch des AN hierauf ergibt sich aus §§ 630 BGB, 109 GewO. Eine Tätigkeitsänderung ergäbe auch einen Anspruch auf ein Zwischenzeugnis.
@14: Für den "Kündigungs"teil der Änderungskündigung braucht der Arbeitgeber genau dieselben Begründungen wie für jede andere Kündigung auch. Betriebsbedingt/personenbedingt/verhaltensbedingt, Betriebsrat, Sozialauswahl,… (je nach Größe des Unternehmens). Einfach "Friß oder stirb" geht nicht.
Wenn der AN die Änderung nicht annimmt und die Kündigung nicht berechtigt war (und sich das vor Gericht herausstellt…) bleibt es bei dem alten Vertrag.
Klagen ist eindeutig zu billig.
Statt sich Gedanken zu machen warum der AG mit der Arbeitsleistung nicht zufrieden ist und ob man daran evtl. selbst was ändern kann, wird lieber geklagt…….
@19 (Lars) Eine Kündigungsschutzklage ist erst nach Kündigung möglich. Hier liegt aber erst ein Antrag auf Vertragsänderung vor. Deshalb kann von Klage hier noch keine Rede sein.
@17: Aber Du kennst doch die Zeugnisformulierungen. Da steht dann: "…bemühte sich stets den Anforderungen gerecht zu werden." Was so viel heisst wie: Vollversager.
ist es nicht so, dass die Kündigungen bei sog. low-performern eben nicht verhaltens- sondern personenbedingt ist? Demnach eine Abmahnung ins Leere gehen würde?!
@19 (Rockafella)
Auf was wirds denn rauslaufen wenn der Herr Vetter hier schon aus dem Schreiben des AG zitiert?
Wie gesagt, anstatt sich Gedanken darüber zu machen was man evtl. falsch macht und das in einem Persönlichem Gespräch mit dem Chef klärt, rennt man erstmal zum Anwalt.
*edit*
Aber, Fehler bei anderen zu suchen anstatt bei sich selber ist ja auch vieeeeel einfacher. Im Grunde kann der AN doch froh sein das es so läuft und nicht direkt auf eine personenbedinkte Kündigung rausgelaufen ist.
Naja, ich als Unternehmer glaube , dass man wissen soll, dass der Chef immer Recht hat. Diese Phrase hilft immer.