Bitte Marken beifügen
Die Staatsanwaltschaft Münster sollte mal ihr Textbausteinarchiv ausmisten. Bei Übersendung von Ermittlungsakten findet sich häufig dieser Satz:
Um Beifügung von Kostenmarken in Höhe von 12,00 Euro (Auslagenpauschale gemäß § 3 Abs. 2 GKG, Nr. 9003 der Anlage zum GKG) wird gebeten.
Kostenmarken gibt’s nicht mehr.
Die URL geht zur Entwurfsversion, die korrekte URL wäre http://www.lawblog.de/index.php/archives/2008/05/31/gerichtskostenmarken-sterben-aus/
Die ägyptische Grenzpolizei verwendet Gebührenmarken noch für Grenzvisa. Interessanterweise werden die an Bankschaltern für weit über dem Nennwert verkauft. Lauten allerdings auf ägyptische Pfund und werden daher wohl eher nicht akzeptiert werden.
das gericht in bielefeld verkauft noch welche. habe gerade erst in der letzten woche welche gekauft.