26.4.2009

Gegen Unbekannt in München

Ein Artikel der “Süddeutschen Zeitung” (SZ) ist an diesem Wochenende Gesprächsthema Nummer Eins in der Finanzbranche. Unter der Überschrift “Bilanz des Schreckens” berichteten die Münchner über ein internes Papier der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) zu Risiken bei deutschen Banken.
Auszug SZ-Artikel:

Die Finanzkrise trifft die deutschen Banken deutlich stärker als bisher bekannt. Dies geht aus einer internen Aufstellung der Finanzaufsicht Bafin hervor. Das Papier gibt erstmals einen Überblick darüber, welche Kredite und Wertpapiere die Institute in problematischen Geschäftsfeldern besitzen. Deren Risiko summiert sich auf 816 Milliarden Euro. Besonders betroffen sind die HRE, mehrere Landesbanken und die Commerzbank.

Die Bafin mit Dienstsitz in Bonn und Frankfurt/ Main reagierte prompt. Sie teilte mit

- dass die vertrauliche Liste keinerlei Rückschlüsse auf eventuelle Risiken, Verluste oder gar die Bonität der aufgeführten Kreditinstitute zulasse.

- dass die Staatsanwalt München “gebeten” (Wortlaut) wurde, strafrechtliche Ermittlungen gegen Unbekannt aufzunehmen. Es handele sich möglicherweise um einen Verstoß gegen die Verschwiegenheitspflicht nach § 9 des Kreditwesengesetzes.

Erstaunlich war für mich daran schon, dass ein Staatsanwalt auf Grund einer Bitte tätig werden soll. Üblicher ist wohl eine Strafanzeige oder ein Strafantrag. Darüber hinaus wäre es ein echter Service gewesen, die Strafvorschrift mitzuteilen. § 9 des Kreditwesengesetzes enthält keine, ich habe auch in dem übrigen Gesetz keine finden können (Achtung, ich bin die Urlaubsvertretung, nicht Strafverteidiger Udo Vetter).

Eindeutiger ist aber, dass die Verschwiegenheitspflichten im Wesentlichen die Mitarbeiter der Bafin treffen – ganz gewiss nicht Journalisten der “Süddeutschen Zeitung”. Wenn es denn eine strafbare Handlung gab, dürfte die durch einen Bafin-Mitarbeiter am Dienstsitz in Frankfurt/ Main oder Bonn verübt worden sein.

Warum dennoch die Staatsanwaltschaft am Redaktionssitz in München bemüht wurde, erschließt sich mir bislang nicht. Es sei denn, es ging vor allem darum, Journalisten einschüchtern zu wollen.

(Autor: AK)

20 Kommentare zu “Gegen Unbekannt in München”

  1. Nix meint: (26.4.2009 um 18:22) AntwortenReply to this comment

    Und wo ist der WikiLeaks Link :? :]

  2. Der Jurist meint: (26.4.2009 um 18:26) AntwortenReply to this comment

    Strafbarkeit § 9 Kreditwesensgesetz in Verbindung mit § 353b StGB siehe
    http://dejure.org/gesetze/StGB/353b.html
    Bei Journalisten kommt man dann auf die Idee von Beihilfe.

  3. Kritiker meint: (26.4.2009 um 18:30) AntwortenReply to this comment

    Und eventuell auch an die Quelle, also mit ein bischen Druck versteht sich ;)

  4. Marc B. meint: (26.4.2009 um 18:55) AntwortenReply to this comment

    Die StA soll natürlich gegen Mitarbeiter der BaFin ermitteln, die das Papier rechtswidrig weitergegeben haben, nicht gegen die Journalisten. Die Verfolgung von Journalisten wegen Anstiftung ist seit "Cicero" aus der Mode gekommen.

  5. 4thmarch meint: (26.4.2009 um 19:35) AntwortenReply to this comment

    @4, Marc B.

    Verfolgung, aber nicht Einschüchterung.

  6. Kerstin meint: (26.4.2009 um 19:36) AntwortenReply to this comment

    Derzeit wird mit Gewalt ein Deckel draufgehalten. Die Gelder die gerade in die Banken gepumpt werden, sollen den Zusammenbruch meines Erachtens so weit aufhalten, dass die Leute sagen "jetzt ist das schlimmste vorbei" und weitermachen wie bisher.

    und genau das wird nicht funktionieren. Wir machen gerade eine 3-Affen-Politik: Nichts sehen, nichts hören, nichts sagen. Und ein Artikel in der Süddeutschen wie dieser läuft dieser Politik natürlich diametral entgegen. Der klärt die Leute auf, wie schlimm es wirklich ist.

    und schlimm ist es. Ich gucke gerade neidisch auf Mutters Gemüsegarten. Den hat sie übrigens vergrößert.
    Damit mehr Leute satt werden, wenn das Geld nix mehr wert ist.

  7. Lionel Hutz meint: (26.4.2009 um 21:16) AntwortenReply to this comment

    Das KWG enthält übrigens durchaus einige Straftatbestände, §§ 54-55b – auch wenn hier natürlich keiner davon einschlägig ist. "Gebeten" würde ich in diesem Zusammenhang übrigens als Ermächtigung nach § 353b StGB verstehen.

    Ob die Tat in Bonn begangen wurde (die Baneknaufsicht sitzt dort, in Frankfurt sitzt die Wertpapieraufsicht), scheint mir übrigens zweifelhaft, denn die Herrschaften werden das ja nicht von ihrem Bürofax an die Zeitung schicken. In München gibt's hingegen mal den ersten Ermittlungsansatz, denn wo die Daten herkommen, findet man – wenn man kann – am leichtesten da heraus, wo sie gelandet sind.

    Ich frage mich, allerdings, was das BaFin-Papier denn nun genau enthalten mag. Hier ist die SZ ja aber mal wieder denkbar unspezifisch – ob der fachlichen Qualifikation der Wirtschaftsredaktion verstehen die aber wahrscheinlich eh selbst nicht recht, was sie da in Händen halten und wie brisant oder unbrisant es ist. Bisher klingt's nach einer Aufstellung des bisher Bekannten – wenn man die Nominalbeträge der betroffenen Assets nimmt, kann das schon hinkommen. Dann verbieten sich aber auch Vergleiche auf der Basis, denn 100 EUR ehemalige AAA-Tranche eines CLO sind was anderes als 100 EUR Mezzanine-Tranche eines CDO².

    P.S.: Aber schön, dass die Weltuntergangspropheten wieder mal Futter haben!

  8. Stuff meint: (27.4.2009 um 01:45) AntwortenReply to this comment

    @Lionel Hutz-P.S.

    Moment, so nur zur Klarstellung: Weltuntergangspropheten in dieser Frage sind ja wohl die Journalisten/SZ gemeint, dort steht von Weltuntergang nix. Anders sieht es da für Banken aus, da kann Weltuntergang – die halten sich für "die Welt", glauben Sie mir – sich schon aus der Position der Kommata in den Buchungszeilen ergeben (äusserst rechte Spalte). Somit unterstelle ich, das Sie dieser "Welt" verhaftet sind? Persönliches Interesse am Ausbleiben dieser Art Weltuntergang haben?

    Ach nein, Sie meinten sicher "Prophezeiungen nach Art der Weltuntergangspropheten"! Aber warum schreiben Sie das dann nicht hin?

    Stuff

  9. Sebastian Salzgeber meint: (27.4.2009 um 02:13) AntwortenReply to this comment

    Was bringt einem die beste Kommata-Position wenn das vorzeichen nicht stimmt?

  10. flyer meint: (27.4.2009 um 08:46) AntwortenReply to this comment

    @9: Was ist ungünstiger? -110,00€ oder -110.000.000.000,00€? Die Kommaposition kann immer was bringen, nur sind die "guten" Kommapositionen nicht immer auf derselben Seite… ;-)

  11. Darkstalker meint: (27.4.2009 um 09:19) AntwortenReply to this comment

    Die StA wird weder auf Bitten noch auf Antrag noch auf Anzeige hin tätig sondern weil sie es – Kenntnis vorausgesetzt – muss. Legalitätsprinzip schimpft sich das.

    Das heisst: In welcher Form die StA von einem ggf. strafbaren Sachverhalt Kenntnis erlangt, ist irrelevant. Nachforschen sollte sie in jedem Fall.

    @6: Gemüsegarten – generell die eigene Unabhängigkeit vom Markt – ist Gold wert, wenn uns bald alles um die Ohren fliegt. Dann wird nämlich ganz schnell auch wieder getauscht. Vier Tomaten für ein Brot, Rasenmähen für Babysitten, etc.

    Also, stürmt den nächsten Baumarkt, wer sich beeilt, kann noch was sähen… selbst wenns nur Wind ist ;)

  12. Anders meint: (27.4.2009 um 10:26) AntwortenReply to this comment

    @12

    "Die StA wird weder auf Bitten noch auf Antrag noch auf Anzeige hin tätig sondern weil sie es – Kenntnis vorausgesetzt – muss. Legalitätsprinzip schimpft sich das."

    Und wie ist das bei Antragsdelikten? So etwas bei §123 StGB?

    Anders

  13. Darkstalker meint: (27.4.2009 um 10:37) AntwortenReply to this comment

    @13: Ausnahmen bestätigen die Regel ;) Natürlich ist es bei den Antragsdelikten so, dass man erst wartet, ob ein entsprechender Antrag kommt. Allerdings sind das doch relativ wenige, aus dem Kernstrafrecht fallen mir spontan nur §§ 123 II, 230 I, 303c StGB ein. Und § 248a – aber das ist schon wieder ein Spezialfall ;)

  14. aloa5 meint: (27.4.2009 um 11:41) AntwortenReply to this comment

    Das ist pure Einschüchterung. Ich erinnere an den Fall des Bundestrojaners (Bayerntrojaners) wo nach dem leaken der Datei über die Partei ebenfalls in Bayern der Pressesprecher "Besuch" erhalten hatte. Natürlich lediglich zum Zwecke des Auffindens von Hinweisen auf den Leaker im Ministerium versteht sich. Selbstredend – denn dort kann man ja schlecht suchen, es sind ja hunderte von Personen im Besitz der Akte gewesen. Der Pressesprecher einer Partei jedoch hat im allgemeinen immer alle Quellen an der Hand.

    Das zum Thema "Cicero". Wenn die Vorratsdatenspeicherung läuft wird eine Staatsanwaltschaft so oder so sämtliche Kontakt von Redaktionen über Telefon und Mail anfordern. Vielleicht gibt es dann wieder mehr Telefonate über öffentliche Telefone. Bei diesen muss dann natürlich verstärkt eine Kamera vor Vandalismus schützen….

    Grüße
    ALOA

  15. Hugo meint: (27.4.2009 um 18:21) AntwortenReply to this comment

    Da gibt's aber noch mehr. spontan: § 185 (vgl. 194); § 182 (vgl. Abs. 5);

  16. Rockafella meint: (27.4.2009 um 21:52) AntwortenReply to this comment

    … oder §§ 201 ff., 205 StGB

  17. Matthias meint: (28.4.2009 um 11:04) AntwortenReply to this comment

    Die "News" in der SZ sind aber schon ziemlich alt. Einfach mal durchscrollen.

    http://wirtschaftquerschuss.blogspot.com/

  18. keiner meint: (28.4.2009 um 12:20) AntwortenReply to this comment

    @6: Das ist das einzige "Investment", das im Augenblick Zukunft hat. Und noch etwas Wald für's Holz…

    Aber wie schlimm es wirklich wird, steht jetzt noch gar nicht fest, das bestimmen die Unternehmen und die Kreditnehmer erst in der Zukunft. Aber wie schlimm es werden KANN, darüber haben die meisten Leute wohl nur sehr verschwommene Vorstellungen. Jetzt ist erst mal Deflation und die Schuldner schwitzen :-))))

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