5.5.2009

Ausnahmsweise höflich

Aus der Anweisung eines Staatsanwalts:

Zu Schreiben (G 141) an Frau M. W. Bl. 78 <>: - höflich -

Schon bemerkenswert, dass der übliche Korrespondenzstil mancher – nicht aller – Staatsanwaltschaften diesen Anforderungen offensichtlich nicht genügt.

24 Kommentare zu “Ausnahmsweise höflich”

  1. rudi meint: (5.5.2009 um 15:49) AntwortenReply to this comment

    Sollte der Staatsanwalt Ihrer Ansicht nach Schreiben an den Beschuldigten etwa mit "Sehr geehrter Herr …" beginnen?

  2. Jimmy meint: (5.5.2009 um 15:53) AntwortenReply to this comment

    @rudi: Was spricht denn dagegen??

  3. rudi meint: (5.5.2009 um 15:59) AntwortenReply to this comment

    Dagegen spricht, dass der Beschuldigte/Angeschuldigte/Angeklagte/Verurteilte für den Staatsanwalt/Richter kein "sehr geehrter Herr" ist. Warum sollte man ihn dann so ansprechen?

  4. Sabbi meint: (5.5.2009 um 15:59) AntwortenReply to this comment

    Die Anrede "Sehr geehrte(r)" ist auch gegenüber Beschuldigten üblich und angemessen. Die Grußformel "Hochachtungsvoll" ist allerdings fehl am Platz, wenn man jemanden einer schweren Straftat beschuldigt.

    Weshalb es in Ermittlungsakten aber gelegentlich des ausdrücklichen Hinweises bedarf, daß das Anschreiben "höflich" gefaßt werden soll, hat sich mir auch noch nie erschlossen. Vielleicht kennt der StA aber auch nur seine grantige Geschäftsstellentante…

  5. Kand.in.Sky meint: (5.5.2009 um 16:16) AntwortenReply to this comment

    @1,3/rudi
    @4/Sabbi

    Welche Abstufungen gibt es denn bei welchen Beschuldigungen?
    Gibt es Richtlinien für die einzelnen Kasten?

    #k.

  6. Gurdi meint: (5.5.2009 um 16:27) AntwortenReply to this comment

    @5

    Natürlich gibt es Abstufungen. Beim vermeintlichen Kinderschänder heißt es nur: "Sehr geehrter Herr! … Meier, Staatsanwalt"

    Beim beschuldigten Parteifreund schreibt man hingegen: "Hochverehrter Herr Minister, bedaure untertänigst, gezwungen worden zu sein, Ermittlungen gegen Sie einzuleiten. … Erlauben Sie mir, meine vorzüglichste Hochachtung ausdrücken zu dürfen. Ihr, Ihnen stets ergebener Müller, Staatsanwalt"

    Und beim unter Verdacht der Rechtsbeugung stehenden Kollegen / Richter schreibt man gar nicht an den Beschuldigten, sondern nur an den Anzeigeerstatter: (AR Aktenzeichen) "Gibt mir Ihre Anzeige keinen Anlaß, Ermittlungen einzuleiten…"

    :-) :-)

  7. Jupp Schmitz meint: (5.5.2009 um 16:29) AntwortenReply to this comment

    @4 (Sabbi): "Hochachtungsvoll" ist ein Überbleibsel, welches ausschließlich bei Beamten und öffentlichen Angestellten noch Verwendung findet.

    Wie sagte mein Deutschlehrer in der Wirtschaftsfachschule immer so schön: "Auch den Brief an Ihren ärgsten Feind zeichnen Sie immer mit ´Mit freundlichen Grüßen´! ´Hochachtungsvoll´ verwenden nur noch die Personen, die es beim Schreiben des Briefes auch sind! Prost!"

  8. VRiLG meint: (5.5.2009 um 16:50) AntwortenReply to this comment

    "höflich" ist nur die Anweisung an die Kanzlei, Anrede und Gruß einzusetzen, weil im behördeninternen Verkehr seit Preußenszeiten die davor üblichen barocken Devotionsadressen abgeschafft worden sind.

  9. Jens meint: (5.5.2009 um 17:14) AntwortenReply to this comment

    @8: Jetzt kommen Sie den versammelten Teilnehmern der öffentlichen Empörung nicht mit der Realität. Die hatten sich gerade so schön eingeschossen und ihre schlichte Weltsicht offenbart.

  10. Udo Vetter meint: (5.5.2009 um 17:24) AntwortenReply to this comment

    Ich finde die Erklärung von VRiLG interessant. Wieder was gelernt.

  11. Hubert meint: (5.5.2009 um 17:30) AntwortenReply to this comment

    @8

    Bedarf es im Hinblick auf eine seit Preußenszeiten übliche Gepflogenheit wirklich einer ausdrücklichen Anweisung an die Geschäftsstelle, Briefe an behördenexterne Stellen mit Anrede und Gruß zu versehen? Das kann nicht die Erklärung sein, es sei denn, man hielte sein Geschäftsstellenpersonal für völlig beschränkt. Im übrigen findet sich die Anweisung "höflich" nicht hinter jeder nach Außen gerichteten Verfügung, sondern nur manchmal. Und die Anreden und Grußformeln werden ebenfalls uneinheitlich verwendet:

    Sehr geehrte Frau X
    Sehr geehrte Frau Rechtsanwältin X
    Sehr verehrte Frau Rechtsanwältin X
    Mit freundlichem Gruß
    Mit freundlichen Grüßen
    Mit besten Grüßen
    Hochachtungsvoll
    Mit vorzüglicher Hochachtung
    usw.

  12. RA JM meint: (5.5.2009 um 17:38) AntwortenReply to this comment

    @ Kand.in.Sky: Oder meinten Sie:

    Beschuldigte(r): Ermitllungsverfahren ist eingeleitet;
    Angeschuldigte(r): Anklage ist erhoben;
    Angeklagte(r): Anklage wurde vom Gericht zugelassen.

  13. Benno meint: (5.5.2009 um 17:46) AntwortenReply to this comment

    @Gurdi
    Und beim unter Verdacht der Rechtsbeugung stehenden Kollegen / Richter schreibt man gar nicht an den Beschuldigten, sondern nur an den Anzeigeerstatter: (AR Aktenzeichen) “Gibt mir Ihre Anzeige keinen Anlaß, Ermittlungen einzuleiten…”

    Korrektur:
    “Gibt mir Ihre Anzeige gezwungenermassen Anlaß, Ermittlungen wegen Richterbeleidigung einzuleiten…”

  14. KarlAuer meint: (5.5.2009 um 17:53) AntwortenReply to this comment

    Und was verbirgt sich hinter dem Wortungetüm "Zu Schreiben"? Da soll jemand aber mal so richtig zugetextet werden bis der Arzt nicht nur kommt sondern schon wieder geht und zwar gegen Zustellungsurkunde?
    "Schreiben an" wäre etwas besserer Neusprech, woll?

  15. Thomas meint: (5.5.2009 um 18:44) AntwortenReply to this comment

    Das erinnert mich an einen alten Witz:

    Gast: Herr Ober, ein Wasser bitte, in einem sauberen Glas.
    Ober (kommt mit Tablett zurück): So, wer von Ihnen bekommt das saubere Glas?

  16. @14 meint: (5.5.2009 um 18:55) AntwortenReply to this comment

    @ 14 (KarlAuer):
    "Zu Schreiben" ist die Kurzfassung für "Es folgt ein Hinweis in Bezug auf das Schreiben, welches wie folgt genauer spezifiert wird".

  17. Sebastien meint: (5.5.2009 um 19:36) AntwortenReply to this comment

    Wer jemals erleben konnte, wie ungehalten Staatsanwälte auf ein von ihnen selber überhörtes "Guten Morgen" im Behördentreppenhaus reagieren, der hat seine Lektion gelernt, hier arbeiten nur höfliche Menschen …

  18. Fjordspringer meint: (6.5.2009 um 00:59) AntwortenReply to this comment

    Letztlich reden wir hier doch von Anstand und den hat man oder man hat ihn nicht. Zum Anstand gehört ein Mindestmaß an Höflichkeit, was um so wichtiger ist, je höher die Kaste des Menschen ist, der den nötigen Anstand haben sollte. Das hat etwas mit persönlicher Größe zu tun, aber da holt uns die Realität ein, denn hier gilt ein scheinbar kosmisches Gesetz, nämlich das die kleinsten Offiziere das größte Maul von allen haben.

    Vielleicht sollte man mal dem Herrn Staatsanwalt verklickern, das lächeln die charmanteste Art und Weise ist, jemandem die Zähne zu zeigen. Das gilt natürlich auch für andere vom eigenen Verstand befreite Zeitgenossen mit Beamtenlaufbahn.

  19. Siggi meint: (6.5.2009 um 08:12) AntwortenReply to this comment

    Ich kenne es auch so, daß behördenintern ohne jegliche Anrede, ohne "im Auftrag" etc. korrispe…korrospe….kerrospi….geschrieben wird.

  20. BV meint: (6.5.2009 um 08:27) AntwortenReply to this comment

    @ 16:
    "Zu Schreiben" ist kein Bezug auf irgendein bereits existentes Schreiben, sondern tatsächlich eine Anweisung, dass ein Schreiben zu erstellen ist.

    Nochmal zur Grußformel: Ich meine mich zu erinnern, dass teilweise (ich kenne es von einer Generalstaatsanwaltschaft) eine Unterscheidung nach dem Inhalt des Schreibens vorgenommen wird: "Hochachtungsvoll" bei negativem Inhalt und "Mit freundlichen Grüßen" bei positiven (wohl auch neutralen) Inhalt.

  21. StA meint: (6.5.2009 um 09:48) AntwortenReply to this comment

    Da ich mich über die vielen Spekulationen hier ärgere jetzt mal ein paar Insiderinformationen:

    Das in NRW andesweit eingeführte Texterstellungssystem ACUSTA der Staatsanwaltschaften sieht als Standardgrußformel (?) bei allen Schreiben ein „Hochachtungsvoll“ vor.

    Ich ärgere mich auch über diese antiquierte und jedenfalls im Schriftverkehr mit Geschädigten oder Dritten grob unhöfliche Floskel, aber offensichtlich ist die Verwendung vom Ministerium so gewollt.

    Bevor jetzt die Kommentare diverser Experten kommen wie einfach das doch umzuprogrammieren sei: ACUSTA hat trotz einer Entwicklungszeit von 10 Jahren und seitdem teilweise mehrfachen monatlichen Updates mit stundenlangen erzwungenen Arbeitspausen für alle hat noch zahlreiche andere Macken, die bei den dann erstellten Texten bei Justizfremden schon zu manchen Befremden geführt haben. Es besteht zwar die Möglichkeit, die erstellten Texte aus der Hauptmakse per Hand als RTF nach Word zu exportieren, dort als Word – Datei abzuspeichern und dann Änderungen – auch an der Grußformel – vorzunehmen. Dies ist allerdings ziemlich zeitraubend und führt den Sinn des Programmes , nämlich Verwendung von Textbausteinen und Zugriff auf gespeicherte Stammdaten zwecks Bewältigung des Massenschriftverkehrs direkt durch den Staatsanwalt ad Absurdum. Und die Benutzung des Programms wird von oben vorgegeben, damit man auch die letzten Schreibkräfte, die ohnehin zum erheblichen Teil nur befristete Arbeitsverträge haben, noch loswerden kann.

    Auch die Restkanzlei (heißt hier tatsächlich so, für Nichtjustizangehörige: der jetzt noch übrig gebliebene Schreibdienst bei der Justiz) setzt bei meiner Behörde diese Floskel immer noch automatisch unter Schreiben, wenn man nicht immer etwas anderes ausdrücklich diktiert. Diese Tendenz kommt allerdings auch von oben, insbesondere bei den Generalstaatsanwaltschaften wird teilweise noch ein Kanzleideutsch gepflegt, dass im übrigen Deutschland schon gefühlte hundert Jahre ausgestorben ist.

    Ich pflege jedenfalls bei Schreiben in der Regel den freundlichen Gruß zu diktieren, wenn ich Auskünfte erbitte auch mit dem Zusatz „und Dank für Ihre Mühewaltung“ (zugegebenermaßen auch eine „angestaubte Formulierung“),.

    Ob der freundliche Gruß allerdings immer passend ist, insbesondere bei Anschreiben an Beschuldigte, darüber kann man auch streiten. Angesichts des (häufig gezwungenermaßen unerfreulichen) Inhalts des Schreibens würde der freundliche Gruß auch teilweise wie Hohn wirken.

  22. Fjordspringer meint: (6.5.2009 um 13:28) AntwortenReply to this comment

    Liebe/r StA,

    das klingt versteckt ein bisschen nach Anklage. Gefühlt ist das für mich so Recht.

    Sie haben gut verdeutlicht, das der Fisch immer am Kopf zu stinken beginnt. Weil das so ist, und weil die Damen und Herren Oberen das wissen, haben bereits die alten Agypter das Beamtentum eingeführt. Da muss man nämlich, bitte verzeihen Sie den Ausdruck, das Maul halten, weil sonst irgendwann mindestens der Job mit Garantie weg ist.

    Die schriftliche (Massen)Kommunikation mit den "Kunden" per Software und Textbausteinen händeln zu wollen, kenne ich aus der freien Wirtschaft zur Genüge. Dort wird mit ähnlichen Problemen gekämpft, wie Sie es schildern. Das alles beruht auf dem furchtbaren Missverständnis, man könnte das Individuum und seine Kommunikation mit festen Kleidergrößen normieren. Die real existierenden Zustände im Land, also wie man mit seinen "Kunden" umgeht, zeigen, wie erfolgreich diese Strategie ist.

    Um einem Menschen in den jeweiligen Situationen so zu begegnen wie es wünschenswert wäre und nicht wie Sie es tagtäglich erleben, braucht es mehr Staatsanwälte, Richter und anderes notwendiges Personal, mehr soziale Intelligenz und eine auch für Lieschen Müller verständliche Sprache, damit Sie das Recht versteht, was gesprochen wird. So können die Probleme der Menschen die bei Ihnen aufschlagen, auch wirklich individuell gelöst werden.

    So wie Verkäufer keine Zeit für Beratung haben, Ärzte keine Zeit für ihre Patienten und Politiker keine Zeit für ihre Wähler, so hat die Jurisdiktion keine Zeit für ihre Täter und Opfer. Deshalb muss auch aufgepasst werden, damit ein Verbrecher nicht hochachtungsvoll verabschiedet wird.

    Es wird Zeit die ungeliebte Systemfrage zu stellen. Aber das dürfen Beamte (leider) nicht.

    Liebe Grüße

    Fjordspringer

  23. VRiLG meint: (6.5.2009 um 13:58) AntwortenReply to this comment

    Steht da "Zu" oder "zU"?

    Letzteres könnte auch stehen für "zur Unterschrift" und weist den Urkundsbeamten an, das Schreiben nicht selbst auszufertigen ("auf Anordnung Meier, JS"), sondern sie dem anweisenden Beamten zur Unterschrift vorzulegen.

    Alles sehr schwierig – chließlich gibt es ganze Bücher, die sich mit nicht anderem befassen als der behördeninternen Verfügung.

  24. Babs meint: (8.5.2009 um 10:37) AntwortenReply to this comment

    Ich las kürzlich in einer Ermittlungsakte das Schreiben der Staatsanwältin an das mutmaßliche Opfer einer Vergewaltigung, das die abschließende Grußformel enthielt: "Meine besten Wünsche werden Sie immer begleiten."

    Nichts gegen mitfühlende Staatsanwälte. Aber irgendwie klingt das unpassend.

Kommentar schreiben

Zulässige HTML-Tags:
Fett: <b> - Kursiv: <i> - Zitat: <blockquote>

Powered by WordPress - Impressum