Aus der Anweisung eines Staatsanwalts:
Zu Schreiben (G 141) an Frau M. W. Bl. 78 <>: – höflich –
Schon bemerkenswert, dass der übliche Korrespondenzstil mancher – nicht aller – Staatsanwaltschaften diesen Anforderungen offensichtlich nicht genügt.
Aus der Anweisung eines Staatsanwalts:
Zu Schreiben (G 141) an Frau M. W. Bl. 78 <>: – höflich –
Schon bemerkenswert, dass der übliche Korrespondenzstil mancher – nicht aller – Staatsanwaltschaften diesen Anforderungen offensichtlich nicht genügt.