Ausnahmsweise höflich

Aus der Anweisung eines Staatsanwalts:

Zu Schreiben (G 141) an Frau M. W. Bl. 78 <>: – höflich –

Schon bemerkenswert, dass der übliche Korrespondenzstil mancher – nicht aller – Staatsanwaltschaften diesen Anforderungen offensichtlich nicht genügt.