Der Fall Ohnesorg wird nicht neu verhandelt
“Mord verjährt nicht.” So begründet ein Verband von Opfern des DDR-Unrechts laut Spiegel online seine Strafanzeige gegen den Polizisten, der Benno Ohnesorg erschoss. Nach dem Willen der Anzeigenerstatter soll der frühere Beamte nun erneut vor Gericht gestellt werden, diesmal unter Berücksichtigung seiner mutmaßlichen Rolle als Stasi-Spitzel.
Der Polizist ist aber rechtskräftig vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung freigesprochen worden. Eine Anklage wegen Totschlags hatte das Gericht nicht zugelassen. Dieser Freispruch und die Ablehnung der Anklage wegen Totschlags hindern dauerhaft eine Neuauflage des Verfahrens, denn die Strafklage ist verbraucht. Das ist ein Verfassungsgrundsatz (ne bis in idem, Artikel 103 Grundgesetz).
Es gibt zwar Bestrebungen, diesen Grundatz für Mord zu durchbrechen und bei neuen Beweismitteln ein neues Verfahren zuzulassen. Aulöser ist insbesondere der Mord an einer Düsseldorfer Videotheken-Mitarbeiterin im Jahr 1993. Der Hauptverdächtige war freigesprochen worden, nunmehr belasten ihn aber DNA-Analysen, die damals so noch nicht möglich waren (Bericht in der Rheinischen Post). Allerdings ist die Regelung bislang nicht in Kraft getreten – und wird es hoffentlich auch nicht.
Praktisch bliebe also nur die Wiederaufnahme des Verfahrens. Das ist zu Ungunsten des Angeklagten aber nur in sehr engen Grenzen möglich, zum Beispiel wenn eine entlastende Urkunde gefälscht war, Zeugen oder Sachverständige vorsätzlich falsch ausgesagt haben oder der Angeklagte später ein glaubwürdiges Geständnis ablegt (§ 362 Strafprozessordnung).
Das alles ist nicht der Fall. Eine Neuauflage des Prozesses kommt also juristisch nicht in Betracht. Wobei sich ohnehin die Frage stellt, wie sich aus der möglichen Stasi-Tätigkeit plötzlich ein sicherer Beleg für einen Vorsatz des Polizisten ergeben sollte. Der im ZDF interviewte Historiker hat jedenfalls betont, dass sich in den Akten vieles befindet – aber kein Mordauftrag der Stasi.
Schönen Dank für die rechtliche Analyse dieses Vorgangs.
Art. 103 III GG: "Niemand darf wegen derselben Tat auf Grund der allgemeinen Strafgesetze mehrmals bestraft werden."
Gilt ein erfolgter Freispruch als Bestrafung?
Was für ein Weltbild hat denn der Herr Holzapfel?
Wenn ein Wessi-Polizist einen Studenten erschießt ist das ok, war es aber ein Stasi-Spitzel, dann wars Mord?
@2 Claudia
Auch bei nem Freispruch hat man ja vorher meist Untersuchungshaft zu erleiden und jede Menge Stress und Ärger.
Würde man diesen Grundsatz aufgeben, dann könnte man Unschuldige praktisch non-stop verfolgen. Jedenfalls solange man neue Anhaltspunkte konstruieren kann oder sich diese ergeben.
Niemand hätte mehr Rechtssicherheit. Selbst (eigentlich) Schuldige haben das Recht, dass eine Sache irgendwann als abgeschlossen gilt und sie ihre Leben fürhen können.
Wir freuen uns alle schon auf die BLÖD-Schlagzeile:
Chaot von Stasispitzel erschossen! War es doch Mord?
Hab die Meldung heute vormittag mehrfach im Radio gehört, WDR 2. "Neue Erkenntnisse im Fall Ohnesorg". Was für ein Blödsinn. Was in aller Welt sollte der Zusammenhang zwischen der Erschießung Ohnesorgs und der angeblichen Stasi-Verwicklung des tötenden Beamten sein?
"Neue Erkenntnisse über Kurras" ist ggf. zutreffend.
Oder möchte man andeuten, die Stasi habe Kurras angewiesen, bei nächster Gelegenheit irgendeinen Demonstranten niederzuschießen, um zu eskalieren? Das hätte dann wirklich Bild-Zeitungs-Niveau. Über deren Rolle bei der Eskalation es im übrigen keine neuen Erkenntnisse gibt…
Wie sieht es aus mit der angeblichen Spionage zugunsten der Stasi – kann man ihn nicht die Pension streichen / kürzen oder ist das längst verjährt?
@7: Ich finde es irgendwie merkwürdig, daß Leute, die für Deutschland gegen Deutschland nachrichtendienstlich tätig waren, unterschiedlich behandelt werden. Es gibt schließlich nur noch ein Deutschland.
Wenn einer der Polizisten, die damals trotz Kurras' widersprüchlicher Angaben für die Notwehr-Situation ausgesagt haben, nun seine Aussage von damals revidierte, wäre dann /StGB/263/2 erfüllt?
Sofern für Beamte nichts anderes gilt, wären eventuelle Falschaussagen von damals doch lange verjährt.
Ich frage mich eher wie ein Gericht eine Anklage auf Totschlag in einem solchen Fall einfach nicht zulassen kann. Ich meine es ist ja nicht so dass es vollkommen aus der Luft gegriffen war (und noch heutigen Stand der Dinge war es ja auch eher Totschlag).
Klar waren es damals ganz andere politische Zeiten, aber merkwürdig erscheint es mir trotzdem.
Hier bin ich und da ist noch eine Hexe
HEXENJAGD
@7 Tilman
So wird es kommen. Dass er jemanden erschossen hat, bleibt ungesühnt, aber die böse Parteimitgliedschaft.
@2 Claudia: Wörtlich sagt der Artikel tatsächlich nur etwas über Bestrafung aus. Aber wie so oft muß der Artikel ausgelegt werden:
"Der Grundsatz ne bis in idem reicht aber nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts über ein bloßes Verbot der Doppelbestrafung hinaus. Er verbietet grundsätzlich auch eine erneute Strafverfolgung. Denn der Betroffene soll durch ihn auch vor den existentiellen Unsicherheiten eines zweiten Strafverfahrens in derselben Sache geschützt werden."
(Quelle: Der verlinkte Wikipedia-Artikel)
Warum sollte das Grundgesetz nicht so geändert werden, dass ein Verfahren nach einem Freispruch aus welchen Gründen auch immer noch einmal neu aufgerollt werden könnte? Ich persönlich sehe nichts was dagegen sprechen könnte. Außer die, auch hier, latent vorhandene Bereitschaft sich darüber zu freuen, wenn jemand der "Gerechtigkeit" entkommen kann …
@Incontempt: Stell dir vor, du bist zur falschen Zeit am falschen Ort. Ein karrierewütiger Staatsanwalt unter Erfolgsdruck ist der Überzeugung, dass du der Mörder bist. Das ganze geht bis vor die oberste Instanz, du wirst freigesprochen.
Der Staatsanwalt mag aber immer noch von deiner Schuld überzeugt sein. Was sollte ihn denn sonst daran hindern, dass Verfahren gegen dich ständig neu aufzurollen und dich psychisch und wirtschaftlich in den Ruin zu treiben?
13 Volkswirt:
Hatte es in der Wikipedia schon gesehen. Mir fehlt jedoch die Herleitung. Gibt es das Urteil BVerfGE 12, 62, 66 irgendwo online?
@15 (Randalf): Es schlägt doch niemand vor, das "ne bis in idem" bei Freisprüchen abzuschaffen, sondern es geht darum, in Fällen von Kapitalverbrechen, bei denen es durch neue technische Entwicklungen später neue Beweise gibt, doch noch Gerechtigkeit herstellen zu können. Da hat der "karrierewütige Staatsanwalt" nun wirklich gar nichts mit zu tun, wenn die Ausnahme zu ne bis in idem entsprechend eng gefasst wird, was die infrage kommenden Taten und die neuen Erkenntnisse angeht…
Auch wenn ich die Intention verstehe, die Unsicherheit weiterer Strafverfolgung zu verhindern, so sollte doch die Hauptzielsetzung sein Recht zu sprechen. Und wenn wie in dem Fall der Videothekenmitarbeiterin Beweise auftauchen, die eine Schuld nahezu zweifelsfrei klären, läuft es mir kalt den Rücken runter bei der Vorstellung, dass man hier aufgrund unzulänglicher Ermittlungsmethoden keine Möglichkeit mehr hat einen mutmaßlichen Mörder vor Gericht zu stellen. Und ist es nicht so dass im Falle einer Verurteilung eine Wiederaufnahme möglich wäre und diese Beweise dann gewürdigt würden? Wieso ist dies dann eine Einbahnstraße? So wie neue entlasende Beweise Berücksichtigung finden müssen, müssen doch auch belastende einfließen. Ich wäre sehr gespannt über eine Abhandlung von Ihnen zu diesem Thema, warum dies gerade nicht gewünscht sein sollte.
@RMSG: Und um was genau geht es im Fall Kurras? Ein neuer "Beweis", der möglicherweise gar keiner ist. Das würde erst in einer neuen Verhandlung entschieden. Letztendlich könnte der "karrierewütige Staatsanwalt" sein "Opfer" ein Leben lang verfolgen und jedes neue Indiz vor Gericht bringen.
So wie ich das verstehe geht es nicht darum Schuldige zu schützen, sondern darum Unschuldige zu schützen. Es besteht ein deutliches Ungelichgewicht zwischen Strafverfolgungsapparat und Bürger. Könnte man ein Strafverfahren trotz Freispruch immer wieder neu aufrollen, könnten Staatsanwälte versucht sein ständig Leute vor Gericht zu zerren ohne erst vernünftige Beweise zu haben. Freispruch? Dann suchen wir halt noch nach weiteren Indizien und versuchen das ganze von vorn.
Unter Umständen profitieren auch Schuldige davon, die zu Unrecht freigesprochen worden. Das kommt aber bei im Zweifel für den Angeklagten auch vor (auch wenn unser Innenminister das garnicht gut findet). Besser so, als ständig der Willkür der Strafverfolger ausgesetzt zu sein (auch wenn die meisten anständige Menschen sind).
@Randalf: Ich rede nicht von Kurras, genausowenig wie Incontempt, sondern von der angesprochenen GG-Änderung zur "Aufweichung" des ne bis in idem. Der Fall Kurras ist sonnenklar und bleibt es auch. Soweit ich das überblicken kann, geht es bei der Aufbrechung des ne bis in idem auch eher um neue Beweise durch technische Fortschritte – siehe den mehrfach angesprochenden Düsseldorfer Videotheken-Fall. Eine auf solche Fälle begrenzte Aufbrechung halte ich für uneingeschränkt begrüßenswert.
@15 Randalf
Hohe Hürden sollten den Staatsanwalt in die Schranken weisen. Neue DNA Spuren im richtigen Kontext könnten dann beispielsweise ausreichen, um die Hürde zu nehmen.
Die Hürde muß auch hoch genug sein, um nicht unsaubere Ermittlungen zu begünstigen. Sonst kann der Staatsanwalt den Prozess leichtfertig gegen die Wand fahren, in der Hoffnung auf Zeugen, Geständnisse, Kommissar Zufall und die richtigen Ermittlungen beginnen erst mit dem Freispruch.
@ 18: Wieso ist dies dann eine Einbahnstraße? So wie neue entlasende Beweise Berücksichtigung finden müssen, müssen doch auch belastende einfließen.
Das wäre die logische Konsequenz. Die steht allerdings dem Dogma entgegen, das Täterschutz IMMER! oberste Priorität hat.
Die Befürchtung, böswillige Staatsanwälte könnten jeden vermeintlichen Hühnerdieb bis an sein Lebensende mit Prozessen überziehen, ist, wie so oft, völlig an den Haaren herbeigezogen. Man könnte, wenn man will, auch hier eine vernünftige Regelung finden.
Hier zeigt sich mal wieder
a.) Die Unfähigkeit der Dogmatiker, selbst gröbste Differenzierungen vorzunehmen und
b.) Deren Weigerung, die Realitäten einer sich fortentwickelnden Welt anzuerkennen.
Das hat vielmehr mit Esoterik, als mit Recht oder Gerechtigkeit zu tun. Es ist das starre, bedingungslose festklammern an in Stein gemeißelte Glaubensgrundsätze und das um jeden Preis und ohne Rücksicht auf die Folgen.
@18 die Beweise im Videothekenfall sind alles andere als eindeutig. So wurden laut Angaben des Anwalts des Beschuldigten die Asservate schlampig gelagert, so daß eine Übertragung der DNA auf das. Fesselband auch während der Lagerung hätte erfolgen können. Man denke an den Luchterhandt-Fall.
"Das ist ein Verfassungsgrundsatz (ne bis in idem, Artikel 103 Grundgesetz)."
Für Demjanjuk gilt das nicht ?
@bibibissig:
Demjanjuk wurde nie für die ihm jetzt vorgeworfenen Anschuldigungen angeklagt oder verurteilt.
Das Verfahren in Israel befasst sich damit, ob Demjanjuk "Iwan der Schreckliche" war.
Das war er nicht.
Jetzt ist er wegen Beihilfe zum 29000-fachen Mord im Vernichtungslager Sobibor in der Zeit von März bis September 1943 angeklagt. Deshalb ist hier "ne bis in idem" nicht anwendbar.
Gruss
David
@ 6 danebod:
Hast du damals nicht mitbekommen, daß es Neuigkeiten im Fall Wolfgang und Thomas Schäuble gibt, als Heinrich Pommerenke vergangenen Dezember gestorben war?
de.wikipedia.org/wiki/Hei...unft_und_erste_Straftaten
Dieses mediale Hinrichtungskommando passt wieder wunderbar ins Konzept der CDU, die nicht müde wird immer und immer wieder zu betonen wie schlimm doch die DDR gewesen sei. Entschuldigung aber, daß der Ohnesorg Stasi-Opfer gewesen sein soll, das ist in etwa so wertvoll wie die Heilsversprechungen vom Weltenretter Monsanto.
Ich bin bei weitem nicht alt genug, um abschaetzen zu koennen, wie es damals war, dieser gesamte Konflikt zwischen hoechstkonservativem "Schweinestaat" und der studentisch gepraegten Linken.
Aber in dem Aspekte-Bericht wurde eine hochinteressante Frage gestellt: Was, wenn Kurras verurteilt worden waere? Waere die gesamte Situation so hochgeschaukelt worden? Und was bedeutet das fuer die Renaissance des Polizeistaats nach Schaeubleschem Wirken im Hier und Jetzt? Ohne Existenz eines Klassenfeindes?
Und ich stelle mir in diesem Zusammenhang noch eine Frage: Gab es beim MfS Vorgaenge, die NICHT protokolliert wurden? Inwieweit wurde in der Stasi Eigeninitiative gefordert und gefoerdert? Koennte Kurras auch eigenmaechtig im Sinne der SED gehandelt haben? Koennte das Politbuero ein Interesse an diesem Fortgang der Geschichte, wie wir ihn erlebten, gehabt haben, bzw. was koennte sich die SED davon versprochen haben (das vielleicht trotzdem so nicht eingetreten ist)?
In jedem Fall eroeffnen sich da neue Abgruende. Oder eben auch nicht. Ueber die strafrechtliche Bewertung sollen sich andere den Kopf zerbrechen.
Der Frage möchte ich mich gerne anschließen. Auf den Seiten des BVerfG finde ich leider nr Entscheidungen bis ins Jahr 1998 und die sollte wohl älter sein. Wie "liest" man diese Ziffern eigentlich? Ist 66 das Jahr?
@29 (JJ Preston): Sie bringen es auf den Punkt. Die Annahme, daß der Schuß vorsätzlich abgegeben wurde und möglicherweise auch auf Anordnung des Führungsoffiziers ist jdf. nicht abwegig. Der Freispruch wurde damals auch von durchaus vernünftig denkenden Menschen als skandalös empfunden (s. die Ungereimtheiten um das Zunähen der Schußwunde). Selbstverständlich hatte die DDR ein starkes Interesse, das (konservative) System der BRD und insbesondere in Berlin zu destabilisieren.
Daß die Stasi zu diesem Zweck nicht gemordet hat, behaupten wohl nur noch einige ewig Gestrige. Einer der Haupttäter, Markus Wolf, hatte zu diesem Zweck im Westen operierende sog. "Einsatzgruppen" etabliert, die bspw. auch vor Giftmordanschlägen gegen "Republikflüchtlinge" nicht zurückschreckten. Markus Wolf war Berichterstatter bei den Nürnberger Prozessen; auch vor dieem Hintergrund muß man den von ihm gewählten Begriff "Einsatzgruppen" in der damaligen Zeit verstehen.
Nun, ich hoffe, unsere zukünftige Bundespräsidentin wird es mir verzeihen, wenn ich die DDR in die Nähe eines nicht immer ganz so rechtstaatlichen Regimes gerückt haben sollte. Selbstverständlich war in der DDR nicht alles schlecht, nur das mit den Autobahnen hätten die nicht machen, äh sorry, das waren die anderen
@Topic: Ich sage das viel zu selten, aber: Verdammte Hippies.
@30: "BVerfGE 12, 62, 66" liest sich wie folgt:
Bundesverfassungsgerichtsentscheidungen, Band 12, Seite 62 (Beginn der Entscheidung), präzise: Seite 66 (Exakte Fundstelle des Zitates)
Die lokale Uni-Bib hat die Entscheidungsbände auf jeden Fall.
@32: Vielen Dank! So sucht es sich gleich viel einfacher.
Falls noch jemand Interesse hat – ich bin über <a href="http://de.wikipedia.org/wiki/Entscheidungen_des_Bundesverfassungsgerichts" rel="nofollow"> den zugehörigen Wikipedia-Artikel</a> bin ich auf eine nette <a href="http://www.servat.unibe.ch/law/dfr/dfr_bvbaende.html" rel="nofollow">schweizer (!) Seite</a> gestoßen, die die Bände offenbar recht vollständig online führt.
Ich habe mal eine dumme Frage. Wie macht man das eigentlich, dass man bei einem Link gleich eine Beschreibung des jeweiligen Inhalts setzt, statt die unverständliche URL posten zu müssen? Ich hoffe, man versteht mich. Wie in dem Beitrag #34 oder in diesem Blogbeitrag mehrfach zu sehen…
@ fernetpunker
mit HTML.
[a href="Internetadresse hier einfügen http://www.url"Hier gewünschten Text eingeben[/a]
Statt [ ] eckigen Klammern müssen aber spitze Klammern verwendet werden.
html-seminar.de/befehlsue...rsicht.htm#verweise-links
MfG
ne bis in idem aufweichen??? wer kommt auf solche ideen… dna spuren nach jahren besitzen nicht die unbedingte zuverlässigkeit. beispielsweise könnten die asservate falsch gelagert werden (über den zeitraum von beispielsweise 20 jahren kaum nachzuvollziehen, dass da mal nen tag zwischen war, wo fehler gemacht wurden). so kann es sehr einfach dazu kommen, dass dna-spuren nachweisbar werden, die es vorher nicht gab. )beispielsweise wird blutstaub schnell übertragen.
Was soll denn diese ganze Diskussion über juristische Spitzfindigkeiten hier? Hat ein Jurist jemals die gesellschaftliche Realität wahrgenommen? Diese ist ganz einfach:
Wenn ein Uniformierter (Polizist) einem Nichtuniformierten (normalem Bürger) eins auf die Nase haut oder diesen sogar ins Jenseits befördert, dann ist immer der Nichtuniformierte der Schuldige. In der Vergangenheit war er dann eben schuldig wegen "Widerstandes gegen die Staatsgewalt" oder ähnlichem Unsinn. Heute ist das einfacher: Das Opfer des staatlichen Terrors wird selbst zum Terroristen erklärt und damit werden alle staatlichen Verbrechen legitimiert. So funktioniert sie, die New World Order. Die Staatsparasiten brauchen den Terror, um das Volk in Angst zu halten und einzuschüchtern, damit sie es weiter ungestört abzocken, entmündigen, entwaffnen und ausquetschen können wie eine Zitrone.
@Kommentar 5 und 6:
In der Tat, ich gab mir zur Bestätigung mal die Qual auf der Bild zu surfen.
Während Springer damals zum Schuss auf Ohnesorg über Kurras berichtete (Zitat): "Kriminalobermeister Kurras sah plötzlich sein Leben bedroht. Er dachte an seine Frau daheim, er bekam plötzlich ganz verständliche Angst, wie jeder andere Mensch sie auch in seiner Situation bekommen hätte. Die Rowdys schlugen auf den entsetzten Beamten ein, schlugen ihn sogar krankenhausreif."
heißt es nun in Bild:
"Gab Mielke ihm den Schießbefehl?", "aus anderthalb Metern! In den Hinterkopf!" usw.
"Fehler? Ich hätte hinhalten sollen, dass die Fetzen geflogen wären, nicht nur ein Mal; fünf, sechs Mal hätte ich hinhalten sollen. Wer mich angreift, wird vernichtet. Aus. Feierabend. So iss das zu sehen."
stern.de/politik/historie...enno-Ohnesorg/604175.html
PS: Ohnesorg hat Kurras NICHT angegriffen
Ohnesorg hiess so wie ein übergelaufener Stasimitarbeiter. Stand so im SPIEGEL.