8.6.2009

“Nicht gewünscht”

Wer Handyverträge abschließt, muss auf das Kleingedruckte achten. Manche Anbieter verticken nicht nur Mobilfunktarife, sondern auch Zusatzoptionen. Debitel bietet zum Beispiel ein Jamba-Paket (“gemäß Preisliste”) an.

Für dieses Paket wurden auch Herrn A. sofort die Gebühren abgebucht. Auf mehrmaligen Protest kriegte der Kunde nur folgende Antwort:

Auch die Rücksprache mit Ihrem Mobilfunkanbieter belegte, dass mit Abschluss des Mobilfunkvertrages im Oktober 2008 ein Jamba Info-Kanal mit bestellt wurde

Dabei hat Herr A. sogar alles richtig gemacht. Sein Mobilfunkvertrag sieht an fraglicher Stelle nämlich so aus:

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49 Kommentare zu ““Nicht gewünscht””

  1. herr lehrer herr lehrer meint: (8.6.2009 um 19:21) AntwortenReply to this comment

    Da steht:
    "Jamba-Paket wird automatisch aktiviert, falls nicht anders vermerkt.(gemäß Preisliste)"
    Kreuzchen bei "Jamba-Paket wird nicht gewünscht"

  2. Nik meint: (8.6.2009 um 19:21) AntwortenReply to this comment

    Sollte ich das etwas schwierig zu lesende Bild richtig lesen, dann sieht das Ganze nach einem Selbstgänger aus.

    Gibt's gleich die passende Betrugsanzeige dazu?

  3. Momo meint: (8.6.2009 um 19:27) AntwortenReply to this comment

    Also ich hab ja prinzipiell Probleme damit Kunde zu werden bei einer Firma, bei der ich das Gefühl habe, sie möchte mich betrügen. Am Liebsten deinstalliere ich kurz nach dem Installieren kostenlose Software, wenn sie mir z.B. einen coolen Toolbar unterschieben will, den ich erst mühselig wegklicken muss.

    Gut zu wissen, dass ich deshalb mit der Firma Debitel keine Geschäfte mehr machen möchte.

  4. keiner meint: (8.6.2009 um 19:28) AntwortenReply to this comment

    Das ist doch schon fast Standard, Optionen werden ab-/zugewählt und keinen interessierts. Ich würde gerne mal so ein paar Betrügerfirmen warm sanieren. Oder mal so ein paar Sachbearbeiter an irgendwelchen Körperteilen aufknüpfen. Dann sollte sich das Problem vielleicht reduzieren lassen. Wenn man demnächst für JEDEN Pupsvertrag einen Anwalt braucht ist es soweit…

  5. Andi meint: (8.6.2009 um 19:41) AntwortenReply to this comment

    Schlimm finde ich so etwas. Stellt sich mir fast wie eine Geschlechtskrankheit dar. Außenrum sieht alles sauber aus, aber sobald man kein Kondom überzieht.. hat man "es".
    Ich bin darüber so erboßt, da auch mir bei Abschluss eines Handyvertrages eine Geschlechtskrankheit (- JambaAbo) angehängt wurde. Energisch-genervte Anrufe haben zwar eine "Kündigung" des Jamba Abo's gebracht, jedoch wurde dennoch im nächsten Monat der Betrag abgebucht. Wird dies nicht eingestellt, so hat die Geschichte noch ein "Open-End".

  6. anonym meint: (8.6.2009 um 19:46) AntwortenReply to this comment

    @3 Grundsätzlich ist Ihnen zuzustimmen. Nur: Eigentlich alle Telekommunikationsanbieter versuchen doch heutzutage eine Irreführung der Kunden, und sei es nur durch die völlig unklare Gestaltung Ihrer Angebote. Im T-Punkt z. B. wird man ganz offen angelogen (ist ja nur mündlich, läßt sich hinterher eh nicht beweisen). Die Betrugsabsicht ist doch allen diesen Angeboten, Vertragsentwürfen usw. im Grunde schon eingeschrieben (sage ich). Notfalls versucht man es bei laufenden Verträgen mit falscher Abrechnung und dem konsequenten Ignorieren berechtigter Einwände des Kunden. Die Firmen (nicht nur die Telekoms) wissen genau, dass ihnen in diesem Land nichts passiert.

    Meine Konsequenz daraus ist schon lange, daß ich mit diesen Leuten keine Geschäfte mache, da ich in der guten Lage bin, ihre "Leistungen" nicht zu benötigen. Die Masse der Leute läßt sich aber leider von der unsäglichen Werbung manipulieren. M. E. auch eine Art, mit Freiheit nicht richtig umgehen zu können.

  7. Hondo meint: (8.6.2009 um 19:49) AntwortenReply to this comment

    Gab es da nicht ein Urteil, dass man solche Sachen in Verträgen nicht mehr machen darf? Dinge dürfen nicht automatisch gebucht und nur durch ein Kreuz abgelehnt werden.
    Hätte schwören können, da gab es was…

  8. Name meint: (8.6.2009 um 20:32) AntwortenReply to this comment

    Es ist doch eindeutig, dass das "X" an dieser Stelle als "nein" zu interpretieren ist.
    Also wird die Frage, ob das Jamba-Paket nicht gewünscht wird, verneint.
    Hätte der Kunde ein Häkchen gemacht, dann hätte er auch kein Jamba-Paket bekommen.
    Versteht sich doch von selbst!

  9. gerhardq meint: (8.6.2009 um 20:32) AntwortenReply to this comment

    Das klingt nach einem TK-Anbieter aus Elmshorn. Mit dem haben wir auch Ärger. Die hatten uns eine Gutschrift wegen langjähriger Mitgliedschaft gewährt. Trotz der Gutschrift wurde aber der normale Beitrag abgebucht, so daß wir die Abbuchung zurückholten. Daraufhin erhob dieser Tk-Anbieter dafür Kosten in Höhe von fast 40,-EUR, deren Zahlung wir dann auch verweigerten. Daraufhin wurden die beiden Telefone gesperrt. Einen Monat später erfolgte dann die Gutschrift, aber auf die "Gebühren" für die Rücklastschrift und die Sperrung wollte man zu dem Zeitpunkt nicht verzichten. Darauf kündigten wir den Vertrag fristlos aus besonderem Grund, hier die Leistungsverweigerung. Dann erfolgte eine Gutschrift über die Sperrkosten, aber gleichzeitig wurde uns wegen Nichterreichung des Mindestumsatzes eine Kostenpauschale berechnet, so daß wir wieder einen negativen Saldo haben. Das geht jetzt seit ein paar Monaten so. Eine angedrohte Klage ist nicht eingegangen.

  10. Darkstalker meint: (8.6.2009 um 20:38) AntwortenReply to this comment

    Handy-Shop-Betreiber und Gebrauchtwagenhändler … wenn man da einfach mal 100 Stück verprügelt, trifft man maximal einen, der es nicht verdient hat …

  11. sabbatti meint: (8.6.2009 um 21:26) AntwortenReply to this comment

    Auch u.U. rechtswidrig: Victorvox Costchecker Option

    Meinen Kumpel hatte es bei Victorvox mit der Costchecker Option erwischt:

    Unter bestimmten Umständen kann die vertragsmäßige Vereinbarung der Victorvox Costchecker Option rechtswidrig sein.

    Im zugrundeliegenden Sachverhalt war auf dem Mobilfunkvertrag ein extra Kästchen mit der Überschrift "Kostenpflichtige Zusatzdienste" enthalten, auf dem per Ankreuzkästchen diverse zusätzliche kostenpflichtige Dienste gewählt werden konnten. Nur bei der kostenpflichtigen Costchecker Option war kein Ankreuzkästchen, sondern einfach nur die textmäßige Vereinbarung für diese Option enthalten, die der Mobilfunkantragsteller ggfs. streichen sollte.

    Mit Urteil 118 C 216/09 (noch nicht rechtskräftig) hat das Amtsgericht Kiel entschieden, daß diese Form der Vorauswahl der kostenpflichtigen Option im Zusammenhang mit den anderen anzukreuzenden Optionen davor, eine überraschende Klausel nach §305c Abs.1 BGB darstellt und Victorvox hieraus keinen Zahlungsanspruch begründen kann.

    Gruß,

    sabbatti

  12. Klaus meint: (8.6.2009 um 21:26) AntwortenReply to this comment

    @10: Was hat der Shop-Betreiber mit der Abrechnung zu tun? Er hat vermutlich den Kunden sogar korrekt beraten und das Kreuz zum abmelden des Jamba-Pakets gesetzt. Der Anbieter scheint dies aber wohl zu ignorieren …

  13. dot tilde dot meint: (8.6.2009 um 22:25) AntwortenReply to this comment

    bin ich eigentlich der einzige, der bei debitel immer an "<a href="http://www.google.de/?s=debitare&quot; rel="nofollow">debitare</a>" denken muss?

    .~.

  14. dot tilde dot meint: (9.6.2009 um 00:05) AntwortenReply to this comment

    ach, blöder tippdenkfehler.

    also hier: <a href="http://www.google.de/search?hl=de&site=&q=debitare&btnG=Suche&meta=&quot; rel="nofollow">google-suche nach "debitare"</a>.

    .~.

  15. nichtimtpunktarbeitend meint: (9.6.2009 um 00:59) AntwortenReply to this comment

    @6 "Im T-Punkt z. B. wird man ganz offen angelogen"
    Aha.Gib mir mal konkrete Beweise.

  16. Michael Staehle meint: (9.6.2009 um 01:09) AntwortenReply to this comment

    Ja ja debitel, lustiger Verein. Halten sich an nichts Schriftliches. Beenden dann einseitig den Vertrag. Und auf Nachfrage heißt es dann ich hätte den Vertrag "mündlich" gekündigt. Aus Datenschutzgründen konnte man mir aber leider nicht den Mitarbeiter nennen.

    Damals sagte ich mir dann Sch…verein, gut das ich nicht mehr kündigen musste.

    Gruß Michael

  17. vader meint: (9.6.2009 um 01:10) AntwortenReply to this comment

    @15: Ach Gottchen. Inzwischen sehe ich bei der Frage, ob TK-Anbieter lügen mehr so eine Beweislast-Umkehr. Ich kann schon deswegen annehmen, dass sie lügen, weil (a) es zu ihrem Vorteil ist und (b) folgenlos bleibt.

    Die Evolution bevorzugt in dieser Branche die Lügner. Es ist also a priori anzunehmen, dass TK-Anbieter lügen.

    QED etc

  18. Hunter meint: (9.6.2009 um 05:11) AntwortenReply to this comment

    Siehe auch (getmobile.de / Talkline / Jamba / ADAC):
    Beim Abschluss der Verträge muss Christoph zwingend ein kostenloses Probe-Abo des Handy-Dienstes "Jamba" abschließen. Hier kann sich Christoph nun Klingeltöne, Spiele oder Bilder für sein Handy herunterladen. Weil ihn das nicht interessiert, kündigt Christoph dieses Abo firstgerecht und geht davon aus, dafür nichts weiter bezahlen zu müssen.
    http://www.heise.de/ct-tv/video/2009/05/16/webcast/vorsicht-kunde/137931

  19. fernetpunker meint: (9.6.2009 um 07:01) AntwortenReply to this comment

    @15 Ich bin mal am Telefon über Tarife angelogen worden, von einem Call-Center, das sich als Telekom ausgab, gilt das auch?

  20. Momo meint: (9.6.2009 um 08:08) AntwortenReply to this comment

    @6 Ich denke, das kommt auch ganz auf den T-Punkt an. Der bei uns in Mainz ist eigentlich ganz okay, solange du kein Business-Kunde bist. Dann wiederum hast du dich mit der Telekom-Richtlinie zu schlagen, dass Businesskunden nur von speziell geschulten Business-Mitarbeitern betreut werden dürfen. Wenn dieser grad Kundschaft hat, dann darfst du warten, auch wenn Kollegen grad frei sind. Und wenn diese dich eifrig ansprechen, ob sie was für dich tun können, müssen sie nach Erklären des Problems gleich abwinken "Oh, tut mir leid, da müssen sie dann doch auf den Kollegen warten."

    Ansonsten waren es die Mitarbeiter dort, die meiner Lebensgefährtin empfohlen haben, alle Kündigungen an die Telekom immer per Einschreiben zu machen, weil sie dort gerne "verloren" gehen. Und die gleichen Mitarbeiter haben sich genervt über ihre Vertriebskollegen geäußert "Das glaube ich Ihnen gerne, dass die aufdringlich sind und einen am Liebsten abends stören. Die verdienen ja auch nur an der Provision."

    Vielleicht hilft es ja doch seine Mitarbeiter mit einem festen Monatsgehalt zu bezahlen…

  21. schorsch meint: (9.6.2009 um 08:23) AntwortenReply to this comment

    wer z.b eines der vielen "kostenlosen" angebot von T-offline -mobile etc. nutzen will, MUSS zwingend die option:

    darf mit werbung aller art zugeschüttet werden aktivieren, ansonsten kommt eine fehlermeldung: bitte aktivieren sie alle optionen.

    ich halte das gar nicht mal für schlecht.

    es ist so eine art schalter:

    doof: ja/nein ?

    :-))))))

  22. Lars meint: (9.6.2009 um 09:09) AntwortenReply to this comment

    Wenn ich schon mal mit den "Hallunken" von Hotlinern telefonieren muss dann versuche ich es immer mit ihren eigen Waffen. Fast überall hört man ja "das Gespräch kann zu blabla Zwecken aufgenommen werden. Wenn sie das nicht wollen sagen sie und bescheid". Soetwas ähnliches sage ich immer an Anfang und zeichne das ganze Gespräch IMMER mit meinem Handy auf (kann ja heutzutage fast jedes Gerät). Da hab ich wenigstens keine Probleme mit der Beweisumkehr.

  23. SvenR meint: (9.6.2009 um 09:24) AntwortenReply to this comment

    Ich habe sehr gute Erfahrungen mit dem einfachen Satz "Sie haben doch nichts dagegen, dass ich das Gespräch aufzeichne?" gemacht.

  24. zorro meint: (9.6.2009 um 09:44) AntwortenReply to this comment

    Jaja, die Telekommunikations-Firmen… auf diesem hart umkämpften Markt muss offensichtlich eben auf die kleinen "Tricks" zurückgegriffen werden. Meine Beschwerde, dieses Jamba-Paket habe ich nie gewollt und es möge bitte eingestellt werden, wurde lapidar abgetan: bitte schriftlich "kündigen". Das habe ich dann auch gemacht, und zwar den ganzen Vertrag. Mit dem neuen Prepaid-Tarif zahle ich nun statt ca. 35 EUR monatlich an debitel maximal 8 EUR an callmobile.

    Aber es gibt noch Schlimmere: Besonders mit 1&1 habe ich derzeit leider massive Probleme, da soll ich 35 EUR für "Viren-Scanner" zahlen (brauch ich nicht, hab ich nicht bestellt), da wird von veralteten Bankverb. abgebucht, Kündigungen kommen nicht an und der Gipfel: Man kann denen nichts faxen. Ein starkes Stück, in Zeiten der Impressums-Pflichten.

    Hier ist dringendst die Politik gefragt.

  25. mez meint: (9.6.2009 um 09:44) AntwortenReply to this comment

    Ich hab sehr gute Erfahrungen mit dem Satz: Ich habe kein Interesse, schönen Tag noch. >Aufleg.

  26. Benzo meint: (9.6.2009 um 11:03) AntwortenReply to this comment

    Anruf (durch Call Center, im Auftrag) von Alice/Hansenet:
    "Dürfen wir Ihnen Informationen zum Security-Pack zusenden?!"

    Meine Antwort (wörtlich!):
    "Ja, aber nur wenn ich dadurch keine vertragliche Verpflichtung eingehe und mir keine Kosten entstehen."

    Ergebniss:
    Auf der nächsten Monatrechnung tauchte das "Security-Pack" als kostenpflichtige Zusatzoption auf…

    Diese Art von Call-Center Vertrieb mit derartigen Methoden ist in den letzten Jahren wirklich zur Plage geworden.
    Gerade bei einer, in diesem Fall, so deutlichen Ansage meinerseits ist es einfach nur noch eine Frechheit!

  27. Darkstalker meint: (9.6.2009 um 11:08) AntwortenReply to this comment

    @25: Selbst wenn sie "Nein" gesagt hätte, einfach mal dazubuchen und schauen wie sich der Kunde verhält. Zurücknehmen kann man immernoch. Und mit denen, die einfach die Klappe halten und sich nicht wehren, macht man das Geschäft.

    Abo-Falle = Call-Center-Verarsche = "Zusatz-Optionen" = (Insert scam scheme) = Alles dasselbe

    Alles eine große Betrugsmasche, die sich durch diejenigen finanziert, die sich nicht rechtzeitig und laut genug wehren.

  28. MARK meint: (9.6.2009 um 11:30) AntwortenReply to this comment

    @ 24 Aber es gibt noch Schlimmere: Besonders mit 1&1 habe ich derzeit … .

    Diese Firma ist echt die Härteste.
    1. Hatte einen alten Vertrag. 3 Monate Kündigungsfrist. Ich kündige und dann kommt drei Monate vor Jahresfrist. FALSCH – ich hatte noch die alten ABG. 1und1 legte aber die neuen zugrunde. Eingehen auf meine Argumente (-), ich hörte auf zu zahlen. Post vom Inkassobüro. Ich bat darum, endlich mal aufzuhören zu bellen und den Mahnbescheid zu schicken, damit ich widersprechen könne. Nix kam!
    2. Domain gekündigt. Irgendwann rausbekommen, dass die fleissig unter irgendeiner Nummer weiterabgebucht haben. Ist mir nicht aufgefallen, da ich mehrere Verträge hatte. Habe mich beschwert. Tja, die domain habe ich gekündigt, aber leider nicht den dazugehörigen Webhosting Vertrag. Haha, wenn eine Domain nur an einen Webhosting Vertrag gekoppelt ist, dann macht dieser ohne die Domain überhaupt keinen Sinn … .
    Bei Auslegung der Kündigung und ohne böse Willen … .
    3. Gleiche Domain – den Webhosting Vertrag gekündigt. Leider per mail, habe extra nachgefragt, ob diese Kündigung ihren gehobenen Ansprüchen genügt. Keine Antwort, aber andere Kündigung in der gleichen mail akzeptiert. Ein Jahr später wieder abgebucht. OK, beschwert und dann einen Verweis bekommen, dass nach AGB die Kündigung in Schriftform erfolgen muss … . Schwachsinn!
    4. Anderer Domain Vertrag. Abgeschlossen mit 0,99 DM pro Monat. Mittlerweile kostet das Gesamtpaket über 30 EUR im Jahr. Warum? Ganz einfach, das Ursprungspaket gibts nicht mehr und so hat man den Vertrag mehrfach an neue Pakete angepasst. Ganz ohne Benachrichtigung etc. .

    Bevor ich mit der Firma nochmal einen Vertrag abschliess, hack ich mir lieber die Hand ab. Selbst die ihre Produkte verschenken würden – ich würds nicht mehr nehmen.

    By the way – habe fast mein 2. Staatsexamen in Jura. Bin also einigermaßen frisch im Zivil- und Prozeßrecht. Andere Kollegen hat es noch übler erwischt … .

  29. Darkstalker meint: (9.6.2009 um 11:37) AntwortenReply to this comment

    @27: Was lernen wir daraus? Gestaltungsrechte schriftlich und nach Möglichkeit immer per Einschreiben ausüben :o) Die 3 Euro sind den Seelenfrieden wert.
    Korrespondenz grundsätzlich niemals mündlich betreiben; wenn man angerufen wird, auf schriftlicher Kommunikation bestehen.
    Und spätestens nach der ersten außergerichtlichen Mahung sofort zu einem (befreundeten) Anwalt, und die Gebühren auch gleich noch mit in Rechung stellen. (Da kann man dann hinterher mal schön von Essen gehen mit dem Anwalt *g*)
    Nur so und nicht anders kann und sollte man diesem widerwärtigem Geschäftsgebahren begegnen.
    Wehret den Anfängen – kauft nicht bei Betrügern!

    Und viel Erfolg im Examen ;)

  30. zorro meint: (9.6.2009 um 11:46) AntwortenReply to this comment

    @27:

    Tröste dich, ich habe sogar schon die 2 Examen und bin trotzdem ganz schwer in die 1&1 Mühlen geraten ;)

    Seit meiner Mitteilung per Einschreiben, dass ich nur noch auf Klageschriften reagiere und jede weitere E-Mail entsprechend verfolgen werde, ist übrigens Ruhe. Drölfmillionen Schreiben weniger die Woche!

  31. flx meint: (9.6.2009 um 12:19) AntwortenReply to this comment

    Die Post macht das übrigens sehr änlich:
    Ich hab jetzt die Details nicht mehr genau im Kopf aber wenn man bei denen einen Nachsendeauftrag stellt gibt es irgendwo unten auf dem Formular eine Klausel, wo man der weiteren Verwertung seiner Adressdaten widersprechen kann (wobei das ganze so formuliert ist, dass es erstsmal plausibel klingt nicht zu widersprechen).

    Vor ca. 2 Jahren habe ich bei meinem Nachsendeauftrag auf jeden Fall ausdrücklich widersprochen und erhielt dann ein paar Wochen später eine Postkarte auf der sinngemäß stand, dass ich mich doch sicher geirrt habe und die Post deshalb das "feature" einfach mal so für mich aktiviert. Außer ich widerspreche nochmals ausdrücklich innerhalb 14 Tagen (oder so). Toller Service der Post…

    Es machen also nicht nur die Mobilfunkfirmen.

  32. Andre/STB meint: (9.6.2009 um 12:21) AntwortenReply to this comment

    @24, @29: Und das trifft nicht nur euch Kunden. Wir z.B. als Dienstleister die auch Hosting anbieten katzbalgen sich mit dem Verein mit den beiden 1'sen auch regelmäßig. Jedesmal wenn ein Kunden von denen per KK zu uns umzieht die tollsten Sachen. Domain-Transfers werden grundlos abgelehnt trotz das der KK korrekt vorliegt, dann werden Domains die zu Datum X übernommen werden sollen weil da der Vertrag ausläuft Tage vorher zur Registrierungsstelle zurückgegeben – da mußte die dann erstmal wieder abfischen und all solche Späße.
    Mein Lieblingsgrund von denen bisher: Man könne die Domain nicht aushändigen weil auf dem KK nicht der Geschäftsführer unterschrieben hätte, es müße der gleiche sein wie auf der Bestellung. Dumm nur das der alte Geschäftsführer verstorben war und es folglich halt nunmal einen neuen gab.

    Der helle Wahnsinn bei denen …

  33. anonym meint: (9.6.2009 um 12:23) AntwortenReply to this comment

    @15 Wenn man den Mitarbeiter im T-Punkt (ohne direkte Zeugen) fragt: Das ist der niedrigste/billigste Tarif? Und er bejaht das eindeutig. Wenn man dann hinterher feststellt, daß es nicht gestimmt hat und es nur der zweitniedrigste war (und diesen Tarif schriftlich korrigieren lassen muß). Dann hat sich zumindest die DTAG wieder um einige Euros bereichert. Warum hat die Firma wohl so viele Tarife mit seltsamen Namen, die wenig aussagen, sich aber häufig ändern?

    Selber schuld als Kunde, daß man sich nicht doch noch besser vorbereitet hatte. Denn das das vorsätzlich passiert, darf man zumindest vermuten. Wie könnte es sonst sein, daß die Telekoms sich immer ausnahmslos zu ihren Gunsten irren?

    Lesen Sie bitte auch @17, es könnte Ihren Horizont erweitern.

  34. maximus meint: (9.6.2009 um 13:13) AntwortenReply to this comment

    Man braucht keine Verschwörung vermuten, wenn Dummheit als Erklärung vollkommen ausreicht.

  35. Matthias meint: (9.6.2009 um 13:23) AntwortenReply to this comment

    Andere Unsitte von Arcor & Co: Anrufe mit unterdrückter Rufnummer.

    Ist extrem irritierend, vor allem wenn die dann persönliche Details wie Geburtsdatum u.ä. diskutieren.

    Noch irritierender, weil das doch gerade gesetzlich verboten wurde (aber das gilt wohl nur für reine Werbeanrufe, und nicht für telefonische Rückfragen?)

    Naja, aufregen bringt nix

  36. anonym meint: (9.6.2009 um 13:30) AntwortenReply to this comment

    @34 Man braucht "brauchen" nicht zu gebrauchen, wenn man es ohne "zu" tut.

  37. Jupp Müller meint: (9.6.2009 um 13:45) AntwortenReply to this comment

    Lustig wird es erst dann, wenn man plötzlich (nach vier Jahren!!) eine SMS aufs Handy bekommt, in der man informiert wird, dass man nun ein Klingelton-Abo abgeschlossen hätte! Und kurz darauf werden von e-plus dann 4,99 € berechnet (per SMS).

    Das Beste: Wer, wann, wo und warum das "Abo" angeblich abgeschlossen hat, konnte e-plus nicht sagen. Nur, dass der Anbieter irgendwo in Singapur (!) sitzen würde.

    Ach ja: Die gesamte e-plus Kundenservice-Abteilung ist die nächsten Tage wegen absoluter Taubheit nach einem kurzen Telefonat mit mir telefonisch nicht erreichbar!

    Mein Geld habe ich übrigens von e-plus als Gutschrift (per SMS) wieder bekommen …

    @35 (Matthias): Meines Wissens sind Anrufe von Call Center mit unterdrückter Rufnummer seit einigen Tagen/Wochen verboten! Mal die zuständige Aufsichtsbehörde informieren …

  38. anonym meint: (9.6.2009 um 14:23) AntwortenReply to this comment

    @37 Wenigstens vom Prinzip her ist es doch hier sehr einfach: Der Anbieter ist im Zweifelsfall in der Beweispflicht, daß ein gültiger Vertrag besteht. Diesen Beweis wird er nicht erfolgreich antreten können. Man zahlt das Geld nicht bzw. läßt es von seiner Bank zurückbuchen. Man sorgt durch schriftliche Info an seine Bank dafür, daß diese Firma nie wieder etwas vom Konto abbuchen kann. Man benötigt hier also keinerlei Telefongespräch.

  39. Darkstalker meint: (9.6.2009 um 14:48) AntwortenReply to this comment

    @38: Das funktioniert und stimmt, aber das kann nicht der Weisheit letzter Schluss sein. Wieso soll der Kunde auch nur einen Finger dafür krumm machen müssen, sein Geld vor unlauterer Abbuchung zu beschützen? Ich will mich nicht (ggf. sogar gerichtlich) darum streiten, dass kein Anspruch gegen mich besteht.
    Sollte es nicht eher so sein, dass derjenige, welcher Geld möchte, sich Arbeit machen muss um es zu bekommen?
    Die ganze Abbucherei, Lastschrifterei, Jambarei (und alles, was einem sonst noch so als "Fantastische Erleichterung im Zahlungsverkehr" vorgegaukelt wird) – da wird Geld genommen, auf das (wohl) kein Anspruch besteht, und dann ist der "Kunde" (lies: "Betrogene") im Zugzwang, sein Geld vor diesem Zugriff zu bewahren. Vielleicht sollte man einfach bei der Bank ansetzen: Ohne eindeutige Genehmigung durch den Berechtigten (=Kontoinhaber) sollte schlichtweg kein Dritter einfach so irgendwas buchen können. Aber das würde ja Arbeit für die Banken bedeuten, eine Kontrolle durchzuführen – und die Banken haben ja schon genug damit zu tun, sich die Taschen vollzumachen. Da kann natürlich keine Zeit mehr für Kundenservice bleiben. Alle meckern über Arbeitslosigkeit. Ein etwas geschulter 1-Euro-Job Kontrolleur könnte den Posten prima füllen.

    Leider greifen da die Straverfolgungsbehörden nicht konsequent ein. (Können Sie allerdings auch kaum, weil ja nicht jeder für 4,99 Euro gleich eine Anzeige schreibt.) Jeder, der Opfer dieser Masche wird, sollte sofort und mit der kompletten Bandbreite der rechtlichen Mittel reagieren. Das Problem würde sich in kürzester Zeit erledigen.
    Wer hat schon Lust, wegen gewerbsmäßigen Betruges dranzukommen und mit täglichen negativen Feststellungsklagen überzogen zu werden?
    …außer Frau hoffentlich-bald-ex-RA´in Günther aus München natürlich…

  40. anonym meint: (9.6.2009 um 15:06) AntwortenReply to this comment

    @39 Stimme Ihnen in fast allen Punkten zu. Nur muß sich jeder auch irgendwie mit der Realität arrangieren. Was mich einfach stört, das ist, wenn so viele Leute den Firmen hektisch hinterhertelefonieren, ohne letztlich was zu erreichen, vor allem erlangen sie dadurch keinerlei Belege für ihr Handeln.

    Daher nur mein Vorschlag: ein Einschreiben und Ende. Wenn die Firma was will, muß sie tätig werden, nicht ich. Man muß ihr deutlich zeigen, wer das Heft in der Hand hat. Daß jeder Privatmensch sein Girokonto im Blick haben müßte, ist eigentlich eine Selbstverständlichkeit. Ihre Geldbörse ist sicherlich auf der Staße regulärerweise auch geschlossen, und das ist korrekt so. Daß im Grunde jeder vom Girokonto abbuchen kann, muß vom Kontoinhaber berücksichtigt werden. Wie viele Leute kontrollieren ihre Auszüge nicht oder nicht in ausreichender Tiefe, dabei wäre es ihre Pflicht als Kontoinhaber.

    Ich vermute, wenn alle, wie Sie es hier ansprechen, Strafanzeigen gegen Firmen schreiben, auch im Bagatellfall, wird das nicht nur nicht viel bewirken, sondern irgendwann wird man das seitens der Justiz unterbinden wollen, eben wegen der Überlastung der Justiz.

  41. Bobby meint: (9.6.2009 um 17:10) AntwortenReply to this comment

    @7 Formularmäßige Opt-Out-Erklärung

    BGH 16.07.2008 – Az. VIII ZR 348/06

    "Nach der unwirksamen Klausel muss der Kunde im Vertrag ein Kreuzchen machen, wenn seine im Formular angegebene Email Adresse und die aufgeführte Handynummer nicht für Werbezwecke genutzt werden sollen. Der Kunde musste also aktiv die Werbemaßnahmen durch Setzen des Kreuzchens ablehnen. Dies sah der BGH als unzulässig an."

  42. mcbexx meint: (9.6.2009 um 17:16) AntwortenReply to this comment

    Ich weiß von jemandem aus dem Bekanntenkreis, der bei einem Mobilfunkreseller arbeitet, dass es durchaus Methode hat, Zusatzoptionen oder gar Handyversicherungen "irrtümlich" zu buchen. 6 von 10 Kunden bemerken dies in der Regel nicht oder unternehmen nichts dagegen. Bei den anderen wird der Fehler mit dem Ausdruck des Bedauerns korrigiert.

    Unterm Strich rechnet es sich halt und das Risiko ist gleich Null – eine Gutschrift ist ja schnell erstellt.

  43. Darkstalker meint: (9.6.2009 um 17:20) AntwortenReply to this comment

    @40: Eben weil die Justiz sich mit solchem Scheiss (Entschudligung) nicht andauernd rumschlagen wollen würde, würde sie sich des Mittels bedienen, das in solchen Fällen funktioniert. Einfach mal ein Exempel statuieren. (Dafür kann man sich ja den Laden raussuchen, der die meisten Leute über den Tisch zieht, muss man halt die Anzeigen auswerten und eine Strichliste führen – Klingt nach einem klassichen Ermittlungsauftrag an die Herren in grün-weiss, bzw. blau, bzw. schwarz, je nach Bundesland *g*)
    Und die ersten Male stellt man es noch ein, dann gegen Auflage, und dann schnappt man sich irgendwann mal einen von den Spinnern und knüpft ihn (metaphorisch) am nächsten Baum auf. Mal sehen, wer dann noch die (metaphorischen) Eier in der Hose hat, diese Spielchen weiter zu spielen.

    Dass man das eigene Konto im Blick haben sollte ist schon klar. Das man das tun muss, weil da draussen fiese Abzocker rumlaufen, ist aber schade. Ich rede ja nicht vom Gelegenheits-Gauner, der hier und da mal 40 Euro abbucht. Nein, das sind große Firmen mit unglaublichen Umsätzen und die machen tagtäglich im großen Stil Buchungen, zu denen sie kein Recht haben. Da sollte man – gern auch politisch – dazwischenhauen.

  44. ui meint: (9.6.2009 um 17:25) AntwortenReply to this comment

    Ist noch die Frage was das Jamba-Paket ist, vielleicht ist es eine Zusatz Option, die darin besteht, dass man nichts von Jamba möchte.

  45. Marcel meint: (11.6.2009 um 01:52) AntwortenReply to this comment

    > Hier ist dringendst die Politik gefragt.

    Fragt sich nur, was die tun soll. Juristisch scheint das ganze ja schon klar zu sein – der Kunde muß letztendlich nicht zahlen.

    Nur darf er eben – wie bei so vielen Dingen im Leben – nicht den Kopf in den Sand stecken sondern er muß belegbar "njet" sagen und dabei bleiben, sprich wenn das nix fruchtet den Geldhahn zudrehen.

    Wenn ich eine falsche Rechnung bekomme und die klaglos bezahle und auch danach nix unternehme, dann ist das Geld weg. Dagegen läßt sich präventiv nunmal wenig machen, denn man kann ja nicht per se alle Rechnungen verbieten und so sind dann eben auch grob falsche Rechnungen möglich.

    Daß das unseriöses Geschäftsgebaren ist, steht auf nem anderen Blatt. Mehr als solche Ansprüche nichtig zu machen, kann der Gesetzgeber allerdings kaum tun. Die Strafrechtskeule ist bei solchen Grenzfällen nunmal eher unwirksam.

  46. anonym meint: (11.6.2009 um 11:50) AntwortenReply to this comment

    @46 Der Gesetzgeber könnte sehr wohl etwas tun, wenn er nur wollte. Er will aber nicht! Er könnte hohe, sehr hohe Geldstrafen verhängen für jeden einzelnen nachgewiesenen Fall eines Fehlverhaltens einer Firma. Wenn bei jedem Fall eine Firma 250 000 Euro Strafe zahlen müßte, dann wäre schnell Schluß mit den Betrugsversuchen der Telekoms. Als Privatmensch kann man ja u. U. auch mit solchen Strafen bedroht werden. Die Firmen werden hier eindeutig geschont.

    Daß der Gesetzgeber Verbraucher nicht besser schützen will, hat doch erst gerade die Gesetzesveränderung bei cold calls gezeigt. Im Grunde war es kaum etwas Neues, was da verabschiedet wurde. Daß am Telefon geschlossene Verträge generell ungültig seien (man könnte bestimmte Ausnahmen vorsehen), hat der Gesetzgeber verhindert!

  47. Zhuk -der Klaus- meint: (12.6.2009 um 16:32) AntwortenReply to this comment

    Ich hatte das Vergnügen, bei der T-Com Fehl- und Falschbuchungen am Telefon heilen zu dürfen – ich war Call-Center-Agent. Sobald ich auch nur T-Punkt hörte, schlug ich die Hände überm Kopf zusammen. Das ganze war ein grausliches Elend, eine Mischung zwischen Unwissenheit, vorsätzlicher Unwahrheit und Fehlern beim Recherchieren/Buchen. Damals gab's noch ein Problem, sobald jemand "Entertain" gebucht hatte, wurde er das Produkt nie wieder los. Es ging ganz einfach nicht rauszulöschen. Das muss man dem Kunden mal erklären, ohne für Unfähig gehalten zu werden…

  48. Moskauer meint: (13.6.2009 um 00:45) AntwortenReply to this comment

    The Phone House sollte man auch meiden, schlimmer als Debitel!!!
    Zusätzliche JAmba pakete, zusatzoptionen werden dazugebucht!!!
    Also liebe Freunde finger WEG!

    mfg

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