„Nicht gewünscht“

Wer Handyverträge abschließt, muss auf das Kleingedruckte achten. Manche Anbieter verticken nicht nur Mobilfunktarife, sondern auch Zusatzoptionen. Debitel bietet zum Beispiel ein Jamba-Paket („gemäß Preisliste“) an.

Für dieses Paket wurden auch Herrn A. sofort die Gebühren abgebucht. Auf mehrmaligen Protest kriegte der Kunde nur folgende Antwort:

Auch die Rücksprache mit Ihrem Mobilfunkanbieter belegte, dass mit Abschluss des Mobilfunkvertrages im Oktober 2008 ein Jamba Info-Kanal mit bestellt wurde

Dabei hat Herr A. sogar alles richtig gemacht. Sein Mobilfunkvertrag sieht an fraglicher Stelle nämlich so aus:

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