Es ist eigentlich recht interessant, dass die Interpretation von "Auge um Auge", die hier zitiert wird, eigentlich falsch ist. Der Talmud bringt das gleiche Beispiel:
Person A schlägt Person B willentlich das Auge aus. Wenn das Gericht nun anordnet, dass nächsten Dienstag das Gericht kommt um Person A auch das Auge auszuschlagen, dann wird die Person A vor Angst sterben oder verrückt werden. Dann ist es nicht Auge um Auge, sondern Auge um Leben oder Auge um Verstand. Das wäre falsch. Darum soll man eine Geldsumme bestimmen, welche als Schadenersatz vom Täter an das Opfer gezahlt wird. Und es steht Auge um Auge, Zahn um Zahn, weil jeder vor dem Gesetz gleich sein soll. Person A muss das gleiche Geld für ein Auge bezahlen, wie jeder andere, auch wenn er reich und angesehen ist. Es darf nicht sein, dass er für's Auge wie für den Zahn bezahlt oder für den Zahn wie für das Auge, nur weil er reich oder arm, angesehen oder nicht angesehen ist.
Also ist Auge um Auge, Zahn um Zahn nicht so weit von unserem Rechtsempfinden entfernt, und es ist interessant zu sehen, wie es falsch angewandt werden kann.
vj meint:
(12.6.2009 um 18:34) Antworten
"Da besteht ein Beurteilungsspielraum Die Rechtssprechung spricht davon, dass man mit bestehender Geschwindigkeit mindestens 20 Sekunden lang fahren sollte, bevor das nächste Hindernis auftaucht."
20 Sekunden sind aber schneller vorbei, als man meint. Wenn die Wagen vor mir jede Lücke dieser Größe nützten hätte ich auf der AB deutlich mehr Freude. Tatsächlich fahren die meisten doch erst dann rechts rüber, wenn keiner mehr vor ihnen ist. Dieses Herdenverhalten führt mE wesentlich zur Kollonnenbildung auf der linken Spur. Und die Aufweichung des Rechtsfahrgebots auf der Mittelspur hat zur Folge, dass oft in der rechten von drei Spuren am wenigsten Verkehr ist, jedenfalls an Sonn- und Feiertagen, wenn keine LKW fahren.
peter66 meint:
(12.6.2009 um 18:41) Antworten
Was fehlt?
Grüner Justizsenator will Internetzensur:
ob die interpretation eigentlich falsch ist, ist eine frage, welcher ansicht man folgt. soweit ich weiß, wird die formulierung durchaus unterschiedlich interpretiert, nämlich entweder als schadenersatz oder als vergeltungshandlung.
auch ist eine geldentschädigung nur dann was wert, wenn der schädiger zahlen kann.
ich würde außerdem sagen, daß unsere rechtsordnung dem gedanken des ausgleichs, den sie schildern, gerade nicht besonders rechnung trägt. strafrechtlich betrachtet wird das opfer nicht entschädigt (was aber dem prinzip des auge um auge entsprechen würde), zivilrechtlich sind die schadenersatzbeträge, die zugesprochen werden, einerseits niedrig und andererseits entsprechen sie nicht dem gedanken der gleichwertigkeit, unabhängig davon, ob der schädiger arm, reich oder prominent, ausländer, schwarz oder weiß ist.
Ich kenne keine talmudische Interpretation von "Auge um Auge, Zahn um Zahn", die als Vergeltungshandlung verstanden wird. Wenn es einen Verweis gibt, würde ich mich sehr freuen etwas dazuzulernen.
Da stimme ich natürlich zu, dass wir hier nicht den Schadenersatz haben, aber die philosophische Idee von "Auge um Auge, Zahn um Zahn" ist die Vergeltung nicht mehr auszuüben und diese in eine standardisierte Bestrafung zu verwandeln und die Idee, dass jeder Mensch vor dem Gericht a priori gleich sein soll. Es tut mir leid, wenn ich mich missverständlich ausgedrückt habe.
-stm meint:
(12.6.2009 um 19:04) Antworten
im übrigen, so jedenfalls mein Wissensstand, ist "Auge um Auge" ein Schritt Richtung Verhältnismäßigkeit gewesen, weg von "Du hast mir XXX getan, dafür bringe ich Dich um!"
(tr) meint:
(12.6.2009 um 19:47) Antworten
@8 ik
nun, wenn sie mich so fragen, muß ich passen, ich bin kein kenner des talmud und dessen interpretationen. aber ich bin der meinung, daß das prinzip auge um auge, zahn um zahn nicht nur im talmud hinterlegt ist und interpretiert wird. da die angesprochene verurteilung im iran erfolgt ist, sind wohl eher die interpretationen zum koran als zum talmud maßgeblich.
und da würde ich mich jetzt nicht festlegen wollen, ob der koran oder der talmud bzw. welche jeweiligen interpretationen richtig sind :-)
man sollte aber eine straftat und dessen verurteilung und die in diesem zusammenhang angewendeten grundsätze (hier: auge um auge etc) an dem recht messen, welches anzuwenden ist.
die im koran enthaltene formulierung wird offenbar als vergeltungshandlung interpretiert.
gnugamel meint:
(12.6.2009 um 19:52) Antworten
@ik
Es wird aber aus dem alten Testament zitiert, da ich leider nicht weiß, zu welcher Zeit die entsprechende Textstelle genau entstand, gehe ich einfach mal von ca 700v. Chr. aus.
Man muss also davon ausgehen, dass es in genauer der Art gemeint war, wie es damals gehandhabt wurde.
Es ist also durchaus keine falsche Auslegung. Zwar hat (z.b) das Judentum dies meines Wissens nach in der Tat eher per Geldstrafen oder ähnlichem erledigt, jedoch waren global gesehen damals durchaus noch drakonischere Maßnahmen möglich. Der Ausspruch ansich ist schließlich noch bedeutend älter
Zumal es bei einer klaren Geldstrafen-Auslegung Probleme mit der hohen Stellung des Lebens in eben diesen Schriftstücken geben sollte.
Aber ich bin auch kein Experte :-)
Aus unserer Sicht in unserem Rechtssystem und mit den heutigen (gemäßigten) Religionen mag diese Interpretation falsch sein, aber wir sollten doch bitte endlich einmal aufhören uns als Maß aller Dinge zu sehen.
derRösrather meint:
(12.6.2009 um 21:21) Antworten
zu Salesch und Konsorten
Eh .. die Fussije ist doch Klasse! Lernt man doch, das unsere Gerichte nix anderes sind als großes Kasperle-Theater. Und was gibt es sonst noch? Ach ja .. die Jugendrichterin Herz. Sie war doch so niedlich in ihrer Inkompetenz! Wer wollte da nicht freiwillig und mit Freude von Ihr verurteilt werden? Nicht zu vergessen ist auch der Familienrichter Engeland. Er (oder Es?) war doch die "fescheste Braut" unter den männlichen Richtern die Ich bisher gesehen habe. Was habe ich gezittert wenn er "ausgeflippt" ist und ganz ganz Böse wurde. Seine verbalen Wattebäuschen waren wie Nadelstiche auf einer Elefantenhaut…
… bitte nehmt mir jetzt doch nicht den letzten Respekt vor der Justiz :/
ik meint:
(12.6.2009 um 21:45) Antworten
@#8 (tr) und @#11 gnugamel
Ich meinte es eher anders. Mir ist vollkommen egal welche Gesetze in dem Iran gelten. Und ich bin mir ziemlich sicher, dass das religiöse Gericht dort sich viel besser in den Gesetzen der Scharia auskennt als ich. Und vermutlich beruht die Rechtsprechung auf einem Vers aus dem Koran oder einem Hadith. Was ich eher interessant fand, dass hier im Lawblog das mit "Auge um Auge" betitelt wurde. Auch benutzt der Autor des Spiegel Artikels einen Verweis auf das "Alte Testament". Genau das habe ich als falsch bezeichnet.
cheffe meint:
(12.6.2009 um 23:03) Antworten
kipo soll vom europavertrag ablenken.
mehr nicht.
weil: kipo gab es immer. wieso jetzt so massiv?
richtig: um abzulenken.
suki11 meint:
(13.6.2009 um 00:07) Antworten
Wenn wieder jemand auf der Autobahn so komatös die linke Spur blockiert, gibt es nur eines: rechts überholen!
Das schont die Nerven aller Beteiligter und man ist kein böser Drängler.
Diese ganzen Schnarcher haben ja auch noch das Recht auf ihrer Seite!
Wir sind ein Volk von Rentnern!
Jan meint:
(13.6.2009 um 01:53) Antworten
@5 (peter66) : Bin ich der Einzige, dem das so geht, oder sieht noch jemand in dem verlinkten Artikel keinen Hinweis auf einen Wunsch nach Zensur des Internets durch besagten Grünen? Aber hauptsache mal ein bisschen Hatz betrieben, gegen die "Öko-Idioten".
So wie ich das sehe, geht es darum, ein Gesetz den aktuellen Gegebenheiten anzupassen, was (denke ich) dann doch häufiger passiert. Mitnichten fordert er eine Internetzensur.
@15 (suki11): Ich benutze dann immer einmal die Lichthupe. Habe ich in der Fahrschule so gelernt, laut Fahrlehrer sei das ein erlaubtes Zeichen um außerorts einen Überholvorgang anzukündigen. Wenn das nichts hilft, dann wird langsam hinterher gefahren. Wäre ja noch schöner, wenn ich ein Knöllchen oder noch besser einen Punkt bekomme, nur weil irgendwelche Idioten meinen, die Autobahn gehöre ihnen.
Jens meint:
(13.6.2009 um 02:18) Antworten
"2003 reichte Mohr wegen der langen Verfahrensdauer Klage gegen die Bundesrepublik beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ein."
"Individualbeschwerde" heißt das.
Jens meint:
(13.6.2009 um 02:18) Antworten
"Die Richter ordneten 2006 einen Vergleich von Bauer Schmidt mit der Bundesrepublik an. Der Landwirt erhielt zwar 8800 Euro"
(5) Außerhalb geschlossener Ortschaften darf das Überholen durch kurze Schall- oder Leuchtzeichen angekündigt werden. Wird mit Fernlicht geblinkt, so dürfen entgegenkommende Fahrzeugführer nicht geblendet werden.
Von "einmal (Licht)hupe" steht da nix :)
@ja-sager meint:
(13.6.2009 um 03:14) Antworten
ist die "Licht"hupe nicht ein "Leucht"zeichen ?
Euripides meint:
(13.6.2009 um 08:29) Antworten
@3, 11, Auge um Auge: Also meines Wissens nach wurde die entsprechende Stelle im Alten Testament vom Codex Hammurapi übernommen (ca. 1750 v. Chr.) – und damals war es auch wirklich so gemeint:
§ 192: Wenn ein Mann einem Manne einen Zahn ausgeschlagen hat, wird sein Zahn ausgeschlagen.
§ 230: Wenn ein Baumeister ein Haus nachlässig errichtet hatte, es eingestürzt war und beim Einsturz den Sohn des Hauseigentümers erschlagen hat, wird der Sohn des Baumeisters getötet.
Mahatma Gandhi dazu: "Auge um Auge – und die ganze Welt wird blind sein."
nochn Auge meint:
(13.6.2009 um 10:39) Antworten
Die Auge-um-Auge Regelungen muß man im damaligen Kontext der Vermeidung von Blutrachefehden sehen.
Es brachte folgende Vorteile:
1. Die private Rache/Strafe wird an die Gemeinschaft deligiert.
2. Die Strafe wird auf den angerichteten Schaden begrenzt.
thomas meint:
(13.6.2009 um 10:39) Antworten
Nunja, solange die leute auf der Autobahn über kilometer grundlos links fahren dürfen sie sich nicht wundern, wenn ich dann rechts überhole.
4thmarch meint:
(13.6.2009 um 10:45) Antworten
Nunja, wer schon schon mal rechts überholt wurde, wird sich gut überlegen, ob er wirklich einfach so die linke Spur verlassen will.
twex meint:
(13.6.2009 um 10:53) Antworten
@3. ik:
Wo im Talmud finde ich das von Ihnen angeführte Beispiel?
thomas meint:
(13.6.2009 um 10:54) Antworten
Warum? Man muss immer damit rechnen, dass von rechts wer kommt (stichwort kolonnenverkehr). Ich red hier auch nicht von "mit 100km/h geschwindigkeitsüberschuss vorbeikrachen" sondern gemütlich mit 30km/h vorbei fahren.
Wer das seelisch ned packt soll bitte den schein abgeben…
4thmarch meint:
(13.6.2009 um 11:13) Antworten
Man muss immer damit rechnen, dass von rechts wer kommt, da ist links bleiben eine naheliegende Überlebensstrategie.
ik meint:
(13.6.2009 um 11:41) Antworten
@25 twex
בבא קמא פד א
Steht zwar nicht wörtlich so drin, das würde ich aber aus der Diskussion so ableiten.
twex meint:
(13.6.2009 um 13:06) Antworten
Danke für den Hinweis, ik. Zwar beherrsche ich kein Hebräisch, aber Google reicht aus, die entsprechende Stelle in der Soncino-Übersetzung zu finden (Baba Kama 83b).
Das ist in der Tat eine sehr interessante Diskussion des Für und Wider der allegorischen Auslegung des entsprechenden Verses. Ihre Interpretation, ik, konnte ich unter den verschiedenen Meinungen der Rabbiner zwar noch nicht wiederfinden, dafür aber andere gute Denkanstöße. Z.B: Wenn es wörtlich gemeint ist, wie kann man den Gleichheitsgrundsatz wahren, wenn ein Blinder einen Blinden blendet, oder einer mit kleinen Augen einen mit großen?
Worauf dann gleich ein anderer Rabbiner entgegnet: Wenn ein Zwerg einen Riesen tötet, ist es auch gerecht, den Zwerg nur einmal hinzurichten.
Ich kann nicht erkennen, daß die Spannung zwischen den verschiedenen Rechtsauffassungen hier wirklich befriedigend aufgelöst wird, aber es ist ja auch ein schwieriges Thema.
ik meint:
(13.6.2009 um 13:17) Antworten
@twex
84a
Abbaye said: [The principle of pecuniary compensation] could be derived from the teaching of the School of Hezekiah. For the School of Hesekiah taught: Eye for eye, life for life,10 but not 'life and eye for eye'. Now if you assume that actual retaliation is meant, it could sometimes happen that eye and life would be taken for eye, as while the offender is being blinded, his soul might depart from him. But what difficulty is this? perhaps what it means is that we have to form an estimate,11 and only if the offender will be able to stand it will retaliation be adopted, but if he will not be able to stand it, retaliation will not be adopted? And if after we estimate that he would be able to stand it and execute retaliation it so happens that his spirit departs from him, [there is nobody to blame,] as if he dies, let him die. For have we not learnt regarding lashes: 'Where according to estimation he12 should be able to stand them, but it happened that he died under the hand of the officer of the court, there is exemption [from any blame of manslaughter]'.13
Die Spannung zwischen dem wörtlichen und dem Geld für Schaden, die am Anfang hinzugenommen wird, wird recht logisch gelöst. Diese Gemmara ist recht berühmt und wenn man die Auflösung nicht gleich sieht, ist sie doch vorhanden.
André meint:
(13.6.2009 um 20:08) Antworten
@alle Rechtsüberholer
Wisst ihr eigentlich, in welche Gefahr ihr Euch begebt? Die Linksspurschleicher schaun nicht in den Spiegel, wenn sie nach links wechseln, noch sehen sie im Spiegel die freundlich gemeinte Lichthupe um anzumerken, dass man angesichts des Platzes auf der rechten Seite gerne überholen möchte – glaubt ihr, die schauen in den Spiegel, wenn sie sich dann doch irgendwann entscheiden, nach rechts zu wechseln, zum Beispiel, weil sie plötzlich feststellen, das sie "hier raus müssen"?
Und selbst wenn es Euch das Risiko wert ist, bei sowas kommen üblicherweise noch reihenweise andere Leute zu Schaden.
Von der rechtlichen Lage des Rechtsüberholens mal ganz zu schweigen.
Was mich mal interessieren würde, ist, ab wann denn der Spurwechsel als abgeschlossen gilt, wenn direkt hinter dem vorausfahrenden ein Schleicher (vom Beschleunigungsstreifen oder der rechten Spur) in den Sicherheitsabstand reindrängelt. Bis ich zu dem (mit Vollbremsung) aufgeschlossen habe, ist er natürlich schon voll auf der Spur, denn "langsam" bezieht sich häufig nur auf die Vorwärtsbewegung …
Und an die Schleicher: nicht jeder, der schneller fährt, ist ein Drängler. Und ohne auf Paragraph 1 StVO herumhacken zu wollen – der tägliche Straßenverkehr wäre für alle viel entspannter, wenn wir alle den vorhandenen Verkehrsraum, den wir alle bezahlen, auch effizient und sinnvoll nutzen! ;-)
André
mark meint:
(14.6.2009 um 11:18) Antworten
@21: Zumahl wenn ich meinen Sohn los haben will bringe ich einfach den Sohn einen Nachbarn um. Der Staat macht dan den Rest und ich geh praktisch Straffrei nach hause?
Quarktasche meint:
(14.6.2009 um 17:02) Antworten
mark: Wieso wollen Sie denn Ihren Sohn loswerden? Glauben Sie mir, die Reue kommt schnell, wenn das Kindergeld ausbleibt.
anwalt-in-mol.de meint:
(14.6.2009 um 18:01) Antworten
@ 1: weil es in D keine Geschworenen gibt. Zum Glück(!) haben wir keine anglo-amerikanischen Gerichtsverhältnisse mit grand jury und dem ganzen Kram.
Daß den Produzenten dieser Gerichtsshows der deutsche Gerichtsalltag zu langweilig wäre/ist, ist klar. Ein Nicken der Anwälte auf die Frage: "Stellen sie die Anträge aus den Schriftsätzen…" ist eben nicht so spannend. Um dieses einfach mal "aufzupeppen", wird nur das äußerste Maß vorgegeben, ansonsten den Laiendarstellern frei Hand gelassen. Die, in der Hoffnung, entdeckt zu werden, geben ihr "Bestes". Hilft aber nicht viel. Denn die Zielgruppe der Produzenten ist eben eine andere, als die von den "Darstellern" anvisierte.
Fehlt nur noch, daß die Mdt. mal in einer Gerichtssitzung "Einspruch" rufen!
Christian meint:
(15.6.2009 um 10:33) Antworten
@31: Zu deinem geschilderten Fall, dass jemand in eine viel zu kleine Lücke vor dir einschert. Ich würde sagen, da hast du die besseren Karten, weil er eigentlich in eine zu kleine Lücke nicht einscheren darf.
Alles in allem finde ich die Schilderungen zum Rechtsfahrgebot in diesem Artikel sehr lobenswert, viele denken nämlich in der Tat, dass man jede auch noch so kleine Lücke nutzen muss, um den Dränglern Platz zu machen. Auf der anderen Seite stören mich die notorischen Mittelsspurschleicher auch, die gar nicht daran denken nach rechts zu fahren, obwohl rechts kilometerweit kein Fahrzeug auf der Spur ist.
4thmarch meint:
(15.6.2009 um 16:45) Antworten
@36
Kann man sich das auf den Grabstein meisseln lassen?
Die Lücke ist auch nicht das Problem. Solange man überholt, wird man selten selber rechts überholt, es sei denn, den Überholten packt zum falschen Zeitpunkt der sportliche Ehrgeiz.
Gefährlich wird es, wenn der Überholer für den Nachfolger nicht zügig genug rechts einschert, sondern erst dann, wenn der Nachfolger hinten rechts im toten Winkel ist.
Christian meint:
(15.6.2009 um 19:39) Antworten
"Gefährlich wird es, wenn der Überholer für den Nachfolger nicht zügig genug rechts einschert, sondern erst dann, wenn der Nachfolger hinten rechts im toten Winkel ist." <– Schulterblick? Ich jedenfalls sehe dann, ob dort einer fährt oder nicht, passiert ja hin und wieder mal, dass jemand meint er müsse rechts überholen, soll er doch. Dumm ist nur wenn der Platz dann nicht reicht, um danach wieder nach links auszuscheren, wenn weiter vorne ein LKW bremst. Aber das ist dann nicht mein Problem.
Benzo meint:
(15.6.2009 um 19:59) Antworten
Zu Rechtsfahrgebot:
Bei Autobahnfahrten wo es schneller gehen soll (>230 km/h) fahre ich grundsätzlich nur noch mit Skimaske.
Da Fahrer != Halter fällt die Benutzung von "Überholdruck-Verstärkern" so deutlich leichter… ;-)
So ein Quatsch. Die Gerichtsshows sind doch erkennbar Fake. Wo sind denn die Geschworenen?
@internetzensur
dazu passt noch der in dem spon artikel verlinkte artikel:
CDU-Abgeordneter will Netzfilter auf Online-Spiele ausweiten: http://www.spiegel.de/netzwelt/web/0,1518,629905,00.html
@Auge um Auge,
Es ist eigentlich recht interessant, dass die Interpretation von "Auge um Auge", die hier zitiert wird, eigentlich falsch ist. Der Talmud bringt das gleiche Beispiel:
Person A schlägt Person B willentlich das Auge aus. Wenn das Gericht nun anordnet, dass nächsten Dienstag das Gericht kommt um Person A auch das Auge auszuschlagen, dann wird die Person A vor Angst sterben oder verrückt werden. Dann ist es nicht Auge um Auge, sondern Auge um Leben oder Auge um Verstand. Das wäre falsch. Darum soll man eine Geldsumme bestimmen, welche als Schadenersatz vom Täter an das Opfer gezahlt wird. Und es steht Auge um Auge, Zahn um Zahn, weil jeder vor dem Gesetz gleich sein soll. Person A muss das gleiche Geld für ein Auge bezahlen, wie jeder andere, auch wenn er reich und angesehen ist. Es darf nicht sein, dass er für's Auge wie für den Zahn bezahlt oder für den Zahn wie für das Auge, nur weil er reich oder arm, angesehen oder nicht angesehen ist.
Also ist Auge um Auge, Zahn um Zahn nicht so weit von unserem Rechtsempfinden entfernt, und es ist interessant zu sehen, wie es falsch angewandt werden kann.
"Da besteht ein Beurteilungsspielraum Die Rechtssprechung spricht davon, dass man mit bestehender Geschwindigkeit mindestens 20 Sekunden lang fahren sollte, bevor das nächste Hindernis auftaucht."
20 Sekunden sind aber schneller vorbei, als man meint. Wenn die Wagen vor mir jede Lücke dieser Größe nützten hätte ich auf der AB deutlich mehr Freude. Tatsächlich fahren die meisten doch erst dann rechts rüber, wenn keiner mehr vor ihnen ist. Dieses Herdenverhalten führt mE wesentlich zur Kollonnenbildung auf der linken Spur. Und die Aufweichung des Rechtsfahrgebots auf der Mittelspur hat zur Folge, dass oft in der rechten von drei Spuren am wenigsten Verkehr ist, jedenfalls an Sonn- und Feiertagen, wenn keine LKW fahren.
Was fehlt?
Grüner Justizsenator will Internetzensur:
http://www.hamburg.de/pressearchiv-fhh/1539524/2009-06-11-jb-kinderpornografie.html
@3 ik
ob die interpretation eigentlich falsch ist, ist eine frage, welcher ansicht man folgt. soweit ich weiß, wird die formulierung durchaus unterschiedlich interpretiert, nämlich entweder als schadenersatz oder als vergeltungshandlung.
auch ist eine geldentschädigung nur dann was wert, wenn der schädiger zahlen kann.
ich würde außerdem sagen, daß unsere rechtsordnung dem gedanken des ausgleichs, den sie schildern, gerade nicht besonders rechnung trägt. strafrechtlich betrachtet wird das opfer nicht entschädigt (was aber dem prinzip des auge um auge entsprechen würde), zivilrechtlich sind die schadenersatzbeträge, die zugesprochen werden, einerseits niedrig und andererseits entsprechen sie nicht dem gedanken der gleichwertigkeit, unabhängig davon, ob der schädiger arm, reich oder prominent, ausländer, schwarz oder weiß ist.
Der Bundestag bemängelt den Gesetzesentwurf von Zensursula:
http://www.spiegel.de/netzwelt/web/0,1518,630188,00.html
@(tr)
Ich kenne keine talmudische Interpretation von "Auge um Auge, Zahn um Zahn", die als Vergeltungshandlung verstanden wird. Wenn es einen Verweis gibt, würde ich mich sehr freuen etwas dazuzulernen.
Da stimme ich natürlich zu, dass wir hier nicht den Schadenersatz haben, aber die philosophische Idee von "Auge um Auge, Zahn um Zahn" ist die Vergeltung nicht mehr auszuüben und diese in eine standardisierte Bestrafung zu verwandeln und die Idee, dass jeder Mensch vor dem Gericht a priori gleich sein soll. Es tut mir leid, wenn ich mich missverständlich ausgedrückt habe.
im übrigen, so jedenfalls mein Wissensstand, ist "Auge um Auge" ein Schritt Richtung Verhältnismäßigkeit gewesen, weg von "Du hast mir XXX getan, dafür bringe ich Dich um!"
@8 ik
nun, wenn sie mich so fragen, muß ich passen, ich bin kein kenner des talmud und dessen interpretationen. aber ich bin der meinung, daß das prinzip auge um auge, zahn um zahn nicht nur im talmud hinterlegt ist und interpretiert wird. da die angesprochene verurteilung im iran erfolgt ist, sind wohl eher die interpretationen zum koran als zum talmud maßgeblich.
und da würde ich mich jetzt nicht festlegen wollen, ob der koran oder der talmud bzw. welche jeweiligen interpretationen richtig sind :-)
man sollte aber eine straftat und dessen verurteilung und die in diesem zusammenhang angewendeten grundsätze (hier: auge um auge etc) an dem recht messen, welches anzuwenden ist.
die im koran enthaltene formulierung wird offenbar als vergeltungshandlung interpretiert.
@ik
Es wird aber aus dem alten Testament zitiert, da ich leider nicht weiß, zu welcher Zeit die entsprechende Textstelle genau entstand, gehe ich einfach mal von ca 700v. Chr. aus.
Man muss also davon ausgehen, dass es in genauer der Art gemeint war, wie es damals gehandhabt wurde.
Es ist also durchaus keine falsche Auslegung. Zwar hat (z.b) das Judentum dies meines Wissens nach in der Tat eher per Geldstrafen oder ähnlichem erledigt, jedoch waren global gesehen damals durchaus noch drakonischere Maßnahmen möglich. Der Ausspruch ansich ist schließlich noch bedeutend älter
Zumal es bei einer klaren Geldstrafen-Auslegung Probleme mit der hohen Stellung des Lebens in eben diesen Schriftstücken geben sollte.
Aber ich bin auch kein Experte :-)
Aus unserer Sicht in unserem Rechtssystem und mit den heutigen (gemäßigten) Religionen mag diese Interpretation falsch sein, aber wir sollten doch bitte endlich einmal aufhören uns als Maß aller Dinge zu sehen.
zu Salesch und Konsorten
Eh .. die Fussije ist doch Klasse! Lernt man doch, das unsere Gerichte nix anderes sind als großes Kasperle-Theater. Und was gibt es sonst noch? Ach ja .. die Jugendrichterin Herz. Sie war doch so niedlich in ihrer Inkompetenz! Wer wollte da nicht freiwillig und mit Freude von Ihr verurteilt werden? Nicht zu vergessen ist auch der Familienrichter Engeland. Er (oder Es?) war doch die "fescheste Braut" unter den männlichen Richtern die Ich bisher gesehen habe. Was habe ich gezittert wenn er "ausgeflippt" ist und ganz ganz Böse wurde. Seine verbalen Wattebäuschen waren wie Nadelstiche auf einer Elefantenhaut…
… bitte nehmt mir jetzt doch nicht den letzten Respekt vor der Justiz :/
@#8 (tr) und @#11 gnugamel
Ich meinte es eher anders. Mir ist vollkommen egal welche Gesetze in dem Iran gelten. Und ich bin mir ziemlich sicher, dass das religiöse Gericht dort sich viel besser in den Gesetzen der Scharia auskennt als ich. Und vermutlich beruht die Rechtsprechung auf einem Vers aus dem Koran oder einem Hadith. Was ich eher interessant fand, dass hier im Lawblog das mit "Auge um Auge" betitelt wurde. Auch benutzt der Autor des Spiegel Artikels einen Verweis auf das "Alte Testament". Genau das habe ich als falsch bezeichnet.
kipo soll vom europavertrag ablenken.
mehr nicht.
weil: kipo gab es immer. wieso jetzt so massiv?
richtig: um abzulenken.
Wenn wieder jemand auf der Autobahn so komatös die linke Spur blockiert, gibt es nur eines: rechts überholen!
Das schont die Nerven aller Beteiligter und man ist kein böser Drängler.
Diese ganzen Schnarcher haben ja auch noch das Recht auf ihrer Seite!
Wir sind ein Volk von Rentnern!
@5 (peter66) : Bin ich der Einzige, dem das so geht, oder sieht noch jemand in dem verlinkten Artikel keinen Hinweis auf einen Wunsch nach Zensur des Internets durch besagten Grünen? Aber hauptsache mal ein bisschen Hatz betrieben, gegen die "Öko-Idioten".
So wie ich das sehe, geht es darum, ein Gesetz den aktuellen Gegebenheiten anzupassen, was (denke ich) dann doch häufiger passiert. Mitnichten fordert er eine Internetzensur.
@15 (suki11): Ich benutze dann immer einmal die Lichthupe. Habe ich in der Fahrschule so gelernt, laut Fahrlehrer sei das ein erlaubtes Zeichen um außerorts einen Überholvorgang anzukündigen. Wenn das nichts hilft, dann wird langsam hinterher gefahren. Wäre ja noch schöner, wenn ich ein Knöllchen oder noch besser einen Punkt bekomme, nur weil irgendwelche Idioten meinen, die Autobahn gehöre ihnen.
"2003 reichte Mohr wegen der langen Verfahrensdauer Klage gegen die Bundesrepublik beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ein."
"Individualbeschwerde" heißt das.
"Die Richter ordneten 2006 einen Vergleich von Bauer Schmidt mit der Bundesrepublik an. Der Landwirt erhielt zwar 8800 Euro"
Wie kann man einen Vergleich "anordnen"?
@16:
Siehe: http://bundesrecht.juris.de/stvo/__5.html
(5) Außerhalb geschlossener Ortschaften darf das Überholen durch kurze Schall- oder Leuchtzeichen angekündigt werden. Wird mit Fernlicht geblinkt, so dürfen entgegenkommende Fahrzeugführer nicht geblendet werden.
Von "einmal (Licht)hupe" steht da nix :)
ist die "Licht"hupe nicht ein "Leucht"zeichen ?
@3, 11, Auge um Auge: Also meines Wissens nach wurde die entsprechende Stelle im Alten Testament vom Codex Hammurapi übernommen (ca. 1750 v. Chr.) – und damals war es auch wirklich so gemeint:
§ 192: Wenn ein Mann einem Manne einen Zahn ausgeschlagen hat, wird sein Zahn ausgeschlagen.
§ 230: Wenn ein Baumeister ein Haus nachlässig errichtet hatte, es eingestürzt war und beim Einsturz den Sohn des Hauseigentümers erschlagen hat, wird der Sohn des Baumeisters getötet.
Mahatma Gandhi dazu: "Auge um Auge – und die ganze Welt wird blind sein."
Die Auge-um-Auge Regelungen muß man im damaligen Kontext der Vermeidung von Blutrachefehden sehen.
Es brachte folgende Vorteile:
1. Die private Rache/Strafe wird an die Gemeinschaft deligiert.
2. Die Strafe wird auf den angerichteten Schaden begrenzt.
Nunja, solange die leute auf der Autobahn über kilometer grundlos links fahren dürfen sie sich nicht wundern, wenn ich dann rechts überhole.
Nunja, wer schon schon mal rechts überholt wurde, wird sich gut überlegen, ob er wirklich einfach so die linke Spur verlassen will.
@3. ik:
Wo im Talmud finde ich das von Ihnen angeführte Beispiel?
Warum? Man muss immer damit rechnen, dass von rechts wer kommt (stichwort kolonnenverkehr). Ich red hier auch nicht von "mit 100km/h geschwindigkeitsüberschuss vorbeikrachen" sondern gemütlich mit 30km/h vorbei fahren.
Wer das seelisch ned packt soll bitte den schein abgeben…
Man muss immer damit rechnen, dass von rechts wer kommt, da ist links bleiben eine naheliegende Überlebensstrategie.
@25 twex
בבא קמא פד א
Steht zwar nicht wörtlich so drin, das würde ich aber aus der Diskussion so ableiten.
Danke für den Hinweis, ik. Zwar beherrsche ich kein Hebräisch, aber Google reicht aus, die entsprechende Stelle in der Soncino-Übersetzung zu finden (Baba Kama 83b).
Das ist in der Tat eine sehr interessante Diskussion des Für und Wider der allegorischen Auslegung des entsprechenden Verses. Ihre Interpretation, ik, konnte ich unter den verschiedenen Meinungen der Rabbiner zwar noch nicht wiederfinden, dafür aber andere gute Denkanstöße. Z.B: Wenn es wörtlich gemeint ist, wie kann man den Gleichheitsgrundsatz wahren, wenn ein Blinder einen Blinden blendet, oder einer mit kleinen Augen einen mit großen?
Worauf dann gleich ein anderer Rabbiner entgegnet: Wenn ein Zwerg einen Riesen tötet, ist es auch gerecht, den Zwerg nur einmal hinzurichten.
Ich kann nicht erkennen, daß die Spannung zwischen den verschiedenen Rechtsauffassungen hier wirklich befriedigend aufgelöst wird, aber es ist ja auch ein schwieriges Thema.
@twex
84a
Abbaye said: [The principle of pecuniary compensation] could be derived from the teaching of the School of Hezekiah. For the School of Hesekiah taught: Eye for eye, life for life,10 but not 'life and eye for eye'. Now if you assume that actual retaliation is meant, it could sometimes happen that eye and life would be taken for eye, as while the offender is being blinded, his soul might depart from him. But what difficulty is this? perhaps what it means is that we have to form an estimate,11 and only if the offender will be able to stand it will retaliation be adopted, but if he will not be able to stand it, retaliation will not be adopted? And if after we estimate that he would be able to stand it and execute retaliation it so happens that his spirit departs from him, [there is nobody to blame,] as if he dies, let him die. For have we not learnt regarding lashes: 'Where according to estimation he12 should be able to stand them, but it happened that he died under the hand of the officer of the court, there is exemption [from any blame of manslaughter]'.13
Aus der Übersetzung hier: http://www.come-and-hear.com/babakamma/babakamma_84.html
In Aramäisch klingt das schöner :(
Die Spannung zwischen dem wörtlichen und dem Geld für Schaden, die am Anfang hinzugenommen wird, wird recht logisch gelöst. Diese Gemmara ist recht berühmt und wenn man die Auflösung nicht gleich sieht, ist sie doch vorhanden.
@alle Rechtsüberholer
Wisst ihr eigentlich, in welche Gefahr ihr Euch begebt? Die Linksspurschleicher schaun nicht in den Spiegel, wenn sie nach links wechseln, noch sehen sie im Spiegel die freundlich gemeinte Lichthupe um anzumerken, dass man angesichts des Platzes auf der rechten Seite gerne überholen möchte – glaubt ihr, die schauen in den Spiegel, wenn sie sich dann doch irgendwann entscheiden, nach rechts zu wechseln, zum Beispiel, weil sie plötzlich feststellen, das sie "hier raus müssen"?
Und selbst wenn es Euch das Risiko wert ist, bei sowas kommen üblicherweise noch reihenweise andere Leute zu Schaden.
Von der rechtlichen Lage des Rechtsüberholens mal ganz zu schweigen.
Was mich mal interessieren würde, ist, ab wann denn der Spurwechsel als abgeschlossen gilt, wenn direkt hinter dem vorausfahrenden ein Schleicher (vom Beschleunigungsstreifen oder der rechten Spur) in den Sicherheitsabstand reindrängelt. Bis ich zu dem (mit Vollbremsung) aufgeschlossen habe, ist er natürlich schon voll auf der Spur, denn "langsam" bezieht sich häufig nur auf die Vorwärtsbewegung …
Und an die Schleicher: nicht jeder, der schneller fährt, ist ein Drängler. Und ohne auf Paragraph 1 StVO herumhacken zu wollen – der tägliche Straßenverkehr wäre für alle viel entspannter, wenn wir alle den vorhandenen Verkehrsraum, den wir alle bezahlen, auch effizient und sinnvoll nutzen! ;-)
André
@21: Zumahl wenn ich meinen Sohn los haben will bringe ich einfach den Sohn einen Nachbarn um. Der Staat macht dan den Rest und ich geh praktisch Straffrei nach hause?
mark: Wieso wollen Sie denn Ihren Sohn loswerden? Glauben Sie mir, die Reue kommt schnell, wenn das Kindergeld ausbleibt.
@ 1: weil es in D keine Geschworenen gibt. Zum Glück(!) haben wir keine anglo-amerikanischen Gerichtsverhältnisse mit grand jury und dem ganzen Kram.
Daß den Produzenten dieser Gerichtsshows der deutsche Gerichtsalltag zu langweilig wäre/ist, ist klar. Ein Nicken der Anwälte auf die Frage: "Stellen sie die Anträge aus den Schriftsätzen…" ist eben nicht so spannend. Um dieses einfach mal "aufzupeppen", wird nur das äußerste Maß vorgegeben, ansonsten den Laiendarstellern frei Hand gelassen. Die, in der Hoffnung, entdeckt zu werden, geben ihr "Bestes". Hilft aber nicht viel. Denn die Zielgruppe der Produzenten ist eben eine andere, als die von den "Darstellern" anvisierte.
Fehlt nur noch, daß die Mdt. mal in einer Gerichtssitzung "Einspruch" rufen!
@31: Zu deinem geschilderten Fall, dass jemand in eine viel zu kleine Lücke vor dir einschert. Ich würde sagen, da hast du die besseren Karten, weil er eigentlich in eine zu kleine Lücke nicht einscheren darf.
Alles in allem finde ich die Schilderungen zum Rechtsfahrgebot in diesem Artikel sehr lobenswert, viele denken nämlich in der Tat, dass man jede auch noch so kleine Lücke nutzen muss, um den Dränglern Platz zu machen. Auf der anderen Seite stören mich die notorischen Mittelsspurschleicher auch, die gar nicht daran denken nach rechts zu fahren, obwohl rechts kilometerweit kein Fahrzeug auf der Spur ist.
@36
Kann man sich das auf den Grabstein meisseln lassen?
Die Lücke ist auch nicht das Problem. Solange man überholt, wird man selten selber rechts überholt, es sei denn, den Überholten packt zum falschen Zeitpunkt der sportliche Ehrgeiz.
Gefährlich wird es, wenn der Überholer für den Nachfolger nicht zügig genug rechts einschert, sondern erst dann, wenn der Nachfolger hinten rechts im toten Winkel ist.
"Gefährlich wird es, wenn der Überholer für den Nachfolger nicht zügig genug rechts einschert, sondern erst dann, wenn der Nachfolger hinten rechts im toten Winkel ist." <– Schulterblick? Ich jedenfalls sehe dann, ob dort einer fährt oder nicht, passiert ja hin und wieder mal, dass jemand meint er müsse rechts überholen, soll er doch. Dumm ist nur wenn der Platz dann nicht reicht, um danach wieder nach links auszuscheren, wenn weiter vorne ein LKW bremst. Aber das ist dann nicht mein Problem.
Zu Rechtsfahrgebot:
Bei Autobahnfahrten wo es schneller gehen soll (>230 km/h) fahre ich grundsätzlich nur noch mit Skimaske.
Da Fahrer != Halter fällt die Benutzung von "Überholdruck-Verstärkern" so deutlich leichter… ;-)