Einen Tick zu viel getrickst
Der Anspruch auf ein faires Verfahren ist ein wesentliches Element des Rechtsstaats. Egal was dem Täter vorgeworfen wird, der Staat darf ihn nicht menschenunwürdig behandeln und ihn nicht austricksen. Nicht übermäßig austricksen, füge ich hinzu. Wo die Grenzen vermeintlich pfiffiger Ermittler überschritten sind, zeigt ein aktuelles Urteil des Bundesgerichtshofs. Leider belegt die Entscheidung auch, in welchem Umfang für manchen Strafverfolger der Zweck mittlerweile die Mittel heiligt.
Ein Mann marokkanischer Herkunft saß in Untersuchungshaft. Er wurde verdächtigt, seine Geliebte umgebracht zu haben. Da diese aber spurlos verschwunden und die Beweislage entsprechend dürftig war, kamen Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht auf eine besondere Idee: Entgegen allen Regeln der Untersuchungshaft sollte ausgerechnet dieser Beschuldigte sonderbehndelt werden, und zwar überraschenderweise besonders freundlich. Ihm wurde erlaubt, mit seiner Ehefrau allein und auf marokkanisch zu sprechen.
Was man dem hocherfreuten Beschuldigten nicht gesagt hat: Das Besuchszimmer, in das er sich mit seiner Frau zurückziehen durfte, war verwanzt. Die aufgenommenen Gespräche dienten im Prozess als Beweismittel gegen den Mann.
Solche Tricksereien gehen dann doch zu weit, urteilt der Bundesgerichtshof:
Die Ermittlungsbehörden haben sich aber in einer Situation, in der dem Angeklagten ein Ausweichen auf ein von ihm selbst gewählten Gesprächsort nicht möglich war, nicht darauf beschränkt, die Gespräche des Angeklagten zu seiner Ehefrau akustisch zu überwachen. Sie haben vielmehr bewusst eine von den üblichen Abläufen in der Untersuchungshaft derart abweichende Besuchssituation geschaffen, dass nicht lediglich ein Irrtum des Angeklagten ausgenutzt wurde.
Vielmehr wurde, anders kann man das Vorgehen nicht verstehen, die Situation – gezielt – zur Erlangung einer gerichtsverwertbaren Selbstbelastung des Angeklagten herbeigeführt. Im Rahmen ihres Vorgehens haben die Ermittlungsbehörden mit mehreren aufeinander abgestimmten Maßnahmen dem Angeklagten den Eindruck vermittelt, er erhalte nun eine Sonderbehandlung und dürfe sich völlig ungestört und ohne jegliche Überwachung mit seiner Ehefrau – noch dazu in marokkanischer Sprache – unterhalten. …
Angesichts dieser Einwirkung auf das Vorstellungsbild des Angeklagten, die ihn zu der Fehlvorstellung gelangen ließ, die Besuche würden nicht überwacht, ist das Vorgehen der Ermittlungsbehörden unter gezielter Ausnutzung der besonderen Situation des Untersuchungshaftvollzuges zur Erlangung einer prozessverwertbaren Selbstbelastung des Angeklagten schon vor dem Hintergrund des verfassungsrechtlich verankerten Verbots eines Zwangs zur Selbstbelastung („nemo tenetur se ipsum accusare“) bedenklich.
Die Tonbänder dürfen nun nicht verwertet werden. Dennoch, ein Schaden für den Rechtsstaat bleibt. Man muss sich nur vergegenwärtigen, diese Aktion hat nicht etwa ein übereifriger Polizist allein durchgezogen. Vielmehr wurde sie über die gesamte befasste Justizkette – vom Polizeipräsidium, über die Staatsanwaltschaft, den Ermittlungsrichter bis zu den Verantwortlichen der Justizvollzugsanstalt – ausgetüftelt, abgesegnet und tatkräftig umgesetzt. Niemand hatte offenbar Zweifel an dem, was er tut. Oder, vielleicht noch schlimmer, nicht den Mut nein zu sagen.
(Urteil vom 29. April 2009, 1 StR 701/08)
Vom ersten Strafsenat? Zu Gunsten des Angeklagten. Respekt.
Werden nicht alle Telefonate aus dem Gefängnis heraus abgehört? Ich als absoluter Laie hätte das vermutet und mir nicht viel dabei gedacht.
Eine interessante Überlegung:
Geständnis ablegen, um einer Verurteilung zu entgehen.
Am leichtesten ist es als Säufer oder Kiffer: Entweder man war beim Geständnis besoffen/bekifft, oder man hatte Entzugserscheinungen.
Ansonsten halt die Umgebungsatmosphäre: Entweder sie war freundlich, (gilt nicht, die haben mich eingelullt), oder sie war unfreundlich. Dann war es Folter.
Es war kein Telefonat, sondern ein persönliches Gespräch.
Dennoch frag ich mich, wie man als Beschuldigter so leichtgläubig ist und seiner Frau gegenüber dann etwas über die Tat erzählt…
Ohne Jurawissen stehe ich dem Sachverhalt gespalten gegenüber.
Ich bin ein Gegner der verdachtsunabhänigen Überwachung. Das Abhören eines mordverdächtigen finde ich jedoch mehr als legitim. Unabhängig wie sich dieses gestaltet. Durch diesen Mitschnitt sollte man ihn im Anschluss nicht für krümelartige Substanzen verurteilen können, aber für einen Mord?!
Grüße
Andreas
Demnächst wird man die Tricksereien so lange fortsetzen, bis ein ,,unabhängiger Zufallsfund'' dabei ist.
Das wäre dann rechtssicher.
Hmmmm.
Beweisverwertungsverbote werden m.E. i.d.R. viel zu selten ausgesprochen. Aber hier verstehe ich den "Skandal" nicht ganz.
Polizei, Staatsanwaltschaft, Justiz und Justizvollzug haben den Angeklagten doch nicht belogen? Und wenn er so doof ist, im Gefängnis einen Mord (!) zu gestehen, dann: "Pech" gehabt…
Oder haben die dem Angeklagten ein unbeobachtetes Schäferstündchen vorgegaukelt und damit den "Kernbereich privater Lebensführung" verletzt? (Stichwort: Ehefrau)
Bin auch nicht der Meinung, dass der Zweck die Mittel heiligt; aber bei einem Kapitalverbrechen (Mord!) finde ich es durchaus verhältnismäßig, den Angeklagten nicht über seine Fehleinschätzung aufzuklären.
Naja, wahrscheinlich sollte ich das Urteil lesen, um die Argumentation des BGH zu verstehen. Egal wie meine persönliche Meinung zum Thema ist: Respekt für den engagierten Anwalt, der das Verwertungsverbot durchgekämpft hat!
Was ist denn marokkanisch für eine Sprache?
Sowas ähnliches wie irländisch oder brasilianisch?
Hmm .. wäre in so einem Fall nicht Folter die bessere Methode?
@An alle, die dies alles für irgendwie "unnütz" halten:
Hier geht es um die Strafrechts(verfahrens)_pflege_. Der BGH hat hier in einem Fall entschieden, dass Untergerichte auf solche so gewonnenen Indizien zu verzichten haben, wiewohl, was ja deutlich in dem Urteil zum Ausdruck gebracht wurde, es den Angeklagten keinesfalls für unschuldig hält, auch gibt es keinen Hinweis im Urteil, dass andere Indizien für nicht ausreichend erachtet werden. Dass die Rechtsvertretung des Angeklagten dieses Verfahren, trotz der gewiss geringen Aussicht, dass der Angeklagte im neuen Verfahren ein wesentlich günstigeres Urteil zu erwarten habe, durchzieht, DAS, LIEBE LESERINNEN UND LESER, IST RECHTSPFLEGE. Dafür sind Rechtsanwälte da!
Stuff
Das EIGENTLICHE Problem ist doch, dass dieses Urteil des BVG für weitere Fälle dieser Art wenig Wirkung hat.
Wir leben in einem Land, wo der Ladendiebstahl eines Bürgers (der einem *Konzern* marginalen Schaden zufügt) stärkere Konsequenzen hat als die gravierende Verletzung von Bürger- und Menschenrechten eines *Menschen* durch Beamten.
Solange dieses Ungleichgewicht nicht behoben wird, wird es weiter auf einem derartigen Niveau Grundrechtsbrüche in Politik, Polizei und Justiz geben – und Anwälte gut verdienen, da solche Rechtsbrüche ja immer erst nachher und im Einzelfall geprüft werden und nicht präventiv durch drohende ernsthafte Konsequenzen für die Beamten verhindert werden.
Auch der BGH hält den Mann ja offenbar für schuldig, das wird im Urteil mehr als deutlich.
Wichtig ist jedoch, dass die Überwachung schlicht und ergreifend gegen geltendes Recht verstoßen hat. Genaugenommen gegen §100f StPO, wie der BGH auch im Urteil schreibt:
"Die gerichtlich angeordnete Abhörmaßnahme sei insbesondere deshalb unstatthaft gewesen, weil Gesprä-che eines Untersuchungsgefangenen mit Angehörigen im Rahmen eines Be-suchs in der Untersuchungshaft nach § 100f StPO nur dann abgehört werden dürften, wenn der Besuch erkennbar von einem Vollzugsbeamten überwacht werde."
Auch wenn der Mann wohl offenbar schuldig ist: Diese Entscheidung des BGH ist richtig und gut so. Die Ermittlungsbehörden verstoßen so schon oft genug gegen das Gesetz und kommen dann damit durch, weil sie es einfach Zufallsfund nennen, wenn sie dabei etwas entdecken. Es wird Zeit, dass hier endlich klare Richtlinien geschaffen werden, wie es der BGH hier getan hat.
Wir bauchen ein "Fruit of the poisonous tree"-equivalent. Ohne konsequente Beweisverwertungsverbote werden Ermittlungsbeamte immer versucht sein, ihre Arbeit illegitim zu vereinfachen. Wenn dadurch einige Verbrecher nicht gefangen werden, ist das der Preis eines freiheitlich demokratischen Rechtsstaates, und den muss man ertragen können.
Außerdem haben die Ermitlungsbeamten eine sehr simple Möglichkeit, Beweisverwertungsverboten zu entgehen: sie können ihre Handlungen einfach auf den Bereich des Legalen Beschränken.
Irgend wie finde ich diese bewusst herbeigeführte Situation inkohärent. Dem Beschuldigten wird vermittelt, das aus welchem humanem Gestus heraus auch immer (darauf läuft es doch wohl hinaus) die Ehe vollziehen kann.
Dann soll der Beschuldigte im Moment des Climax in Stoßatmung auf marokkanisch einräumen, das er sich eine Geliebte hielt, ihr überdrüssig wurde und vom Leben in den Tod beförderte.
Bin ich lebenfern?(Daher, ich lese zuviel law blog und bekomm nicht mehr mit, wie das Leben so spielt?)
Bin ich kulturfern?(Ist solch Handeln in der Arabischen Hemisphäre dort Gang und Gebe?)
Erinnert mich an "Don't Talk to Cops Part 2"
http://www.youtube.com/watch?v=08fZQWjDVKE
etwa ab 12:00.
Mich wundert das Vorgehen der Beteiligten nicht:
In vielen Fernseh-Krimis, besonders jenen aus U.S.-Produktion, wird doch genau diese Vorgehensweise als das einzige Mittel gegen "das Verbrechen" dargestellt ….
Zugleich zeigt es, worauf es den Strafverfolgern ankommt:
"Quote" – und auch das ist doch durchaus im Sinne des herrschenden "Zeitgeistes".
Es ist doch vollkommen egal wer der Typ ist und was er getan hat.
Wir haben einen Rechtsstaat, der kann nicht einfach nur um irgendwelche Bedürfnisse zu stillen einfach umgeworfen werden.
Und das Rechtsempfinden von 90 % der Bevölkerung schallt mir entgegen: "Recht so! Der Zweck heiligt die Mittel! Wenn er unschuldig ist, hat er doch auch nichts zu befürchten! Und wenn er es doch war, hat es doch den richtigen getroffen! Ha!"
Ich halte dieses Urteil für richtig und wichtig.
Wie kann man von den Bürgern erwarten, daß sie sich an Gestze halten, wenn die Strafverfolgungsbehörden (genauso wie Politiker) mit schöner Regelmäßigkeit die Gestze brechen oder sie bis zur Unkenntlichkeit verbiegen. Natürlich alles nur aus Gründen der Sicherheit bzw. für einen guten Zweck.
Was mich mit schöner Regelmäßigkeit zur Weißglut bringt, sind Dokumentationen über Zoll oder Polizei. Da stellen sich in schöner Regelmäßigkeit Beamte vor die Kamera und BEDAUERN, daß sie bei Durchsuchungen (z.B. bei Verkehrskontrollen) nichts gefunden haben anstatt froh zu sein, daß nichts gefunden, also auch keine Straftat begangen wurde. Geht's noch?
Staatsanwälte, Richter und Polizisten wissen eben, daß auch gravierendes Fehlverhalten und verletzen elementarer rechtsstaatlicher Grundsätze keinerlei Konsequenzen für sie hat. Verbotene Maßnahmen werden vom übergeordneten Gericht für unzulässig erklärt, eventuelle Beweise für das angeklagte oder ein völlig anderes Vergehen dürfen in den meisten Fällen dennoch verwertet werden. Also kann mans ja mal probieren.
Wer sollte denn auch "den Mut haben, ´Nein´ zu sagen"?
Verdächtiger = Marrokaner = wahrscheinlich Moslem = sicherlich auch Terrorist, mindestens.
Wer wollte als Beamter schon einen Eintrag in der PA haben, der einen in die Nähe solcher Kreise rückt?
Stattdessen lockt die Aussicht auf gute Presse "… verhaftet Terrorverdächtigen", was widerum gut für die Karriere ist.
Scheinbar hat er in dem Gespräch doch gar nicht direkt zugegeben, der Mörder zu sein. Die Wahrscheinlichkeit, dass das nächste Urteil ähnlich lautet sollte also doch recht hoch sein, oder?
Auweia, in der Sache möchte ich nicht Richter sein wollen.
Der Urteilstext mitsamt den dokumentierten Passagen der Unterhaltung zwischen ihm und seiner Frau in dem er sie aufforderte ihm ein Alibi zu beschaffen, den Mord zugab und weitere Geschichten erfand sowie die Flucht plante – andererseits natürlich "das Recht auf ein faires Verfahren", was niemand widersprechen kann.
Wobei, "nicht übermäßig austricksen" ich weiss nicht… Natürlich würde man Schäuble nicht foltern um endlich hinter Schwarzkassen/-Koffer/Waffenschmuggel zu kommen, selbst wenn er Folter zur Ermittlung immer wieder fordert, das nur als Beispiel von mehr als nur übermässiger Trickserei (des Rechtstaats).
Natürlich hat jeder, absolut jeder das Recht auf eine menschenwürdige Behandlung. Keine Zweifel. Erst Recht nicht im Hinblick auf
http://www.lawblog.de/index.php/archives/2009/07/28/fruchte-des-verbotenen-baums-durfen-weiter-geernet-werden/
Doch, war es hier ein Fall von "übermässig austricksen"? Oder ist das einfach nur "Juristentrickserei" mit dem ein Mörder ungestraft davon kommt? Denn, die Unterschiede der Ermittlung wirken oft sehr marginal sind dann aber legitimiert:
Der "Einsatz eines Verdeckten Ermittlers oder bei dem Tätigwerden eines als Vertrauensperson eingesetzten Mitgefangenen" wäre wiederum keine übermässige Trickserei, lese ich im Urteilstext.
Nicht..? Aha.
Und: "Sie haben vielmehr bewusst eine von den üblichen Abläufen in der Untersuchungshaft derart abweichende Besuchs-situation geschaffen, dass nicht lediglich ein Irrtum des Angeklagten ausgenutzt wurde" Ach..?
Und: Stehen Konsequenzen für die Ehefrau an die von einer Straftat wusste aber sie nicht wietergab? Nein, denn, es war "übermässige Trickserei".
Für mich liegt der Fall auf des Messers Schneide.
Letztendens muss ich zugeben, auch auf mich wirkt der Fall ebenfalls inkohärent. Aber das handelt man nicht in wenigen Zeilen eines Kommentarfelds eines Blogs ab.
Weitere Verallgemeinerungen von wegen "arabischer Kulturkreis" etc… bieten sich an und werden durch das "gesunde Volksempfinden" von allein hochgekocht werden.
#k.
Eine Frage: Wäre der Beschuldigte ein Deutscher gewesen, hätten sie es dann genauso mit ihm gemacht?
Oder folge ich da gerade auch nur meinen Vorurteilen, wie so viele von denen, die urteilen sollen?
Liebe Grüße
FS
@23. Kand.in.Sky:
> Der "Einsatz eines Verdeckten Ermittlers oder bei dem
> Tätigwerden eines als Vertrauensperson eingesetzten
> Mitgefangenen" wäre wiederum keine übermässige Trickserei,
> lese ich im Urteilstext.
> Nicht..? Aha.
Nein. Einem Unbekannten gegenüber ist das Vertrauenverhältnis ein völlig anderes als der eigenen Ehefrau gegenüber. Noch dazu ist die Situation im Gefängnis eine völlig andere als die in einem scheinbar unbeobachteten Raum.
> Und: Stehen Konsequenzen für die Ehefrau an die von einer
> Straftat wusste aber sie nicht wietergab? Nein, denn, es war
> "übermässige Trickserei".
Aussageverweigerungsrecht für nahe Verwandte?
> Für mich liegt der Fall auf des Messers Schneide.
Für mich eher nicht. Es gibt klare gesetzliche Regelungen, die auch für die Strafverfolgung zu gelten haben. Viel zu oft werden die schon völlig folgenlos unterwandert.
Und das Argument "Man kann doch keinen Mörder laufen lassen!" ist nicht falsch, aber kann nicht gelten. Man kann eben auch bei den Ermittlungen nicht derart gegen geltendes Recht verstoßen! Das erinnert stark an Schäubles "Sollen wir etwa einen Terroristen nicht von seinem Anschlag abhalten nur weil wir damit 9 Unschuldige nicht mal zu unrecht einsperren?" (recht frei zitiert, bitte selber suchen).
Wir brauchen eine Fruit-of-the-poisened-tree-Regelung!
Finde ich eine Sauerei, dass solche Beweise nicht zugelassen werden, besonders wenn sie den angeklagten belasten.
Ist denn die Geliebte und damit der Handfeste Beweis aufgetaucht? Dann braucht man die Tonbänder nicht mehr.
Bei MORD ist so eine Vorgehensweise ja wohl in Ordnung.
Auch beim Mord darf dies nicht ok sein. Es gibt genügend legale Mittel, mit denen ein Mörder überführt werden kann. Wenn der Staat Regeln für diese Überführung aufstellt, muss er sich als erster daran halten.
@23:
>Und: Stehen Konsequenzen für die Ehefrau an die >von einer Straftat wusste aber sie nicht >wietergab? Nein, denn, es war "übermässige >Trickserei".
Übersiehst Du da nicht das Zeugnisverweigerungsrecht? Niemand muß gegen seinen Ehegatten, seine Kinder oder andere nahe Verwandte aussagen. (§ 52 StPO)
Und demnächst lassen wir die Polizei alles überwachen und abhören. Die die nichts zu befürchten haben müssen doch auch nicht befürchten. Sicher man sollte mit seiner liebsten kein schönes telefonat mehr führen, falls man "Freunde" bei der Polizei hat… Aber ansonsten schränkt uns eine totalüberwachung doch nicht ein. Und die die Dreck am stecken haben werden aussortiert. Und überhaupt Zwangs GPS für jeden. Und abschließend werden Verhaltensprofile erstellt. Und wer in so ein Profil passt
,Verhalten Mord geplant (kauft schwarze klamotten, googelt unverhältnis maäßig oft nach Schusswaffen, hat sich im Schützenverein angemeldet, und im Chat geschrieben "Meine Alte bring ich um…" (Rest des Zitats, schon wieder hat Sie sich ein paar Schuhe gekauft *g* interssiert keinen mehr)), wird provilaktisch eingesperrt um umerzogen. Lieber einen unschuldigen umerzogen als einen Schuldigen laufen gelassen..
@Udo Vetter
Sind 356 Bilder und 59 Videoclips eine außergewöhnliche große Anzahl von Material, wie es bei SPON über Tauss heißt?
- http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,641279,00.html
@8: Autsch! Ich hatte noch gehofft, das käme nur aus einer Pressemitteilung, aber "marokkanische Sprache" steht tatsächlich im Urteil, sogar mehrfach. Gibt es mittlerweile eigentlich tatsächlich so wenige Männer mit hinreichender Bildung für die höchsten Staatsämter, oder werden die Guten nur aufgrund ihrer politischen Gesinnung nicht vorgelassen?
@32: Laut aktuellem Twitter-Kommentar von Tauss veröffentlicht SPON scheinbar falsches Zahlenmaterial: http://twitter.com/tauss
@ 13: >>Wenn dadurch einige Verbrecher nicht gefangen werden, ist das der Preis eines freiheitlich demokratischen Rechtsstaates, und den muss man ertragen können.<<
… Natürlich nur, solange man selbst- oder das persönliche Umfeld nicht zu Schaden kommt…
So argumentiert genau die Sorte, die wegen jeder noch so geringen Lappalie endlose Klagen und Prozesse vom Zaun bricht.
Mörder und Vergewaltiger wegen eines Kommafehlers im Protokoll laufen lassen, aber wegen Kinderlärm auf dem Spielplatz bis zum jüngsten Gericht klagen.
@32 (Matthias):
Ich frage mich eher, wieso ein interner Bericht an SPON gelangt? Hat die Staatsanwaltschaft aus der letzten Rüge ihrer Vorgesetzten nichts gelernt? Erst sprechen sie zuerst mit Bild und geben dort Details raus, und jetzt plaudern sie beim Spiegel.
Aber Anklage haben sie immer noch nicht erhoben.
Bravo Herr John!!
Sie sprechen mir aus der Seele.
Naja, wenigstens schien der Übersetzer vereidigt gewesen zu sein. Soll ja schon tolle "Übersetzungen" bei Gesprächen mit Angehörigen anderer Sprachkreise gegeben haben….
Frage eines juristisch interessierten Laien:
Ich kann verstehen, daß manche Menschen nicht den Mut haben, "Nein" zu sagen, weil sie massive persönliche Nachteile befürchten (müssen). Eine Stelle, bei der die (mittelbar) Beteiligten aus Polizei und Justiz dieses Fehlverhalten (anonym) melden können, wäre hilfreich, oder?
Was genau hat er seiner Alten eigentlich erzählt? So alles auf den Tisch "Ich hab sie abgemurkst, ab jetzt bin ich treu!" ?
oder vielmehr nur dass er sie nie wiedersehen würde und das allein hat dem StA schon gereicht als "Geständnis".
"# Dennoch frag ich mich, wie man als Beschuldigter so leichtgläubig ist und seiner Frau gegenüber dann etwas über die Tat erzählt…"
Das ist die verfassungsrechtlich geschützte Vertrautheit zwischen Eheleuten. Die umfaßt mitnichten nur Sex.
Der Beschluss steht in der guten Tradition von BGHSt 34, 362 und führt die dort entwickelten Gedanken weiter.
Hauptsache in der neuen Entscheidung steht am Ende der gleiche Schuldspruch.
Welch ein Gefühl mag es für die Familie der Getöteten sein, wenn der mutmaßliche Mörder wegen eines – aus nicht Juristensicht – lediglich formellen Fehlers sich nicht für den Mord verantworten müsste.
Wie hätte der BGH wohl entschieden, wenn ein Justizbeamter bewusst im Raum belassen worden wäre, mit der Anweisung, offensichtlich abgelenkt und uninteressiert an dem (in marrokanischer Sprache) geführten Gespräch zu wirken um objektiv doch den Eindruck eine überwachten Situation zu generieren? Das wäre doch gerade erst ein Verstoß gegen das Gebot des fairen Verfahrens…
das geht ganz klar über das instrument der kriminalistischen list hinaus. … immer wieder erstaunlich, was man hier so zu lesen bekommt. jedem Jurastudent ist klar, dass ein solches vorgehen zu nem (unechten) beweisverwertungsverbot führt. was mir nicht klar ist, warum bekommt es die StA bzw. der zuständige ermittlungsrichter nicht auf die reihe … ?! Vergewaltigung der StPO? Ignoranz? Unwissenheit (eher Unwahrscheinlich) …
gruss.
@27: (Ist Leiche der Geliebten aufgetaucht)
Für alle die weinen, dass dem Mörder nicht das Handwerk gelegt wurde liegt wohl hierin der Trost. Der BGH wendet sich seit Jahren gegen eine entsprechende Anwendung der "Fruits of the poisonous tree-Doktrin". Wenn die Herren und Damen der Staatsanwaltschaft also nur einen Bruchteil an Zeit und Aufwand, die/der für das Wanzengetrickse draufging, in die Leichensuche investiert haben, erscheint mir diese und eventuell weiterführende Beweisstücke im näheren Umfeld oder an der Leiche ein recht brauchbares/brauchbare Beweismittel abzugeben.
Genau aus diesem Grunde: Pro Urteil des 1. Strafsenats (die übermäßige Trickserei ist eines Rechtsstaats unwürdig!) und contra Import der Früchte des vergifteten Baums (da zu uferlos und nicht notwendig, denn wir haben eine Zufallsfundregelung in § 477 II StPO falls noch nicht bekannt!).
Dieses Lob an den BGH ist überzogen, neulich wurde ein Zufallsfund bei einer rechtswidrigen Durchsuchung durch den BGH durchgewunken. Man kann es förmlich hören, wie es nun in manchem Kriminalisten-Kleinhirn knattert.
Vielleicht sollten die Damen und Herren des jeweiligen BGH-Senats einen Selbstversuch starten: Rechtswidrige Durchsuchung bzw. 4 Wochen U-Haft am Stück. Das wär mal was.
Übrigens: Eine Fruit-of-the-poisonious-tree Regelung wäre im Übrigen auch für die Ermittlungsbehörden vorteilhaft. Es bestände Rechtssicherheit und man wäre nicht der Unsicherheit einer inkohärenten BGH-Rechtssprechung ausgesetzt.
@43 (Christian):
>> Welch ein Gefühl mag es für die Familie der Getöteten sein, wenn der mutmaßliche Mörder wegen eines – aus nicht Juristensicht – lediglich formellen Fehlers sich nicht für den Mord verantworten müsste.
Das passiert nur deswegen, weil die Ermittlungsbehörden in diesem Land leider in der Regel nicht damit rechnen müssen, dass "Verfahrensfehler" derartige Konsequenzen haben. Ansonsten würden sie ihre Verdächtigen bestimmt rechtmäßig überführen.
@25/Geralt
@30/me
Danke für die Ergänzungen, ich beschrieb meine "Bauchschmerzen" in dem Fall und natürlich weiss ich, wie die meisten Leser des Lawblogs, ums Zeugnisverweigerungsrecht. In diesem Fall mit der Lebenspartnerin hatte ich §257 StGB im Kopf (jaja, es war keine Begünstigung erkennbar)
Liest man sich den Urteilstext durch so stellen sich einem auch moralische Fragen. Und nein, die sind nicht in Gesetztexten festgeschrieben.
#k.
Irgendwie entzieht sich das meinem Verständnis. Bei Mord ist die Gesellschaft auf einmal bereit, die StPO außer Kraft zu setzen. Die StPO sollte aber immer gelten.
Und ob ihr's glaubt oder nicht: Das sehe ich garantiert auch noch so, wenn ich in irgendeiner Form betroffen bin.
Ein Rechtsstaat darf wegen einer Betroffenheit nicht so einfach außer Kraft gesetzt werden.
was wäre denn gewesen wenn man dem Beschuldigten nach dem unerlaubten Abhören mitgeteilt hätte, dass man ihn jetzt überführt hat, und dieser daraufhin geständig ist?
Hat mal jemand das Urteil gelesen.
"Bei diesem Treffen, das von dem Angeklagten heimlich gefilmt wurde"
Erst heimlich aufzeichnen und sich dann wundern, dass andere das auch machen. Oo
Sonderbehandlung – kommt mir irgendwie aus dem Geschichtsuneterricht bekannt vor…