14.8.2009

Leider versandt

Nach einem Teilfreispruch im Berufungsverfahren hatte ich die Anwaltskosten festsetzen lassen. Der Beschluss kam. Auf das Geld warte ich nun schon Monate.

Ich frage nach, wann mit der Überweisung zu rechnen ist. Das Gericht antwortet:

… wird Ihnen mitgeteilt, dass die Akte leider versandt und trotz Aufforderung noch nicht zurückgekehrt ist. Es wird um geräumige Fristsetzung gebeten.

Ich bin natürlich gnädig. Nur an meiner Antwort feile ich noch. Favorit derzeit:

Die beantragte Fristverlängerung wird gewährt.

25 Kommentare zu “Leider versandt”

  1. Raphael Wieh meint: (14.8.2009 um 13:44) AntwortenReply to this comment

    Ein ganzer Tag… Wäre das nicht geräumig genug?

  2. (tr) meint: (14.8.2009 um 13:53) AntwortenReply to this comment

    wieso "beantragte … gewährt", wo ist denn der Antrag?

  3. LirumLarum meint: (14.8.2009 um 13:58) AntwortenReply to this comment

    …wird zur Fristsetzung um Erläuterung der zu berücksichtigenden Geräumigkeit gebeten. Handelt es sich eher um eine kleine, im Kellergwölbe gelegene Amtsstube oder bedarf es Justizpalastartiger Geräumlichkeiten?

  4. Stefan meint: (14.8.2009 um 14:02) AntwortenReply to this comment

    Gibts da eigentlich auch direkt Überziehugszinsen und Mahngebühren, wie es anderesrum der Fall wäre?

  5. TW meint: (14.8.2009 um 14:20) AntwortenReply to this comment

    "Der Bitte um geräumige Fristsetzung wird wohlwollend stattgegeben."

  6. Steuerzahler meint: (14.8.2009 um 14:33) AntwortenReply to this comment

    In Anbetracht der Tatsache, dass ich teures Kinderspielzeug kaufe und Steuern zu entrichten habe um u.a. Ihre Stelle zu alimentieren, kann Ihrem Antrag nicht entsprochen werden.

    Erschwerend kommt hinzu, dass die Kosten für meine Körperertüchtigung auch alsbald fällig gestellt werden.

    Ich bitte um wohlfeile Anweisung der ausstehenden Summe nebst Zinsen 23% über dem Basissatz.

  7. vj meint: (14.8.2009 um 14:33) AntwortenReply to this comment

    @2: UV spielt auf die Wortwahl entsprechender Schreiben vom Gericht an.

  8. JDS meint: (14.8.2009 um 14:42) AntwortenReply to this comment

    Die beantragte Fristverlängerung wird gewährt. Gleichzeitig teile ich Ihnen mit, dass ich in gleicher Höhe Kredit aufgenommen habe, dessen Kosten Ihnen in Rechnung gestellt werden!?

  9. Definiendum meint: (14.8.2009 um 14:52) AntwortenReply to this comment

    Was passiert eigentlich, wenn so eine Akte verloren geht? Verfahren eingestellt/nicht mehr existent?

  10. Kai meint: (14.8.2009 um 15:09) AntwortenReply to this comment

    Ihrer geräumigen Fristbitte wird mit einer geräumigen Zinsforderung entsprochen. Ich habe einen geräumigen Raum dafür geräumt.

    Mit räumlichen Grüßen

    Rudi Räumler

  11. Benjamin meint: (14.8.2009 um 15:28) AntwortenReply to this comment

    versandt… oder versandet?

  12. Klaus meint: (14.8.2009 um 16:28) AntwortenReply to this comment

    Erst einmal ein Formular senden, mit dem der entsprechende Antrag angefordert werden kann. Dann erst den kryptischen Antrag (min. 10 Seiten) zusenden. Die Punkte durchnummerieren und 50 Seiten Anleitung zum Ausfüllen mitsenden — man muss ja schließlich kundenfreundlich sein.
    Ach ja: Dann noch ein paar Bestellformulare für die Anhänge. Beispielsweise Anhang E23: Verlängerungen bei verloren gegangenen Akten.

  13. ui meint: (14.8.2009 um 16:51) AntwortenReply to this comment

    Fragen sie doch mal beim BKA an, die überwachen doch sämtlichen Mailverkehr.

  14. Martin_mb meint: (14.8.2009 um 16:59) AntwortenReply to this comment

    In der heutigen Zeit kann es darauf nur eine Antwort geben: "Gib Kohle, Schuldensau!"

  15. DonnyK meint: (14.8.2009 um 21:56) AntwortenReply to this comment

    @LirumLarum
    Danke, jetzt habe ich Bauchschmerzen vom Lachen.
    ——————

    Die Akte ist noch nicht zurückgekehrt? Verdammt! Ich hab ihr doch gesagt, dass sie spätestens um 21Uhr zu Hause sein soll.

  16. Damien meint: (14.8.2009 um 22:34) AntwortenReply to this comment

    Ach, ich würde in einer langweiligen Stunde ein mehrseitiges Schreiben formulieren, indem ich total abschweife und vielleicht etwas von privaten Ereignissen preisgebe, einen Seelenstrip hinlege oder ein Selbstgespräch führe, um dann ganz am Ende zu sagen, dass man der Bitte natürlich nachkommt, wie könnte man auch anders.

  17. Tomchen meint: (14.8.2009 um 22:58) AntwortenReply to this comment

    Sachstandsbericht:

    Ihr Antrag auf Fristverlängerung wurde an die zuständige Sachbearbeitung weitergeleitet und befindet sich nun dort in der Prüfung. Mit einer Entscheidung ist trotz Überlastungsanzeige der Abteilung sogar noch in diesem Jahr zu rechnen.

    Von unserer Seite können wir zwar aufgrund Unzuständigkeit keine Zusagen erteilen, haben aber eine wohlwollende Prüfung ihres Antrages empfohlen.

    Mit freundlichen Grüßen,

  18. Ronald Kaufmann meint: (15.8.2009 um 01:28) AntwortenReply to this comment

    Hmm… was wäre wohl, wenn Sie folgende (ausufernde) Antwort schicken würdem:

    "Nein."

    lachend, mfg Ronald Kaufmann

  19. requin meint: (15.8.2009 um 09:24) AntwortenReply to this comment

    Ich würde eine Fristverlängerung von 50 m² einräumen. dürfte wohl geräumig genug sein.

  20. RA M. Bialobrzeski meint: (15.8.2009 um 11:18) AntwortenReply to this comment

    "Die beantragte Fristverlängerung wird insoweit gewährt werden, wenn der zugrundeliegende Grund für die beantragte Fristverlängerung glaubhaft gemacht wird." Diesen Spruch habe ich beim AG kassiert nach einen Antrag auf Terminsverlegung wegen meines Urlaubs. Auf Nachfrage ob das ernst gemeint war, kam telefonisch eine Entschuldigung. Immerhin!!!! Vielleicht funktioniert das ja auch hier ;-))))

  21. Inn meint: (15.8.2009 um 15:28) AntwortenReply to this comment

    Pfändung möglich?

  22. Justus meint: (15.8.2009 um 17:56) AntwortenReply to this comment

    " … geräumige Fristsetzung …"

    Wie geräumig, nur drei- oder doch besser n-dimensional?!

  23. Frank G. meint: (16.8.2009 um 14:02) AntwortenReply to this comment

    @2: du hast es verstanden – du weist es nur noch nicht ;-)

  24. André meint: (17.8.2009 um 12:53) AntwortenReply to this comment

    @11 Benjamin:

    ich denke eher: ver-sandt wie in ver-laufen … ;-)

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