Leider versandt
Nach einem Teilfreispruch im Berufungsverfahren hatte ich die Anwaltskosten festsetzen lassen. Der Beschluss kam. Auf das Geld warte ich nun schon Monate.
Ich frage nach, wann mit der Überweisung zu rechnen ist. Das Gericht antwortet:
… wird Ihnen mitgeteilt, dass die Akte leider versandt und trotz Aufforderung noch nicht zurückgekehrt ist. Es wird um geräumige Fristsetzung gebeten.
Ich bin natürlich gnädig. Nur an meiner Antwort feile ich noch. Favorit derzeit:
Die beantragte Fristverlängerung wird gewährt.
Ein ganzer Tag… Wäre das nicht geräumig genug?
wieso "beantragte … gewährt", wo ist denn der Antrag?
…wird zur Fristsetzung um Erläuterung der zu berücksichtigenden Geräumigkeit gebeten. Handelt es sich eher um eine kleine, im Kellergwölbe gelegene Amtsstube oder bedarf es Justizpalastartiger Geräumlichkeiten?
Gibts da eigentlich auch direkt Überziehugszinsen und Mahngebühren, wie es anderesrum der Fall wäre?
"Der Bitte um geräumige Fristsetzung wird wohlwollend stattgegeben."
In Anbetracht der Tatsache, dass ich teures Kinderspielzeug kaufe und Steuern zu entrichten habe um u.a. Ihre Stelle zu alimentieren, kann Ihrem Antrag nicht entsprochen werden.
Erschwerend kommt hinzu, dass die Kosten für meine Körperertüchtigung auch alsbald fällig gestellt werden.
Ich bitte um wohlfeile Anweisung der ausstehenden Summe nebst Zinsen 23% über dem Basissatz.
@2: UV spielt auf die Wortwahl entsprechender Schreiben vom Gericht an.
Die beantragte Fristverlängerung wird gewährt. Gleichzeitig teile ich Ihnen mit, dass ich in gleicher Höhe Kredit aufgenommen habe, dessen Kosten Ihnen in Rechnung gestellt werden!?
Was passiert eigentlich, wenn so eine Akte verloren geht? Verfahren eingestellt/nicht mehr existent?
Ihrer geräumigen Fristbitte wird mit einer geräumigen Zinsforderung entsprochen. Ich habe einen geräumigen Raum dafür geräumt.
Mit räumlichen Grüßen
Rudi Räumler
versandt… oder versandet?
Erst einmal ein Formular senden, mit dem der entsprechende Antrag angefordert werden kann. Dann erst den kryptischen Antrag (min. 10 Seiten) zusenden. Die Punkte durchnummerieren und 50 Seiten Anleitung zum Ausfüllen mitsenden — man muss ja schließlich kundenfreundlich sein.
Ach ja: Dann noch ein paar Bestellformulare für die Anhänge. Beispielsweise Anhang E23: Verlängerungen bei verloren gegangenen Akten.
Fragen sie doch mal beim BKA an, die überwachen doch sämtlichen Mailverkehr.
In der heutigen Zeit kann es darauf nur eine Antwort geben: "Gib Kohle, Schuldensau!"
@LirumLarum
Danke, jetzt habe ich Bauchschmerzen vom Lachen.
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Die Akte ist noch nicht zurückgekehrt? Verdammt! Ich hab ihr doch gesagt, dass sie spätestens um 21Uhr zu Hause sein soll.
Ach, ich würde in einer langweiligen Stunde ein mehrseitiges Schreiben formulieren, indem ich total abschweife und vielleicht etwas von privaten Ereignissen preisgebe, einen Seelenstrip hinlege oder ein Selbstgespräch führe, um dann ganz am Ende zu sagen, dass man der Bitte natürlich nachkommt, wie könnte man auch anders.
Sachstandsbericht:
Ihr Antrag auf Fristverlängerung wurde an die zuständige Sachbearbeitung weitergeleitet und befindet sich nun dort in der Prüfung. Mit einer Entscheidung ist trotz Überlastungsanzeige der Abteilung sogar noch in diesem Jahr zu rechnen.
Von unserer Seite können wir zwar aufgrund Unzuständigkeit keine Zusagen erteilen, haben aber eine wohlwollende Prüfung ihres Antrages empfohlen.
Mit freundlichen Grüßen,
Hmm… was wäre wohl, wenn Sie folgende (ausufernde) Antwort schicken würdem:
"Nein."
lachend, mfg Ronald Kaufmann
Ich würde eine Fristverlängerung von 50 m² einräumen. dürfte wohl geräumig genug sein.
"Die beantragte Fristverlängerung wird insoweit gewährt werden, wenn der zugrundeliegende Grund für die beantragte Fristverlängerung glaubhaft gemacht wird." Diesen Spruch habe ich beim AG kassiert nach einen Antrag auf Terminsverlegung wegen meines Urlaubs. Auf Nachfrage ob das ernst gemeint war, kam telefonisch eine Entschuldigung. Immerhin!!!! Vielleicht funktioniert das ja auch hier ;-))))
Pfändung möglich?
" … geräumige Fristsetzung …"
Wie geräumig, nur drei- oder doch besser n-dimensional?!
@2: du hast es verstanden – du weist es nur noch nicht ;-)
@11 Benjamin:
ich denke eher: ver-sandt wie in ver-laufen … ;-)