19.8.2009

Entmannung im Leitartikel

“Aber es geht schließlich um unsere Kinder. Für ihren Schutz sollte uns jedes Mittel recht sein.”

Diese Sätze scheinen Mode zu werden. Heute spricht sie Isolde Stöcker-Gietl aus. Die Redakteurin der Mittelbayerischen Zeitung beklagt in einem Kommentar, Sexualstraftäter, deren Opfer Kinder sind, würden viel zu lasch bestraft:

Drei Jahre Gefängnis, vielleicht auch fünf, und die Sache ist erledigt.

Nun ist insbesondere die bayerische Justiz nicht unbedingt bekannt dafür, dass sie durchgehend auffällig milde straft. Aber auch über die weiß-blauen Grenzen hinaus gibt es eben nun mal so etwas wie eine angemessene Rechtsfolge für jede Tat.

Das bedeutet: Nicht jede Sexualstraftat gegenüber einem Kind kann in einem Rechtsstaat lebenslänglich geben – auch wenn es Frau Stöcker-Gietl vielleicht gern so hätte. Es kommt immer noch darauf an, was der Täter genau getan hat, ob er schuldfähig war und wie die Umstände insgesamt gewesen sind.

Die Autorin belässt es jedoch nicht dabei, die aus ihrer Sicht zu milden Strafen zu kritisieren. Nein, sie schlägt, ernsthaft, eine weitere Lösung vor:

Doch wie wäre es, wenn eine Entmannung auch gerichtlich angeordnet werden könnte? Sicherlich eine radikale Forderung. Aber es geht schließlich um unsere Kinder. Für ihren Schutz sollte uns jedes Mittel recht sein.

Wenn Frau Stöcker-Gietl mal ins Grundgesetz schauen täte, könnte sie auf den Artikel 1 stoßen, der die Menschenwürde jedes Menschen für unantastbar erklärt. Auch Sexualstraftäter sind Menschen. Außerdem garantiert gleich der nächste Artikel der Verfassung das Recht auf körperliche Unversehrtheit – ein selbsterklärender Begriff.

Diese Regeln binden den Rechtsstaat. Darüber kann er sich nicht hinwegsetzen, wenn er nicht zum Willkür- und Unrechtsstaat mutieren will. Vielleicht sollte man als Journalistin wenigstens einen Nebensatz auf diese rechtlichen Schranken namens Grundrechte verwenden. Zumal sie doch neulich noch so positiv herausgestellt worden sind, als dieses Grundgesetzdings auch in Bayern seinen 60. Geburtstag feierte.

Freuen wir uns auf die Fortsetzung mit dem Thema “Todesstrafe für Kinderschänder”. Sie ist unvermeidlich.

(Quelle des Links)

160 Kommentare zu “Entmannung im Leitartikel”

  1. Siggi meint: (19.8.2009 um 17:23) AntwortenReply to this comment

    Vielleicht würden dann ja Kandidaten für die Entmannung auch aus Versehen auf dem OP-Tisch sterben, siehe Fall Jürgen Bartsch…

  2. redux meint: (19.8.2009 um 17:27) AntwortenReply to this comment

    Das Grundgesetz ist ja schon häufiger eher Hinderniss als Hilfe, besonders diese ekelhaften Punkte Meinungsfreiheit und Unversehrtheit.
    Ich finde als Bestrafung könnte Grundgesetzigung durchaus ein Erfolg sein; radikale Muslime könnten sich damit sicher auch anfreunden, obwohl der Wechsel von Steinen zu Büchern am Anfang ungewöhnlich erscheint.^^

  3. stud. iur. JM meint: (19.8.2009 um 17:31) AntwortenReply to this comment

    Der erschreckenste Satz ist doch diser: "Für ihren Schutz sollte uns jedes Mittel recht sein."
    Jedes. JEDES?
    So schlimm die Verbrechen dieser Menschen sind: Ich finde diesen Satz erschreckend.
    Den er sagt: Wir dürfen alles, wirklich alles machen, wenn es um den Schutz der Kinder geht. Auch die wirklich schlimmen Dinge. Auch wenn es andere als die Täter trifft. Den: JEDES Mittel ist recht. Das hat sie so gesagt. Und auch gleich Eindrucksvoll beweisen, dass sie es auch genau so meint.
    Im übrigen gibt es um Schutz der Kinder neben der Freiheitsstrafe (die etwas anderes als den Schutz vor Straftätern bezweckt) auch noch die Sicherungsverwahrung. Da geht es dann auch wirklich um den Schutz der Bevölkerung und damit in diesem Fall der Kinder.
    Aber das kostet ja Geld. Und Geld ist wichtiger als der Rechtsstaat.

  4. J. S. meint: (19.8.2009 um 17:36) AntwortenReply to this comment

    Kastration macht aus einem Pädophilen, der ein Kind missbraucht hat, keinen Asexuellen. Die Triebe bleiben weiterhin erhalten.
    Dieses Mittel wäre somit sowieso unbrauchbar.

  5. Schwarzmaler meint: (19.8.2009 um 17:39) AntwortenReply to this comment

    Jedes Mittel ist recht. Es geht doch um die Kinder. Fragt mal die Leute auf der Straße. Die Politik hat es verstanden.

  6. piratenwahl (Link) meint: (19.8.2009 um 17:41) AntwortenReply to this comment

    Ein undifferenzierter Kommentar der Dame, denn bei "normalem", also nicht direkt gewalttätigem Mißbrauch finde ich 3 bis 5 Jahre durchaus angemessen. Bei extremen Hangtätern dagegen scheint es Lücken bei Sicherungsverwahrung und forensischem Maßregelvollzug wegen therapeutischer Illusionen zu geben, siehe http://www.youtube.com/watch?v=BhbCp_qvwJ0
    Diese Lücke wäre durch eine unumkehrbare SV/ forensische Unterbringung zu schließen, wobei mir wohl bewußt ist, daß das der momentanen Auslegung unserer Verfassung widerspricht. Die USA haben aber an der Demokratie sogar trotz Todesstrafe scheinbar keinen Schaden genommen( gut, " dank" Bush vielleicht doch, wird aber durch Obama vielleicht korrigiert), so daß man über diese unumkehrbare SV doch mal nachdenken sollte. Dafür könnte man die SV für Betrüger streichen, denn die gehören da meines Erachtens nicht rein.

  7. Tim meint: (19.8.2009 um 17:42) AntwortenReply to this comment

    Gleich geht es wieder los, das Geifern der Kommentare hier im Blog. Dabei hat die Frau doch ein probates Mittel vorgeschlagen, es geht lediglich nicht weit genug. Man könnte Dieben doch zumindest nach Wiederholungstaten eine Hand abhacken. Und Gotteslästerung könnte man den Heiden durch ein bisschen (natürlich nur angemessene, rechtsstaatliche) Folter auch noch austreiben. Lediglich eine technische Frage: was schneidet man Frauen ab, die Kinder misshandeln? Oder gibt es die nur außerhalb Bayerns?

    Alternativ ginge natürlich auch ein "three strikes and you are out" Prinzip, das funktioniert in den USA schließlich hervorragend.

    Und eine reine Interessensfrage: sind eigentlich Mordfälle bekannt, bei denen ein Mörder nur tätig geworden ist, weil das Strafmaß in Deutschland so unerhört milde ist? Ich mein sicherlich haben die meisten Mörder keine Hemmungen, weil man für n Jahre Knast ja schonmal einen Mord begehen kann, aber bei 2 x n Jahren würden die sich das nochmal anders überlegen, oder?

  8. JLloyd meint: (19.8.2009 um 17:42) AntwortenReply to this comment

    @4: Wen interessiert's ? Die Kastration geschieht doch nur zur Befriedigung des gesunden Volksempfindens.

  9. derLars meint: (19.8.2009 um 17:47) AntwortenReply to this comment

    @4: das ist nicht ganz richtig – die sexuellen Triebe gehen in 80% der Fällen schon zurück. Das ändert aber nichts bei dem eigentlich Vergewaltigungsgrund von Erniedrigung und Macht.

    Letzterer spielt allerdings bei dem Hauptteil der Kindesmisshandlungen (95% finden in der Familie statt) weniger die Rolle, sondern sind eher bei den restlichen 5 Prozent anzutreffen.

    Nichtsdestotrotz ist es so frustrierend zu sehen, mit was die Politiker in den sechs Monaten vor Wahlen an Grundrechtsfeindlichen Vorschlägen kommen, bloß um sich zu profilieren.

  10. Rainer (Link) meint: (19.8.2009 um 17:49) AntwortenReply to this comment

    Ich hab' DIE Lösung: Alle Männer entmannen! Dann kann ja anscheinend nichts mehr passieren, oder?

  11. SJ meint: (19.8.2009 um 17:51) AntwortenReply to this comment

    [ironie]Aber zur Verteidigung von Frau Stöcker-Gietl muss man doch sagen, dass dieser ominöse Art. 1 GG doch extrem im ganzen Gesetze-Dschungel versteckt ist. Ohne 20jährige Erfahrung als Jurist findet den doch niemand.[/ironie]

  12. PhilipS meint: (19.8.2009 um 17:52) AntwortenReply to this comment

    @Tim siehe dazu auch 4 J.S.. Das wäre nun einmal kein probates Mittel um ein derartiges Verhalten zu stoppen. Ich schlage da viel mehr eine Lobotomie vor. Denn was geht schon über die Wunder der Neurochirugie…

  13. Andy meint: (19.8.2009 um 17:56) AntwortenReply to this comment

    Das mit der Verhältnismäßigkeit ist ohnehin ein Punkt, bei dem bei jeder Diskussion um Sexualstraftäter die Ernsthaftigkeit der Vorschläge verloren geht.

    Egal was ein Sexualstraftäter getan hat, es wird grundsätzlich nach lebenslanger Haft mit anschließender Sicherheitsverwahrung geschrien, wenn nicht gleich die inzwischen fast schon übliche Forderung kommt, solchen Leuten sollte man erst gar nicht den Prozess machen, sondern sie sofort am nächsten Baum aufhängen.

    Genauso wie es ein Unterschied ist, ob jemand einem anderen einen Faustschlag verpasst oder ihn zu Tode prügelt, ist es nicht das gleiche, ob jemand ein Kind anfasst oder vergewaltigt. Beides finde ich widerlich, beides muss bestraft werden – aber bitte unter Berücksichtigung der Schwere des Verbrechens.

    Dass unsere Politiker sich gerade in unsinnigen, populistischen und verfassungsfeindlichen Vorschlägen uberbieten, steht auf einem anderen Blatt. Wirklich bedenklich wird das allerdings erst, falls diese Parolen bei der nächsten Wahl vom Wähler belohnt werden.

  14. Thomas meint: (19.8.2009 um 17:57) AntwortenReply to this comment

    Liebe Frau Stöcker-Gietl, vielen Dank. Jetzt muss ich wieder kotzen.

  15. Oliver meint: (19.8.2009 um 17:59) AntwortenReply to this comment

    Bei WKW oder auch bei anderen Netzwerken gibt es ja ganz Gruppen, wo hirnlose Prolls und frustierte Hausfrauen sich gegenseitig angeifern, was sie denn alles mit einem Täter machen würden.

    Diskutieren oder argumentieren ist da sinnlos. Es ist immer davon die Rede, dass Täter eindeutig überführt und dann angezündet werden sollen (verkürzte Version). Wenn ich dann schon mal so einen populistischen Unsinn lese wird mir immer wieder klar, warum wir die Parteien haben, die wir haben.

  16. y meint: (19.8.2009 um 18:00) AntwortenReply to this comment

    Vielleicht sollte ich mir als Grünen-Politiker auch mehr Gedanken um die Kinder machen..

    Wieviele Kinder sterben eigentlich jährlich an den Folgen des Straßenverkehrs? Da müsste sich doch was dran machen lassen.. Vielleicht alle Autos verbieten.. oder Tempo 30 auf den Autobahnen einführen. Und wer schneller fährt, der kriegt den Gasfuß abgehackt ;-)

    Es geht schließlich um unsere Kinder. Für ihren Schutz sollte uns jedes Mittel recht sein!

  17. Eike Scholz meint: (19.8.2009 um 18:00) AntwortenReply to this comment

    Und bei Weiblichen Tätern? Sind zwar weniger als Männer, aber was will sie da machen? Beschneiden?

    Was wenn sich nachher herausstellt, dass das Urteil falsch war, und der Verurteilte Unschuldig?

    Aber egal ist ja Für unsere Kinder… Dass die in einer Gesellschaft aufwachsen in der mit Vernunft und Augenmaß geurteilt wird, kann man denen wirklich nicht zumuten. Ist ja auch schrecklich so eine Gesellschaft, da könnte ein Schuldiger mit einem milden Urteil wegkommen.

  18. Annonym meint: (19.8.2009 um 18:01) AntwortenReply to this comment

    Bezeichnend, dass die Frau sonst über den Vorteil von Käsekuchenmuffins im Freibad "schreibt".

  19. no big deal meint: (19.8.2009 um 18:03) AntwortenReply to this comment

    Kinder sollten gezwungen werden, in der Oeffentlichkeit ein grosses rotes Stoppschild vor sich her zu tragen. Auch Scheinkinder. Dann kommt sowas nicht mehr vor. Falls das nicht reichen sollte: Unueberwindbare Keuschheitsguertel aus deutschem Stahl. Jawohl. (Ironie aus) Mensch, ist das Thema langweilig geworden…

  20. Marco meint: (19.8.2009 um 18:10) AntwortenReply to this comment

    Was interessiert die Bayern das Grundgesetz? Haben die das denn schon anerkannt? Mein letzter Kenntnisstand ist, dass gerade Bayern das einzige Land war/ist, das bis heute das Grundgesetz nicht ratifiziert hat.

  21. Einer meint: (19.8.2009 um 18:10) AntwortenReply to this comment

    Vielleicht sollte man der Frau mit nem Laser das Grundgesetz auf die Netzhaut brennen…

  22. Treverer meint: (19.8.2009 um 18:11) AntwortenReply to this comment

    ich behaupte:

    die frau ist überzeugte christin ;-)

    wer wettet dagegen?

  23. corax meint: (19.8.2009 um 18:13) AntwortenReply to this comment
  24. (tr) meint: (19.8.2009 um 18:15) AntwortenReply to this comment

    @20
    :-) der vorschlag gefällt mir, schonmal dem familienministerium unterbreitet?

  25. Darkstalker meint: (19.8.2009 um 18:22) AntwortenReply to this comment

    Immer diese Schwarzmalerei … das wird auch wieder in der versenkung verschwinden, wenn die nächste Sau durchs Dorf getrieben wird … wie immer halt. Was bleibt, ist Rechtsgeschichte…

    @18: Weiblichen Tätern wird mit schnell härterndem Zement der Unterleib ausgegossen, ist doch ganz klar ;)

  26. 321 meint: (19.8.2009 um 18:22) AntwortenReply to this comment

    Ohnehin gehört der öffentliche Schandpfahl wieder auf jeden Marktplatz!

    In Bayern könnten die Maibäume dann gleich weitergenutzt werden.

    Aber @24: Es mag ja sein das diese "Dame" eine überzeugte Christin ist – aber in keinem Fall eine gute.
    Zitat: "Denn der werfe den ersten Stein … …"

    Viel schlimmer ist einfach die abgrundtief schlechte inhaltliche und sprachliche Qualität solcher "Kommentare" die in Lokalblättern massiv abnimmt.

  27. stud. iur. JM meint: (19.8.2009 um 18:24) AntwortenReply to this comment

    @24: der zweite Link funktioniert nicht
    Und sofern sie mit ihrem Kommentar die Intervention des Europarats meinen: Der hat nichts mit der EU zu tun. Der ist etwas anderes als der Europäische Rat. Oder der Rat der Europäichen Union. Gemeinsam ist ihnen allerdings, dass sie 12 Sterne auf blauem Grund auf als ihre Flagge haben. Und auch die Hymne die gleiche ist. Die EU hat nämlich einfach beides übernommen.

  28. Stuff (Link) meint: (19.8.2009 um 18:28) AntwortenReply to this comment

    Schwanz ab fordern üblicherweise Leute, die ihre Rübe schon ab haben.

    Stuff

  29. Axel John (Link) meint: (19.8.2009 um 18:30) AntwortenReply to this comment

    >>Aber auch über die weiß-blauen Grenzen hinaus gibt es eben nun mal so etwas wie eine angemessene Rechtsfolge für jede Tat.<<
    Was wäre denn für die Vergewaltigung eines Kindes angemessen?
    Mal zur Verhältnismäßigkeit: Wer im Supermarkt die Kassiererin vom Hocker schubst und in die Kasse greift, kann dafür ebenfalls 3 oder 5 Jahre einfangen. (§ 249 StGB).
    Und wenn sich die Kassiererin beim hinfallen an einer Kante eine Schädelfraktur zuzieht, sind 5 Jahre sogar das Minimum (§ 250).
    Und zwischen 5 Jahren und lebenslänglich bleibt noch ein ziemlich weiter Spielraum.

    @ 4: >>Kastration macht aus einem Pädophilen, der ein Kind missbraucht hat, keinen Asexuellen. Die Triebe bleiben weiterhin erhalten.<<

    Du verwechselst Kastration mit Sterilisation, da gibt es einen wesentlichen Unterschied…
    Trotzdem ist diese Methode zumindest grenzwertig.

  30. MrBrook (Link) meint: (19.8.2009 um 18:31) AntwortenReply to this comment

    Mal ganz abgesehen davon, dass ich eine solche Anordnung ebenfalls für verfassungswidrig und überzogen halte: Ich denke, die Gegenauffassung ist grundsätzlich durchaus vertretbar. Allerdings ist die Forderung politisch ohnehin nicht durchsetzbar. Es geht zwar gegen Kinderschänder, was möglicherweise in einer politischen Debatte Sympathiepunkte bringt, aber es geht auch um Zwangskastration, was unwillkürlich an Mittel aus dem Dritten Reich erinnert.

  31. Lawlita (Link) meint: (19.8.2009 um 18:32) AntwortenReply to this comment

    Manueller Trackback: [...] Denken wir an etwas Wichtiges. Denken wir an das Kind…

  32. Duddley meint: (19.8.2009 um 18:35) AntwortenReply to this comment

    Ich glaube, ich sehe mir heute Abend mal wieder "Clockwork Orange" an.

    Gruß Duddley

  33. Markus meint: (19.8.2009 um 18:37) AntwortenReply to this comment

    Also, ich habe einen Leserbrief abgeschickt, im Sinne von "ja, Kinder müssen geschützt werden, und zwar vor solchen Brandstifterinnen wie Isolde Stöcker-Gietl."

    (Ob bei der Frau die geographische Nähe zu Österreich eine Rolle spielen mag? Joseph wäre unter Umständen evtl. vielleicht stolz auf sie gewesen.)

  34. corax meint: (19.8.2009 um 18:39) AntwortenReply to this comment

    @ stud. iur. JM

    Hier nochmal der zweite Link, hoffe der funzt.

    http://is.gd/2ozCW

    und ich meinte schon die EU.
    Da sind beide Länder ja schließlich Mitglied.

  35. Stephan meint: (19.8.2009 um 18:41) AntwortenReply to this comment

    wieso wird eigentlich nie genauso von zwangsmaßnahmen für kinderschänderinnen gesprochen? oder ist das verhungern lassen von kindern keine schande (ja ich weiß, wortspiel, musste aber mal gesagt werden).

  36. Xaver aus Bayern meint: (19.8.2009 um 18:47) AntwortenReply to this comment

    Ob hier in Bayern auch diese Forderungen Akzeptanz finden:

    - Beide Hände ab bei allen Messerstechern und Straßenräubern
    - Hände und Füße ab bei Kinder-mit-dem-Auto-Überfahrern
    - Augen ausstechen bei Spannern, Penis ab bei Onanisten
    - 300 Peitschenhiebe bei unzüchtigen Kindern (z.B. bei vorehelichem Geschlechtsverkehr)
    - Blutrache bei erheblicher Störung der Familienehre durch Dritte
    - …

  37. Fawkes meint: (19.8.2009 um 18:52) AntwortenReply to this comment

    Hmm, was fordert die Dame nochmal:

    "Doch wie wäre es, wenn eine Entmannung auch gerichtlich angeordnet werden könnte?"

    Was meint die Dame damit genau? Ich bin ja – es mag an meiner Ausbildung liegen – ein wenig penibel bei Wörtern und ihrem Gebrauch. Und "Entmannung" verstehe ich sowohl als Kastration aber gut möglich auch als Penektomie.

    Jedenfall bei Damen, die den Wunsch äußern – warum auch immer – Männern das Genital zu entfernen (Penektomie), habe ich persönlich doch schnell den Verdacht, dass da eine gewisse sexuelle Komponente, durchaus aber auch ein sehr aktiver Männerhass durchkommt. Ob solche Motive die richtigen sind, um eine Basis für Tipps zur Verbesserung unseres Rechtssystems zu geben bezweifle ich.

    Wenn manche Frau aber davon schwärmt, wie viel "ruhiger" ein Mann nach einer Kastration ist, drängt sich bei mir immer die Erinnerung meiner einsamen Tante auf, die gerne einmal Männer mit ihren Katern verwechselt hat.

    So oder so: Wir wissen nicht, was genau die Autorin mit "Entmannung" meinte und welche Motive sie leiten, obiges sind ja nur subversive persönliche Einschätzungen und Erfahrungen (mithin Vorurteile). Aber diese kurze und eher nicht ernst zu nehmende Analyse macht eines deutlich: Auch Populismus will gelernt und wohl formuliert sein.

  38. dk (Link) meint: (19.8.2009 um 19:00) AntwortenReply to this comment

    Erinnert mich an eine Staatsanwältin, die in einem Vergewaltigungsprozess sehr flapsig die Einziehung des Tatwerkzeugs beantragte…

  39. Das vierte Reich meint: (19.8.2009 um 19:16) AntwortenReply to this comment

    Wenn den meisten Lesern hier klar ist, wie unser Land funktioniert:

    200 Leute haben extremst viel Geld das sie zur Machtausübung nutzen. 3 Damen greifen teils aktiv, teils verdeckt ins Geschehen ein: Friede-Liz-Angela.

    Friede durch ihre Medienmacht. Liz ebenso
    Angela ist Erfüllungsgehilfin der vorgenannten.

    Es folgen ca. 100.000 tatsächliche Leistungsträger, gefolgt von einer Vielzahl (Mehrzahl) derer, die so tun als ob.

    Für das Volk haben wir Brot und Spiele.
    Anders ausgedrückt: Privat-TV und Hartz IV.

    Wer glaubt, das in Berlin Politik von Politikern bestimmt wird, der glaubt eben leider auch, dass Zitronenfalter Zitronen falten. Es geht (und ging schon immer) nur und ausschließlich um die Interessen des Kapitals.

    Motto: "Mehr, höher, größer, weiter."

    Dieses Land ist auf dem Weg in den Untergang, bzw. eben das vierte Reich. Mag es auch anders genannt werden von den Menschen nach uns. Die Attacken von Zensursula dienen lediglich der Zensur.

    Es geht um Machterhalt, sonst nichts.
    Früher. Ja früher war alles besser. Die Menschen waren größtenteils ungebildet und ebenso informiert. Nämlich nicht.

    Heute gibt es Internetcafes und jeder der mag kann sich universell informieren. Er kann sich seine EIGENE Meinung bilden und ist auf die Springerpresse und Konsorten nicht angewiesen.

    Wie verkommen die "politische Kultur" hierzulande ist mögen sie auch daran erkennen, das niemand sich scheut im Wahlkampf die abscheulichsten Vorschläge zu machen und DENNOCH keine Angst hat um Wählerstimmen.

    Haben Sie letzte Woche gelesen, dass man 2000 zusätzliche Polizisten benötige um das Internet (also u.a. uns) zu beaufsichtigen?

    Ist ihnen der letze Castortransport in Erinnerung?
    12.000 Polizisten haben die Aktion gesichert.
    Aus allen Bundesländern zusammengezogen.

    Aha – wir haben also Personal.

    Warum soll die Bundeswehr im Innern eingesetzt werden?
    Terror in Deutschland? Möglich ist das durchaus. Bevor ich Opfer eines Terroristen werde ist die Wahrscheinlichkeit höher, dass man mich "versehentlich" bei eine Routinekontrolle erschießt.

    Stellen sie sich vor, nicht nur Leute mit Geist, wie die meisten Leser hier, sondern auch das "normale" Volk beginnt zu begreifen was hier los ist.

    Und es geht nicht mehr darum den G8 Gipfel für Millionen Unsummen zu sichern. Stellen sie sich vor, manche Leute würden wach und verabreden sich in 1000 Städten ***zeitgleich***. Per Internet kein Problem. Deshalb brauchen wir Zensur und Stoppschilder. Da ist die Polizei am Ende. Die BW auch. Dann haben wir den scheinbar gewollten und provozierten Krieg im Innern.

    Danke, dass sie mir bis hierher gefolgt sind.
    UND NEIN!!! Dieser Kommentar ist kein Aufruf zur Gewalt.

    Man weißt ja nie. Ups. Moment, Hubschreuber über dem Haus und es klopft an der Tür.

  40. Jimmy meint: (19.8.2009 um 19:18) AntwortenReply to this comment

    Super… noch mehr von der Sorte "Scheiß-aufs-Grundgesetz"… Stückweiser Rückbau von diesem lästigen Ding… erst die Rede-/Meinungsfreiheit… und wenn wir schon dabei sind, kann man diesen Blödsinn vonwegen Menschenwürde ja auch gleich noch mit über Bord werfen…

  41. Thomas meint: (19.8.2009 um 19:25) AntwortenReply to this comment

    Manche Menschen werden es einfach nie begreifen. Die absolute Sicherheit gibt es einfach nicht. Kann es niemals geben. Da kann sie jedem Sexualstraftäter die Klöten eigenhändig abhacken und trotzdem werden weiter Sexualdelikte passieren.

    Es widert mich an, dass es in Mode ist, missbrauchte Kinder für die eigene Profilierungssucht zu missbrauchen.

  42. Geralt meint: (19.8.2009 um 19:34) AntwortenReply to this comment

    > Diese Regeln binden den Rechtsstaat. Darüber kann er sich
    > nicht hinwegsetzen, wenn er nicht zum Willkür- und
    > Unrechtsstaat mutieren will. Vielleicht sollte man als
    > Journalistin wenigstens einen Nebensatz auf diese rechtlichen
    > Schranken namens Grundrechte verwenden.

    Ach was! Wer wird denn das so eng sehen. So eine kleine Grundrechtsverletzung kann man doch in Kauf nehmen. Die Damen sollte sich da einfach mal vertrauensvoll an Herrn Jurk wenden…

  43. Andreas meint: (19.8.2009 um 19:37) AntwortenReply to this comment

    Es geht auch subtiler, wie es etwa in Tschechien gehandhabt wird, indem die Kastration den Weg zur Entlassung ebnet, wo sonst die lebenslange Sicherheitsverwahrung droht. Dann wird die Kastration dann eben "freiwillig" beantragt. Wir hatten das bereits im Fall Jürgen Bartsch:

    http://de.wikipedia.org/wiki/J%C3%BCrgen_Bartsch

  44. anonym meint: (19.8.2009 um 19:41) AntwortenReply to this comment

    Und Herr Vetter, schon Strafanzeige gestellt?

    Und wie sieht es bei den anderen mitlesenden Juristen aus?

    Denn wenn das, was Frau Stöcker-Gietl fordert, so offensichtlich verfassungsfeindlich ist, warum ist dann eine Strafanzeige nicht die logische Konsequenz?

    (Polemik)Oder sind alle mit dem Schreiben von Abmahnungen ausgelastet?(/Polemik)

    Dies ist mir gerade auch im Kontext des "Zugangserschwernisgesetzes" aufgefallen. Während engagierte Informatiker schon seit den ersten Vorstößen dagegen oponierten, scheint den Juristen dies erst im Nachhinein aufzufallen. (Zumindest im Heiseticker wurden die entsprechenden Reaktionen von Juristen erst nach der Verabschiedung erwähnt.)

    Wo bleiben die Juristen, wenn das Verfassungsgericht *wiederholt* Gesetze, die von den selben Personen erarbeitet und erlassen wurden, für verfassungswidrig erklärt? Wären da nicht Anzeigen beim Verfassungsschutz angebracht?

    Oder solche Sachen, wie die Aussage, das das Umgehen der DNS-Sperren schon für sich eine Straftat ist. ( http://www.heise.de/newsticker/meldung/143716 ) Wo bleibt die Anzeige gegen Netgear ( http://www.heise.de/netze/news/meldung/142859 ), um zu demonstrieren, welche Auswirkungen dieses Gesetzt hat. Damit auch Firmen deutlich wird, das es in ihrem eigenen Interesse ist, gegen solchen Blödsinn mit ihren PR- und Rechtsabteilungen vorzugehen.

  45. IM meint: (19.8.2009 um 19:42) AntwortenReply to this comment

    Alles schon dagewesen:

    "Das Gesetz gegen gefährliche Gewohnheitsverbrecher und über Maßregeln der
    Sicherung und Besserung vom 24. November 1933"

    führte ins deutsche Strafgesetzbuch ein:

    den § 42a Nr. 1 „Unterbringung in einer Heil- oder Pflegeanstalt“,

    den § 42a Nr. 4 „Sicherungsverwahrung“

    und den § 42a Nr. 5 „Entmannung gefährlicher Sittlichkeitsverbrecher“.

    Aber Alliertes Kontrollratgesetz Art I. Nr 11 hat ihn dann wieder aus dem StGB entfernt.

  46. Markus meint: (19.8.2009 um 19:48) AntwortenReply to this comment

    Der Zweck und die Mittel (Erich Kästner)
    —————————–

    Der Zweck, sagt ihr, heiligt die Mittel?
    Das Dogma heiligt den Büttel?
    Den Galgen? Den Kerkerkittel?
    O schwarzumflortes Kapitel!
    Fest steht trotz Schrecken und Schreck:
    Die Mittel entheiligen den Zweck!

  47. flups meint: (19.8.2009 um 19:55) AntwortenReply to this comment

    Doch wie wäre es, wenn eine Behirnung auch gerichtlich angeordnet werden könnte? Sicherlich eine radikale Forderung. Aber es geht schließlich um unsere Kinder. Für ihren Schutz sollte uns jedes Mittel recht sein.

  48. VolkerStramm meint: (19.8.2009 um 20:06) AntwortenReply to this comment

    Ich würde die Menschenwürde aus dem Grundgesetz streichen.
    Ehrlich.
    Die wird hochgehalten, wenn es darum geht, ausländische Verbrecher zu schützen. Dann, und nur dann, wird die regelmäßig aufgerufen.
    Ansonsten ist das Verhältnis von Staat und Journaille zur Menschenwürde so, wie die nette Autorin es dargestellt hat.
    Also, wozu brauchen wir die?

  49. ernst restelmann meint: (19.8.2009 um 20:15) AntwortenReply to this comment

    @VolkerStramm

    "Die wird hochgehalten, wenn es darum geht, ausländische Verbrecher zu schützen."

    Ach Volker, Du armes Nazilein…

  50. Jan Schejbal (Link) meint: (19.8.2009 um 20:19) AntwortenReply to this comment

    Wäre das wirklich mit dem GG unvereinbar? Denn immerhin darf ja laut GG in diese Rechte auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.

    ("Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. [...] In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.")

    Mir scheint das GG durch die vielen Ausnahmemöglichkeiten leider ein zahnloser Papiertiger zu sein.

  51. stud. iur. JM meint: (19.8.2009 um 20:29) AntwortenReply to this comment

    51: sei nicht so streng mit dem Volker. der ist schon wieder stramm.

    @46: auch Juristen haben sich schon vor der Verabschiedung verschiedentlich kritisch zu dem Gesetz geäußert, zum Beispiel derjenige, der diesen Blog verfasst. Oder diese Juristen die in der Expertenanhöhrung im Rahmen des Gesetzgbungsverfahrens einen Blumenstrauss von Zweifeln ausgebreitet haben. Und, und und und

  52. Takanori meint: (19.8.2009 um 20:38) AntwortenReply to this comment

    Differenzierter heute die FAZ in "Deutschland und die Welt". Leider ist der Artikel (noch) nicht online. [Titel: Immer wider die Versuchung].

  53. SvenC meint: (19.8.2009 um 20:40) AntwortenReply to this comment

    … und die Jungmuttis* werden jubeln…

    *wie ich Leute mit Tunnelblick "hasse"

  54. Joe meint: (19.8.2009 um 20:56) AntwortenReply to this comment

    Also die größte Gefahr für Kinder geht von Müttern aus. Die mißbrauchen sie nicht nur sexuell, sondern bringen sie lieber gleich komplett um die Ecke:

    »Das Bundeskriminalamt untersuchte damals 1 650 vollendete Tötungsdelikte an Kindern. Die Ergebnisse überraschten viele: Nur in 80 Fällen war der Täter ein Fremder, 283 Fälle blieben unaufgeklärt. Aber in 1 030 Fällen töteten die Eltern – und noch verblüffender: nur 305 Mal waren es die Väter, aber 725 Mal die Mütter. Es ist anzunehmen, dass dies die Spitze des Eisbergs zeigt: Der Anteil der Frauen, die ihr Kind prügeln, dürfte ebenfalls hoch sein.«

    berlinonline.de/berliner-...8/politik/0022/index.html

    Verurteilt werden die dann aber nicht wegen Mordes sondern regelmäßig wegen Totschlags. In Stuttgart wurde doch gerade wieder ein totes Baby gefunden, warum findet eigentlich kein Reihengentest statt, um die Erzeugerin aufzuspüren?

    Also bevor hier über Entmannung philosophiert wird, sollte erstmal Todesstrafe für Mordmütter auf das Programm. Allerdings kann man inzwischen zuverlässig aus einem Bindestrich-Doppelnamen Hetze gegen Männer ableiten. Daher diese erstmal präventiv wegen Volksverhetzung verfolgen.

    Nebenbei sollte man übrigens auch die etwa 50%ige Falschbeschuldigungsquote bei Sexualstraftaten berücksichtigen, die vornehmlich aus Scheidungsprozessen hervorrührt.

  55. Feministische Initiative e.V (Link) meint: (19.8.2009 um 20:59) AntwortenReply to this comment

    @38 Fawkes

    > durchaus aber auch ein sehr aktiver Männerhass durchkommt

    Diese Vermutung lässt sich durch lebensnahe Würdigung des Sachverhalts untermauern, da die Autorin Trägerin eines Doppelnamens ist.

  56. RW meint: (19.8.2009 um 21:13) AntwortenReply to this comment

    Zumindest 2003 war Brigitte Zypries in ihrer Eigenschaft als Justizministerin der Meinung, daß Zwangskastration einen Verstoß gegen die Menschenwürde darstellt. (Nicht daß ich implizieren wollte, sie habe inzwischen ihre Meinung geändert, aber was Aktuelleres hab ich auf die Schnelle nicht gefunden.) Mal sehen, was der Presserat sagt.

  57. Eviathan meint: (19.8.2009 um 21:26) AntwortenReply to this comment

    Viel einfacher: Frauen sind dumm.

  58. pirateDude meint: (19.8.2009 um 21:29) AntwortenReply to this comment

    Mein Leserbrief an diese geistige Brandstiferin: forum.piratenpartei.de/vi...topic.php?f=31&t=9411

  59. Michael (Link) meint: (19.8.2009 um 21:47) AntwortenReply to this comment

    So, da wären wir wieder bei Methoden des dritten Reichs. Dort wurden auch Leute, wenn ebenfalls auch aus anderen Gründen, zwangskastriert bzw. sterilisiert.

  60. Sebastian C. (Link) meint: (19.8.2009 um 21:52) AntwortenReply to this comment

    @ 46 anonym

    Es gibt einen erheblichen unterschied zwischen verfwassungswidrig und verfassungsfeindlich.

    Und im Übrigen: Wie war das noch gleich mit der Meinungsfreiheit? Gilt die nun für alle, oder kommt es doch darauf an, welche Meinung geäußert wird. Immerhin handelt es sich bei dem Kommentar von Frau Stöcker-Gietl zweifelsohne um eine Meinungsäußerung. Und Sie fordern offen, dass diese Meinungsäußerung strafrechtlich verfolgt wird.

    Sollte ein Gesinnungsstrafrecht etwar nur dann verwerflich sein, wenn es die eigene Gesinnung unter Strafe stellt?

  61. Stuff (Link) meint: (19.8.2009 um 21:53) AntwortenReply to this comment

    @flups (49)
    Wäre undurchführbar. Wohin mit dem Gehirn, wenn Rübe schon ab?!

    @Sebastian; Wie IM schon meinte: (19.8.2009 um 19:42)

    Alles schon dagewesen:

    "Das Gesetz gegen gefährliche Gewohnheitsverbrecher und über Maßregeln der
    Sicherung und Besserung vom 24. November 1933"

    führte ins deutsche Strafgesetzbuch ein:

    den § 42a Nr. 1 „Unterbringung in einer Heil- oder Pflegeanstalt",

    den § 42a Nr. 4 „Sicherungsverwahrung"

    und den § 42a Nr. 5 „Entmannung gefährlicher Sittlichkeitsverbrecher".

    Aber Alliertes Kontrollratgesetz Art I. Nr 11 hat ihn dann wieder aus dem StGB entfernt.

    Also schon vorgeprüft…

    Stuff

  62. anonym meint: (19.8.2009 um 21:59) AntwortenReply to this comment

    @53: Ja, Herrn Vetter sollte ich da wohl als lobendes Beispiel ausnehmen. Siehe auch: lawblog.de/index.php/arch...sbeschwerde-gegen-mikado/

    Trotzdem würde ich "befürchten", das es in Deutschland mehr Juristen denn Informatiker gibt. Aber gegen den Blödsinn, den unsere Regierung verzapft scheint mir der CCC sehr viel aktiver als irgendwelche Juristenverbände. (Mir wäre kein entsprechender Verein bekannt, allerdings lese ich auch keine juristisch orientieren Zeitungen, sodass ich die Existenz eines solchen Vereins nicht ausschließen will)

    Und der CCC kann ja eigentlich nur gegen sinnlose Gesetze bzgl. der Datenverarbeitung gezielt argumentieren, wären Juristen grundsätzliche, handwerkliche Fehler in allen Gesetzen angehen könnten.

  63. thogo meint: (19.8.2009 um 22:14) AntwortenReply to this comment

    @56/Joe
    Fakten sind doch bekanntlich was für Feiglinge. Hier gehts um die Lufthoheit über den talibanös gestimmten Stammtisch.

    Aber "Todesstrafe für Mordmütter" gefällt mir :-)

  64. ChrisUnger (h.c.) (Link) meint: (19.8.2009 um 22:15) AntwortenReply to this comment

    Übrigens: Körperliche Züchtigungen oder Verletzungen als "Strafe" sind nicht nur nach deutschem Recht vielfältig verboten, sondern auch nach internationalen Vereinbarungen.

    @16 (Oliver),

    Studi/MeinVZ ist wenigstens diesbezüglich eine ordentliche Community. Da gibts zwar auch ausreichend viele Prolle, aber es gibt auch mich. Und ich hab es mir die Aufgabe gemacht, all diese Gruppen zu löschen, um den gruppendynamischen Faktor zu verringern. Löschgründe sind eigentlich immer die selben: Gewaltverherrlichung und Jugendgefährdung. Die machen es einen aber auch zu leicht… Wenn man sich deren Gewaltfantasien anschaut muss man sich wirklich fragen, welch Erziehung die genossen haben.

    @23 (treverer),

    als überzeugter Buddhist wette ich, dass die Christin wenn sie eine ist keine gute ist.

    @24 (corax),

    es war schon jeher meine größte Überzeugung, das Polen nicht in die EU gehört.

    @52 (Jan Schejbal),

    eine solche Einschränkung muss aber den Regeln der Verfassungsmäßigkeit stellen. Und das wird hier schwer möglich sein.

  65. anonym meint: (19.8.2009 um 22:20) AntwortenReply to this comment

    @62:Ha! Genau auf diese Antwort habe ich gewartet.

    Aber zunächst zu verfassungswidrig / verfassungsfeindlich:
    Ich gebe offen zu, das mir die juristischen Bedeutungen dieser Begriffe unklar sind und deshalb möglicherweise das falsch formuliere.

    Deshalb würde ich z.B. nicht jeden Verfasser eines als verfassungswidrig festgestellten Gesetzes als Verfassungsfeind betrachten oder bezeichnen. Wenn aber eine scheinbar gewohnheitsmäßige Wiederholung solcher Dinge passieren und dazu noch Äußerungen wie "Karlsruhe-Touristen" fallen, oder offen zugegeben wird, das Gesetze so gemacht werden, das sie zum Teil über die Verfassungsgrenzen hinausgegehen um dann via Verfassungsgericht zum Maximum des verfassungstechnisch erlauben korrigiert zu werden, *dann* sind diese Politiker für mich verfassungsfeindlich, in dem Sinne als das sie die Verfassung zum Schlechteren verändern wollen.

    Zurück zum Hauptpunkt: Meinungsfreiheit von Frau Stöcker-Gietl

    Ich bin definitiv für freie Meinungsäußerung und deshalb auch gegen Zensur.
    Aber: "Das Internet ist kein rechtsfreier Raum". Es gibt einfach Grenzen, wo die freie Meinungsäußerung ein Ende findet.

    Mein persönliche Grenze sind hier: falsche Tatsachenbehauptungen und Aussagen, die ein normales, menschliches Miteinander gefähren.

    Die falschen Tatsachenbehauptungen sollten relativ objektiv bewertbar sein und deshalb wohl auch nicht unter Meinungsäußerungen fallen.

    Das normale, menschliche Miteinander dagegen ist genau so ein schwammiges Konstrukt, wie es auch die Zensierer von Neonaziseiten oder Killerspielen anführen. Deshalb möchte ich hier nicht meine eigenen Werte für ein normales, menschliches Miteinander verstanden wissen, sondern die grundlegenden Regeln unserer Gesellschaft.
    Diese sind für mich die Menschenrechte und eben das Grundgesetz. Und deshalb steht es Frau Stöcker-Gietl nicht zu öffentlich Sachen zu verbreiten, die in direktem Wiederspruch zu eben diesen Grundlagen unserer Gesellschaft stehen.

    Auch wenn ich stark gegen das Zensursula-Gesetz bin, halte ich es trotzdem nicht von der Meinungsfreiheit gedeckt Kinderpornografie zu verbreiten. Eben weil das Grundgesetz einen Schutz der menschlichen Würde fordert und solche "Meinungen" eben die Würde der Opfer massiv beeinträchtigen.

    Oder man kann auch umgedreht argumentieren: Wenn Frau Stöcker-Gietl so wenig von der körperlichen Unversehrheit hält, stellt sie sich damit als Freiwild zur Verfügung?

  66. Oelsen meint: (19.8.2009 um 22:21) AntwortenReply to this comment

    Menschen, die Auge um Auge, Zahn um Zahn fordern ekeln mich an. Ja, sie ekeln mich dermassen an, dass ich mich überwinden muss, mit ihnen noch über solche Themen zu reden.

    Das Problem mit denen ist, dass sie in der Mehrzahl sind. Wir hier befinden uns in der schönen rosa Internetblase und draussen wettern sie über diese Schänder da, die Scheininvaliden und die allerschlimmsten: "Die, die arbeiten könnten, aber nicht wollen."

    Die sind einfach widerlich, diese Poltertrottel.

  67. qed meint: (19.8.2009 um 22:24) AntwortenReply to this comment

    http://wgvdl.com/forum/forum_entry.php?id=80765

    Jahr für Jahr werden in Deutschland über 200.000 Kinder vor der Geburt durch Beschluß ihrer Mutter umgebracht. Es braucht deutlich schärfere Strafen, um Kindern mehr Schutz vor ihrer Ermordung in völlig wehrlosem Zustand zu bieten. [...] wie wäre es, wenn auch die Todesstrafe bei Abtreibung gerichtlich angeordnet werden könnte? Sicherlich eine radikale Forderung. Aber es geht schließlich um unsere Kinder. Für ihren Schutz sollte uns jedes Mittel recht sein.

    Hanfkrawatte für alpha- girlie Stöcker- Gietl?
    Ich meine: Ja! Unbedingt!

  68. Kritiker meint: (19.8.2009 um 22:25) AntwortenReply to this comment

    <zynismus>
    Ich bin auch dafür das man pädophilen Frauen die Gebärmutter herausschneidet.
    </zynismus>

  69. D.A. meint: (19.8.2009 um 22:32) AntwortenReply to this comment

    JEDES Mittel?
    Also auch Kindesmissbrauch ?
    (Ein Fall, um zwei zu verhindern usw.)
    Als höchswahrscheinlich wirksame Alternativen bleiben dann noch Genozid, nuklearer Winter und vollständige Ausrottung aller Menschen (letzteres wirkt immerhin garantiert – ja, es gibt tatsächlich eine absolute Sicherheit).
    oder einfach Massensuizid aller Leute, denen jedes Mittel recht ist – den Rest juckt dann auch nicht mehr, dass nicht genug getan wird …

  70. Christian meint: (19.8.2009 um 22:40) AntwortenReply to this comment

    Die Frau hat eben eine E-Mail von mir erhalten. Da hier ja jeder irgendein Scheiß fordern kann, ohne sich an Gesetze halten zu müssen, fordere ich folgendes:

    1) Beschneidung von Frau Isolde Stöcker-Gietl
    Sie könnte lesbisch sein und würde dann automatisch kleine Jungen zu sich nach Hause locken und denen in die Hose fassen. Alles abschneiden bei ihr bitte und den Rest zunähen.

    2) Erklärt der Gebährmaschine UvL bitte einmal die Verkehrsregeln
    STOP-Schild heißt: Anhalten – gucken – weiter gehts
    Wenn die noch nichtmal das kapiert hat, dann ist ihr Leben so ja nicht lebenswert. Alles lobotomieren bitte.

    3) UvL soll die Fahrtenbücher rausrücken, sonst droht Zwangsbeschneidung mit einer rostigen Rasierklinge.
    Wer nichts zu verbergen hat, braucht sich nicht zu fürchten. Fahrtenbücher dürfen keine rechtsfreien Räume sein. Verbrecher zeichnen dort grundsätzlich ihre Tatorte auf mit Kilometerstand.

  71. André meint: (19.8.2009 um 22:45) AntwortenReply to this comment

    Da ich meinen Kommentar nicht finden kann (Suche nach meinem Namen auf der Seite erfolglos), poste ich ihn einfach nochmal. Sollte er bei jemandem doppelt erscheinen, bitte ich vielmals um Entschuldigung:

    Also zuerstmal zum eigentlichen Thema: Wenn jemand daherkommt und meint, "jedes Mittel" wäre recht, um den Zweck zu erfüllen, denn es müsse ja "etwas" getan werden, kann ich mir ein Lachen nur schwer verkneifen. Meine Vorschläge für das "etwas tun":
    - auf der Wiese sitzen und Wolken zählen
    - wild im Kreis springen
    - einen Kopfstand machen
    - die Wand anstarren
    - …
    hey, der eigenen Phantasie sind da keine Grenzen gesetzt! Solange man nur nicht Nichts tut, ist den Kindern schon geholfen!
    Man kann natürlich auch zur völlig unkritischen (um nicht "hörigen" zu sagen) Presse rennen und dummes Zeug von sich geben, fänd ich aber viel zu anstrengend. Schließlich geht's nich darum irgendwas themenbezogenes oder gar sinnvolles (Gott bewahre!) zu tun, nein was immer man tut, ist gut genug für unsere Kinder! Und wenn man dabei daran denkt, dass man es nur für die Kinder tut, fühlt man sich auch noch gleich viel besser!

    nun noch @62 Sebastian C.: natürlich steht einem Politiker die gleiche Meinungsfreiheit zu wie jedem anderen von uns. Das Problem ist das Kräfteungleichgewicht zwischen uns: seine Meinung hat sehr viel mehr Gewicht in der Öffentlichkeit, als meine. Das verpflichtet den Politiker in meinen Augen schonmal zu deutlich mehr Sachlichkeit als mich. Da das nicht klappt, ist eigentlich den öffentlichen Medien in diesem Staat die Rolle zugedacht, den Ausgleich herzustellen, indem sie die Politikermeinungen kritisch hinterfragen, Recherchen anstellen, …
    Aber sowas kostet deutlich mehr Geld, als einfach nur unreflektiert das Geplapper der Politiker auf Papier zu drucken ;-)

    André

  72. manmanman (Link) meint: (19.8.2009 um 22:49) AntwortenReply to this comment

    Wer der guten Frau mal schreiben möchte:

    Mittelbayerische Zeitung
    Margaretenstraße 4, 93047 Regensburg
    Tel.: 0941 / 207 – 408
    Fax: 0941 / 207 – 297
    Isolde Stöcker
    isolde.stoecker-gietl@mittelbayerische.de

  73. Wolle meint: (19.8.2009 um 22:53) AntwortenReply to this comment

    Die bayrischen Richter sind doch nur bei katholischen Priestern milde, falls die überhaupt vor Gericht auflaufen!

  74. Alphan meint: (19.8.2009 um 23:58) AntwortenReply to this comment

    Schön, dass Ihnen und vielen Anderen die Rechte der Verbrecher vor denen der Opfer geht. Und es ist nun mal tatsache, dass die Täter zu milde bestraft werden.

    Ich wär ja schon froh, wenn ne Sicherheitsverwahrung angeordnet werden würde. Sie schreiben in Ihrem Kommenman, dass man weitere Aspekte wie Schuldunfähigkeit berücksichtigen muß. Die wären?

    Alkohol? Kein Grund für mich ein Kind zu Mißbrauchen.
    Drohen? Ebenso nicht.
    Schlechte Kindheit? Noch weniger. Wer schlechtes erfahren hat, sollte erst recht wissen, dass man das nicht tun sollte.

    Und was die Grundgesetzte betrifft: Wenn diese Gesetzte für Politiker, Manager und andere Prominente nicht gelten, warum dann immer für den kleinen Mann? Im negativem wie positivem.

    Wer auf kleiner Kinder steht, ist krank. Unheilbar. Oder wollen sie einen Schwulen auch therapieren? Nein ich stell die beiden nicht auf die gleiche Stelle. Aber wenn es um sex. Neigungen geht, spielt das nun mal eine Rolle. Genauso wenig wie man einen Hetero, einen Homo oder einen Be man therapieren kann, kann man diese Monster heilen!

    Ich bin auch für die Todesstrafe. Besonders wo dank DNA und gescheiterer ;) Rechtsprechung in Europa die Schuld zu 99% sicher ist.

    Was die Entmannung betrifft: ist doch eine sehr gute Idee. So lange Anwälte diese Monster frei bekommen oder es keine Vollzeithaft gibt, wird es weiter die selben Herren die selben Taten begehen.

    Bin gespannt was der Kinderschänder-Arzt macht, wenn er in 3,5 Jahren frei kommt. Er wird nämlich dann seit 6 Monaten seinen Beruf wieder ausüben dürfen. Aber Herr Anwalt und/oder seine Kollegen können bestimmt für seine Harmlosigkeit garantieren. Es war ja nur ein 8maliger Ausrutscher.

  75. Alphan meint: (19.8.2009 um 23:59) AntwortenReply to this comment

    Schön, dass Ihnen und vielen Anderen die Rechte der Verbrecher vor denen der Opfer geht. Und es ist nun mal tatsache, dass die Täter zu milde bestraft werden.

    Ich wär ja schon froh, wenn ne Sicherheitsverwahrung angeordnet werden würde. Sie schreiben in Ihrem Kommenter, dass man weitere Aspekte wie Schuldunfähigkeit berücksichtigen muß. Die wären?

    Edit: Tippfehler bearbeitet

  76. Alphan meint: (20.8.2009 um 00:00) AntwortenReply to this comment

    Alkohol? Kein Grund für mich ein Kind zu Mißbrauchen.
    Drogen? Ebenso nicht.
    Schlechte Kindheit? Noch weniger. Wer schlechtes erfahren hat, sollte erst recht wissen, dass man das nicht tun sollte.

    Und was die Grundgesetzte betrifft: Wenn diese Gesetzte für Politiker, Manager und andere Prominente nicht gelten, warum dann immer für den kleinen Mann? Im negativem wie positivem.

  77. Alphan meint: (20.8.2009 um 00:00) AntwortenReply to this comment

    Wer auf kleine Kinder steht, ist krank. Unheilbar. Oder wollen sie einen Schwulen auch therapieren? Nein ich stell die beiden nicht auf die gleiche Stelle. Aber wenn es um sex. Neigungen geht, spielt das nun mal eine Rolle. Genauso wenig wie man einen Hetero, einen Homo oder einen Be therapieren kann, kann man diese Monster heilen!

    Ich bin auch für die Todesstrafe. Besonders wo dank DNA und gescheiterer ;) Rechtsprechung in Europa die Schuld zu 99% sicher ist.

  78. Alphan meint: (20.8.2009 um 00:03) AntwortenReply to this comment

    Was die Entmannung betrifft: ist doch eine sehr gute Idee. So lange Anwälte diese Monster frei bekommen oder es keine Vollzeithaft gibt, wird es weiter die selben Herren die selben Taten begehen.

    Bin gespannt was der Kinderschänder-Arzt macht, wenn er in 3,5 Jahren wieder freikommt. Er wird nämlich dann, seit 6 Monaten seinen Beruf wieder ausüben dürfen. Aber Herr Anwalt und/oder seine Kollegen können bestimmt für seine Harmlosigkeit garantieren. Es war ja nur ein 8maliger Ausrutscher und er war nicht Herr seiner Sinne. Und… und… und.

  79. hans meint: (20.8.2009 um 00:03) AntwortenReply to this comment

    also mir hat man mal gesagt, hans, wenn Du eine kennenlernst die einen Doppelnamen hat, dann kannst Du davon ausgehen, das die nichts für Dich ist. :)

  80. Alphan meint: (20.8.2009 um 00:03) AntwortenReply to this comment

    Ich frag mich was passieren würde, wenn es mal die Kinder des Richters, Anwaltes und/oder eines Menschenwürde-überalles-Fanatikers erwischen würde. Bin gespannt wieviel dann einem die Würde des Gegenübers Wert ist, wenn man sein geschändetes, totes Kind in den Armen halten mußte!

  81. sb_nulleins meint: (20.8.2009 um 00:06) AntwortenReply to this comment

    Was mich gerade interessiert: Kann man die Frau / Verfasserin dieses Schwachsinns wegen Volksverhetzung dran kriegen ?

    Laut Zensursula sind ca 10% der Deutschen Männer schwerst Pädphile, die Verfasserin des gequirlten Mists meint nun man solle diesen Leute alle Rechte aberkennen.

    Für mich sieht sowohl die Zensursula Aussage als auch dieser Zeitungsmuell nach Volksverhetzung aus, und Volksverhetzung ist kein Spass.

  82. Alphan meint: (20.8.2009 um 00:09) AntwortenReply to this comment

    Nein Nulleins: Denn Pädophile stellen kein Volk dar. Volksverhetzung bedeutet nicht, dass du das Volk gegen etwas hetzt, sondern, dass du etwas gegen ein Volk hetzst. (Einfach ausgedrückt)

    Und es geht nicht um jeden Pädo sondern um die Straffälligen. Also ist da auch keine verallg. zu erkennen. Afaik.

  83. Sebastian C. (Link) meint: (20.8.2009 um 00:10) AntwortenReply to this comment

    @ 67 (anonym)

    Zum Begriff Verfassungsfeindlichkeit:
    Verwassungsfeindlichkeit ist die Nichtanerkennung bzw. die Absicht zur Beseitigung der freiheitlich demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland.

    Zum Abschnitt über Meinungsfreiheit:
    1.
    Zutreffend ist, dass Tatsachenbehauptungen (unabhängig ob richtig oder falsch) nicht von der Meinungsfreiheit gedeckt sind.

    2.
    Frau Stöcker-Gietl schrieb in dem o.g. Artikel, dass sie die gegen Sexualstraftäter verhängten Strafen für zu niedrig erachte und sie eine zwangsweise Kastration derselbigen befürworte; dies sei notwendig, um Kinder vor sexuellen Übergriffen zu schützen.

    Dass es sich hierbei um Meinungsäußerungen handelt dürfte klar sein und wird von Ihnen auch nicht in Abrede gestellt.

    Allerdings haben Sie die Auffassung, dass die Autorin nicht zur Verbreitung solcher Meinungen berechtigt sei, da die Aüßerungen in direktem Wiederspruch zu den Grundlagen unserer Gesellschaft stehen, zu dennen Sie namentlich die Menschenrechte und das Grundgesetz zählen.

    Die Frage, ob eine Umsetzung der Forderungen der Autorin überhaupt gegen das Grundgesetz verstoßen würde, oder ob es möglich wäre eine verfassungsgemäße gesetzliche Regelung hierfür zu schaffen möchte ich offen stehen lassen, da es hierauf nicht ankommt (Tendiere aber dazu, dass Art. 1 GG [Menschenwürdegarantie] wohl dem entgegenstehen würde)

    Das Recht auf freie Meinungsäußerung ist aus gutem Grund sehr weit gefasst und kann nur in engen Grenzen eingeschränkt werden. Zu den Grenzen zählen im Wesentlichen das Recht auf persönliche Ehre Dritter, der Schutz der Jugend, sowie die Schranken die sich aus dem Grundgesetz selbst ergeben (sog. verfassungsimmanente Schranken).

    Es kann aber nicht darauf ankommen, ob eine Umsetzung der Forderungen gegen die Menschenwürde verstoßen würde, sondern allein drauf, ob bereits durch die Äußerung selbst die Menschenwürde verletzt wäre. Dies ist jedoch im vorliegenden Fall zu verneinen. Allein durch die Forderung wird die Würde des Menschen mit Sicherheit nicht verletzt.

    Es ist daher zulässig auch solche Meinungen von sich zu geben, deren Umsetzungen gegen das Grundgesetz verstoßen würde.
    So darf jedermann für die Wiedereinführung der Todesstarfe plädieren oder auch die Ansicht äußern, dass der Staat Terrorverdächtige foltern dürfe.

    All das ist von der weitumfassenden Meinungsfreiheit gedeckt.

    Abschließend möchte ich noch der o.g. Autorin etwas pathetisch zurufen:

    "Ich verachte Ihre Meinung, aber ich gäbe mein Leben dafür, dass Sie sie sagen dürfen."

  84. Olli meint: (20.8.2009 um 00:10) AntwortenReply to this comment

    @ Alphan Für eine schlechte Kindheit wurden schon Beispiele genannt sie finden hier sogar einen Link.

    Was ist eigentlich mit den ganzen Familienvätern oder Müttern die ihre Kinder missbrauchen die haben sie vergessen zu erwähnen.

  85. Alphan meint: (20.8.2009 um 00:21) AntwortenReply to this comment

    Nur weil ich die Erziehungsberechtigten nicht expl. erwähne, heißt es nicht, dass ich sie nicht genauso Schuldig finde.

    Wenn es die eigenen Eltern/Verwandten sind, ist es leider noch schlimmer.

    BTW: Deutschland hat streng gesehen garkeine Verfassung. Also warum über Verfassungsschutz reden?^^ Und Gesetze lassen sich leicht ändern. (GG) ;)

    Ich weiß diese Leute lieber unter der Erde als dass ein Haufen Geld in die "Therapie" dieser gesteckt wird. Unterbringung und Lebenshaltungskosten nicht berücksichtigt. Das Geld wäre wo anders bestimmt besser angelegt.

    Diätenerhöhung?

  86. Hoffmann aus Stuttgart (Link) meint: (20.8.2009 um 00:50) AntwortenReply to this comment

    3 Worte: Oh My God.

  87. Merker meint: (20.8.2009 um 00:52) AntwortenReply to this comment

    An alle "normalen", heterosexuellen Väter und Mütter (und somit potentielle "Schänder/innen" ihrer eigenen Kinder), die auch hier wieder ihre Phrasen ("Wer auf kleine Kinder steht", "Monster", "Todesstrafe für Untherapierbare", "Menschenwürde-überalles-Fanatiker") kloppen:

    Die meisten Kinder"schänder/innen" sind NICHT pädophil!!!

  88. Alphan meint: (20.8.2009 um 01:05) AntwortenReply to this comment

    http://de.wikipedia.org/wiki/Pädophilie

    Pädophil oder nicht. Diese Personen gehören mind. für immer weggesperrt.

  89. pirateDude meint: (20.8.2009 um 01:16) AntwortenReply to this comment

    Semantisch wie etymologisch korrekt wäre: Päderastie – das nur als Randnotiz. ;)

  90. anonym meint: (20.8.2009 um 01:32) AntwortenReply to this comment

    @83 Sebastian

    Zum Begriff Verfassungsfeindlichkeit:
    Da ich in diesem Kontext eben "freiheitlich demokratischen Grundordnung" == "Grundgesetz" setze, sehe ich eben jeden Angriff/Verletzung darauf eben als Verfassungsfeindlichkeit.

    Ich möchte hier aber lieber nicht weiter um diese (juristische) Definition diskutieren, da a) mir hier das juristische Hintergrundwissen fehlt und b) das andere Thema 'Meinungsfreiheit' viel interesanter ist. ;)

    Meinungsfreiheit:
    Ich hoffe mal, Ihre Argumentation mit folgendem Zitat nicht unzutreffend verkürzt zu haben:
    > Es ist daher zulässig auch solche Meinungen von sich zu geben, deren
    > Umsetzungen gegen das Grundgesetz verstoßen würde.
    > So darf jedermann für die Wiedereinführung der Todesstarfe plädieren
    > oder auch die Ansicht äußern, dass der Staat Terrorverdächtige
    > foltern dürfe.
    > All das ist von der weitumfassenden Meinungsfreiheit gedeckt.

    Und warum gibt es dann die ganzen Gesetze bezüglich der Nazis?
    Nach dieser Argumentation wäre es ja scheinbar OK die Wiedereinführung derer Rassengesetzgebung zu fordern und ähnliches.

    Wenn man also nicht will, das solche Forderungen legal sind oder Volksverhetzungen etc., dann muss in meinen Augen die Meinungsfreiheit schon dort enden, wo zu Grundgesetzverletzungen usw. aufgerufen wird.

    In juristischem Kontext würde ich denken müsste das in die Richtung des Minenfeldes "Aufruf zu Straftaten" vs. "Meinungsfreiheit" gehen.
    Beispiel: Aufruf der NPD den einen CDU-Kandidaten zu besuchen und "zur Heimkehr aufzufordern".
    Der Aufruf selber wird ihn sicher nicht verletzen, die Resultate aus dem Aufruf möglicherweise schon, weshalb das ganze auch entsprechende strafrechtliche Konsequenzen hatte.
    Analog Frau Stöcker-Gietl: Deren Forderung verletzt den Täter zwar nicht, die möglichen Konsequenzen aber schon.

    > Abschließend möchte ich noch der o.g. Autorin etwas pathetisch
    > zurufen:
    > "Ich verachte Ihre Meinung, aber ich gäbe mein Leben dafür, dass Sie
    > sie sagen dürfen."

    Ich kenne dieses Zitat und finde es gerade im Kontext von Zensurdebatten sehr gut.

    Aber: Leider gibt es Personen, die die Meinungsfreiheit dazu misbrauchen eben jede Grundlagen zu zerstören, auf denen sie aufbauen.

    Deshalb ist es notwenig irgendwo eine Grenze zu ziehen, die mit dem Grundgesetz bei der Menschenwürde gut gewählt wurde. (Zumindest fällt mir nicht wirklich etwas besseres ein)
    Aber gleichzeitig ist es auch notwendig diese Grenzen selber zu schützen, um eine Gesellschafts-*ordnung* zu erhalten.

    So schön die Idee einer Hippie-Anarchie auch ist: Leider wird es immer Leute geben, deren Moralvorstellungen für ein Zusammenleben nicht akzeptabel ist.
    Deshalb irgendwo auch diese "Auge um Auge, Zahn um Zahn"-Logik berechtigt, auch wenn ich sie eher auf "Wie Du mir, so ich Dir" reduzieren würde.
    Solange die gesellschaftlichen Grundregeln (GG / Menschenrechte / …) eingehalten werden, bin ich für 100% Meinungsfreiheit.
    Verlässt jemand willentlich diesen Bereich, indem er andere verbal oder physisch angreift, so verwirkt er auch automatisch die ihm gewährten Schutzansprüche. (Das ist jetzt natürlich extrem vereinfacht, weil hier keine Abwägung der Schwere drin ist. Nicht jede kleinste Übertretung sollte mit dem Tode bestraft werden.)

    Und das ist leider der Punkt, an dem dieses Zitat in meinen Augen Unrecht hat: Es gibt "Meinungen" für die es nicht wert ist zu kämpfen.

    Zurück zu Frau Stöcker-Gietl:
    Ich will ihr eigentlich auch gar nicht ihre Meinung "Sexualstraftäter kastrieren" grundsätzlich verbieten. Denn dass würde die Einführung von Gedankenverbrechen / Gesinnungsverbrechen notwendig machen.
    Was ich solchen Demagogen aber verbieten will, ist durch solche fadenscheinigen Argument die Grundlagen unserer Gesellschaft zu beschädigen. Das Zensursula-Gesetz ist IMHO genau das Resultat solcher Argumentation mit Kinderschändern als Totschlagsargument.

    Wenn Frau Stöcker-Gietl solche Meinungen öffentlich vertreten will, dann soll sie gefälligst vorher dafür sorgen, das diese Meinungen vom Grundkonsens der Gesellschaft == Grundgesetz gedeckt sind.
    Eine Forderung wie den GG-Satz "Die Menschenwürde ist unantastbar" um " außer die von Sexualstraftätern" zu ergänzen, sollte hoffentlich genug Leute aufwecken diese Änderung des gesellschaftlichen Grundkonsens im Keim zu ersticken.

    Als die Nazis die Kommunisten geholt haben, habe ich geschwiegen, ich war ja kein Kommunist.
    Als sie die Sozialdemokraten einsperrten, habe ich geschwiegen, ich war ja kein Sozialdemokrat.
    Als sie die Katholiken holten, habe ich nicht protestiert, ich war ja kein Katholik.
    Als die Nazis mich holten, gab es niemanden mehr, der protestieren konnte.

  91. Olli meint: (20.8.2009 um 01:33) AntwortenReply to this comment

    @ Alphan Ok machen wir es so. Dann möchte ich aber auch das Leute die zu schnell fahren und das wiederholt tun für immer weg gesperrt werden. Genau wie Erzieher die aus den ihnen anvertrauten Kindern Soziopaten machen und Mobber natürlich auch.

  92. Avantgarde meint: (20.8.2009 um 01:37) AntwortenReply to this comment

    Das Hirn darf kein intelligenzfreier Raum sein.

  93. Sesb meint: (20.8.2009 um 02:09) AntwortenReply to this comment

    Bald hamma ja schwarzgelb, mal sehen wie viel die von sowas umsetzen. Auswandern anybody?

  94. Alphan meint: (20.8.2009 um 02:46) AntwortenReply to this comment

    @Olli: Ok. Abgemacht.

    Aber bitte lass die Katze leben.

    nbcmiami.com/news/local-b...Kiddie-Porn-52640667.html

    Und dieser kommt natürlich wegen Unzurechnungsfähigkeit frei.

    polizei.bayern.de/niederb.../aktuell/index.html/99070

    Merks Du den unterschied Olli?

  95. Olli meint: (20.8.2009 um 04:43) AntwortenReply to this comment

    Ja ich merke was. Nämlich das du nur vermutest.

  96. Marko meint: (20.8.2009 um 05:54) AntwortenReply to this comment

    Das Foto der guten Dame neben dem Artikel ist größer als der Textblock selbst. Bin ich der einzige dem das komisch vorkommt?
    Seit wann is das den in Mode?

  97. Prior meint: (20.8.2009 um 06:43) AntwortenReply to this comment

    @alphan: mir scheint, Er benutzt zu viele verschwörungstheorien (wir haben ja keine verfassung HAHA)und ansichten der neonazis. wie wäre es, wenn wir mal konsequent sind. dann müßten zuerst die braunen zuerst die todesstrafe bekommen, denn ihr nazis hängt einer ideologie an, die sich nicht gescheut hat, ab 1933 bis 1945 auch kinder zu ermorden. sie zu quälen (siehe die mengeleschen experimente in auschwitz und in andren KZ's), die massenmorde in dörfern und städten an den dortigen bewohnern, die vergasungen von hunderttausenden von kindern. man beachte: die anhänger dieser nazi-ideologie sollten als erstes keine todesstrafen fordern, denn dann müßte man sie wegen verehrung einer kindermordenden ideologie zuerst hinrichten. also, herr alphan möge daher mal seine nazischnauze halten und seinem führer folgen: mit einer kugel im kopf und einer zyankali-kapsel im mund. viel spaß beim führerfolgen.

  98. Politik Azubi (Link) meint: (20.8.2009 um 08:35) AntwortenReply to this comment

    Ich habe das Thema gerade mal bei uns im Büro angesprochen. Und ALLE Frauen waren dafür, dass man Sexualstraftäter entmannen soll. Ich bin erschüttert, aber die Autorin dieses Kommentars ist offenbar kein Einzelfall.

  99. ninjaturkey meint: (20.8.2009 um 08:50) AntwortenReply to this comment

    Und wo bleiben bei derart offensichtlich Gesetz und Verfassung der Bundesrepublik mit Füßen tretenden Artikeln Staatsanwaltschaft und Verfassungsschutz?

  100. hasilein meint: (20.8.2009 um 08:52) AntwortenReply to this comment

    und wg. "Gleichberechtigung auch vor dem Gesetz" und so

    Klitorisbeschneidung bei Frauen… wg. muss ich mir noch ausdenken… Werde mal in Mali anrufen

  101. Wuwei meint: (20.8.2009 um 08:58) AntwortenReply to this comment

    Da der Staat ja immer weiter Richtung Prävention schreitet, sollte man den nächsten logischen Schritt andenken : die präventive Entmannung.

    Wuwei

  102. marcO (Link) meint: (20.8.2009 um 09:00) AntwortenReply to this comment

    … und für den Fall das mal jemand zu unrecht verurteilt wurde (soll ja auch mal passieren) kleben wir den Schnipsel dann wieder an? Oder was? *seufz*

  103. Sonntagsblogger (Link) meint: (20.8.2009 um 09:13) AntwortenReply to this comment

    Jetzt habe ich versucht meinem ungläubigen Staunen und Entsetzen mehrfach in diesem Kommentarfeld passend Ausdruck zu verleihen. Es ist mir nicht gelungen. Statt dessen jetzt halt wenigstens das Bekenntnis meiner Sprachlosigkeit.

  104. Odin meint: (20.8.2009 um 09:41) AntwortenReply to this comment

    Warum eigentlich nur "Entmannung" und nicht auch "Entfrauung"? Ich habe in meiner Arbeit mit Jungs nicht wenige getroffen, die von Frauen mißbraucht wurden. Vielleicht könnte sich Frau Stöcker-Gietl hier auch eine Prozedur vorstellen, wie diese Entfrauung aussehen könnte. Vielleicht Eierstöcke entfernen?

  105. Adromir (Link) meint: (20.8.2009 um 09:45) AntwortenReply to this comment

    Ich weiß gar nicht mehr, wo ich das gelesen habe (vielleicht sogar von Udo selbst?), daß bei solchen Delikten solche Drakonische Strafen komplett kontraproduktiv seien, da sonst der Druck zur Verschleierung zu hoch werde und so aus einem Kindsmißbrauch sehr schnell ein Mord werden könnte.

  106. Christian meint: (20.8.2009 um 09:59) AntwortenReply to this comment

    @alphan

    Vielleicht sollten Sie erstmal den Umgang mit Ihrem Computer erlernen. Ihre dümmlichen Äußerungen werden hier auch nicht besser, wenn Sie diese mehrfach schreiben.

    Und wenn die Menschenwürde für Sie nichts Wert ist, dann kaufen Sie sich ein schönes Stück Seil und binden das zu einer Schlaufe. Hängen Sie sich auf, denn dann ist uns allen in dieser Republik geholfen. Menschen wie Sie brauchen wir nicht – niemals. Menschen wie Sie schüren den Hass und können keine 2 Meter denken und sind zu blöd den Klodeckel zum Pinkeln hochzuklappen. Jedem – aber auch ausnahmslos JEDEM – steht ein fairer Prozess zu, der ihm seine Menschenwürde lässt. Wenn Ihnen das nicht passt, entsorgen Sie sich bitte selber.

  107. earendil meint: (20.8.2009 um 10:18) AntwortenReply to this comment

    @Alphan: Wenn man von nix Ahnung hat, kann man auch einfach mal schweigen. Oder wollten Sie mal den Quotenhirni spielen, damit der Mob auch hier wenigstens eine Stimme hat?

    Pädophilie ist eine Neigung und damit per se weder gut noch schlecht, und erst recht nicht strafbar. Missbrauchstäter wiederum sind eine andere Gruppe, die mit der ersteren nur eine mittelmäßig große Überschneidung aufweist.

    (Übrigens, @89/pirateDude: Päderastie ist die sex. Neigung zu Jugendlichen. Was Sie meinen, sind Missbrauchstäter – auch ein blöder Begriff, aber wenigstens vermischt er nicht Neigung und Tat.)

    Volksverhetzung: § 130 Abs. 1 StGB (nach Wiki):
    Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören,
    1. zum Hass gegen Teile der Bevölkerung aufstachelt oder zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen gegen sie auffordert…

    Alles klar? Auch Pädophile und Missbrauchstäter sind Teil der Bevölkerung.

    Fragen Sie sich doch bitte mal ernsthaft, woher ihr besonderer Hass auf Pädophile und Missbrauchstäter kommt. Warum bewerten Sie das Begrapschen von Kindern als so viel schlimmer als bspw. das Verprügeln von Kindern oder auch Erwachsenen? (Oder wollen Sie auch alle Körperverletzer lebenslang einsperren oder gar gleich unter die Erde bringen?) Das ist doch rational nicht begründbar.

    Könnte es da um unreflektierte Ekelgefühle gehen? Die sind dann aber auf der gleichen Ebene wie die Ekelgefühle mancher Menschen gegenüber Schwulen oder anderen "Perversen": Aggressionen gegen normverletzende Andersartigkeit.

  108. Anonym meint: (20.8.2009 um 10:25) AntwortenReply to this comment

    @10 (Rainer): Alle Frauen sterilisieren. Keine Kinder – kein Problem.

  109. Igel 38 meint: (20.8.2009 um 10:33) AntwortenReply to this comment

    Ich gebe Prior recht. Analysiert man Alphans Sprache kommt man zum Schluss, dass man die Verfassungsschutzpartei (NPD) wählen muss, um ihm einen Gefallen zu tun.

    Odin: Entmannung ist ein sehr symbolischer Begriff. Es geht dabei mehr darum, der Person die Würde und die Identität als Mann zu nehmen und weniger darum ihm die sexuelle Lust zu nehmen. Entfrauung würde man eher durch Amputation der Brüste zusammen mit Entfernung der Gebärmutter erreichen, wobei eine Kahlrasur des Kopfes auch schon eine deutliche Wirkung haben kann.

    Die Begriffe Entmannung und Entfrauung stehen eigentlich nur für sadistische Rache- und Gewaltfantasien. Mit Recht und Ordnung hat dies alles nichts zu tun, mit der Leiche am Holzmast schon gar nicht. Man sollte bei solchen Forderungen auch immer bedenken, dass nicht wenige Täter selbst Opfer solcher Taten oder ähnlicher Grausamkeiten sind, denn diese Neigungen entstehen so gut wie nie aus dem Nichts. Heißt das man soll Opfer präventiv eliminieren oder zumindest kastrieren? Oder ihnen einen Persilschein ausstellen? Sicher nicht. Es zeigt aber doch nur, dass vor lauter primitiver, egoistischer Rachegelüste für die Opfer meist gar nichts getan wird und sie mit ihren psychischen und seelischen Schäden allein gelassen werden. Die Opfer werden missbraucht um mal so richtig Dampf abzulassen und sich zumindest mental am Täter abzureagieren. Ach so brave Leute die bereit sind zu lynchen findet man wie Sand am Meer. Solche die Opfern wirklich helfen wollen und können, womit keine ach so großzügigen Geldspenden gemeint sind, sind dagegen rar.

  110. earendil meint: (20.8.2009 um 10:42) AntwortenReply to this comment

    @38, 57, 59 u.a.: Kann man Kritik und Empörung nicht mal ohne Misogynie und Feministinnenverachtung äußern? Was hat das Geschlecht der Kommentatorin mit der Sache zu tun? Wenn mal wieder Franz-Josef Wagner "Schwanz und Rübe ab" oder "wegsperren für immer" fordert, hat das dann auch was mit seinem Geschlecht zu tun?

    Dass die allermeisten Missbrauchstäter Männer sind ist nun mal eine Tatsache, und das hat auch seine Ursachen in der männlichen Geschlechterrolle, im sozialen Geschlecht. Das ist aber kein Männerhass, auch wenn es durchaus Feministinnen gibt, die diesen falschen Übergang machen.

  111. Igel 38 meint: (20.8.2009 um 10:50) AntwortenReply to this comment

    earendil(112): Schon mal daran gedacht, dass es vielleicht an ihrer Wortwahl "Entmannung" liegen könnte? Übrigens können auch Männer Feministen und Männerhasser sein. Vielleicht ist Selbsthass sowieso der verbreiteste, stärkste und einfachste Hass, der dann allerdings meist auf andere projeziert wird.

  112. Seph meint: (20.8.2009 um 10:51) AntwortenReply to this comment

    Spannende Frage, das mit der Volksverhetzung.

    Hier schreibt das ByOLG darüber, was mit "ein Teil der Bevölkerung" gemeint ist:

    "eine Personenmehrheit von nicht ganz geringfügiger Größe und Bedeutung, die von der Gesamtheit der Bevölkerung aufgrund bestimmter Unterscheidungsmerkmale abgrenzbar in Erscheinung tritt."

    Wenn jetzt also alle Kinderschänder den Pädobart (http://www.youtube.com/watch?v=15S0g8pG6HU) tragen würden und damit abgrenzbar in Erscheinung träten…

  113. ChrisUnger (h.c.) (Link) meint: (20.8.2009 um 10:52) AntwortenReply to this comment

    @73 (Andre),

    wenn ich nicht grad selber Artikel schreibe habe ich leider das Problem, dass ich wenig in der (breiten) Öffentlichkeit wahrgenommen werde. Also ersetzen Sie Politiker lieber schnell durch Spitzenpolitiker oder zumindest durch hauptberuflichen Politiker. Das wäre glaub ich auch im Sinne ihres CDU/SPD/UWG/FW-Gemeindestadtrates und des ein oder anderen MdBs, wo selbst das Bundestagspräsidium nachfragen muss, wie denn der Name sei (so passiert diese LP beispielsweise bei Miriam Gruß, wobei die eh nur durch Zufall in den Bundestag gekommen ist).

    Ansonsten würde ich das mit der Wiese präferieren. =)

    @74 (manmanman),

    eigentlich eine gute Idee, ich fürchte aber

    a) das sie es nach zwei Zeilen nicht mehr weiter lesen wird
    b)
    aa) dass man keine Antwort erhält
    bb) dass man eine Antwort erhält, die nicht zum eigentlichen Abgesendetem passt
    cc) dass man eine Standardantwort erhält, ansonsten siehe bb).

    @76 (alphan),

    a) es geht hier nicht um "Rechte von Opfern" vs. "Rechte von Tätern". Es geht um den Begriff der Gerechtigkeit.
    b) Sicherheitsverwahrung? Wenn ich so ein Schund schon höre! Da fordert mal wieder jemand Dinge, der nicht mal weiß wie es heißt, geschweige denn was dahinter steckt. Die Sicherungsverwahrung hat die absolute Ausnahme zu sein, 400 Personen im Bundesgebiet sind das nicht mehr. Die Sicherungsverwahrung ist nicht weiter auszubauen, sondern wieder auf das Maß des rechtsstaatlich einwandfreien zurückzufahren, dazu gehört mindestens: Keine Sicherungsverwahrung für Ersttäter, keine Sicherungsverwahrung für Jugendliche und keine nachträgliche Sicherungsverwahrung.

    Ein Auszug aus dem Wahlprogramm der FDP zur Bundestagswahl 2009:

    "Der Gesetzgeber hat in den vergangenen Jahren die Möglichkeiten der Anordnung der Sicherungsverwahrung
    kontinuierlich erweitert. Dies hat dazu geführt, dass die Maßnahme ihren
    Ausnahmecharakter verliert. Die gesetzlichen Anordnungsvoraussetzungen müssen daher
    dringend harmonisiert und auf eine rechtsstaatlich einwandfreie Grundlage gestellt werden.
    Die Ausweitung der nachträglichen Sicherungsverwahrung auf Täter, die nach Jugendstrafrecht
    verurteilt wurden, lehnt die FDP ab. Das Ziel, dass die Täter künftig ein Leben ohne
    Straftaten führen, muss bereits im Jugendstrafvollzug engagiert verfolgt werden. Es darf daher
    im Jugendstrafvollzug keine finanziellen und personellen Einsparungen geben, die dieses Vollzugsziel
    gefährden. Auch die erweiterten Möglichkeiten der Führungsaufsicht können gerade
    für jugendliche Straftäter eine geeignete Alternative zur Sicherungsverwahrung sein."

    Mit rechtsstaatlich einwandfrei, und das ist kein Geheimnis, ist eben insbesondere die Abschaffung der Ersttäterunterbringung gemeint. Keine Sicherungsverwahrung für Jugendliche ist ja explizit erwähnt.

    c) es ist Fakt, dass alle zu milde bestraft werden? Lustigerweiße kommen diese Aussagen meistens von irgendwelchen populistischen Politikern, die dann eh keine oder nur witzhafte "Lösungen" präsentieren, oder von Leuten die noch nie einen Gerichtssaal geschweige denn ein Gefängnis von innen gesehen haben.

    d) es ist überall die individuelle Schwere der Schuld zu bemessen, es wird aber nirgendwo etwas entschuldigt – darum gibt es ja eben Strafen, wenn man straft hat man nichts "entschuldigt". Und damit ist der Rechtsfrieden übrigens wieder hergestellt.

    e) Wer auf kleine Kinder (übrigens fallen da auch große Kinder drunter) steht ist kein Monster, sondern hat eine von der Allgemeinheit abweichende sexuelle Ausrichtung, denen sich diese Leute mit ca. 12 bis 15 das erste mal bewusst werden. Leute wie Sie, die mit Hetze, Intoleranz, Hass und Vorurteil operieren haben mehr Jürgen Bartsch' geschaffen als alle psychischen Krankheiten und Auffälligkeiten zusammen.

    f) Todesstrafe: Der Staat ist die Summe aller Bürger, und darf daher wie jeder einzelne Bürger auch nur in Notwehr- oder Nothilfesituationen töten (vgl. z.B. die liberalen Gelehrten von Stauffenbergs 19./20. Jahrhundert), wenn sich die Kraft aller gegen einen einzelnen (Staat vs. Verurteilten) richtet ist immer das mildeste aller Mittel das gerechte und damit gesetzlich für den Staat verpflichtend (Rebespierre, 18. Jahrhundert)

    g) Sie finden es also legitim, einen von einhundert Menschen ohne Notwendigkeit als unschuldigen Menschen zu töten? Erschreckend, einfach nur erschreckend…

    h) "Anwälte": Es spricht nicht der Verteidiger sondern das Gericht das Urteil. Und wenn der Verteidiger nun mal das Gesetz korrekt anwendet dann wendet er das Gesetz korrekt an, und die Richter werden sich dem dann wohl anschließen (vielleicht auch anschließen müssen). Das hat etwas damit zu tun… ach ja, wie war das doch noch mal… ach ja: Rechtsstaat war dieses kaum bekannte Fremdwort.

    i) "selben Taten": Die Rückfallquote untherapierter Verurteilter liegt bei 20%, bei therapierten bei 10%. Ansonsten verweise ich auf den letzten Teil bei b)

    im weiteren:

    j) Darum sprich auch nicht der Angehörige des Opfers das Urteil.

    im weiteren:

    k) Sie wollen also allen ernstes Leute aufgrund von Wesenseigenschaften wegsperren? Sie sind nicht zufällig NPD-Mitglied?

    @95 (sesb),

    mit FDP-Beteiligung wird es keine Zwangskastration in Deutschland geben.

    @98 (marko),

    Minderwertigkeitskomplexe, Selbstdarstellungssucht.

    @100 (Politik-Azubi),

    öffentlich macht man vielleicht solche Aussagen. Aber im Geheimen sieht sowas immer anders aus. Und fragen Sie mal diesbezüglich auch was ich bei @107 geschrieben habe nach. Die Leute werden sich dann so schnell unsicher und haben denn entweder keine oder eine gegenteilige Meinung oder, was wahrscheinlicher ist, wollen die gar nicht mehr drüber reden. Einsehen dass man unvorsichtiges erzählt hat ist keine typische Menschheitseigenschaft…

    @107 (adromir),

    das können Sie bei mir lesen. Außerdem kann JEDER Täter sein. Ob die Typen jetzt wirklich 14jährige die mit ihrer 13jährigen Freundin rumgeknutscht haben entmannen wollen? Da sowas in den gängigen StGB-Kommentaren explizit erwähnt ist sollte man der Frau vielleicht mal die entsprechende Seite kopieren und zuschicken. Oder sollen alle 17jährige straffrei davon kommen und dafür wenn er 18 wird kastriert werden? Mindeststrafe bei §176 und Täteralter bei §176a sind ja nun nicht aus Zufall gewählt, liebe bescheiden informierte Redakteurinnen.

    @112 (earendil),

    Fakt ist, dass bei Frauen der Anteil nicht entdeckter Fälle wohl deutlich höher ist. Als Mann wird man grundsätzlich kritisch beäugt, insbesondere in "Frauenberufen" (arme Jungen!).

  114. Darkstalker meint: (20.8.2009 um 11:29) AntwortenReply to this comment

    Das Problem am Menschen ist doch, dass er sich überhaupt fortpflanzt. Wenn er damit aufhören würde, wär doch alles in Ordnung.
    (c) by Dieter Nuhr, Recht hat er.

  115. ChrisUnger (h.c.) (Link) meint: (20.8.2009 um 11:44) AntwortenReply to this comment

    Wo ist mein Beitrag hin??? :(
    edit: Sehe meinen Beitrag wieder.

    @114 (Seph),

    in Erscheinung treten ist ja nun nicht allein durch physische Eigenschaften zu erreichen…

    @115 (DarkStalker),

    Dieter Nuhr hat ziemlich oft ziemlich recht.

  116. Matze meint: (20.8.2009 um 11:48) AntwortenReply to this comment

    Adromir: Das erste (glaube ich) Kapitel von Victor Hugos "L'homme qui rit" schildert, was die unmittelbare Konsequenz war, als man im 17. Jahrhundert in England drakonisch gegen Gruppen vorging, die junge Kinder entstellten: Viele Kinder wurden umgebracht, auch von "unschuldigen" Menschen, weil diese Angst hatten, in die Mühlen des Gesetzes zu geraten, wenn sie mit einem Kind gesehen werden.

    Es ist also keine wirklich neue Erkenntnis …

  117. Duddley meint: (20.8.2009 um 11:51) AntwortenReply to this comment

    @alphan (die Nummern zum immer gleichen Text, in Stueckschen, schreib ich jetzt nicht dazu)

    Nur soviel zum DNA-"Beweis"

    http://www.sueddeutsche.de/wissen/101/484536/text/

    Kleiner Ausschnitt gefaellig?

    "Dem Bericht zufolge gelang es den Wissenschaftlern, in Blut- und Speichelproben eine andere DNA einzuschmuggeln als die des Spenders. Wenn sie Zugang zu einem DNA-Profil in einer Datenbank hatten, war es den Forschern außerdem möglich, für einen beliebigen Menschen eine Probe herzustellen – ganz ohne eine Speichel- oder Blutprobe dieser Person."

    Ich hoffe, du liest diesen Artikel und verstehst ihn auch.

    Gruß Duddley

  118. ChrisUnger (h.c.) (Link) meint: (20.8.2009 um 11:57) AntwortenReply to this comment

    Nebenbei muss man auch erwähnen, dass viele DNA-Spuren eher begrenzt verwertbar sind. Ein Haar an der Kleidung eines Opfers kann ganz einfach mal daher rühren, dass man im Fussballstadion nebeneinander stand oder sich im Kaufhaus fast über den Haufen gerannt hat. Nur mal so viel dazu. Und selbst Schamhaare können zwar relativ sicher eine sexuelle Beziehung bejahen, aber ob die Person gleichzeitig der Mörder ist ist deswegen ja auch noch nicht raus.

  119. Heinz Müller (Link) meint: (20.8.2009 um 12:06) AntwortenReply to this comment

    private Meinung:
    Würde sich jemand an meiner kleinen Tochter vergehen, bräuchte dieser keinen Anwalt, kein Gericht und keine Menschenwürde/Grundgesetz/Rechtsstaat-diskutierenden Gutmenschen im Internet mehr.

    öffentliche Meinung:
    Vor dem "Erstschlag" kann man niemanden schützen. Aber so lange es noch zu vermeidbaren Fällen kommt, dass Wiederholungstäter unschuldige Kinder missbrauchen oder töten können, läuft etwas falsch in diesem Rechtsstaat. Und da können Sie sich hier echauffieren und aufschreien, wie Sie wollen.

    MfG
    H1 v. Müller

  120. Christian meint: (20.8.2009 um 13:10) AntwortenReply to this comment

    @121 Heinz Müller
    Ihre private Meinung können Sie haben, aber bedenken Sie bitte:

    Ihrer Tochter würde das bei der Bewältigung ihrer Erlebnisse in keiner Weise helfen. Im Gegenteil Ihrer Tochter würde der Vater fehlen und das nur, weil Sie 5 Minuten ausgerastet sind. Gut Sie kriegen dann je nach Situation mildernde Umstände, aber Totschlag dürfte es dann trotzdem sein. Sie würden nicht erleben wie Ihre Tochter ihren Schulabschluss macht, wie sie ihre Ausbildung oder Studium macht, ihre erste Liebe, Gefühle und Schmerz miterleben dürfen. Wären die 5 Minuten es wert alles aufs Spiel zu setzen?

  121. SwENSkE meint: (20.8.2009 um 13:17) AntwortenReply to this comment

    @ 121 – Und wäre ich dann ihr Richter würde ich alles dafür tun, damit sie wg. Mordes (da sie ja vorher bereits angekündigt haben, so zu handeln, kann man ja nicht von einer Affekttat reden) lebenslänglich hinter Gitter kämen. Keine mildernden Umstände. Keine vorzeitige Entlassung. Wer das Recht in eigene Hände nimmt, hat den Schutz des Rechtsstaats verwirkt.

    Ist in etwa derselbe Blödsinn, den sie verzapfen. Aber vlt. sollte man Leuten wie Ihnen tatsächlich mal die eigene Medizin zum KOsten geben.

    Und BTW, ich habe selber eine kleine Tochter, aber daß sie einem Sexualverbrecher in die Hände fällt, ist eine meiner geringsten Sorgen. Die Chancen dafür sind verschwindend gering. Die Fallzahlen sind seit Jahren rückläufig.
    Da gibt's 'ne Menge andere Dinge, die mir mehr Kopfzerbrechen machen. Straßenverkehr und Umweltverschmutzung beispielsweise.

  122. earendil meint: (20.8.2009 um 13:18) AntwortenReply to this comment

    @113/Igel 38: Feminismus ist nicht gleich Männerhass, kapieren Sie das doch mal.

    Und dass diese bekloppte Kommentatorin aus einer auch nur irgendwie feministischen Ecke kommt, da habe ich doch meine Zweifel. Das Wort "Entmannung" genügt mir da jedenfalls nicht als Indiz.

    Aber ich vergaß den schlagenden Beweis, den Doppelnamen. Na dann ist ja alles klar. Die feministischen Urgesteine Reich-Ranicki und Schäfer-Gümbel sind da ja gute Beispiele.

    @115/ChrisUnger: "mit FDP-Beteiligung wird es keine Zwangskastration in Deutschland geben."

    Ohne FDP auch nicht. Es sei denn, die NPD gewinnt überraschend die absolute Mehrheit. Und dass die FDP ihren Rechtsstaatsliberalismus bereitwillig opfert, wenn sie nur Ministerposten und Steuergeschenke für Unternehmen und Besserverdiener durchsetzen kann, hat sie ja nun hinreichend bewiesen.

    "Fakt ist, dass bei Frauen der Anteil nicht entdeckter Fälle wohl deutlich höher ist."

    Ominöse Dunkelziffern, die nicht mal mit plausiblen Annahmen hinterlegt sind, sind keine Diskussionsbasis und schon gar nicht "Fakt".

    @121/Heinz Müller: Ihre "private Meinung" (auch unreflektiertes Geschwätz genannt) behalten Sie doch lieber für sich. Und Ihre "öffentliche Meinung" ist Stuss, weil "vermeidbar" durch nichts eingegrenzt ist. Es kann halt niemand das zukünftige Verhalten von Menschen exakt vorhersehen, aber deshalb kann man nicht alle Täter dauerhaft einsperren.

  123. alles falsch meint: (20.8.2009 um 13:41) AntwortenReply to this comment

    Frage: Wer hat diese Meinung oder Stimmungsmache in Auftrag gegeben oder ist das wirklich ihre eigene Anschauung und Meinung über unsere Gesetze?

    Sie hat Glück, daß mit dem GG auch ihre Meinung durch Staat und Volk geschützt ist, denn einmal im Kommentar vergriffen und schon sind Hände und Zunge ab.

    völlig OT:
    Unser Leben auf dem Planeten ist zu 100% Risikobehaftet und sogar der Tod beinhaltet das Risiko der Wiedergeburt.

    Nichts und niemand läßt sich absolut schützen auch wenn Politiker z.Z. anderer Meinung sind.

  124. SwENSkE meint: (20.8.2009 um 13:44) AntwortenReply to this comment

    @123 earendil

    Ach, in diesem Falle sind Dunkelziffern dann ominös, wenn Feministinnen damit hantieren (bei Vergewaltigungen, häuslicher Gewalt, Mißbrauch) ist es OK?
    Es gibt nicht den allergeringsten Grund anzunehmen, daß es sich beim sexuellen Mißbrauch anders verhält wie in allen anderen Bereichen. Auch bei häuslicher Gewalt haben die Feministinnen mit Hilfer der Medien und auch der Politik jahrelang den Männern die alleinige Schuld zugeschoben (und tun es teilweise heute noch), obwohl es hunderte von Studien weltweit gibt, die klar belegen, daß häusliche Gewalt mindestens zu 50% von Frauen ausgeht.
    Man muß schon ziemlich blind sein, um nicht zu erkennen, daß beim Mißbrauch mit zweierlei Maß gemessen wird. Hat eine Frau mit Minderjährigen Sex (egal ob weiblich oder männlich) hat das eine ganz andere Qualität als wenn das ein Mann tut. Die Presse zeigt diese gestörte Wahrnehmung ziemlich exemplarisch – hier die 'Sex-Lehrerin, attraktiv (28)', dort das 'bestialische Sex-Monster'.
    Viele männliche Opfer trauen sich doch gar nicht, einen Mißbrauch einer weiblichen Person anzuzeigen oder sind sich dessen gar nicht bewußt. Solange Jungen gesagt wird, daß sie gefälligst froh zu sein haben, wenn eine ältere Fraue sie 'in die Liebe einführt' (warum habe ich das noch nie gehört oder gelesen, wenn ein erwachsener Mann mit einer Minderjährigen Sex hatte?), solange werden sie gleich doppelt zum Opfer. Einmal des Mißbrauchs und einmal der Ignoranz der Gesellschaft.
    Sie können es drehen wie sie wollen, aber es wird von mind. 30% weiblicher Mißbrauchstäterinnen ausgegangen. Und sie sind nicht minder brutal (vor allem gegenüber weiblichen Opfern) als Männer! Warum sollte das auch anders sein – Frauen sind nicht besser oder schlechter als Männer, auch wenn manche(r) gerne etwas anderes glauben möchte.

  125. alles falsch meint: (20.8.2009 um 13:48) AntwortenReply to this comment

    Weils gerade irgendwie passt:

    Heise: Unions-Innenminister wollen zentrale Sexualstraftäterdatei

    heise.de/newsticker/Union...tei–/meldung/143989

    Und das dann möglichst öffentlich stellen, das jeder überprüfen kann ob die auch entmannt worden sind.

  126. earendil meint: (20.8.2009 um 13:51) AntwortenReply to this comment

    Von wegen übrigens "drei Jahre Gefängnis, vielleicht auch fünf, und die Sache ist erledigt": spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,643845,00.html

    Wie jemand derartig an verzerrter Realitätswahrnehmung leiden kann, wird mir wohl immer ein Rätsel bleiben.

  127. earendil meint: (20.8.2009 um 13:54) AntwortenReply to this comment

    @125/alles falsch: Stimmt, am besten öffentlich stellen – damit dann Leute wie Heinz Müller die Sache selbst in die Hand nehmen und dem "gesunden Volksempfinden" zum Recht verhelfen können…

  128. Hans Müller meint: (20.8.2009 um 15:21) AntwortenReply to this comment

    einfach mal n Leserbrief schreiben. dazu gibts auf dem verlinkten Artikel n Link.

  129. Blacky meint: (20.8.2009 um 15:44) AntwortenReply to this comment

    Hmm, wie würde Frau Isolde Stöcker-Gietl wohl mit dieser Dame umgehen, die sich wiederholten schweren Kindesmissbrauchs schuldig gemacht hat?
    20min.ch/news/kreuz_und_quer/story/27640086
    Wie würde der Artikel aussehen, wäre der Täter männlich gewesen?

  130. Blacky meint: (20.8.2009 um 15:48) AntwortenReply to this comment

    @127/alles falsch:
    Ihr Link funktioniert bei mir leider nicht, da das "doppel-minus –" offenbar falsch aufgelöst wird.
    Ergänzt man dieses per hand, klappt es.

  131. Heinz Müller (Link) meint: (20.8.2009 um 16:42) AntwortenReply to this comment

    @124/earendil

    Es ist mir egal, was Sie von meiner Meinung halten. Verbieten lasse ich sie mir jedoch nicht.
    Ziemlich offenbarend finde ich jedoch, dass sich hier gerade die Rechtsstaatlichkeit/Grundgesetz/Triebtäter-Toleranz predigenden User über Andersdenkende erheben und in ihren Kommentaren elementare Mängel bzgl. Demokratie, Meinungsfreiheit und schlicht der Akzeptanz von Meinungen anderer zeigen.
    Wie soll man bitte diesen Zoo ernst nehmen?

    ontopic:
    Wenn jemand einmal diese gewisse Grenze überschritten hat, ist es Grund genug, denjenigen/diejenige für immer aus der Gesellschaft auszuschließen.

    @123/SwENSkE
    Wo habe ich bitte einen Mord angekündigt??? Abgesehen davon könnten Sie mich als Richter nicht für Mord belangen, denn mein Blutalkoholgehalt betrüge zur Tatzeit mindestens 3.3 ‰.

    Aber ernsthaft … ich mache mir diesbezüglich keine Sorgen und ich stimme zu, dass es ganz andere Probleme gibt. Ich habe nur von dem hoffentlich niemals weder bei mir, noch bei Ihnen oder sonstwem eintretenden Fall gesprochen und dann wüsste ich meinerseits, was ich zu tun hätte.
    Und es ist mir auch klar, dass es dafür keine rechtsstaatliche Toleranz geben darf und fordere diese auch nicht ein.
    Was ich als Bürger einfordere, ist ein gerechtes Rechtssystem.

    Liebe Grüsse
    H1 v. Müller

  132. Andy meint: (20.8.2009 um 16:52) AntwortenReply to this comment

    @ 133, Heinz Müller:

    "Was ich als Bürger einfordere, ist ein gerechtes Rechtssystem."

    Um es dann im Ernstfall zu ignorieren und Selbstjustiz zu üben?

  133. earendil meint: (20.8.2009 um 17:40) AntwortenReply to this comment

    @133/Heinz Müller: Sie scheinen das mit der Meinungsfreiheit nicht ganz verstanden zu haben. Äußern können Sie, was Sie wollen, das kann und will ich Ihnen nicht verbieten. Akzeptieren muss ich den Schmarrn deswegen noch lange nicht. Und dass man den Schmarrn dann auch so benennt, müssen Sie schon ertragen – das gehört nämlich auch zur Meinungsfreiheit.

    Ernst nehmen sollte man eine Meinung als solche ohnehin nie, sondern nur Argumente. Oder würden Sie es etwa ernst nehmen, wenn ich sage "Ich bin der Meinung, Wolken bestehen aus Beton!"?

  134. MaxiMegalon meint: (20.8.2009 um 17:53) AntwortenReply to this comment

    Eine Frage, die sich mir immer wieder stellt:

    Wenn Missbrauch meist im häuslichen/familiären Umfeld statt findet, warum bekommt das 2te Elternteil nie ne rechtsstaatlich-ordentliche Strafe wg. unterlassener Hilfeleistung oder Vernachlässigung von Aufsichts-/Schutzpflichten?

    (Vielleicht, weil man es dann diskutieren müsste, ob das "unbeteiligte" Elternteil nicht nur (vielleicht auch) Opfern, sonder vor allem (Mit-)Täter ist. Sogar mit Bandenbildung. (nur ne Idee))

  135. earendil meint: (20.8.2009 um 18:03) AntwortenReply to this comment

    @123/SwENSkE:
    "Ach, in diesem Falle sind Dunkelziffern dann ominös, wenn Feministinnen damit hantieren (bei Vergewaltigungen, häuslicher Gewalt, Mißbrauch) ist es OK?"
    Nein.

    "Auch bei häuslicher Gewalt haben die Feministinnen mit Hilfer der Medien und auch der Politik jahrelang den Männern die alleinige Schuld zugeschoben (und tun es teilweise heute noch), obwohl es hunderte von Studien weltweit gibt, die klar belegen, daß häusliche Gewalt mindestens zu 50% von Frauen ausgeht."
    Nein, die gibt es nicht.

    (Es gibt m.W. einige Studien, die aber nutzlos sind, da sie mit einem so absurd weit gefassten Gewaltbegriff arbeiten, dass darin Anschreien, Sticheln, Verprügeln und Vergewaltigen gleichermaßen als Gewalt aufgefasst wird.)

    "Viele männliche Opfer trauen sich doch gar nicht, einen Mißbrauch einer weiblichen Person anzuzeigen oder sind sich dessen gar nicht bewußt."
    Das erstere trifft leider auf weibliche Opfer genauso zu, und das zweitere ist absurd: Wollen Sie jetzt in Wildwasser-Manier den "Opfern" einen Missbrauch einreden?

    Die Missbrauchsdebatte ist doch ohnehin schief, weil unter Missbrauch alle Sexualbeziehungen von Erwachsenen und Minderjährigen subsumiert werden, egal ob es sich um die Vergewaltigung einer/s Achtjährigen oder die einvernehmliche Beziehung zu einer/m 15jährigen handelt. Aber dennoch hätte ich gern mal Belege oder wenigstens Fallbeispiele für die "mind. 30% weiblichen Mißbrauchstäterinnen".

  136. Olli meint: (20.8.2009 um 18:04) AntwortenReply to this comment

    @ Swenske Danke das kann ich so unterschreiben. Aber gerade bei Fällen wo Männer vergewaltigt werden sind es oft die Frauen die sagen das die Männer die sich darüber Lustig machen Idioten sind das sollte man noch erwähnen.

    @ Heinz Müller Ich verstehe ihre Wut schon aber dadurch stellen sie sich mit dem Täter auf eine Stufe. Auch sie führen dann die Tat nur aus um ihre Rachegelüste zu befriedigen. Damit würden sie aber nicht ihrer Tochter helfen.

    Ich gebe zu das ich auch nicht den Eltern meiner besten Freundin begegnen dürfte ohne das ich diesen etwas antue aber ich würde sie nicht umbringen. Und wenn sie dabei wäre würde ich gar nichts machen so sehr mir das auch widerstrebt. Wieso? Weil sie das nicht will.

  137. earendil meint: (20.8.2009 um 18:08) AntwortenReply to this comment

    @136/MaxiMegalon: Manchmal wird das andere Elternteil ja durchaus auch bestraft. Aber häufig verhält es sich wohl wirklich so, dass ein Elternteil selber Opfer ist, oder den Missbrauch nicht mitbekommt (ja, das gibt es und ist auch nicht immer unglaubwürdig).

  138. Sebastian C. (Link) meint: (20.8.2009 um 18:20) AntwortenReply to this comment

    @ 92 (anonym)

    - "Und warum gibt es dann die ganzen Gesetze bezüglich der Nazis?" -

    Hinsichtlich der Holocaust-Leugnung hat das BVerfG mal folgendes ausgeführt:

    "Bei der untersagten Äußerung, daß es im Dritten Reich keine Judenverfolgung gegeben habe, handelt es sich um eine Tatsachenbehauptung, die nach ungezählten Augenzeugenberichten und Dokumenten, den Feststellungen der Gerichte in zahlreichen Strafverfahren und den Erkenntnissen der Geschichtswissenschaft erwiesen unwahr ist. Für sich genommen genießt eine Behauptung dieses Inhalts daher nicht den Schutz der Meinungsfreiheit." (BVerfGE 90, 241)

    Das Grundrecht der Meinungsfreiheit ist hier schon deshalb nicht betroffen, weil es sich ausschließlich um eine unwahre Tatsachenbehauptung handelt.

    Zur Volksverhetzung im Allgemeinen:

    "Bei § 130 StGB handelt es sich um ein allgemeines Gesetz im Sinn des Art. 5 Abs. 2 GG, das dem Schutz der Menschlichkeit dient (vgl. BTDrucks. III/1746, S. 3) und seinen verfassungsrechtlichen Rückhalt letztlich in Art. 1 Abs. 1 GG findet." (BVerfGE 90, 241)

    Allgemeine Gesetze sind ebenfalls eine Schranke der Meinungsfreiheit. Zum Begriff "allgemeines Gesetz":

    Die Meinungsfreiheit darf nur durch solche Gesetze („allgemeine Gesetze“) eingeschränkt werden, „die nicht eine Meinung als solche verbieten, die sich nicht gegen die Äußerung einer Meinung als solche richten, die vielmehr den Schutz eines schlechthin, ohne Rücksicht auf eine bestimmte Meinung, zu schützenden Rechtsgut dienen“ (BVerfGE 7, 198, 209f.)

    Dazu kommt noch, dass entsprechende Parolen gemäß § 185 StGB (Beleidigung) strafbar sein können. Der Tatbestand des § 185 StGB schützt die persönliche Ehre Dritter und schränkt daher die Meinungsfreiheit ein.

    Hierzu der BGH:

    "Die historische Tatsache selbst, daß Menschen nach den Abstammungskriterien der sog. Nürnberger Gesetze ausgesondert und mit dem BVerfGE 90, 241 (251)BVerfGE 90, 241 (252)Ziel der Ausrottung ihrer Individualität beraubt wurden, weist den in der Bundesrepublik lebenden Juden ein besonderes personales Verhältnis zu ihren Mitbürgern zu; in diesem Verhältnis ist das Geschehene auch heute gegenwärtig. Es gehört zu ihrem personalen Selbstverständnis, als zugehörig zu einer durch das Schicksal herausgehobenen Personengruppe begriffen zu werden, der gegenüber eine besondere moralische Verantwortung aller anderen besteht, und das Teil ihrer Würde ist. Die Achtung dieses Selbstverständnisses ist für jeden von ihnen geradezu eine der Garantien gegen eine Wiederholung solcher Diskriminierung und eine Grundbedingung für ihr Leben in der Bundesrepublik. Wer jene Vorgänge zu leugnen versucht, spricht jedem einzelnen von ihnen diese persönliche Geltung ab, auf die sie Anspruch haben. Für den Betroffenen bedeutet das die Fortsetzung der Diskriminierung der Menschengruppe, der er zugehört und mit ihr seiner eigenen Person." (BGHZ 75, 160 [162 f.])
    ____

    Natürlich gilt die Meinungsfreiheit nicht schrankenlos. Die Grenzen der Meinungsfreiheit sind nur weiter zu ziehen, als Sie es offensichtlich tun. Das Recht zur freien Meinungsäußerung darf sich nicht nur in einem gesellschaftlich gebilligten Meinungsspektrum befinden.

    Zum Schluss nochmal das BverfG:

    Sie [Die Meinungen] genießen den Schutz des Grundrechts, ohne daß es darauf ankommt, ob die Äußerung begründet oder grundlos, emotional oder rational ist, als wertvoll oder wertlos, gefährlich oder harmlos eingeschätzt wird" (BVerfGE 90, 241)

  139. smartdrv.exe meint: (20.8.2009 um 19:19) AntwortenReply to this comment

    @127

    Das ist ja mal wieder ein "toller" Vorschlag von der Union, der sicherlich von der "Kopf ab" Fraktion mit Genugtuung zur Kenntis genommen wird.

    Würden in so einer Datenbank eigentlich auch Personen erfasst werden, die z.B. wegen dem Besitz von §184c verurteilt werden?

    Letzendlich würde mich das nicht wundern, denn man übernimmt ja auch sonst gerne Gesetze aus den USA.

    Irgendwie hat sich das alles ziemlich merkwürdig entwickelt. Wenn bei irgendeiner Straftat, egal ob sie harmlos ist oder nicht, das Wort "Sex" oder "Pornographie" auftaucht, dann schreien immer viele Leute nach "Kopf ab", "Rübe ab", u.s.w

    Bei Raubüberfällen oder anderen Gewalttaten hört mich man jedoch nichts davon.

    Wie gesagt, ich gehe davon aus, dass ein Großteil der Bevölkerung den "Besitz" von Dateien, die unter §184b oder §184c fallen als deutlich schlimmer empfinden, als z.B. einen Raubüberfall und sowas halte ich für eine etwas merkwürdige Wahrnehmung und erinnert schon ein bischen an die USA, wo es für 1 verbotenes Bild 10 Jahre gibt.

  140. SwENSkE meint: (20.8.2009 um 20:13) AntwortenReply to this comment

    @ 137 earendil

    Ich habe ganz sicher nicht vor in Wildwasser-Manier Opfer zu kreieren, die keine sind. Im Gegenteil.
    Aber wenn eine erwachsene Frau mit einem zwölf- oder dreizehnjährigen Jungen eine sexuelle Beziehung eingeht, dann war und ist das sexueller Mißbrauch. Im umgekehrten Fall dasselbe. Wobei ich nicht ausschliessen will, daß es in beiden Varianten Grenzfälle gibt.
    In der öffentlichen Wahrnehmung ist jedoch das Erstere etwas gaaaanz anderes als der zweite Fall. Und genauso kommt das auch bei Jungens an – 'sei doch froh, wenn Dich eine erfahrene Frau in die Liebe einführt'. Das meine ich, wenn ich davon rede, daß sich manche Opfer zwar bewußt sind, daß etwas ganz schrecklich schief gelaufen ist, sie die Schuld aber eher bei sich selber suchen, da ihnen die Gesellschaft ja genau dieses Bild vermittelt.

    Was die Studien betrifft bringen sie etwas ganz gefährlich durcheinander. Ja, die Studien, die sie erwähnen, gibt es. Das sind aber Studien von Feministinnen, die damit ihre Horrorzahlen à la 'eine von drei Frauen wird im Laufe ihres Lebens Opfer von …….' (wahlweise häusliche/sexuelle Gewalt oder Vergewaltigung einsetzen) zu belegen versuchten.
    Daß bei häuslicher Gewalt zu mindestens (viele Studien gehen von einer noch höheren Zahl weiblicher Täter aus) 50% Frauen die Täterinnen sind, ist in weit mehr als Hundert Studien aus der ganzen Welt zweifelsfrei und immer wieder nachgewiesen worden. Selbst das BmfSFJ, welches ja nun wirklich nicht des Maskulismus verdächtig ist, mußte das anhand einer eigenen Studie einräumen (http://www.pappa.com/politik/brfjmba1.htm oder einfach bei google 'studie häusliche gewalt' eingeben). Die wohl bekannteste(n) Studie(n) ist/sind wohl die von Murray Straus, Richard Gelles & Susan Steinmetz aus den USA (die erste kam 1980). Zuerst Ikonen des Feminismus, nach Veröffentlichung ihrer Studien Opfer von Angriffen, Verleumdungen und Beschimpfungen seitens jener Feministinnen, die sie vorher noch bejubelt hatten.

  141. anonym meint: (20.8.2009 um 20:50) AntwortenReply to this comment

    @140 Sebastian

    Holocaust-Leugnung fiel mir zwar als erstes ein, aber auch ich bin voll der Meinung, das dies unter falsche Tatsachenbehauptungen fällt.
    Deshalb schrieb ich allgemein "bezgl. Nazis" und meinte damit das Verbot bestimmter Zeichen und Sprachformeln.
    IMHO sind solche Gesetze grundsätzlich fragwürdig, denn zum einen erlauben sie übereifrigen Staatsanwälten auch Anti-Nazi-Aufkleber mit Hakenkreuzen zu verfolgen und zum anderen fällt dies doch sehr unter "Gesinnungsjustiz". Nur weil ein Nazi mal was gesagt/benutzt hat ist kein Grund etwas zu verbieten. Ist dagegen die Aussage an sich strafrechtlich relevant braucht man keinen Anti-Nazi-Paragraphen.

    > Die Meinungsfreiheit darf nur durch solche Gesetze („allgemeine
    > Gesetze“) eingeschränkt werden, „die nicht eine Meinung als solche
    > verbieten, die sich nicht gegen die Äußerung einer Meinung als
    > solche richten, die vielmehr den Schutz eines schlechthin, ohne
    > Rücksicht auf eine bestimmte Meinung, zu schützenden Rechtsgut
    > dienen
    … schützendes Rechtsgut wie Markenzeichen. Immer gern bei Satire oder Kritik ins Feld geführt. :(
    Gerade in diesem Kontext halte ich die deutsche Gesetzgebung und Rechtsprechung nicht für vorbildlich.

    Im Fall von Frau Stöcker-Gietl würde ich aber die verfassungsmäßige Ordnung "durchaus" als akzeptables, schützendes Rechtsgut sehen. ;)

    Beleidigung / persönliche Ehre:
    Brrr… Gerade bei sowas gruselt es mir. Was eine Beleidigung oder eine Ehrkränkung ist, ist sowas von subjektiv, das es in meinen Augen keinen Platz in einem Strafgesetzbuch haben sollte.
    Gerade auch in Hinsicht auf im Internet durchaus zu leichtfertig verwendete Beschimpfungen / Flamewars…

    Personen körperliche Gewalt anzudrohen ist eine Sache, aber "bloße" Worte? ('bloß' habe ich hier bewusst in "" gesetzt, da man unter dem Stichwort Mobbing durchaus auch mit "bloßen" Worten echten Schaden anrichten kann)

    Kann man gegen Frau Stöcker-Gietl mit eine Beleidigung meiner Intelligenz zu Felde ziehen?

    Absatz vom BGH zu "herausgehobenen Personengruppe"
    Das halte ich aus den gleichen Gründen wie Nazi-Gesetze für fragwürdig. Denn macht das herausheben einer Personengruppe nicht automatisch alle anderen Nicht-Juden zu Untermenschen? (Begriff bewußt als Provokation gewählt!)
    GG, Artikel 3, Absatz 1: "(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich."
    Und so sollte es sein: Ausnahmen weder in der einen noch der anderen Richtung. Wer Personengruppen verungimft oder beschift sollte dafür bestraft werden, egal ob diese Gruppe Juden, Sinti/Roma oder CDUler sind.

    >Das Recht zur freien Meinungsäußerung darf sich nicht nur in einem
    >gesellschaftlich gebilligten Meinungsspektrum befinden.

    Ich denke hier misverstehen Sie mich. Es geht mir nicht darum das Meinungen von der Mehrheit "gebilligt" werden. Sondern nur darum, das einige für die Gesellschaft elementar wichtige Regeln beachtet werden. Eben wenn z.B. die körperliche Unversehrtheit bedroht wird. Wie z.B. die von Sexualstraftätern durch Frau S-G oder die des angolanischen CDU-Kandidaten durch die NPD.

    > Zum Schluss nochmal das BverfG:
    > Sie [Die Meinungen] genießen den Schutz des Grundrechts, ohne daß es
    > darauf ankommt, ob die Äußerung begründet oder grundlos, emotional
    > oder rational ist, als wertvoll oder wertlos, gefährlich oder
    > harmlos eingeschätzt wird" (BVerfGE 90, 241)

    Sehr interessante Aussage, vor allem wenn es eine unbegründete, grundlose, emotional aufgeladene, irrationale Beleidigung war.

    Ist "XYZ ist ein Arschloch" eine Meinung oder eine Beleidigung?

  142. earendil meint: (20.8.2009 um 22:20) AntwortenReply to this comment

    @142/SwENSkE
    Zum Missbrauch: Da haben Sie irgendwie eine andere Wahrnehmung der öffentlichen Wahrnehmung als ich. Die in den "Fall Pascal" verwickelten Frauen kamen in der öffentlichen Wahrnehmung genauso schlecht weg wie die Männer. Oder denken Sie an die öffentliche Wahrnehmung der Frauen, die ihre Kinder verhungern lassen, jahrelang einsperren usw. Ok, ist nichts sexuelles – aber mir fällt einfach auch kein Fall ein, der geeignet gewesen wäre, die öffentliche Empörung zu entfachen. Haben Sie vielleicht einen oder mehrere Links zu derartigen Fällen, wo die Empörung dennoch ausblieb? Der von Blacky/131 verlinkte aus England ist ja nun nicht unbedingt zur öffentlichen Empörung geeignet, egal ob Mann oder Frau.

    Konkret erinnere ich mich an einen Fall in Österreich, wo eine Frau und ein 13jähriger (?) Junge eine sexuelle Beziehung hatten, wobei die Initiative eindeutig von dem Jungen ausging. Die Frau wurde genauso verurteilt wie es ein Mann werden würde.

    Zur häuslichen Gewalt: Da verdrehen Sie einfach die Fakten und verbreiten Unwahrheiten. Es gibt Unmengen von Studien, die belegen, dass die Täter bei Gewalt in Beziehungen ganz überwiegend Männer sind. Die alle als feministisch korrumpiert vom Tisch zu fegen grenzt an Verschwörungstheorie. Studien, die ein ausgeglichenes Geschlechterverhältnis ermitteln, beruhen praktisch sämtlich – auch die verlinkte BmfSFJ-Studie – auf der CTS-Methode, die aber für diese Fragestellung untauglich ist, da sie alles mögliche als "Gewalt" erfasst, ohne den Kontext zu beleuchten. (War in meinem letzten Posting allerdings etwas unkorrekt dargestellt. Wen's interessiert: mann-als-opfer.com/downlo...anielagloorhannameier.pdf [dankenswerterweise von einer maskulinistischen Seite verlinkt :)]) Bei der Beziehungsgewalt, wegen der Frauen in Frauenhäusern landen, geht es eben um weitaus mehr als die spontane Ohrfeige im Streit.

    Womit Sie allerdings recht haben ist, dass diese Kontextlosigkeit auch auf einige der von Ihnen erwähnten Horrorzahlen zutrifft.

  143. Olli meint: (20.8.2009 um 23:28) AntwortenReply to this comment

    @ erandiel Ja den Fall Pacsal kenne ich. Da war sie aber auch mit Männern beteiligt bzw. soll beteiligt gewesen sein. Und der Fall in Österreich wir reden hier von der Wahrnehmung nicht von der Gesetzeslage.

    UNd körperliche Gewalt geht meistens eher von Männern aus aber das ist nicht die einzige Form der Gewalt bei denen oft Frauen führend sind.

    Ganz vereinfacht dargestellt der man Prügelt und die Frau erniedrigt.

  144. Sebastian C. (Link) meint: (21.8.2009 um 00:41) AntwortenReply to this comment

    @143 (anonym)

    - "Ist "XYZ ist ein Arschloch" eine Meinung oder eine Beleidigung?" -

    Beides. Zu sagen xy ist ein Arschloch ist ein persönliches Werturteil und somit eine Meinungsäußerung. Es wäre aber auche eine Beleidigung. Meinungsfreiheit kann durch das Recht der persönlichen Ehre eingeschränkt werden.

    Allerdings tritt nicht in jedem Fall die Meinungsfreiheit hinter dem Persönlichkeitsrecht des Dritten zurück. Vielmehr hat eine Abwägung zwischen den widerstreitenden Rechtsgütern zu erfolgen, wobei die herausragende Bedeutung der Meinungsfreiheit Rechnung zu tragen ist. Kritik und Satire wird regelmäßig von der Meinungsfreiheit gedeckt sein, auch wenn sie provokant und zugespitzt ist. Die Grenzen hierbei sind die Schmähkritik und die sogenannte Formalbeleidigung.

    Das Wort Arschloch ist allerdings eine Formalbeleidigung.

  145. ChrisUnger (h.c.) (Link) meint: (21.8.2009 um 13:03) AntwortenReply to this comment

    @128 (earendil),

    ih gitt, Sicherungsverwahrung und Ersttäterunterbringung, und das obwohl der Gutachter etwas anderes meinte.

    @133 (Heinz Müller),

    es gab da mal so einen Spruch, einen sehr wahren Spruch, eines deutschen Comedian. So von wegen Demokratie und Meinungsfreiheit, das zwischen Dürfen und Müssen ein Unterschied besteht und was man tun sollte wenn man keine Ahnung hat…

    iW: Vollrausch ist strafbar. Und wenn Sie uns jetzt noch erzählen dass ihnen jemand den Alkohol zwanghaft eingeflöst hat diskutieren wir auf http://www.märchenstunde.de weiter…

    @135 (earendil),

    zwischen "etwas tolerieren" und "etwas akzeptieren" kennen die meisten den Unterschied eben nicht…

    Etwas tolerieren: Man lässt etwas zu, d.h. man verhindert es nicht durch zwangwirkendes Tun um das Tun des Anderen zu verhindern
    Etwas akzeptieren: Man lässt etwas zu, d.h. man verhindert es nicht durch nicht-zwangwirkendes Tun, um das Tun des Anderen zu verhindern

    Beispiele verdeutlichen dass:

    Ich toleriere die Meinung, die Todesstrafe müsse eingeführt werden. D.h. ich zwinge diese Menschen nicht dazu, diese Meinung abzulegen (ob in Form von Zensur, Gewalttätigkeiten bis hin zum Mord oder anderes ist sekundär, eben alles was zwangwirkend ist). Deshalb akzeptiere ich diese Meinung nicht sondern versuche die Meinung des anderen zu widerlegen.

    Mein liebster Satz: "Man sollte alles tolerieren, aber nichts akzeptieren." Stimmt natürlich letztlich nicht immer, manchmal ist auch zwangwirkendes Tun von nöten.

    @137 (earendil),

    "(Es gibt m.W. einige Studien, die aber nutzlos sind, da sie mit einem so absurd weit gefassten Gewaltbegriff arbeiten, dass darin Anschreien, Sticheln, Verprügeln und Vergewaltigen gleichermaßen als Gewalt aufgefasst wird.)"

    Diese weitere Begriffsbestimmung ist eben nicht absurd: Verprügeln oder Vergewaltigen werden immer als schlimmer dargestellt als Anschreien und co. Aber es ist nicht die physische Komponente die solche Taten schlimm machen, sondern vor allem die psychische. Physisch überdauernde Verletzungen (bzw. Gesundheitsschädigungen) sind ja eher selten. Und anschreien oder sticheln kann je nach Intensität und Dauer eben einen ebenfalls ganz erheblichen psychischen Effekt ausbilden.

    Ich weiß nicht warum immer noch physische Attacken, die eben wegen der psychischen und nicht physischen Beeinflussung so erheblich sind, über den rein psychischen Attacken gestellt werden. Ein Elternteil was einem Kind mal eine Ohrfeige gibt muss noch lange nicht einen so negativen Einfluß wie ständig stichelnde und schreiende Eltern haben.

    "Die Missbrauchsdebatte ist doch ohnehin schief, weil unter Missbrauch alle Sexualbeziehungen von Erwachsenen und Minderjährigen subsumiert werden, egal ob es sich um die Vergewaltigung einer/s Achtjährigen oder die einvernehmliche Beziehung zu einer/m 15jährigen handelt."

    Sie sind kein Jurist, oder?

    A) Täter kann jeder sein, sofern nicht ein besonderes Täteralter angegeben ist. Das sucht man bei §176 StGB vergeblich. 1/3 aller ermittelten Tatverdächtigen fallen noch grdsl. unter das Jugendstrafrecht.
    B) Vergewaltigung und Missbrauch sind zwei unabhängig voneinander zu betrachtende Felder, einfach formuliert: Bei der Vergewaltigung wird das Rechtsgut der einfachen Entscheidung geschützt, beim sex. Missbrauch das Rechtsgut der freien Entwicklung. Eindeutig zwei verschiedene Dinge, wie man z.B. beim Mordprozess im Michelle-Prozess sieht: Dort wurde auch, wenn man nach den Presseberichten geht, neben dem Mord und der gefährlichen KV eben auch Vergewaltigung und(!) sexueller Missbrauch von Kindern angeklagt. (Wobei es an sich Vergewaltigung und schwerer sexueller Missbrauch von Kindern sein muss, da der Angeklagte zur Tatzeit 18 Jahre alt war – ob das ein typischer Übermittlungsfehler durch nichts-wissende "Gerichtsreporter" war weiß ich nicht, von der StA Leipzig darf man nach meinen Erfahrungen allerdings auch jede Inkompetenz erwarten)
    C) Sexualbeziehungen zu 15jährigen sind grdsl. legal.

    @144 (earendil),

    es geht da ja auch um einen kleinen Jungen der dann auch noch verschwunden und eventuell sogar getötet wurde (ich habe den Fall nicht verfolgt, aber es soll wohl sehr viele Ungereimtheiten geben), und nicht um einen großen Jungen der schon (im biologischen und psychosozialen Sinn) als Jugendlicher gilt. Der ehemalige Bundesjustizminister Schmidt-Jortzig (FDP), übrigens auch einer der lieber mit der CDU zusammen arbeitete und nicht gerade zum linksliberalen Kreis gezählt werden konnte, hat da mal den folgenden Satz gesagt: "Ich halte es für unverhältnismäßig, einen 18jährigen der seine fast 14jährige Freundin küsst für ein Jahr wegzusperren."

    "Konkret erinnere ich mich an einen Fall in Österreich, wo eine Frau und ein 13jähriger (?) Junge eine sexuelle Beziehung hatten, wobei die Initiative eindeutig von dem Jungen ausging. Die Frau wurde genauso verurteilt wie es ein Mann werden würde."

    Es geht auch nicht um die Urteile oder die Fälle, sondern die öffentliche Wahrnehmung. Und da kommt es eben vor allem auf die Medien an: Spricht man dann von einer "Liebesbeziehung zu jemand zu jungem" oder doch lieber vom "Kinderschänder". In Talk Shows (ja, ab und an muss auch ich mal das Gehirn ausschalten =) ) wird dass dann noch krasser: Da kam Jahre später Täter, zur Tatzeit Anfang 20, und Opfer, zur Tatzeit 13, als Liebespaar in die Talkshow um irgendeines dieser seltsamen Gespräche zu führen. Und dort wurde auch erwähnt dass man sich drei Jahre nicht sehen konnte weil er wegen dieser Liebesbeziehung in der JVA saß. Das ganze wurde dann als "Verführung Minderjähriger" definiert, und das obwohl es a) diese Strafvorschrift nie gab und b) die Verführung, welche eben nicht bzgl. aller Minderjähriger sondern nur minderjähriger Mädchen unter 16 Jahren galt, auch nur mit bis zu einem Jahr oder Geldstrafe bestraft werden konnte, und eben nicht mit drei Jahren.

    Ergo:
    Urteil -> Haft und nicht mal die Mindeststrafe
    Öffentliche Wahrnehmung anschließend: Gar nicht mal so schlimm.

    Hätte sich die TalkShow-Moderatorin hingestellt und hätte ihn als Kinderschänder hingestellt, der ein kleines Kind (interessanterweiße wird auch noch bei 13jährigen in den Medien von "kleinen Kindern" gesprochen) missbraucht hat und sie dann von ihm abhängig wurde, wäre die öffentliche Wahrnehmung ganz anders gewesen. Das hätte natürlich nicht in die schöne einfache Welt der TalkShows und der nicht-denkenden Menschen gepasst. (Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart – der Spruch hängt bei mir an der Garderobe…)

    @146 (Sebastian C.)

    Um das ganz einfach an einem Fallbeispiel zu verdeutlichen:

    "Sie sind ja wohl ein Idiot!"

    Beleidigung oder nicht? Ja, der Lieblingsspruch der Juristen, kommt drauf an… (Das dürfen Sie jetzt ausführen, hab schon viel zu viel geschrieben. ;) )

  146. Swenske meint: (21.8.2009 um 14:16) AntwortenReply to this comment

    @144 earendil

    Haben sie die Studien überhaupt gelesen? Oder lassen sie sich nur von Dritten darüber berichten?
    Auch wenn ich mit ChrisUnger übereinstimme und psychische Gewalt für mindestens so schwerwiegend wie physische halte, ging es in den erwähnten Studien eben NUR um physische Gewalt.
    Das BmfSFJ schrieb einschränkend sogar noch, daß 'die physische Gewalt von Männern die schwereren Verletzungen hervorrufe', obwohl ich zur Schwere der Verletzungen nichts in der Studie gefunden habe.
    In der von mir erwähnten Studie von Straus, Gelles, Steinmetz fanden die Forscher 1980, daß 11,6% der Frauen angegeben hatten geschlagen, georfeigt, getreten, gebissen, mit Gegenständen beworfen oder anderweitig körperlich angegriffen worden zu sein – aber 12% der Männer!
    Und fangen wir jetzt besser nicht auch noch von Frauenhäusern an…..Murray Straus hat Frauen dort befragt und herausgefunden, daß etwa die Hälfte ihre Partner von sich aus angegriffen hatten. Gefragt wurden sie sonst nur, welche Gewalt ihnen angetan wurde. Zu erwähnen wäre auch noch Erin Pizzey, die Gründerin des ersten modernen Frauenhauses, die herausfand, daß von den ersten hundert Bewohnerinnen ihres Frauenhauses 62 mindestens genauso gewalttätig waren wie ihre Partner (http://de.wikipedia.org/wiki/Erin_Pizzey).

    Und noch eins – es gibt keine 'maskulinistischen' Websites, nur 'maskulistische'. Oder reden sie auch von 'femininistischen' Websites?

  147. earendil meint: (21.8.2009 um 19:08) AntwortenReply to this comment

    @147/ChrisUnger:
    "Sie sind kein Jurist, oder?"
    Stimmt.

    Und mit dem Rest haben Sie größtenteils wohl auch recht.

    Ob sich allerdings die öffentliche Wahrnehmung weiblicher und männlicher (vermeintlicher oder unstrittiger) Täter_innen erheblich unterscheidet ist mir immer noch nicht klar. Da warte ich nach wie vor auf was handfestes (nicht unbedingt von Ihnen, Sie haben das ja nicht aufgerührt).

    Das Talkshow-Beispiel (männlicher "Täter", weibliches "Opfer"?) zeigt doch nur, dass Medien manche Sachverhalte je nach Interesse ganz verschieden darstellen können. Wenn die hätten in der Talkshow einen bösen Kinderschänder präsentieren wollen, hätten der gleiche Fall auch dafür herhalten können.

    @148/Swenske: Nein, ich bekenne offen, dass ich die "hunderte Studien" nicht gelesen habe. Manchmal sind Sekundärzugänge ganz sinnvoll, spart Zeit.

    Und, haben Sie mal die begründete Kritik an der CTS-Mathode zur Kenntnis genommen? (Wie gesagt, hab ich leider @137 falsch dargestellt.) Ich kann ja mal aus der @144 verlinkten Arbeit zitieren:

    "Untersuchungen zu Daten über systematisches Gewalt- und Kontrollverhaltenzeigen regelmäßig ein asymetrisches Geschlechterverhältnis: Frauen sind häufiger Opfer häslicher Gewalt als Männer. Wird hingegen Gewalt als spontanes Konfliktverhalten untersucht, so verweisen die Ergebnisse regelmäßig auf eine Geschlechtersymmetrie: Männer und Frauen sind in ähnlichem Ausmaß betroffen.Werden allerdings die Folgen solcher situativer Auseinandersetzungen einbezogen, das heißt Verletzungen …, so verweisen auch die Ergebnisse von Familienkonfliktforschungen auf ein asymmetrisches Geschlechterverhältnis. Straus hält für seine Untersuchungen fest, dass Übergriffe von Männern gegen ihre Partnerin sechs Mal häufiger Verletzungen zur Folge haben als Übergriffe von Frauen gegen ihre Partner."

    "Murray Straus hat Frauen dort befragt und herausgefunden, daß etwa die Hälfte ihre Partner von sich aus angegriffen hatten."
    Ok, DIE Studie interessiert mich jetzt doch mal. Gibt's einen Link?

    "Auch wenn ich … psychische Gewalt für mindestens so schwerwiegend wie physische halte"
    Außer, wenn das zur Untermauerung feministischer "Horrorzahlen" dient, was?

  148. Alphan meint: (21.8.2009 um 20:53) AntwortenReply to this comment

    Also ich hab nicht alle Kommentare, welche gegen meine Person gerichtet waren gelesen, aber soviel dazu.

    1. bin ich kein Familienvater
    2. bin ich weder ein Neonazi geschweige Deutsch
    3. bin ich nicht für Pauschalisierung (siehe Beispiel mit zu schnell Fahren und ähnliches)
    4. bin ich auch für Strafe der Tat angemessen Ansicht
    5. kann ich sehr wohl zwischen Menschen unterscheiden, welche sich nur Bilder anschauen (nur die müssen auch beschafft werden) und welche die ihren Neigungen nachgeben.
    6. kann ich auch nicht dafür, wenn man in meinen Kommentaren da und dort Sarkasmus, Ironie und/oder Zynismus erkennen konnte. Manche brauchen wohl unbedingt Smilies sowie sie ihre Portion Bild brauchen.

    ABER

    Es kann doch nicht sein, dass man für mehrfache Vergewaltigung und/oder Belästigung und/oder Mord, sei es bei Minderjährigen oder Erwachsenen, geringe Strafen bekommt, ist nicht akzeptabel.

    Noch weniger ist es akzeptabel, dass solche Verbrecher auch noch Freigang/Hafturlaub aus welchen rechtlichen Gründen auch immer bekommen.

    Und noch weniger sollte es sein, dass solche Monster wegen irgendwelche Gutachten freikommen und von vorne mit ihren Taten beginngen.

    Und das ganze im Namen des Menschenrechts.

    Danke

  149. Stolperstein meint: (21.8.2009 um 21:24) AntwortenReply to this comment

    Ich hat lustigerweise genau diese Ausgabe als Leseprobe im Briefkasten liegen. Leitartikel würde ich den Kommentar auf Seite 6 zwar nicht nennen, aber das ändert ja nichts.

    Es gab in derselben Ausgabe noch einen ähnlich tollen Kommentar zum Thema "Videoüberwachung eines örtlichen Sauf-Festes", der sich wie folgt liest:
    "Was in Straubing bereits funktioniert und nachweislich Erfolg gebracht hat, sollte auch in Regensburg möglich sein: die Kontrolle des nicht immer lustigen Treibens auf dem Volksfestgelände durch "Kommissar Video". Doch einige Politiker, wie MdB Horst Meierhofer, winken reflexartig ab, sehen Bürgerrechte in Gefahr und in Überwachungskameras eine überzogene Maßnahme. "Die Polizei" solle, so ihre Forderung, mehr Präsenz zeigen und so für Ordnung sorgen. … Folglich wäre es unvernünftig, wenn man der Polizei ein modernes Mittel zur Arbeitserleichterung nicht zugestehen würde. Um nichts anderes handelt es sich bei diesen Videokameras."

    Besser kann man gar nicht um Nicht-Abonnierung betteln!

  150. Chris H. meint: (22.8.2009 um 00:16) AntwortenReply to this comment

    @150: Sie können die Strafe ändern wie sie wollen. Wir könnte auch nach alter babylonischer Tradition Todestrafe für alle einführen. Wissen sie, was wir da gewinnen? Nichts. Der Täter begeht die Tat nicht, weil er weis das die Strafe gering ist. Er beghet sie, weil er sich denkt nicht erwischt zu werden!

    Schade das der Stammtisch in Dt mittlerweile die Oberhand gewonnen hat.

    Nur diesen Leuten kann man Kriminologie nicht vermitteln.
    Die wollen halt Blut sehen, wie Tiere!
    Damit trägt man weder der eigenen Vernunft Rechnung noch der kriminellen Vernunft.

  151. earendil meint: (22.8.2009 um 03:28) AntwortenReply to this comment

    @150/Alphan: Wo genau finden Sie denn Beispiele für "geringe Strafen" für "mehrfache Vergewaltigung und/oder Belästigung und/oder Mord, sei es bei Minderjährigen oder Erwachsenen"? (Was macht eigentlich Belästigung in dieser Reihe? Ich wüsste nicht, dass das ähnlich schwerwiegend wäre wie Vergewaltigung oder gar Mord.) Angesichts der klaren Entwicklung hin zu härteren Strafen, wie sie seit etlichen Jahren zu beobachten ist, ist das doch in dieser Allgemeinheit nur Stammtischgeschwätz.

  152. Bernhard meint: (22.8.2009 um 17:58) AntwortenReply to this comment

    Och, es geht um unsere Kinder? Bei der Staatsverschuldung dann wohl doch nicht, denn die letzte Generation hat davon soviel aufgehäuft, daß die Kindeskinder noch dafür zahlen werden.

  153. Alphan meint: (25.8.2009 um 04:58) AntwortenReply to this comment

    @155/earendil: Eins von vielen!

    focus.de/panorama/vermisc...ufsverbot_aid_393931.html

    Zitat aus Focus:
    "Dreieinhalb Jahre Gefängnis und anschließend drei Jahre Berufsverbot: Das ist die Strafe für einen ehemaligen Narkosearzt des Klinikums Amberg in Bayern, der sich an neun Mädchen im Alter von zehn bis zwölf Jahren sexuell vergangen hat."

    @154/Chris: Ich will nicht Blut. Ich will gescheite Strafen.
    Und wenn schon Strafe dann bitte kein Freigang. Komisch dass auf diese Punkte nicht eingegangen wird, sondern immer nur auf mein Verlangen nach Todesstrafe.

  154. Okular (Link) meint: (26.8.2009 um 12:21) AntwortenReply to this comment

    @158: Interessante Ansicht. Wer definiert denn, was "gescheit" ist? Auf welcher Basis? Nur aus dem Bauch raus (wie die Verwendung des Begriffs "Monster" suggeriert)?
    Das klingt arg nach moderner Hexenverbrennung.
    Wer solches von sich gibt, sollte eine Vorstellung davon haben, was mindestens zwei Jahre in einem deutschen Knast als verurteilter Kinderschänder für einen intellektuellen und studierten Menschen bedeuten können. Und zwar eine Vorstellung aus erster Hand. Plus ein Berufsverbot, das wohl eher lebenslang ausfallen dürfte. Das steht auf dem Tablett für das Nachgeben einer sexuellen Neigung, die nicht heilbar ist.
    Freigang bekommt jeder Straftäter, der die Anforderungen bei Verbüssung seiner Strafe erfüllt.
    Dieses ständige Zerren an Grundprinzipien des Rechtstaates, weil Bildzeitung und Rechtskonservative bzw. -radikale hier aufspringen, ist nicht mehr zu ertragen.

  155. Robert Klemme meint: (31.8.2009 um 17:55) AntwortenReply to this comment

    Der Leserbrief ist eben rausgegangen: "Frau Stöcker-Gietl greift hier gehörig daneben: zum einen ist sie wohl mit unserem Rechtsstaat nicht sehr gut vertraut. Ansonsten wäre ihr nämlich bewusst, dass auch Straftäter Menschen sind und ein "Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit" haben (GG, Art 2 Abs 2). Zum zweiten gibt es reichlich Untersuchungen bezüglich der Abschreckungskraft von harten Strafen: sie ist nahe Null. Ansonsten würde es in den USA wohl auch schon lange keine Mörder mehr geben – wird solch ein Täter dort doch in vielen Staaten nach der Verurteilung von Rechts wegen umgebracht. Sie unterbieten hier mühelos die Bild-Zeitung – offensichtlich in dem Versuch, über die Bedienung populistischer Reflexe die Auflage zu steigern. Ich bin entsetzt."

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